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Die Seele des Kindes
- Eine Botschaft für getrennt lebende Eltern -
1. Zwei Fallbeispiele
2. Das Kind hat mit dem Paarproblem nichts
zu tun
3. Wenn unser Herz weint, schauen wir nach
innen (Im Innen sollte ein Vater,
der sein Kind sehen will und es nicht kann, seine Wut, seine Ohnmacht,
seinen Zorn, seine Traurigkeit, seinen Haß auf die Frau begrenzen,
gestalten und formen ja, wie?)
4. Zehn wert- und sinnorientierte Leitlinien
In dem nun folgenden Fallbeispiel handelt es sich um ein getrennt lebendes Elternpaar. Horst und Vera waren zunächst über zwei Jahre als Paar zusammen. Trotz der Streitigkeiten in ihrer Beziehung wurden sie ein Elternpaar (1993) und haben sich über ihren Sohn Jonas sehr gefreut. Der Mann trennte sich nach drei Jahren von Vera, lebte zuerst allein, dann aber bildete er eine eheähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaft mit seiner neuen Partnerin und deren 11jährigen Tochter zusammen. Sein Sohn Jonas wohnte bei Vera, die keinen Partner hatte. Horst und Vera haben das ihnen anvertraute Kind zuvor mehrere Jahre gemeinsam betreut und das Kind hatte zu beiden Eltern ein gutes Verhältnis. Vormittags war immer der Vater für Jonas zuständig, und das drei Jahre lang. Als die Eltern sich getrennt haben, war Jonas (das Kind) fast vier Jahre alt. Wie so oft bei Paaren, die sich in einer großen Krise befinden, haben auch Horst und Vera in Therapien die Beziehung zu retten versucht.
In mehreren therapeutischen Sitzungen (JuliAugust 1996) lautete die Aufforderung des Therapeuten an das Eltern-Paar:
"Lassen Sie beide die internen Querelen ruhen und konzentrieren Sie sich auf die Herausarbeitung einer gemeinsamen Linie im Hinblick auf Ihr vierjähriges Kind. Einen Konsens zu finden für das Kind wäre jetzt der sinnvolle Akt."
Worauf der Mann folgendes sagte: "Ich schlage vor, daß ich, wie bisher, regelmäßig bei meinem Sohn bin, und daß wir im guten Einvernehmen Eltern bleiben für unser Kind." Die Sicht der Frau war eine andere. Sie sagte: "Nein, das machen wir nicht. Du willst mich und uns verlassen, also wirst du deinen Sohn nicht mehr sehen."
An diesem Punkt greift der Therapeut ein, und versucht Grundsätzliches zu erklären. Er sagt:
"Die Beziehung von Mann und Frau ist eine andere Ebene als die Ebene des Vaters und der Mutter zum Kind. Das Kind hat auf beide Elternteile ein Recht und es braucht auch beide Elternteile, um sich gesund zu entwickeln. Sie sollten demnach Ihre Divergenzen in der Mann-Frau-Beziehung von der Elternebene sorgfältig unterscheiden. Ihr Kind hat doch nichts damit zu tun, daß Sie beide sich nicht mehr verstehen und nicht in Frieden zusammenleben können. Für Ihr Kind bleiben Sie Eltern unabhängig davon, wie Ihre Mann-Frau-Beziehung sich in der Zukunft gestaltet. Oder glauben Sie wirklich nicht, daß ein gütiges Einvernehmen vor der Trennung sinnvoll und zugleich eine geregelte Umgangsform mit Ihrem gemeinsamen Kind möglich ist?"
Das ist natürlich ein äußerst guter Ansatz und nicht nur ein frommer Appell, vorausgesetzt freilich, daß das Paar mitmacht; doch Vera weigert sich, diesen Konsens anzunehmen und auch später, im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung, setzt sie alles in Bewegung, um das Kind für sich zu behalten und den Vater vom Umgang mit dem Kind auszuschließen. Sie beruft sich auf die Unfähigkeit des Mannes, mit dem Sohn kindgerecht umzugehen. Sie beschuldigt ihn und versucht mit ihrem Rechtsanwalt, Horst von Jonas fernzuhalten. In Wirklichkeit ist Vera nur gekränkt, von Rache und Haß erfüllt, weil der Mann, den sie nicht heiraten wollte, es gewagt hat, sie zu verlassen.
Nach circa einem halben Jahr (September 1997) lenkt sie ein und gewährt Horst einen Besuch pro Monat. Der Vater darf zwei Stunden kommen und mit Jonas spielen freilich unter der Aufsicht von Vera (der Mutter.) Das Kind freut sich, und das Elternpaar Horst und Vera verhalten sich höflich zueinander. Nach dem vierten Besuch bei seinem Sohn schlägt Horst vor, mit Hilfe einer neutralen Person, erneut einen Konsens zu erarbeiten. Er möchte mehr, kontinuierlich und auch allein mit seinem Sohn sein sagt Horst zu Vera.
Vera will die Sache in der Therapie vor einer neutralen Person klären, "aber ich komme nur ein einziges Mal mit", sagt sie. In der Therapie (Ende Oktober 1997) entwickelt sich dann zwischen Horst und Vera folgendes Gespräch:
Horst: Ich wollte dir sagen, daß ich froh bin, daß du nach einer für mich langen und schwierigen Zeit eingelenkt hast und ich schon zum vierten Mal zu meinem Sohn kommen durfte. Danke.
Vera: Ich finde es auch schön, daß dein Besuch bei Jonas sich in dieser Form langsam einpendelt.
Horst: Ich würde, wenn es für dich okay ist, auch am Nikolaustag und irgendwann in der Weihnachtszeit kommen.
Vera: Ja, du kannst kommen.
Horst: Da wäre noch was, was ich offen sagen möchte.
Vera: Nämlich?
