Focus, 13. Januar 1997, 126-129 - Auszüge
Titel: Nicht ohne meine Kinder
Vom zähen Kampf um entführte Kinder aus Ehen
mit ausländischen Partnern
Am 6. Juli 1994 steigen in London zwei Jungen, sieben und neun Jahre alt, ins Flugzeug, um wie in jedem Jahr die Sommerferien beim Vater in Deutschland zu verbringen. Sie teilen das Schicksal vieler Kinder aus getrennten binationalen Ehen, verbringen den Schulalltag mit Mama, die Ferien mit Papa.
Die Kinder kommen nicht zurück. Der Vater hat beschlossen, Alexander und Constantin bei sich zu behalten - gegen alle rechtlichen Abmachungen.
Elterliche Selbstjustiz. Das Sorgerecht wird grundsätzlich erst nach der Scheidung verhandelt. Bis dahin soll das Kind an dem Ort verbleiben, an dem es bisher gelebt hat. Genau deshalb versuchen manche Elternteile, den sogenannten Lebensmittelpunkt des Kindes zu verändern: Sie entführen das Kind zu sich in ihr Heimatland.
Protokoll einer Kindesentführung: Als Alexander und Constantin nicht zurückkommen, erwirkt Mutter Catherine Laylle, gebürtige Französin und in London als Rohstoffhändlerin in einer Bank tätig, durch das höchste englische Gericht eine einstweilige Verfügung. Grundlage dafür ist das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindsentführung. Gemäß diesem Übereinkommen sind Gerichte gehalten, die sofortige Rückgabe "widerrechtlich verbrachter", also entführter Kinder sicherzustellen (Art. 1a HKiEntÜ). Catherine Laylles Kinder werden zu Mündeln des englischen Gerichts erklärt.
Daraufhin taucht der deutsche Vater mit den Söhnen erst mal kurzzeitig ab. Einen Monat später urteilt das Familiengericht in Verden/Aller in Niedersachsen im Sinn der Haager Übereinkunft, daß die Kinder mit sofortiger Wirkung zur Mutter nach London zurück müssen.
Nach der Verhandlung bittet der Vater der Jungen um eine halbe Stunde zum privaten Abschied - und entführt die Kinder erneut.
Der Zeitfaktor. So schindet Catherine Laylles getrennt lebender Ehemann Zeit - er weiß: So hebelt er das Haager Übereinkommen aus, das Kindesentführungen vereiteln soll. Je länger ein Kind in neuer Umgebung Wurzeln schlagen kann, desto größer die Chancen, bei einem späteren Prozeß die Kinder zu bekommen, denn der neue Wohnort gilt irgendwann als Lebensmittelpunkt des Kindes.
Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich erst präzisiert, daß eine Entführung keine "vollendeten Tatsachen" schaffen soll. Aus diesem Grund wurden um die Jahreswende in Augsburg beispielsweise die drei Kinder einer Deutschen von der bayerischen Polizei abgeholt und zu dem Vater gebracht. Die Mutter hatte sie dem Ghana-stämmigen Ehemann in England entrissen, da dieser - so ihre Argumentation - gewalttätig sei.
Wie auch immer Fälle wie das Augsburger Beispiel weiterverhandelt werden - die Verlierer stehen bereits fest: Den Preis zahlen die geschockten, hin- und hergerissenen Kinder.
Indes: Wer mit den entführten Kindern eine Zeit abtaucht, hat dem Haager Übereinkommen den ersten Zahn gezogen.
Frankreich meldet etwa zweihundert, England allein im letzten Jahr 17 elterliche Kindesentführungen nach Deutschland - in keinem der Fälle wurden die Kinder auf rechtlichem Weg zurückgeführt. "Uns ist sehr peinlich, wie die deutschen Gerichte sich da aufführen", so Albert Bach, Referent beim Generalbundesanwalt in Berlin. In diesem Jahr soll Deutschland in Den Haag in einer speziellen Kommission zur Haager Übereinkunft und ihrer Anwendung auf die Strafbank gesetzt werden. Unterdessen wächst bei den europäischen Nachbarn der Unmut über den deutschen Umgang mit dem Haager Übereinkommen. Die irische Europa-Abgeordnete Mary Banotti, die sich mit derartigen Kindesentführungen befaßt, erklärt: "Es ist ein Problem - nicht mit Deutschland, wohl aber mit den deutschen Gerichten."
