paPPa.com informiert:
Erneute deutsch-französische Kindesentführung
Bericht vom 29. April 1998 (Hamburger Abendblatt):
"Die
heile Welt ist zerbrochen"
Die Tiemann-Kinder leben
sich zu Hause ein - Ob sie bleiben können, ist offenVon
NINA MEYR
Kirchdorf - Auf der Eckbank in der geräumigen Wohnküche sitzt der siebenjährige Matthias und macht gemeinsam mit seinem Vater Hausaufgaben. Im Wohnzimmer kuschelt die kleine Caroline mit Tante Erna - Mittagsruhe in Kirchdorf bei Sulingen.
Vier Wochen ist es her, daß Gemeindedirektor Armin Tiemann (56) seine beiden Kinder von Privatdetektiven auf einer Landstraße bei Montoire in Zentralfrankreich aus dem Auto der Mutter holen und nach Kirchdorf zurückbringen ließ. Zuvor hatte seine Ehefrau Cosette Lancelin (34) Caroline und Matthias nach Frankreich entführt (das Abendblatt berichtete). Jetzt ist im Hause des Gemeindedirektors augenscheinlich wieder Frieden eingekehrt.
Armin Tiemann, dem die Aufregung der letzten Monate sehr zu schaffen gemacht hat, wirkt nach zweiwöchigem Urlaub in einem Ferienpark im Hunsrück wieder gelassen. Ruhig sitzt er da und verfolgt die Rechenübungen seines Sohnes, der seit einer Woche wieder in Deutschland zur Schule geht. "Ich bin froh, daß langsam der Alltag wiederkommt", sagt der 56jährige.
Den Kindern scheint die Mutter derzeit nicht zu fehlen: "Sie haben mich nie nach Cosette gefragt", sagt der Vater. "Im Moment freuen sie sich einfach darüber, wieder zu Hause zu sein und mit ihren Freunden im Garten toben zu dürfen." Mit seiner Frau hat er seit der Rückführung der Kinder nicht mehr gesprochen: "Ich habe gedacht, sie würde sich noch einmal bei uns melden."
Daran, daß er Matthias und Caroline möglicherweise noch einmal nach Frankreich zurückbringen muß, möchte Tiemann im Moment nicht denken. Nach deutschem Recht ist die Sachlage klar: Dem Gemeindedirektor hatte das Amtsgericht in Sulingen bereits im vergangenen Jahr das vorläufige Sorgerecht zugesprochen. Aber ein Gericht in Blois und ein Berufungsgericht in Orleans haben auch der Mutter das vorläufige Sorgerecht gewährt.
Am 5. Mai wird vor dem Familiengericht in Sulingen über den von Cosette Lancelin gestellten Rückführungsantrag verhandelt. "Ich kann nur hoffen, daß die Kinder bei mir bleiben dürfen. Noch einmal würden sie es nicht ertragen, aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen zu werden", so Tiemann. "Ich habe bereits Gespräche mit dem Jugendamt geführt, und es sieht so aus, als ob ich eine Chance hätte, auch das endgültige Sorgerecht zu bekommen", sagt er. Eine Psychologin soll demnächst ein Gutachten über die Kinder erstellen. "Dieser Bericht wird eine entscheidende Rolle im Sorgerechtsprozeß spielen", so Tiemann.
Erst nach dem gemeinsamen Urlaub im Hunsrück hätten seine beiden Kinder ihre Unbeschwertheit und Fröhlichkeit zurückgewonnen. "Langsam beginnen sie, über ihre Erlebnisse in Frankreich zu sprechen. Über ihre Mutter reden sie allerdings nie."
Armin Tiemann kümmert sich zur Zeit gemeinsam mit Erna Speckmann, der Schwester seiner Mutter, um die Kinder. In der kommenden Woche will er sich um eine Haushaltshilfe bemühen, die auch die Kinder tagsüber zu Hause betreuen soll.
Der Gemeindedirektor hat seine spektakuläre Rückholaktion nie bereut: "Ich würde eher meinen Beruf aufgeben, als Caroline und Matthias zu verraten." Die Entführung seiner Kinder durch Privatdetektive ist in Kirchdorf sehr umstritten. Doch Tiemann bekommt auch positive Resonanz: "Ich habe viele Briefe von alleinerziehenden Vätern erhalten, die mir Mut gemacht und Unterstützung anboten."
Ganz plötzlich nimmt Armin Tiemann seine Brille ab und wischt sich über die feuchten Augen. Immer noch passiert es, daß er weinen muß, wenn er an die vergangenen Monate denkt: "Die heile Welt ist eben zerbrochen. Die kann ich heute niemandem mehr vormachen."
Anmerkung paPPa.com: Das Schweigen der Kinder - ein Paradebeispiel für PAS (Eltern-Kind-Entfremdung) ... Mit Sicherheit wird Gutachterin, Jugendamt und das deutsche Familiengericht bestätigen, was erwartet wird: Ein Elternteil hat aus dem Leben der Kinder zu verschwinden, diesmal trifft es halt die Mutter ... Warum spricht hier keiner von Kindesmißhandlung?
Meldung vom 7. April 1998 (Hamburger Abendblatt):
Der
Vater bleibt straffrei
Die Kindesentführung
von Frankreich nach Niedersachsen Von NINA MEYR
Sulingen - Bei der Staatsanwaltschaft Verden liegt jetzt die Anzeige von Cosette Lancelin wegen Kindesentführung gegen ihren Ehemann Armin Tiemann vor. Vor neun Tagen hatte der Gemeindedirektor aus Kirchdorf bei Sulingen (Kreis Diepholz) seine beiden Kinder gewaltsam nach Deutschland entführt, nachdem seine Frau im vergangenen Juni Caroline (3) und Matthias (7) mit nach Frankreich genommen hatte und nicht mehr zurückgekehrt war (das Abendblatt berichtete).
