paPPa.com informiert:
Presseresonanz zum Hungerstreik vor dem Berliner Familiengericht
Medienspiegel (wer hat wann berichtet?)
KREUZBERG - Zwei Väter sind im Hungerstreik, weil sie ihre Kinder nicht sehen dürfen. Einem hat es das Gericht verboten, dem anderen die Mutter.
Günter G. (46) und Zmejko A. (45) sitzen vorm Familiengericht am Halleschen Ufer, wollen bis Sonntag nur Saft trinken, die Nächte in einem Wohnwagen verbringen: "Wir zeigen so, daß es für uns lebensnotwendig ist, unsere Kinder zu sehen!"
Günter G. traf Sarah (5) und Fabian (4) zum letzten Mal im August: "Die Mutter, meine frühere Lebensgefährtin, verweigert mir seither den Kontakt."
Zmejko sah seine Zwillinge Alexandra und Katharina (12) nach der Trennung '88 und der Scheidung '95 sehr selten privat - zuletzt vier Stunden im Dezember '96. Regelmäßig trifft er sie nur vor Gericht, wo er das Umgangsrecht einklagen will.
"Für Väter ist es immer noch nahezu unmöglich, vor Gericht Sorge- oder Umgangsrecht gegen den Willen der Mutter durchzusetzen. Die Gesetze sind nicht mehr zeitgemäß!" sagt Heidi Heidelberg vom Bündnis für Kinder- und Menschenrechte.
Sie fordert psychologische Hilfe für die Eltern, damit sie unterscheiden lernen zwischen eigenen Problemen und Kindererziehung - nur so würden Kinder in zerbrochenen Beziehungen und Ehen nicht mehr als Druck- und Rachemittel eingesetzt.
"Vor Gericht können wir nur alle verlieren!" meint auch Günter G., will es nicht soweit kommen lassen wie Zmejko A. Der hat über 20 Gerichtsverhandlungen hinter sich und unzählige Besuche bei Jugendämtern. "Die Mädchen hatten nie eine Chance, mich kennenzulernen!"
Minerva Fois
Berliner im Hungerstreik, weil er seine Kinder nicht sehen darf
![]() Befindet sich vorm Kreuzberger Familiengericht im Hungerstreik: Günter Gempp. Er fordert ein gemeinsames Sorgerecht für beide Elternteile Foto: Hampel |
Kreuzberg - "Drei Monate lang
habe ich meine beiden Kinder nicht mehr gesehen. Ich bin
fix und fertig, weil ich nicht zu ihnen darf",
seufzt Günter Gempp (46) frustriert. Seit einem Streit
mit seiner Lebensgefährtin verweigert die ihm jeglichen
Zugang zu Tochter Sarah (5) und Sohn Fabian (4).
Um die erzwungene Trennung zu überwinden, geht der Sozialpädagoge einen spektakulären Weg: Mit einem anderen in Scheidung lebenden Vater ist er vor dem Eingang des Kreuzberger Familiengerichts Dienstag in einen Hungerstreik getreten.
Gempp: "Der Mutter meiner Kinder wird vom Staat automatisch das Sorgerecht gegeben. Der Vater aber wird von vornherein diskriminiert. Das einzige was ich darf, ist zahlen. Das ist ungerecht und deshalb protestieren wir für eine Änderung des Familienrechts. Ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile muß in Deutschland zur Regel werden."
Bis zum Sonnabend wollen die beiden Väter ihren Hungerstreik vor dem Gerichtsgebäude am Halleschen Ufer fortsetzen. "Danach", so Gempp, "ziehen wir zum Alexanderplatz, wo am Sonntag der Weltkindertag begangen wird. Letztlich streiken wir ja für unsere Kinder. Denn die sind es, die beide Elternteile brauchen."
Aus dem bestreikten Kreuzberger Familiengericht schlägt den hungernden Vätern nur wenig Sympathie entgegen. Familienrichter Rudolf Vossenkämper: "Wir bevorzugen die Mütter nicht einseitig. Bei 16 Prozent aller Scheidungsfälle erhalten schon heute beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht."