Deutsche Gerichte unterlaufen die Absicht des Haager Abkommens, zu einer schnellen Lösung zu kommen. Sind die Kinder dann lang genug hier, wird mit bleibenden Schäden im Fall einer erneuten Entwurzelung argumentiert. Durch die Hintertür kommt so der Begriff des "Kindeswohls" zurück, das die Haager bewußt vernachlässigt haben.
Als ausschlaggebendes Argument vor Gericht kommt zu guter Letzt oft der sogenannte "Kindeswille" zum Zuge. So attestierten im Falle Laylle Celler Richter schließlich in zweiter Instanz den sieben und neun Jahre alten Söhnen die Reife, zu entscheiden, daß sie nicht mehr nach London zur Mutter wollen. Damit setzten sie das vorausgegangene Urteil des Familiengerichts in Verden/Aller, daß zugunsten der Mutter ausgefallen war, außer Kraft.
Catherine Laylles Leben ist durch den Verlust ihrer Kinder aus der Bahn geraten. Ihren Job verlor sie in dem nerven- wie zeitaufreibenden Kampf um ihre Söhne, Unsummen warf sie in die juristische Schlacht. Schlaflose Nächte und tiefe Sorge haben sie fast um ihre seelische Gesundheit gebracht. Seit sie Alexander und Constantin 1994 zum Flugzeug brachte, hat sie sie nur acht Stunden lang gesehen - und nie allein.
Wie durch eine Mauer getrennt . . . Jetzt hat sie über die Entführung ihrer Kinder ein Buch geschrieben. "Deux enfants derrière un mur" ("Zwei Kinder hinter einer Mauer") ist in Frankreich erschienen (document fixot/Laffont), mit einem Vorwort von Betty Mahmoody. Wie einst deren Bestseller "Nicht ohne meine Tochter" ist dieses Buch ein "cri de coeur", ein Aufschrei des Herzens.
Aus dem Herzen spricht Catherine Laylle vielen Vätern und Müttern in ähnlicher Situation. In Frankreich hat sich nun eine Initiative gegründet, die sich "SOS enlevements d'enfants par l'allemagne" ("SOS Kindesentführungen durch Deutschland") nennt. Sie wurde von Denis Supersac ins Leben gerufen, der durch die Entscheindung des Augsburger Familiengerichts den Kontakt zu seiner Tochter verloren hat. Er hat Beschwerde eingelegt und hofft nun, nach jahrelangem Ringen, die Neunjährige über ein Verfahren in zweiter Instanz zurückzugewinnen.
Diese Möglichkeit ist Catherine Laylle längst verschlossen, da auch das Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde abgewiesen hat. Sie kann nur noch auf die Sorgerechtsauseinandersetzungen in ihrem Scheidungsverfahren zählen. Sie will mit ihren Aktionen auch ihren Kindern ein Signal senden: Ihr seid es mir wert, um euch zu kämpfen.
EIN SIGNAL AN DIE SÖHNE
Catherine Laylles Söhne Alexander und Constantin lebten bei ihr in London, in den Ferien waren die Jungen beim Vater in Deutschland. 1994 schickte er sie nicht zur Mutter zurück, tauchte mit ihnen ab. Mittlerweile entschieden deutsche Gerichte zugunsten des Vaters. Catherine Laylle gibt nicht auf: Mit einem Buch über die Entführung ihrer Kinder will die gebürtige Französin auf den Fall aufmerksam machen, den Söhnen signalisieren: Ich kämpfe um euch.
