paPPa.com informiert:
Internationale Kindesentführungen
Sülinger Kreiszeitung Sonnabend/Sonntag 22./23. August
(ebb) Verden/Miinchen (Eig. Ber.). In nächster Zeit wird die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München II die Entscheidung darüber fällen, ob gegen fünf Beschuldigte im Zusammenhang mit der Entführung der Kinder des Gemeindedirektors von Kirchdorf, Armin Tiemann, Anklage erhoben wird.
Dem Inhaber eines Sicherheitsunternehmens in Icking (Kreis Wolfratshausen) und vier weiteren Männern werden Kindesentziehung, Nötigung und Raub vorgeworfen.
Es geht um das Geschehen, das sich am 28. März in der Nähe von Blois (Frankreich) abspielte. Damals wurden die Kinder des Verwaltungschefs von Kirchdorf von zunächst unbekannten Tätern entführt und nach Kirchdorf zum Vater geschafft. Die Beschuldigten legten keine Geständnisse ab.
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Hubert Vollmann teilte gestern mit, daß kriminalpolizeiliche Ermittlungen inzwischen abgeschlossen sind und die Akten bei der für das Münchner Umland zuständigen Staatsanwaltschaft eingegangen sind. Das Verfahren gegen Tiemann ist noch nicht abgeschlossen.
Zum Kindesentführungsfall Tiemann gibt es noch einige ergänzende Details aus französischen Zeitungen.
Erklärung des Unternehmens, das die Kinder von Frankreich nach Deutschland gebracht hat vom März 1999:
Das mit der Rückführung der Tiemann-Kinder beauftragte Unternehmen hat paPPa.com aktuell folgende Information zukommen lassen. Die Richtigkeit der Angaben unterstellt, müssen wir unsere Darstellung hinsichtlich der Vorgänge und einer Traumatisierung der Kinder relativieren.
<info@delphi-sicherheit.de> Der Ablauf der Vorgänge in Frankreich war wie folgt:
Unmittelbar vor dem Beginn der Aktion tauschten sich die Kinder mit dem Vater per Telefax aus. Dieser hatte bereits mehrfach vorgefühlt, in welchem Zustand die Kinder waren. Beide Kinder wollten bald zum Vater zurück, da sie vom Onkel mißhandelt wurden.
Wie sich bei dem Kontakt dann auch herausstellte, waren beide Kinder stark vernachlässigt. Caroline war erkältet, hatte Fieber und war unzureichend bekleidet, Matthias stand mit nassen Socken in seinen Gummistiefeln. Wir hatten bei dem Kontakt neue, saubere und gepflegte Kinderkleidung dabei, sowie ihre in Deutschland zurückgelassenen Spielsachen und einige Süßigkeiten. Weiterhin stand eine weibliche Mitarbeiterin für die Versorgung der Kinder bereit. Die gesamte Aktion dauerte 1 Minute und 12 sec. In diesem Zeitraum hatten die Kinder über Mobiltelefon Kontakt zu ihrem Vater, der ihnen erklärte, daß sie von uns abgeholt werden und zu ihm gebracht würden. Daraufhin waren die Kinder sehr zufrieden.
Während der 8-stündigen Rückfahrt telefonierten sie öfter mit ihrem Vater und waren glücklich, ihn an der Grenze zu treffen. Es gab die gesamte Zeit über keine Klagen, Beschwerden o.ä. Die Kinder schliefen, nachdem wir ihren Zustand "stabilisiert" hatten (in bezug auf Kleidung und Essen) fast ununterbrochen.
Auch heute noch möchten Matthias und Caroline uns persönlich besuchen. Würden sie das wollen, wenn sie eine traumatische Erfahrung gemacht hätten?
Anzumerken ist noch, daß die Kinder nicht aus dem Fahrzeug gezogen wurden, sondern im Fiesta verblieben sind. Das Fahrzeug gehörte Herrn Tiemann. Wir hatten die Vollmacht, auch den Pkw zurückzubringen und hierfür Kfz-Brief, Schein und 3 Schlüssel erhalten. Daher war die Anschuldigung gegen uns wegen Raub falsch. Wir fuhren mit dem Fahrzeug noch 12 km, mußten dann jedoch feststellen, daß das Fahrzeug nicht für einen Rücktransport in Frage kam. Die Bremsen waren defekt, damit das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher. (Alle Achtung vor dem Verantwortungsbewußtsein der Mutter!) So wurde der Pkw abgestellt und die Kinder stiegen um.
Von der Traumatisierung der Kinder kann keine Rede sein. Der Einsatz wäre abgeblasen worden, wenn die Gewaltfreiheit nicht gewährleistet hätte werden können. Nicht einmal Frau Tiemann wurde von uns berührt. Als Beweis hierfür gibt es die Tatortspurensicherung der französischen Polizei. Dort wurde amtlich festgestellt, daß keinerlei Gewalteinwirkung festgestllet werden konnte. Auch Frau Tiemann gab in ihrer ersten Vernehmung an, daß gegen sie keine Gewalt angewendet wurde. Erst nach Rücksprache mit ihrem Anwalt und um die Rückführung der Kinder weiter zu betreiben, sagte sie in der zweiten Vernehmung, daß sie gewaltsam aus dem Fahrzeug gezogen wurde. Das entspricht nicht der Wahrheit und wurde auch von der Polizei sowie der Untersuchung widerlegt. Daher die Einstellung der Verfahren.
