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DEUTSCHER BUNDESTAG Kommission |
53113 Bonn, 02. Februar 1998
Bundeshaus |
Schlußfolgerungen
der Kinderkommission des Deutschen Bundestages
aus der Öffentlichen Anhörung zum Thema "Existenzsicherung von Kindern"
am 29. Oktober 1997
1995 bezogen rund eine Million Kinder Hilfen zum laufenden, Lebensunterhalt. Dabei ist der Anteil von Kindern unter 7 Jahren in den letzten Jahren überproportional gestiegen. Besonders betroffen sind Kinder von Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern. In dieser Statistik ist auch die erhebliche Zahl der hier lebenden Kinder von Flüchtlingen und Asylbewerbern enthalten.
Untersuchungen haben gezeigt, daß Armut nicht länger ein Randgruppenproblem ist, sondern sich immer mehr in die Mitte der Gesellschaft verlagert.
Die Ursachen für die zunehmende Armut von Familien sind zuallererst auf die gestiegene Arbeitslosigkeit zurückzuführen. Aber auch nach Trennung und Scheidung ist die Existenzsicherung von Kindern häufig nicht gewährleistet. Hinzu kommen fehlende oder unzureichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die insbesondere alleinerziehenden Müttern die Aufnahme einer Ganztagsbeschäftigung erschweren.
Der Familienleistungsausgleich ist trotz angespannter Haushaltslage in den letzten Jahren verbessert worden. Das monatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind wurde auf je 220 DM, für das dritte Kind auf 300 DM und für weitere Kinder auf je 350 DM erhöht sowie das steuerlich freizustellende Existenzminimum (Kinderfreibetrag) auf 6.912 DM jährlich angehoben.
Die kindbezogenen Leistungen wie das Kindergeld oder der Barunterhalt reichen aber oft nicht aus, die ökonomische Existenz von Kindern abzusichern.
Armut kann sich auch auf die Gesundheit von Kindern auswirken. Sie erschwert gesundheitsbewußte Ernährung und kann dadurch zu Mangelerscheinungen führen. Es kommt zu Schwächungen des Immunsystems und daraus resultierend zu häufigeren Erkrankungen der Atemwege (Asthma). Kinder aus armen Familien haben häufiger schlechte Zähne, für deren Wiederherstellung die Kosten immens sind.
Die Kinderkommission stellt fest:
(*) Punkt 4 wurde in der Sitzung der Kinderkommission am 12. November 1997 vorab beschlossen (als Stellungnahme zum von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder (Kindesunterhaltsgesetz - KindUG) - Bundestags-Drucksache 13/7338).
Das Protokoll der öffentlichen Anhörung zum Thema "Existenzsicherung von Kindern" am 29. Oktober 1997 kann kostenfrei unter der oben angegebenen Adresse angefordert werden.
Siehe zum Thema auch: 4. Offenes Forum der National Coalition am 6. März 1998 in Berlin "Arme Kinder ohne Rechte ?"