Horst: Ich weiß genau, es ist ein rotes Tuch für dich, wenn ich davon rede, ab und zu meinen Sohn in meine Wohnung mitnehmen zu wollen, aber genau das ist meine Absicht. Oder zumindest will ich mit ihm allein etwas unternehmen.
Vera: Das kommt nicht in Frage, daß du Jonas in deine Wohnung mitnimmst. Nachdem du mit "jener" Frau, die ich nicht ausstehen kann, zusammenlebst, ist es ausgeschlossen, daß du Jonas zu dir nimmst.
Horst: Wegen deiner Eifersucht auf meine neue Frau, mußt du nicht gleich total abblocken. Mir geht es auch darum, daß ich meinen Sohn in meine Familie in die Familie meiner Eltern und meiner Geschwister hineinführe, damit er seine Cousins und Cousinen besser kennenlernt und einfach mal mit Papa zusammen ist. Durch mich hat er ja noch Verwandte, gleichaltrige Cousins, denn du hast niemanden mehr aus deiner Familie.
Vera: Schau Horst, du hast jetzt nun mal deine Familie mit "jener" für mich unausstehlichen Frau. Sie mit ihrer Tochter und du das ist nun eine Familie. Du hast schon, was du dir gewünscht hast und du mußt dich um deine neue Familie kümmern.
Horst: Vera, du verwechselst hier zwei verschiedene Dinge. Sagen wir es so: Ich habe eine gute Partnerschaft mit jener Frau, die du nicht ausstehen kannst. Das ändert aber gar nichts daran, daß ich der Vater von Jonas bin und mich mehr, öfters und kontinuierlicher um ihn kümmern will als bisher.
Vera: Du hast durch das Zusammenziehen mit jener Frau eine neue Realität geschaffen, und nach alledem, was damals passiert ist, werde ich niemals zustimmen, daß Jonas zu dir geht und schon gar nicht in die Wohnung, in der diese Frau lebt. Ja, ich kann sie nicht ausstehen. Hättest du dir eine neue, eine andere Partnerin gesucht und dir was Neues aufgebaut, dann wäre ich sogar von mir aus bereit gewesen, dich in deiner neuen Wohnung und bei deiner neuen Partnerin mit unserem Sohn zu besuchen. [1]
Horst: Mit anderen Worten: Hätte ich nicht meine jetzige Frau, sondern Tina, Ina oder Gina oder Helga oder wie sie alle heißen mögen, mir zur Frau genommen, dann hättest du sozusagen von dir aus vorgeschlagen, daß du mich mit unserem Sohn besuchen kommst. Jede andere Frau wäre dir recht gewesen, nur jene eine nicht, die jetzt meine Freundin ist, so ungefähr, nicht wahr? Was hat meine neue Frau damit zu tun, daß ich der Vater von Jonas bin?
Vera: Du weißt, wie tief die Verletzungen von damals in mir sitzen. [2] Nein, niemals werde ich zulassen, daß Jonas zu dir geht, womöglich in die Wohnung, wo "jene" Frau wohnt. [3]
Horst: Ich kenne dich, Vera. Dir geht es nicht um Papa und Sohn, sondern, ... wie soll ich das sagen, ... hast du schon bedacht, wen du eigentlich mit diesem deinem Verhalten bestrafen willst und auch bestrafst?
Vera: Niemanden will ich bestrafen. Du bist gegangen und hast jetzt eine neue Familie, um die du dich nun kümmern mußt.
Horst: Das kommt mir sehr bekannt vor. Mir wird von dir vorgeschrieben, was ich zu tun habe. Ja, ich habe eine neue Partnerin und bin trotzdem der Vater von Jonas. Du wirst dich noch erinnern können, daß wir früher schon Therapien absolviert haben, und daß ich damals schon gesagt habe: die Mann-Frau-Beziehung ist zwischen uns abgelaufen, aber Eltern sind wir trotzdem, also suchen wir einen vernünftigen Konsens für das Kind.
Vera: (schweigt)
Horst: Also, darum geht es, Vera. Ich bin der Vater und du die Mutter unseres Sohnes, den wir beide gerne und frei angenommen haben. Das ist gut so und das bleibt so, solange wir leben und noch darüber hinaus. Das ist nicht abgeschlossen. Die Elternschaft können wir nicht kündigen und du hast kein Recht, mir die Ausübung der Vaterschaft zu verbieten, nur weil du eifersüchtig bist. Was zu Ende ist, ist unsere Mann-Frau-Beziehung. Dafür ist die Zeit abgelaufen, und wir beide wissen es genau, warum und wieso. Aber wir müssen nach vorne schauen.
Vera: Ja, das stimmt, und diese Form, daß du einmal im Monat zu uns in die Wohnung kommst und mit Jonas spielst, bewährt sich und wir lassen es dabei.
Horst: Ich füge mich deinem Willen, wie du siehst; ich komme dann und wann es dir paßt nach Vorschrift, so wie du die Termine festgelegt hast. Aber im neuen Jahr 1998 könnten wir vielleicht doch noch eine tiefere Übereinstimmung erzielen, damit ich öfters mit meinem Sohn bin und ohne, daß wir das Familiengericht strapazieren. Meinst Du nicht auch?
Vera: Ich weiß worauf du hinauswillst. Das gemeinsame Sorgerecht, was dir vorschwebt, kommt nicht zustande, wenn ich es nicht will. Da habe ich mich genau bei meinem Rechtsanwalt erkundigt. Was immer du sagen oder unternehmen willst, ich bleibe dabei: Allein gebe ich dir den Jonas nicht.
***
Wie geht diese Geschichte weiter?
