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Internationale Kindesentführungen - Teil 3 (Teil 1 - Teil 2)
Erklärung des Unternehmens, das die Kinder von Frankreich nach Deutschland gebracht hat vom März 1999 - bei paPPa.com + bei "Väter für Kinder" (mit Kommentar)
14.03.99: Das deutsch-französische Kindesentführungsdrama Tiemann/Lancelin geht weiter. (Mutter erhält zwar Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber Kinder müssen laut BVerfG vorerst in Deutschland bleiben.) - Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.3.99
Der Wahnsinn geht weiter
Die deutsche Justiz dokumentiert erneut ihre komplette Unfähigkeit, da der Sorgerechtsstreit zwischen Vater und Mutter weiterhin mit den Mitteln von Konfrontation und Zwang geführt wird. Der Vater ist wohl dementsprechend untergetaucht ... Kinder und Vater auf der Flucht - der nächste Akt des Dramas:
Hamburger Abendblatt, 10.2.99
Gericht: Vater Tiemann muß die Kinder dem Jugendamt geben
(dpa) Celle - Der mit seinen Kindern spurlos verschwundene Gemeindedirektor im niedersächsischen Kirchdorf, Armin Tiemann, muß Sohn und Tochter sofort dem Jugendamt übergeben. Der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (OLG) entzog dem 57jährigen per einstweiliger Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Carolin (4) und Matthias (8).
Das Gericht hatte bei einem Anhörungstermin am vergangenen Freitag vergeblich auf den Vater und die Kinder gewartet. Er war unter Berufung auf ärztliche Atteste mit den beiden in Erholungsurlaub gefahren, Ziel unbekannt. Das OLG äußerte Zweifel an den Attesten und will den Amtsarzt einschalten. Es gab nun weitgehende Rechte an das Jugendamt in der Kreisstadt Diepholz. Die Behörde ist berechtigt, die Herausgabe der Kinder "mit unmittelbarem Zwang" durchzusetzen. Auch könnte die Polizei fahnden. Das OLG verstehe die Anordnung als "Appell an den Vater, Einsicht zu zeigen und mit den Kindern zur Anhörung zu erscheinen", sagte ein Gerichtssprecher.
Hintergrund ist der Sorgerechtsstreit zwischen Tiemann und seiner französischen Frau Cosette Lancelin (34). Das Scheidungsverfahren, in dem es auch um die Kinder geht, ist derzeit noch beim Amtsgericht Sulingen anhängig. Nachdem die Mutter mit den Kindern im Sommer 1997 nach Frankreich ausgereist war, hatte der Vater sie im März 1998 in einer spektakulären Aktion aus Frankreich zurückholen lassen.
Das OLG hatte im Juli 1998 die Rückkehr der Kinder zu ihrer Mutter angeordnet. Dagegen ging der Vater erfolgreich in die Revision vor dem Bundesverfassungsgericht.
In der Obhut des Jugendamts kämen die Kinder nicht zwingend in eine Pflegefamilie. Jede vertraute Person könne sie aufnehmen, sagte der Gerichtssprecher - auch die Mutter."
Frankfurter Neue Presse, 10.2.99
Verliert Gemeindedirektor seine Kinder?
(ap) Celle. In den jahrelangen Streit um das Sorgerecht für die Kinder eines niedersächsischen Gemeindedirektors und seiner französischen Ehefrau ist Bewegung gekommen. Das Oberlandesgericht Celle (OLG) entzog gestern Armin Tiemann, Samtgemeindedirektor in Kirchdorf im Landkreis Diepholz, das Aufenthalts-Bestimmungsrecht für seine beiden Kinder. Der 57 Jahre alte Vater muß seine Kinder zurückbringen und sicherstellen, daß sie vom Gericht angehört werden können. Tiemann, seine vierjährige Tochter Caroline und sein achtjähriger Sohn Matthias seien derzeit unauffindbar, sagte ein Sprecher des Gerichts.
Der Gemeindedirektor hatte sich und seine beiden Kinder in der vergangenen Woche mit Attesten krank gemeldet und so einen Gerichtstermin platzen lassen. Das OLG entschied, daß das Kreisjugendamt Diepholz jetzt das Aufenthalts-Bestimmungsrecht über die Kinder hat. Die Behörde könne die Kinder - notfalls mit Polizeigewalt - in ihre Obhut nehmen und damit gewährleisten, daß sie im Sorgerechts-Verfahren vom OLG angehört werden können.
Das Gericht bezweifle die Korrektheit der vorgelegten Atteste, sagt der Sprecher. Es würde jetzt nach dem Mann und seinen beiden Kindern gesucht. "Es besteht nach wie vor die Hoffnung, daß der Vater möglichst bald freiwillig zurückkehrt und die Anhörung der Kinder ermöglicht." Bei dem geplatzten Gerichtstermin hätten die Kinder und ihre Eltern angehört werden sollen. Das OLG muß erneut entscheiden, ob die Kinder bei der Mutter leben sollen. Die 34jährige Französin Cosette Lancelin hatte im Frühjahr 1997 die Kinder gegen den Willen des Vaters mit nach Frankreich genommen. Rund ein Jahr später hatte der Gemeindedirektor seine Kinder gewaltsam von einer Sicherheitsfirma nach Deutschland entführen lassen. Das OLG ordnete im Juli 1998 die Rückkehr der Kinder zur Mutter an.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im gleichen Monat in einer einstweiligen Anordnung für ein halbes Jahr die Vollstreckung untersagt. Im November entschied es, daß die Kinder vorerst beim Vater bleiben dürfen und verwies das Familiendrama zur erneuten Entscheidung an das OLG Celle.
