paPPa.com informiert aus aktuellem Anlaß:


    „Die Zeit“ Nr. 27 vom 28. Juni 1996

    Bei den Kindern hört Europa auf
    Wenn es ums Sorgerecht geht, entscheiden viele deutsche Gerichte nationalistisch / Von Christine Brink

    MÜNCHEN. - Jedes Kind hat ein Recht auf Eltern. Diese Grundmaxime ist sowohl im UN-Zivilpakt als auch im europäischen Menschenrecht verankert. Freilich geht sie nicht nur in den meisten Scheidungswirren unter, auch viele deutsche Richter beachten sie kaum. „Hier in Deutschland gilt deutsches Recht - und damit basta“ ist ihre Devise. Falsch, denn seit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt dieser Teil des Völkerrechts auch bei uns. Und wer dieses Recht ignoriert, tut unendlich vielen Eltern und Kindern unrecht. Zumal jenen ausländischen Müttern oder Vätern von deutschen Kindern, die mit einem deutschen Elternteil in der Bundesrepublik leben. Daß viele dieser deutschen Mütter oder Väter ihre Kinder wiederrechtlich „heim ins Reich“ geholt haben, stört dabei nur die ausländischen Gerichte. Die deutschen, allen voran ihr Bundeskanzler, mögen zu den glühendsten Europäern gehören, für die das Ende des Nationalstaates nur noch eine Frage des Datums ist. Wenn es aber um unmündige Kinder geht, entpuppen sich Mitarbeiter deutscher Gerichte als rüde Nationalisten.

    Seit die totale Freizügigkeit innerhalb der EU herrscht, werden auch immer mehr Ehen zwischen EU-Bürgern geschlossen. Einige davon enden in der Scheidung und der Rückkehr eines Partners in sein Heimatland. Wo und mit wem sollen die Kinder leben? Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKiEntÜ), das in Deutschland 1990 rechtskräftig geworden ist, sagt klipp und klar: Nationale Beweggründe dürfen bei dieser Entscheidung keine Rolle spielen. Die Übereinkunft wurde von allen EU-Staaten unterzeichnet; sie wird von allen Ländern als verbindlicher Kodex anerkannt, nach dem Sorgerechtskonflikte gelöst werden sollen. Also Friede und Freundschaft überall? Leider nicht.

    Wenn ein Kind von Vater oder Mutter - vor oder nach der Sorgerechtsentscheidung - entführt wird, dann muß das Kind (gemäß dem Haager Übereinkommen) wieder zurück an den Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthaltes. Über das Schicksal der Kinder soll also dort entschieden werden, wo bisland sein Lebensmittelpunkt war. Das klingt zwar vernünftig und logisch, wird aber nicht überall befolgt. Welche Ironie: Am ehesten halten sich noch die größten Europazauderer daran, die Engländer, am wenigsten die größten Europaenthusiasten, die Deutschen.

    Wenn ein deutscher Vater oder eine deutsche Mutter ihre Kinder aus England oder Frankreich entführt und nach Deutschland bringt, wird kaum ein deutsches Gericht die höchstrichterliche englische oder französische Sorgerrechts- und/oder Rückführentscheidung respektieren. Warum nicht? Das Gericht argumentiert mit dem Kindeswohl. Damit verstößt es aber gegen das Haager Entführungsübereinkommen und jüngste Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts [Anm. paPPa.com: Siehe zuletzt Entscheidung vom 18.7.97]. Und wie begründet der deutsche Richter diesen Verstoß? Ganz einfach: nationalistisch. Er erklärt, daß ein deutsches Kind bei seinem deutschen Elternteil in Deutschland aufwachsen muß.

    In einem Fall lautet die Begründung so: Für das Kind sei es unzumutbar, wenn „das gesamte soziale Umfeld von einer Fremdsprache bestimmt wird und weder in der Schule noch zu Hause deutsch gesprochen wird“. Unzumutbar? Die sorgeberechtigte englische Mutter hat ihre beiden Söhne in zwei Jahren nicht länger als eine halbe Stunde gesehen. In einem anderen Fall hielt ein deutsches Gericht die Entführung eines Mädchens für Rechtens, denn: „In Deutschland lernt sie, ihrem Vater zu vertrauen, während in England stets häßliche Dinge über Deutschland verbreitet werden.“ Die englische Mutter dieses Kindes hat ihre Tochter in zwei Jahren überhaupt nicht sehen können.

    Aus den letzten drei Jahren sind mindestens dreißig ähnliche Fälle allein aus England bekannt. Alle englischen Klagen wurden von deutschen Gerichten abgeschmettert. Im französischen Justizministerium wird die deutsche Befolgung der Haager Übereinkunft als „mehr oder weniger nichtexistent“ bezeichnet. Französische Mütter und Väter von Kindern, die von ihren deutschen Elternteilen nach Deutschland entführt wurden, sind dabei, eine Initiative zu gründen, die ihren Problemen Publizität verschaffen soll.

