Eine große bayerische Zeitung bemerkte vor kurzem anläßlich einer Gerichtsverhandlung wegen Kindesmißbrauchs, daß »Prozesse wie die in Flachslanden ein Schlaglicht darauf werfen, was in deutschen Familien unter der Decke der Wohlanständigkeit alles vor sich geht«. Flachslanden als Fanal für verlogene Wohlanständigkeit?
Über den Eheleuten Rudi, 55, und Angelika, 34, Triftshäuser mit ihren mittlerweile sechs Kindern sowie zahlreichen ihrer Verwandten liegt alles andere als die Decke der Wohlanständigkeit. Die Familie ist nicht Musterbeispiel für deutsche Biederkeit oder Bürgertum in kleinen Verhältnissen. Einfache Leute, die wären ja in die Gemeinschaft des Dorfes auf der Frankenhöhe nördlich von Ansbach ohne weiteres aufgenommen worden. Die Triftshäusers aber wurden als Gesindel angesehen, von dem man sich fernhält. Mit einem bayerischen Wort: G'schwerl von der schlimmsten Sorte.
Die Frau galt als Schlampe, als geile Hur', die es auf dem nahen Campingplatz »Sonnensee« mit jedem trieb; er als ein verlotterter, halbverrückter Taugenichts, der ab und zu ein paar Mark als Hilfsarbeiter verdiente für Arbeiten, die sonst keiner machen mag. Sie hausten im ehemaligen Bullenhaus der Gemeinde, einer Bruchbude am Rand des Ortes. Selbst die Kinder des Dorfes machten einen weiten Bogen um die verwahrloste Sippschaft, der Umgang mit »denen« war verboten.
Als vier der Triftshäuser-Kinder ihren Eltern weggenommen wurden
- wegen Verwahrlosung und angeblicher Alkoholexzesse der Erwachsenen -,
waren sie verdreckt, unterernährt, Zähne und Knochen befanden
sich in desolatem Zustand. Selbstverständlich galten sie als »deppert«,
bei diesen Eltern.
Hinweise, daß auch in anderer Hinsicht mit den Kindern sträflich
umgegangen wurde, ergaben sich erst (so heißt es zumindest heute),
als 1991 zum Beispiel eines der Triftshäuser-Mädchen, eine damals
Fünfjährige, einer Nachbarin erklärte: »Ich lern'
jetzt bumsen«.
Die Frau des Dorfpfarrers informierte schließlich das Schulamt.
Doch sowohl dort wie auch an der Behinderten-Schule, auf die die Triftshäuser-Kinder
gingen, reagierte man verhalten. Den Lehrern wurde nur aufgegeben, auf
Verhaltensauffälligkeiten zu achten, die auf sexuellen Mißbrauch
deuten.
Viel Erfolg hatten die Sonderschul-Lehrer nicht: Auffälligkeiten an
einer Schule für Lernschwache, Minderbegabte und geistig Behinderte
sind eher die Regel als die Ausnahme. Denn Minderbegabung ist nur zu oft
gar nicht Minderbegabung, sondern Ausdruck grober Vernachlässigung,
von Unterdrückung einer vielleicht durchaus vorhandenen Begabung.
Keine Anregung, keine Förderung, kein Kontakt, dafür aber Mißerfolg,
Verachtung durch die anderen, Schläge, Drohungen - niemand kam darauf,
daß zu derart massiver Vernachlässigung auch sexueller Mißbrauch
gehören kann.
Der Psychologe Professor Hermann Wegener, Kiel, etwa schrieb 1992, daß unter mißbrauchten Kindern jene mit Milieudefiziten und Persönlichkeitsstörungen aus der Zeit vor dem Mißbrauch überrepräsentiert sind.
Erst im Januar 1993 wurden die vier fünf- bis zwölfjährigen Triftshäuser-Töchter an verschiedene Pflegefamilien im Landkreis verteilt - nicht wegen des Verdachts auf sexuellen Mißbrauch, sondern weil zu Hause unerträgliche Zustände herrschten. Der zweijährige Sohn blieb bei den Eltern, obwohl auch er, wie sich später herausstellt, vermutlich mißbraucht wurde.