Gleichlautende Berichte auch in der Berliner Morgenpost ("Vater muß Kinder bei Streit um Sorgerecht zurückbringen") und der Saarbrücker Zeitung ("Familiendrama geht weiter") vom 10.2.99.
Bundesverfassungsgericht
belohnt Gewaltanwendung:
Entführte Kinder sollen bleiben
Pressemeldung vom 25.11.98: Der deutsche Gemeindedirektor Armin Tiemann aus dem Bundesland Niedersachsen darf seine beiden aus der Obhut der Mutter entführten Kinder vorerst behalten. Das oberste deutsche Verfassungsgericht gab in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß seiner Beschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle statt.
In dem Urteil von Celle hatten die Richter Mitte Juli entschieden, Tiemann müsse seine beiden Kinder an die in Frankreich lebende Mutter zurückgeben. Nun muß das Oberlandesgericht erneut entscheiden. Der Vater hatte seine vierjährige Tochter und seinen achtjährigen Sohn in einer aufsehenerregenden Nacht-Aktion im März dieses Jahres gewaltsam aus dem französischen Montoire bei Blois nach Deutschland entführen lassen.
Im Juli 1997 war die Mutter ihrerseits gegen den Willen ihres Mannes mit den Kindern nach Frankreich ausgereist, obwohl sie sich im Scheidungsverfahren verpflichtet hatte, bis zur endgültigen Entscheidung über das Sorgerecht in Deutschland zu bleiben. In einer Einstweiligen Anordnung hatte das Verfassungsgericht bereits im Juli dieses Jahres die Entscheidung des Gerichtes in Celle vorerst außer Kraft gesetzt.
Nach der Entscheidung Verfassungsgerichtes in Karlsruhe hat das das OLG-Urteil das Wohl der Kinder nicht ausreichend berücksichtigt. Bei gegenseitigen Rückführungsanträgen - der Vater hat in Frankreich, die Mutter in Deutschland auf Rückführung geklagt - müsse dafür Sorge getragen werden, daß die Kinder nicht Opfer weiterer Ortswechsel würden.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.11.98
Mit dieser Entscheidung steht fest: Gewaltsame Kindesentführungen sind lohnenswert, werden zur Tagesordnung - Deutschland stellt sich international ins Abseits.
Die Reaktion des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac
Und: Damit haben Entführungsunternehmen Hochkonjunktur und werden sich vor Aufträgen kaum retten können. Ein Beispiel im Folgenden: "Ein Engel auf Reisen"
Von Christoph Heupp
Kall. Der Vorsitzende Richter der 2. Kleinen Strafkammer am Landgericht Aachen hatte kein Verständnis: Weil der Kaller Detektiv Julius Engel zwei Kinder aus Ägypten und der Türkei heimgeholt hatte zu ihren Müttern, brummte ihm die Kammer vergangene Woche eine Geldstrafe von 10.000 Mark auf. Dabei ging es der Kammer aber nicht um die "Re-Entführung", sondern darum, daß Engel Pässe gefälscht hatte, um Mütter und Kinder über die Grenze zu schmuggeln.
Aus Sicht des Detektivs, der sich auf die Rückholung von Kindern aus dem Ausland spezialisiert hat, ist das Urteil lebensfremd. Denn für viele Mütter, deren Kinder von ausländischen Vätern nach einer Trennung in die Heimatländer entführt worden seien, gebe es keine andere Chance.
Seit der frühere ungarische Militärpilot 1976 für ein Schweizer Detektivbüro erste Fälle bearbeitete, hat er bereits 160 Kinder aus dem Ausland zurückgeholt. Während die Aachener Kammer dem Detektiv vorwiegend kommerzielle Beweggründe attestierte (eine derartige Rückholung kann leicht mehr als 50.000 Mark kosten), nennt Engels auch humanitäre Gesichtspunkte. Natürlich lebe er davon, aber reich geworden sei er dabei nicht. Und die ersten Jahre seien ganz schön hart gewesen.
Jenen Müttern, die ihn aufsuchen, habe die Justiz oder der Staat nicht helfen können. Ihre Verzweiflung sei groß. Selbst in jenen Ländern, die gemäß dem Den Haager Abkommen die Kinder rückführen müßten, sei der "offizielle Weg" oft aussichtlos. Das Abkommen lasse für die Väter viele Schlupflöcher.