    Mary Banotti, eine irische Europaabgeordnete, die sich mit grenzüberschreitenden Kindesentführungen befaßt, erklärt das politische Dilemma diplomatisch als „ein Problem nicht mit Deutschland, sondern mit den deutschen Gerichten“. Den betroffenen Eltern wird diese Unterscheidung vermutlich zu feinsinnig sein.

    Es ist höchste Zeit, bei deutschen Gerichten die Erfüllung des Haager Entführungsübereinkommens anzumahnen. Sonst bleibt es bei dem Widerspruch: enthusiastische Europalyrik und tatsächlicher Nationalismus. Wie sagte doch der Kanzler vor ein paar Monaten so richtig: „Ich halte es für ein Gebot der Vernunft, daß wir Deutschen uns immer wieder bewußt machen, wie unsere Nachbarn uns sehen.“ Der „Nachbar“ Erik Chassignol, französischer Vater eines nach Berlin entführten Kindes, hat seinen Sohn seit acht Jahren nicht gesehen, weil deutsche Gerichte die Entführung sanktionierten. Er jedenfalls sieht uns und unser Recht als „scheinheilig und herzlos“.

    Christine Brinck ist freie Journalistin in München


    Focus Nr. 3/97 Seiten 126-129

    Nicht ohne meine Kinder
    Vom zähen Kampf um entführte Kinder aus Ehen mit ausländischen Partnern

    Am 6. Juli 1994 steigen in London zwei Jungen, sieben und neun Jahre alt, ins Flugzeug, um wie in jedem Jahr die Sommerferien beim Vater in Deutschland zu verbringen. Sie teilen das Schicksal vieler Kinder aus getrennten binationalen Ehen, verbringen den Schulalltag mit Mama, die Ferien mit Papa.

    Die Kinder kommen nicht zurück. Der Vater hat beschlossen, Alexander und Constantin bei sich zu behalten - gegen alle rechtlichen Abmachungen. Elterliche Selbstjustiz. Das Sorgerecht wird grundsätzlich erst nach der Scheidung verhandelt. Bis dahin soll das Kind an dem Ort verbleiben, an dem es bisher gelebt at. Genau deshalb versuchen manche Elternteile, den sogenannten Lebensmittelpunkt des Kindes zu verändern: Sie entführen das Kind zu sich in ihr Heimatland.

    Protokoll einer Kindesentführung: Als Alexander und Constantin nicht zurückkommen, erwirkt Mutter Catherine Laylle, gebürtige Französin und in London als Rohstoffhändlerin in einer Bank tätig, durch das höchste englische Gericht eine einstweilige Verfügung. Grundlage dafür ist das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindsentführung. Gemäß diesem Übereinkommen sind Gerichte gehalten, die sofortige Rückgabe "widerrechtlich verbrachter", also entführter Kinder sicherzustellen (Art. 1a HKiEntÜ). Catherine Laylles Kinder werden zu Mündeln des englischen Gerichts erklärt.

    Daraufhin taucht der deutsche Vater mit den Söhnen erst mal kurzzeitig ab. Einen Monat später urteilt das Familiengericht in Verden/Aller in Niedersachsen im Sinn der Haager Übereinkunft, daß die Kinder mit sofortiger Wirkung zur Mutter nach London zurück müssen. Nach der Verhandlung bittet der Vater der Jungen um eine halbe Stunde zum privaten Abschied - und entführt die Kinder erneut.

    Der Zeitfaktor. So schindet Catherine Laylles getrennt lebender Ehemann Zeit - er weiß: So hebelt er das Haager Übereinkommen aus, das Kindesentführungen vereiteln soll. Je länger ein Kind in neuer Umgebung Wurzeln schlagen kann, desto größer die Chancen, bei einem späteren Prozeß die Kinder zu bekommen, denn der neue Wohnort gilt irgendwann als Lebensmittelpunkt des Kindes.

    Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich erst präzisiert, daß eine Entführung keine "vollendeten Tatsachen" schaffen soll. Aus diesem Grund wurden um die Jahreswende in Augsburg beispielsweise die drei Kinder einer Deutschen von der bayerischen Polizei abgeholt und zu dem Vater gebracht. Die Mutter hatte sie dem Ghana-stämmigen Ehemann in England entrissen, da dieser - so ihre Argumentation - gewalttätig sei.

    Wie auch immer Fälle wie das Augsburger Beispiel weiterverhandelt werden - die Verlierer stehen bereits fest: Den Preis zahlen die geschockten, hin- und hergerissenen Kinder. Indes: Wer mit den entführten Kindern eine Zeit abtaucht, hat dem Haager Übereinkommen den ersten Zahn gezogen.