Anfang Februar 1993 berichtete dann eines der Mädchen in der Schule unmißverständlich von sexuellen Übergriffen zu Hause. Daraufhin wurde die Polizei vom Kreisjugendamt Ansbach von einem »gewissen Verdacht« des Mißbrauchs in der Familie Triftshäuser unterrichtet. Doch vor dem Ermittlungsrichter schwiegen die Kinder wieder, und die Eltern stritten alles ab. So wurde das Verfahren zunächst eingestellt.
In den Pflegefamilien erlebten die Kinder erstmals fürsorgliche, liebevolle Verhältnisse. Sie faßten Vertrauen zu den Pflegemüttern, und die beiden ältesten Mädchen erzählten - unabhängig voneinander, unbeeinflußt und fast zeitgleich -, was mit ihnen alles gemacht worden war.
Die Kinder nannten immer wieder die gleichen Namen: Brüder der Mutter, Vettern der Mutter, den eigenen Vater, den Mann der Stiefschwester, den Vater eines Schulkameraden, den Freund eines Onkels und so weiter. Sie sagten, die Mama habe sie festgehalten, wenn sie »gefickt« wurden. Auch die Stiefschwester habe dabei geholfen und der »Opa«, der eigentlich der Großonkel ist. Der Mund sei ihnen zugeklebt oder ein Apfel hineingesteckt worden, damit sie nicht schreien konnten. Sie hätten sich gewehrt, es habe weh getan. Der Vater habe sie dann geschlagen.
Verschiedene Männer hätten ihren »Pimmel« mit
Schokolade oder Baby-Brei bestrichen und sich dann von den Kindern ablecken
lassen, auch bei der Mama hätten sie schlecken müssen. Umgekehrt
sei ebenso bei den Kindern Süßes drangeschmiert worden, und
die Erwachsenen hätten dann geleckt.
Zu Hause sei es gewesen, in der Wohnung in Flachslanden, aber auch in Waldhütten,
im Wohnwagen der Familie am Sonnensee, auf einem Spielplatz. Und Fotos
seien gemacht worden und auch Filme. Und »mit den anderen Kindern
wurde es auch gemacht«, zum Beispiel mit den Kindern der erwachsenen
Stiefschwester. Auch mit einem Hund.
In den frühen Morgenstunden des 30. Juni 1993 waren schließlich mehr als 100 Polizeibeamte im Einsatz, um 15 Männer und 5 Frauen im Alter zwischen 23 und 79 Jahren aus Flachslanden, Ansbach und Nürnberg festzunehmen. Häuser wurden durchsucht, Gegenstände sichergestellt. Im Oktober 1993 ermittelte die Polizei gegen insgesamt 27 Personen, davon 7 Frauen. 14 Personen saßen in Untersuchungshaft.
Als am 24. Februar dieses Jahres die Serie von Hauptverhandlungen in Ansbach beginnt, stehen erst einmal zwei Vettern der Mutter Angelika Triftshäuser vor Gericht, die, zumindest teilweise, geständig sind. Von dem einen sagt der Staatsanwalt, er sei ein »einfach strukturierter Mensch«, der andere, der in einer beschützenden Werkstatt arbeitet, ist von erheblich unterdurchschnittlicher Intelligenz (was bei der Strafzumessung aber nicht zu Buch schlägt). Da diese Urteile rechtskräftig sind, hat das Gericht seitdem wenigstens eine kleine Grundlage zum Weiterverhandeln.
Unter den nächsten, die angeklagt und verurteilt werden, ist ein Onkel der Kinder, von dem es heißt, er sei »an der Grenze zur Debilität«. Ein weiterer Onkel leidet an einer »leichten geistigen Behinderung«. Das Verfahren gegen einen anderen Vetter der Mutter wird unterbrochen, weil der Mann erst einmal zwecks Feststellung seiner Schuldfähigkeit in die Psychiatrie geschickt wird. Er hat auf die Frage des Gerichts, ob auch er mitgemacht habe, lapidar gesagt: »Kann was g'wesen sein«.