Vielleicht kann sich Vater Gempp schon bald über eine Familienzusammenführung mit seinen Kindern freuen. Noch in diesem Monat will der Bundestag das neue "Kindschaftsrechts-Reformgesetz" beschließen. Und das legt generell die gemeinsame Sorgepflicht beider Elternteile fest. [Anmerkung paPPa.com: Was so nicht stimmt, die Bonner Reformpläne sehen keine Festlegung auf die gemeinsame Sorge fest - auch wenn es noch so wünschenswert wäre ...]
Frankfurter Rundschau vom 16.9.1997
Väter hungern für Elternrecht
Verein moniert Ausschluß
Alleinstehender von Erziehung
Von Karl Heinz Baum
BERLIN. 15. September. Mit einem Hungerstreik vor dem Familiengericht Berlin-Kreuzberg versuchen seit Montag zwei Väter auf ihnen vermeintlich vorenthaltene Elternrechte aufmerksam zu machen. Zugleich sehen sie das Grundrecht ihrer Kinder auf beide Elternteile mißachtet. Sie verweisen auf Artikel 6 Absatz 2 [des Grundgesetzes], nach dem "Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern" sind. Der Deutsche Bundestag berate zwar ein neues Kindschaftsrecht, aber auch das nutze ihnen wenig.
Der eine Vater ist mit der Mutter seiner zwei Kinder nicht verheiratet. Hier kann nach dem Gesetz die Mutter über die Kinder allein bestimmen. Der andere Vater ist geschieden, er hat seine beiden Töchter seit acht Jahren nicht gesehen; der Mutter wurde, wie in vielen Fällen, das Sorgerecht allein zugesprochen.
Der Verein "Väteraufbruch für Kinder", der den Hungerstreik unterstützt, verweist darauf, daß in Deutschland jedes Jahr 150.000 Kinder vom Ende der Partnerschaft der Eltern betroffen seien. Rund die Hälfte dieser Kinder sehe schon ein Jahr nach der Trennung den anderen Elternteil, meist den Vater, nie mehr. Meist werde der Vater von der Kindererziehung und oft gar von jeglichem Kontakt mit den Kindern ausgeschlossen. Der Verein nennt die gegenwärtige Rechtsprechung dazu "in verlogener Weise mutterrechtsfixiert". Leider erlägen viele Mütter der Versuchung, Kinder als kalkuliertes Faustpfand, als Rache in einem Machtpoker zu benutzen. Oft gehe es nur um materielle Vorteile. Der Verein verweist auf Dänemark. Dort entscheide sich die Hälfte aller Paare nach einer Trennung für das gemeinsame Sorgerecht, in Deutschland aber nur jedes 20. Paar.
Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, der SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Krüger, sagte auf Anfrage der FR, auch das geplante neue Kindschaftsrecht berücksichtige der Kinder nicht genügend. Die Rechtswirklichkeit entspreche kaum der Verfassungsvorgabe. Das Kind hat nach seiner Auffassung ein eigenes Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. So schlägt er vor, die Altersgrenze von Kindern, die fähig sind, sich eine eigenen Meinung zu bilden, von derzeit 14 auf 12 Jahre zu senken.
Das neue Kindschaftsrecht sieht zwar einen Verfahrenspfleger vor, der vor Gericht oder in Verwaltungsverfahren die Interessen des Kindes wahrnehmen soll. Doch soll es weiter im Ermessen des Gerichts liegen, einen solchen Pfleger zu bestellen. Krüger und das Kinderhilfswerk wollen solche Pfleger generell vorsehen.
TAZ Nr. 5340 vom 25.09.1997 Seite 3 Tagesthema - TAZ-Bericht Jens Rübsam
"Die Rechtsprechung ist extrem
mutterfixiert"
- Ein Vater, der seine Kinder
nicht sehen darf, fastete öffentlich für ein
Umgangsrecht -
Noch gut kann sich Günter Gempp (46) an das Versprechen erinnern, das er Sarah (5) und Fabian (4) gab. "Ich bin euer Papa", hat er gesagt, "ich bin immer für euch da, wenn ihr mich braucht." Doch was, fragt sich der Berliner Sozialpädagoge heute, nützen solche Worte? Seit gut vier Monaten dürfe er seine Kinder nicht mehr sehen, die Mutter habe es verboten. Nach bisher geltendem Gesetz (§ 1711 BGB) konnte sie das.