    Frankreich meldet etwa zweihundert, England allein im letzten Jahr 17 elterliche Kindesentführungen nach Deutschland - in keinem der Fälle wurden die Kinder auf rechtlichem Weg zurückgeführt. "Uns ist sehr peinlich, wie die deutschen Gerichte sich da aufführen", so Albert Bach, Referent beim Generalbundesanwalt in Berlin. In diesem Jahr soll Deutschland in Den Haag in einer speziellen Kommission zur Haager Übereinkunft und ihrer Anwendung auf die Strafbank gesetzt werden. Unterdessen wächst bei den europäischen Nachbarn der Unmut über den deutschen Umgang mit dem Haager Übereinkommen. Die irische Europa-Abgeordnete Mary Banotti, die sich mit derartigen Kindesentführungen befaßt, erklärt: "Es ist ein Problem - nicht mit Deutschland, wohl aber mit den deutschen Gerichten."

    Deutsche Gerichte unterlaufen die Absicht des Haager Abkommens, zu einer schnellen Lösung zu kommen. Sind die Kinder dann lang genug hier, wird mit bleibenden Schäden im Fall einer erneuten Entwurzelung argumentiert. Durch die Hintertür kommt so der Begriff des "Kindeswohls" zurück, das die Haager bewußt vernachlässigt haben (siehe Interview Seite 126).

    Als ausschlaggebendes Argument vor Gericht kommt zu guter Letzt oft der sogenannte "Kindeswille" zum Zuge. So attestierten im Falle Laylle Celler Richter schließlich in zweiter Instanz den sieben und neun Jahre alten Söhnen die Reife, zu entscheiden, daß sie nicht mehr nach London zur Mutter wollen. Damit setzten sie das vorausgegangene Urteil des Familiengerichts in Verden/Aller, daß zugunsten der Mutter ausgefallen war, außer Kraft.

    Catherine Laylles Leben ist durch den Verlust ihrer Kinder aus der Bahn geraten. Ihren Job verlor sie in dem nerven- wie zeitaufreibenden Kampf um ihre Söhne, Unsummen warf sie in die juristische Schlacht. Schlaflose Nächte und tiefe Sorge haben sie fast um ihre seelische Gesundheit gebracht. Seit sie Alexander und Constantin 1994 zum Flugzeug brachte, hat sie sie nur acht Stunden lang gesehen - und nie allein.

    Wie durch eine Mauer getrennt . . . Jetzt hat sie über die Entführung ihrer Kinder ein Buch geschrieben. "Deux enfants derrière un mur" ("Zwei Kinder hinter einer Mauer") ist in Frankreich erschienen (document fixot/Laffont), mit einem Vorwort von Betty Mahmoody. Wie einst deren Bestseller "Nicht ohne meine Tochter" ist dieses Buch ein "cri de coeur", ein Aufschrei des Herzens.

    Aus dem Herzen spricht Catherine Laylle vielen Vätern und Müttern in ähnlicher Situation. In Frankreich hat sich nun eine Initiative gegründet, die sich "SOS enlevements d'enfants par l'allemagne" ("SOS Kindesentführungen durch Deutschland") nennt. Sie wurde von Denis Supersac ins Leben gerufen, der durch die Entscheindung des Augsburger Familiengerichts den Kontakt zu seiner Tochter verloren hat. Er hat Beschwerde eingelegt und hofft nun, nach jahrelangem Ringen, die Neunjährige über ein Verfahren in zweiter Instanz zurückzugewinnen.

    Diese Möglichkeit ist Catherine Laylle längst verschlossen, da auch das Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde abgewiesen hat. Sie kann nur noch auf die Sorgerechtsauseinandersetzungen in ihrem Scheidungsverfahren zählen. Sie will mit ihren Aktionen auch ihren Kindern ein Signal senden: Ihr seid es mir wert, um euch zu kämpfen.

    (Bild) INS INTERNAT ABGESCHOBEN - Charles Bruders älterer Sohn wurde von der (französischen) Mutter nach Köln entführt, in ein kirchliches Internat abgeschoben. Für die Kosten des Rechtskampfs um Martin, heute 17, belieh Bruder sein Haus

    KIND IN PORTUGAL - Nathalie Perrins Sohn Jérémy wurde vom Vater nach Portugal gebracht. Obwohl der Portugiese in Frankreich wegen Kindesentführung verurteilt wurde, blieb ihr Kampf um Jérémy bisher erfolglos

    EIN BESUCH IN VIER JAHREN - Pascal Holdrys Ex-Frau Ingrid versprach Besuchsrecht, doch seit der Trennung 1992 sah der Vater Aline und Nathalie insgesamt nur 2,5 Stunden

