paPPa.com
informiert:
Lady Catherine Meyer
Rede vor dem Ausschuß für Außenpolitik
des amerikanischen Senats, 14. Oktober 1999
Siehe englisches Original unter
http://www.rheashope.com/rheashouse/research/cattestimony1.shtml
Lady Catherine Meyer's Congressional Testimony on International Parental
Child abduction and the problems with Germany before the House Committee
on Foreign Relations, Oct. 14 th, 1999.
Internationale Kindesentführungen:
EINE ART VON MENSCHENRECHT
I. Einleitung
II. Mein Fall
III. Die Haager
Konvention: Was sie tut und was nicht
IV. Die Haager
Konvention: Was ist falsch gelaufen?
V. Internationale
Kindesentührung: Ein wachsendes Problem
VI. Auswirkungen
auf betroffene Eltern
VII. Auswirkung
auf Kinder
VIII. Deutschland:
Eine Fallstudie
I. Einleitung
- Alleine in den USA werden
jährlich mehr als 350.000 Kinder von einem ihrer Eltern entführt.
Einige Fälle sind beigelegt. Aber viele nicht. Und wenn Kinder ins
Ausland gebracht werden, hat die Erfahrung gezeigt, dass die Chancen, sie
durch einen juristischen Prozess zurückzugewinnen, sehr gering sein
können. Das Thema der Kindesentführung ist ein hervorragendes
Beispiel für die Grenzen internationaler Kooperation im juristischen
Bereich.
- Die 1980er Internationale
Haager Konvention war entworfen worden, um "den Schutz von Kindern
gegen die schädlichen Auswirkungen ihrer unrechtmäßigen
Mitnahme und Einbehaltung" zu garantieren. Dahingehend ist sie hauptsächlich
gescheitert.
- Mein Fall, den einige von
Ihnen kennen werden, ist typisch dafür, dass die Konvention nicht
so wirkte, wie ursprünglich gedacht; dies führt zu einer Situation,
in der Eltern für Jahre der Umgang mit ihren Kindern verweigert wird.
II. Mein
Fall
1984 heiratete ich einen deutschen
Arzt, Hans-Peter Volkmann, in London, und unser erster Sohn, Alexander,
wurde ein Jahr später geboren. Der Karriere meines Mannes zuliebe
zogen wir nach Deutschland und ich gab meine eigene in London auf. Unser
zweiter Sohn, Constantin, wurde 1987 geboren. Unsere Ehe zerbrach danach
und 1992 vereinbarten wir ein Trennungsjahr. Ich erhielt das Sorgerecht
für die Kinder (die mit mir in London leben sollten) und Volkmann
wurde ein großzügige Umgangsrechte gewährt.
Zunächst ging alles gut.
Die Kinder setzten ihren Schulbesuch am Französischem Lyceum fort
(Constantin wurde Klassenbester) und die Kinder verbrachten die Ferien
bei ihrem Vater in Deutschland. Ich baute meine Karriere in London wieder
auf, so dass ich meine Kinder ernähren konnte. 1994 hatte ich es geschafft,
eine Position bei einer Bank zu erlangen und konnte eine komfortable Wohnung
für uns drei zu kaufen.
Im Juli 1994 fuhren die Kinder
wie üblich los, um die Sommerferien bei ihrem Vater in Deutschland
zu verbringen. Vier Tage, bevor sie nach London zurückkehren sollten,
informierte mich ihr Vater - ohne Vorwarnung -, dass er sie nicht zurück
schicken werde. Dann verschwand er mit den Jungen. Die nächsten vier
Wochen hatte ich keine Ahnung von ihrem Verbleib, trotz polizeilicher Nachforschungen.
Im August 1994 ordnete das
High Court of England & Wales (Hohes Gericht von England und Wales)
die sofortige Rückkehr der Kinder nach Großbritannien unter
Verweis auf die Haager Konvention an. Die Kinder kamen unter die "Vormundschaft
des Gerichtes". Im September 1994 bestätigte das Gericht von
Verden die englische Entscheidung und ordnete ebenfalls die "sofortige
Rückkehr" der Kinder an. Aber entgegen der Gerichtsanordnung
packte Volkmann die Jungen in ein Auto und verschwand. Die örtliche
Polizei und der Gerichtsvollzieher waren nicht bereit, zu helfen.
Am nächsten Tag reichte
Volkmann eine Berufung beim Oberlandesgericht Celle ein. Zu meiner Bestürzung
und meinem Erstaunen machten die Richter eine vorläufige Regelung,
dass die Kinder bis zur Anhörung in Deutschland bleiben sollten, "weil
die Mutter sie sonst andernfalls in England verstecken könnte".
Am Schlimmsten war, dass diese
Regelung "ex-parte" gemacht wurde, das heisst, ohne mich
oder meine Anwälte zu informieren, so dass ich bei dieser Anhörung
nicht vertreten war.
Im Oktober 1994 revidierte
das Gericht in Celle die früheren englischen und deutschen Entscheidungen,
darauf beruhend, es sei der "Kindeswille", in Deutschland zu
bleiben, so nutzten sie die sogenannte Lückenklausel der Haager Konvention
(Article 13b). Die Richter verliehen ihrer Ansicht Ausdruck, die Kinder
seien Deutsche und hätten "in einer ausländischen Umgebung
gelitten ... besonders, da zu Hause oder in der Schule kein Deutsch gesprochen
wird, dass sie als Nazis verspottet wurden". Die Richter entschieden
außerdem, dass die Kinder ein Alter erreicht hätten, in dem
es angemessen sei, ihrer Ansicht Rechnung zu tragen, "zumal ein 7
Jahre altes Kind vor der Entscheidung, Judo oder Fussball zu spielen, allgemein
weiss, welche Entscheidung es fällt".
Das Jugendamt stellte bei beiden
Anhörungen fest, dass eine Rückkehr nach England den Kindern
"schwere psychische Schäden" verursachen würde, wiederum
unter Ausnutzung der Lückenklausel. Die Kinder hätten sich, sagten
sie, in ihrer neue Umgebung eingelebt, Alexander empfinde sich als deutsch
und die Mutter habe keine Zeit für sie, weil sie arbeite. Das Jugendamt
verwertete nur Zeugenaussagen der deutschen Seite. Weder ich noch irgend
jemand vom gewöhnlichen Umfeld der Kinder wurde gefragt.