Mit 102 Gefangenen in 60-Quadratmeter-Zelle
Am schwierigsten ist es in islamischen Ländern: Hier gehört ein Kind im Gegensatz zu deutschen Gesetzen traditionell zum Vater. Eine deutsche Mutter hat keine Chance außer einer Re-Entführung. Doch gegen fremde Gesetze wird eine Re-Entführung zur heißen Sache. Dreimal wurde Julius Engel "auf frischer Tat" ertappt. In Algerien, Marokko und in der früheren Tschechoslowakei lernte er Gefängnisse kennen, an die er sich nur mit Schaudern erinnert: Mit 102 Gefangenen habe er in Marokko eine 60 Quadratmeter große Zelle geteilt. In Schichten habe man da nur schlafen können, während die andere Hälfte der Gefangenen stehen mußte. 45 Tage habe es gedauert, bis seine Ehefrau ihn mit dem nötigen "Kleingeld" da herausgeholt habe.
Das Risiko, daß der Detektiv und seine Mitarbeiter eingehen, ist nicht gering. Hat er ein Kind im Ausland lokalisiert, fliegt er zunächst mit einem Mitarbeiter dahin. Mehrtägige Observierungen liefern einen genauen Zeitplan, nach dem der geeignete Moment ausgewählt wird, um zuzuschlagen. Dazu wird dann die Mutter ins Land geholt. Die reist legal aus Deutschland aus, dann aber mit einem gefälschten Paß einer Freundin in das fremde Land ein. Denn ihre wahre Identität, so weiß der Detektiv, ist "heiß". Väter, die Kinder in ihre Heimatländer verschleppen, melden sich beim Zoll und lassen die Mütter auf schwarze Listen eines Vorwarnsystems setzen. "Heute gibt's an jedem Flughafen Computer. Die Mütter haben oft kaum eine Chance, legal ins Land zu kommen."
Der eigentliche Zugriff ist Sache der Mutter, denn ihr droht höchstens die Ausweisung, wenn die Sache schief geht. Beim Detektiv wäre es eine "Kindesentführung", und da wäre es auch in Marokko nicht mit 45 Tagen Haft getan. "Aber auch im Interesse des Kindes muß die Mutter da sein", erklärte der 63jährige, der nach eigenen Angaben bisher nur in 13 Fällen scheiterte. "Für das Kind ist auch eine Re-Entführung ein schlimmes Erlebnis."
Nach dem Zugriff muß es blitzschnell gehen. Rein ins Wohnmobil und ab ins Hotelzimmer, wo das Kind verwandelt wird. Ein Junge wird zum Mädchen, ein Mädchen zum Junge. Haare werden abgeschnitten und gefärbt, die Kleidung gewechselt. Eingetragen im - falschen - Paß der Mutter, wird das Kind dann außer Landes gebracht. Das "Nadelöhr" sind die Flughäfen, die Momente der Abfertigung kosten Nerven.
Polizisten verkleideten sich als Rettungssanitäter
Doch selbst in jenen Fällen, in denen Julius Engel die Unterstützung der Behörden hat, ist die Sache nicht unriskant. So versäumte Engel seine erste Verhandlung vor dem Landgericht, weil er in Südafrika auf der Spur zweier vom Vater in den südafrikanischen Busch entführter Kleinkinder (ein und zweieinhalb Jahre alt) war. Den Mann, der als gewalttätig eingestuft wurde, hatte Engel mit den Kinder auf einer Farm 300 Kilometer entfernt von Kapstadt aufgespürt. Aus Angst, daß er im kritischen Moment den Kindern etwas antun könne, griffen südafrikanische Polizisten als Rettungssanitäter verkleidet zu. Die Aktion glückte, die überglückliche Mutter wurde mit den Kindern an einem geheimen Ort versteckt, bis Engel sie nach Deutschland brachte.
In Kaschmir nach Geiseln gesucht
Bei der deutschen Justiz brachte Engel der versäumte Termin (per Telefax hatte er sich entschuldigt) eine Verhaftung ein. Zum zweiten Termin wurde er von der Polizei vorgeführt.
Wenn Julius Engel von seinen Fällen erzählt, vergehen Stunden wie Flug. So vom Fall einer Frau, in dem der Ex-Mann das Kind als Druckmittel nutzte, um sie nach Algerien zu locken. Auf Rat des Detektivs ging die Frau hin, doch die vorher geplante Rückholaktion von Frau und Kind ging schief. Zwar waren Mutter und Tochter zur vereinbarten Zeit am Treffpunkt - doch ohne Paß. Den hatte der algerischen Ehemann zerschnitten. Wie es Engel trotzdem gelang, sie auf dem Landweg über Marokko nach Spanien zu bringen, ließe sich im Abenteuerroman verarbeiten.
Noch abenteuerlicher ist seine Geschichte, als er in Kaschmir nach einer entführten Reisegruppe suchte, allerdings nur noch auf den Hinweis stieß, daß die Geiseln einen gewaltsamen Tod gefunden hätten.
Angewiesen sei er bei all seinen Auslandsjobs auf Freunde, die er mittlerweile in aller Welt habe - zum Teil auch in den deutschen Vertretungen, denen er ab und an schon mal Scherereien bereitet. Nur in kommunistisch regierten Ländern "arbeitet" Engel, der in jungen Jahren nach einer mißglückten Flucht mit seiner MIG 15 aus Ungarn schon mal in einer Todeszelle saß, nicht: Deren Grenzüberwachung sei leider nicht auszutricksen.
