Informationen zur National Coalition
Die National Coalition (NC) für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist ein Zusammenschluß von mittlerweile 90 bundesweit tätigen Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Konvention in Deutschland bekannt zu machen und ihre Umsetzung voranzubringen. Schirmherrin ist die Präsidentin des Deutschen Bundestags, Frau Professorin Dr. Rita Süssmuth.
Die NC setzt sich für die Interessen und Bedürfnisse aller
jungen Menschen bis 18 Jahren ein, bezogen auf die für Deutschland
umzusetzenden Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention.
Zu ihre Zielen und Aufgaben gehören deshalb insbesondere:
Derzeit bestehen vier Arbeitsgruppen, die inhaltliche Positionen zu den folgenden Themenbereichen erstellen:
- Reform des Kindschaftsrecht
- Kinder und Krieg / unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Ökologische Kinderrechte
- Umsetzung von Kinderrechten in Institutionen am Beispiel Schule
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Koordinierungsstelle:
National Coalition, Arbeitsgemeinschaft für
Jugendhilfe, Haager Weg 44, 53127 Bonn
Tel. 0228 / 910 24 - 0 Fax 0228 / 910 24 - 66
Veranstaltungen und weitere Informationen der National Coalition:
| 6. März 1997 | 21.-23. März 1997 | Position zur Reform des Kindschaftsrechts |
Publikationen |
Aus dem NC-Infobrief 10 (National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention)
"Alle freien Träger und Einrichtungen, die zu Defiziten und Fortschritten bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in ihrem Bereich fundierte Angaben machen können, werden gebeten sich an dem Prozeß zu beteiligen."
Einladung zum Workshop am 16.12.1998 in Bonn, 13:00 bis 17:00 Uhr
Zweitbericht der Bundesregierung an den Ausschuß
für die Rechte des Kindes
- Prozeß angelaufen
Im April 1999 wäre der Zweitbericht der Bundesregierung an den Ausschuß für die Rechte des Kindes fällig. Der Ausschuß für die Rechte des Kindes weist darauf hin, daß die Erstellung eines Berichtes eine Gelegenheit zur Überprüfung von Recht und Politik darstellt, die Verbesserungen von nationalem Recht und Rechtsbrauch veranlassen kann. Zudem soll die Prüfung dieser Berichte durch unabhängige Experten die Nichteinhaltung von Vertragsbestimmungen offenlegen und ein solches Aufdecken und Öffentlichmachen soll eine Änderung der Verhältnisse anregen. In den Folgeberichten sollten die Unterzeichnerstaaten dem Ausschuß Informationen über die Belange, mit denen sich der Ausschuß zuvor beschäftigt hatte, weitergeben. Über Maßnahmen, die infolge von Vorschlägen und Empfehlungen des Ausschusses (concluding observations) nach Prüfung des Erstberichtes durchgeführt wurden und über die Schwierigkeiten bei der Durchführung dieser Vorschläge sollte Bericht erstattet werden. Der Ausschuß hat Richtlinien erstellt, an die sich die Staaten bei der Erstellung von Erst- und Folgeberichten halten sollen. Er ersucht, die Staaten außerdem, ihren Berichten Abschriften von relevanten gesetzgeberischen und richterlichen Entscheidungen sowie auch statistische Informationen, Hinweise und relevante Forschungsergebnisse beizufügen. Das weitere Verfahren sieht vor, daß der Ausschuß nach Erhalt des Berichtes ergänzende schriftliche Informationen, insbesondere von nicht-staatlichen Organisationen (NGOs) einholt. Eine Arbeitsgruppe, die vor der eigentlichen Plenarsitzung mit den Regierungsvertretern tagt, erstellt einen vorbereitenden Überblick über den Bericht. An dieser Sitzung können Vertreter von NGOs auf Wunsch teilnehmen. Die Arbeitsgruppe arbeitet einen Fragenkatalog aus, zu dem von der Regierung noch vor der Plenarsitzung Stellung bezogen werden muß.