Zur Zeit der Anhörung
hatte ich meine Kinder seit über vier Monaten nicht gesehen oder gesprochen,
währenddessen waren sie unter dem alleinigen Einfluss und der Kontrolle
ihres Vaters und seiner Familie.
Die Celler Gerichtsentscheidung
bedeutete im deutschen Recht, dass alle weiteren juristischen Verhandlungen
über Sorgerecht und Umgang im Heimatbezirk des Entführers stattfinden
mussten. Die Konsequenz dessen war, dass ich seit 1994 niemals mehr in
der Lage war, einen normalen Umgang mit meinen Kindern zu erlangen.
Zwischen November und Mitte
Dezember 1994 wurden fünf Anträge, meine Kinder zu sehen, abgelehnt
mit der Begründung, ich könnte die Jungen "zurückentführen"
und sie "wünschten" mich nicht mehr zu sehen. Dies ging
so weit, mir dem Umgang über die Weihnachtsferien zu verweigern.
Im Januar 1995, infolge meines
verzweifelten Versuches, meine Jungen in Verden zu sehen, bat mein Ex-Mann
das Gericht, ihren Wohnort nach Deutschland zu verlegen unter der falschen
Behauptung, dass ich versucht hätte, sie zurück zu entführen.
Entgegen einem Polizeibericht, der bestätigte, dass dies nicht stimmte,
in meiner Abwesenheit und ohne mir zu erlauben, meine Verteidigung darzulegen,
gab das Gericht dem Antrag meines Ex-Mannes statt.
Diesem folgte im März
1995 eine Entscheidung des Verdener Gerichtes, die meinem Ex-Mann das vorläufige
Sorgerecht für die Kinder gab, ungeachtet dessen, dass sie unter der
"Vormundschaft des Gerichts" in England waren.
Diese Entscheidung gab mir
nur drei Stunden Umgang mit meinen Kindern, einmal im Monat, dem sollte
nach 6 Monaten ein Tag im Monat folgen. Die Umgangsbesuche hatten entweder
im Haus meines Ex-Mannes oder im Büro des Jugendamtes stattzufinden.
Mein Ex-Mann hielt selbst diese
streng begrenzten Umgangszusagen nicht ein. Das Gericht, weit davon entfernt,
sie zu erzwingen, beschnitt meine Besuchsstunden in einer weiteren "ex-parte"–Entscheidung
im Oktober 1995.
So wurde ein Handlungsmuster
eingesetzt, dass bis zum heutigen Tage andauert: Das Gericht verkündet
Umgangsregelungen, mein Ex-Mann weigert sich sie einzuhalten und das Gericht
weigert sich, sie zu erzwingen.
Ungeachtet jeder Garantie von
meiner Seite, eingeschlossen die Unterstützung des Britischen Generalkonsuls
in Hamburg, wurde die Angst vor einer Entführung konsequent benutzt,
um über die nächsten paar Jahre mir und meinen Eltern normale
Besuchsrechte zu verweigern.
Zwischen Sommer 1994 und Dezember
1998 konnte ich meine Söhne nur 12 Stunden unter den schrecklichsten
Umständen sehen: Entweder eingeschlossen in dem einsamen Haus meines
Ex-Mannes, unter der Beobachtung einer dritten Person, oder in den Büroräumen
des Jugendamtes. Alle Besuche wurden nach weniger als zwei Stunden abgebrochen.
Im September 1997 ließ
sich Volkmann von mir scheiden. Mein deutscher Anwalt riet mir eindringlich,
nicht um das Sorgerecht zu kämpfen, er meinte, um den Umgang zu erleichtern,
sollte ich schnell in die Scheidung von Volkmann einwilligen und mich darein
fügen, dass er das Sorgerecht erhielt. So wurde im Austausch für
sein Sorgerecht vor Gericht vereinbart, dass ich meine Kinder auf "neutralem
Boden", also Hamburg, besuchen sollte.
Aber als sechs Monate später
endlich der Moment kam, meine Söhne zu sehen, brach Volkmann im letzten
Moment aus, er behauptete, es sei der "Wille" der Kinder, mich
nicht zu sehen und dass sie fürchteten, ich würde sie "entführen".
Der Verdener Richter weigerte sich, die Besuchsvereinbarung zu erzwingen.
Erst dann entdeckte ich, dass die Sorgerechtsvereinbarung rechtlich einklagbar
war, die Besuchsregelung aber nicht.
Es ist außerordentlich,
dass ein Gericht Scheidung und Sorgerecht regeln kann, sich aber gleichzeitig
weigert, das Recht eines Elternteils auf Umgang mit seinen/ihren Kindern
zu schützen.
Weitere Anträge auf Umgang
wurden verworfen und die Verdener Richterin meinte, sie würde nicht
über zukünftige Umgangsrechte entscheiden, ohne zunächst
eine weitere Anhörung abzuhalten. Sie sagte, dies würde beinhalten,
dass sie die Kinder sieht und einmal mehr eine Stellungnahme des Jugendamtes
anfordert.
Das Jugendamt brauchte zwei
Monate, um den Bericht anzufertigen. Ich wurde nicht befragt. Ihre Empfehlung
war, dass ich meine Kinder einmal in zwei Monaten für fünf Stunden
im Haus eines Priesters in Bremen sehen sollte. Dies war genauso unmenschlich
wie unpraktikabel, weil ich inzwischen in den USA lebte.
Durch einen seltsamen Zufall
war diese Empfehlung fast identisch mit einem Vorschlag, den Volkmann ein
Jahr zuvor gemacht hatte.
Es dauerte bis Dezember 1998,
die versprochene Anhörung zu terminieren, d. h. 15 Monate nach der
Scheidung eine Anhörung, die mir einklagbare Umgangsrechte hätte
geben sollen. Das Verdener Gericht entschied, dass die Kinder sich "Stück
für Stück" an mich gewöhnen könnten und dass
es zu "stressig" für sie sein würde, ihre Mutter
zu sehen, die nach vier Jahren der Trennung praktisch eine Fremde für
sie war.
