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Gehirnwäsche an Kindern in Fällen von Trennung oder Scheidung
Das Folgende ist die Quintessenz jahrelanger Beobachtungen/Erfahrungen dessen, was die "Mutter" mit meinem Sohn anstellt(e), bzw. dessen Verhaltens- und Meinungsänderungen, die in dieser Weise nicht in meinem Verhalten begründet sein können. Es ist nicht unbekannt, daß es auch Väter gibt, denen ebenfalls Allmacht über deren Kinder gegeben wurde und die sie ebenso mißbrauchen.
Gehirnwäsche läßt sich nach diesen Eigen- und vielen Fremdbeobachtungen im wesentlichen in drei Phasen einteilen, wobei die Übergänge von der einen in die andere fließend sind und kaum definiert werden können.
Voraussetzung für das Gelingen der Manipulation ist allerdings immer ein Abhängigkeitsverhältnis des Opfers vom Täter, sei es real oder subjektiv empfunden. Ist das nicht der Fall, kann Gehirnwäsche nicht funktionieren. Schließlich braucht der Täter Macht über das Opfer, es muß ihm ausgeliefert sein.
Anmerkung: Im Text wird grundsätzlich das Maskulinum verwendet ("...der Täter..."). Das geschieht ausschließlich aus Gründen der Sprachökonomie. Bei vorliegender Problematik wäre es aus quantitativen Gründen eher angebracht, das Femininum zu verwenden.
Phase 1: Repression
Letzten Endes geht es bei der Gehirnwäsche darum, aus einem "Ja" ein "Nein" zu machen (oder umgekehrt). Anders formuliert: Das Opfer muß dazu gebracht werden, seine eigenen Wünsche und Interessen zu "vergessen" und die ihm vom Täter aufgezwungenen für die eigenen zu halten.
Anfangs kann das nur so funktionieren, daß dem Opfer durch Gewaltmaßnahmen (hier: meist psychischer Art) die erwünschten Verhaltensänderungen aufgezwungen werden. Drohung, Erpressung, Strafe für Unerwünschtes kennzeichnen diese Phase ("Sascha! Wenn Du nicht pünktlich zurückkommst, darfst Du Deinen Vater überhaupt nicht mehr besuchen!").
Daß Lug, Trug, Verunglimpfung u. ä. hier unverzichtbar sind, muß nicht besonders erwähnt werden. Darauf kann in keiner Phase verzichtet werden, schließlich geht es darum, dem Opfer den Blick auf die Wirklichkeit nicht nur zu verstellen, sondern ihm das aufgezwungene Weltbild als Ersatz zu implantieren. Dabei gibt es keinerlei Schamgrenze, ist der Täter doch daran interessiert, seine eigenen Interessen - oder das, was er dafür hält - gnadenlos durchzusetzen und dem Opfer "klarzumachen" es wären die seinen.
Neben allen notwendigen Repressionen muß immer das Zuckerstück bereitgehalten werden. Denn Unterdrückung ohne jede Aussicht auf Belohnung bei Wohlverhalten kann nicht den erwünschten Erfolg bringen: Entweder hört der Widerstand des Opfers nie auf, oder dessen Willen wird total gebrochen. Beides würde selbst der unbedarfteste Außenstehende bemerken und das ist nicht im Sinne des Täters.
Mit "Zuckerbrot und Peitsche" bezeichnet der Volksmund diese Vorgehensweise.
In dieser Phase der Gehirnwäsche überwiegt jedoch eindeutig die Unterdrückung. Sie ist unverzichtbar und wird es auch immer bleiben. Nur deren Formen wandeln sich. Das Verhältnis von Unterdrückung zu Belohnung dürfte anfangs etwa 90:10 bis 80:20 betragen mit abnehmender Tendenz in Richtung Belohnung. Denn je mehr das Opfer Wohlverhalten zeigt, desto eher kann der unverhohlene Druck zurückgenommen werden.