Mit der folgende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist klar: Die Kinder bleiben beim Vater. Dieser hatte mittels eines Münchner Detektivbüros seine beiden Kinder aus Frankreich gewaltsam (rück-)entführen lassen ...
Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung Nr. 88 vom 31.07.1998
Einstweilige Anordnung im Fall "Kindesentführung" verlängert
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat einstimmig beschlossen, daß die beiden minderjährigen Kinder, die zunächst von der Mutter nach Frankreich und sodann wieder vom Vater nach Deutschland zurück entführt worden waren, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens bis zum 16. Januar 1999, nicht gegen den Willen des Vaters an die Mutter herausgegeben werden dürfen.
Die Kammer hat damit die in dieser Sache bereits am 16. Juli 1998 erlassene einstweilige Anordnung verlängert. Wann eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ergehen wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Zur Begründung der Verlängerung der einstweiligen Anordnung heißt es u.a.:
Bei der im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen verfassungsrechtlichen Abwägung überwiegen die Gründe für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung. Unterbleibt die einstweilige Anordnung und stellt sich später heraus, daß die Verfassungsbeschwerde Erfolg hat, so müssen die Kinder im Ergebnis zweimal den Aufenthaltsort wechseln. Sie würden jetzt aufgrund der Anordnung des Oberlandesgerichts Celle zur Mutter nach Frankreich zurückgebracht und müßten nach einem Erfolg der Verfassungsbeschwerde zum Vater zurückkehren. Dabei würden sie jeweils aus einer zumindest teilweise gefestigten Lebenssituation gerissen und müßten sich auf neue Lebensumstände einstellen. Ergeht die einstweilige Anordnung und erweist sich die Verfassungsbeschwerde später als unbegründet, so ist nur ein Ortswechsel erforderlich.
Die Kinder hatten durch die gegenläufigen Entführungen beider Elternteile bereits mehrfache Ortswechsel zu verkraften. Im Anschluß an die Entführung durch die Mutter hielten sie sich etwa neun Monate in Frankreich auf, seit der Entführung durch den Vater Ende März 1998 sind vier Monate vergangen, in denen sich die Kinder wieder in Deutschland befinden. Das Kindeswohl gebietet bei dieser Ausgangslage, weitere Ortswechsel möglichst zu vermeiden. Dies wird nur erreicht, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird.
Anmerkung paPPa.com:
Es bedurfte keiner hellseherischen Fähigkeiten, als wir kurz nach der Entführung vermuteten: "Gewaltanwendung lohnt sich somit offensichtlich, auch und gerade wenn es um Kinder geht. Bleibt also alles beim Alten im deutschen Familienrecht: Je rücksichtloser ein Elternteil ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, das Sorgerecht als Belohnung zu erhalten."
Man muß sich vor Augen halten, was tatsächlich passiert: Ein Vater läßt durch bezahlte Kräfte die Kinder aus dem Auto der Mutter zerren und diese fahren von Frankreich nach Niedersachsen in einer Tour durch. Wer meint, daß die Kinder dadurch nicht traumatisiert werden, der lebt auf dem Mond. Nachweise für die katastrophalen Auswirkungen kann man in den Presseberichten nachlesen. ("Über ihre Mutter reden sie allerdings nie"; "Mit einer Taschenlampe fuchtelt Matthias, 7, in der Küche herum. Mit apathischem Blick folgt der Junge dem Lichtstrahl. Die dreijährige Caroline kauert im Sessel und schreckt zurück, als ihr Vater sie küssen will: `Papa, du bist blöd!´" - Focus, 6. April 98).
Es sollte doch bekannt sein, daß bei dem jetzt - nach der Entscheidung des BVerfG erst recht - zu erwartenden lang andauernden Kontaktabbruch, hier zur Mutter, eine schwere, kaum mehr gutzumachende Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) zu befürchten ist, vgl. dazu z. B. den Aufsatz von Christine Brinck, der einen weiteren deutsch-französischen Entführungsfall beschreibt.
Und ein weiteres kommt hinzu: Die Kinder haben keinen Umgang mit der Mutter. Warum kümmert sich niemand darum?
Überspitzt formuliert: Kann man sich als Elternteil - egal ob Vater oder Mutter - in Deutschland alles erlauben, wenn man deutscher Beamter und der andere Elternteil ein Ausländer ist ? Dazu der Anwalt des Vaters, Dr. Donald Cramer, (München) laut Frankfurter Rundschau vom 17.7.98. Auch Cramer weiß nach eigenen Angaben nicht, wo sein Mandant sich aufhält. Er werde aber mit den Kindern wieder auftauchen: "Als Beamter kennt er seine Pflicht."
"Hervorragend" wollen wird die Arbeit des Anwalts Dr. Donald Cramer deshalb nicht nennen - denn auf die Belange der Kinder wurde zu keinem Zeitpunkt geachtet.