Daß Armin Tiemann in Deutschland der Kindesentführung schuldig gesprochen wird, hält Oberstaatsanwalt Heinrich Ude von der Staatsanwaltschaft Verden allerdings für sehr unwahrscheinlich. "Der Vater hatte das Sorgerecht und damit die Befugnis, seine Kinder jederzeit nach Kirchdorf zurückzubringen", sagt er.
Allerdings verbietet der Paragraph 235 des Strafgesetzbuches dabei die Anwendung von Gewalt. "Armin Tiemann hat sich nur strafbar gemacht, weil er Detektive aus München engagierte, die die Kinder in Frankreich gewaltsam aus dem Auto der Mutter geholt haben."
Bei einer Verurteilung in Deutschland drohe Tiemann deshalb zwar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe in Höhe von 8000 Mark, aber der Oberstaatsanwalt glaubt nicht an eine Verurteilung, vielmehr an eine Einstellung des Verfahrens. "Der Gemeindedirektor hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen. In einem solchen Fall würde der Richter allenfalls auf eine Geldstrafe erkennen, und von der haben die Kinder gar nichts", glaubt Ude. "Die Eltern sollen sich lieber zusammensetzen, damit endlich für das Sorgerechtsverfahren eine geeignete Lösung gefunden wird."
Bis zur Scheidung, die von Cosette Lancelin im französischen Bloir eingereicht wurde, wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Vater bleiben. Dem hat das Familiengericht in Sulingen bereits am 28. Juli 1997 das vorläufige Sorgerecht für die Dauer des Getrenntlebens vor dem Familiengericht in Sulingen zugesprochen.
Cosette Lancelin hat inzwischen auch einen Antrag auf Rückführung der Kinder nach Frankreich bei der Generalbundesanwaltschaft in Berlin eingereicht. "Der wird sicher abgelehnt", meint Tiemanns Anwalt Donald Cramer. "Aus deutscher Sicht hat der Vater ja das Sorgerecht, und damit sind die Kinder bei ihm zu belassen."
Im internationalen Haager Abkommen heiße es außerdem, der Sorgerechtsprozeß finde immer dort statt, wo die Kinder geboren und aufgewachsen seien. "Dieses Abkommen haben die französischen Gerichte in Bloir und Orleans ganz klar verletzt", sagt Cramer. "Sie haben über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verhandelt, obwohl sie nicht zuständig waren."
Wer das endgültige Sorgerecht zugesprochen bekommt, wird erst nach der Scheidung beim Familiengericht in Sulingen verhandelt. In dem zivilrechtlichen Verfahren ist es dann allein dem deutschen Gericht überlassen, wie es entscheidet. Eine Beteiligung von französischen Beamten ist nicht zugelassen. Nur in einem strafrechtlichen Prozeß gegen Tiemann wegen der Entführung könnten die französischen Beamten in Deutschland Rechtshilfe leisten, indem sie zum Beispiel Spuren oder Zeugen aus Frankreich beisteuern.
In Frankreich liegt derzeit keine Anklage gegen den Gemeindedirektor wegen Entführung vor. Dort hätte er eine Gefängnisstrafe bis zu 30 Jahren zu erwarten. Tiemann klagt dort auch nicht gegen seine Frau, die, so die stellvertretende Staatsanwältin Catherine Francois in Blois, "kein Recht hatte, mit den Kindern Deutschland für länger als zwei Wochen Urlaub zu verlassen."
Kommentar paPPa.com: Gewaltanwendung lohnt sich somit offensichtlich, auch und gerade wenn es um Kinder geht. Bleibt also alles beim Alten im deutschen Familienrecht: Je rücksichtloser ein Elternteil ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, das Sorgerecht als Belohnung zu erhalten.
Der Zynismus des Staatsanwaltes Ude setzt dann noch das Sahnhäubchen oben drauf: Wie sollen sich die Eltern denn zusammensetzen, um eine Einigung zu finden, wenn alle beteiligten staatlichen Stellen signalisieren, daß nur Gewalt und Rücksichtslosigkeit auf dem Rücken der Kinder weiterhelfen? Aus hunderten von Verfahren mit bi-nationalen Ehen/Partnerschaften kann das Ergebnis auch hier vorherbestimmt werden: Die Kinder werden einen Elternteil verlieren - das deutsche Gericht wird selbstverständlich auch den Umgang mit der Mutter ausschließen - wegen Entführungsgefahr (wie im Fall Catherine Laylle) ... Vielleicht kommt es in 10 oder 20 Jahren mal wieder zum Kontakt der Kinder mit ihrer Mutter. Wen stört das schon?
Gute Nacht, Deutschland! - Auch in diesem Bereich wird sich in diesem Land nur etwas ändern, wenn unsere Nachbarn Druck ausüben. Lichtblick: Auch in Großbrittanien wird die Situation in Deutschland beachtet, wie die nächste Meldung zeigt.
FOCUS 15/1998 vom 6. April 1998, Seiten 48/50
KINDESENTFÜHRUNG
Kampf bis auf Blut
Ein deutsch-französisches Scheidungsdrama alarmiert die Justizminister
beider Länder
Mit einer Taschenlampe fuchtelt Matthias, 7, in der Küche herum. Mit apathischem Blick folgt der Junge dem Lichtstrahl. Die dreijährige Caroline kauert im Sessel und schreckt zurück, als ihr Vater sie küssen will: "Papa, du bist blöd!"
Armin Tiemann, 56, bemüht sich im niedersächsischen Örtchen Kirchdorf verkrampft um den Eindruck einer heilen Familienwelt: "Ich bin ein sehr guter Vater. Meine Kinder sind glücklich, wieder bei mir zu sein."
Verstörte Opfer eines verworrenen Scheidungsdramas: Caroline und Matthias wurden innerhalb eines dreiviertel Jahres gleich zweimal entführt. Im Juli 1997 hatte die Mutter, Cosette Lancelin, 34, die Kleinen nach Frankreich verschleppt.
Wie in einem Krimi trat in der Nähe desLoire-Städtchens Blois Ende März ein Überfallkommando auf den Plan: Bodyguards entrissen der Französin die Kinder, schmuggelten sie über die Grenze und übergaben sie Auftraggeber Tiemann. "Ich habe mir nur mein Recht geholt", verteidigt der Vate die Selbstjustiz. "Ich werde um meine Kinder weiter kämpfen", droht die Mutter.
Dem binationalen Rosenkrieg folgen diplomatische Verwicklungen. Deutschland und Frankreich werfen sich gegenseitig vor, internationales Recht verletzt zu haben. Im Visier haben die beiden Nachbarstaaten das Abkommen von Den Haag, das seit 1980 weltweit Fälle von Kindesentführungen regeln soll.
"Deutschland führt nur selten verschleppte französische Kinder zurück und höhlt damit das Haager Abkommen aus", so die Kritik aus dem Pariser Justizministerium. "Französische Gerichte entscheiden fast immer zugunsten ihrer Landsleute, gerade bei Prozessen mit deutscher Beteiligung", heißt es dagegen hinter vorgehaltener Hand in Bonn.
Aufgeschreckt durch den spektakulären Fall um die Tiemann-Sprößlinge, telefonierte Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) vergangenen Mittwoch mit seiner Amtskollegin Elisabeth Guigou. Beim nächsten deutsch-französischen Gipfel Anfang Mai soll das Sorgerechtsproblem auf den Tisch kommen. Schmidt-Jortzig fordert mehr Tempo. " Das schlimme ist, daß solche Fälle auf Kosten der Kinder gehen."
Von traumatischen Folgen für Matthias und Caroline will Armin Tiemann nichts wissen. "Erstaunlich problemlos" hätten die Geschwister die zweite Entführung verkraftet, Kontakt mit Kinderpsychologen will Tiemann nicht aufnehmen. Noch-Gattin Cosette Lancelin hingegen gibt sich weniger zurückhaltend: "Es ist schrecklich zu wissen, daß die Kinder bei so einem niederträchtigen Typen sind."
Die deutsch-französische Schlammschlacht beschäftigt die Gerichte seit Sommer vergangenen Jahres.
Die Ehe war zerrüttet, der Streit um die Kinder hatte begonnen. Während Gemeindedirektor Tiemann am 7. Juli 1997 im Büro saß, packte seine Frau Matthias und Caroline ins Auto und flüchtete nach Frankreich. Erst Wochen später meldete sich Cosettes Anwalt beim verzweifelten Vater: "Den Kindern geht es gut."
In Abwesenheit der Mutter sprach das Amtsgericht Sulingen Ende Juli Armin Tiemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Mit diesem vorläufigen Sorgerecht in der Tasche - das Scheidungsverfahren lief noch nicht - klagte der Verwaltungsbeamte im zentralfranzösischen Blois auf die Rückführung der Kinder nach Deutschland, Tiemanns Anwälte beriefen sich im Prozeß auf das Haager Abkommen. Doch die französischen Richter gaben der Mutter recht. Am 10. März lehnte die zweite Instanz in Orleans die Revision ab. [Anmerkung paPPa.com: Hier fehlt der Hinweis, daß die französischen Gerichte die deutsche Entscheidung ablehnten, weil die Mutter nicht angehört wurde und ihr kein Umgangsrecht eingeräumt wurde.]
Der alleingelassene Vater beschloß, den Sorgerechtskrieg auf eigene Faust zu lösen: Er beauftragte ein Sicherheitsuntemehmen mit der Entführung seines Nachwuchses.
Das Geschäft mit dem Kinder-Klau. Etwa 1.000 Mädchen und Jungen werden jährlich in Deutschland von einem Elternteil entführt. Auf die Verschleppung der Kinder haben sich bundesweit etwa 50 "dubiose Detekteien" spezialisiert, schätzt Donald Cramer. Der Münchner Fachanwalt für Familienrecht kennt die zwielichtige Branche: "Ohne 50.000 Mark Vorkasse fangen die gar nicht erst an. Die Schlägertrupps sind bewaffnet und wenig zimperlich - ein dreckiges Busineß mit den Gefühlen der Eltern." [Anmerkung paPPa.com: Hier fehlt der Hinweis, daß Donald Cramer der Anwalt des Vaters Tiemann ist.]
Mit dem Trick einer Straßensperre stoppten fünf Bodyguards vorvergangenen Samstag in der Nähe von Blois den Opel Corsa von Cosette Lancelin. Die Männer zerrten die Frau aus dem Auto und rasten mit dem Geschwisterpaar davon. Von seinem Wohnzimmer in Kirchdorf aus hatte Armin Tiemann die Aktion organisiert. Wenige Stunden später konnte er seine verstörten Kinder in die Arme nehmen.
Dem Vater drohen nun gleich zwei Prozesse. Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt gegen Tiemann wegen Kindesentführung und Nötigung. [Anmerkung paPPa.com: Siehe hierzu die Pressemeldung vom 7. April]
Bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft wäre der Gemeindedirektor nach dem Beamtenrecht automatisch seinen Job los. Vor dem Amtsgericht Sulingen wird die Mutter um die Rückführung der Kinder nach Frankreich kämpfen.
Auf eine gewaltsame Gegen-Entführung hat sich Hobbyjäger und Waffennarr Tiemann bereits vorbereitet: "Wer mir die Kinder wegnehmen will, den schieße ich um."