Phase 2: Übergang
In der zweiten Phase, die als Übergang bezeichnet werden kann, beginnt sich das Opfer der Repression zu beugen (so meinte Sascha im Frühjahr 1990, daß er nun doch bei der Mutter bleiben wolle, da diese ihn "überrumpelt" habe).
Zwar weiß das Opfer zu diesem Zeitpunkt noch, daß es das, was es sagt und tut eigentlich nicht will und auch nicht seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht, aber es beginnt sich zu arrangieren, um dem Druck auszuweichen (Sascha: "Eigentlich würde ich ja doch lieber bei dir wohnen, wenn alle damit einverstanden wären und ich keinen Ärger hätte." [sinngemäße Wiedergabe einer Äußerung Saschas nach der zweiten Sorgerechtsentscheidung]).
Die Übergangsphase ist häufig durch eine zunehmende Parallelisierung (oder Paralisierung?) von Täter und Opfer gekennzeichnet: Das Denken und Empfinden beider nähert sich immer mehr.
Das Opfer erhält (scheinbar) durch die Belohnung für zunehmendes Wohlverhalten durch den Täter das geraubte Selbstbewußtsein Stück für Stück zurück, wobei das Abhängigkeitsverhältnis des Opfers zum Täter in eine andere Qualität umschlägt. Jetzt tritt der Täter aus der Sicht des Opfers als Wohltäter auf. Der Täter wiederum fühlt sich mehr und mehr bestätigt, tut das Opfer doch endlich das, was gut für es zu sein scheint - aus Tätersicht. So macht der Täter mit der Gehirnwäsche nicht vor sich selber halt.
Phase 3: Belohnung und Verfestigung
Die Belohnungen des Opfers nehmen mehr und mehr zu, so wird dessen Verhalten verfestigt. Der Übergang von Phase 2 in Phase 3 ist im wahrsten Sinne des Wortes schleichend und dürfte selbst im Einzelfall nicht genau zu definieren sein. Schleichend insofern, als weder Opfer noch Täter - gewissermaßen verfahrensimmanent - klar ist, wann die aufgezwungenen Verhaltensweisen für die eigenen gehalten werden bzw. wann die Ahnung von Unrecht durch die "positiven" Verhaltensweisen des Opfers (und des sozialen Umfelds) völlig erlischt und einem von tiefer Überzeugung durchdrungenen Rechtsbewußtsein Platz macht.
Spätestens an dieser Stelle schnappt für alle Beteiligten, besonders für Täter, Richter, Jugendämter, Gutachter u. a. die psychologische Falle zu:
- Staatlich legitimierte Stellen (und nicht nur die) haben verständliche und nachvollziehbare Ängste, ein 'älteres' Kind gegen seinen erklärten "Willen" aus dem Lebenskreis "herauszureißen" in dem es bleiben "möchte". Bei jüngeren Kindern halten sich diese Ängste in Grenzen, vor allem, wenn die Kinder erklären, beim Vater bleiben zu wollen. Schließlich gibt es keine Garantie, daß negative Entwicklungen (so sie denn die Verantwortlichen überhaupt erkennen wollen) durch den Wechsel des sozialen Umfelds rückgängig gemacht oder zumindest abgemildert werden können.
Zum anderen sind besagte Institutionen "Haupttäter" oder besser: "Schreibtischtäter", d. h. sie haben den eigentlichen Täter erst in die Lage für dessen Tun versetzt. Würde nun eine der genannten Institutionen, womöglich noch in Personalunion, frühere Entscheidungen umkippen, ohne das Gefühl vermittelt zu bekommen, es läge ein völlig neuer Sachverhalt vor, wäre dies gleichbedeutend mit dem Eingeständnis völlig überflüssiger, ja sträflich leichtfertig begangener Fehler. Wer gibt das schon gerne zu? Vor allem, wenn bedacht wird, welcher Schaden einem Kind möglicherweise zugefügt wurde. Und hierzulande überschlagen sich alle vor Kinderliebe - da kann man fragen wen man will.