Weder die Kinder noch die in den Fall verwickelten Erwachsenen können sagen, wann und wo genau sich jeweils was abgespielt hat. Die Polizei nimmt an, daß bereits 1990 oder noch früher etwas passiert ist, doch beweisen läßt sich das nicht. Weder die fast schwachsinnigen Angeklagten (mit einem IQ von 65 und darunter) noch die minderbegabten, gestörten Kinder liefern dem Gericht Daten, Anhaltspunkte, Beweise. Irgend etwas Grauenvolles ist geschehen - aber was? Wann? Wo?
Wer will von den Kindern verlangen zu unterscheiden, wer von den Männern nur »bös« war, also geschimpft oder geschlagen oder sie weggescheucht hat, und wer als »Böser« Oralverkehr erzwungen hat? Wer kann vom fast debilen Onkel genaue Auskunft erlangen, ob er bei der Feier des Geburtstages der ältesten Triftshäuser-Tochter im Jahr 1992 »dran oder drin« war?
Nicht auszuschließen ist überdies, daß für einige Kinder das Ficken und das Bumsen und das Wichsen aller mit allen und vor allen zum schrecklichen Alltag gehörte, den sie in ihrer Hoffnungslosigkeit widerstandslos über sich ergehen ließen (zumal das böse Treiben offenbar vor allem von ihrer Mutter gefördert wurde). Solange die Kinder sich noch gewehrt haben, mag auch der Debile gemerkt haben, daß er etwas Unrechtes tut. Aber wenn sie nicht geschrien und gezappelt haben, erschöpft von dem, was immer und immer wieder mit ihnen geschah?
Der Sulzer »Bubi«, 29, den die Medien den »Kameramann« nannten, weil er oft eine Videokamera dabeihatte, wenn er zu den Triftshäusers ging, wird gefragt, ob er denn nicht gewußt habe, daß er was Schlimmes tat. Er stößt einen undefinierbaren Ton aus, der möglicherweise »ja« heißt. Aber ob er begreift, daß man vor Kindern nicht onaniert, daß es ein Verbrechen ist, sich an ihnen zu vergehen? Seine Mutter, stammelt er immerhin, habe ihm verboten, da hinzugehen.
Er und sein Spezi, einer der Vettern von Angelika Triftshäuser, wußten, daß da »was geht«. Und all denjenigen, die auf der Entwicklungsstufe des Doktorspielens stehengeblieben waren, die noch nie eine normale Sexualbeziehung zu einer Frau hatten und wohl auch nie haben werden, kam das Drauf und Drüber und Rein und Raus bei den Triftshäusers und deren Kindern gerade recht.
Staatsanwalt Peter Hüttner, 41, und das Gericht mit dem Vorsitzenden Peter Heckel, 58, die bis auf weiteres mit dieser nicht abreißenden Serie von Schweinereien und Elend beschwert sind - sie werden von den Angeklagten nicht verstanden. Schon beim Wort »Geschlechtsverkehr« schauen die drein wie Schafsböcke. »Ham' S' g'wichst oder 'bumst« muß gefragt werden oder: »Ham' S' zwischen die Bein' g'streichelt oder 'neiglangt aa?« »Ficken«, erklärt der Staatsanwalt einem der Beschuldigten, »ist das, was Männer mit Frauen tun«. Es ist eine Qual für das Gericht - und was ist das erst für die Kinder gewesen.
In der vergangenen Woche ist das Ehepaar Brendel zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen sexuellen Mißbrauchs und Vergewaltigung verurteilt worden. Sabine Brendel ist die Tochter von Rudi Triftshäuser aus erster Ehe oder wo immer auch her und damit Stiefschwester - und Mutter - von einigen der am ärgsten mißbrauchten Kinder. Sie ist zum drittenmal verheiratet und hat vier Kinder von etlichen Männern. Sie und ihr jetziger Ehemann fallen auf, weil sie von leidlicher Intelligenz zu sein scheinen.
Erst streiten sie stur alles ab. Hans Brendel versichert dem Gericht sogar, daß er, wenn er »von solchen Schweinereien« etwas geahnt hätte, selbst zur Polizei gegangen wäre, »weil das für mich das Schlimmste ist überhaupt«.
