paPPa.com dokumentiert - neben dem Desaster bei
Umgangs- und Sorgerechtsfragen - die kritische Situation in weiteren Bereichen
der bundesrepublikanischen Kinderpolitik. Wir danken dem Autoren für
den Beitrag.
Klaus W. Vollgold, Referent für
Kinder- und Jugendpolitik, Arbeitsgemeinschaft der Ev. Jugend, Mitglied
der Koordinierungsgruppe der National Coalition:
Von der Vision zur Verwirklichung - Kinderpolitische
Herausforderungen
Verteilung von Ressourcen - was darf ein Kind
noch kosten?
Vortrag, gehalten anläßlich des 3.
Offenen Forums der National Coalition am 6. März 1997, Bonn
Statement: Die Republik Deutschland ist den Problemen
nicht mehr gewachsen. Zu dieser Einschätzung gelangt der wissenschaftliche
Leiter des Büros für Familienfragen und soziale Sicherheit in
Heidelberg, Jürgen Borchert. Eine Serie von familienpolitischen Katastrophen:
- Das Humankapital ist die wichtigste Zukunftsressource
überhaupt. Mehr denn je wird es in Zukunft auf Innovations-, Umstellungs-,
Bildungs- und physische und psychische Leistungsfähigkeit ankommen.
- Die Einsicht in diesen Sachverhalt ist hierzulande verschüttet.
Anfang der 50er Jahre war diese Einsicht bei den Gründervätern
der sozialen Marktwirtschaft noch vorhanden. Ihnen war damals völlig
klar, daß es immer die Nachwuchsgeneration ist, von der der Wirtschaftserfolg
der Zukunft abhängt.
- In Deutschland wird Jugend selber rar, das Durchschnittsalter
hierzulande steigt von heute rund 40 Jahren in den nächsten Jahren
auf über 47 Jahre an. Vorruhestandsmodelle bei großen Firmen
beginnen heute bereits bei 49jährigen.
- Statt nun Geld für die Nachwuchsgeneration bereitzustellen,
passiert das Gegenteil: Man macht das Geld für die Familien und im
Bildungsbereich locker und beschenkt damit nicht Unterhaltspflichtige.
Im Familienurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.92 konnte dies
anhand von Globalanalysen hinreichend nachgewiesen werden.
Tatsächlich wird, wer sich in die Subtilitäten unserer Transfersysteme
einarbeitet, eine Kette familienpolitischer Desaster finden. Diese Familienpolitik
hat mittlerweile dazu geführt, daß Familien heute an den äußersten
ökonomischen Rand gedrängt werden.
- Begonnen hat die Serie familienpolitischer Einschnitte
mit der Rentenreform 1957, die die Kollektivierung der Alterslasten brachte,
ohne auf der anderen Seite balancierend die Kinderlasten zur Aufgabe der
Gesellschaft zu machen. In Familien wurde damit die Altersvorsorge für
Kinderlose aufgebürdet, ein Transfer in der Größenordnung
von ca. 160 Milliarden DM. Die Erfinder der dynamischen Rente haben damals
schon warnend auf diesen Punkt hingewiesen. Kinder hätten die Leute
immer und Kinder seien keine Wähler, das war Adenauers Credo. Und
deshalb wurde die „Jugendrente“ aus dem Konzept Wilfrid Schreibers entfernt
und nur die Altersrente umgesetzt.
Die Abgabenlast auf durchschnittliche Arbeitnehmereinkommen stieg von knapp
20 % im Jahre 1960 auf 41 % im Jahre 1996 für Familien. Wissen muß
man auch, daß zu Beginn dieser Entwicklung in 1960 der Kinderfreibetrag
bei der Einkommenssteuer (auf heutige Werte umgerechnet) bei über
DM 11.000,-- pro Kind und Jahr lag; ein Facharbeiter mit drei Kinder war
damals komplett steuerfrei gestellt.
- Hinzu kam die wachsende Kinderlosigkeit: Blieben vom
Geburtsjahrgang 1938 noch weniger als 10 % lebenslang ohne Nachwuchs, so
waren es 1958 bereits 23 %.
- Beginnen wir im Jahre 1982, müssen wir im Zeitraum
von 1982 bis 1985 allein Einsparungen zu Lasten der Familien in der Größenordnung
von rund 18 Milliarden DM (Kindergeld, Mutterschutz und steuerliche Maßnahmen)
feststellen. Das 10 Milliarden-Mark-Paket des Jahres 1986, u.a. mit dem
Babyjahr und dem Erziehungsgeld, brachte nur eine unvollkommene Kompensation.
- Nach dem selben Muster wurden auch die beiden Steuerreformen
des letzten Jahrzehnts, nämlich die dreistufige Reform 1986, 1988,
1990 und die des Jahressteuergesetzes 1996, gestrickt. Beide Reformen wurden
dem Publikum als besonders „familienfreundlich“ verkauft. Durch beide Reformen
wurde der Einkommensabstand Kinderloser gegenüber Familien nämlich
noch einmal vergrößert. Kinder, das Humankapital der Wirtschaftsgesellschaft
Deutschland, bedeuten so, ökomisch gesprochen, für ihre Eltern
immer einen „Schaden“.
- Das Bemerkenswerte an den jüngsten Verschlechterungen
der relativen Position von Familien gegenüber anderen gesellschaftlichen
Gruppen ist ja die Tatsache, daß diese nach einer Serie von Urteilen
des Bundesverfassungsgerichtes erfolgten, mit denen der Gesetzgebung genau
das Gegenteil aufgegeben worden war: Nämlich die transferrechtliche
Situation von Familien mit jedem Gesetzgebungsschritt zu verbessern und
die Privilegierung von Nicht-Familien zu beseitigen.