Die Richterin wies einmal mehr
mein Argument zurück, dass die Kinder absichtlich gegen mich programmiert
worden waren und dass das, was wir bräuchten, um eine Beziehung wieder
herzustellen, ein kontinuierlicher Kontakt über mehrere Tage von Anfang
an sei.
Die Richterin erfand ein Programm
von Besuchen, von denen jeder länger sein sollte als der Vorherige,
und die darin gipfeln sollten, dass die Kinder mich in Washington im August
dieses Jahres besuchen sollten. Mein jetziger Ehemann und ich, angereist
aus den USA, sahen die Jungen im Dezember (3 Stunden), Januar (1 Tag) und
Februar (2 Tage). Jeder Besuch war gekennzeichnet von zunehmender Anspannung
der Jungen.
Mein Ehemann Christopher, der
noch nie zuvor seine Stiefsöhne getroffen hatte, war schockiert zu
sehen, wie sie sich in nur zwei Monaten verwandelten: Von Kindern, die
zunehmend aufgeregt waren, ihre Mutter zu treffen, zu finsteren Zombies,
die monoton dieselben "Argumente" gegen mich wiederholten.
Voraussagbarerweise sandte
Volkmann mir ein Fax, eine Woche vor dem April-Besuch (der der erste sein
sollte, der die Kinder in kontinuierlichen Kontakt mit mir bringen sollte,
einschließlich Übernachtung), um zu sagen, dass er Alexander
und Constantin nicht nach Hamburg bringen würde, weil das gegen die
"Wünsche" der Jungen sei und dass es nicht "in ihrem
Interesse" sein könnte, gezwungen zu werden. Die Richterin weigerte
sich - wieder einmal - ihre Entscheidung durchzusetzen, und stellte fest,
dass eine neue Anhörung abgehalten werden müsse. Und zuvor müsse
sie die Kinder sehen und einen weiteren Bericht vom Jugendamt sehen!
Wir wurden dann informiert,
dass die Richterin bis auf weiteres in Entbindungsurlaub gegangen sei und
dass es Monate dauern könnte, bis ein neuer Richter sachkundig wäre,
meinen Fall anzuhören. Zwischenzeitlich hat ein vorläufiger Richter
einen weiteren Antrag abgelehnt bezüglich der Durchsetzung des Märzumgangs
und weiteren Besuchen. Er sagte aus, er sei damit zufrieden, dass Volkmann
in guter Absicht handele.
Bis heute habe ich keine Umgangsrechte
oder so etwas, seit der Plan für Besuche, der in der Entscheidung
Dezember 1998 aufgestellt wurde, gescheitert ist. Die deutsche Justizministerin
schrieb neulich unserem Botschafter in Bonn mit der Aussage, dass die Gerichte
unabhängig seien und sie nicht intervenieren könne.
Seit es bei Gericht anhängig
ist, ist es nicht mein Ex-Mann, der der endgültige Schiedsrichter
ist, ob ich meine Kinder sehen kann, sondern ich befinde mich in einer
unmöglichen verfangenen Situation.
Die deutschen Gerichte und
deutschen Administratoren haben alle meine Anfragen zurückgewiesen,
dass meine Kinder untersucht werden sollen von einem unabhängigen
Psychologen, der auf Parental Alienation (induzierte Ablehnung eines Elternteils)
spezialisiert ist. In fünf Jahren habe ich einen Brief und einen Schulbericht
erhalten.
Ich habe keine Information
über das Leben meiner Kinder, Wohlbefinden, Schule, oder irgendeinen
anderen Aspekt ihrer Existenz.
Nach deutschem Gesetz habe
ich keine Rechte als nicht sorgeberechtigter Elternteil, so bestätigte
es ein Brief, den ich 1995 von der Bundeskanzlei erhielt, der ausdrückte,
dass es "nach deutschem Recht unmöglich sei, gegen den Elternteil
vorzugehen, der das Sorgerecht hat".
Ich habe keine Rechte
als Muter. In 5 ½ Jahren habe ich meine Söhne 24 Stunden gesehen.
So vergehen die Monate, die
Jahre, und meine Kinder werden ohne eine Mutter groß. Bevor mein
Ex-Mann unsere Kinder entführte, war ihnen erlaubt, beide Eltern zu
sehen und zu lieben. Nun nicht mehr.
Hat irgend jemand bewiesen,
dass ich eine ungeeignete Mutter sei? Nein.
Hat irgend jemand bewiesen,
dass ich meine Kinder nicht liebe? Nein.
Aber ich bekomme dennoch die
Rechte vorenthalten, die selbst Frauen im Gefängnis erlaubt werden.
Meinen Eltern wurde ebenso jeder Umgang verwehrt. Mein 87-jähriger
alter Vater könnte niemals mehr erleben, Alexander und Constantin
wiederzusehen.
Meine Kinder werden für
ihr Leben vernarbt sein und vielleicht werden sie sich niemals von dieser
Erfahrung erholen.
Sie wurden verwirrt und wütend
auf mich, weil ihnen von Anfang an erzählt wurde, ich hätte sie
verlassen. Bei zwei Gelegenheiten, 1994 und 1998, als ich meine Söhne
sah und ihnen sagte, wie froh ich sei, sie zu sehen, antwortete Alexander:
"Du lügst. Daddy hat uns gesagt, dass Du kommen und uns sehen
konntest, wann immer Du es wolltest – aber das hast Du nie getan."
III.