Bild: INS INTERNAT ABGESCHOBEN - Charles Bruders älterer Sohn wurde von der (französischen) Mutter nach Köln entführt, in ein kirchliches Internat abgeschoben. Für die Kosten des Rechtskampfs um Martin, heute 17, belieh Bruder sein Haus
KIND IN PORTUGAL - Nathalie Perrins Sohn Jérémy wurde vom Vater nach Portugal gebracht. Obwohl der Portugiese in Frankreich wegen Kindesentführung verurteilt wurde, blieb ihr Kampf um Jérémy bisher erfolglos
EIN BESUCH IN VIER JAHREN - Pascal Holdrys Ex-Frau Ingrid versprach Besuchsrecht, doch seit der Trennung 1992 sah der Vater Aline und Nathalie insgesamt nur 2,5 Stunden
KEIN RECHT AUF TÖCHTER - Gilles Duflot war mit Fabiennes und Johannas deutscher Mutter nicht verheiratet, er sieht die Mädchen nur sporadisch. Bei einem Besuch drohte ihm der Schwiegervater mit Mord
KRANK VOR KUMMER - Françoise Dubords deutscher Ex-Mann entfremdete Tochter Nadine von der Mutter. Die Frau machte die Trennung von ihrem Kind buchstäblich krank
NUR PFLICHTEN - Obwohl Bernard Fournaise die Söhne Pascal und Philippe zugesprochen bekam, nahm die Mutter sie mit nach Deutschland, fordert Unterhalt - 50 Prozent seines Einkommens
ENTFÜHRNGSPROTOKOLL: C. Laylles Buch "Zwei Kinder hinter einer Mauer"
TRÜGERISCHE IDYLLE: Nach der Trennung entriß Catherine Laylles Mann Dieter ihr die Söhne Alexander und Constantin, heute neun und sieben
ALLEIN mit ihrer Sorge und den Erinnerungen kämpft Laylle um die entführten Söhne
Süddeutsche Zeitung 21.10.99, Seite 12
Trotz internationaler Abkommen
Im Zweifel für den Kidnapper
Die deutsche Justiz zeigt sich bei der Rückführung entführter Kinder ins Ausland hartleibig
Von Christine Brinck
In Washington trat dieser Tage der Auswärtige Ausschuss des amerikanischen Repräsentantenhauses zusammen. Vier Stunden lang befragten die Abgeordneten drei Väter und eine Mutter zu einem Thema, das eher an Betty Mahmoodys Buch „Nicht ohne meine Tochter“ erinnert als an ein Problem zwischen demokratischen, befreundeten Rechtstaaten: die Durchführung des „Haager Abkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindsentführungen“.
Zur Erinnerung: Mahmoody schilderte ihrer empörten Leserschaft die Geschichte eines persischen Vaters und seiner fundamentalistischen Sippe, die ein weißes, amerikanisches Mädchen in ihren Klauen behalten wollten. Vor dem Ausschuss ging es indes nicht um finstere Fundamentalisten, sondern um normale Amerikaner, zumeist Väter, deren Kinder von normalen Europäern, zumeist Müttern, entführt wurden. Sie haben seit Jahren vergeblich versucht, Besuchsrechte zu erwirken. Fast alle haben ihre Kinder seit der Entführung nicht mehr gesehen, bestenfalls stundenweise in Anwesenheit Dritter zugeführt bekommen.
Als besonders hartleibig bei derlei Vorgängen stellt sich international die deutsche Justiz dar, dicht gefolgt von der österreichischen. Das „Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen“ vom Oktober 1980 trat in Deutschland im Dezember 1990 in Kraft. Kernpunkt der Übereinkunft war, das Faustrecht, das zwischen multinationalen Eltern nach Trennung oder Scheidung herrschte, durch ein Regelwerk auszuschalten. Fortan sollte kein Elternteil mehr einfach sagen können: Ich gehe zurück nach Deutschland, Du siehst die Kinder nie mehr wieder. Spektakuläre Fälle aus jüngster Vergangenheit zeigen allerdings, dass es bei der Anwendung des Abkommens auch nach neun Jahren noch hapert.