- 1965 war nur jedes 75. Kind unter 7 Jahren zeitweilig
oder auf Dauer im Sozialhilfebezug; 1990 war es schon jedes 11. Kind, 1992
jedes 9., 1994 jedes 7.
Diese genannten Entwicklungen führen heute zu dem
Begriff der „neuen Armut“. 1976 entsteht auf Veranlassung des Sozialministers
in Rheinland-Pfalz, Heiner Geißler, eine Studie zum Thema „Zur neuen
sozialen Frage“.
1978 zählt man in der Bundesrepublik bereits 1,2
Mio. Menschen in ca. 700.000 Haushalten, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
Während des Wirtschaftsbooms in der BRD von 1982
bis 1989 vergrößert sich dramatisch die Gruppe der Kinder, deren
Familien von Sozialhilfe leben müssen. In einigen Städten dieses
Landes leben über 20 % der Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von
15 Jahren von den Unterstützungsleistungen des Bundessozialhilfegesetzes.
Die Folgen der Armut sind bekannt: Ausgrenzung und Isolation
der Familien, der Eltern, Kinder und Jugendlichen. Von 1969 bis 1990 steigen
die Kosten der Sozialhilfe von 2,9 auf 31 Milliarden DM. 1990 leben in
Deutschland ca. 6 Mio. Menschen von Unterstützungsleistungen. Die
Westfälische Rundschau berichtet am 23.07.1994, daß die Sozialhilfe
1993 48,9 Milliarden DM betrug - Pressemeldungen in 1995 und 1996 nennen
Zahlen in Höhe von 60 Milliarden DM.
Gleichzeitig werden Steuerhinterziehungen in einem der
bevölkerungsreichsten Bundesländer, in Nordrhein-Westfalen, auf
ca. 20 bis 25 Milliarden DM und in Gesamtdeutschland auf ca. 100 bis 130
Milliarden DM beziffert.
Spricht man heute von einer Armutspolitik, so ist das
gesamte Lebensumfeld von Familien zu berücksichtigen, also wirtschaftliche
Absicherung, Arbeit und Wohnen, Gesundheit und soziale Beziehungen, Bildung
und Ausbildung.
Die Armutsberichte der Caritas, des DGB und des DPWV belegen,
wie verheerend sich der Sozialabbau auf die Situation von Familien auswirkt.
Unter den Titeln: „Föderales Konsolidierungsprogramm“
und „Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland“ sind Leistungseinschnitte
in die Wege geleitet worden, die den Entsolidarisierungsprozeß in
unserer Gesellschaft fördern und die Schwächsten existentiell
treffen, aber neue Untersuchungen der Universität Bremen zeigen auch,
daß bereits die Probleme den Mittelstand erreichen.
Gesichtspunkte der Armutsbekämpfung sind in den Sozialversicherungen,
in der Wohnungspolitik, im Steuerrecht und im Familienlastenausgleich zu
berücksichtigen und zu koordinieren. Würde man einen bedarfsdeckenden
Kinderlastenausgleich für untere Einkommensgruppen einführen,
hohe Miete direkt vom Wohnungsamt übernehmen bzw. bezuschussen und
Arbeitslosengeld und -hilfe durch Sockelung „armutsfest“ machen, wäre
die Sozialhilfe in hohem Maße „entvölkert“ und könnte sich
auf „atypische“ Fälle konzentrieren.
Voraussetzung einer integrierten Politik ist eine verbesserte
Sozialberichterstattung.
Wir müssen in Deutschland davon ausgehen,
- daß 1 Million Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
vom BSHG abhängig sind;
- daß 500.000 Kinder betroffene Wohnungsnotfälle
sind;
- daß 100.000 Kinder fremd untergebracht sind, also
in Heimen - als Folge von Vernachlässigung - leben müssen (Kosten
ca. 7 Milliarden DM).
Fragen an Frau Siegrun Klemmer, MdB, Haushaltsausschuß:
- Sind Sie mit mir der Auffassung, daß die geschilderten
Fakten und Zahlen annähernd der Wirklichkeit in der Bundesrepublik
Deutschland entsprechen?
- Die Bundesrepublik Deutschland ist eines der reichsten
Länder der Erde und in allen Diskussionen hört man, daß
wir kein Geld für soziale Zwecke haben. Sind Sie der Meinung, daß
Art. 3 „Wohl des Kindes“ und Art. 4 der UN-Konvention durch den Haushaltsausschuß
des Bundestages umgesetzt werden? Muß es zu einer Neuverteilung der
Steuergelder kommen und was heißt für Sie Steuergerechtigkeit?
- Meinen Sie, daß der Haushaltsausschuß des
Bundestages die „Sozialstaatsklausel“ des Grundgesetzes umsetzt? Das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts 5,85/198 fordert eine annähernd gleichmäßige
Verteilung der Lasten!
- Die soziale Teilhabe und Teilnahme wird bei uns wesentlich
über Einkommen aus Arbeit vermittelt. Müßte nach Ihrer
Meinung über neue soziale Systeme, z. B. über ein Basiseinkommen
nachgedacht werden, für die das nicht ausreicht?
- Wie wollen Sie als Haushaltsausschuß des Bundestages
dazu beitragen, den Sozialabbau zu bremsen?
- Müßte die Reihenfolge der Fragestellung nicht
umgedreht werden: Wir fragen: „Was ist noch finanzierbar?“ Unsere Frage
müßte heißen: „Welche Bedingungen und wieviel Geld benötigen
wir für unsere Kinder, und bedingt das nicht eine völlige Umverteilung
in der Bundesrepublik und wie wollen wir unseren gemeinsam erarbeiteten
Reichtum verteilen?