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Lady Catherine Meyer
Rede vor dem Ausschuß für Außenpolitik des amerikanischen Senats, 14. Oktober 1999

Siehe englisches Original unter http://www.rheashope.com/rheashouse/research/cattestimony1.shtml Lady Catherine Meyer's Congressional Testimony on International Parental Child abduction and the problems with Germany before the House Committee on Foreign Relations, Oct. 14 th, 1999.

Internationale Kindesentführungen:
EINE ART VON MENSCHENRECHT


I. Einleitung
II. Mein Fall
III. Die Haager Konvention: Was sie tut und was nicht
IV. Die Haager Konvention: Was ist falsch gelaufen?
V. Internationale Kindesentührung: Ein wachsendes Problem
VI. Auswirkungen auf betroffene Eltern
VII. Auswirkung auf Kinder
VIII. Deutschland: Eine Fallstudie


I. Einleitung

II. Mein Fall

1984 heiratete ich einen deutschen Arzt, Hans-Peter Volkmann, in London, und unser erster Sohn, Alexander, wurde ein Jahr später geboren. Der Karriere meines Mannes zuliebe zogen wir nach Deutschland und ich gab meine eigene in London auf. Unser zweiter Sohn, Constantin, wurde 1987 geboren. Unsere Ehe zerbrach danach und 1992 vereinbarten wir ein Trennungsjahr. Ich erhielt das Sorgerecht für die Kinder (die mit mir in London leben sollten) und Volkmann wurde ein großzügige Umgangsrechte gewährt.

Zunächst ging alles gut. Die Kinder setzten ihren Schulbesuch am Französischem Lyceum fort (Constantin wurde Klassenbester) und die Kinder verbrachten die Ferien bei ihrem Vater in Deutschland. Ich baute meine Karriere in London wieder auf, so dass ich meine Kinder ernähren konnte. 1994 hatte ich es geschafft, eine Position bei einer Bank zu erlangen und konnte eine komfortable Wohnung für uns drei zu kaufen.

Im Juli 1994 fuhren die Kinder wie üblich los, um die Sommerferien bei ihrem Vater in Deutschland zu verbringen. Vier Tage, bevor sie nach London zurückkehren sollten, informierte mich ihr Vater - ohne Vorwarnung -, dass er sie nicht zurück schicken werde. Dann verschwand er mit den Jungen. Die nächsten vier Wochen hatte ich keine Ahnung von ihrem Verbleib, trotz polizeilicher Nachforschungen.

Im August 1994 ordnete das High Court of England & Wales (Hohes Gericht von England und Wales) die sofortige Rückkehr der Kinder nach Großbritannien unter Verweis auf die Haager Konvention an. Die Kinder kamen unter die "Vormundschaft des Gerichtes". Im September 1994 bestätigte das Gericht von Verden die englische Entscheidung und ordnete ebenfalls die "sofortige Rückkehr" der Kinder an. Aber entgegen der Gerichtsanordnung packte Volkmann die Jungen in ein Auto und verschwand. Die örtliche Polizei und der Gerichtsvollzieher waren nicht bereit, zu helfen.

Am nächsten Tag reichte Volkmann eine Berufung beim Oberlandesgericht Celle ein. Zu meiner Bestürzung und meinem Erstaunen machten die Richter eine vorläufige Regelung, dass die Kinder bis zur Anhörung in Deutschland bleiben sollten, "weil die Mutter sie sonst andernfalls in England verstecken könnte".

Am Schlimmsten war, dass diese Regelung "ex-parte" gemacht wurde, das heisst, ohne mich oder meine Anwälte zu informieren, so dass ich bei dieser Anhörung nicht vertreten war.

Im Oktober 1994 revidierte das Gericht in Celle die früheren englischen und deutschen Entscheidungen, darauf beruhend, es sei der "Kindeswille", in Deutschland zu bleiben, so nutzten sie die sogenannte Lückenklausel der Haager Konvention (Article 13b). Die Richter verliehen ihrer Ansicht Ausdruck, die Kinder seien Deutsche und hätten "in einer ausländischen Umgebung gelitten ... besonders, da zu Hause oder in der Schule kein Deutsch gesprochen wird, dass sie als Nazis verspottet wurden". Die Richter entschieden außerdem, dass die Kinder ein Alter erreicht hätten, in dem es angemessen sei, ihrer Ansicht Rechnung zu tragen, "zumal ein 7 Jahre altes Kind vor der Entscheidung, Judo oder Fussball zu spielen, allgemein weiss, welche Entscheidung es fällt".