Horst fügt sich, aus Liebe zu seinem Sohn, der von der Mutter festgelegten Ordnung und hält es fast zwei Jahre aus, einmal pro Monat den Sohn zu besuchen. Vera funkt immer wieder dazwischen, wenn Vater und Sohn gerade dabei sind, auf ihre Art eine Beziehung aufzubauen. Vera ist eifersüchtig, wenn Papa und Sohn Freude und Spaß miteinander haben. Die weiteren Fakten dieser traurigen Geschichte, in der therapeutisch nicht mehr geholfen werden konnte, lassen sich so zusammenfassen:
Die neue Beziehung von Horst wurde relativ schnell aus der Initiative seiner Freundin beendet (April 1998). Er war plötzlich allein in der großen Wohnung und dachte sich, Vera würde nun Jonas zu ihm lassen. Weit gefehlt.
Daraufhin hat Horst einen Antrag auf Besuchs- und Sorgerecht beim Familiengericht gestellt (Februar 1999). Vera weigerte sich, gütlich mit dem Vater zu kooperieren. Mit unwahren Aussagen versuchte sie, Horst als Vater zu diskreditieren, aber der Familienrichter hat trotzdem entschieden (Juli 1999), daß der Vater Jonas einmal im Monat zu sich abholen, und außerdem alle 14 Tagen sechs Stunden allein mit ihm verbringen darf. Doch Vera hat nun andere, weitere Gründe erfunden, um die Begegnung des Vaters mit dem Sohn zu verhindern. Bei der zweiten Verhandlung (November 1999) entschied Horst plötzlich, aus Liebe zu seinem Sohn, sich zurückzuziehen. Der Richter befragte diesmal auch den Jonas, und der sechsjährige Bub sprach im Sinne der Mutter: "Ich will nicht zu Papa." Horst hat in der Verhandlungssituation verstanden und gefühlt, daß der Kampf für seinen Sohn dem Kind mehr schadet als nützt. Manchmal verlangt die Liebe von einem Menschen, sich zurückzuziehen, damit der andere, den er liebt, leben kann. So weit dieses Fallbeispiel.
***
Die zweite Fallgeschichte spielt sich in einer kleinen bayerischen Stadt ab, in der Nähe von München.
Am 29. Oktober 2000 hat mich Dr. K. angerufen. Er habe nicht schlafen können, wegen der zwei Töchter (Melanie 13, Sarah 11), die hundert Meter weiter, in der Wohnung ihrer Mutter mit einem Onkel zusammen sind, während "Mama" eine Woche nach London geflogen sei.
"Ich habe es gestern von meiner älteren Tochter, rein zufällig erfahren und bin verärgert. Wir haben bei der Scheidung vor fünf Jahren (1995) eine klare Abmachung getroffen. Sie lautet: Zuerst muß ich als Vater die Betreuung der Kinder angeboten bekommen, wenn meine Ex-Frau verhindert ist oder wegfährt. Ich bin erschüttert und empört, daß meine Ex-Frau nichts davon gesagt hat, daß sie nach London fliegen will und demnach ich, der Vater die Kinder zu mir nehmen soll. Ich hätte es ja gerne getan. Aber nein, sie hat ihren Bruder aus Rumänien mit der Betreuung der Töchter beauftragt. Das ist nicht in Ordnung, zumindest abends könnten die Töchter zu mir kommen."
Ich muß hier die Vorgeschichte dieser Situation erzählen, damit der Gesamtzusammenhang sichtbar wird.
Marianna, die Ex-Frau von Dr. K. ist Rumänin, 40 Jahre alt und vom Beruf Lehrerin. Dr. K. ist 54 und als Arzt tätig. Marianna kam 1985 aus Rumänien nach Deutschland und, um schneller Bleiberecht zu bekommen, hat sie es so "eingefädelt", daß Dr. K. sie 1987 geheiratet hat. Ende 1987 kam die erste Tochter Melanie auf die Welt. Im Frühjahr 1988 konsultierte Marianna eine feministisch eingestellte Rechtsanwältin bezüglich der Frage, wieviel Geld sie bekommen würde, wenn sie sich scheiden lassen würde. Die Fachfrau klärte sie sachlich auf: Als noch Asylbewerberin und ohne deutsche Staatsangehörigkeit müsse sie schon noch fünf bis sechs Jahre warten, danach aber könne sie da ihr Mann ein sehr gut verdienender Arzt sei "locker um die 10.000 DM pro Monat herausschlagen."
1994 konsultierte Marianna erneut dieselbe Rechtsanwältin. Im Januar 1995 wurde die Scheidung ausgesprochen. Das Sorgerecht bekam die Mutter und Dr. K. durfte und mußte so das Urteil der Richterin fünf Jahre lang genau 6.250 DM monatlich für seine Ex-Frau bezahlen. Nach der damaligen Regelung sollten die Töchter zweiwöchentlich das Wochenende und außerdem die Hälfte der Ferien beim Papa verbringen. Mal klappte, mal klappte es nicht. Marianna hat die Töchter regelrecht manipuliert, indem sie den Töchtern ihren Willen subtil suggeriert hat. Die ältere Tochter hatte sie mehr "in der Hand".
Hinzu kommt das Faktum, daß Dr. K. Krebs hat, er weiß nicht, wie lange er noch auf Erden leben wird und sein einziger Wunsch lautet: "Ich will mit meinen Töchtern viel Zeit verbringen und ihnen ein guter Vater sein."
2. Das Kind hat mit dem Paarproblem nichts zu tun
Zwei reale Geschichten aus dem Leben, in denen Kinder in zarten Jahren in eine seelische Spaltung hineingedrängt werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Jahrzehnte nachwirken wird. Allein davon soll jetzt die Rede sein, wie erwachsene Menschen das Elternpaar dem eigenen Kind irreparable Schäden hinzufügen, nur weil auf der Paarebene Verletzungen, Neid, Eifersucht, Ich-zahle-dir-zurück-Haltung, Besitzanspruch, Angst vor dem Alleinsein, Sich-an-das-Kind-Klammern usw. solche Verblendungen schaffen, daß jede sachliche Konsenssuche für das gemeinsame Kind verunmöglicht wird.