In seiner Plenarsitzung prüft der Ausschuß dann den Bericht im Beisein der entsandten Regierungsvertreter. Der Ausschuß empfiehlt die Anwesenheit von Vertretern der Regierung, die auf nationaler Ebene mit der Durchführung der Konvention betraut sind. Diese werden gebeten, zu den Fragen und Bemerkungen der Ausschußmitglieder Stellung zu nehmen, um die gegenwärtige Situation im betreffenden Land besser verständlich zu machen. Zu Ende des Gesprächs erstellt der Ausschuß ein abschließendes Protokoll (concluding observations), das die Hauptpunkte der Diskussion wiedergibt und die Belange aufzeigt, die in der Folge eine bestimmte Handlung auf nationaler Ebene verlangen.
Zur Rolle der NGOs
Die Konvention über die Rechte des Kindes ist der einzige internationale Menschenrechtsvertrag, der NGOs ausdrücklich eine Rolle bei der Beobachtung und Überwachung ihrer Umsetzung zuteilt. Der Ausschuß fordert diese systematisch auf, Berichte, Dokumentationen und andere Informationen weiterzugeben, um ihm eine umfassende Einsicht zu ermöglichen, wie die Konvention in einem bestimmten Land durchgesetzt wird.
Der Ausschuß ist dankbar für schriftliche Informationen von internationalen, regionalen, nationalen oder lokalen Organisationen. Die eingereichten Informationen sollen es dem Ausschuß ermöglichen, eine ernsthafte und unabhängige Einschätzung der Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Konvention vorzunehmen. Der Ausschuß sucht Informationen über alle Bereiche, die von der Konvention betroffen sind und interessiert sich für Informationen über Belange über die der Regierungsbericht nur unzureichend Aufschluß gibt, oder die dort aus Sicht der NGOs falsch oder mißverständlich, bzw. überhaupt nicht dargestellt werden. Ziel des NGO-Berichtes sollte eine systematische Analyse der Situation sein, in der gezeigt wird, wie weit Gesetz, Politik und Praxis mit den Grundsätzen und Bestimmungen der Konvention in Einklang sind. Der Bericht sollte die Situation von Kindern im ganzen Staat wiedergeben, Unterschiede in den Bereichen von Gesetzgebung, Verwaltung, Kultur und Rechtsprechung müssen darin gezeigt werden.
Die Vorbereitungen
Das für die Umsetzung der Konvention zuständige BMFSFJ hat Ende Mai d.J. verschiedene Stellen aufgefordert, bezüglich des Zweitberichtes Zuarbeit zu leisten.
Die Koordinierungsgruppe der National Coalition hat beschlossen, unter Berücksichtigung der für die Berichterstattung geltenden Richtlinien die Bundesregierung zu verschiedenen Themen um Berichterstattung zu bitten. Dieses sind zum einen die Schwerpunkte, mit denen sich die NC auf der Grundlage der concluding observations befaßt hat, wie z.B. die Reform des Kindschaftsrechts, unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder, ökologische Kinderrechte und Existenzsicherung von Kindern; zum anderen handelt es sich um Problembereiche, die auch im 10. Kinder- und Jugendbericht behandelt werden, wie z.B. die Situation von Kindern und Jugendlichen ohne deutschen Paß. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der NC dazu aufgefordert, die Berichterstattung über die aus ihrer Sicht relevanten Bereiche einzufordern.
Alle freien Träger und Einrichtungen, die zu Defiziten und Fortschritten bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in ihrem Bereich fundierte Angaben machen können, werden gebeten sich an dem Prozeß zu beteiligen. Alle Interessierten sind deshalb eingeladen an einem Workshop am 16. Dezember von 13.00-17.00 Uhr in Bonn teilzunehmen. Ziel des Workshops ist es, aus verschiedenen Handlungsfeldern die relevanten Themenbereiche zusammenzutragen und daraus eine Prioritätenliste zu entwickeln. Weitere Informationen zum Workshop sowie eine Kopiervorlage der Richtlinien zur Erstellung des Zweitberichtes erhalten Sie bei der Koordinierungsstelle der NC (10-98-1)
Herausgeber der NC-Infobriefe:
National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
c/o Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe
Haager Weg 44
53127 Bonn
Telefon: 0228 910 24-0
Telefax: 0228 910 24-66
E-Mail: agjbonn@aol.com
Redaktion: Dr. Beate Schmidt-Behlau
Diese Publikation wird aus Mitteln des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Bisherige Aktionen von Elterngruppen, die sich an die Vereinten Nationen gewandt haben: