Aktion Menschenrechte für Kinder
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    Grundsatzerklärungen und Aktionsplan


    I. Zur Lebensrealität von Kindern beim alleinsorgeberechtigten Elternteil *)
    II. Aktionsgrundsätze
    III. Organisationsstruktur
    IV. Aktionen



    I. Zur Lebensrealität von Kindern beim alleinsorgeberechtigten Elternteil *)

    Die menschenrechtlich relevante Realsituation von Kindern in der BRD unter besonderer Berücksichtigung der Lebenssituation unehelicher Kinder bei alleinsorgeberechtigten Müttern wird von folgenden Faktoren geprägt:

    1. Ziel ist es, daß Kinder in der bundesdeutschen Gesellschaft künftig als "Menschen" erkannt werden, denen man mit Achtung, Respekt und Liebe begegnet.

    Ist-Zustand: Insbesondere uneheliche Kinder dürfen heute von der automatisch alleinsorgeberechtigten Mutter vom Vater straffrei getrennt und an andere Orte verschleppt werden mit dem Ziel den Kontakt zum Vater zu unterbinden. Ungeborene Kinder dürfen umgebracht werden ("Abtreibung").

    2. Deutsche Familiengerichte boykottieren Anträge auf Zwangsgeld zur Durchsetzung von Umgangsrechten. Wenn sorgeberechtigte Frauen Umgangsrechte boykottieren, werden zum Wohl des Kindes dringliche Entscheidungen ganz gezielt und ohne Notwendigkeit über Monate und Jahre verzögert, um Fakten zu schaffen und das Kind dem leiblichen Vater zu entfremden. Umgangsrechte sind daher im Konfliktfall wertlos;

    3. Von der deutschen Justiz wird gezielt und beabsichtigt für das betroffenen Kind eine konzentrationlager-ähnliche Lebenssituation geschaffen. Da bekannt ist, das derartige Sozialisationbedingungen das Risiko von Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen, von späterer Kriminalität, Drogenabhängigkeit, psychischer Krankheit und lebenslangen psychosomatischen Störungen erhöhen, handelt es auch hierbei um Justizverbrechen gegen Kinder.

    4. Vormundschafts- und Familienrichter schüren und verschärfen allenthalben gezielt Konflikte dadurch, indem auf Eingaben von Frauen sofort reagiert wird, während Eingaben von Vätern z.B. wegen Kindesentziehung nicht bearbeitet werden und ihre Anträge und Argumente totgeschwiegen werden, in keinerlei ernst zu nehmender Weise darauf zum Wohle des Kindes eingegangen wird.

    5. Staatsanwälte weigern sich, Anzeigen wegen Kindesentziehung gegenüber Frauen zu verfolgen. Es wird ganz offen Strafvereitelung betrieben, indem signalisiert wird, das Jugendamt werde als Ergänzungspfleger bestellt für das Kind erklären, daß es von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Damit wird die Feststellung des Tatbestandsmerkmals "Gewalt" der sorgeberechtigten Mutter vereitelt, das nur dann festgestellt werden kann, wenn das Kind aussagt, es wolle den Vater zu Besuch sehen. Die Mutter kann das Kind nun unbesorgt wegsperren und eine Gehirnwäsche vornehmen bis es von selbst sagt, es wolle den Vater nicht sehen.

    6. Die Mitarbeiterinnen von Jugendämtern paktieren mit sorgeberechtigten Frauen in mafiaähnlicher Weise durch Verdrehen, Lügen, Totschweigen von Eingaben, Äußerungen und Argumenten von Vätern, die einen Sorgerechtsmißbrauch, z.B. durch Boykottieren des Umgangsrechtes anzeigen und um Unterstützung nachsuchen.