Das Jugendamt stellte bei beiden Anhörungen fest, dass eine Rückkehr nach England den Kindern "schwere psychische Schäden" verursachen würde, wiederum unter Ausnutzung der Lückenklausel. Die Kinder hätten sich, sagten sie, in ihrer neue Umgebung eingelebt, Alexander empfinde sich als deutsch und die Mutter habe keine Zeit für sie, weil sie arbeite. Das Jugendamt verwertete nur Zeugenaussagen der deutschen Seite. Weder ich noch irgend jemand vom gewöhnlichen Umfeld der Kinder wurde gefragt.

Zur Zeit der Anhörung hatte ich meine Kinder seit über vier Monaten nicht gesehen oder gesprochen, währenddessen waren sie unter dem alleinigen Einfluss und der Kontrolle ihres Vaters und seiner Familie.

Die Celler Gerichtsentscheidung bedeutete im deutschen Recht, dass alle weiteren juristischen Verhandlungen über Sorgerecht und Umgang im Heimatbezirk des Entführers stattfinden mussten. Die Konsequenz dessen war, dass ich seit 1994 niemals mehr in der Lage war, einen normalen Umgang mit meinen Kindern zu erlangen.

Zwischen November und Mitte Dezember 1994 wurden fünf Anträge, meine Kinder zu sehen, abgelehnt mit der Begründung, ich könnte die Jungen "zurückentführen" und sie "wünschten" mich nicht mehr zu sehen. Dies ging so weit, mir dem Umgang über die Weihnachtsferien zu verweigern.

Im Januar 1995, infolge meines verzweifelten Versuches, meine Jungen in Verden zu sehen, bat mein Ex-Mann das Gericht, ihren Wohnort nach Deutschland zu verlegen unter der falschen Behauptung, dass ich versucht hätte, sie zurück zu entführen. Entgegen einem Polizeibericht, der bestätigte, dass dies nicht stimmte, in meiner Abwesenheit und ohne mir zu erlauben, meine Verteidigung darzulegen, gab das Gericht dem Antrag meines Ex-Mannes statt.

Diesem folgte im März 1995 eine Entscheidung des Verdener Gerichtes, die meinem Ex-Mann das vorläufige Sorgerecht für die Kinder gab, ungeachtet dessen, dass sie unter der "Vormundschaft des Gerichts" in England waren.

Diese Entscheidung gab mir nur drei Stunden Umgang mit meinen Kindern, einmal im Monat, dem sollte nach 6 Monaten ein Tag im Monat folgen. Die Umgangsbesuche hatten entweder im Haus meines Ex-Mannes oder im Büro des Jugendamtes stattzufinden.

Mein Ex-Mann hielt selbst diese streng begrenzten Umgangszusagen nicht ein. Das Gericht, weit davon entfernt, sie zu erzwingen, beschnitt meine Besuchsstunden in einer weiteren "ex-parte"–Entscheidung im Oktober 1995.

So wurde ein Handlungsmuster eingesetzt, dass bis zum heutigen Tage andauert: Das Gericht verkündet Umgangsregelungen, mein Ex-Mann weigert sich sie einzuhalten und das Gericht weigert sich, sie zu erzwingen.

Ungeachtet jeder Garantie von meiner Seite, eingeschlossen die Unterstützung des Britischen Generalkonsuls in Hamburg, wurde die Angst vor einer Entführung konsequent benutzt, um über die nächsten paar Jahre mir und meinen Eltern normale Besuchsrechte zu verweigern.

Zwischen Sommer 1994 und Dezember 1998 konnte ich meine Söhne nur 12 Stunden unter den schrecklichsten Umständen sehen: Entweder eingeschlossen in dem einsamen Haus meines Ex-Mannes, unter der Beobachtung einer dritten Person, oder in den Büroräumen des Jugendamtes. Alle Besuche wurden nach weniger als zwei Stunden abgebrochen.

Im September 1997 ließ sich Volkmann von mir scheiden. Mein deutscher Anwalt riet mir eindringlich, nicht um das Sorgerecht zu kämpfen, er meinte, um den Umgang zu erleichtern, sollte ich schnell in die Scheidung von Volkmann einwilligen und mich darein fügen, dass er das Sorgerecht erhielt. So wurde im Austausch für sein Sorgerecht vor Gericht vereinbart, dass ich meine Kinder auf "neutralem Boden", also Hamburg, besuchen sollte.