- Diese Institutionen, bzw. deren Angehörigen, hören vom Kind gerne Äußerungen, die ihre früheren Meinungen/Entscheidungen zu bestätigen scheinen. Es wird dann nicht mehr nachgefragt, wie und unter welchen Einflüssen das Kind zu diesen Äußerungen gelangte - die schiere Äußerung enthebt die Schreibtischtäter ihrer Verantwortung und entlastet deren Gewissen.
- Irgendwann kommt es zu einer fatalen Solidarisierung zwischen Täter und Opfer (vgl: Phase 2). Das Opfer wird vom Täter für dessen Wohlverhalten durch allerlei Maßnahmen belohnt. Androhungen von Sanktionen sind schon deshalb nicht mehr nötig, da das Opfer sehr wohl weiß, daß Strafmaßnahmen gegebenenfalls sofort ergriffen werden. Das hat es ja oft genug erlebt. Da drängt sich der Schulterschluß auf.
Andere Personen, die auf die Fragwürdigkeit dieses Verhältnisses hinweisen, werden mittlerweile auch vom Opfer als Störenfriede erlebt.
Kritik könnte den mühsam erreichten Seelenfrieden stören und Nachdenken verlangen. Da ist es doch viel einfacher weiter in dem aufgezwungenen Weltbild zu leben. Zumal die Abhängigkeit vom Täter weiter besteht.
- Der Täter fühlt sich durch das Verhalten des Opfers in seinem Tun bestätigt: Gab es anfangs vielleicht Zweifel, so bestätigt das Opfer - scheinbar - die Richtigkeit des eigenen Vorgehens ("...das Kind sagt doch selber ...").
Nicht nur das Kind scheint die Tat im Nachhinein durch sein Verhalten zu legitimieren, sondern auch von den "professionellen Scheidungsbegleitern" wie Richtern, Gutachtern und Jugendämtern ist nicht Gegenteiliges zu hören. Da muß man/frau doch im Recht sein!
- So kommt es fast zwangsläufig zu der Identifikation zwischen Täter und Opfer. Beide bilden in ihrem mittlerweile geradezu inzestösen Denken - geprägt von gegenseitiger Bestätigung - eine Art von 'intellektueller und emotionaler Einheit', die sich gegen alles Störende von außen wehrt. Beide scheinen eben dasselbe zu wollen.
- Die Unterdrückung hört dabei nie auf. Die reale oder empfundene Anwesenheit des Täters genügt, um enormen Druck auf das Opfer anzuwenden. Der Täter kann es sich nach vollbrachter Arbeit leisten so zu tun, als könne das Opfer frei entscheiden ("...das Kind darf doch gern zum Vater/zur Mutter...").
Solches tut auch dem Opfer gut, kann es sich doch einreden, es könne das tatsächlich (-> Bestätigung). Dieses Empfinden wiederum verstärkt - nur scheinbar paradox - die Solidarisierung des Opfers mit dem Täter bis hin zur Identifikation.
4. (vorläufige) Schlußbemerkung
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum anzunehmen, die Gehirnwäsche verlange vom Täter eine umfangreiche intellektuelle Ausstattung. Weit eher ist das Gegenteil der Fall. Eingeschränkte geistige Fähigkeiten und Empfindungen begünstigen derartige Aktivitäten, da mögliche Skrupel nicht nur wegen fehlender Eingriffe durch Jugendämter und Richter erst gar nicht aufkommen, sondern auch wegen des Fehlens von Herz und Verstand.
Es ist eine Crux des Patriarchats, beide Eigenschaften mit eindeutiger Zuweisung auf männlich und weiblich verteilen zu wollen. Die Ergebnisse sind bekannt, auch wenn viele (Männlein wie Weiblein) nur allzu gern in vorzeichneten Bahnen verharren.
Die Erfahrung jener, die hin und wieder offenen Auges mit den Niederungen des Alltags zu tun haben, zeigt, daß Intelligenz und Sensibilität (Herz und Verstand) wohl nicht zu trennen sind. Dabei macht beides vor keinem Geschlecht halt sondern nur vor Individuen.