Die Haager Konvention: Was sie tut und was nicht
Die 1980er Haager Konvention
war entworfen worden, um für ein einfaches und geradliniges Verfahren
zu sorgen:
- Sollte ein Elternteil eine
Sorgerechtsvereinbarung entweder durch illegales Festhalten (bei einem
Umgangsbesuch) oder durch Entführung eines Kindes brechen, dann fordert
die Haager Konvention die sofortige Rückkehr des Kindes in das Land,
in dem die ursprüngliche Sorgerechtsvereinbarung gemacht wurde. Die
Konvention interessiert sich nicht für das "beste Interesse des
Kindes", also für die Kriterien eines Sorgerechtsfalles. Kritik
oder Beschwerden über den sorgeberechtigten Elternteil oder über
die Vergabe des Sorgerechts sind Gegenstände, die von der Gerichtsbarkeit
des Staates behandelt werden, in dem das Kind seinen gewöhnlichen
Wohnort hat. Das höchste Ziel der Haager Konvention ist es, das
Kind "sofort" zurückzubringen und die Gerichtsbarkeit des
Herkunftslandes in Gegenständen des Sorgerechts zu bestätigen.
- Es gibt allerdings eine Ausnahme
von der Forderung der sofortigen Rückkehr des Kindes in das Land seines
gewöhnlichen Aufenthaltes: "Die juristische oder administrative
Macht des angefragten Staates ist nicht gebunden daran, die Rückkehr
des Kindes anzuordnen, wenn (Artikel 13b) es ein großes Risiko
gibt, dass die Rückkehr des Kindes ihn/sie physischem oder psychischem
Schaden aussetzen würde oder sonst das Kind in eine nicht tolerierbare
Situation bringt. Die juristische oder administrative Macht des angefragten
Staates kann es auch ablehnen, die Rückkehr des Kindes anzuordnen,
wenn sie findet, dass das Kind sich widersetzt, zurückgebracht zu
werden und wenn es ein Alter und einen Grad der Reife erreicht hat, zu
dem es angebracht ist, seine Ansicht zu beachten." Aber die Intention
der Konvention ist es, diese Einwände nicht zu erlauben, außer
in äußerst eng begrenzten Umständen.
- Der Präzedenzfall von
Friedrich gegen Friedrich (U.S. Berufungsgericht, 6. Kreis, Nr. 2, 1996)
besagte, dass "physischer oder psychischer Schaden oder nicht tolerierbare
Situation" nur aufrecht erhalten werden kann, wenn das Kind zurückgeschickt
würde in ein Land, in dem die Situation von Krieg oder Hungersnot
herrscht. Auf gleiche Art und Weise sind die "Einwände"
des Kindes mit grosser Vorsicht zu sehen – zum Beispiel wegen des Risikos
der Beeinflussung durch einen entführenden Elternteil – und, selbst
wenn sich ein Kind der Rückkehr widersetzt, sollte eine Rückkehr
nur in einem Ausnahmefall verweigert werden. Das Konsultationspapier
über Kindesentführung, dass im Februar 1997 von dem British
Family Law Journal veröffentlicht wurde, betont die Notwendigkeit
einer klaren Unterscheidung zwischen den Widerständen des Kindes unter
Artikel 13 und den Wünschen eines Kindes in üblichen familiären
Sorgerechtsfällen. Dies ist logisch, da die Konvention per se nicht
als ein Instrument beabsichtigt worden war, um Sorgerechtsstreitigkeiten
zu lösen. Außerdem stehen entführte Kinder per Definition
unter enormem psychischem Stress (siehe unten Punkt VII.).
IV. Die
Haager Konvention: Was ist falsch gelaufen?
- Wie auch bei vielen anderen
Konventionen unterzeichnen die Staaten sie, aber halten nicht notwendigerweise
an ihnen fest. Verschiedene nationale Verfahren, um die Haager Konvention
zu realisieren, langsame Verfahren, fehlende Prozesskostenbeihilfe in manchen
Ländern und die übermäßige Ausnutzung der Schlupfloch-Klausel
(Artikel 13b) hatte zur Folge, dass die meisten Fälle von Kindesentführung
ungelöst bleiben. Manche Kinder wurden nie gefunden, andere sind einfach
nicht in ihr Herkunftsland zurückgekehrt.
- Nach dem Bericht der amerikanischen
Anwaltschaft von 1997 über die Haager Konvention schwankt die Rückkehrrate
der entführten/illegal festgehaltenen Kinder von 5% bis 95% - je nach
Land. Da es keine Körperschaft gibt, die Einhaltung der Konvention
überwacht, ist die schlechte Ausführung durch manche Staaten
bis heute nicht offengelegt worden und wird sich nur schwerlich verbessern.
- Das Forum für Internationale
Kindesentführung, das in Washington am 15. und 16. September 1998
abgehalten wurde, unter der Schirmherrschaft von dem Nationalen
Zentrum für vermisste und entführte Kinder (NCMEC), das freundlicherweise
der Vorsitzende Ben Gilman eröffnete, erkannte die hauptsächliche
Schwäche der Haager Konvention, eine Schwäche, die manche Unterzeichner
ausnutzen, um die Rückkehr von entführten Kindern in die Länder
ihres üblichen Aufenthaltes zu verhindern. Der Bericht des NCMEC über
die Konferenz (vollständige Kopie im Anhang) zeigte insbesondere auf:
- Artikel 13b – die Schlupfloch-Klausel:
Da dies eine Bedingung für eine Ausnahme der sofortigen Rückkehr
des Kindes ist, ist es logisch, dass ein Entführer sie als Verteidigung
benutzt. Aber obwohl nach der Intention der Konvention diesem Einwand nicht
stattgegeben werden soll, nur ausnahmsweise unter sehr eng definierten
Umständen, wurde er in manchen Ländern – ganz besonders in Deutschland
– tatsächlich zur Regel. Der Lowe–Bericht
von 1996 erforschte, dass jedesmal, wenn der "Einspruch"
des Kindes als Verteidigung vorgetragen wurde, wurde die Rückkehranordnung
von deutschen Gerichten zurückgewiesen (auch wenn Kinder, die
3 und 5 Jahre jung waren, scheinbar einen "Widerspruch"
gegen ihre Rückkehr einlegten).
- Der entführende Elternteil
bemüht üblicherweise Artikel 13b als Verteidigung: Richter, die
unerfahren sind, behandeln diese Einwände nach Artikel 13b wie ein
Argument über den Wert als Sorgeberechtigter. Das ist exakt das, was
die Konvention vermeiden sollte: Solche Abwägungen sollen reserviert
sein für das Gericht des üblichen Wohnortes des Kindes, welches
der beste Platz ist, um über Sorgerecht und Umgang zu entscheiden.
