Was blieb, sind ein paar Fotos
Seit mehr als einem Jahr hat eine Frau aus Peggau ihren Sohn nicht mehr gesehen. Sein Vater hält sich mit ihm versteckt.
VON BEATE PILCHER
Er ist sicher schon ein Stück gewachsen. Ob er anders aussieht? Ob er sich verändert hat? Wie soll Renate N. das wissen. Vor einem Jahr hat Hans-Jörgs Vater den damals zweieinhalb Jahre alten Buben gepackt und mitgenommen. Zurückgeblieben ist nur ein Zettel: "Hans-Jörg und ich brauchen auch einmal Urlaub . . ."
"Am 20. Juli war's ein Jahr." Die Schulwartin aus Peggau sitzt am Tisch und schaut Fotos durch. Ein lachender Blondschopf in der Wiese, ein neugieriger Junior auf einem Plastik-Kindersessel, ein Bild zeigt Vater und Sohn. Eines will sich Iris, Hans-Jörgs ältere Halbschwester, wegnehmen. Doch die Mutter steckt das Foto wieder zu den anderen. Diese Schnappschüsse sind ja "das einzige, was mir geblieben ist . . ."
Ein Jahr Kampf ums eigene Kind. Gerichtstermine, Einvernahmen. Und wofür? Ja, mittlerweile hat die 42jährige es schwarz auf weiß: Das Bezirksgericht Frohnleiten hat dem ehemaligen Lebensgefährten schon vor rund einem halben Jahr die Obsorge für das Kind entzogen, das Landesgericht für Zivilrechtssachen diese Entscheidung auch bestätigt. Doch, was soll's - "bringen tut's sowieso nichts. Ich habe fast ein Jahr warten müssen auf's Sorgerecht, jetzt habe ich es - und es hat mich auch nicht weitergebracht."
Denn Vater und Sohn sind untergetaucht. Er sei in der Schweiz, hat der Ex-Freund anfangs verlauten lassen - doch Renate N. ist sich schon damals sicher gewesen, daß er noch im Lande sei (und daß er auch regelmäßig Kontakt zu seinen ebenfalls in Peggau wohnenden Eltern habe). Und alles deutet darauf hin, daß sie damit recht hatte. Denn auf einen Bericht im Fernsehen hin fand sich eine Spur, die nach Oberösterreich führte. Die Schulwartin brachte in Erfahrung, daß der Vater mit dem kleinen Hans-Jörg in verschiedenen Gasthäusern gewohnt und dort eine verheiratete Kellnerin kennengelernt haben soll. Mit ihr, heißt es, sei er inzwischen nach Chile gefahren. Ein neues Ablenkungsmanöver? Vermutlich.
Inzwischen läuft jedenfalls ein Verfahren beim Straflandesgericht. Es geht um Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht des Erziehungsberechtigten (§ 195 Strafgesetzbuch) und um den Verdacht der Vernachlässigung der Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung (§ 199). Vertreten wird Renate N. dabei vom Grazer Rechtsanwalt Franz Unterasinger, der eine gute Chance sieht, daß seine Klientin zu ihrem Recht - und damit zu ihrem Kind kommt: Wenn sich Strafbehörde und Exekutive bemühen, mit ihren Möglichkeiten den Buben auszuforschen, wenn der Kindsvater zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben wird.
Renate N., die im Leben schon viel mitgemacht hat (ihr Ehemann ist bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen, Tochter Iris hat einen Sturz aus dem Fenster zum Glück unbeschadet überlebt), kämpft seit mehr als zwölf Monaten ums Kind. Das reibt auf - und langsam scheint die Frau alle Hoffnungen zu verlieren. Dabei wünscht sie sich doch nur, ihren Sohn wieder in die Arme schließen zu können . . .