Hinzuweisen ist - vorerst abschließend - auf die Ausführungen von Dr. Jan Lalik auch zum Fall Tiemann. Sein Resumée: "Armin Tiemann aber ist kein "normaler" Vater, sondern ein Repräsentant der Organisationsform Bürokratie und insoweit ein konstitutives Element jener institutionalisierten Übermutter, zu der auch die Richter gehören." Und weiter: "Vielleicht ist Armin Tiemann aber auch ein Beispiel für das Verständnis der deutschen Familienjustiz, daß Kinder vorzugsweise in der BRD und dort autoritär erzogen werden sollen entsprechend dem von Diederichsen im Palandt offerierten Erziehungsverständnis, das die BRD-Justiz unter Lebensumfeld zu subsumieren scheint. Dieses in Deutschland tradierte autoritäre Erziehungsverständnis, wie es Diederichsen als Richter und Rechtslehrer sicher repräsentativ für die deutschen Gerichtsjuristen offenbart hat, produziert unverändert wieder "die Fußsoldaten der psychopathischen Führernaturen" ..."
Unsere Solidarität gilt den franzöischen Kollegen von "SOS Kinderentführungen durch Deutschland" (siehe folgende Meldung) - Frankreich und andere - nicht nur europäische - Länder beobachten das nationalistische Treiben Deutschlands sehr aufmerksam. Im September d.J. wird die Einhaltung der Haager Konvention über internationale Kindesentführungen auch Thema einer internationalen Konferenz in den USA sein - wir werden berichten.
Neues wird sich vermutlich wieder ergeben, wenn das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde Tiemanns entscheidet. Eine Lösung im Sinne der Kinder wird es mit Sicherheit weder dort noch an einem anderen deutschen Gericht geben ...
AFP-Meldung vom 7.8.98
Französische
Organisation kritisiert wegen Kinderentführung Bonn
- Aussetzung der Zusammenarbeit mit Deutschland gefordert
Paris, 7. August (AFP) - Nach der Entführung von zwei Kinder aus Frankreich durch ihren deutschen Vater hat eine französische Organisation den Behörden in Deutschland vorgeworfen, internationale Vereinbarungen nicht zu respektieren. Die französische Regierung müsse daher die Zusammenarbeit mit Deutschland im Rahmen der internationalen Konventionen von Den Haag und Luxemburg über Kindesentführungen und das Sorgerecht aussetzen, erklärte die Vereinigung "SOS enlevements d'enfants par l'Allemagne" ("SOS Kinderentführungen durch Deutschland") am Freitag in Paris. Zugleich forderte die Organisation bilaterale Abkommen zwischen Paris und Bonn, in denen unter anderem ein Besuchsrecht über die Grenzen hinweg gesichert werde.
Zu einer solchen Vereinbarung hätten sich die Justizminister beider Länder bereits beim deutsch-französischen Gipfel in Avignon im vergangenen Mai verpflichtet, hieß es in der Erklärung weiter. Die französischen Elternteile hätten jedoch nach wie vor kein Besuchsrecht für ihre auf der anderen Rheinseite lebenden Kinder. "Deutschland fährt fort, das Problem zu bagatellisieren und sich über seine Verpflichtungen lustig zu machen."
Anlaß der Erklärung ist der Streit zwischen einen Vater aus Niedersachen und einer französischen Mutter um ihre beiden drei und sieben Jahre alten Kinder. Der 56jährige Vater hatte das Mädchen und den Jungen im vergangenen März von Privatdetektiven nach Deutschland entführen lassen, nachdem die 34jährige Mutter mit ihnen zuvor gegen den Willen des Vaters nach Frankreich gezogen war. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte Mitte Juli per einstweiligen Anordnung entschieden, das die Kinder vorerst in Deutschland bleiben können.
Zum Kindesentführungsfall Tiemann noch einige ergänzende Details aus französischen Zeitungen:
Le Républicain Lorrain, Mittwoch, 1. April
1998: Kinder entführt: Es war der Vater.
(Enfants
enlevés: c'était le père). Inhaltliche
Teilübersetzung:
Die 3- und 7-jährigen Kinder wurden durch ein Kommando aus mindestens fünf Männern eines privaten Sicherheitsunternehmens bei Montoire (Loir-et-Cher) gewaltsam entführt. Die Mutter wurde Opfer einer wahren Überfalls. Nach Aussage der Gendarmerie handelt es sich bei diesem "eklatanten Verbrechen" ("crime flagrant") um die "Entführung minderjähriger Kinder mit Freiheitsberaubung" ("d'enlèvements d'enfants mineurs avec séquestration" ).
Die Justizministerin, Elisabeth Guigou, hat sich selbst dieser Affaire angenommen.
Die Mutter versicherte, "alles getan zu haben damit der Kontakt (zum Vater) zum Wohle der Kinder erhalten bleibt": Danach schien ihr Mann die Situation akzeptiert zu haben, insbesondere nach der kürzlichen Bestätigung ihres Sorgerechts für die Kinder durch das Appellationsgericht von Orléans.
Nach den ersten Untersuchungsergebnissen hat Herr Tiemann von dieser Vertrauensbasis profitiert, um seine List anzuwenden. Sonnabend bat er seine Ehefrau, sich zu ihren Bruder zu begeben, nach Hayes, nicht weit von Montoire, um per Fax mit seinen Kindern Zeichnungen auszutauschen.
Auf dem Rückweg, gegen 20h15, versperrten ihr zwei der drei von den Kindesentführern in der Nähe von Habsheim (Oberrhein) gemieteten Fahrzeuge den Weg. Sie wurde dann brutal aufgefordert, ihr Auto zu verlassen. Dieses wurde am Montag in Château-Renault (Indre-et-Loire) gefunden. Laut Gendarmerie wurden die gemieteten Fahrzeuge am Sonntag zurückgegeben.