Kölnische Rundschau, 22.11.98
In einer Berufungsverhandlung vor dem Aachener Landgericht wurde am Donnerstag der 63jährige Detektiv Julius Engel aus Kall wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen für schuldig befunden. Die 2. Kleine Strafkammer verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 10.000 Mark. Engel hatte Pässe gefälscht, um deutschen Müttern zu helfen, die von den geschiedenen ausländischen Vätern ins Ausland gebrachten Kinder zurückzuholen.
Nach Zeugenaussagen eines ehemaligen Mitarbeiters der deutschen Botschaft in Kairo hatte allerdings keine rechtliche Möglichkeit bestanden, die Herausgabe des nach Ägypten entführten Mädchens zu erzwingen, da vom moslemischen Standpunkt her die Bestimmung des Aufenthaltsrechts eines Kinder immer beim Vater liegt. Auch in einem zweiten Fall, bei dem ein Junge in der Türkei beim Vater festgehalten wurde, da sich die Mutter hatte "übertölpeln" lassen, ein Papier in türkischer Sprache zu unterschreiben, dessen Inhalt sie nicht kannte, sei ein Rechtsweg nach türkischen Gesamtverhältnissen wenig aussichtsreich gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung.
"Es war keine humanitäre Nothilfe, sondern es war der Job des Angeklagten", hieß es jedoch im Plädoyer des Staatsanwaltes, der für den Detektiv, "einen professionellen Anbieter von Re-Entführungen", wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten beantragte und als Bewährungsauflage eine Geldbuße von 10.000 Mark zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen forderte. Die beiden Verteidiger hingegen plädierten auf Freispruch.
Julius Engel betreibt seit 1977 gewerbsmäßig die illegale Rückführung von Kindern aus geschiedenen Ehen deutscher Mütter mit ausländischen Vätern, die nach der Scheidung in deren Heimatländer entführt und dort festgehalten werden. In diesem Zeitraum, so seine Angaben, habe er 160 Rückholungen erfolgreich durchgeführt. Gemäß einer groben Berechnung der Einnahmen müßten die Mütter ihm dafür insgesamt etwa acht Millionen Mark gezahlt haben, rechnete der Vorsitzende Richter aus.
Engel selbst gab an, tatsächlich finanziell kaum über die Runden zu kommen.
In der Aachener Berufungsverhandlung äußerte sich der Angeklagte jedoch aus Ärger darüber, daß er wegen eines versäumten ersten Verhandlungstermins (hierfür hatte er sich während einer laufenden Rückholaktion per Telefax aus Kapstadt entschuldigt) am frühen Donnerstag morgen festgenommen und von der Polizei nach Aachen gebracht worden war, nicht zu den beiden ihm zur Last gelegten Urkundenfälschungen.
1993 hatte er mit einem gefälschtem Paß einer Mutter geholfen, ihre während einer Urlaubsreise nach Ägypten entführte Tochter über Israel nach Deutschland zu bringen. Das Mädchen (9), für das der Mutter nach der Scheidung das Sorgerecht zugesprochen worden war, wurde vom Schulhof in Kairo weggeholt und mit Kurz-Haarschnitt und Kleidung in einen Jungen verwandelt. Der Angeklagte fertigte ein Paßbild an und klebte es in den Paß der Freundin der Mutter, unter deren Namen sie nach Ägypten eingereist war.
Im zweiten Fall handelt es sich um einen viereinhalbjährigen Jungen, der 1994 aus der Türkei zurückgeholt wurde. Hier jedoch besaß die Mutter kein Sorgerecht, da sie bei der Einleitung der Scheidung in der türkischen Botschaft in München ein Formular in türkischer Sprache unterschrieben hatte, mit dem sie auf das Sorgerecht verzichtete.
Julius Engel geht in Revision gegen Urteil
"Ich habe mir das erst später übersetzen lassen", erklärte die Zeugin. So wurde ihr nach türkischem Recht lediglich ein Umgangsrecht zu Feiertagen oder während der Ferien eingeräumt. Sie wandte sich an den "Kinderschutz International" und wurde an die Detektei in Kall verwiesen. Mit einem gefälschten Paß, der ihr vom Angeklagten am Bahnhof in Köln übergeben worden war, reisten sie und ihr Lebensgefährte in die Türkei. Dort gelang es auf abenteuerlichen Umwegen, das Kind über die türkisch-bulgarische Grenze nach Deutschland zu bringen. Hier wurde ihr das Sorgerecht zugesprochen. Noch heute zahlt die Mutter die aufgenommenen Kredite ab, mußte sie dem Angeklagten doch insgesamt 65.000 Mark zahlen. 57.500 Mark hatte die Mutter gezahlt, die ihre Tochter aus Ägypten zurückholte.
Wie der Staatsanwalt, so verneinte auch die Kammer im Urteilsspruch humanitäre Gesichtspunkte beim Angeklagten. Ihm sei es lediglich um Gelderwerb gegangen. Der aus Ungarn stammende Mann, ein früherer Militärpilot, lebt seit seiner Begnadigung im Jahr 1956 (wegen Hochverrats sollte er lebenslänglich in Ungarn hinter Gittern sitzen) in Deutschland. Er sei hier nie recht auf die Beine gekommen, meinte der Richter. Zwar sei er bei seinen Hilfestellungen ein hohes Risiko eingegangen, habe aber auch üppige Honorare genommen.
