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ISUV: Umgangsverweigerung ist Menschenrechtsverletzung
Der ISUV-Report berichtet in seiner aktuellen Ausgabe 73 (9/97) von einer Aktion des ISUV- Regionalbeauftragten Horst Bonin:
Umgangsverweigerung ist Menschenrechtsverletzung
Der einleitende Satz beschreibt das Thema: "Noch immer kommt es häufiger vor, als so mancher denkt: Mit üblen Tricks, häufig unter tatkräftiger Mithilfe von Jugendämtern, Familiengerichten und Anwälten wird das Umgangsrecht verweigert und mit psychischem Druck verhindert - dabei wird gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen."
Horst Bonin sammelte 80 Fälle von Vätern, die ihre Kinder - z.T. seit vielen Jahren - nicht mehr gesehen haben. "In allen Fällen werden die gleichen fadenscheinigen Gründe vorgeschoben: Die Kinder wollen angeblich nicht, der Umgang sei schädlich ...Vielfach werden auch psychische Probleme der Mutter benannt. ... Und wenn dann "alle Stricke zu reißen" drohen, taucht der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs auf."
Im Anschluß an diese Einleitung werden die Stellungnahmen der diversen Politiker auszugsweise dokumentiert. Dazu vorab der Kommentar "Grundtendenz aller Antworten: Was war, wird "weggeschoben", es herrscht das Prinzip Hoffnung (auf die Reform des Kindschaftsrechts)."
Der Bundesjustizminister weiß schon einiges über das Problem: "Die Alleinsorge entfremdet das Kind dem anderen Elternteil - meist dem Vater. Nach rechtstätsächlichen Untersuchungen hat mehr als die Hälfte der geschiedenen Väter ein Jahr nach der Scheidung keinerlei Kontakt mehr zu dem Kind." Und dann ein ganzes Stück weiter: "Die von Ihnen angesprochene Durchsetzung von Umgangsrechten gehört sicherlich zu den wichtigsten und schwierigsten Problemen der Reform. Nach geltendem Recht sind folgenden Sanktionen möglich, wenn ein bestehendes Umgangsrecht vereitelt wird:
Darüber hinausgehende Patentlösungen gibt es hierzu auch in anderen Rechtsordnungen nicht. Im französischen Recht wird das Besuchsrecht mit Hilfe des Strafrechts durchgesetzt. (...) Ich halte die strafrechtliche Sanktion einer Umgangsvereitelung (...) für sehr problematisch, weil dadurch das Verhältnis zwischen diesem Elternteil und dem Kind erheblich belastet würde. Nach dem Regierungsentwuf soll zur besseren Verwirklichung des Umgangsrechts ein gerichtliches Vermittlungsverfahren eingeführt werden."
Die Reaktionen der anderen Politiker werden zusammenfassend dargestellt:
Der Bundespräsident leitete an den Petitionsauschuß weiter. Dort bekam man ein Aktenzeichen und wurde um Geduld gebeten mit dem Hinweis, daß es eine Vielzahl gleichlautender Eingaben gäbe.
Das Bundesfamilienministerium verwies u.a. pauschal auf den Umstand, daß es schon "hinreichende Rechtsgrundlagen" gibt, um die "systematische Verhinderung des Umgangsrechts" zu vereiteln. Auf die weiteren gestellten Fragen wird nicht eingegangen.
Die Bundestagsabeordneten Geis, Pofalla, Götzer und Möllemann erhoffen sich vom neuen Kindschaftsrecht auch in Hinsicht auf das Umgangsrecht einen Paradigmenwechsel.
Der Artikel endet mit zwei Aufforderungen:
1. Alle Betroffenen sollten unbedingt an den Petitionsausschuß schreiben: Deutscher Bundestag - Petitionsausschuß, Bundeshaus, 53105 Bonn.
2. Die Fallsammlung gehe weiter. Man solle sich wenden an: ISUV-Regionalbeauftragter Horst Bonin, Postfach 130 166, 33544 Bielefeld.
Wir gratulieren Horst Bonin zu dieser engagierten Aktion, verweisen aber gleichzeitig auf die Fallsammlung des "Bündnis für Kinder e.V.", die auch dieser Fragestellung gewidmet ist.
Das "Bündnis für Kinder" ruft zum 12.12.1997 zu einer bundesweiten Aktion "Schluß mit dem Umgangsboykott !" auf. Wir hoffen, daß auch der ISUV sich hier anschließen wird ... !