Der Verdacht fiel sogleich auf Herrn Tiemann. Die Eheleute hatten sich
1987 in Frankreich getroffen. Letztes Jahr kehrte Mme. Lancelin zurück
und reichte die Scheidung ein.
Le Monde, 18.7.97: Große Schlagzeilen:
Kindesentführungen: Die deutsche Justiz suspendiert
eine Entscheidung zu Gunsten einer französischen Mutter.
Das Quai d'Orsay (Außenministerium) versicherte, Donnerstag den 16.
Juli, daß er die Entwicklungen des Konflikts aufmerksam verfolgt.
Es wird berichtet, daß der Bundesverfassungsgerichtshof am Donnertag den 16.7. die Entscheidung des OLG Celle vom 15.7 nach der die Kinder zur Mutter zurückgebracht werden müssen (Le Monde vom 17. Juli) bis zum 3. August suspendiert hat. Der Anwalt des Vaters, Herr Cramer erklärte Le Monde gegenüber die Promptheit der Entscheidung damit, daß er seiner Berufung Dringlichkeit beigemessen hat, weil die Ausführung des Beschlusses von Celle irreversiblen Schaden verursachen könnte.
Die Unterstützer von Cosette Lancelin haben mit Fassungslosigkeit aus der Presse von der Entscheidung des Verfassungsgerichts erfahren. "Ich kann nicht verstehen, daß die deutsche Justiz die Kinder in den Händen eines Mannes läßt, der sie schon zweimal entführt hat", erklärte ihrerseits Catherine Iniesta-Urban, Delegierte in Deutschland des "Hohen Rates der Franzosen im Ausland". "Ein erstes Mal in Montoire (Loir-et-Cher) am 28. März und ein zweites Mal, nachdem die Entscheidung des OLG Celle bekannt wurde."
Dann wird berichtet, daß der Gerichtsvollzieher eine leere Wohnung vorfand, Herr Tiemann der Lokalzeitung am 16.7. erklärt hat, die Kinder nur zurückzubringen, wenn ihn das Verfassungsgericht dazu auffordere. Das OLG Celle hatte 10.000 DM Geldstrafe festgelegt, wenn er die Kinder nicht zurückbringe.
Mme. Iniesta-Urban, die Kontakt mit fast sechzig französischen Eltern hat, die versuchen ihre Kinder wieder zu erhalten die in Deutschland vom Ex-Ehepartner festgehalten werden, sagte, Mme Lancelin ist nicht die erste, die eine Entscheidung der deutschen Justiz zu ihren Gunsten erhielt. Aber trotz solcher Entscheidungen haben manche Eltern niemals ihre Kinder zurückbekommen, fügte sie hinzu.
Dann wird der Fall von Denis Supersac beschrieben, der, trotz Entscheidungen französischer und deutscher Gerichte, die ihm das Sorgerecht für die beiden Kinder zusprechen, zwar seinen Sohn zurückerhielt, aber seine Tochter seit fünf Jahren nicht gesehen hat. Er sagte "es ist wichtig die Entscheidung eines deutschen Gerichts zu erhalten, aber es gibt in diesem Land ein Problem mit der Durchführung gerichtlicher Entscheidungen". Es wird auch erwähnt, daß Denis Supersac vor zwei Jahren "SOS Enlèvements d'enfants par l' Allemagne" gründete.
Hamburger Abendblatt 20.7.1998
Vater Tiemann kehrte heim - Der Kampf um die Kinder geht weiter
Diepholz
- "Einen Hund hätte man nicht so verschieben können,
da wäre der Tierschutz gekommen." Armin Tiemann (56) ist verbittert
darüber, wie die Justiz mit dem Schicksal seiner Kinder umgeht. (...)
Der Vollstreckung des Urteils entzog der Beamte seine
Kinder "in weiser Vorahnung", indem er wenige Stunden vorher
mit ihnen mit unbekanntem Ziel verreiste - "aus Selbstschutz",
wie Tiemann sagt, und wegen seines mittlerweile gestörten Vertrauens
in die deutsche Rechtsstaatlichkeit. Für Tiemann ist klar: Wäre
er zu Hause gewesen, wären die Kinder endgültig nach Frankreich
gebracht worden. "Die Karlsruher Aufschub-Entscheidung wäre ins
Leere gelaufen." (...)
Der "Kurzurlaub" mit den Kindern trug Tiemann
nun eine weitere Anzeige wegen Entführung ein. Außerdem habe
er seinen Job riskiert, sagt er: "Ich wäre so lange weggeblieben,
bis Karlsruhe entschieden hätte."
Dank des Eingreifens der Verfassungsrichter kehrt bei
Vater Tiemann zunächst der Alltag ein. Der Samtgemeindedirektor tritt
an diesem Montag seinen Dienst wieder an, sein Sohn geht in die Schule.
Wohin die Kinder gehören, ist für Freunde
und Bekannte klar. Die Kinder seien in Kirchdorf aufgewachsen und hingen
sehr an ihrem Vater, ist zu hören.
Er sei dankbar über den von Karlsruhe gewährten
Aufschub, aber auch "froh, so gehandelt zu haben", betont Tiemann.
Seine Hoffnungen richten sich auf ein salomonisches Urteil der Verfassungsrichter.
