3. Antwort des französischen Außenministers vom 11. September 1997 auf eine parlamentarische Anfrage

    (Übersetzung aus dem "Journal Officiel", dem Gesetzblatt der Französischen Republik vom 11. September 1997 - mitgeteilt von Frau Catherine Iniesta-Urban, Hauptverband der Franzosen im Ausland - Sektion der Französischen Frauen im Ausland, Vorsitzende für den Verband in Hessen und Rheinland-Pfalz)

    Journal Officiel, 11.9.1997, Drucksache Nr. 762 - Juli 1997. -

    Parlamentarische Anfrage zur Außenpolitik (Deutschland - französische Kinder - Sorgerecht und Umgangsrecht)

    Herr Charles Cova möchte die Aufmerksamkeit des Herrn Außenministers auf die Situation der französischen Kinder richten, die zur Zeit willkürlich in Deutschland festgehalten werden, weil ein Elternteil in dieses Land geflüchtet ist, meistenteils in der Absicht, sich der Anwendung französischer Gesetze zu entziehen. Die in Frankreich verbliebenen Eltern haben äußerste Schwierigkeiten, ein Besuchs- oder Sorgerecht zu erlangen.

    Schon im Januar 1997 hatten einige Parlamentarier eine Delegation von Eltern von zur Deutschen Botschaft in Frankreich begleitet. Sie wurden weder empfangen noch angehört. Offensichtlich hat unser Partner Deutschland eine Position inne, die den französischen und deutschen Entscheidungen der Justiz widersprechen unter gleichzeitiger Verletzung der Internationalen Konvention der Menschenrechte und der Europäischen Konvention für die Rechte des Kindes., denen Deutschland beigetreten ist.

    Um diese für die Familien äußerst schmerzhaften Konflikte zu lösen, möchte man wissen, welche Maßnahmen der Herr Minister ergreifen und welche Haltung er gegenüber dieser Sachlage einnimmt.

    Antwort des französischen Außenministers:

    Der ehrenwerte Abgeordnete hat die Aufmerksamkeit des Außenministers auf die Situation der französischen Kinder gelenkt, die zur Zeit in Deutschland festgehalten werden, weil einer der Eltern sich in dieses Land abgesetzt hat, um sich meistenfalls der Anwendung französischen Rechts zu entziehen.

    Frankreich und Deutschland sind Unterzeichner der Haager Konvention vom 25. Oktober 1980 zu den zivilrechtlichen Aspekten internationaler Kindesentführungen, die zum Ziel hat, die Rückkehr der entführten Kinder zu ihrem gewohnten Wohnsitz zu ermöglichen. Es ist richtig, daß schon wiederholt durch die unabhängige deutsche Rechtsprechung die Anwendung dieser Konvention unwirksam gemacht wurde durch die übertriebene Anwendung des Artikel 13 dieses Regelwerkes, der es erlaubt, unter bestimmten Umständen die Rückführung eines Kindes zu verweigern. Frankreich und Deutschland sind ebenfalls Unterzeichner der Europäischen Konvention vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Anwendung der Entscheidungen in Sachen Sorgerecht und die Wiederherstellung dieses Rechtes. Die Schwierigkeit ist begründet in der Tatsache, daß die Anwendung der vorgenannten Konventionen von der unabhängigen Rechtsprechung der befaßten Gerichte abhängt.

    Für Frankreich ist der Justizminister mit der Anwendung dieser beiden Konventionen befaßt und hat zu wiederholten Malen die Aufmerksamkeit seines deutschen Amtskollegen auf diesen Zustand gelenkt. Diese Interventionen haben die Unterstützung des Außenministers insbesondere durch die diplomatischen und konsularischen Dienststellen gefunden. Wir müssen eingestehen, daß bis jetzt diese Interventionen kaum Erfolg hatten. Der Außenminister verfolgt gemeinsam mit dem Justizminister die Bemühung, bei den deutschen Behörden Sensibilität für die Schwierigkeiten bei der Behandlung der Einzelfälle zu schaffen. Er versucht auch, die Arbeitssitzungen im Rahmen bilateraler Tagungen, ebenso wie den Aktionsrahmen der Haager Konvention erfolgreich zu nützen, um diese Situation anzuprangern und eine Verbesserung zu erlangen.