Julius Engel kritisierte gegenüber der "Rundschau" heftig die Verhandlungsführung des Richters und kündigte an, daß er auf jeden Fall Revision gegen das Aachener Urteil einlegen werde.
Express, 15.11.98
Von ACHIM METT und C. KRACKARDT (Fotos)
exp Köln - Flughafen Köln/Bonn, Ankunftshalle C, gestern morgen gegen 10.30 Uhr: Julius Engel steigt aus einer British-Airways-Maschine, die ihn aus Kapstadt via London zurück an den Rhein brachte. Der lange Flug steckt dem 63jährigen in den Knochen, er macht einen müden, abgeschlafften Eindruck.
Was niemand ahnt: Der ergraute Chef der Kaller "Globus Detektei" war in geheimer Mission unterwegs, hat einen gefährlichen Auftrag erledigt, das Leben von Hans (2) und Maximilian (1) gerettet. Die beiden Kinder aus Bonn waren nach Südafrika verschleppt worden - vom eigenen Vater.
Detektiv Julius Engel arbeitet seit 22 Jahren vorwiegend im arabischen Raum. 600 Mark Tagessatz verlangt der Chef der Kaller "Globus Detektei" neben Flugkosten und Spesen für seine Einsätze. Der 63jährige hat rund um den Globus 70 Vertraute, die ihm wichtige Informationen zuliefern. Engel lebt gefährlich. "Ich habe schon mehrere Morddrohungen bekommen."
"Eine dramatische Geschichte", sagt Engel. Ende September hatte Stefan M. (34) an einem Sonntag seine beiden Söhne abgeholt, um mit ihnen den Tag zu verbringen. Seit der Trennung von seiner Frau Christina war ihm gerichtlich ein Besuchsrecht, der Mutter das Sorgerecht übertragen worden. Die Ehe der beiden war unwiderruflich zerstört: Stefan M. lebte auf Kosten seiner Frau, soll sie mehrmals geschlagen haben. Als er abends nicht wie verabredet mit den beiden Jungs zurückkehrte, hatte die Mutter eine böse Vorahnung. Am nächsten Tag dann der schreckliche Brief. "Du wirst deine Kinder nie mehr wiedersehen", hatte M. geschrieben. Und weiter: "Mache dir keine Mühe, mich zu suchen. Du wirst mich nicht finden."

Maximilian (1/r.) und Hans (2/l) wurden von Vater Stefan M. (unten) nach Südafrika entführt. Die Kinder sind seit Freitag wieder in Bonn.
Wenige Tage später dann das nächste Schreiben - adressiert an Christinas Vater, einen Bonner Geschäftsmann. Darin forderte Stefan M. 500 000 Mark "für den Fall, daß du deine Enkelkinder wiedersehen willst". Inzwischen war die Bonner Polizei eingeschaltet, die Fahndung lief an. Doch M. war abgetaucht, von ihm fehlte jede Spur.
In ihrer Verzweiflung wendete sich Christina M. an Engel, betraute ihn mit den Ermittlungen. Seine erste Vermutung: M. hat sich nach Südafrika abgesetzt. "Er hat dort studiert, zudem gute Kontakte", so der Detektiv. Die Polizei am Kap wurde von deutschen Kollegen informiert, wenige Tage später Engels Vermutung bestätigt. Ein schwarzer Farmarbeiter hatte den Behörden in Rividehl, 300 Kilometer von Kapstadt entfernt, einen auffälligen Weißen mit zwei kleinen Kindern gemeldet. Engel: "Ein absoluter Zufall."
Ende Oktober machten sich Engel und Christina M. Richtung Südafrika
auf. "Wir mußten sehr vorsichtig vorgehen, denn M. ist ein unberechenbarer
Psychopath. Die Kinder waren in Lebensgefahr." In Kapstadt schmiedete
Engel mit der Polizei einen Plan, wie die Kinder auf der abgelegenen Farm
befreit werden könnten ...
In Zivil pirschten sich die Beamten an die Farm heran, überrumpelten Stefan M.. Engel: "Der war so perplex, daß er keinen Widerstand leistete." Hans und Maximilian wurden nach Kapstadt gefahren, wo sie von der überglücklichen Mutter in die Arme geschlossen wurden.
Bereits am 4. November saß sie mit ihren Söhnen in einem Flieger der Lufthansa. Die Rückkehr war so nahe. Doch dann der Schock. Während eines Zwischenstopps in Johannesburg kam ein sechsköpfiges Polizeiaufgebot in den Jet, führte Christina wie eine Schwerverbrecherin ab. Ihr Mann hatte ihre Ausreise per Gerichtsbeschluß in letzter Minute verhindert.
Christina mußte zurück nach Kapstadt. Vergangenen Donnerstag fällte das oberste Gericht des Landes dann die endgültige Entscheidung: Mutter und Kinder durften ausreisen, kamen erschöpft in Düsseldorf an. Ende gut, alles gut. Gegen Stefan M. läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Kindesverschleppung und Erpressung. Ein Auslieferungsantrag liegt den südafrikanischen Behörden vor.
