| Berliner Morgenpost, 29.
April 1997
7.000 DM Strafe für Vater: Tochter erst nach Tagen zurückgebracht Strafprozeß um elterliches Sorgerecht Von Dietmar Treber
Als der Arzt Dr. Klaus-Peter M. (46) und die Arzthelferin Sarah (31, Name geändert) sich im September 1993 trennten, verband sie mehr als nur der Trauschein. Das erste Kind der beiden war die kleine Julia (5), und beim Auszug aus der Wohnung war Mutter Sarah mit einem weiteren Kind schwanger. Diese Kinder wollte Dr.M. nicht missen: Ein heftiger Kampf vor dem Familiengericht begann. Das Sorgerecht wurde, wie in den meisten Fällen, der Frau zugesprochen. Man einigte sich darauf, daß der Vater jedes dritte Wochenende und zweimal pro Jahr eine ganze Woche mit Julia verbringen darf. Vorausgesetzt, man einigt sich rechtzeitig über die Termine. Anfang Mai des Jahres 1995 bat Dr.M. um einen Wochen-Urlaub vom 26. Mai an. Doch sie legte ihr Veto ein, weil Geburtstage anstanden. Als der Vater nun am Sonnabend, 27. Mai, anrückte, um Julia mitzunehmen, ging Sarah M. von einem normalen Wochenendbesuch aus. "Morgen um drei oder um sechs?" fragte sie nach der Rückkehrzeit. "Um drei", knurrte er zurück. "Eine List" nannte dies eine Tiergartener Strafrichterin: Dr.M. hatte vor, das Kind am Sonntag nicht zurückzubringen. Sarah M. fand heraus, daß er mit Julia an seinen neuen Wohnort Augsburg gefahren war und erwirkte am Montag beim Familiengericht eilig einen "Herausgabebeschluß". Sie fuhr dann vergeblich nach Bayern, weil Dr.M. sich mit dem Kind an einen unbekannten Ort zurückgezogen hatte. Als er das Kind am 4. Juni 1995 zurück nach Charlottenburg brachte, lief bereits eine Anzeige wegen Kindesentziehung. Denn: "Ein Kind ist kein Gegenstand, den man sich einfach nimmt", meinte der Anwalt der Mutter. "Das Wohl des Kindes steht beim Sorgerecht immer obenan." Eine zweite Anzeige wegen Körperverletzung kam hinzu, denn vor den Augen der Fünfjährigen schlug er seiner Ex-Ehefrau ins Gesicht. 7000 Mark Geldstrafe muß Dr. M. nun für den eigenmächtigen Urlaub und die Prügel bezahlen. Insgesamt aber, so seufzte die Richterin, ein "noch vergleichsweise harmloser Fall".
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