Der Machtmißbrauch wirkt sich psychisch negativ in der Seele der Kinder aus. Nicht alle getrennt lebenden oder geschiedenen Paare handeln so blind. [4] Aber diejenigen, die so handeln, werden noch zusätzlich von bestimmten Rechtsanwälten, Richtern und Jugendamtsvertretern insofern zumindest indirekt bestätigt, daß fast automatisch, von Anfang an postuliert wird: Man müsse das Sorgerecht allein den Müttern zusprechen. (In der heutigen Rechtsprechung scheint das neue Gesetz vom 01. Juli 1998 zum Kindschaftsrecht immer noch nicht zu existieren. Eine Richterin fragte den geschiedenen Ehemann und Vater: "Wie wollen Sie als Selbständiger das Sorgerecht überhaupt ausüben?" Solch eine Frage impliziert die Antwort: "Sie können das nicht, weil Sie selbständig sind". Bevor zur Anhörung kommt, wird schon entschieden. Daß immer wieder FamilienrichterInnen die existentielle Ebene einfach versachlichen, interessiert niemanden. Daß Kinder Vater und Mutter brauchen, ist heute in Deutschland kein allgemeiner Konsens mehr.)
Ich habe hier konkrete Fälle vor Augen: Vera und Marianna. Vera ist Deutsche, vom Beruf Religionslehrerin und 55 Jahre alt. Marianna ist Rumänin, auch Lehrerin und 40 Jahre alt. Beide sind also pädagogisch tätige Personen, die die Jugend unterrichten und erziehen (sollten). Aber Nationalität und Bildungsstand spielen keine Rolle, und auch das Alter schützt vor Torheit nicht, wenn es darum geht, dafür zu sorgen, daß das eigene Kind auch zum Vater unverkrampft gehen kann. Beide Frauen haben versucht, den Vätern vor dem Familiengericht "sexuelle Belästigung" in die Schuhe zu schieben. Marianna suggerierte, Papa habe mit der jüngeren Tochter "Doktorspiele" gemacht. In Wahrheit hat Papa die Ohren der Tochter mit Wattenstäbchen geputzt, weil die sechsjährige das wollte. Marianna hat das alles mitbekommen und damals nichts auszusetzen gehabt. Und Vera äußerte vor dem Familienrichter: "Papa hat dem Kleinen seinen erigierten Penis gezeigt". In Wirklichkeit hat Papa dem Buben ganz normal beigebracht, wie er sein Penis waschen soll.
Die Frage, was in solchen Frauen und Müttern vorgeht, läßt sich psychologisch gut ausschlachten. Nach zehn Jahren logotherapeutischer Praxis kann ich mit Gewißheit sagen: Letztendlich ist der Grund für solch eine perverse Haltung die wohlüberlegte freie Entscheidung, durch Lüge und Verleumdung den Vater aus dem Leben des gemeinsamen Kindes auszuschließen, weil die Mutter die Frau ihre eigene, auf der Paarebene erlittene Verletzungen nur so ausgleichen zu können wähnt. Doch das ist eine grobe Täuschung.
Verdunkelte Erkenntnis geht hier irre Wege. Erstens hat das gemeinsame Kind mit den Beziehungsschwierigkeiten auf der Mann-Frau-Ebene absolut nichts zu tun. (Sowohl Vera als auch Marianna haben freiwillig ja gesagt, mit Horst bzw. mit Dr. K. Kinder zu bekommen.) Zweitens hat das Kind ein fundamentales Recht auf beide Eltern. Drittens verlangt die echte Liebe zum Kind, es ihm trotz aller Paarkonflikte zu ermöglichen, uneingeschränkt zu beiden Elternteilen Zugang zu haben. Viertens: Die Behinderung oder Vereitelung des Kontaktes zum anderen, ausgeschlossenen Elternteil kommt einer Vergewaltigung der Seele des Kindes gleich.
Es wurde darüber in der Fachliteratur nicht wenig geschrieben. Auch in deutscher Sprache. Es liegt darüber reichlich empirisches Material vor. Es gibt viele Arbeitskreise, Institutionen, Väteraufbruchskreise, die viel Lobenswertes tun, um den Kindern und den zerstrittenen Elternpaaren zu helfen. Man konsultiere einmal im Internet unter paPPa.com das überaus reichliche Material zu dieser Thematik.
Man lese einmal den Aufsatz von Prof. Dr. Wassilios E. Fthenakis (Hat Familie Zukunft? Neue Herausforderungen für Familienberatung, Familienbildung und Familienpolitik. Vortrag auf der Arbeitstagung der CSU-Landtagsfraktion vom 11. bis 13. Januar 2000 in Wildbad Kreuth) oder die tiefschürfende und sachliche Reflexion von Prof. Dr. Wolfgang Klenner (Rituale der Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern) oder die Arbeit von Dr. Wilfrid von Boch (Trennung und Scheidung im Hinblick auf die Kinder. Vortrag am 7. Dezember in Karlsruhe 1999) oder das Gespräch mit Frau Ursula Ofuatey-Kodjoe über das Syndrom der Elternentfremdung, in Psychologie Heute, Februar 2000, S. 4345. Frau Ofuatey-Kodjoe ist u.a. Dozentin des Verbandes Anwalt des Kindes. Ihre Adresse: Fichtenstraße 29, 79194 Gundelfingen, Tel: 0761/400 12 77). Nur einige, spontan aus meiner Hausbibliothek herausgesuchte Arbeiten habe ich erwähnt. Dazu gehört auch die Broschüre: Eltern bleiben Eltern. Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung. Herausgeber: Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB), im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Oder man lese einmal das Buch von Wilfried Wieck, Liebe Mutter, du tust mir nicht gut. Söhne schreiben an ihre Mutter, Zürich: Kreuz Verlag 2000. Oder man studiere die bemerkenswerte Aufsätze von Robert E. Mayer, Juridisch-familien-pflegerisches Interventionsmodell als zentrale Maßnahme zur gesellschaftlichen Behandlung des Scheidungsgeschehens. Zugänglich im Internet: www.pappa.com/recht/pas/PAS-Umgangspflege.htm und: Frühzeitig einsetzende, informelle oder normative Umgangshilfe. Ein Modell zur Verhinderung des Eltern-Entfremdungs-Syndroms (PAS). Zugänglich im Internet: www.pappa.com/psychol/mayer_interventionsmodell.htm
Man kann auch die Protokolldienst-Heften der Evangelischen Akademie Bad Boll (Akademieweg 11, D73087 Bad Boll) zu diesem Thema konsultieren. Weitere Informationen (im Raum München) kann man sich verschaffen im: Väterbüro, Bergmannstraße 11, 80339 München, Tel. 089/5000 95 95 Fax - 97.