Aber örtliche Familiengerichte sind oft nicht in der Lage oder nicht
willens, den Unterschied zwischen Prozessen unter der Haager Konvention
und Argumentationen über Sorgerechtsvereinbarungen zu erkennen. Dem
liegt ein Misstrauen gegenüber fremden Gerichten zugrunde.
- Anzahl der Gerichte und
Langsamkeit der Prozesse: In Ländern, in denen Konventionsfälle
zentral von einer kleinen Anzahl von spezialisierten Richtern angehört
werden, arbeitet das System gut. Die Fälle werden schnell auf der
Basis der Aktenlage bearbeitet und ohne dass üblicherweise die Sicht
des Kindes angehört wird (bes. an Artikel 13b – "der Einspruch
des Kindes" – wird sich nur mit großer Vorsicht angelehnt,
speziell wegen des Risikos der Indoktrination durch den entführenden
Elternteil). Richter fällen üblicherweise die Entscheidung, das
Kind zurückzugeben, sie verlassen sich auf das Gericht des gewöhnlichen
Aufenthaltes, eine faire Entscheidung bei einer folgenden Sorgerechtsverhandlung
zu fällen. In Ländern, in denen Konventionsfälle zuerst
auf einer niedrigen Ebene verhandelt werden, sind die Prozesse langwierig
und werden verhandelt vor Richtern, die mit Haager Fällen unerfahren
sind. Dies hat zur Folge, dass Kinder gewöhnlich nicht zurückgegeben
werden.
- Der Verzögerungsfaktor
(entsteht, wenn Fälle erst auf niedrigeren Gerichtsebenen verhandelt
werden und Berufungen in höheren Gerichten feststecken) gibt Entführern
einen weiteren Vorteil, da er ihnen erlaubt, das Kind gegen den zurückgelassenen
Elternteil zu beeinflussen (mit der Aussicht auf Artikel 13b) und da er
ein neues Argument entstehen lässt, nämlich dass das Kind sich
nun in seiner neuen Umgebung eingelebt hat und nicht wieder umziehen soll.
- Örtliche Voreingenommenheit:
Die Gerichte mancher Länder neigen dazu, ihre Nationalität zu
favorisieren. Dies entspricht insbesondere dann der Wahrheit, wenn die
Fälle in kleinen Städten, wo nationale Vorurteile und örtliche
Politik den fremden Elternteil benachteiligen verhandelt werden.
- Verschiedene Verfahren
der Körperschaften, die das Gesetz ausführen: In manchen
Ländern ist elterliche Kindesentführung eine Straftat, in anderen
nicht. Das führt dazu, dass die Beteiligung der die Gesetze ausführenden
Kräfte, entführte Kinder zu lokalisieren, sehr weit variiert.
In ähnlicher Weise werden Rückkehranordnungen nicht notwendigerweise
erzwungen.
V. Internationale
Kindesentührung: Ein wachsendes Problem
- Es gibt keine genauen Zahlen
über trans-nationale Kindesentführung. Viele Eltern gehen nur
widerwillig zu den Regierungen. Andere sind sich nicht einmal der Existenz
der Haager Konvention bewusst. Ihre Fälle werden daher niemals offiziell
aufgeführt. Die Zahlen, so wie sie vorliegen, untertreiben nahezu
mit Gewissheit das Problem. Dennoch sind sie alarmierend hoch. Das Nationale
Zentrum für vermisste und entführte Kinder berichtet, dass über
1.000 amerikanische Kinder jedes Jahr illegal ins Ausland gebracht werden
(3 Kinder jeden Tag). Diese Zahl ist vermutlich stark ansteigend.
- In den USA stehen keine spezifischen
Daten zur Verfügung. Nur NCMEC hat angefangen, die Fälle, die
sie erreichen, aufzuzeichnen und eine Datenbasis zu errichten. In England
hat Reunite, der Nationale Rat für entführte Kinder, seit 1995
einen 58%igen Anstieg der Zahl der Kinder, die von einem getrennten Elternteil
ins Ausland entführt wurden, verzeichnet. In Frankreich wurde ein
noch höherer Anstieg verzeichnet ...
- Die Explosion internationaler
Reisen und Touristik, die soziale Konsequenz einer globalen Volkswirtschaft
und die gestiegene Bedeutungslosigkeit nationaler Grenzen bewirken, dass
transnationale Ehen immer üblicher werden und dass nicht sorgeberechtigte
Eltern leicht das Kind ergreifen und in ein anderes Land fliehen können.
Kinder werden zunehmend die Opfer grenzüberschreitender Entführungen
sein, bis es ein internationales Abkommen gibt, um Eltern zu bestrafen,
die das Gesetz in ihre eigenen Hände nehmen.
- Unglücklicherweise gibt
es - trotz des schnellen Anstiegs von Entführungsfällen - zu
wenig Bewusstsein für dieses Phänomen bei den Regierungen und
Legislativen der Unterzeichner der Konvention. Es gibt auch nicht viel
Bewusstsein in der Bevölkerung. Demzufolge wird sehr wenig getan,
um die Ursache anzugehen und dafür zu sorgen, dass die Haager Konvention
wie ursprünglich beabsichtigt wirkt.
- Mein eigener Kampf war anfangs
nur auf meinen eigenen Fall ausgerichtet: Zuerst, um die Rückkehr
meiner Kinder zu sichern, dann, um das grundlegende Menschenrecht als eine
Mutter zu genießen, Umgang mit ihnen zu haben. Dieser Kampf währt
an, während, nach fünf Jahren, die Hindernisse, die in Deutschland
dagegen errichtet werden, dass ich meine Kinder sehen kann, zunehmend kafkaesk
werden. Aber mein Kampf hat auch ein Fenster dafür geöffnet,
was für ein Alptraum Kindesentführung auf der ganzen Welt ist.