Mit deren Entscheidung, versichert Tiemann, "ist der Kampf in jedem
Fall zu Ende". (dpa)
Kölner Stadtanzeiger 17.7.98
Diepholz - (dpa, ap) Im Kampf um die beiden Kinder des niedersächsischen Gemeindedirektors Armin Tiemann hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag eingegriffen. Der Zweite Senat setzte die Vollstreckung eines Urteils des Celler Oberlandesgerichts bis zum 3. August außer Kraft, wie Tiemanns Anwalt Donald Cramer am Nachmittag mitteilte. Die Richter in Celle hatten entschieden, daß der Direktor der niedersächsischen Gemeinde Kirchdorf seine beiden sieben und drei Jahre alten Kinder sofort seiner französischen Frau übergeben muß.
Mit einer so schnellen Entscheidung aus Karlsruhe habe er nicht gerechnet, sagte der Anwalt. Über die Beschwerde Tiemanns gegen das Celler Urteil beim Bundesverfassungsgericht muß noch entschieden werden. (...)
Hinsichtlich des Karlsruher Votums hatte sich Anwalt Cramer zuvor schon optimistisch gezeigt, zumal die Verfassungsrichter schon zweimal solche Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte bis zur endgültigen Entscheidung durch Karlsruhe ausgesetzt hätten. Dem OLG warf er vor, innerhalb weniger Tage ohne Anhörung der Beteiligten entschieden zu haben. Außerdem müsse das Gericht nach dem seit dem 1. Juli geltenden Kindschaftsrecht bei Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie einen Anwalt des Kindes bestellen. Dies sei unterblieben. (...)
Hamburger Abendblatt 17.7.98
Er sollte die Kinder zurückgeben - da tauchte Vater Tiemann unter
Von NINA MEYR
Sulingen
- Noch vor zwei Monaten hatte er gesagt: "Wenn sie mir meine Kinder
wegnehmen, gehe ich ins Kloster." Seine Drohung hat Armin Tiemann
(56) nicht wahrgemacht. Seit Dienstag ist er mit Sohn Matthias (7) und
Tochter Caroline (3) mit unbekanntem Ziel verreist.
Hintergrund: Das Oberlandesgricht (OLG) in Celle hat
im Revisionsverfahren entschieden, daß der Gemeindedirektor aus Kirchdorf
bei Sulingen (Kreis Diepholz) seine beiden Kinder sofort an die in Frankreich
lebende Ehefrau Cosette Lancelin (34) herausgeben muß. Er hatte,
wie berichtet, im April die Kinder dort auf einer Landstraße aus
dem Auto der Mutter nach Hause entführen lassen.
Tiemanns Münchner Anwalt Donald Cramer erwirkte
gestern nachmittag beim Bundesverfassungsgericht (BVG) allerdings daß
die Vollstreckung des OLG-Urteils bis zum 3. August ausgesetzt wird.
Dann will das BVG über seinen Antrag auf einstweilige Verfügung
entscheiden, mit der er erreichen will, daß die Kinder bis zur Verhandlung
über seine Verfassungsbeschwerde bei ihm bleiben können.
Noch vor dem BVG-Beschluß hatte am Dienstag abend
die Anwältin der Mutter, Sabine Osmers, mit zwei Polizisten und einem
Gerichtsvollzieher versucht, den Vater zur Herausgabe der Kinder zu bewegen.
Da war Tiemann jedoch schon in Urlaub gefahren. "Für uns sieht
es so aus, als sei er untergetaucht", sagt Sabine Osmers. "Wir
sind in größter Sorge, weil wir nicht wissen, wie es den Kindern
geht." Daß Armin Tiemann Caroline und Matthias etwas antut,
hält sie für nicht ausgeschlossen: "Er steht unter großer
emotionaler Anspannung."
Tiemanns Anwalt Cramer will von solchen Mutmaßungen
nichts wissen: "Mein Mandant hatte den Urlaub schon lange geplant.
Er wußte vor seiner Abfahrt nichts von dem Herausgabebescheid des
Oberlandesgerichtes in Celle." (...)
Auszug aus einer AP-Meldung vom 16.7.98:
(...) Das französische Außenministerium erklärte, es verfolge den Vorgang eingehend. Außenminister Hubert Vedrine habe über das Sorgerecht bei Kindern aus deutsch-französischen Ehen bereits 1997 mit Bundesaußenminister Klaus Kinkel gesprochen. Die französischen Behörden wünschten, daß Entscheidungen der Gerichte respektiert würden. Der Zeitung "Le Monde" erklärte die Mutter Cosette Lancelin: "Ich bin einerseits erleichtert über die Entscheidung des Gerichts und andererseits beunruhigt. Ein Urteil ohne Kinder ist nur ein erster Schritt."
Kölner Stadt-Anzeiger 16.7.98
Vater muß seine Kinder zurückgeben
Aus Obhut der Mutter in Frankreich entführt
Celle - (dpa) Auch ein Vater darf seine Kinder nicht entführen: Der Direktor der niedersächsischen Samtgemeinde Kirchdorf (Kreis Diepholz), Armin Tiemann, muß seine beiden Kinder unverzüglich an seine französische Ehefrau übergeben. Das habe der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (OLG) in einem am Mittwoch abend bestätigten Eilverfahren verfügt, bestätigte Gerichtssprecher Hartmut Wick Angaben der Kreiszeitung Syke. (...)