"Das waren meine Fälle 159 und 160", sagt Engel. Es sind nur die erfolgreich abgeschlossenen. Seit 22 Jahren ist der gebürtige Ungar Experte für die Rückführung entführter Kinder. "Vor allem im arabischen Raum war ich tätig", berichtet er. Ein "heißer Job", wie Engel sagt. In einigen Ländern droht ihm die Todesstrafe, wenn er erwischt wird. Sein Vorteil: das Alter. "Es kann sich doch niemand vorstellen, daß ein über 60jähriger solche Dinge macht."
In Algerien ging der Eifeler den Häschern der Polizei vor Jahren ins Netz. Er war verraten worden, landete im Knast. Doch er wurde gerettet. Der Kölner Politiker und Nahost-Experte Hans-Jürgen Wischnewski, besser bekannt als Ben Wisch, boxte ihn raus. Auflage: Engel darf nie mehr in Algerien einreisen.
Der nächste Fall wartet schon. Eine Mutter hat Engel gebeten, ihren 14jährigen Sohn aus Pakistan zurückzuholen, aus den Fängen des gewalttätigen Vaters zu befreien. "Ich habe der Frau bereits vor zehn Jahren einmal geholfen", sagt Engel. Damals schmuggelte er sie gemeinsam mit der Tochter aus Pakistan heraus. Als sie nun erneut bei ihm auftauchte, versprach er wieder zu helfen. Engel: "Wenn eine weinende Mutter vor mir steht, kann ich schlecht nein sagen."
Wird er sich bald zur Ruhe setzen? Julius Engel schaut nachdenklich. "Ja, so langsam denke ich ans Aufhören", sagt er. Ein Nachfolger ist nicht in Sicht. Sohn Oliver stieg im Januar aus der "Globus Detektei" wieder aus. Ihm war die Arbeit zu gefährlich geworden.
Rede von Catherine Laylle vor dem Außenpolitik-Ausschuß des US-Senats vom 1.10.1998:
INTERNATIONAL CHILD ABDUCTION: THE USES AND ABUSES OF THE HAGUE CONVENTION A PERSONAL COMMENTARY PAPER FOR A HEARING BEFORE THE SENATE COMMITTEE ON FOREIGN RELATIONS
Öffentliche Erklärung des Vorstands von "Väter für Kinder" zur Eltern-Kind-Entfremdung im Zusammenhang mit der Hager Konvention
Frankreichs Staatspräsident Chirac "schockiert" über "Gesetz des Dschungels"
AP-Meldung vom 1.12.1998
Potsdam (AP) Kinder aus deutsch-französischen Ehen sollen bei Scheidung künftig nicht mehr zum Zankapfel der Richter beider Länder werden. Beim deutsch-französischen Gipfel in Potsdam einigten sich die Regierungen am Dienstag darauf, schnell eine verbindliche Regelung zu finden. Hintergrund ist der spektakuläre Sorgerechtsstreit eines deutschen Vaters und einer französischen Mutter um ihre beiden Kinder.
Frankreichs Premierminister Lionel Jospin sagte, die Justizministerinnen beider Länder würden am 14. Dezember bei einem Treffen eine Lösung suchen. Ziel einer künftigen Vereinbarung solle es sein, daß Gerichte am letzten Wohnort des Ehepaars verbindlich über das Sorgerecht entscheiden und künftig nicht mehr sich widersprechende Urteile ergehen könnten. Insgesamt solle das Familienrecht beider Länder angeglichen werden.
Das geschiedene deutsch-französische Ehepaar streitet seit Sommer 1997 um seine beiden Kinder. Zuerst hatte die Mutter die Kinder nach Frankreich gebracht, dann hatte sie der Vater zurück nach Kirchdorf in Niedersachsen geholt. In beiden Ländern laufen Gerichtsverfahren. Das Bundesverfassungsgericht hatte letzte Woche entschieden, daß die Kinder zunächst beim Vater bleiben dürfen.
Frankreichs Staatspräsident Jacques Chirac zeigte sich in Potsdam «schockiert» über den Sorgerechtsstreit. Daß der deutsche Vater die Kinder aus Frankreich entführt habe, zeige, daß inzwischen «das Gesetz des Dschungels» gelte.
Sorgerecht: Wenn Deutsche und Franzosen um gemeinsame Kinder streiten
Um Söhne und Töchter zu behalten, schreckt mancher vor Entführung und Verleumdung nicht zurück – im Zweifel kann er auf hiesige Gerichte bauen
Von Gerd Krönke
Paris, im November – Eine geräumige, spärlich, aber elegant eingerichtete Wohnung im Pariser Vorort Neuilly. Nur im Kinderzimmer findet sich all der liebenswürdige Tand, den Erwachsene Kindern zugestehen. Aber das Bett bleibt leer, niemand wird hier je mit Puppen spielen. Es sind fast zwei Jahre vergangen, seit der Hausherr Antoine Blachier seine Tochter Helena zuletzt gesehen hat. Sie lebt irgendwo in Deutschland mit ihrer deutschen Mutter, seiner Exfrau, und der Großmutter. Zwar hatte bei der Scheidung ein französisches Gericht dem Vater das Sorgerecht zugesprochen, eine Besuchserlaubnis – jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien – war festgelegt worden, aber das alles zählt nicht mehr. Deutsche Gerichte haben anders entschieden, dem Vater bleiben nur ein paar Photos aus glücklicheren Tagen.