Aber als sechs Monate später endlich der Moment kam, meine Söhne zu sehen, brach Volkmann im letzten Moment aus, er behauptete, es sei der "Wille" der Kinder, mich nicht zu sehen und dass sie fürchteten, ich würde sie "entführen". Der Verdener Richter weigerte sich, die Besuchsvereinbarung zu erzwingen. Erst dann entdeckte ich, dass die Sorgerechtsvereinbarung rechtlich einklagbar war, die Besuchsregelung aber nicht.

Es ist außerordentlich, dass ein Gericht Scheidung und Sorgerecht regeln kann, sich aber gleichzeitig weigert, das Recht eines Elternteils auf Umgang mit seinen/ihren Kindern zu schützen.

Weitere Anträge auf Umgang wurden verworfen und die Verdener Richterin meinte, sie würde nicht über zukünftige Umgangsrechte entscheiden, ohne zunächst eine weitere Anhörung abzuhalten. Sie sagte, dies würde beinhalten, dass sie die Kinder sieht und einmal mehr eine Stellungnahme des Jugendamtes anfordert.

Das Jugendamt brauchte zwei Monate, um den Bericht anzufertigen. Ich wurde nicht befragt. Ihre Empfehlung war, dass ich meine Kinder einmal in zwei Monaten für fünf Stunden im Haus eines Priesters in Bremen sehen sollte. Dies war genauso unmenschlich wie unpraktikabel, weil ich inzwischen in den USA lebte.

Durch einen seltsamen Zufall war diese Empfehlung fast identisch mit einem Vorschlag, den Volkmann ein Jahr zuvor gemacht hatte.

Es dauerte bis Dezember 1998, die versprochene Anhörung zu terminieren, d. h. 15 Monate nach der Scheidung eine Anhörung, die mir einklagbare Umgangsrechte hätte geben sollen. Das Verdener Gericht entschied, dass die Kinder sich "Stück für Stück" an mich gewöhnen könnten und dass es zu "stressig" für sie sein würde, ihre Mutter zu sehen, die nach vier Jahren der Trennung praktisch eine Fremde für sie war.

Die Richterin wies einmal mehr mein Argument zurück, dass die Kinder absichtlich gegen mich programmiert worden waren und dass das, was wir bräuchten, um eine Beziehung wieder herzustellen, ein kontinuierlicher Kontakt über mehrere Tage von Anfang an sei.

Die Richterin erfand ein Programm von Besuchen, von denen jeder länger sein sollte als der Vorherige, und die darin gipfeln sollten, dass die Kinder mich in Washington im August dieses Jahres besuchen sollten. Mein jetziger Ehemann und ich, angereist aus den USA, sahen die Jungen im Dezember (3 Stunden), Januar (1 Tag) und Februar (2 Tage). Jeder Besuch war gekennzeichnet von zunehmender Anspannung der Jungen.

Mein Ehemann Christopher, der noch nie zuvor seine Stiefsöhne getroffen hatte, war schockiert zu sehen, wie sie sich in nur zwei Monaten verwandelten: Von Kindern, die zunehmend aufgeregt waren, ihre Mutter zu treffen, zu finsteren Zombies, die monoton dieselben "Argumente" gegen mich wiederholten.

Voraussagbarerweise sandte Volkmann mir ein Fax, eine Woche vor dem April-Besuch (der der erste sein sollte, der die Kinder in kontinuierlichen Kontakt mit mir bringen sollte, einschließlich Übernachtung), um zu sagen, dass er Alexander und Constantin nicht nach Hamburg bringen würde, weil das gegen die "Wünsche" der Jungen sei und dass es nicht "in ihrem Interesse" sein könnte, gezwungen zu werden. Die Richterin weigerte sich - wieder einmal - ihre Entscheidung durchzusetzen, und stellte fest, dass eine neue Anhörung abgehalten werden müsse. Und zuvor müsse sie die Kinder sehen und einen weiteren Bericht vom Jugendamt sehen!

Wir wurden dann informiert, dass die Richterin bis auf weiteres in Entbindungsurlaub gegangen sei und dass es Monate dauern könnte, bis ein neuer Richter sachkundig wäre, meinen Fall anzuhören. Zwischenzeitlich hat ein vorläufiger Richter einen weiteren Antrag abgelehnt bezüglich der Durchsetzung des Märzumgangs und weiteren Besuchen. Er sagte aus, er sei damit zufrieden, dass Volkmann in guter Absicht handele.