    Jugendämter gelten inzwischen als "Kinderklauer der Nation" (Titel eines Beitrages der Zeitschrift Ex und einer Tagung der Evang. Akademie Bad Boll, 1996). Sogar Selbsthilfegruppen "Jugendamtsgeschädigter" haben sich bereits gebildet. Die Jugendamts- SozialarbeiterInnen mißachten in gröbster Weise ihre Sorgfaltspflichten und tragen in gangsterhafter Kumpanei mit den das Sorgerecht mißbrauchenden Frauen, aktiv und wissentlich zur seelischen und sozialen Schädigung der Kinder bei. Mündliche und schriftliche Äußerungen zeigen eine unter dem Laienniveau liegende Professionalität, zudem wird gelogen was das Zeug hält.

    Der wissenschaftlichen Kenntnisstand zum Problembereich wird systematisch ignoriert (z.B. Werten von Verhaltensweisen, die auf emotionalen Mißbrauch des Kindes durch die Mutter hinweisen, kritiklose Wertung frei erfundener, erlogener und mit bösartiger List eingesetzter Äußerungen von Müttern als Tatsachen, bei Vätern Verschweigen und Ignorieren von Situationsschilderungen, kritikloser Einsatz der Äußerungen von Kindern nach Gehirnwäsche durch die Mutter, z.B. nach mehrmonatiger Verweigerung des Umgangs mit dem Vater).

    7. Vor Gericht werden "Berichte" oft minderjähriger Kindergärtnerinnen zu Protokoll genommen, welche besagen, daß selbst schwerste Aggressionen und Selbstverletzungen des Kindes nach Verschleppung durch die Mutter "ganz normal" seien ("Sowas kann immer mal vorkommen"). Offensichtliche Zusammenhänge mit dem Verhalten der Mutter gegenüber dem Kind und z.B. mit Boykott des Umgangsrechts werden vertuscht und geleugnet.

    8. In der Schule werden dem leiblichen Vater Auskünfte über die schulische (!) Entwicklung seines Kindes mit Hinweis auf "Datenschutz" verweigert. Die destruktive Energie der Mutter wird auch hier durch LehrerInnen gegen Kind und Vater verstärkt.

    9. Psychologische Gutachten, die vom Vormundschafts- oder Familiengericht in Auftrag gegeben werden, bestehen in Nacherzählungen der Äußerungen aller Beteiligten. Die Äußerungen werden selektiv und willkürlich derart zusammengestellt, daß Lügen und Projektionen der Mutter als Tatsachen (wie bei Gericht und in den "Berichten" der Sozialarbeiter) erscheinen, solche des Vaters stets tendenziell schwammig, irrelevant, lächerlich oder mit negaten Konnotationen versehen. Die Gutachten lassen mangels Anwendung wissenschaftlicher Theorien (z.B. zur Rolle des Vaterkontaktes für die Persönlichkeitsentwicklung, Entwicklungspsychologie etc.), erkennen, daß sie von vornherein nicht am Wohle des Kindes, sondern daran ausgerichtet sind, dem auftraggebenden Richter glatte Argumente im Rahmen der vorgegebenen juristischen Kategorien zu liefern. Die "Schlußfolgerungen" (welche der Richter bei 70 Seiten Umfang allein liest) muten besonders grotesk an, da sie aus den dokumentierten Äußerungen der Beteiligten oft gar nicht abzuleiten sind und vielmehr das Gegenteil aussagen (Technik des Verdrehens, Vertuschens, Totschweigens etc.).

    10. Im mafia-artigen Zusammenwirken der verschiedenen Funktionsträger wird auf diese Weise der von den sorgeberechtigten Frauen zutiefst verbrecherischen, gegen das Leben und Wohl der Kinder gerichteten Energie nichts entgegengesetzt, sondern diese gegen das betroffene Kind verstärkt. Das Kind soll die Erfahrung machen, daß sein Vater machtlos ist und es keine Chance auf eine eigene Identität hat und daß keine Institution/Person seine Interessen gegenüber der das Sorgerecht mißbrauchenden Frau vertritt (dies erinnert an die systematische Identitätszerstörung, wie sie von Überlebenden aus KZ's beschrieben wird).