    KEIN RECHT AUF TÖCHTER - Gilles Duflot war mit Fabiennes und Johannas deutscher Mutter nicht verheiratet, er sieht die Mädchen nur sporadisch. Bei einem Besuch drohte ihm der Schwiegervater mit Mord

    KRANK VOR KUMMER - Françoise Dubords deutscher Ex-Mann entfremdete Tochter Nadine von der Mutter. Die Frau machte die Trennung von ihrem Kind buchstäblich krank

    NUR PFLICHTEN - Obwohl Bernard Fournaise die Söhne Pascal und Philippe zugesprochen bekam, nahm die Mutter sie mit nach Deutschland, fordert Unterhalt - 50 Prozent seines Einkommens


    Aus den Augen, aus dem Sinn
    Rechtsexperte Peter Koeppel über den Umgang deutscher Gerichte mit elterlicher Kindesentführung

    FOCUS: Das Ausland klagt, daß die deutschen Gerichte das Haager Übereinkommen zur Kindesentführung unterlaufen . . .

    Koeppel: Es gibt durchaus Gerichte, die ganz im Sinn dieses Übereinkommens entscheiden. Andere allerdings mißdeuten offensichtlich dessen Sinn.

    FOCUS: Woher kommt das?

    Koeppel: Im Grunde ist dies wohl in erster Linie auf einen eklatanten Ausbildungsmangel der Familienrichter zurückzuführen. Seit 1980 gilt das Haager Kindesentführungsübereinkommen. Seit 16 Jahren müßten eigentlich alle Familienrichter wissen, daß es der Sinn dieses Übereinkommens ist, Entführungen zu verhindern und die Kinder an ihren bisherigen Aufenthaltsort zurückzuführen, um dem dortigen Gericht die Sorgerechtsentscheidung zu überlassen. Deutsche Richter machen einen Fehler, wenn sie alles nur am Kindeswohl aufzäumen.

    FOCUS: Ist es denn nicht so, daß das Haager Übereinkommen ganz bewußt das Kindeswohl in die zweite Reihe verbannt hat?

    Koeppel: Richtig. Doch ich befürchte, daß nicht alle Richter den Artikel 13 des Übereinkommens gründlich genug lesen. Darin steht, daß nur in Ausnahmefällen bei einer ungewöhnlich schwerwiegenden Beeinträchtigung des Kindeswohls anders entschieden werden darf, ansonsten muß das Kind immer rückgeführt werden. Die fehlende Gesetzeskenntnis kann man Richtern, muß man aber vor allem ihren Dienstherren vorwerfen.

    FOCUS: Neben dem Kindeswohl wird ja mit dem Kindeswillen argumentiert. Was ist der Kindeswille wert?

    Koeppel: Grundsätzlich muß er sehr ernst genommen werden, das sind wir den Kindern und deren Erziehung zur Demokratie schuldig. Nur, um den Kindeswillen richtig zu deuten, muß ein Familienrichter Grundkenntnisse in Kinderpsychologie besitzen. Wenn die überwiegende Zahl der Richter diesen Ansprüchen nicht genügt und ihnen auch einen ausreichenden Fortbildungsangebote ermöglicht werden, wie wollen diese dann die sehr erstzunehmenden Kindesanhörungen richtig deuten?

    FOCUS: Auf was sollten die Richter bei der Kindesanhörung grundsätzlich achten?

    Koeppel: Es gibt sprichwörtliche Grunderfahrungen:
    1) Aus den Augen, aus dem Sinn - wie soll denn insbesondere das kleine Kind sich einen starken Bezug wünschen zu dem Elternteil, den es schon lange nicht gesehen hat?
    2) Der Mund spricht anders, als das Herz schreit - eine wichtige psychologische Erfahrung, die auch noch für größere Kinder gilt. Und vor allem:
    3) Die Verlustängste der Kinder - sie haben bereits einen Elternteil verloren, nun sollen sie gegen den verbliebenen Elternteil aussagen?
    Schlußendlich: Wir sollten uns hüten, uns zu sehr auf den Kindeswillen zu kaprizieren. Vielmehr die Kinder, die ja nicht überblicken können, welche langfristigen Folgen von ihrer Aussage abhängen, davor schützen, daß der Kindeswille in Sorgerechtsentscheidungen instrumentalisiert wird.


    Anmerkung paPPa.com:

    Französische Eltern haben bereits im Herbst 1996 eine Protestaktion in Paris durchgeführt - leider ohne merklichen Erfolg. Aus Paris haben wir gehört, daß nun eine erneute Initiative bevorsteht, damit die Eltern zumindest Kontakt zu ihren Kindern erhalten können. paPPa.com wünscht hierbei viel Erfolg und wird über den weiteren Fortgang berichten.


    paPPa.com-Homepage