Bis heute habe ich keine Umgangsrechte oder so etwas, seit der Plan für Besuche, der in der Entscheidung Dezember 1998 aufgestellt wurde, gescheitert ist. Die deutsche Justizministerin schrieb neulich unserem Botschafter in Bonn mit der Aussage, dass die Gerichte unabhängig seien und sie nicht intervenieren könne.

Seit es bei Gericht anhängig ist, ist es nicht mein Ex-Mann, der der endgültige Schiedsrichter ist, ob ich meine Kinder sehen kann, sondern ich befinde mich in einer unmöglichen verfangenen Situation.

Die deutschen Gerichte und deutschen Administratoren haben alle meine Anfragen zurückgewiesen, dass meine Kinder untersucht werden sollen von einem unabhängigen Psychologen, der auf Parental Alienation (induzierte Ablehnung eines Elternteils) spezialisiert ist. In fünf Jahren habe ich einen Brief und einen Schulbericht erhalten.

Ich habe keine Information über das Leben meiner Kinder, Wohlbefinden, Schule, oder irgendeinen anderen Aspekt ihrer Existenz.

Nach deutschem Gesetz habe ich keine Rechte als nicht sorgeberechtigter Elternteil, so bestätigte es ein Brief, den ich 1995 von der Bundeskanzlei erhielt, der ausdrückte, dass es "nach deutschem Recht unmöglich sei, gegen den Elternteil vorzugehen, der das Sorgerecht hat".

Ich habe keine Rechte als Muter. In 5 ½ Jahren habe ich meine Söhne 24 Stunden gesehen.

So vergehen die Monate, die Jahre, und meine Kinder werden ohne eine Mutter groß. Bevor mein Ex-Mann unsere Kinder entführte, war ihnen erlaubt, beide Eltern zu sehen und zu lieben. Nun nicht mehr.

Hat irgend jemand bewiesen, dass ich eine ungeeignete Mutter sei? Nein.

Hat irgend jemand bewiesen, dass ich meine Kinder nicht liebe? Nein.

Aber ich bekomme dennoch die Rechte vorenthalten, die selbst Frauen im Gefängnis erlaubt werden. Meinen Eltern wurde ebenso jeder Umgang verwehrt. Mein 87-jähriger alter Vater könnte niemals mehr erleben, Alexander und Constantin wiederzusehen.

Meine Kinder werden für ihr Leben vernarbt sein und vielleicht werden sie sich niemals von dieser Erfahrung erholen.

Sie wurden verwirrt und wütend auf mich, weil ihnen von Anfang an erzählt wurde, ich hätte sie verlassen. Bei zwei Gelegenheiten, 1994 und 1998, als ich meine Söhne sah und ihnen sagte, wie froh ich sei, sie zu sehen, antwortete Alexander: "Du lügst. Daddy hat uns gesagt, dass Du kommen und uns sehen konntest, wann immer Du es wolltest – aber das hast Du nie getan."

III. Die Haager Konvention: Was sie tut und was nicht

Die 1980er Haager Konvention war entworfen worden, um für ein einfaches und geradliniges Verfahren zu sorgen:

IV. Die Haager Konvention: Was ist falsch gelaufen?

V. Internationale Kindesentührung: Ein wachsendes Problem

VI. Auswirkungen auf betroffene Eltern

VII. Auswirkung auf Kinder

VIII. Deutschland: eine Fallstudie

Professor Elisa Perez-Vera sorgte für die erste Quelle an Interpretation der Konvention in ihrem Bericht von 1980:

"Die Konvention als Ganzes ruht auf der einstimmigen Ablehnung des Phänomens der illegalen Mitnahme eines Kindes und auf der Erkenntnis, dass der beste Weg, sie auf internationalem Niveau zu bekämpfen, der ist, ihnen die Erteilung rechtlicher Anerkennung zu verweigern ... die systematische Hinzuziehung der angeführten Ausnahmen, die das Forum, das der Entführer gewählt hat gegenüber dem des Wohnortes des Kindes unterstützt, würde zu einem Zusammenbruch der ganzen Struktur der Konvention führen, indem ihr der Geist des gegenseitigen Zutrauens, der ihr Grundgedanke ist, entzogen würde."