KAYHAN ÖZGENC / MANFRED WEBER
The Sunday Times of London, April, 5 1998 by Carey Scott, Paris and Michael Woodhead, Kirchdorf
THE ambush was planned with military precision. As Cosette Lancelin, 34, was driving home along a small, dark lane in the Loire countryside, she suddenly found the road blocked by three cars - two in front and one behind.
Two burly men jumped out, yelled at her in German and dragged her out from behind the wheel. As her children, Matthias, 7, and Caroline, 3, screamed in terror on the back seat, the men drove off in Lancelin's car with her clinging desperately to a door handle before tumbling into a ditch.
The operation was no gangland settling of scores. The men, and a woman who accompanied them, were from a private security company in Munich employed by Armin Tiemann, 56, a senior German civil servant and the children's father.
This weekend, as Elisabeth Guigou, the French justice minister, promised to raise the kidnapping at the next Franco-German summit, the children were back with Tiemann at his home in the village of Kirchdorf in north Germany.
"I suppose forcing her out of the car could be called violence, but I think it was no more than was necessary," said Tiemann, who claims he spent 40,000 British Pounds on the operation and monitored it by mobile telephone from his home.
"The whole time it was going on, my stomach was in knots. But when I spoke to the children about 15 minutes later, they were happy and we talked about toys and things they wanted to do."
The raid was the culmination of a 15-month battle that began in January 1997, when the couple separated. A local court awarded them joint custody but said Matthias and Caroline should live with their father. The next day Lancelin fled to France, taking them with her.
Although a German judge then awarded Tiemann sole custody and fined his wife 32,000 British Pounds, the French courts ruled repeatedly in her favour. Despairing of winning the children back by legal means, Tiemann decided to take matters into his own hands.
Such conflicts are becoming increasingly common as border controls within Europe are eased and mixed marriages become more common.
"If the father was not present, it is a straight criminal offence," said Mary Banotti, a prominent Irish MEP who mediates in difficult cases. "There are cowboys all over the place who are willing to go and do that sort of thing."
A criminal investigation has begun in France into the alleged "abduction of minors by a criminal group", a charge that carries a maximum prison sentence of 30 years.
However, Lancelin, who has seen her children only on television since they were taken, will find it hard to get them back.
Under the Hague Convention, an international agreement that governs cross-border "tug-of- love" cases, she will have to return to Germany to seek custody.
According to SOS Child Kidnappings by Germany, a support group for French parents, the German courts are notorious for deciding in favour of their own nationals.
Catherine Laylle, wife of Sir Christopher Meyer, the British ambassador to Washington, is the most famous victim. Since her German ex-husband refused to return their two sons after a holiday, she has struggled not only to regain custody but even to be granted visiting rights.
Meldungen vom 4. bis 6. April 1998:
Hamburger Abendblatt: Gespräch mit der Mutter: "Er hatte das nicht nötig"
Montoire - Seit einer Woche ist die Französin Cosette Lancelin (34) ohne Nachricht von ihren Kindern Matthias (7) und Caroline (3). "Ich denke nur an meine Kinder", sagt sie. "Seit Tagen versuche ich, bei meinem Mann anzurufen. Aber er hat die Telefonnummer ändern lassen."
Ihr einziger Trost: das strahlende Lächeln ihrer Kinder auf dem Foto, das im Silberrahmen auf dem Buffet im Eßzimmer ihres Elternhauses in Montoire sur le Loir in Mittelfrankreich steht. In diesem Haus verbrachte Cosette Lancelin nach ihrer Darstellung im Juli 1997 wie in jedem Jahr mit den Kindern die Sommerferien. Da sei die Ehe schon zerrüttet gewesen, und sie sei nicht mehr zu ihrem Mann nach Kirchdorf in Niedersachsen zurückgekehrt, sondern habe die Scheidung eingereicht.
Daß ihr Mann die Kinder mit Hilfe eines Überfallkommandos zurückholen würde, "mit einem derartigen Gewaltakt habe ich nicht gerechnet", sagt Cosette Lancelin im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt. "Er hatte das nicht nötig. Man hätte einen Kompromiß finden können." Nach Kirchdorf zu fahren, kommt für Cosett Lancelin nun nicht mehr in Frage: "Wer weiß, was in Deutschland mit mir passiert? Ich ziehe es vor, die Justiz ihre Arbeit machen zu lassen."
Sie habe immer dafür gesorgt, daß der Kontakt der Kinder zum Vater nicht abreißt, versichert die Frau. "Er konnte kommen, wann immer er wollte. Zuletzt war er Weihnachten hier. Wir tranken Tee zusammen und aßen Plätzchen. Es war alles ganz friedlich." Man habe auch ein gemeinsames Osterfest geplant.
Cosette Lancelin bestreitet, daß die Kinder je eine dauerhafte Rückkehr nach Deutschland gefordert haben: "Nein, nie. Ich habe ihnen versprochen, daß sie die Ferien beim Vater verbringen, wenn das Sorgerecht geklärt ist. Es war niedlich, wie Matthias seiner Schwester erklärt hat, daß sie Geduld haben müssen."
Ob die Kinder bei ihrem Vater glücklich sind, "kann ich nicht wissen", sagt die Mutter, die nicht bezweifelt, daß ihr Mann ein liebevoller Vater ist und daß die Kinder ihn lieben. Mit der Entscheidung, ob sie lieber bei ihm als bei ihr leben wollten, seien die Kinder überfordert: "Ein Kind liebt immer beide Eltern."