    11. Entscheidungsverantwortung wird im Kreise herumgeschoben, wobei am Ende die am wenigsten qualifizierten Funktionsträger das größte Gewicht erhalten: Der Richter stützt sich dann auf triviale, inhaltsleere und unqualifizierte "Berichte" von SozialarbeiterInnen ("die Mutter scheint besorgt", " Petra wirkt normal entwickelt"); Anstatt selbst Grund- und Menschenrechte des Kindes zu vertreten, schiebt er bei Anträgen des Vaters bzw. der Mutter diese Verantwortung ab, indem z.B. "psychologische Gutachter" beauftragt werden.

    Fällt das (nach den oben beschriebenen Regeln zusammenkomponierte Ergebnis) dann massiv genug gegen den Vater aus, wird es als Argument eingesetzt, tauchen jedoch Wünsche und Ansprüche des Kindes darin auf, daß es mehr Kontakt zum Vater möchte, so wird das Verfahren einfach über weitere Monate und Jahre verschleppt und es geschieht einfach nichts (Effekte: siehe 10, 14,15).

    12. Ziel bei diesem Vorgehen ist, durch den psychischen Verfall des Kindes den Vater zu Handlungen zu provozieren. Versucht er z.B. das Kind in der Schule oder vor dem Hause zu treffen, so bietet dies sogleich neuen Stoff zu Anträgen der Mutter usw. Am günstigsten ist natürlich eine "Entführung" (gewaltsame Verschleppung durch die Mutter ist legal!).

    13. Das sog "gemeinsame Sorgerecht" spielt für die Realität keinerlei Rolle, da es ohnehin nur bei Zustimmung beider Parteien installiert wird. Da nach einer Trennung der Eltern das Kind zu 90% seiner Lebenszeit bei einem Partner leben muß und damit dessen Beeinflussung (z.B.: gegen den Vater) vielfach stärker ausgesetzt ist, wären äußerst streng zu handhabende Schutzrechte unabdingbar, um gegenüber dem Sorgerechtsmissbrauch, zu dem die Situation einlädt, ja geradezu auffordert, einen Ausgleich zu schaffen und dem Kind ein Minimum an Sicherheit auf Kontakt zum anderen Elternteil zu geben (Festlegung von Mindestbesuchszeiten, Urlaub, sofortige Sanktion bei Boykottversuchen).

    14. Handlungsweisen bzw. Passivität gegenüber Menschenrechten für Kinder sowie die Äußerungen der Bundesregierung zur UNO-Kinderrechtskonvention erweisen, daß Frauengewalt als Lernerfahrung zur Unterwerfung unter Staatsgewalt erwünscht ist. Je früher das Kind dadurch verbogen wird, desto besser, da es seine Erfahrungen dann später nicht mehr erinnern und verbalisieren kann. Daher gedeihen allenthalben "Gleichstellungs-Ministerien", Frauenbüros, -beauftragte etc., die zur Absicherung des Machtmißbrauchs benötigt werden.

    Staatliche Funktionsträger (Richter, Lehrer, Sozialarbeiter der Jugendämter, Gutachter an Universitäten etc.) agieren über eine "Identifikation mit dem Agressor" die (als Kind früher selbst erfahrene) destruktiven Energien entgegen allen Gesetzen, Vorschriften oder Grundrechten mit typisch weiblichen Aggressionstechniken:

    Das vollständige Ausgeliefertsein des Kindes bei einer alleinsorgeberechtigten Frau erzeugt jene passiv-abhängig-unterwürfige Persönlichkeitsstruktur, die in Deutschland geschätzt wird, - mit jederzeit aktivierbarer, latenter Aggression gegen Schwächere. Das Kind reagiert im späteren Leben entweder nach dem Muster der "Identifikation mit dem Aggressor", wird mangels Lebensenergie und Selbstwertgefühl andernfalls auch gerne zum verwalteten "Sozialhilfeempfänger".

