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    Stuttgarter Nachrichten vom 5.1.1998:

  1. Der Kampf ums Kind kennt keine Zimperlichkeiten
  2. Vater an der Pommesbude - Georg Nassos kämpft um seine vierjährige Tochter Sophia
  3. Mutter fürs Wochenende - Annette Schäfer hat sich zuletzt mit Jans Vater arrangiert
  4. Zum 1. Juli 1998 tritt das neue Kindschaftsrecht in Kraft
  5. KOMMENTAR: Kindeswohl

  6. Der Kampf ums Kind kennt keine Zimperlichkeiten

    Wenn sich Vater und Mutter nach der Trennung nicht einig sind, müssen Gerichte das Sorge- und Umgangsrecht regeln

    Von unserem Reporter MICHAEL ISEMBERG

    Nach der verlorenen Schlacht um die Ehe oder die Beziehung folgt nicht selten der Kampf ums gemeinsame Kind. Vor allem Väter glauben sich auf der Verliererseite.

    "Die Kinder wurden wie Ware verschachert. Wir werden gegen das Urteil Widerspruch einlegen.'' Bittere Worte eines Mannes, der seiner Tochter im Gerichtsverfahren um die elterliche Sorge für die beiden elf und 13 Jahre alten Kinder zur Seite steht. Die Frau hat den Prozeß gegen ihren früheren Ehemann vor dem Familiengericht Bad Cannstatt verloren. Wenn nicht ein kleines Wunder geschieht, wird auch das Umgangsrecht der Mutter mit ihren Kindern durch ein Urteil geklärt werden.

    "Drei Viertel aller Fälle, in denen das Sorge- und Umgangsrecht geregelt werden muß, bekommen wir gar nicht zu Gesicht'', sagt Christoph Strecker, Vorsitzender Richter am Stuttgarter Familiengericht, "da einigen sich die Eltern ohne uns.'' 421000 Eheschließungen standen 1996 in Deutschland 176000 Scheidungen gegenüber. Die Zahl der Alleinerziehenden wird 1996 mit über 2,7 Millionen angegeben. Erst wenn es zum Streit ums Kind kommt, werden Gerichte eingeschaltet. Krasse Schiedssprüche, wie das betreute Umgangsrecht, sind selten - gütliche Regelungen der Alltag.

    "Es ist unser Job, sanfte Lösungen zu finden'', sagt Strecker, "erst wenn das nicht klappt, gibt's eine gerichtliche Entscheidung.'' Meistens sind es Väter, die das Gericht anrufen. In 70 Prozent aller Fälle, die gerichtsnotorisch werden, bekommt die Mutter das Sorgerecht zugesprochen. Organisationen, die für die Rechte der Väter eintreten, fordern daher "ein bedingungsloses Sorgerecht für beide Eltern, das nicht juristisch einklagbar ist''. Angesichts des Elternkonfliktes sei eine Lösung im Sinne des Kindes Utopie. Das derzeit geltende Sorgerecht wird als "Waffenlieferung ins Krisengebiet'' bezeichnet.

    Als Motive, das eigene Kind zur Streitsache vor Gericht zu machen, hat Richter Strecker Phänomene ausgemacht, die mehr mit den Eltern als mit den Kindern zu tun haben. "Da geht es um Trauerarbeit, um Abschiednehmen. Es geht darum, mit einer neuen Lebenssituation ohne den Partner klarzukommen. Es geht um Schuldgefühle und auch ums Geld.'' Es gebe Mütter, sagt Strecker, "die ihr Kind als Geisel halten'', Väter, denen "das tägliche Kind eine Last ist'', Elternteile, die über das Kind den Einfluß auf den Partner aufrecht halten wollen. Es geht um Besitzdenken: "Das Haben-wollen erscheint in der Figur des Kindeswohles.'' Nicht zuletzt geht es um die Identität durch die gesellschaftliche wie soziale Rolle als Mutter oder Vater: "Es ist gut für das Ego, gebraucht zu werden'', sagt Strecker.

    Wenn so vieles auf dem Spiel steht, sind die Kontrahenten bei der Wahl der Waffen nicht zimperlich. Ämter werden angegangen, Richter, Beratungsstellen. Die Integrität des Gegners wird, in all ihren Facetten, in Frage gestellt. Der Vater, der eingangs erwähnt wurde, bezichtigt gegenüber dem Jugendamt den vormaligen Ehemann seiner Tochter nicht nur des "Vergnügens mit fremden Damen'', sondern des Ungeheuerlichen: Der Mann habe den elfjährigen Jungen "ohne Schlaf in die Schule geschickt''. Das erinnert den Kläger an düstere Zeiten: "So quälte die Gestapo ihre Delinquenten.'' Sein Fazit: die Unterbringung der Kinder in einem Heim sei immer noch besser als das vom Gericht angeordneten Elternhaus.