Vier Jahre lebten Günter Gempp und seine Freundin zusammen: "Wir wollten nicht gleich heiraten, wir wollten noch warten." Als die Beziehung auseinanderging, wurde im gegenseitigen Einvernehmen ein Besuchskontakt vereinbart. Ein Jahr hielt diese Vernunftsregelung an. Dann aber, nach einem "belanglosen Streit, der nichts mit den Kindern zu tun hatte", verbot die Mutter den Umgang des Vaters mit den Kindern.
Seither geht Günter Gempp ungewöhnliche Wege. Auf Spielplätzen versucht er, den Kontakt zu Sarah und Fabian aufrechtzuerhalten: "Ich möchte eine Entfremdung zu meinen Kindern verhindern." Mit einem öffentlichen Fasten vor einem Berliner Familiengericht machte er kürzlich auf die Situation unehelicher Väter aufmerksam. "Der Mutter wird vom Staat automatisch das Sorge- und Umgangsrecht gegeben. Der Vater aber wird diskriminiert." Gempp zitiert das Grundgesetz, Artikel 6 Absatz 2: "Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern."
50 Prozent der "Scheidungskinder" haben schon nach einem Jahr keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil, in 80 Prozent der Fälle sind dies Väter. Darauf verweist der Verein "Väteraufbruch für Kinder", der Gempps Protestfasten unterstützte und der für kommende Woche eine neue Streikaktion angekündigt hat, "denn die gegenwärtige Rechtsprechung ist extrem mutterfixiert".
Daß sich mit der Reform des Kindschaftsrechts die Situation für uneheliche Väter wirklich ändert, bezweifelt Günter Gempp. Zwar sei darin das Recht auf Umgang mit dem Kind festgeschrieben, doch würden Väter auch weiterhin in einer "rechtlosen Situation" bleiben. Gempp hat inzwischen eine Vertreterin des Vereins "Bündnis für Kinder- und Menschenrechte" eingeschaltet, die zwischen ihm und seiner ehemaligen Lebensgefährtin vermitteln soll. Nütze das nichts, "gehe ich vor Gericht".
Jens Rübsam, Berlin
Leserbrief an die TAZ oder Fax: 030-251 80 95
Tempelhofer Volksblatt vom 2. Oktober 1997, Seite 1
Seit Montag im Hungerstreik
Zwei Väter klagen an
"Wir gehen soweit, bis es nicht mehr geht. Wir wollen doch nur erhört werden", sagen zwei Väter voller Verzweiflung. Seit Anfang der Woche sind Peter Mesch und Hadj Mecherfi im Hungerstreik. Ihre Forderung: Sie wollen ihre Kinder wiedersehen.
Vor dem Familiengericht am Halleschen Ufer haben sie eine Mahnwache errichtet. Vor der "Fassade der Macht", wie sie es nennen, demonstrieren sie für ihre Rechte als Väter. Ihr Problem ist, daß sie nicht mit den Müttern ihrer Kinder verheiratet sind. "Ich habe neun Jahre mit meiner Freundin und unserem Sohn unter einem Dach gelebt. Nach der Trennung durfte ich ihn alle 14 Tage sehen", sagt Mesch, den Tränen nahe. Seit Monaten hat er seinen Sohn nun nicht mehr zu Gesicht bekommen.
Ähnliches bei Merchefi. Seit Wochen schon hat der 43jährige keinen Kontakt zu seinem fast drei Jahre alten Sohn. "Die Mutter ist mit ihm einfach verschwunden."
![]() Ein Bild aus glücklichen Tagen. Hadj Merchefi und sein Sohn spielen. Seit einigen Wochen ist die Mutter mit dem Jungen verschwunden. |
"Keine
Einzelfälle", klagt der Verein "Väteraufbruch für
Kinder" an. Der Verein unterstützt die
beiden bei ihrem Hungerstreik. Sie fordern unter
anderem die Gleichstellung nichtehelicher Kinder
und wehren sich gegen die Ausgrenzung von
Elternteilen und die Mißachtung von
Kinderrechten. Nach Angaben des Vereins sehen
schon ein Jahr nach einer Trennung rund 75.000
Kinder nur noch einen Elternteil, meistens die
Mutter. [Anm. paPPa.com: Es sind gesamt ca.
