Die Jugendkammer des Landgerichts Ansbach hat am 1. März dieses
Jahres die Beiordnung des Münchner Rechtsanwalts Peter Weitzdörfer,
47, als Pflichtverteidiger des 13. Angeklagten im sogenannten Flachslanden-Komplex
aufgehoben und die Hauptverhandlung ausgesetzt. Darüber hinaus wurden
Weitzdörfer die durch die Aussetzung entstandenen und entstehenden
Kosten auferlegt.
»Gezielt und planmäßig«, so die Kammer, habe der
Verteidiger seit Beginn der Hauptverhandlung am 19. Januar 1995 versucht,
»durch eine bestimmte Verhandlungsstrategie die Durchführung
eines Strafverfahrens in der Sache schlechthin zu verhindern«. Es
war der siebte Verhandlungstag.
Der Beschluß der Kammer ist eine schwere Brüskierung Weitzdörfers.
Und weil diese so öffentlich wie möglich sein sollte, wurde das
Neun-Seiten-Papier, ein lückenloser Katalog all dessen, was einem
Verteidiger von einem Gericht vorgeworfen werden kann, gleich nach Verkündung
gegen 19 Uhr den noch anwesenden Journalisten säuberlich vervielfältigt
in die Hand gedrückt - ein Service, zu dem sich Richter normalerweise
nicht gehalten fühlen.
Der Vorgang ist einmalig. Im Solingen-Prozeß in Düsseldorf hatte
der Angeklagte Markus G. beantragt, die Bestellung eines seiner beiden
Pflichtverteidiger zurückzunehmen, weil dieser offenkundig dem Geständnis
und der Reue seines Mandanten nicht glaubt; das Vertrauensverhältnis
zwischen G. und dem Anwalt sei tief gestört. Doch dem Antrag wurde
nicht stattgegeben.
Das Verhalten des Pflichtverteidigers reiche für die Annahme einer
bedeutsamen Vertrauenskrise nicht aus, hieß es in Düsseldorf.
Jeder Verteidiger handle eigenverantwortlich. Dazu gehöre auch, daß
er frei von Weisungen des Angeklagten sei. Durch sein Verhalten stelle
der abgelehnte Verteidiger die Verteidigung des Angeklagten und die Arbeit
des anderen Pflichtverteidigers nicht in Frage.
Derart mochte man in Ansbach die Verantwortung eines Verteidigers nicht
respektieren. Es sollte ein Exempel statuiert, der angeblichen »Konfliktverteidigung«
im Interesse der »Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege, aber auch und insbesondere im Interesse des Angeklagten
selbst« ein Denkzettel verpaßt werden, vorsorglich abschreckend
für andere Verteidiger.
Mit diesem Gewaltakt ist aber auch die Ratlosigkeit der Justiz im Umgang
mit dem sexuellen Kindesmißbrauch deutlich geworden.
Inmitten der öffentlich erörterten Konflikte der Strafgerichtsbarkeit,
was den Richter Rainer Orlet und die Unabhängigkeit der Richter angeht
etwa oder ihre Ohnmacht gegenüber massiver Wirtschaftskriminalität
wie im Fall co op, ist der sexuelle Mißbrauch ein immer bedrückender
werdendes Problem, das endlich einer rechtlich vertretbaren Lösung
für Großverfahren, einer einheitlichen Behandlung durch die
Gerichte bedarf.
Der Montessori-Prozeß in Münster scheint durch die »Entharmlosung«
einer kindlichen Äußerung zu einem Massenbeschuldigunsverfahren
geworden zu sein. In dem laufenden und den anstehenden Verfahren um angebliche
Vorfälle in Worms vor dem Mainzer Landgericht wird das Rätsel
zu lösen sein, wie zwei sich spinnefeind gesonnene Familien, die einander
seit Jahren gnadenlos bekriegen, dazu gekommen sein sollen, ihre Kinder
in trauter Gemeinschaft zu schänden - den Aussagen von Kindern zufolge.
In Ansbach geht es um sexuellen Mißbrauch innerhalb einer verwahrlosten
Außenseiterfamilie in dem Dorf Flachslanden, der wahrscheinlich tatsächlich
stattgefunden hat. Es fragt sich aber, ob er auch wirklich an all den Kindern,
die von der Staatsanwaltschaft in ihren Anklagen benannt sind, und von
all den Erwachsenen verübt wurde, die strafrechtlicher Verfolgung
ausgesetzt sind.
