16.07.1994, Berliner Zeitung, Autor: Barbara Leiter
Kinder gehören dem Vater! In seinem Land. Entführungen gibt es nicht nur im Film / Beratungsstelle hilft Paaren verschiedener Nationalität
Schon bei deutschen Trennungen hochstrittig, wird dann oftmals eine Frage zur Zerreißprobe: Was wird mit dem Kind?
Bei Konflikten mit dem Umgang und bei Kindesentzug finden vor allem binationale Paare kompetente Ansprechpartner in der Beratungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Steglitz.
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ACHTUNG: |
Das Scheidungsurteil trifft den Vater aus einem arabischen Land hart.
Er wird nicht nur von seiner deutschen Frau getrennt sein, sondern auch von seinem Kind.
Das alleinige Sorgerecht wurde der Mutter zugesprochen.
Nun soll er den Knirps nur alle zwei Wochen sehen dürfen.
Was in Deutschland gängige Praxis ist, kann er mit seinem islamischen Rechtsverhältnis nicht vereinbaren."In meinem Land gehören die Kinder dem Vater", sagt er."Er entscheidet über ihre Erziehung."Seine geschiedene Frau weiß das, und es macht ihr angst.
Kann es nicht sein, daß auch ihr Mann aus verletztem Stolz und Wut ihr das Kind entzieht, um seine Vaterpflicht zu erfüllen?
Was, wenn er einen Urlaub nutzt, um mit dem Kind in seine Heimat zurückzukehren und es in seiner Familie groß werden läßt, wie es in seinem Land Brauch ist?
Beinahe jeden Monat werden in Berlin ein bis zwei Fälle von Kindesentzug bekannt, von multikulturellen und auch von deutschen Paaren.
Genaue Zahlen sind nicht zu ermitteln.
Kontakte aufrechterhalten Die Mutter des arabisch-deutschen Kindes plagen die schlimmsten Befürchtungen, jedesmal, wenn das Kind bei dem Vater ist.
Vom Jugendamt wird ihr deshalb geraten, sich an die Beratungsstelle bei Kindesentzug und für betreuten Umgang des DRK in Berlin-Steglitz zu wenden.
Das ist die einzige Beratungsstelle dieser Art in Deutschland."In unserer Arbeit gehen wir davon aus, daß die Kinder beide Eltern brauchen", erklärt Ilse Krämer, die als Sozialpädagogin tätig ist."Auch wenn die beiden als Paar getrennt sind, gibt es als Eltern viel zu bereden.
Wir bieten Hilfe an, wo die Konflikte zwischen den Eltern den Kontakt zum Kind verhindern."Gegründet wurde die Beratungsstelle 1988, in einer Zeit, da sich spektakuläre Fälle von Kindesentzug zwischen deutschen und binationalen Paaren häuften. Väter flohen mit ihren Kindern ins Ausland, ohne daß es eine rechtliche Handhabe gab.
Die Mütter rannten gegen eine Wand des Schweigens und Nichtverstehens bei der Polizei und den Ämtern.
Ihre Verzweiflung und Trauer wurden oft mit dem Satz: "Was haben sie denn.
Das Kind ist doch bei seinem Vater" abgetan.
Zurückholen möglich Auch wenn heute Kindesentzug als ein Tatbestand anerkannt wird, der mit einem hohen Bußgeld oder einer Beugehaft bestraft wird, inzwischen mit einer großen Zahl von Industrieländern bilaterale Abkommen geschlossen wurden, die zur Rückführung des Kindes verpflichten, werden immer wieder Kinder entführt.
In ihrer Verzweiflung sind die Mütter kaum in der Lage, allein angemessen zu handeln.
In der DRK-Beratungsstelle finden sie Menschen, die ihre Gefühle ernst nehmen und sie wieder im Alltag auffangen.
Gleichzeitig tun die Psychologen und Sozialarbeiter alles, um den Kontakt zu dem Kind wieder herzustellen.
In den sieben Jahren der Beratungstätigkeit haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vielfältige Erfahrungen gesammelt sowie offizielle und informelle Kontakte geknüpft, um trotz meist sehr komplizierter Umstände den Aufenthaltsort des Kindes zu ermitteln und etwas über sein Befinden zu erfahren.
Manchmal führten die Bemühungen zum Wiedersehen - hier oder in der neuen Heimat.
Anderen Frauen bleibt nichts anderes übrig, als in Gesprächen zu lernen, die Trennung zu akzeptieren, auf die innere Bindung zum Kind zu vertrauen und andere Formen des Kontaktes zu finden."Doch natürlich bleibt dabei eine Enttäuschung zurück", erklärt der Sozialwissenschaftler Herrmann Rodenfeld."Wir merken, wir müssen vermitteln, ehe das Kind in den Brunnen gefallen, sprich aus dem Land verschwunden ist."So entstand die Idee, die Beratungsstelle um ein Angebot für den betreuten Umgang zu erweitern.
Seit 1993 werden Paare, die sich nicht gemeinsam über den Umgang einigen können, gemeinsam oder im Einzelgespräch über Möglichkeiten des Umgangs beraten.
Vermittelt durch einen Begleiter, fangen sie an, über ihre Wünsche und Ängste als Eltern zu sprechen.
So auch der arabische Vater und seine deutsche Frau. Für eine Übergangszeit trifft der Mann sein Kind am Abend oder am Wochenende in den Räumen in der Düppelstraße.
Sie sind eingerichtet wie das Kinderzimmer daheim, und die beiden können hier ungestört spielen."Betreuter Umgang" heißt, daß der Vater sich vorab im Gespräch darüber klarwerden kann, welche Erwartungen er, aber auch das Kind an das Wiedersehen hat, wie er es gestalten kann.
Der Mutter helfen die Beraterinnen, das einst so faszinierende Fremde der anderen Kultur ihres geschiedenen Mannes bei ihrem Kind anzunehmen, den Kontakt zuzulassen, ohne eine Entfremdung zu befürchten. Für drei Monate hat das nun geschiedene "gemischte" Paar zunächst Treffen vereinbart, um die Konflikte zu entschärfen.
Dann werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Eltern überlegen, ob die Familie neue Regelungen braucht, anderer Hilfe bedarf.
Doch die Erfahrungen der vergangenen Jahre läßt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DRK-Beratungsstelle hoffen: Auch diese Eltern werden einen Weg finden, damit Mutter und Vater auch ohne ihre Begleitung für ihr Kind dasein können.
Die Beratungsstelle Betreuter Umgang / Kindesentzug des DRK befindet sich in der Düppelstr. 36 in 12163 Berlin-Steglitz und ist telefonisch unter 79 00 09 25 zu erreichen.