Über ihre acht Jahre währende Ehe mit dem 22 Jahre älteren Mann berichtet die 34jährige, er sei sehr besitzergreifend gewesen. Sie habe in Kirchdorf keine Freundinnen und kaum Kontakte gehabt. "Ich habe jahrelang nicht gemerkt, wie die Außenwelt aussah", sagt sie. "Als ich aufwachte, hat mein Mann unseren Sohn für sich eingenommen. Er hat ihn maßlos verwöhnt. Matthias war dann so auf seinen Vater fixiert, daß er nicht mal mehr mit anderen Kindern spielen wollte." Erst in Frankreich habe er seine Spontaneität zurückgewonnen. Sein bester Freund sei ein kleiner Franzose, der einen deutschen Vater hat. (SAD)
Hamburger Abendblatt: "Ich habe das Richtige getan - für Caroline und Matthias" Besuch beim Vater, der seine Kinder entführte Von NINA MEYR
Kirchdorf - Eine ruhige Wohnstraße in Kirchdorf bei Sulingen: Vor dem schmucken Einfamilienhaus am Ende der Sackgasse stehen zwei blaue Gummistiefelchen, an der Garage lehnt ein Kinderfahrrad. Im Garten spielen die dreijährige Caroline und der siebenjährige Matthias mit zwei Nachbarkindern Ticken.
Die scheinbar heile Familienidylle trügt: Vor sechs Tagen ließ Vater Armin Tiemann (56) seine beiden Kinder von Privatdetektiven auf einer Landstraße bei Montoire in Zentralfrankreich aus dem Auto der Mutter holen und nach Hause zurückbringen. Im Juli 1997 hatte seine Ehefrau Cosette Lancelin (34) Caroline und Matthias nach Frankreich mitgenommen, nachdem das Amtsgericht Sulingen dem Vater das vorläufige Sorgerecht zugesprochen hatte (das Abendblatt berichtete). Ein Gericht in Blois und ein Berufungsgericht in Orleans haben mittlerweile jedoch auch der Mutter das Aufenthaltbestimmungsrecht für die Kinder gewährt.
Armin Tiemann sieht müde und abgespannt aus: "Die Rückführung der Kinder und der Rummel in den letzten Tagen waren zuviel für mich", gibt der Gemeindedirektor zu. "Aber ich bin unbeschreiblich glücklich, Caroline und Matthias wieder bei mir zu haben."
Auch an den Kindern ist die Aufregung nicht spurlos vorübergangen. Das zierliche, blasse Mädchen möchte am liebsten den ganzen Tag auf den Arm des Vaters, und auch der Siebenjährige quengelt um Aufmerksamkeit. "Die Kinder haben sich hier sofort wieder zu Hause gefühlt und spielen auch schon mit den Nachbarkindern", sagt der Vater nicht ohne Stolz.
Den 7. Juli 1997 wird er so schnell nicht vergessen. Er hat ihn so in Erinnerung: "Als ich von der Arbeit nach Haus kam, waren meine Frau und die Kinder spurlos verschwunden." Immer wieder habe Cosette angedeutet, das Sorgerechtsverfahren in Deutschland nicht abwarten zu wollen. "Im nachhinein hätte ich ahnen müssen, daß sie eine Entführung plant."
Zwei Monate lang habe er seine Familie gesucht - ohne Erfolg, bis er durch die Aufschlüsselung seiner Telefonrechnung bemerkt habe, daß seine Frau Ende Juni immer wieder mit ihrem Onkel in Frankreich telefoniert habe. Ein Anruf im Ferienhaus des Onkels habe seinen Verdacht bestätigt, daß Cosette sich dort mit den Kindern versteckt hatte. Sofort flog Tiemann mit seinem Bruder nach Frankreich und forderte seine Frau auf, ihm die Kinder zurückzugeben.
"Das kann man sich gar nicht vorstellen, was das für ein Gefühl war, die Kinder zu sehen", sagt Armin Tiemann leise und kann nur mühsam die Tränen zurückhalten. Auf einmal ziehen die Bilder der letzen Monate wie ein Film an ihm vorüber. "Die Kinder waren so froh, mich zu sehen. Sie saßen da in dieser runtergekommenen Hütte und haben immer wieder gebettelt: Papa, hol uns hier raus, wir wollen nach Hause.`" Seine Frau habe nicht mit sich reden lassen und die Polizei verständigt; da habe er zunächst aufgegeben. "Ich habe Caroline und Matthias aber mein Versprechen gegeben, sie zurückzuholen, und das habe ich am vergangenen Sonntag eingelöst." Seit der "Rückführung" der Kinder hat er mit seiner Frau nicht mehr gesprochen.
Über die Ehe berichtet er: "Sie hat mich sechs Jahre lang mit einem Spanier betrogen, und ich war damals bereit, ihr alles zu verzeihen." Immer wieder habe er ihr angeboten, der Kinder wegen bei ihr zu bleiben. "Wir waren sogar bei einer Eheberatung, doch sie konnte einfach nicht von ihrem Liebhaber lassen." 200mal am Tag habe sie am Ende mit ihrem Freund telefoniert. Ein Zusammenleben mit Cosette kann er sich jetzt nicht mehr vorstellen: "Ich hätte ständig Angst, daß sie wieder mit den Kindern nach Frankreich wegläuft."
Wie das Sorgerechtsverfahren
ausgehen wird, weiß derzeit niemand. Natürlich hofft der Gemeindedirektor,
der seine Arbeit jetzt wegen der Kinder größtenteils in sein
häusliches Büro verlegen möchte, daß Caroline und
Matthias in Deutschland bleiben dürfen: "Die Kinder fühlen
sich wohl hier und haben hier ihre Freunde." Nun fahren alle drei
erst mal für zwei Wochen in Urlaub, damit sie ein paar Tage in Ruhe
miteinander verbringen können. "Hier im Dorf bin ich eine Person
des öffentlichen Lebens, und nicht alle sind mit meinem Handeln einverstanden.