Grundlage der Entscheidung des OLG Celle ist nach Angaben von Wick das internationale Haager Kindesentführungs-Übereinkommen. Nach diesem Staatsvertrag, zu dessen Einhaltung in Deutschland im vorliegenden Fall der Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingeschaltet ist, dürfte der Vater die Kinder nur dann behalten, wenn feststünde, daß diese durch die Rückgabe an die Mutter schwerwiegende seelische und körperliche Schäden zu erwarten hätten. Dies aber verneinte das Gericht und setzte eine Zwangsgeldandrohung von 10.000 Mark fest.
Der OLG-Beschluß war dem Gemeindedirektor am Dienstag zugestellt worden. Daraufhin hat Tiemann offenbar sofort Urlaub genommen und ist mit den Kindern mit unbekanntem Ziel verschwunden (...).
Das Celler Gericht hingegen stellte fest, daß die Kinder faktisch seit neun Monaten in Frankreich lebten, bis sie der Vater entführte. Dort hätten die Kleinen auch ihren Daseinsmittelpunkt gefunden. Diesen dürfe ein Elternteil nicht eigenmächtig ändern. Darüberhinaus besteht nach OLG-Angaben eine in Frankreich getroffene einstweilige Anordnung im Scheidungsverfahren, wonach beide Eltern das Sorgerecht ausüben sollen, der Wohnsitz der Kinder jedoch in Frankreich sein soll.
dpa-Meldung vom 13.5.98 zum Entführungsfall Tiemann
Sulingen. (dpa) Im Drama um die aus Frankreich von ihrem Vater entführten Kinder ist eine erste Entscheidung gefallen: Das Familiengericht des Amtsgerichts im niedersächsischen Sulingen hat den Antrag der Mutter auf Rückführung der Kinder abgelehnt.
Das Familiengericht habe bereits am 25. Juli 1997 dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge für die dreijährige Caroline und den siebenjährigen Matthias übertragen, hieß es in der Begründung der zuständigen Kammer.
Welchem Elternteil endgültig die elterliche Sorge zugesprochen wird, soll in einem gesonderten Sorgerechtsverfahren entschieden werden. Dazu sei die Einholung eines kinderfachpsychologischen Gutachtens bereits angeordnet, hieß es.
Die Tatsache, daß sowohl die Mutter als auch später der Vater die Kinder "wechselseitig" entführt hatten, spielte bei der jetzt getroffenen Entscheidung keine Rolle. "Das Verhalten der Eltern mag zwar moralisch zu mißbilligen sein, für vorliegende Entscheidung ist es jedoch zunächst einmal ohne Belang", hieß in der Urteilsbegründung. Beide Prozeßparteien hatten im Vorfeld bereits angekündigt, in jedem Fall ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Celle anstrengen zu wollen.
Die 34 Jahre alter Mutter hatte im Juli 1997 gegen den Willen des Vaters die Kinder mit nach Frankreich genommen. Der 56jährige Armin Tiemann aus Kirchdorf bei Diepholz ließ Caroline und Matthias Ende März von Privatdetektiven aus Blois in Frankreich holen.
Ob sich der Vater wegen der Entführung vor einem deutschen Gericht verantworten muß, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Verden weiter unklar.
Anmerkung paPPa.com:
Es bedurfte keiner hellseherischen Fähigkeiten, als wir kurz nach der Entführung vermuteten: "Gewaltanwendung lohnt sich somit offensichtlich, auch und gerade wenn es um Kinder geht. Bleibt also alles beim Alten im deutschen Familienrecht: Je rücksichtloser ein Elternteil ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, das Sorgerecht als Belohnung zu erhalten." - Bermerkenswert auch, daß jegliche Erwähnung fehlt, ob die Mutter die Kinder wenigstens sehen/besuchen darf.
Hamburger Abendblatt vom 7. Mai 1998
Avignon (AP) Die Regelung des Sorgerechts für Kinder aus getrennten deutsch-französischen Ehen soll verbessert werden. Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig und seine Pariser Kollegin Elisabeth Guigou vereinbarten am Rande des deutsch-französischen Gipfels in Avignon am Donnerstag eine Reihe Maßnahmen, damit bei Streitigkeiten künftig leichter eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Sie reagierten damit auf eine spektakuläre Kinderentführung Ende März, bei der ein Deutscher seine Kinder aus Frankreich mit Hilfe von Privatdetektiven zu sich zurück holte.
Die beiden Justizminister vereinbarten unter anderem den Austausch von Verbindungsbeamten. So solle ein französischer Richter sowie ein Staatsanwalt ins Ministerium nach Bonn entsandt werden, ein deutscher Justizbeamter solle in Paris eingesetzt werden. Ferner wollen beide Seiten neue Verfahrenswege erarbeiten, um die Beilegung von Streitigkeiten um das Sorgerecht zu erleichtern. In regelmäßigen Sitzungen sollen praktische Probleme besprochen werden.
Der Deutsche Armin Tiemann ließ im März seine beiden Kinder von Privatdetektiven nach Deutschland entführen. Die französische Mutter, die von Tiemann getrennt lebt, hatte die zwei mit nach Frankreich genommen. Ein französisches Gericht sprach ihr das Sorgerecht zu, ein deutsches hatte es zuvor dem Vater übertragen. Der Fall hatte in Frankreich großes Aufsehen erregt, und die deutschen Sorgerechtsregelungen wurden heftig kritisiert.