Es ist eine traurige, leider nicht ungewöhnliche Geschichte, die, wie das immer so ist, auch als Liebesgeschichte angefangen hat. Berühmt geworden ist zum Beispiel die Story der Catherine Laylle, die seit vielen Jahren darum kämpft, ihre beiden Söhne wiederzusehen. Sie wurden von der Familie ihres geschiedenen Mannes vor einem Gerichtstermin regelrecht entführt und sind seither für die Mutter unerreichbar. „Deux enfants derrière le mur“ hat sie ihr Buch genannt, „Zwei Kinder hinter der Mauer“. Im engen Beziehungsgeflecht einer norddeutschen Kleinstadt hatte die Französin keine Chance. Bei deutschen Gerichten, in Verden und in Celle, ließ man sie spüren, daß sie Ausländerin ist. Im Gegenzug hat sie später eine Öffentlichkeitskampagne inszeniert, deren Erfolg in Fernsehauftritten und Berichten in allen großen britischen und französischen Blättern zu messen war. Es hat ihr die Kinder nicht nähergebracht, nicht einmal telephonieren konnte sie mit ihnen.
Wie im Gangsterstück
In London und auch in Paris hatte Catherine Laylle ein paar glückliche Tage mit ihrem Mann verlebt, bis es ihn heimzog nach Verden an der Aller. Darauf hätte sie sich nicht einlassen sollen, als zu beherrschend erwies sich der deutsche Familienclan, dem sich ihr Mann nie hatte entziehen können. Inzwischen ist Frau Laylle wieder verheiratet, darf sich eine Lady nennen. Als Frau des britischen Botschafters in Washington, Sir Christopher Meyer, ist sie dem britischen Premier und dem amerikanischen Präsidenten Gastgeberin gewesen. Aber für die Mutter bleibt das ohne Folgen.
Ein paar französische Bürger, allesamt Betroffene, haben eine Initiative gegründet, „SOS Kindesentführungen durch Deutschland“, ein Verein mit rund hundert Mitgliedern überall in Frankreich. Der Fall der jungen Frau Cosette Lancelin, die nun wieder ihren Mädchennamen angenommen hat, ist einer der besonders dramatischen. Cosette Lancelin fuhr am 23. März nach Sonnenuntergang mit ihrem Wagen über eine stille Landstraße im Departement Loir et Cher südwestlich von Paris. Auf der Rückbank saßen ihre beiden Kinder: sieben Jahre alt ihr Sohn Matthias, drei die kleine Caroline. Sie hatte sie nach Frankreich geholt, weil ihr die beiden von zwei Gerichten wenigstens vorläufig zugesprochen waren. Doch wenn die Liebe aufhört, zählt das Faustrecht – wer die Kinder physisch bei sich hat, der muß sie ganz fest halten.
Als Cosette Lancelin auf der Landstraße im letzten Licht des Tages dahinfuhr, wurde sie plötzlich von drei fremden Autos verfolgt, in die Zange genommen, an den Straßenrand gedrängt, zum Halten gezwungen. Wie in einem Gangsterstück wurde die entsetzte Frau zu Boden geworfen, die Kinder wurden entführt. Die fremden Männer, Spezialisten für Personenschutz und angeheuert von ihrem Exgatten, haben sie mitgenommen. Seither sind sie beim Vater, der sie hütet und bewacht. Der unglücklichen Mutter half es nicht, daß ihr gerade ein Obergericht in Orléans das Sorgerecht bestätigt hatte. Und daß ihr Geschiedener, ein geachteter Bürger in seiner kleinen deutschen Gemeinde, der er als Gemeindedirektor dient, doch irgendwie rechtswidrig vorgegangen ist, das wird von deutschen Behörden als Schönheitsfehler angesehen.
Damals, an jenem Märztage, wurde die Polizei alarmiert, die Grenzstationen wurden benachrichtigt, doch es war alles zu spät. Vorige Woche hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, ein Urteil des Oberlandesgerichts in Celle aufzuheben. Ausgerechnet die Celler OLG-Richter, die als besonders skeptisch gegenüber Ausländern gelten, hatten der Französin Cosette die Kinder zugesprochen. Aber Karlsruhe sah es anders: Auch wenn es sich um eine rechtswidrige Entführung gehandelt habe, so die obersten Richter, muß das Wohl der Kinder Vorrang haben. Sie nach Frankreich zurückzubringen, würde sie erneut belasten.