Es wird soviel geredet."
Müde schmiegt die
kleine Caroline sich an den Vater, der sie liebevoll "Mäuschen"
nennt: "Ich bin davon überzeugt, daß ich das Richtige getan
habe. Nicht das Richtige für mich, sondern für meine Kinder."
Stuttgarter Zeitung: Bei Sorgerechtsstreit Entführung nicht selten
(dpa) Der Fall des Verwaltungsdirektors aus dem niedersächsischen Kirchdorf, der seine beiden Kinder aus Frankreich entführen ließ, ist nur ein Fall von vielen. Wenn sich Paare um das Sorgerecht streiten, werden Kinder auch schon mal von einem Elternteil gekidnappt. Besonders schwierig wird es, wenn Vater oder Mutter - etwa aus einer bi-nationalen Beziehung - die Kinder ins Ausland entführen. In diesen Fällen greift seit 1980 das Haager Abkommen, das international zivilrechtliche Aspekte von Kindesentführungen durch ein Elternteil regelt. Dadurch ist es grundsätzlich möglich, daß ein Kind auf Antrag dorthin zurückgebracht wird, wo es sich zuvor "gewöhnlich aufgehalten'' hat. Außerdem gibt es eine europäische Übereinkunft, die die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Sorgerechtsentscheidungen und die Wiederherstellung von Sorgerechtsverhältnissen festschreibt. Beide Abkommen gelten in Deutschland seit 1990 bzw. 1991. Allein von 1992 bis 1994 wurde aufgrund des Haager Abkommens für 163 Kinder ein Ersuchen auf Rückführung nach Deutschland gestellt; für 193 Kinder ein Ersuchen auf Rückführung ins Ausland. Schwierigkeiten gibt es bei Staaten, die beide Abkommen noch nicht ratifiziert haben oder deren Rechtsordnung Vätern mehr Rechte einräumt als Müttern.
Der Rosenkrieg um die entführten Kinder
Haager Übereinkommen soll Streit um Sorgerecht regeln, wenn
die Eltern sich scheiden lassen
BM/AFP Bonn - Wenn Eltern sich scheiden lassen, leiden die Kinder am stärksten. Zur Trennung kommt der Streit um die Nachkommen, den Vater und Mutter häufig mit allen Mitteln führen. Oft müssen Behörden und Gerichte einschreiten.
Besonders kompliziert ist die Lage, wenn die Eltern verschiedene Staatsangehörigkeiten haben und in verschiedenen Ländern leben - wie jüngst im Fall des Deutschen Armin Tiemann, der seine gemeinsamen Kinder mit der Französin Cosette Lancelin aus dem französischen Blois entführen ließ. Für solche Fälle (bis 1997 hat die zuständige Zentralstelle bei der Bundesanwaltschaft 216 registriert) gelten das Minderjährigen-Schutzabkommen von 1961 und das Haager "Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen" von 1980.
Weltweit wurde das Abkommen zu Kindesentführungen inzwischen von mehr als 40 Ländern ratifiziert, darunter aufgrund einer Absprache in der Europäischen Union alle EU-Staaten. Ziel des Abkommens ist es, "den Zustand vor einer rechtswidrigen Entführung wiederherzustellen", erläutert Jörg Pirrung, führender deutscher Experte zu diesem Thema. Nimmt ein nicht allein sorgeberechtigter Elternteil ohne Kenntnis oder gegen den Willen des anderen Elternteils ein Kind mit in ein anderes Land, so ist ersterer ein Jahr lang verpflichtet, das Kind auf Antrag umgehend zurückzugeben.
Über das abschließende Sorgerecht ist damit noch nichts gesagt. Mit der Rückgabe soll zunächst lediglich verhindert werden, daß Eltern mit einer Entführung Tatsachen schaffen. Nach dem Haager Übereinkommen von 1980, erläutert Pirrung, sollen "über das Sorgerecht die Gerichte in dem Staat entscheiden, in dem sich das Kind vorher gewöhnlich aufgehalten hat".
Konkurrierende Urteile aus verschiedenen Ländern sollen demnach gerade vermieden werden. Was im Fall einer "Rückentführung" gilt, ist in dem Abkommen allerdings nicht ausdrücklich geregelt. Während die erste Entführung eindeutig rechtswidrig sei, könne man über die zweite streiten, meint Pirrung. Denn immerhin stelle die Rückentführung den Zustand her, "der nach dem Übereinkommen ohnehin wiederhergestellt werden soll".
Aktuelle Meldungen vom 1. und 2. April 1998:
Paris/Verden (AP) Das deutsch-französische Drama um das Sorgerecht für zwei Kinder beschäftigt jetzt auch die Politik. Die französische Justizministerin Elisabeth Guigou erklärte am Dienstag abend, sie werde den Fall so schnell wie möglich mit Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig besprechen. Der Gemeindedirektor von Kirchdorf in Niedersachsen, Armin Tiemann, hatte am Samstag abend seine beiden Kinder aus Frankreich nach Deutschland entführen lassen. Die Mutter, eine Französin, hatte die beiden entgegen eines deutschen Gerichtsbeschlusses mit in ihre Heimat genommen.
Nach Angaben von Heinrich Ude, zuständiger Oberstaatsanwalt in Verden, sprach das Amtsgericht in Sulingen im Januar 1997 dem 56jährigen Tiemann das Sorgerecht für die heute dreijährige Caroline und den sieben Jahre alten Matthias zu. Dies sei aber nur drei Tage gültig gewesen; dann habe seine Frau Widerspruch eingelegt, und beiden sei das Sorgerecht gemeinsam gewährt worden. Allerdings war es für die Frau mit der Auflage verbunden, daß die Kinder nicht nach Frankreich gebracht werden dürften, wie Ude erklärte. Sie nahm die Kinder dann aber doch im Juli 1997 mit zurück in ihre Heimat. Zwei französische Gerichte sprachen ihr im Januar das alleinige Sorgerecht zu.