Und wenn man sich nur ein bißchen mit der Fachliteratur, mit den eigenen Erfahrungen als getrennt lebende Frau/Mutter oder als getrennt lebender Mann/Vater beschäftigt hat, wenn man das seelische Elend der (eigenen) Kinder nur ein wenig mitgefühlt hat, dann frage man sich in letzter Ehrlichkeit: Was tue ich meinem eigenen Kind an? Wozu soll das gut sein, mein/unser Kind als Schlachtfeld, als Druckmittel gegen meinen Ex-Mann oder gegen meine Ex-Frau zu mißbrauchen?
Rechtsanwälte, Richter und Jugendamtvertreter sollten aber fragen: Diene ich wirklich dem seelischen Wohl des Kindes? Oder als Anwalt frage man sich: Unterstütze ich vor dem Familiengericht nur die Neigung meiner Mandantin, meines Mandanten, schmutzige Wäsche zu waschen und kassiere dabei gutes Geld?
Die Hauptverantwortung tragen freilich die Eltern. Die staatliche Behörde Richter, Sozialpädagoge, Rechtsanwalt kann nur in einem begrenzten Rahmen Hilfe bieten, für deren Annahme aber die innere Bereitschaft der Eltern zum Konsens erforderlich ist. Und wenn, wie etwa in 90% der Fällen, die Mutter nicht kooperativ ist? Welche Möglichkeiten bleiben dann dem Vater, sein Kind regulär zu sehen und sich um es zu kümmern?
Aus Erfahrung mit betroffenen Vätern und aus der therapeutischen Praxis sage ich: Äußerlich, soziologisch gesehen, ist man als Scheidungs- oder Trennungsvater in Deutschland eine "persona non grata". Versuche über Jugendämter (die meisten sind ja "pro Frau-Mutter" eingestellt), Therapien oder Elterntrennungsberatungen oder durch andere Organisationen, zu einer einvernehmlichen Besuchsregelung zu gelangen, scheitern sehr oft daran, daß die Frau die Berater für befangen erklärt oder andere Verzögerungstaktik anwendet, bis das Kind selbst nicht mehr zum Papa will. Eine gerichtliche Regelung kann natürlich Zwangsgeld anordnen, wenn die sog. Kindesmutter nicht kooperativ ist nur, wie oft kommt es vor, daß ein Richter Zwangsgeld tatsächlich einfordert? Angedroht wird öfters, aber eingefordert? Die Maßnahme mit dem Zwangsgeld sollte im Grunde das allerletzte Mittel bleiben, nicht wahr? Ein Vater sagte mir in der Therapie: "Wissen Sie, es ist die absurdeste Vorstellung, daß ich meiner Ex-Frau, die ich einmal geliebt habe, juristisch drohen müßte, damit ich endlich meine siebenjährige Tochter sehen kann. Finden Sie nicht?" Natürlich, sagte ich. Jeder einigermaßen normale Mann und Vater, der gesund empfindet, lehnt in der Tiefe seines Herzens so etwas ab.
3. Wenn unser Herz weint, schauen wir nach innen
Wie aber soll sich "Mann" verhalten, wenn ihm nur diese einzige Maßnahme übrigbleibt, weil die anderen die Ex vereitelt hat? Im Außen bleibt ihm nur diese allerletzte Maßnahme als "ultima ratio". Im Innen sollte ein Vater, der sein Kind sehen will und es nicht kann, seine Wut, seine Ohnmacht, seinen Zorn, seine Traurigkeit, seinen Haß auf die Frau begrenzen, gestalten und formen ja, wie? Ein gültiges Rezept dafür habe ich nicht, aber mehrere Variationen zu einer kleinen Idee, die manche vielleicht ansprechen wird, kann ich an dieser Stelle beschreiben.
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen jeden Tag fünf Minuten vor dem Bild Ihres Kindes und sprechen nach innen zur Seele des Kindes. Glauben Sie unerschütterlich daran, daß die Seele des Kindes alles empfangen kann, was aus Ihrer Seele an Licht und Liebe geistig ihm zugeleitet wird. [5]
Im innersten Kern meines eigenen Wesens erreiche ich den Wesenskern desjenigen Menschen, den ich liebe. Die Schwingung meiner Gedanken, meiner durchfühlten Emotionen und Liebesempfindungen für jenes kleine Wesen, das auch mir als dem irdischen Vater anvertraut wurde, kommt irgendwann in der Seele meines Kindes an. Sagen Sie Ihrem Kind immer wieder: Du bist Papas geliebter Sohn! Du bist Papas geliebte Tochter! Sprechen Sie nach innen den Namen Ihres Kindes, immer wenn Sie Sehnsucht nach seiner physischen Nähe haben und fühlen die Lautmagie seines Namens. Es gibt manches im Leben, das man sich herbeisehnen kann.