Für Denis Supersac, Mitbegründer des Vereins „SOS Kindesentführung“, ist dies eine Bestätigung der Faustregel: Aus Deutschland kommt kein Kind zurück, auf deutsche Gerichte können er und seine Freunde nicht bauen. Wer als Deutscher Fakten schafft, der findet am Ende auch ein deutsches Gericht, das ihm recht gibt. Es gilt zwar das „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen“, wonach Kinder bei Streitigkeiten an den Ort vor dem Kidnapping zurückgebracht werden müssen, aber es sind vor allem die deutschen Gerichte, die sich regelmäßig über diese Bestimmungen hinwegsetzen. „Die deutschen Behörden haben ein Prinzip“, sagt Denis Supersac, „Kinder werden grundsätzlich der Mutter zugesprochen, außer wenn der Vater Deutscher ist, dann kriegt sie der Vater.“
Es wird, wenn eine Beziehung auseinandergeht, nicht nur schmutzige Wäsche gewaschen. Es wird manches, um dem anderen zu schaden, auch einfach erfunden. Männer haben uns wortreich geschildert, welch unglückliche Schlampen ihre Frauen eigentlich schon immer waren, heimliche Trinkerinnen, was sie aber bis lange nach der Heirat verheimlichen konnten. Frauen klagen darüber, daß ihre Männer noch als ausgewachsene Familienväter am mütterlichen Rockzipfel gehangen hätten, daß Schwiegermütter aus der Ferne in Familien hineinregierten und schwache Männer unmündig hielten. Doch wirklich schlimm wird es, wenn Kriminelles unterstellt wird.
Die feindliche Familie
Denn wenn nichts mehr hilft, dann kann es vorkommen, daß Frauen von ihren geschiedenen Männern behaupten, sie hätten sich an den eigenen kleinen Töchtern vergriffen. Da ist schnell die Rede davon, daß ein Vater seine Kinder im Bade unsittlich berührt habe. Daß ein Vater vor seiner dreijährigen Tochter masturbiert, daß selbst der Großvater sich an solch schändlichem Vorgang beteiligt habe. Es soll schließlich nicht nur der Vater, sondern die ganze feindliche Familie künftig vom Kinde ferngehalten werden.
So ist es Antoine Blachier ergangen. Er hatte seine deutsche Frau in Paris kennengelernt, und es schien die große Liebe. So groß, daß die beiden heirateten, aber doch nicht groß genug, um „bis daß der Tod euch scheide“ zusammenzubleiben. Von gemeinsamen Ferien in Peru war Monsieur Blachier am Ende einer Ehe allein nach Paris zurückgekehrt und hatte Madame in der Gesellschaft seines besten Freundes zurückgelassen, weil sich die beiden während der Reise zu gut verstanden hatten. In Paris wurde ein paar Monate später eine einvernehmliche Scheidung ausgesprochen. Die Tochter würde bei der Mutter bleiben, doch dürfte der Vater sie jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien sehen. Drei Tage nach der Scheidung war Frau Blachier nach Deutschland gereist, hatte ihre Tochter mitgenommen und ging vors Bonner Familiengericht, um dem Vater jeden Umgang mit der Tochter zu verbieten. „Es ist monströs, man wird als Schwein dargestellt, und man kann sich nicht wehren“, sagt Antoine Blachier. Deutsche Gerichte entscheiden im Zweifel gegen den ausländischen Partner, schon gar, wenn sexuelle Verfehlungen behauptet werden. Sie wollen jedes Risiko vermeiden, sich später nicht vorhalten lassen müssen, Zeichen nicht erkannt zu haben. Daß dem Vater, wenn er unschuldig ist, bitteres Unrecht geschieht, dagegen sichern sich die Juristen, weil sie gute Richter sein wollen, auch ab. „Es mag dahinstehen“, heißt es in einer Urteilsbegründung, „ob objektiv der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs durch den Vater beziehungsweise Großvater gerechtfertigt ist.“ Es kann sein, es kann aber auch nicht sein. „Früher wurde oft behauptet, daß betrunkene Männer ihre Frauen verprügeln“, klagt Antoine Blachier, „heute heißt es einfach, daß sie sich an ihren Kindern vergehen.“
Männer haben es nicht nur bei den Gerichten schwer, auch die öffentliche Meinung ist vom Los eines Vaters nicht so leicht zu beeindrucken. Wenn Müttern Unrecht widerfährt, ist es einfacher, Mitleid zu mobilisieren. Daß Catherine Laylle, die nun Frau Botschafterin ist, ihre Kinder nicht sehen kann, verstößt gegen jedes Rechtsempfinden. Ihre beiden Söhne werden bald Teenager sein und waren noch so klein, als sie buchstäblich unter den Augen deutscher Behörden entführt wurden. Daß die junge Französin Cosette Lancelin überfallen worden ist und ihr die Kinder geraubt wurden, kann auch durch den Spruch des Bundesverfassungsgerichts nicht sanktioniert werden. Der Zweite Senat unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin Jutta Limbach hat es sich natürlich nicht leichtgemacht. Die Rückführungsverträge zwischen Deutschland und Frankreich müßten eingehalten werden. Aber es gibt auch ein Recht der Kinder auf Wohlergehen, und das ist ein höheres Verfassungsgut. „Ich möchte heulen“, sagt Cosette Lancelin. „Ich versuche das zu verstehen. Aber ich kann es nicht.“ In ihrer Region hat sich eine starke Bürgerinitiative gebildet. Wer aber leidet mit Antoine Blachier?
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