    15. Die Erfahrungen des Kindes von Entmündigung, Ignorieren seines Willens, rechtloses Ausgeliefertsein an allmächtige Autoritätsfiguren, seelisches "Vergast-werden" bildet die psychische Basis für die aktive und passive KZ-Erfahrung, die materialisierte Projektionen dieser in "Normalzeiten" verdrängten, frühkindlichen Erfahrungswelt darstellen. Auch dem Ideal des unterwürfigen "Malochers", der sein Leben der Gottheit, die ihn gleichzeitig verschlingt opfert, liegt dieses Kindes-Opfer zugrunde.

    Während ein Kind mit lebendigen Beziehungen zu beiden Eltern verschiedene Rollen- und Identifikationsmodelle hat und darüber seinen eigenen Standpunkt und Bedürfnisse erkennen kann, ist dies dem vom Vater abgeschnittenen (und zumeist in die Familie der Mutter gezwängten) Kind verwehrt. Es wird gleichsam zum idealen Untertan für bürokratische Institutionen, die der Staat ja auch braucht. Die unendliche Dummheit der Bürokratie hat hier ihren (ontogenetischen) Ursprung.

    16. Jegliche Bestrebungen für Rechte des Kindes als autonomes menschliches Wesen werden daher von der Bundesregierung und ihren Agenten im Ansatz obstruiert: Die UN-Kinderrechtskonvention wird bei Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde als erstes per Deklaration außer Kraft gesetzt ("...Die Bundesrepublik Deutschland erklärt zugleich, daß das Übereinkommen innerstaatlich keine unmittelbare Anwendung findet") . Die "Reform des Kindschaftsrechts" ist eine Sammlung von Leerformeln, die weder Verbindlichkeiten und Pflichten schafft, keinerlei Bezug zu realen Problemen hat und nicht das entfernteste mit Menschen- oder Grundrechten von Kindern zu tun hat. Ziel war es, das oben beschrieben Kampffeld zu erhalten und möglichst lange die Energien von Vätervereinigungen und Personen zu binden, welche sich für Kinder einsetzen.

    17. Die gegenwärtige Diskussion um "sexuellen Kindesmißbrauch" (ausschließlich auf Männer bezogen - man beobachte einmal, wie Frauen Knaben oft gegen deren Widerwillen auf den Mund küssen!) dient zuerst der Ablenkung der Öffentlichkeit von den immer brutaleren Kindesmißhandlungen und -Mißbrauch durch Frauen, wie er sich für jedermann deutlich hörbar in jedem Mietshaus und offen sichtbar auf der Straße abspielt.

    Die Forderung nach Abschaffung "körperlicher Gewalt" kommt in einem Moment, wo Psychoterror, Erpressung, verbale Aggressivität und Liebesentzug zu den verbreitetsten Mißhandlungsmethoden geworden sind. All dies ist selbstverständlich straffrei, Frauen-Psychoterror wird von Gerichten und Jugendämtern ignoriert, ist in der politischen Debatte tabu (verständlich, da sonst darüber diskutiert würde, wie die staatlichen/ökonomischen Machtstrukturen im Individuum verinnerlicht werden, was sie ja auch sollen). Es ist kein Zufall, daß wir parallel in den modernen Foltertechniken einen Wandel zu solchen haben, die keine körperlichen Spuren hinterlassen. Es handelt sich hier nur um eine Spiegelung der Erziehungsgewalt von körperlicher "Züchtigung" hin zu subtilem, verrücktmachendem Psychoterror. Die fast ausschließlich von Frauen dabei angewandten Methoden können in Handbüchern zur Familiendynamik der Schizophrenie nachgelesen werden: double-bind-Kommunikation ("Ich schlage dich jetzt nicht tot, weil ich dich liebe", "du darfst nicht zu Papa, ich mach' mir so Sorgen um Dich"), verbale Aggression (Anschreien), Auflaufen-Lassen, rubber-fence.