Das Leid der Opfer-Eltern
Die Ausschussmitglieder in Washington hatten Gelegenheit, sich davon zu überzeugen: Die Geschichten der Opfer-Väter und -Mütter sprachen nicht nur vom Leid der Eltern, die sich nach ihren Kindern sehnen, sie sprachen von einer fremden Justiz, die kaum einer versteht. Denn um die Kinder aus dem Zustand des Verschiebeguts zwischen zwei Eltern zu erlösen, wurde das Haager Abkommens auf die Basis zweier Worte gestellt: prompt return. Die sofortige Rückkehr des entführten Kindes an den Ort seines gewöhnlichen Lebens sollte die Rechtmäßigkeit wieder herstellen und zudem verhindern, dass durch Verlängerung des illegalen Aufenthalts neue Fakten geschaffen werden.
Musterschüler des prompt return sind die Engländer. Bei ihnen dauert eine Rückführung durchschnittlich fünfeinhalb Wochen. In Deutschland liegt der Schnitt hingegen bei etwa 26 Wochen. Manche Fälle ziehen sich erstinstanzlich auch über mehr als ein Jahr hin.
Was machen die Deutschen so falsch, dass sich nicht nur US-Parlamentarier, sondern auch Franzosen und Engländer beklagen? Die Mehrzahl der deutschen Gerichte haben bisher nicht verstanden, dass es in Entführungsfällen primär um schnelle Rückführung geht – nicht um Kindeswille oder Kindeswohl. Der Brite Nigel Lowe, Spezialist für die Haager Übereinkunft, betont: „Dies ist kein Sorgerechtsabkommen.“
Doch vor allem deutsche Gerichte machen genau das aus dem Vertragswerk. Beim Hick-Hack um das Sorgerecht wird die prompte Rückkehr zurück gestellt. Nach Artikel 13, Absatz 2 des Abkommens ist dies möglich, wenn dem Kind physischer oder psychischer Schaden droht, oder wenn es erklärt, dass es nicht zurück will. Dieser Artikel wird oft von der deutschen Justiz angewendet – und so hören ausländische Opfer-Eltern immer wieder, dass aus „psychologischen Gründen“ eine Rückkehr den Kindern nicht zuträglich wäre.
Eine der „Zeugen“ bei der Ausschuss-Anhörung war die Frau des britischen Botschafters in Washington, Lady Catherine Meyer. Sie schilderte den Ausschussmitgliedern, wie die deutsche Justiz – im Verein mit Jugendämtern – sie um ihr Menschenrecht als Mutter brachte und die Kinder um ihr Menschenrecht, beide Eltern zu lieben – was ihnen vor der Entführung durchaus vergönnt war. Lady Meyer hat ihre Kinder seit der Entführung vor fünf Jahren insgesamt etwa 24 Stunden gesehen. Als Kovorsitzende des Internationalen Zentrums für vermisste und ausgebeutete Kinder hat sie ihre traurigen Erfahrungen in den Dienst anderer Opfer-Eltern gestellt. Vor dem Ausschuss vertrat sie auch 35 amerikanische Eltern, die wie sie ihre Kinder durch Entführung verloren haben.
So berichtete sie von einem amerikanischen Vater, der seit 1994 um seine Kinder kämpft. Obwohl er das volle Sorgerecht besitzt und seine (deutsche) Frau dieses Recht mittlerweile unterstützt, befinden sich die Kinder bei deutschen Pflegeeltern. Begründung des Gerichts: Die Kinder „wollen nicht zurück“, „psychologischer Schaden“ und „Sprachschock“ drohten. Eine sofortige Rückkehr nach der Entführung der Kinder hätte den Beteiligten viele Leiden erspart – und solche Begründungen unnötig gemacht.
Ein liebevoller Anblick, der trügen kann – doch nicht jeder Vater, der allein mit seinem Kind verreist, entführt dieses auch gleich.