Da den Tätern Herz und Verstand fehlt, wissen sie meist selbst nicht, was sie anrichten (anrichten lassen). Sie gehen aber den durch das Fehlen jeglichen Regulativs auf der einen, und den bestehenden gesellschaftlichen Erwartungen auf der anderen Seite vorgezeichneten Weg.
Häufig sind die Täter selbst Opfer; selbst erlebte Ohnmacht - die nie verarbeitet wurde - kompensieren sie durch Mißbrauch der geschenkten Macht über Wehrlose und deren Ohnmacht. Über die wiederum sind "Mächtige" zu treffen. Aus Geschlagenen werden Schlagende.
Dabei darf nicht übersehen werden, daß die Methoden von Gehirnwäsche und Erziehung, wie sie alle wohlmeinenden Eltern und Pädagogen anwenden, sehr ähnlich sind. Jedoch gibt es einen entscheidenden Unterschied. Zitat aus einem Schreiben an em. Prof. Dr. Lempp, Stuttgart:
"Die Grundprinzipien der Erziehung (neben der Vorbildwirkung) sind, holzschnittartig auf den Punkt gebracht, die von (An-)Drohung und Strafe auf der einen, und die von Versprechen und Belohnung auf der anderen Seite. Das sind Grundprinzipien, die älter sind als die Menschheit und es sind dieselben, die bei der Gehirnwäsche angewendet werden, wenn dort auch wesentlich skrupelloser und vor allem egoistischer. Gehirnwäsche ist also - vorausgesetzt man will sie überhaupt sehen - bereits an der Ausprägung der Methoden zu erkennen.
Die fließenden Übergänge sind durchaus bekannt und lassen sich keineswegs immer klar definieren. Der große Unterschied zwischen Gehirnwäsche und Erziehung ist gewiß der, daß Erziehung das Ziel hat, den zu Erziehenden in die Lage zu versetzen, sich in seiner sozialen Umgebung (-> Gesellschaft) zurechtzufinden, Normen und Regeln zu beherrschen aber auch deren Fragwürdigkeit zu erkennen (ein hehres Ziel). Kurzum: Erziehung - so sie den Namen verdient - muß immer den Vorteil des/der zu Erziehenden im Auge behalten, sie muß letzten Endes ihm/ihr nützen, dessen Entscheidungsfähigkeit und Freiheit stärken (ja, ja, darüber gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen. Auch das ist bekannt).
Gehirnwäsche dagegen ist immer eigennützig, egoistisch. Es geht darum, dem Opfer die eigene Meinung aufzuzwingen, auf das es diese irgendwann für die eigene halte. Das Opfer soll dazu gebracht werden, die eigenen Interessen und Bedürfnisse zu vergessen und sich mit denen des Täters zu identifizieren
Und genau hier liegt der fundamentale Unterschied: Erziehung soll dem Kind helfen, Gehirnwäsche dem Täter (lassen Sie die Einschränkungen, die Selbstberuhigungen, die Wenns und Abers, ich kenne sie alle).
Machen wir das einfach an einem Beispiel fest: Wenn ich meinem Sohn Tischmanieren beibringen will, so dient das zuerst ihm, da er sich dann überflüssige Probleme erspart. Aber es hilft auch mir, da ich mich dann voller Stolz mit Sascha in der Öffentlichkeit blicken lassen kann.
Versucht jedoch ein Elternteil den anderen auszugrenzen und die Beziehung des Kindes zum anderen (meist dem Vater) wie auch umgekehrt zu erschweren, bzw. zu verhindern, handelt der objektiv gegen die Interessen und die Bedürfnisse des Kindes. Kein Kind verzichtet ohne Zwang auf den Umgang mit beiden Eltern. Wenn Kinder sich anders äußern, dann nur unter Zwang, der oft auch noch juristisch legimitiert wird (der Rechtsstaat läßt grüßen)."
Adolf Hitler über die Methoden der NS-Erziehung: "... und sie werden nicht frei, ihr Leben lang!"
Hartmut Schewe, Im Hau 15, 72631 Aichtal-Neuenhaus