    II. Aktionsgrundsätze

    1. Aktionen erfolgen gewaltfrei. Es wird darauf geachtet, daß die Teilnehmer keine strafrechtlichen Tatbestände erfüllen (z.B. üble Nachrede, Nötigung, ggf. Einhaltung des Versammlungsrechts etc.)

    2. Die Strategie besteht darin, eine breite Öffentlichkeit und Bewußtsein für die an den Kindern von Institutionen/Personen und insbesondere von Müttern selbst begangenen Menschenrechtsverletzungen zu schaffen. Deren Unmenschlichkeit und schädigende Wirkung auf das Kind ist zumeist für jedermann/frau evident, so daß darüber relativ leicht (z.B. über Medien, s.u.) Öffentlichkeitswirkung erzielt wird. Justiz und Gesetzgeber sind nur Spiegel von Machtverhältnissen. Die momentan hohe emotionale Ladung des Themas Mißbrauch/Gewalt an Kindern sollte für unser Thema nutzbar gemacht werden, indem jetzt auch die Frauen- und Staatsgewalt gegen Kinder als die lebensgeschichtliche, eigentliche Ursache bewußt gemacht werden.

    Merke: Mißbraucher/Vergewaltigter agieren die ihnen von Frauen/Müttern als Kinder zugefügten Mißhandlungen (auch durch Nichtzuwendung, Verlassen etc.) zeitlich versetzt wieder an Frauen ab, eine Art "später Rache". Bei Frauen bleibt die "Rache" wieder an den Kindern hängen usw. Dieser Zusammenhang ist tabu, da die Opfer heute als Sündenböcke gebraucht werden, um Frauengewalt gegen Kinder zu vertuschen. Dieser Argumentationszusammenhang ist für uns zentral!

    3. Die Taktik besteht darin, kurzfristig und flexibel in konkreten, lokalen Aktionen zum Schutz der Interessenlage des betroffenen Kindes und seines Vaters am jeweils aktuellen Ort (Gericht, Jugendamt, Haus der Mutter, Schule, Universitätsinstitut etc.) möglichst zahlreich präsent zu sein. Auf das Kind bezogene Forderungen sollten von allgemeinen Forderungen nach Menschenrechten für Kinder ergänzt werden. Ruhige, aber kraftvolle Aufklärung von Passanten/Interessenten geht vor hitzige Debatten!

    4. Inhalte sind moralische und ethische Appelle an die Zielpersonen/Institutionen, Aufdecken und Veröffentlichen von deren menschenrechtswidrigen Verhaltensweisen, Manipulationen und Komplizenschaften. Menschenrechtsverletzungen leben davon, daß sie sich in Wohnungen, Folterräumen und Staatseinrichtungen abspielen und die Opfer den Peinigern ohne Zeugen ausgeliefert sind. Immer daran denken: Die Täter in den Behörden und Ämtern fühlen sich nur solange sicher, als sich ihnen niemand entgegenstellt!

    5. Methoden sind u.a.: Großflächige Transparente mit Appellen, Erklärungen etc., Megafoneinsatz zur direkten Kundgabe der Präsenz und des Willens des gerade "verhandelten" Kindes. Persönliche Präsenz in Räumen, direkte unterstützende Ansprache des Kindes durch Sprechchöre etc. Flugblätter erklären Passanten und für die Presse die aktuelle Situation, die Vorgeschichte und dem Kind von den jeweiligen Personen/Institutionen bereits zugefügte Menschenrechtsverletzungen.

    6. Vor jeder Aktion zentrieren sich alle Mitwirkenden in einer etwa zweiminütigen Meditationspause, um die Gedanken in Klarheit und Liebe auf das Wohl und Leben des Kindes zu richten um das es geht. Die/der MißhandlerIn oder die Machtbefugnisse mißbrauchende Person wird dabei als Opfer selbst erfahrenen Mißbrauchs und Mißhandlung imaginiert. In diesem Sinne kann die Meditation kann auch verbal geführt sein.