[Anmerkung paPPa.com: Am Rande des Gipfeltreffens demonstrieten Dutzende von betroffenen französischen Eltern. Sie waren einem Aufruf der Vereinigung "SOS Enlevement d'enfants par l'Allemagne" (SOS Kinderentführung durch Deutschland) gefolgt.]
Hamburger Abendblatt vom 6. Mai 98:
Der
Kampf um die Kinder
Cosette Lancelin und Armin Tiemann trafen sich vor Gericht
Von NINA MEYR
Sulingen - Am Himmel ziehen dunkle Wolken auf. Es beginnt zu regnen. 13 Uhr am Ahornweg in Kirchdorf bei Sulingen. Nervös geht Gemeindedirektor Armin Tiemann im Wohnzimmer auf und ab. Er wartet auf seine Frau Cosette Lancelin, die zum erstenmal nach fünf Wochen ihre Kinder wieder sehen darf.
Dann geht alles ganz schnell. Ein Auto rast in die Wohnstraße. Die Mutter springt heraus, rennt in den Garten und schreit verzweifelt, als ihr Mann die Haustür öffnet. Vor ihr steht Armin Tiemann mit der kleinen Caroline auf dem Arm, daneben der siebenjährige Matthias mit zwei Nachbarkindern. Der Vater zieht das Mädchen ganz eng zu sich, so daß der Mutter eine erste Umarmung unmöglich ist.
In Gegenwart eines Beauftragten des Jugendamtes kann Cosette Lancelin drei Stunden gemeinsam mit ihrem Mann und den Kindern verbringen. Gerade mal Zeit genug, um die verspäteten Ostermitbringsel zu verteilen und einige wenige Zärtlichkeiten auszutauschen. "Ich habe solche Angst, die Kinder wiederzusehen", sagt die Mutter verzweifelt. "Ein paar Stunden und sie sind wieder alleine und so weit weg von mir."
Vor dem Haus wartet Catherine Urban aus Frankfurt. Die Delegierte des Hohen Rates der Franzosen in Deutschland steht der Mutter zur Seite: "Cosette darf ihre Kinder nur ganz kurz treffen, und da muß das Jugendamt dabeisein, der Vater und noch zwei Kinder von nebenan", sagt sie empört.
Im April ließ Gemeindedirektor Armin Tiemann (56) seine beiden Kinder von Privatdetektiven auf einer Landstraße bei Montoire in Zentralfrankreich aus dem Auto der Mutter holen. Zuvor hatte seine Ehefrau Cosette Lancelin (34) Caroline (3) und Matthias nach Frankreich entführt. Nachdem das Amtsgericht in Sulingen dem Vater das vorläufige Sorgerecht zugesprochen hatte, gewährte ein Gericht in Blois und ein Berufungsgericht in Orleans auch der Mutter das vorläufige Sorgerecht. Gestern fand die Anhörung zu dem von Cosette Lancelin gestellten Rückführungsantrag vor dem Familiengericht Sulingen statt.
Im Flur des Gerichtssaales stehen sich die beiden Eheleute für einen kurzen Moment gegenüber. Für einige Sekunden hob Cosette Lancelin den Blick vom Boden und schaute ihrem Mann mit Tränen in den Augen ins Gesicht. Ein schmerzlicher Händedruck ohne ein Wort der Begrüßung, dann verschwanden beide hinter den Türen des Verhandlungssaals. Die Anhörung war nicht öffentlich.
In zwei bis drei Wochen wird Familienrichter Michael Klamt entschieden haben, ob Caroline und Matthias in Kirchdorf bleiben oder nach Frankreich zurück müssen. "In dem Verfahren geht es weniger um das Wohl der Kinder", sagt Anwalt Wolfgang Schwackenberg, der Armin Tiemann vertritt. "Die zentrale Frage ist, ob die französische Entscheidung, Frau Lancelin das vorläufige Sorgerecht zuzusprechen, vom deutschen Gericht anerkannt wird." Nach dem internationalen Haager Abkommen sollte der Sorgerechtsprozeß immer dort stattfinden, wo die Kinder leben und aufgewachsen sind. "Die französische Entscheidung ist eindeutig gegen das Haager Abkommen ergangen", sagt Schwackenberg. "Unserer Meinung nach muß das Gericht in Sulingen die Kinder beim Vater belassen, sonst würde es die bereits getroffene Entscheidung in Frage stellen."
Sehr bedauerlich findet der Anwalt die fehlende Kooperation zwischen den französischen und deutschen Gerichten: "Es ist nicht richtig, daß die Franzosen urteilen, ohne das Gericht in Sulingen zuvor zu befragen." Bei den Deutsch-Französischen Konsultationen, die heute in Avignon beginnen, wird dieser Fall am Rande eine Rolle spielen. "Es ist an der Zeit, für solche Geschichten, die immer wieder passieren, eine eindeutige Lösung zu finden", sagt Schwackenberg.
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Kirchdorf - An der Straße "Saint Calais" treffen sich die Kirchdorfer an einem Springbrunnen zum Nachmittagsplausch. Die meisten Bewohner des kleinen Ortes im Kreis Diepholz haben noch nicht darüber nachgedacht, welche Bedeutung die Straße mit dem Namen eines französischen Ortes 30 Kilometer hinter Montoire, in den letzten Wochen bekommen hat.