Doch das Gericht kennt die Aussagen der Kinder und vor allem die Geständnisse der schon rechtskräftig Verurteilten. Es bedrängt die Angeklagten, es erpreßt sie fast. Sie sollen gestehen, wenigstens einen Teil. Damit man die Kinder nicht noch einmal hören muß (und mit möglicherweise immer wirrer werdenden Aussagen schließlich gar nichts mehr anfangen kann). Eines der Mädchen erzählt inzwischen, »5000 Männer« hätten den kleinen Bruder »gefickt«.
Der Vorsitzende lockt mit milder Strafe (»der Rabatt macht Jahre aus«), er droht sogar mit dem Entzug des Sorgerechts (das es nie mehr geben wird) für alle Zeit. Die psychologische Sachverständige Helga Poschenrieder, 58, schildert, welch verheerende Folgen für die Kinder eine neuerliche Vernehmung hätte. Doch die Mutter streitet unbeeindruckt und uneinsichtig ab (aber schließlich hat sie auch beim Vergewaltigen zugesehen und mitangepackt), bis der Mann auf weiteres Drängen hin kurz vor Ende der Beweisaufnahme ein Teilgeständnis ablegt. Dann zieht sie mit.
In anderen Hauptverhandlungen würde vieles, was in Sachen Flachslanden vor Gericht geschieht, nicht hingenommen werden: eine Anklage ohne Ort- und Zeitangabe für die Tatvorwürfe, Belastungszeugen nahe am Schwachsinn, Kinderaussagen, die besser nicht unter die Lupe genommen werden, eine nicht unbestrittene Sachverständige (sie saß erst vor wenigen Monaten einer Sechzehnjährigen, die vergewaltigt worden sein wollte, mit der Folge auf, daß sich ein, wie sich später vor Gericht herausstellte, unschuldiger Mann in der Zelle erhängte), herbeigeführte, ausgehandelte Geständnisse, abschreckende Strafen gegen Menschen, deren volle Schuldfähigkeit fraglich ist, und so fort. In jedem anderen Fall müßte die Justiz kopfstehen, was in ihren Reihen geschieht. Doch was bleibt dem gequälten Richter Heckel und seinen Mitrichtern anderes übrig?
Aus der Urteilsbegründung gegen das Ehepaar Brendel sprach Resignation: »Wir wissen, daß eine Mehrzahl von Kindern in den Jahren bis 1993 durch eine Anzahl verantwortungsloser Menschen Entsetzliches durchgemacht hat«. Einzelne Angeklagte haben harte Strafen bekommen, etwa der nichtgeständige Sulzer »Bubi« (neun Jahre). Andere sind billiger davongekommen, weil sie irgend etwas (was?) zugegeben haben.
Andererseits sind möglicherweise auch Personen in den Sog des Verdachts und der Beschuldigungen geraten, bei denen nicht auszuschließen ist, daß sie nichts mit dem Abscheulichen zu tun haben. Der Hausarzt der Familie Triftshäuser ist verhaftet worden, nachdem die älteste Tochter auf einen Zettel geschrieben hatte, er habe ihr zum Geburtstag einen »Topf mit Männersamen« geschenkt. Inzwischen wird auch er beschuldigt, vergewaltigt, mißbraucht und Schokolade vom Penis des Jüngsten geleckt zu haben.
Der angesehene Frankfurter Rechtsanwalt Fritz Steinacker vertrat vor dem Landgericht Ansbach einen Mann, dessen Sohn mit einer Triftshäuser-Tochter zur Schule ging. Gegen den Angeklagten sprachen allein vage Kinderaussagen. Er sei mal dagewesen, hieß es erst; später, er habe alle Mädchen »gefickt«. Der Mann widersetzte sich dem Druck und allen Lockungen des Gerichts mit dem Resultat, dil es dort noch erschwinglich war, und die nun »Flachslanden« als Adresse mit einem Kainsmal angeben müssen. Daß es gerade in verwahrlosten Familien zur gröbsten Vernachlässigung der Kinder und schließlich nur zu oft zu sexuellem Mißbrauch kommt - die Dorfbewohner mußten das nicht wissen.
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