    7. Medienarbeit: Zentral für den Erfolg jeder Aktion ist die Präsenz von Medienvertretern (Presse, Hörfunk, TV), welche als Verstärker und Gegenmacht wirken. Diese sollten mehrere Tage vorher persönlich kontaktiert sein, über die anstehende Aktion/Ziel/Problematik in groben Zügen Bescheid wissen und kurz vor dem Ereignis nochmals erinnert werden.

    Zur kontinuierlichen Medienarbeit gehört es, als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen um Kindeswohl, -missbrauch, Menschen- und Grundrechte von Kindern zur Verfügung zu stehen. Dabei helfen gute Kontakte zu emanzipativ eingestellten Wissenschaftlern an Abt. für Entwicklungs- oder Sozialpsychologie der Universitäten. Ferner: ständiges Lesen der Fachliteratur!

    8. Vor jeder Aktion wird ein(e) PressesprecherIn bestimmt, um vor Ort Konfusion und Unverständlichkeit zu vieler Äußerungen zu vermeiden. Sie verteilt z.B. auch an Passanten Flugblätter etc.

    9. Ein von allen anderen Aufgaben freigestelltes Mitglied der Aktionsgruppe ist ausschließlich für die Dokumentation verantwortlich: Fotos, Tonaufnahmen, Video, um ggf. Ereignisse, Äußerungen etc. belegen zu können. Stets Interviews zum Thema/Konflikt mit den Passanten machen. Das schafft Kommunikation, Interesse und kann in Berichten verwendet werden!

    10. Im Anschluß wird ein Bericht über den Ablauf sowie eine Einschätzung der Öffentlichkeitswirkung erstellt und eine Analyse von Fehlern/aufgetretenen Problemen und daraus folgende Verbesserungsmöglichkeiten beim nächsten Treffen der Gruppe erörtert.


    III. Organisationsstruktur

    1. Es bilden sich selbstorganisierte und selbstverantwortlich handelnde lokale Gruppen, welche sich Zielen und Aktionsformen der Aktion Menschenrechte für Kinder verbunden wissen. Um längerfristig die Außenwirkung zu steigern ist es sinnvoll die Bezeichnung Aktion Menschenrechte für Kinder (z.B. Zusatz des Ortes) einheitlich zu verwenden. Es handelt sich also zunächst um eine ideelle Vereinigung, die später z.B. in einen e.V. überführt werden kann.

    2. Jedermann/frau ist aufgefordert sich ab jetzt aktiv für die Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten für Kinder einzusetzen und zum Initiator/zur Initiatorin einer lokalen Gruppe zu werden.

    3. Wenn z.B. nach einigen Treffen eine stabile Gruppenbildung einsetzt und sich ein Kreis von Freunden herausbildet, der bereit ist bei den Aktionen "mitzumachen" , werden erste Einsätze geplant und umgesetzt. Diese sollten nicht zu früh, nicht überstürzt oder mit zu wenigen Teilnehmern durchgeführt werden (Min ca. 15-20).

    Wichtig ist stets das klare Bewußtsein, daß der Einsatz für Recht und Menschenstatus von Kindern archaische Abwehrmechanismen aktivieren kann (wenn jemand dadurch seine eigenen Verkrüppelungen zu spüren beginnt), daß man an der psychischen Machtbasis der Staatsgewalt rüttelt (daher die mafiartige Abwehr aller Funktionsträger) und evtl. mit massiven und (völlig irrationalen) Reaktionen zu rechnen ist.

    4. Regelmäßige Gruppentreffen: Sichten von Aktionsbedarf, Koordinierung, Adressen- und Telefonlisten, Muster für kurzfristige Aktionen entwerfen, wie eine Telefonkette in Gang gesetzt wird etc.