Weiterhin bringt Artikel 13b, in dieser Art genutzt, Kinder in genau die Gefahr, vor der er sie schützen soll. Was für ein größerer psychischer Schaden, was für eine mehr unerträgliche Situation könnte es für ein Kind geben, als der systematischen Beeinflussung durch einen Elternteil gegen den anderen; und, noch schlimmer, die Hauptlast der Verantwortung in Gerichtsverfahren von Erwachsenen zu tragen mit der Entscheidung zwischen Mutter und Vater?

* * *

Kurz, dies kann nicht länger als eine privatrechtliche Angelegenheit oder eine, bei der die Autoritäten keine Rolle zu spielen haben, betrachtet werden. Das Problem in allen unseren Fällen ist weniger das Verhalten unserer Ex-Lebensgefährten, als das Versagen der Gerichte, Gerechtigkeit walten zu lassen. Die Gerichte sind das Problem. Sie sind verantwortlich für so grobe Fehlsprüche, über die ihre Vorgesetzten nicht länger ihre Hände in Unschuld waschen können.

In den Fällen, die ich heute vorstelle, haben sich deutsche Gerichte und Autoritäten konsequent als schwer voreingenommen für den deutschen Elternteil gezeigt; entweder unwissend oder nachlässig gegenüber ihren Verpflichtungen gemäß der Haager Konvention; wiederholt benutzten sie Argumente aufgrund von "Angst vor Rückentführung" oder dem "Kindeswillen", um den Umgang mit den Kindern streng zu zügeln; langsam im Einberufen von Verhandlungen und Abgeben von Richtersprüchen; bereit, "ex-parte"–Entscheidungen zu treffen, ohne die Zeugen der nicht-deutschen Seite zu informieren oder anzuhören; unwillig, die Sichtweise unabhängiger Experten zuzlassen, um die Kinder und den Grad ihrer Beeinflussung (Parental Alienation Syndrome) zu untersuchen; und nicht gewillt, die vor Gericht getroffenen Umgangsregelungen durchzusetzen.

Demzufolge hat Rebecca Collins ihre Kinder nicht mehr seit 1994 gesehen; Glenn G. seit 1994; Joe Howard seit 1994; James Rinaman seit 1996; Kenneth Roche seit 1991; Edwin Troxel seit 1997; Mark Wayson seit 1998; Anne Winslow seit 1996; Donald Youmans seit 1994; Joseph Cooke's zwei Kinder wurden in Pflege gegeben und er hat sie seit 1994 nicht gesehen und John Dukheshere und George Uhl wissen noch nicht einmal den Wohnort ihrer Kinder ... nur um ein paar zu nennen. Keiner von uns hat irgendeine Information über das Wohlergehen unserer Kinder bekommen. Und um dem noch die Krone aufzusetzen, verlangen die deutschen Gerichte üblicherweise den Kindesunterhalt von den Eltern, die die Opfer sind!

* * *

Ich stehe heute vor Ihnen als eine Mutter, die nur das zu bekommen versucht, was ihr elementarstes Menschenrecht ist: ihre Söhne zu sehen. Ich stehe heute vor Ihnen als eine Stimme für all die amerikanischen Eltern und Kinder, die auf diese brutalste Weise getrennt wurden. Ich stehe heute vor Ihnen, um Sie zu drängen, unser fundamentalstes Menschenrecht wiederherzustellen – ein Recht, das Gott uns allen gab, das uns aber ein fremdes Rechtssystem unmenschlicherweise genommen hat.


Vergleiche aktuell auch:

  • DER SPIEGEL Nr. 18 / 1.5.2000, Seiten 62-66 - SORGERECHT
    Die gestohlenen Kinder Eine Französin klagt, ihr deutscher Ex-Ehemann enthalte ihr die Söhne vor, Amerikaner erzählen im Internet, ihre früheren Ehefrauen verwehrten ihnen jeden Kontakt zu den Kindern in Deutschland. Am Pranger stehen auch deutsche Gerichte, die Verstöße gegen internationales Recht billigen.
  • April 2000: US-Senat und US-Kongress verabschieden gemeinsame Resolution
  • Mai 2000: Clinton will mit Schröder Kindesentführungen in Deutschland ansprechen
  • Siehe schon:


    © paPPa.com e.V. - Stand dieser Seite: 29.05.2000
    Fundstelle: http://www.paPPa.com/kinder/catherine_meyer_rede.htm

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