Aus Saint Calais, der Partnerstadt von Kirchdorf, kommt Cosette Lancelin, die vor sieben Jahren ihren Mann Armin Tiemann bei einem deutsch-französischen Austausch kennengelernt hat. Im Sommer wollen die beiden Orte ihre zehnjährige Freundschaft feiern. Wie ein Schatten liegt das Entführungsdrama, das in dem kleinen Ort in Kreis Diepholz für viel Aufsehen gesorgt hat, über dem Fest.
Die Kirchdorfer würden sich am liebsten gar nicht zu der Kindesentführung ihres Gemeindedirektors äußern. Sie haben Angst, daß sie Repressalien aus dem Rathaus zu befürchten haben. "Hier im Dorf muß man aufpassen, was man über Armin Tiemann spricht", sagt ein Bauer. "Wenn ich etwas Negatives äußere, kann es sein, daß mir bei meiner Arbeit Steine in den Weg gelegt werden."
Eine junge Frau schaut entsetzt, als sie auf den Gemeindedirektor angesprochen wird: "Er ist ein guter, netter Mensch, ich kann gar nichts Schlechtes berichten", sagt sie schnell. Ihren Namen möchte sie nicht nennen.
"Ich finde es eine Frechheit, daß sie den nicht einsperren", sagt ein älterer Herr. "Einen einfachen Menschen wie mich, den hätten sie gleich verhaftet."
Nur wenige Bürger bevölkern in den Mittagsstunden den Dorfplatz und die, die sich für einige Minuten auf den Bänken niedergelassen haben, reagieren überwiegend verschreckt auf Fragen nach ihrem Gemeindedirektor. "Früher hat Kirchdorf niemanden interessiert", sagt eine Frau, die gerade Brot eingekauft hat. "Jetzt laufen auf einmal so viele Fremde hier herum." Sie findet es sehr fragwürdig, daß sich ein Gemeindedirektor, der ja schließlich mit seinem Beruf genug Arbeit habe, auch noch um zwei so kleine Kinder kümmern möchte.
Doppelt entführte
Kinder
Unwürdiges Gezerre
Von FRANK ILSSE
Der Streit um die doppelt entführten Caroline und Matthias Tiemann aus Kirchdorf ist ein unwürdiges Gezerre von wahrhaft europäischem Ausmaß. Dabei geht es nur vordergründig um die beiden Kinder. Den Gerichten geht es - abgesehen davon, daß in so einem Fall kaum Recht zu sprechen ist - vor allem um die Klärung einer juristischen Streitfrage. Und dies in einem Europa, dessen Einigung gerade in diesen Tagen allerorten wieder beschworen wird. Doch wie ist es um diese Einigung bestellt, wenn deutsche Gerichte bei Sorgerechtsfällen zugunsten des deutschen und französische Gerichte zugunsten des französischen Ehepartners entscheiden, national mithin? Hier ist Handeln angesagt, denn es ist absehbar, daß intereuropäische Scheidungsfälle zunehmen werden. Da ist es wenigstens ein Lichtblick, daß der Fall Tiemann am Rande der deutsch-französischen Konsultationen eine Rolle spielt.
Den Eltern geht es offenbar nur noch darum, über den vormaligen Ehepartner zu triumphieren. Die eigenen Kinder zu entführen oder sogar entführen zu lassen, als seien sie Gegenstände, die man in seinen Besitz bringen muß, zeugt dabei von krassem Egoismus.
Auf der Strecke bleiben dabei Caroline und Matthias. Doch das hat nichts mit Europa zu tun. Das Schicksal, Opfer eines schmutzigen Scheidungskrieges zu sein, teilen sie leider mit Millionen anderen Kindern. National wie international.
Atlanta (AP) Ein US-Berufungsgericht hat einer Deutschen das Sorgerecht für ihre beiden Töchter zugesprochen, die ihren Angaben zufolge vor drei Jahren von ihrem amerikanischen Vater entführt wurden. Christine Lops und ihre sechs und sieben Jahre alten Töchter Carmen und Claire flogen am Donnerstag nach Rodgau bei Frankfurt zurück.
Wenige Stunden zuvor hatte das Berufungsgericht in Atlanta entschieden, es gebe "überwältigende Beweise" dafür, daß der Vater, Michael Lops, die beiden Mädchen tatsächlich aus ihrer Wohnung entführt habe. Die Verteidiger Lops' argumentierten, die Exfrau ihres Mandanten habe die Kinder vernachlässigt. Deshalb sei Lops nach Georgia gekommen, um seine Mutter um Hilfe zu bitten, nachdem er Deutschland wegen Geldproblemen verlassen hatte.
Das Ehepaar wurde 1995 in Deutschland geschieden, das Sorgerecht für die Töchter bekam die Mutter. Der Vater, dem ein Besuchsrecht zugesprochen wurde, besorgte zusammen mit seiner Mutter Pässe für die Mädchen und nahm sie mit in die USA. Dort lebten sie zwei Jahre lang, ohne daß Christine Lops ihren Aufenthaltsort ausfindig machen konnte. Erst nachdem das Telefon von Lops' Mutter abgehört wurde, kam man dem Kidnapper auf die Spur. Christine Lops konnte ihre Töchter im Dezember wieder in die Arme schließen. Lops Anwälte erreichten allerdings eine einstweilige Verfügung gegen ihre Ausreise aus den USA, die mit dem Urteil vom Donnerstag aufgehoben wurde. Ob Lops sich nun wegen der Entführung seiner Töchter gerichtlich verantworten muß, war zunächst nicht klar.