Wegen des spektakulären Vorgehens des Vaters - von ihm beauftragte Detektive hatten das Auto der Mutter angehalten und waren mit den Kindern verschwunden - erregte der Fall in Frankreich viel Aufsehen. In der Zeitung "Liberation" meldete sich die Vereinigung "SOS Kindesentführungen nach Deutschland" mit heftiger Kritik am deutschen Familienrecht zu Wort. "Im Falle einer Trennung erhält in Deutschland die Mutter alle Rechte, außer, wenn sie Ausländerin ist", erklärte Mitbegründer Gilles Duflot. "Dann werden alle Rechte dem Vater eingeräumt."
Entführte Kinder bleiben vorerst in Niedersachsen
Kirchdorf/Blois - (SAD/dpa) Caroline (3) und Matthias (7) können vorerst bei ihrem Vater Armin Tiemann (56) in Kirchdorf (Kreis Diepholz) bleiben, der sie aus Frankreich entführt hatte. Der Gemeindedirektor hat vier Wochen Urlaub genommen; "er backt heute mit seinen Kindern Pfannkuchen", teilte sein Rechtsanwalt mit.
Deutsche Behörden ermitteln nicht gegen ihn, weil Tiemann in Deutschland keine Straftat begangen hat und französische Behörden noch nicht um Amtshilfe ersucht haben. Die Mutter der Kinder, die Französin Cosette Lancelin (34), hat in ihrer Heimat noch keine Klage gegen ihren Mann erhoben, von dem sie getrennt lebt. Die Scheidung läuft.
Das deutsche Amtsgericht Sulingen hatte dem Vater, zwei französische Gerichte hatten der Mutter das Sorgerecht zugesprochen. Sie hatte die Kinder nach Frankreich mitgenommen, er sie gewaltsam zurückgeholt. Die Staatsanwaltschaft von Blois ermittelt gegen den Vater, dem in Frankreich ein Jahr Haft und 30 000 Mark Geldstrafe drohen.
Diepholz/Blois - afp, dpa - Zwei in einer spektakulären Aktion aus Blois in Frankreich entführten Kinder können vorerst bei ihrem Vater im niedersächsischen Kirchdorf bleiben. Die französische Justiz hat sich am Mittwoch noch nicht mit der Bitte um Amtshilfe an deutsche Behörden gewandt. Die französische Justizministerin Elisabeth Guigou telefonierte nach Angaben ihres Ministeriums zwar mit Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig. Dabei ging es jedoch darum, die Frage von Kindern aus deutsch-französischen Ehen zum Thema beim nächsten bilateralen Gipfel am 6. und 7. Mai in Avignon zu machen. Deutsche Behörden sehen derzeit keinen Handlungsbedarf . Der 56jährige Deutsche Armin T. hatte seine Kinder am Samstag aus der Obhut der französischen Mutter entführen lassen. Das Ehepaar lebt in Scheidung.
Der Vater machte geltend, er habe befürchten müssen, trotz nach seiner Meinung eindeutiger Rechtslage die Kinder nicht zurückzubekommen. Nach seinen Angaben waren sie von seiner Frau nach Frankreich "entführt" worden. Im Juli war ihm in Deutschland das provisorische Sorgerecht für die dreijährige Caroline und den siebenjährigen Matthias eingeräumt worden.
Der Anwalt der Mutter, Michel Gendre, sprach von einem Verstoß gegen die "elementaren Verfahrensregeln", da die 34jährige Mutter von dem deutschen Gericht nicht vorgeladen worden sei. Zudem habe die Mutter nicht einmal Besuchsrecht gehabt, was gegen das in Frankreich geltende Familien- und Kinderrecht verstoße, betonte er in einer Erklärung, die auch von der Mutter unterzeichnet war. Das Berufungsgericht Orleans habe deshalb am 10. März abgelehnt, das deutsche Urteil anzuerkennen. Bei der Entführung handele es sich um eine Straftat.
Diepholz/Blois (dpa) - Die mit einer spektakulären Aktion aus Blois in Frankreich entführten Kinder können vorerst bei ihrem Vater im niedersächsischen Kirchdorf bleiben.
Die französische Justiz hat sich am Mittwoch noch nicht mit der Bitte um Amtshilfe an deutsche Behörden gewandt. Die französische Justizministerin Elisabeth Guigou telefonierte nach Angaben ihres Ministeriums zwar mit Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig. Dabei ging es jedoch darum, die Frage von Kindern aus deutsch- französischen Ehen zum Thema beim nächsten bilateralen Gipfel am 6. und 7. Mai in Avignon zu machen.
Deutsche Behörden sehen derzeit keinen Handlungsbedarf, da der 56jährige Gemeindedirektor in Deutschland keine Straftat begangen habe und bisher kein Amtshilfegesuch aus Frankreich vorliege. Das teilten die Verdener Staatsanwaltschaft und das für das Sorgerecht zuständige Amtsgericht Sulingen auf Anfrage mit.
Unterdessen hat die Mutter Cosete Lancelin mit ihrem Anwalt Michel Gendre Angaben ihres Noch-Mannes Armin Tiemann zurückgewiesen. Der Anwalt kritisierte die Entscheidung eines deutschen Gerichts, dem Vater das vorläufige Sorgerecht zuzusprechen. Damit würden «elementare Regeln des Zivilprozeßrechts verletzt», da die Mutter nicht gehört worden sei. Außerdem widerspreche sie dem französischen Familien- und Kindschaftsrecht. Dies habe aber das Berufungsgericht Orleans am 10. März 1998 berücksichtigt und der 34jährigen Mutter das Sorgerecht zugesprochen.