- Ich wurde angesprochen von
hunderten von anderen Eltern, darunter viele Amerikaner, die in der selben
Situation sind [PACT - Parents
of Abducted Children Together http://www.rheashope.com/pact/]. Es war
ebenso tröstlich wie erschreckend, zu erkennen, dass ich nicht alleine
bin.
- Mein Ziel ist es daher, wo
immer ich kann, Bewusstsein zu schaffen für die schwierige Lage aller
betroffenen Eltern aus den USA; die Besorgnis auszudrücken über
den Schaden, der Tausenden von Kindern angetan wird; und auf Taten zu drängen,
die die Haager Konvention effektiver machen werden.
VI. Auswirkungen
auf betroffene Eltern
- Mir wurde bewusst, dass die
meisten betroffenen Eltern nicht wissen, wo sie Hilfe bekommen können,
dass sie sich alleine und missverstanden fühlen. Sie sind emotional
traumatisiert. Dennoch müssen sie mit einschüchternden praktischen
Hindernissen fertig werden, wissen, wo sie Hilfe finden, mit familienfeindlichen
Rechtssystemen verhandeln und die enormen finanziellen Kosten tragen, um
Gerechtigkeit anzustreben.
- Aber dort hört es nicht
auf: Den Eltern wird oft nicht geglaubt. Ich weiss das, weil Leute, als
sie zum ersten Mal meine Geschichte hörten, es einfach nicht glauben
konnten. Die Reaktion ist allzu bekannt: Wie kann so etwas überhaupt
in einem fortschrittlichen westeuropäischem Staat passieren? Das Gerücht
geht um, dass irgendetwas mit dir, dem betroffenen Elternteil, nicht in
Ordnung gewesen sein muss, um die Härte, von deinen Kindern getrennt
zu werden, zu erklären.
- Wie Hillary Rodham Clinton
in ihrer Rede zur Eröffnung des internationalen Zentrums für
vermisste und entführte Kinder (in der britischen Botschaft am 23.
April 1999) sagte: "Es dauerte etwas über zwanzig Jahre, eine
Angelegenheit wie häusliche Gewalt zu einer Sache zu machen, über
die wir in der Öffentlichkeit sprechen ... nun, Kinder, die über
nationale Grenzen hinweg entführt werden, ist eine Angelegenheit,
die rechtzeitig einen ähnlichen Moment erreicht hat."
- Von den meisten Briefwechseln,
die ich erhalte, kann ich Ihnen mitteilen, dass die meisten betroffenen
Eltern zu bestürzt und eingeschüchtert sind, um es auszusprechen.
Ich weiß von einem amerikanischen Vater und einem französischen
Grossvater, die Selbstmord begangen haben, weil sie den Druck und die Ungerechtigkeit
nicht länger ertragen konnten.
VII.
Auswirkung auf Kinder
VIII.
Deutschland: eine Fallstudie
- Meine eigenen Schwierigkeiten
habe ich mit Deutschland. In den vergangenen Monaten habe ich von etwa
40 amerikanischen Eltern in einer ähnlich schwierigen Situation mit
Deutschland gehört. In allen unseren Fällen gibt es eine beeindruckende
Gleichförmigkeit in den Argumenten und Abläufen, die von verschiedenen
deutschen Gerichten und Autoritäten benutzt werden, um die Rückkehr
von unseren entführten Kinder zu stoppen und uns dann den Umgang mit
ihnen zu verweigern. Zum Beispiel:
- Die deutschen Behörden
neigen dazu, untätig bei der Auffindung entführter Kinder zu
bleiben. Daher können einige betroffene Eltern keine Haager Prozesse
einleiten (die Fälle von John Dukesherer, Joseph Howard). Weiterhin
ist es nach deutschem Recht möglich, den Nachnamen des Kindes ohne
Zustimmung des Vaters zu ändern.
- Nach deutschem Recht ist es
möglich, einstweilige Sorgerechtsentscheidungen ohne das Wissen oder
die Anwesenheit der gegnerischen Partei zu fällen. (Die Fälle
von Rebecca Collins, Joseph Cook, James Filmer, Joseph Howard, George Uhl,
Donald Youmans). Der Begriff von einer deutschen Ansässigkeit kann
ebenso eine Sache von Monaten sein (Mark Wayson, George Uhl). Demzufolge
können deutsche Gerichte sich für vorrangig zuständig erklären
vor den Gerichten des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts. Es sollte
beachtet werden, dass der Präzedenzfall Friederich ./. Friederich
feststellte, dass ein üblicher Wohnort nicht dasselbe wie ein juristischer
Wohnort sei, das heißt, das Gericht muss frühere Erfahrungen
untersuchen und nicht Zukunftsaussichten.
- Viele betroffene Eltern beklagen,
dass die Berliner Regierung ihnen wenig oder keine Hilfe anbietet. Von
Eltern, die Opfer sind, wird auch noch verlangt, 2.000,- DM zu bezahlen,
nur um ihnen die Eröffnung eines Gerichtsprozesses zu erlauben. Manche
Eltern können dies nicht leisten, um damit anzufangen (Robert James,
Taylor Tali). Deutsche Geriche neigen außerdem dazu, für die
Anhörungen selber Geld zu verlangen. Dies, in Kombination mit den
Kosten für Rechtsanwälte, Übersetzungs- und Reiseausgaben,
macht es für die meisten Eltern unmöglich, mit langatmigen Prozessen
fortzufahren, die Jahre dauern können.
- Da deutsche Gerichte ein Kind
als deutsch ansehen, wenn einer seiner Eltern Deutscher ist, neigen die
Entscheidungen dazu, die deutsche Nationalität gegenüber anderen
zu bevorzugen. Deutschland handelt immer noch nach dem "Blutsgesetz",
basierend auf dem Kaiserlichen Natürlichkeitsgesetz von 1913, dass
die Staatszugehörigkeit von den Eltern auf das Kind weitergibt, auf
der Grundlage der Blutlinie noch vor Geburtsort oder Wohnort (wurde in
allen Fällen angeführt). Dies erlaubt es deutschen Autoritäten
zu behaupten, dass die Wiener Konvention, die die Angelegenheit der US-Staatsbürgerschaft
regelt, nicht zutrifft.