Meditieren Sie über die frühere Zeit, die Sie mit Ihrem Kind verbracht haben, und tief fühlend sagen Sie sich langsam (ohne die Lippen bewegen zu müssen):
Es wird für immer gut gewesen sein, daß ich mein Kind geliebt habe (und es liebe, auch wenn jetzt kein Zugang zu ihm im Außen möglich ist).
Es wird für immer bedeutsam gewesen sein, daß das mir anvertraute Kind mein Leben unbeschreiblich beschenkt und bereichert hat (und es weiterhin bereichert, auch wenn ich nicht einmal weiß, ob es ihm in der Schule gut geht oder nicht).
Es wird für immer gut gewesen sein, daß dieses Kind früher in meiner Nähe war und ich auch äußerlich bei ihm sein durfte, denn auf dieses "Bei-sein" im Geiste kommt es jetzt an.
Merken Sie in der Zeit die überzeitliche, seelisch-geistige Dimension? ...
Und wenn Sie sehr traurig sind, lesen Sie langsam die Weisheit des Predigers aus dem Alten Testament:
"Alles hat seine Stunde, und eine Zeit (ist bestimmt) für jedes Vorhaben unter dem Himmel:
Eine Zeit, fürs Geborenwerden, und eine Zeit fürs Sterben; eine Zeit fürs Pflanzen, und eine Zeit, das Gepflanzte auszureißen.
Eine Zeit, zu töten, und eine, zu heilen; eine Zeit einzureißen, und eine Zeit aufzubauen.
Eine Zeit zu weinen, und eine Zeit, zu lachen; eine Zeit zu klagen, und eine Zeit, zu tanzen.
Eine Zeit, Steine zu werfen, und eine Zeit, Steine zu sammeln. Eine Zeit, zu umarmen, und eine Zeit, sich der Umarmung zu enthalten" (Prediger 3, 1 5).
Und wenn Sie zum Familiengericht gehen, dann glauben Sie daran, was Sie tun, ohne fanatisch zu werden, ohne die Frau hassen zu müssen. Ich sage nicht, daß Sie sie lieben sollen, aber ich sage: Sie müssen sie nicht hassen. Denn eine Frau und Mutter, die das eigene Kind vom Vater abriegelt, haßt sich selbst und das genügt ihr als "Strafe". "Du hast es so eingerichtet, daß jeder ungeordnete Geist sich selbst zur Strafe wird", heißt es in den Bekenntnissen des Augustinus.
4. Zehn wert- und sinnorientierte Leitlinien
Nachdem die "Broken-home-Situation" für das Kind eingetreten ist, und nachdem das Kind bei einem Elternteil meistens bei der Mutter lebt, können und sollen sich Eltern, aber auch Freunde und Freundinnen der zerstrittenen Eltern und alle, die es wollen, über sinn- und wertorientierte Leitlinien Gedanken machen. Zur Abrundung dieser Botschaft formuliere ich zehn solche sinnorientierte Direktiven. In erster Linie halte ich hier vor Augen die Lebenslage jener Eltern, die sich getrennt haben als ihr Kind noch unter zehn Jahre alt war. Im Grunde aber geht es alle Eltern an, die getrennt leben.
(1) Die Mutter darf vor dem Kind nicht böse über den Vater sprechen, und der Vater darf nicht böse über die Mutter sprechen. Jener Elternteil, bei dem das Kind wohnt (der das Sorgerecht hat), hat zuerst die größere Macht, den größeren Einfluß auf das Kind und kann vielmehr zum Positiven oder zum Negativen wenden. Unabhängig von der Regelung des Familiengerichts, gehört ein Kind nach der Trennung zu jenem Elternteil, der den anderen mehr liebt und respektiert und dadurch im Kind auch den anderen Elternteil (mit)liebt. Es sind die Männer, die Väter, die nach meiner Erfahrung mehr die Mütter respektieren. Warum das so ist, weiß ich nicht, aber das ist meine bisherige Erfahrung.
(2) Die Ausgrenzung des anderen Elternteiles nach der Trennung ist für das Kind Leid genug. Darum ist es gut, Weihnachten und Ostern, den Geburtstag oder andere bedeutende Festtage in der Erinnerung des Kindes zu stärken. Es hilft dem Kind, wenn es Weihnachten und Ostern am zweiten oder dritten Tag beim getrennt lebenden Elternteil nachfeiert.
(3) Kinder und Jugendliche brauchen Unterschiede und Komplementarität für ihre Entwicklung. Im guten Fall haben sie z.B. Mutter- und Vatersprache, Mutter-Chaos und Vater-Ordnung bzw. Vater-Chaos und Mutter-Ordnung, Mutter-Gefühle und Vater-Gefühle, Mutter am heiligen Abend und Vater am zweiten Weihnachtstag.
(4) Die väterliche Welt unterscheidet sich von der mütterlichen Welt. Dies darf nicht als Problem interpretiert, sondern als Chance und Reichtum für das Kind aufgefaßt werden. Viele Mütter problematisieren diesen Unterschied und meinen, nur ihre Welt kann dem Kind förderlich sein. Es gibt natürlich auch Väter, die so denken. Verdunkelte Erkenntnis geht hier irre Wege. Oft handelt es sich um Frauen, die aus einer "vaterlosen" Familie stammen, und sie setzen diese familiäre "Tradition" unbewußt meistens aber doch bewußt und entschieden fort und grenzen den Vater aus. Genau damit aber fügen sie dem eigenen Kind große Wunden zu. Mütter, die sich in dieser Beschreibung erkennen, müssen sehr bewußt die Zusammenarbeit mit dem Vater suchen und, unter Umständen, sich therapeutisch helfen lassen, um den notwendigen Konsens zu finden. Dasselbe gilt auch für Väter, die aus dem Leben ihres Kindes die Mutter ausgrenzen wollen.