    5. Möglicher Ablauf: Anfänglich einige Treffen, auf denen sich jede(r) InteressentIn mit seiner Situation und Wünschen/Erwartungen an eine Aktionsgruppe artikuliert. Oft setzt nach Bildung einer Kerngruppe, die leicht abweisend auf "Neue" wirkt, eine hohe Fluktuation ein; Daher ist bei jedem Treffen eine kurze gemeinsame Meditation sinnvoll, um ein verbindendes Energie-Feld zu schaffen. Naturwüchsiger "Leiter" ist der lokale Begründer. Eine Leiterfunktion sollte zuallererst gewürdigt werden, da sie meist mit erheblicher Arbeit verbunden ist. Sie ist aber auch (aus gruppendynamischen Gründen) sinnvoll, da andernfalls Gespräche und Ziele zerfasern, sich alles rasch verläuft und keine gemeinsamen Erfolgserlebnisse entstehen. Leuten mit Autoritätsknall sollte nicht zuviel Raum gegeben werden, sie wirken demotivierend.

    6. Am günstigsten wirken sich einige anfängliche, gut geplante, von Presseresonanz begleitete Aktionen für das Wachstum und die Konsolidierung einer Aktionsgruppe aus.

    7. Um längerfristig eine räumliche Vernetzung und flächendeckende Wirksamkeit zu erzielen, ist eine zentrale Koordinationsstelle sinnvoll. Wer dies einmal übernimmt, das sollte sich je nach Fähigkeiten und persönlichen Ressourcen im Lauf der Zeit von selbst herauskristallisieren. Von dort können Adressen lokaler Ansprechpartner vermittelt, Kopien der unter II. 11 erwähnten Berichte gesammelt und die von den lokalen Gruppen gemachten Erfahrungen bei Treffen weitergeben werden. Solange noch niemand für eine solche Koordinationsfunktion wenigstens zeitweise freigestellt oder durch künftige Beiträge finanziert werden kann, muß dieser Aufwand sehr niedrig gehalten werden und autonomes Handeln im Vordergrund stehen.

    8. Um Anregungen zu erhalten, eignet sich ein Blick auf die Organisation Greenpeace, sicher ein Vorbild für hohe Effizienz bürgerschaftlichen Engagements.

    Ich stelle mich vorerst als Ansprechpartner via Email zur Verfügung, würde also z.B. Initiatoren registrieren und dorthin Interessenten weiterleiten, alles weitere kann dann selbstorganisiert vor sich gehen, ich freue mich natürlich über Rückmeldung.

    Jedermann/frau kann sich aber auch selbst als lokaler Initiator/Gründer deklarieren und nach eingehender innerer Vorbereitung, was er will, wieviel Zeit er/sie tatsächlich investieren kann etc., durch eine lokale Pressemeldung auf sich aufmerksam machen , die Ziele erklären und als Anlaufstelle fungieren.

    Ggf. für persönliche oder Snailmail Kontaktaufnahme dann bitte Namen, Adresse, Telefon, Email etc. und möglichst knapp Anliegen, Zielsetzung und eigene Möglichkeiten schildern. Anfragen sollte nur, wer bereit ist, auch eigene Zeit und Engagement zu investieren. Nochmals: Ziel sind keine Diskussions- oder Selbsthilfegruppen oder Beratungsgespräche, sondern ausschließlich Menschen, die zu engagierten Aktionen für Kinder "auf der Straße" auch bereit sind.


    IV. Aktionen

  1. Bitte um Information: Ärztliche Bescheinigungen, Stellungnahmen etc.
  2. Anzeigen bei Kindesentzug (§ 235 StGB)
  3. paPamobil - Schluß mit dem Umgangsboykott

  4. Email: Lorelein@t-online.de


    *) Im folgenden wird von Frauen/Müttern gesprochen, da das Sorgerecht (unter Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 6) zu 90% der Mutter zugesprochen wird; inhaltlich treffen die Ausführungen ggf. auch auf Kinder zu, die beim sorgeberechtigten Vater leben.