    "Ich bin Familienrichter'', sagt Strecker, "und kein Psychologe.''


    Vater an der Pommesbude

    Georg Nassos kämpft um seine vierjährige Tochter Sophia

    Mit leisem Schnurren spult der Anrufbeantworter zurück und stoppt. Dann läuft das Band vorwärts. Eine dünne Simme sagt: "Hallo.'' Dann schaltet der Apparat ab. "Das ist das letzte, was ich von meiner Tochter gehört habe'', sagt Georg Nassos.

    An den Wänden hängen Dutzende Fotos, Zeichnungen und Bilder. Das Motiv ist immer dasselbe: ein kleines Mädchen, das den Betrachter scheinbar fragend anschaut. "Zuletzt habe ich Sophia vor neun Monaten gesehen'', erzählt Nassos. Seither verweigere die von ihm getrennt lebende Mutter jeglichen Umgang mit der gemeinsamen, nichtehelichen Tochter.

    Nach der Trennung der Eltern im Herbst 1994, Sophia ist ein Jahr alt, nimmt die Mutter die Tochter mit zu sich nach Düsseldorf. Nassos darf sie alle 14 Tage besuchen. Doch die freiwillige Absprache hält nicht lange. Auf Vermittlung des Jugendamtes werden jetzt Treffen mit "Übergabe des Kindes'' im Amt ausgehandelt. "Ich bin mit Sophia auf Spielplätze gegangen'' erzählt Nassos, "an die Pommesbude. Wo hätte ich auch hingehen sollen, für die wenigen Stunden?'' 38mal sieht der Vater seine Tochter, das letzte Treffen ist am 3. März 1997. Nassos kämpft um sein Kind. Er engagiert sich in einer Betroffenen-Organisation, hält Pressekonferenzen ab, klagt an. Für ihn steht der Schuldige fest: das Düsseldorfer Jugendamt. "Am Anfang haben wir beide, die Mutter und ich, versagt. Dann hat das Amt die Frau zu meinen Ungunsten beeinflußt.'' Sophia werde instrumentalisiert im Kampf Mutter gegen Vater. Die Anwältin der Mutter spricht vom "uneinsichtigen und anmaßenden Verhalten'' des Vaters.

    Im vorerst letzten, außergerichtlichen Vermittlungsversuch wird die "Übergabe'' von Sophia an den Vater für jeweils vier Tage im Monat vorgeschlagen. Zu seinem Kampf in der Öffentlichkeit heißt es: "Herr Nassos stellt alle Aktivitäten in dieser Sache sofort und nachweislich ein.'' Ein klassischer Maulkorb.

    Georg Nassos Leben ist über den Kampf um die Tochter ("mein Martyrium'') aus den Fugen geraten. Eine gütliche Einigung mit der Mutter scheint in weite Ferne gerückt. Demnächst treffen sich Mutter und Vater wieder - vor Gericht. ise

    [Anm. paPPa.com: Zum Fall Nassos siehe auch einen Bericht in der TAZ vom 28.7.97 "Uneheliche Väter sind arme Schweine"]


    Mutter fürs Wochenende

    Annette Schäfer hat sich zuletzt mit Jans Vater arrangiert

    "Die Entscheidung, Jan zu seinem Vater zu geben, hat mich von meiner Opferrolle befreit'', sagt Annette Schäfer. "Wir dürfen uns auch in dieser Extremsituation, wenn einem als Mutter oder Vater das Kind entzogen wird, nicht selbst vergessen.''

    Jan kommt im Dezember 1989 zur Welt. Fünf Jahre später, im Frühjahr 1994, trennen sich die verheirateten Eltern. Die Mutter nimmt das Kind zu sich. Als der Vater Jan nach einem "Umgangswochenende'' nicht zurückbringt, stellt Annette Schäfer bei Gericht einen Antrag auf Herausgabe des Kindes - er wird abgelehnt. Das Jugendamt befindet, daß Jan bei seinem Vater, der jetzt mit einer anderen Frau und deren zwei Kinder zusammenlebt, besser aufgehoben ist. Im Herbst 1997 wird Annette Schäfer das Sorgerecht aberkannt.

    Alle 14 Tage, von Freitag, 15 Uhr, bis Sonntag, 18 Uhr, ist Jan bei seiner Mutter. "Am Anfang'', sagt sie, "schien es so, als nehme ich dem Vater sein Kind weg. Inzwischen ist es eher zu einem Abnehmen geworden.'' Beide Eltern sind beruflich erheblich eingespannt. An den Wochenenden mit Jan versucht die Mutter, ihrem Sohn einen "Mittelweg zwischen Alltag und Vertüttelung'' zu bieten. "Der Jan tankt dann Mama. Ständig will er wissen, wie lieb ich ihn habe.''

    Annette Schäfer ist der Ansicht, daß das Gericht und das Jugendamt "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten richtig entschieden haben''. Gleichwohl macht sie sich für ein gemeinsames elterliches Sorgerecht und die Möglichkeit, "Jan zu sehen wann und wie ich will'', stark. Das Wohl des Kindes müsse im Mittelpunkt stehen, statt zum Spielball unterschiedlichster Interessen mißbraucht zu werden. Ein Schritt in die richtige Richtung seien Anwälte des Kindes, die im Konfliktfall eher als Gerichte "den Sprengstoff aus den Paarbeziehungen nehmen können''.

    So gefaßt Annette Schäfer mit ihrer Situation als Teilzeit-Mutter auch umgeht, und wenn sie auch einräumt, daß es Jan "bei seinem Vater gut geht'', so ist sie doch davon überzeugt, daß sie "seine bessere Mutter'' ist. Annette Schäfer hat damit zu leben gelernt. Dennoch: "Das eigene Kind vorenthalten zu bekommen, erzeugt ein ungeheures Gefühl von Ohnmacht.'' i s e


    Zum 1. Juli 1998 tritt das neue Kindschaftsrecht...

    Zum 1. Juli 1998 tritt das neue Kindschaftsrecht in Kraft. Wichtigste Neuregelung ist die Einführung der gemeinsamen Sorge für geschiedene oder nicht miteinander verheiratete Eltern. Das bisher im Gesetz nicht vorgesehene gemeinsame Sorgerecht nach einer Scheidung wird zwar nicht zum aufgezwungenen Regelfall, bleibt aber bestehen, wenn kein Elternteil etwas anderes beantragt. Eine Prüfung durch Gerichte ist nicht vorgesehen. Richter müssen nur dann entscheiden, wenn ein Elternteil gegen den Willen des anderen die Alleinsorge übernehmen will. Unverheiratete Eltern können ebenfalls das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Wenn sie sich nicht verständigen, bleibt die Sorge bei der Mutter. Verbesserungen zugunsten der Kinder wird es auch beim Umgangsrecht geben. Das Kind (!) bekommt einen Rechtsanspruch auf Kontakt mit Mutter und Vater. Bei Streitigkeiten der Eltern gibt es ein gerichtliches Vermittlungsverfahren unter Einschluß eines ,,Anwalt des Kindes''. dpa


    KOMMENTAR: Kindeswohl

    VON MICHAEL ISEMBERG

    Wer keine eigenen Kinder habe, faucht ein Vater den Berichterstatter an, könne hier "überhaupt nicht mitreden''. Und geredet wird viel in der Diskussion ums "Recht am eigenen Kind'', gestritten, gedroht und geweint dazu. Manches Plädoyer erfüllt nur einen Zweck: den Selbstzweck. Nur diejenigen, um die es tatsächlich geht, die Kinder nämlich, bleiben sprachlos.

    Kinder als Streitsache vor Gericht, dieser Umstand ruft nicht erst seit dem denkwürdigen Karlsruher Schadenersatz-Urteil für ein behindertes Kind ein ungutes Gefühl hervor. Im Falle von Eltern, die sich nach der Trennung unversöhnlich gegenüberstehen, birgt der Gang vor Justitias Schranken jedoch Chancen: daß nämlich das Wohl des Kindes wieder in den Mittelpunkt rückt. Das neue Kindschaftsrecht, das explizit dem Kind ein "Recht auf Vater und Mutter'' einräumt, trägt diesem Gedanken Rechnung. Es ist zu wünschen, daß es mutige Richter findet, die es konsequent umsetzen.

    Im äußersten verfügen die Richter ein "betreutes Umgangsrecht''. Unter Aufsicht eines unbefangenen Dritten haben Männer und Frauen die Möglichkeit, für wenige Stunden ihrem Kind Vater und Mutter zu sein. Das mag von dem betroffenen Elternteil im Einzelfall als zutiefst demütigend empfunden werden, und in der Tat sind die Rahmenbedingungen für solche Begegnungen bisher alles andere als ideal, doch wiederum gilt: es ist im Sinne des Kindes.

    Kinder sind auf Offenheit und Ehrlichkeit angewiesen. Dazu gehört auch, sie über das Zerwürfnis ihrer Eltern, und sei es durch einen Richterspruch, nicht im unklaren zu lassen. Nur so können sie lernen, es eines Tages vielleicht besser zu machen.


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