    B. Zur Situation in Großbrittanien

    Vom 18. bis 20. Mai fand in Dartington, Großbrittanien, eine britisch-deutsche Konferenz auf diplomatischer Ebene statt. Thema: Die internationalen Kindesentführungen und die jurististische Praxis der beiden Staaten. Allein von britischer Seite waren fünfzig Rechtsexperten anwesend - was die Bedeutung dieses Themas verdeutlicht. Grundlage für die Verhandlungen war eine Untersuchung von Prof. Nigel Lowe und Allson Perry: "The Operation of Hague and European Conventions on International Child Abduction between England and Germany". paPPa.com veröffentlicht hier zunächst nur die Zusammenfassung der Ergebnisse der Konferenz. Die Veröffentlichung der Untersuchung wird noch geprüft.

    Die wesentlichen Kernpunkte der Untersuchung:

  1. Die Bundesrepublik Deutschland verzeichnet auffallend und im Unterschied zu anderen Ländern wesentlich mehr Fälle, in denen ein Kind nach Deutschland eingeführt wird, als Ausweisungen nach der Haager Konvention durchgeführt werden (im Vergleich Großbrittanien/Deutschland 74 zu 24 %).
  2. Die Gerichtsverfahren dauern in Deutschland um ein Vielfaches länger als in Großbrittanien.
  3. Deutsche Richter haben wenig oder kaum Erfahrung in der Anwendung internationler Vertrags-/Gesetzeswerke, was sich in der Behandlung internationaler Kindesentführungen niederschlägt. Dies korrespondiert mit dem deutschen Selbstverständnis, daß jeder Richter vollständig unabhängig ist.
  4. Hoffnung gibt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, das in letzter Instanz darüber entscheidet, ob Kinder zurückgeführt werden und eine hohe Kompetenz bei seinen Entscheidungen gezeigt hat.
  5. Die englische Fassung der Konferenzergebnisse:

    "Anglo-German Judicial Conference, Dartington, 18-20 May 1997, Summary

    1. A well-organised conference, 50 delegates drawn from the cream of the English family law legal establishment. Lower key people form the German side. Very different way of dealing with the Hague Convention and child abduction cases. German side often critical of their own procedures, preferring English practice. Main complaint about Germany, from the English side, is the inordinate delay in resolving some of the cases. Both sides conclude that more trust in each others system is necessary. Solid ground for optimism and similar conference will be set up, funds permitting, within 2 years in Germany. (...)

    Problems

    5. Both sides admitted that the main problem was the speed in dealing with the bilateral cases. The English generally made their decisions without the child´s view being held, based on paper evidence, reaching a decision quickly to send the child back and relying on the German court to make a fair decision. This way of handling cases was especially commended by Dame Elisabeth Butler-Sloss. The key point was that the merits of custody should be decided in the country from which the child was abducted. The German procedure, by contrast, was that inexperienced judges could hold up cases by asking to see the psychological reports, wanting to see the child and not having sufficient trust in the ability of the English court to make the right decision. Together with this was the strong feeling of judicial independence. (comment: this seems to being true in the Laylle case). The German participants were refreshingly prepared to admit to this problem of delay and it was interesting to observe some German lawyers turning on theis judges and criticising the long drawn-out procedures.

    6. Both sides agreed that enforcement of the court´s decision was difficult and that follow-up was rarely observed. The Germans reported that theis legal system was currently under review, with major reforms being proposed [Anmerkung paPPa.com: That´s a joke, man!] One plan is to rationalise the number of courts and reduce the number where cases of this tape can be heard to 21 from the 300 at present. This would bring their system more in line with our own. A German Law Professor, Dr. Salgo, said that the sooner the German family justice system was reformed, the less likelihood of some parents wanting to take the law in their hands. But more specialised lawyers would be needed, who would need to qualify by taking a harder exam.

    7. Lord Justice Thorpe, in his concluding remarks, said that he was pleased at how the conference had developed and said that its conclusions would be published in legal journals. As the first of its kind, it had played an important function as a conduit for both side to get to know one another. Although the Hague Convention, because of its importance, had been the main subject of discussion, he very much hoped that next time round the German side would choose some additional issues. (...)


Juni 2000: Nach der Aktion im September 1997
Erneut Aktion vor der Deutschen Botschaft in Paris:

PROTESTMARSCH AM 9. JUNI - PARIS

Mitteilung von Olivier Karrer, 5.6.2000

Laß uns zahlreich kommen ZUM TREFFEN AM FREITAG 9. JUNI 2000, 14:00 Uhr


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