200.000 Kinder, die jährlich zu Trennungswaisen
gemacht werden.] Die Mahnwache ist noch bis zum Freitag, 3. Oktober, direkt vor dem Familiengericht am Halleschen Ufer 62 errichtet. |
(Siehe auch Portrait von Hadj bei "Väter kämpfen für ihre Kinder")
Berliner Morgenpost vom 1.12.1997
CHARLOTTENBURG
Ein Vater kämpft verzweifelt um seinen dreijährigen Sohn
Christian Hohlfeldt
Während der Kurfürstendamm im von vorweihnachtlich gestimmten und kauflustigen Menschen überfüllt ist, hat Hadj Mecherfi (43) nur einen Wunsch - seinen Sohn Malcolm wiederzusehen.
Auf seinem Kiapptisch gegenüber dem Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche stehen zwei mit Buntpapier eingewickelte Päckchen. Der Mann erregt Aufsehen, selbst in der Menge der Berliner und Touristen. Die bunten Päckchen seien für Malcolms dritten Geburtstag am vergangenen Freitag bestimmt gewesen, doch der Vater habe ihn seit drei Monaten weder sehen noch sprechen dürfen.
,,Die Mutter hat das per einstweiliger Verfügung erreicht," sagt Mecherfi traurig, ,,wir sind zwar nicht verheiratet, aber das Kind braucht uns beide". Mit dem Sammeln von Unterschriften der vorbeieilenden Passanten will er beim Jugendamt durchsetzen, sein Kind wenigstens zurn Weihnachtsfest in die Arme nehmen zu dürfen.
,,Schuld an der Trennung,'' so erzählt er, sei eine Sekte. Die hätte sich zuerst in ihre Partnerschaft eingemischt, Lebenswandel zu erzwingen versucht. Nach seiner Gegenwehr hätte sich die Mutter schließlich beeinflussen und zur Trennung bewegen lassen. ,,Dabei habe ich mich seit Malcolms Geburt fast allein um ihn gekümmert und bin seine Hauptbezugsperson", betont Mecherfi.
Die Trennung habe schon jetzt seelische Störungen bei dem Kind verursacht - das sei vom Arzt bestätigt. Der verzweifelte Vater hat nun Widerspruch vor Gericht eingereicht: ,,Eine gerichtiiche Entscheidung dauert aber zu lange. Weihnachten ohne meinen Malcolm wäre schrecklich."
Foto: Hadj Mechert mit Geschenken für seinen Sohn. Foto: Hohlfeldt
| Datum | Medien |
Artikel |
| 15.9.97 | SFB B1 - Fernsehen Brisant | Berliner des Tages |
| 16.9.97 | RS2 - Radio | Meldung in den Nachrichten |
| 16.9.97 | Frankfurter Rundschau | 2 Spaltig 13 x 15 cm ohne Bild |
| 16.9.97 | Neues Deutschland | 1 Spaltig 19 x 10 cm mit Bild |
| 16.9.97 | Berliner Kurier | 3 Spaltig 24 x 7 cm mit Bild |
| 17.9.97 | SFB B1 - Fernsehen | Brisant |
| 17.9.97 | TV B - Fernsehen | Berlin Aktuell |
| 17.9.97 | BZ | Titelseite & Artikel 2 Spaltig / 19 x 20 cm mit Bild |
| 17.9.97 | Morgenpost | 1 Spaltig 5 x 14 cm ohne Bild |
| 18.9.97 | SAT 1 - Fernsehen | Nachrichten |
| 18.9.97 | Radio Fritz | Nachrichten |
| 19.9.97 | PRO 7 - Fernsehen | SAM |
| 22.9.97 | SFB 4 - Radio | Nachrichten |
| 22.9.97 | BZ | 1 Spaltig 11 x 14 mit Bild |
| 25.9.97 | TAZ | Bericht 2 Spaltig |
| 2.10.97 | Volksblatt | Seite 1, Bericht, 2 spaltig, 2 Bilder |
| 17.11.97 | DER SPIEGEL | "Der entsorgte Vater" |
| 27.11.97 | tip Berlin | Verpiß dich! Tränenreich wird neuerdings die "vaterlose Gesellschaft" beklagt |
| 1.12. | Berliner Morgenpost | Ein Vater kämpft verzweifelt um seinen dreijährigen Sohn |
Für eine Nachbetrachtung haben sich folgende Medien angemeldet:
Deutschlandradio Berlin, ZDF, PRO 7.