- Uns wurde mitgeteilt, dass
das Kind es besser beim deutschen Elternteil (und, ein Wink mit dem Zaunpfahl,
dem besseren Elternteil) habe; und dass der betroffene Elternteil nicht
in der Lage sei, das Kind zu versorgen. Es ist interessant, festzustellen,
dass die Argumente, die von den Gerichten verwendet werden, um zu rechtfertigen,
das Kind nicht zurückzubringen, oft widersprüchlich sind: Zum
Beispiel "die Mutter arbeitet und kann daher das Kind versorgen",
wenn eine deutsche Mutter der Entführer ist (James Rinaman), aber
"die Mutter arbeitet und hat daher keine Zeit für das Kind",
wenn die Mutter ein ausländischer Opfer-Elternteil ist und eine Rückkehr
beantragt (Ildiko Gerbhash, Catherine Meyer). Auf gleiche Weise, wenn eine
deutsche Mutter die Entführerin ist, behauptet das Gericht, dass es
dem Kind "schweren psychischen Schaden" zufügen würde,
von seiner Mutter getrennt zu werden, aber wenn die Mutter der ausländische
betroffene Elternteil ist, wird dies nicht weiter angewandt. Im Gegenteil,
es wird behauptet, dass es dem Kind "schweren psychischen Schaden"
zufügen würde, von seiner neuen Umgebung getrennt zu werden.
Es sollte beachtet werden, dass in dem Präzedenzfall Friedrich ./.
Friedrich der Bundesbezirk Ohio entschied, dass diesem vorgeschobenen Einwand
der entführenden deutschen Mutter nicht stattgegeben werden könne:
Sie könne mit dem Kind in die USA zurückkehren und dort das Problem
lösen.
- Eltern, die Opfer sind, können
langen rechtlichen und prozessbedingten Verzögerungen gegenüberstehen
(Haager Prozesse dauern in Deutschland durchschnitllich 26 Wochen gegenüber
5 ½ Wochen in England), währenddessen ist der Kontakt zu den
Kindern schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Dies erschafft eine selbsterfüllende
Prophezeiung für den Entführer, der seine Verteidigung vom "Kindeswillen"
abhängig macht, denn je länger die Zeitspanne dauert, ohne den
betroffenen Elternteil zu sehen, umso mehr werden die Kinder entfremdet
und gegen den betroffenen Elternteil beeinflusst.
- Dies verstärkt ebenso
ein Argument, das oft von den deutschen Gerichten verwendet wird, nämlich,
dass das Kind "sich in sein neues Umfeld eingefügt" habe,
und dass es "verwirrt" sein würde, in das Land seines
gewöhnlichen Wohnortes zurückzukehren. Im Fall von Joseph Cooke
wurde dieses Argument derart extrem ausgenutzt, dass ein deutsches Gericht
seine beiden Kinder eher der Pflege deutscher Pflegeeltern anvertraut als
sie zu ihrem natürlichen Vater in die USA zurückzusenden.
- Aber selbst wenn Rückkehranordnungen
getroffen werden, werden sie nicht notwendigerweise durchgesetzt. In Deutschland
treffen Richter üblicherweise Entscheidungen ohne sicherzustellen,
dass ihre Anordnung tatsächlich durchgesetzt wird. Dies wiederum gibt
dem Entführer Zeit, mit dem Kind unterzutauchen (so geschehen in den
Fällen von Catherine Meyer, Kenneth Roche, James Rinnaman, Sanjay
Das).
- Umgang wird so schwer wie
möglich gemacht und oft insgesamt versagt, indem man Argumente aufzeichnet,
die entweder auf der "Angst vor Rückentführung"
oder/und dem "Kindeswillen" basieren. Eltern, die
Opfer sind, wird dann gesagt, dass es "emotional untragbar"
und "gegen das Kindeswohl" sei, mit ihnen Kontakt
zu haben. In meinem eigenen Fall weigerte sich das Gericht, Umgangsregelungen
durchzusetzen, die in diesem Gericht selber gemacht wurden, und die sich
mein Ex-Mann straflos weigerte zu befolgen. Gleichermaßen wird Großeltern
jeder Umgang verweigert. Mein 87 Jahre alter Vater wird wohl nie wieder
erleben, Alexander und Constantin zu sehen.
- Deutsche Gerichtsprozesse
beteiligen nahezu immer das Jugendamt, das gebeten wird, mit den Kindern
zu sprechen und dem Gericht zu berichten. Dies verursacht weitere Verzögerungen
in dem Prozess und gibt dem Entführer einen zusätzlichen Vorteil.
In den meisten Fällen macht das Jugendamt keine Untersuchungen betreffend
dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes und es ist der Entführer,
nicht der Opfer-Elternteil, der befragt wird. Aber, was noch wichtiger
ist, die Beteiligung des Jugendamtes verletzt grundlegend den Geist der
Haager Konvention. Die Konvention besagt klar: "In der Beachtung
der Umstände betreffend den Artikel 13b, sollen die rechtlichen und
administrativen Autoritäten die Informationen vom Hintergrund des
Kindes in Betracht ziehen, diese sollen von der Regierung oder einer anderen
kompetenten Autorität des gewöhnlichen Aufenthaltsortes
des Kindes zur Verfügung gestellt werden" – nicht das Land,
in dem das Kind festgehalten wird.
- Die heikle Lage, in der wir
Eltern uns befinden, wird noch unterstützt von der systematischen
Zuflucht zu Artikel 13b, um Entführungen/illegales Zurückhalten
zu legitimieren und eine Rückkehr zu verweigern. Nach deutschem Familienrecht
werden Kinder oft herangezogen, um an Gerichtsprozessen teilzunehmen. In
dieser Situation wird es von größter Wichtigkeit für Entführer-Eltern,
dass ihre Kinder "das Richtige" zu den Richtern sagen. Dies setzt
eine noch höhere Prämie darauf, psychologischen Druck auf entführte
Kinder auszuüben. (Stanley Clawar, PhD., C.C.S. and Brynne Rivlin,
M.S.S.: Ihr Buch "Kinder in Geiselhaft: Umgang mit programmierten
Kindern und Kindern nach Gehirnwäsche", herausgegeben von der
American Bar Association, ist vermutlich die beste Untersuchung, um zu
zeigen, wie einfach es ist, Kinder zu programmieren). Aber die deutschen
Gerichte weigern sich, die Gelegenheit des Entführers, die Gefühle
der Kinder zu programmieren, in Betracht zu ziehen. In manchen Fällen
sind die Kinder, die vor Gericht gehört werden sollen, drei und fünf
Jahre jung (Joseph Cooke, Edwin Troxel). Abgesehen davon, dass die ursprüngliche
Absicht der Haager Konvention pervertiert wird, ist die Befragung eines
Kindes dieses Alters mit dem Ziel, zwischen den Eltern zu wählen,
eine Form von Kindesmissbrauch.