(5) Jugendliche, die ihren Vater verloren haben, sind nach einem französischen Wortspiel "sans père et sans repère": ohne Vater und ohne Orientierungspunkt. Es ist die väterlich-männliche Präsenz und Energie, die dem Kind die Orientierung in der Welt vermittelt. Man kann weder den Vater noch die Mutter ersetzen, aber wenn der Vater fehlt, entsteht jene "Vater-Wunde", die kaum mehr heilt. Die Vater-Wunde in sich tragen, heißt: Es fehlt eine Kraftquelle, die das Vorwärtsschreiten in der Welt und die Herausbildung der sicheren Identität speist.
(6) Es sind die zerstrittenen Eltern selbst, die ihrem Kind die größte Wunde zufügen (und das passiert meistens in den ersten zehn Lebensjahren des Kindes), darum sind es die Eltern und nur sie , die das wieder gut machen können. Die Wiedergutmachung ist ein personaler Akt der Selbsttranszendenz. Sie geschieht, wenn die Eltern, trotz ihrer Trennung oder Scheidung gemeinsam vor dem Kind stehend, folgende Worte sprechen: Wir sind deine Eltern. Es ist gut, daß du bei uns bist. Du bist gut. Du gehörst zu uns. Wir lieben dich.
Wenn das nicht möglich ist, weil die Eltern nicht zusammenkommen, dann sollten sie getrennt dem Kind eine Botschaft sagen. Die Mutter zum Kind muß so sprechen: Der Mann da, ist dein Vater. Es ist gut, daß er dein Papa ist. Er liebt dich.
Der Vater spricht ähnlich zum Kind: Die Frau da, ist deine Mutter. Es ist gut, daß sie deine Mama ist. Sie liebt dich.
(7) Heute ist es nicht mehr so modern, zu heiraten. Doch wenn ein Kind da ist, fällt dem (Ehe-)Paar eine ungeheure Verantwortung zu, weil das Kind eine Familie will. Wenn die Familie auseinanderfällt, weil das (Ehe-)Paar sich trennt, bleibt die gemeinsame Verantwortung des Elternpaares für das gemeinsame Kind. Alle pädagogischen und sozialpolitischen Versuche, Kinder und Jugendliche außerhalb der Herkunftsfamilie zu erziehen und zu integrieren, sind meines Erachtens wohlgemeinte Experimente, der Jugend helfen zu wollen. Die Ergebnisse solcher Maßnahmen können von "relativ gut" bis "relativ schlecht" oder "sehr schlecht" sein.
(8) Die eigentliche Maßnahme, der Jugend zu helfen, ist die "Wurzelbehandlung" von der Quelle her. Die Quelle ist für das Kind die Herkunftsfamilie. Letztere aber ist Vater und Mutter: ein Mann und eine Frau, die sich geliebt haben. Wenn diese Liebe später schiefgelaufen ist, müssen die Konsequenzen nicht unbedingt auf das gemeinsame Kind übertragen werden. "Die Könner, die können das" (Bernd Hellinger).
(9) Wenn es den Eltern nach Streit und Trennung schwierig wird, gemeinsam für ihr Kind da zu sein, dann sollen sie an die Quelle zurückgehen: an ihre erste Begegnung. Sie sollen darüber meditieren, wie sie zusammenfanden und fühlen, daß das gut war.
(10) Getrennt lebende Eltern sollten aufhören, weiterhin über das, was schiefgelaufen ist, zu reden. Die Könner können entscheiden, nicht mehr davon zu sprechen, was mißlungen ist. Ihr eigenes Kind wird es ihnen danken, und seine Dankbarkeit wird den Getrennt-Lebenden zeigen, daß es einen Sinn hatte, miteinander ein Eltern-Paar zu werden; denn einmal Eltern geworden, sind Vater und Mutter auf Dauer mit ihrem gemeinsamen Kind verbunden.
Elternschaft trotz Trennung leben, heißt: die Seele des Kindes in Ehrfurcht halten, und den gemeinsamen Sinn im gemeinsamen Kind wieder-ent-decken.
Fürstenfeldbruck, 30. Oktober 2000
Fußnoten:
[1] Therapeutische Bemerkung: Ist Vera bewußt, was sie hier aussagt? Sie meint nämlich: "Du Horst hast dir eine Frau zu suchen, die ich bestimme." Horst zeigt Verblüffung als er Vera in dieser Form sprechen hört. "Ja, ja," sagt Horst. "So wie du bestimmt hast, wie oft, in welcher Form und wie intensiv ich mit dir zusammen sein durfte, so willst du jetzt bestimmen, mit wem ich zusammenleben darf, nach dem Motto: "Du hast mir zu gehorchen, sonst siehst du deinen Sohn entweder nicht, oder nur dann, wann ich es zulasse; denn ich bestimme, was geschehen muß." - Genau das sagt hier Vera aus, freilich ohne diese Worte zu verwenden. - Es wird hier eine Machtposition ausgekostet, die die Ohnmacht des Vaters bewirkt. Zu diesem Elternpaar noch eine Angabe: Vera ist zum Zeitpunkt des Gespräches 52 Jahre alt, Religionspädagogin und Erzieherin in einem Heim für schwer erziehbare Kinder. Horst ist 40 Jahre alt, Theologe und Journalist.
[2] Vera bezieht sich hier auf eine frühere und für sie peinliche Auseinandersetzung mit der neuen Freundin von Horst.
[3] Für Vera zählt anscheinend nicht, daß Jonas auch mal bei seinem Papa sein kann, sondern nur, daß "jene" Frau mit Papa in der Wohnung ist. Welche heillosen Verwechselungen finden hier statt?