Lancelin sagte, sie sei im Frühjahr 1997 zu ihren Eltern nach Montoire geflüchtet, nachdem sie in Deutschland «Todesdrohungen» erhalten habe. Daraufhin habe sie in Frankreich das Scheidungsverfahren eingeleitet. Am 3. November habe es einen Termin in Anwesenheit ihres Mannes gegeben, eine Woche später sei der Bescheid der Nicht-Versöhnung (Zerrüttung) erfolgt. Darin sei beiden Elternteilen das Sorgerecht zugesprochen worden, die Kinder sollten bei der Mutter wohnen. Auch das Besuchsrecht des Vaters sei geregelt worden. Sie habe dem französischen Justizministerium einen Antrag übermittelt, damit die Zerrüttung auch in Deutschland anerkannt werde. Sie hoffe, daß bei den deutschen Behörden alles unternommen werde, damit ihre Kinder schnellstmöglich nach Frankreich zurückkehren.
Der Münchner Anwalt des Vaters sagte der dpa, sein Mandant denke derzeit nicht an rechtliche Schritte. Der Vater habe vier Wochen Urlaub genommen. Der 56jährige Beamte hatte seine drei und sieben Jahre alten Kinder Caroline und Matthias am Samstag von Privatdetektiven aus Blois in Frankreich holen lassen.
Reinhold Schoeler, rsbn@vossnet.de, Bremen, den 1.4.98
Leserbriefredaktion des Weser Kurier
Weser-Kurier vom 1. April 1998, Seite 1 "Entführungsfall als Staatsaffäre"
Für Kindesentführung sollte besser der Begriff Kindesentzug stehen. Menschlich verstehe ich Herr Thiemann, der sicher nicht ganz unrechtigt befürchtete, den Kontakt zu seinen Kindern zu verlieren. Wir sehen es wohl ganz deutlich an dem in jüngster Zeit sehr populär gewordenen Fall Catherine Laylle.
Die Methode der Entführung zeigt eigentlich ein rein menschliches Handeln. Dieses Handeln ist das Ergebnis eines globalen Justizversagens und ein Verzweiflungsakt der Selbsthilfe. Menschen die sich eigentlich nur einen normalen Kontakt zu ihren Kindern wünschen, werden von der Justiz "jahrelang"durch Verfahrensverschleppung und fehlenden Sanktionen gegen Kindesentzug in Stich gelassen. Gerade in der nicht besonders vorbildhaften deutschen familienrechtlichen Praxis finden sich unzählige Beispiele dafür, wie sich die Justiz und die Jugendämter durch Untätigkeit zum heimlichen Komplizen des entziehenden Elternteils machen. Problemfälle werden solange ausgesessen, bis daß Kind in der richterlichen Anhörung äußert, daß es nicht mehr zum nichtsorgeberechtigten Elternteil will. Damit können spätestens bei einer Anhörung vor dem Oberlandesgericht die Akten geschlossen werden.
"Parental-Alienation-Syndrom"nennt der US-Psychiater aus New Jersey Prof. Richard A. Gardner diese "induzierte Ablehnungshaltung" des Kindes. Er führte einen im U.S. amerikanischen Raum zwingend vorgeschriebenen 5-Stufen-Familientherapieplan ein. Die deutschen Richter bezeichnen dagegen diese veränderte Haltung als den "freien Willen des Kindes", den man respektieren müßte. Mit dem "Kindeswohlbegriff" werden hierzulande dann allzu leichtfertig und in rationeller Art und Weise Schicksale besiegelt. An Respekt vor ausländischen Entscheidungen hoher Gerichte fehlt es zu dem, wie man u. a. an dem inzwischen bundesweit bekannt gewordenen Entführungsfall Catherine Laylle sehen kann.
Eine mögliche Lösung wäre: von den "Gewinner-Verlierer-Lösungen" abzukommen und den Eltern und Kindern einen garantierten größtmöglichen Zugang miteinander zu gewährleisten. Eine Staatsaffäre muß das jedenfalls nicht werden.
Reinhold Schoeler
Saarbrückener Zeitung vom 31.3.1998
Zwei Kinder entführt
Blois (afp). Bei einem Überfall auf offener Straße sind in der Nähe der mittelfranzösischen Stadt Blois zwei Kinder im Alter von drei und sieben Jahren entführt worden. Der Verdacht richtet sich nach Angaben der Polizei vom Montag vor allem gegen den deutschen Vater der beiden Kinder, einen Beamten aus Niedersachen. Die französische Mutter war nach der Trennung im vergangenen Jahr nach Frankreich zurückgekehrt. Der Streit um das Sorgerecht für die beiden Kinder beschäftigt schon seit mehreren Monaten die Gerichte.
Die 34jährige Mutter wurde mit ihrem Auto auf einer kleinen Landstraße in der Nähe der Gemeinde Montoire von drei Fahrzeugen gestoppt. Dann entriß ein Kommando aus fünf bis sieben Personen der Frau die beiden Kinder.
Kommentar paPPa.com:
Wir sind gespannt, ob auch in diesem Fall eine Entführung durch deutsche Gerichte belohnt wird - wie im Verdener Fall der Kinder von Catherine Laylle ... Wir werden weiter berichten und begrüßen die Aktivitäten von "SOS Enlevement d'enfants par l'Allemagne" (SOS Kinderentführung durch Deutschland). paPPa.com hat an einer Manifestation am 20. Sept. 1997 vor der deutschen Botschaft dieser und anderer französicher Organisationen teilgenommen.