Professor Elisa Perez-Vera
sorgte für die erste Quelle an Interpretation der Konvention in ihrem
Bericht von 1980:
"Die Konvention als
Ganzes ruht auf der einstimmigen Ablehnung des Phänomens der illegalen
Mitnahme eines Kindes und auf der Erkenntnis, dass der beste Weg, sie auf
internationalem Niveau zu bekämpfen, der ist, ihnen die Erteilung
rechtlicher Anerkennung zu verweigern ... die systematische Hinzuziehung
der angeführten Ausnahmen, die das Forum, das der Entführer gewählt
hat gegenüber dem des Wohnortes des Kindes unterstützt, würde
zu einem Zusammenbruch der ganzen Struktur der Konvention führen,
indem ihr der Geist des gegenseitigen Zutrauens, der ihr Grundgedanke ist,
entzogen würde."
Weiterhin bringt Artikel 13b,
in dieser Art genutzt, Kinder in genau die Gefahr, vor der er sie schützen
soll. Was für ein größerer psychischer Schaden, was für
eine mehr unerträgliche Situation könnte es für ein Kind
geben, als der systematischen Beeinflussung durch einen Elternteil gegen
den anderen; und, noch schlimmer, die Hauptlast der Verantwortung in Gerichtsverfahren
von Erwachsenen zu tragen mit der Entscheidung zwischen Mutter und Vater?
* * *
Kurz, dies kann nicht länger
als eine privatrechtliche Angelegenheit oder eine, bei der die Autoritäten
keine Rolle zu spielen haben, betrachtet werden. Das Problem in allen unseren
Fällen ist weniger das Verhalten unserer Ex-Lebensgefährten,
als das Versagen der Gerichte, Gerechtigkeit walten zu lassen. Die Gerichte
sind das Problem. Sie sind verantwortlich für so grobe Fehlsprüche,
über die ihre Vorgesetzten nicht länger ihre Hände in Unschuld
waschen können.
In den Fällen, die ich
heute vorstelle, haben sich deutsche Gerichte und Autoritäten konsequent
als schwer voreingenommen für den deutschen Elternteil gezeigt; entweder
unwissend oder nachlässig gegenüber ihren Verpflichtungen gemäß
der Haager Konvention; wiederholt benutzten sie Argumente aufgrund von
"Angst vor Rückentführung" oder dem "Kindeswillen",
um den Umgang mit den Kindern streng zu zügeln; langsam im Einberufen
von Verhandlungen und Abgeben von Richtersprüchen; bereit, "ex-parte"–Entscheidungen
zu treffen, ohne die Zeugen der nicht-deutschen Seite zu informieren oder
anzuhören; unwillig, die Sichtweise unabhängiger Experten zuzlassen,
um die Kinder und den Grad ihrer Beeinflussung (Parental Alienation Syndrome)
zu untersuchen; und nicht gewillt, die vor Gericht getroffenen Umgangsregelungen
durchzusetzen.
Demzufolge hat Rebecca Collins
ihre Kinder nicht mehr seit 1994 gesehen; Glenn G. seit 1994; Joe Howard
seit 1994; James Rinaman seit 1996; Kenneth Roche seit 1991; Edwin Troxel
seit 1997; Mark Wayson seit 1998; Anne Winslow seit 1996; Donald Youmans
seit 1994; Joseph Cooke's zwei Kinder wurden in Pflege gegeben und er hat
sie seit 1994 nicht gesehen und John Dukheshere und George Uhl wissen noch
nicht einmal den Wohnort ihrer Kinder ... nur um ein paar zu nennen. Keiner
von uns hat irgendeine Information über das Wohlergehen unserer Kinder
bekommen. Und um dem noch die Krone aufzusetzen, verlangen die deutschen
Gerichte üblicherweise den Kindesunterhalt von den Eltern, die die
Opfer sind!
* * *
Ich stehe heute vor Ihnen als
eine Mutter, die nur das zu bekommen versucht, was ihr elementarstes Menschenrecht
ist: ihre Söhne zu sehen. Ich stehe heute vor Ihnen als eine Stimme
für all die amerikanischen Eltern und Kinder, die auf diese brutalste
Weise getrennt wurden. Ich stehe heute vor Ihnen, um Sie zu drängen,
unser fundamentalstes Menschenrecht wiederherzustellen – ein Recht, das
Gott uns allen gab, das uns aber ein fremdes Rechtssystem unmenschlicherweise
genommen hat.
Vergleiche aktuell auch:
DER SPIEGEL Nr. 18 / 1.5.2000, Seiten 62-66 - SORGERECHT
Die gestohlenen Kinder
Eine Französin klagt, ihr deutscher Ex-Ehemann enthalte ihr die Söhne
vor, Amerikaner erzählen im Internet, ihre früheren Ehefrauen
verwehrten ihnen jeden Kontakt zu den Kindern in Deutschland. Am Pranger
stehen auch deutsche Gerichte, die Verstöße gegen internationales
Recht billigen.
April 2000: US-Senat
und US-Kongress verabschieden gemeinsame Resolution
Mai 2000: Clinton will
mit Schröder Kindesentführungen in Deutschland ansprechen
Siehe schon:
© paPPa.com
e.V. - Stand dieser Seite: 29.05.2000
Fundstelle: http://www.paPPa.com/kinder/catherine_meyer_rede.htm
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