[4] Eine 39jährige Mutter von zwei Kindern schrieb mir Anfang Oktober 2000: "Bei mir ergeben sich ganz allmählich die großen Veränderungen. Seit dem 01. September lebe ich vom Vater meiner zwei Kinder getrennt. Endlich - nach drei Jahren Vorbereitung! Mein Vorschlag war, er kann so oft er möchte, die Kinder sehen. Ihm ist die Regelung: alle zwei Wochen ein Wochenende wesentlich lieber. So unterschiedlich können Väter sein." - Und so unterschiedlich können auch Mütter sein, füge ich hinzu. Diese Frau ist ein Vorbild für Vera und Marianna. Das zweite positive Beispiel ist Paula, 45, verheiratet mit einem rumänischstämmigen Arzt, 49. Das gemeinsame Kind, ein Bub, ist 12 Jahre alt. Paula läßt sich scheiden, weil der Ehemann die Familie (Frau, Kind, Schwiegereltern) als Macho tyrannisiert. Bei der Scheidung verzichtet Paula für sich auf Unterhalt und Zugewinn. Sie bietet dem Ex-Mann an, das Kind sehen zu können oder bei sich zu haben, wann immer er es wünscht. Für das gemeinsame Kind erhält sie den minimalen Unterhalt.
[5] Siehe dazu Otto Zsok/Rita Briese, Das Rätsel, das aus Kinderaugen fragt. Die Lehre vom Geistes-Menschen nach Texten von Viktor Frankl und Bô Yin Râ, München: Profil Verlag 2000, 90 Seiten (mit 35 Fotos und lehhreichen Weisheitstexten.)
Dr. Otto Zsok (geb. 1957) ist Vater eines Sohnes. Dozent für Logotherapie am Süddeutschen Institut für Logotherapie in Fürstenfeldbruck bei München unter der Leitung von Dr. phil. Elisabeth Lukas. Er hat Theologie und Sozialpädagogik (Freiburg im Breisgau) und Philosophie (in München) studiert. Promotion in Philosophie an der Hochschule für Philosophie in München mit dem Thema: Musik und Transzendenz. Ein philosophischer Beitrag zur Eruierung der geistig-spirituellen Inhalte der großen abendländischen Musik (Gregorianik, Bach, Beethoven und Mozart), Sankt Ottilien: EOS-Verlag 1998.
Nach dem Studium sieben Jahre Tätigkeit als Sozialarbeiter beim Diözesancaritasverband München. Zugleich Rundfunk-Journalist und Übersetzer bei der Quartalzeitschrift Mérleg. Ausbildung in Logotherapie am Süddeutschen Institut für Logotherapie (19861989). Seit 1989 viele Vorträge und Seminare über Logotherapie und Existenzanalyse sowie Musikmeditationen in Deutschland, Österreich, Ungarn, Italien und in der Schweiz. Zur prägenden Grunderfahrung seines Lebens gehört die Geburt seines Sohnes (1993), die für ihn als "mysterium magnum" Offenbarungscharakter hat. Verfasser mehrerer Bücher zu Lebens-Themen:
Dagi oder Fragmente aus der Geschichte einer "sonnigen" Person, Frankfurt/Main: Haag und Herchen Verlag 1991, 99 Seiten, DM 18,00
Zustimmung zum Leben. Logotherapeutisch-philosophische Betrachtungen um die Sinnfrage, Sankt Ottilien: EOS-Verlag 1994. Mit einem Präludium von Elisabeth Lukas, (3. Auflage 2000), 174 Seiten, DM 24,00
Zustimmung zum Leiden? Logotherapeutische Ansätze, Sankt Ottilien: EOS-Verlag 1995. Mit einem Vorwort von Elisabeth Lukas, 205 Seiten, DM 24,00
Thomas von Aquin: Urbild, Abbild, Spiegelung. Das Schöne, das Gute und das Wahre in der Schöpfung, hrsg. v. Otto Zsok und Rita Briese, München: Claudius Verlag 1995, 95 Seiten, DM 20,00
Mut zum eigenen Lebens-Sinn. Themen des Menschseins auf logotherapeutischer Basis, Sankt Ottilien: EOS-Verlag 1997, 195 Seiten, DM 22,00
Der mühsame Weg zum Geistigen. Die persönliche Verantwortung des Menschen bei der Sinnfindung, Sankt Ottilien: EOS-Verlag 1999, 136 Seiten, DM 18,00
Musik und Transzendenz. Ein philosophischer Beitrag zur Eruierung der geistig-spirituellen Inhalte der großen abendländischen Musik (Gregorianik, Bach, Beethoven und Mozart), Sankt Ottilien: EOS-Verlag 1998, (2. Auflage 1999), 403 Seiten, DM 48,00
Logotherapie und Glaubensfragen. Das Geheimnis des Lebens erspüren, München: Profil Verlag 1999, 112 Seiten, DM 16,80
Das Rätsel, das aus Kinderaugen fragt. Die Lehre vom Geistes-Menschen nach Texten von Viktor Frankl und Bô Yin Râ, hrsg. v. Otto Zsok/Rita Briese, München: Profil Verlag 2000, 90 Seiten, DM 32,00
Vertrauen kontra Angst. Vier Grundformen der Angst und deren Überwindung: Eine sinnorientierte Hilfestellung im Geiste der Logotherapie nach Viktor E. Frankl, Fürstenfeldbruck: Eigenverlag 2000, 113 Seiten, DM 19,80
Vom Sinn und Unsinn des individuellen Leidens. Lebenspraktische Hilfen in logotherapeutischer und spiritueller Sicht, Fürstenfeldbruck: Eigenverlag 2000, 106 Seiten, DM 19,80
Vom Sinn und Glück des Alters, Fürstenfeldbruck: Eigenverlag 2000, 116 Seiten, DM 19,80
Diese letzten drei Bücher können nur beim Autor direkt bestellt werden. Die anderen Bücher können sowohl beim Autor oder durch Buchhandlungen, auch per Internet, bestellt werden.
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Homepage Dr. Otto Zsok: www.zsok.de/logotherapie
e-mail: otto@zsok.de
Stand dieser Seite: 22.11.2000 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/kinder/zsok-seeledeskindes.htm
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