Der Rechtsanwalt Weitzdörfer vertrat und vertritt (denn er hat sich
noch am Abend des 1. März nach seinem Rauswurf als Wahlverteidiger
bestellen lassen) den 40 Jahre alten Hans-Jürgen Brunner aus Flachslanden,
dem sexueller Mißbrauch in acht Fällen und Vergewaltigung von
Kindern vorgeworfen wird.
Brunner, seit 1. Juli 1993 in Untersuchungshaft, hatte zunächst einen
Rechtsanwalt aus Ansbach. Der besuchte ihn ein einziges Mal, stellte vier
bis sechs Jahre Haft in Aussicht und kümmerte sich fortan nicht mehr
um den Mandanten. Von den Verwandten Brunners bekam er 4000 Mark. Ein Mithäftling
setzte dem Beschuldigten einen Brief auf, in dem Weitzdörfer um Mandatsübernahme
gebeten wurde.
Einen des sexuellen Kindesmißbrauchs Beschuldigten zu vertreten gehört
für viele Strafverteidiger nicht zu den Aufgaben, um die man sich
reißt. Im Mainzer Verfahren sitzen einige Pflichtverteidiger seit
Monaten untätig und schweigend die Prozeßtage ab, offensichtlich
nur darauf bedacht, die unappetitliche Sache so schnell wie möglich
hinter sich zu bringen. Auch in Ansbach, wo seit Februar 1994 inzwischen
zwölf Angeklagte zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und 14 Jahren
verurteilt worden sind, haben Verteidiger geschwiegen und hingenommen.
Dem Anwalt Weitzdörfer mußte, nachdem er Ende November 1993,
also relativ spät, Brunners Verteidigung übernommen hatte, auf
den ersten Blick schon einiges auffallen: In den Akten befindet sich zum
Beispiel ein 54 Seiten langes Protokoll über die richterliche Vernehmung
der damals zwölfjährigen Hauptbelastungszeugin in Ansbach. Das
Kind, das eine Schule für geistig Behinderte besuchte, war in knapp
vier Stunden mit sage und schreibe 822 Fragen und Fotos bombardiert worden.
Die neunjährige lernbehinderte Schwester dieses Kindes hatte tags
darauf in zweieinhalb Stunden 385 Fragen zu beantworten und Fotos zu erklären.
Dem Anwalt mußten diese Befragungen der Kinder auffallen, auch die
suggestiven Vorgaben. Frage: »Kennst du einen Michael?« »Nein.«
Wenig später die Frage: »Hat Sabine auch andere Männer
mitgebracht außer dem Hans und dem Michael?« «Nein, sonst
weiß ich keine«.
Weitzdörfer stieß bei Aktendurchsicht auch auf den gynäkologischen
Untersuchungsbefund einer jüngeren Schwester der befragten Kinder.
Obwohl dieses Mädchen vielfach vergewaltigt worden sein soll, ist
sein Hymen intakt; auch an dem kleinen Bruder, an dem sich, so die l2jährige
Hauptzeugin, »5000 Männer« vergangen haben sollen, stellten
die Arzte nichts fest.
Weitzdörfer fiel außerdem auf, daß sein Mandant Brunner,
wie ein Großteil der anderen Beschuldigten, nur über erheblich
eingeschränkte Geistesgaben verfügt. Staatsanwaltschaft und Gericht
hatten die Frage der Schuldfähigkeit bei ihm jedoch nicht prüfen
lassen. Eine psychiatrische Untersuchung, wegen der das Verfahren im März
1994 ein erstes Mal ausgesetzt werden mußte, erbrachte schließlich,
daß Brunner über einen Intelligenzquotienten von 55 verfügt,
also hochgradig debil ist.
Ungewöhnlich, auch das mußte auffallen, war weiterhin die Art
und Weise, wie das Ansbacher Gericht von den mehrheitlich intellektuell
reduzierten Angeklagten Geständnisse erlangte, wie es die Verteidiger
mit Strafrabatten drängte (»Jetzt gehen Sie mit Ihrem Mandanten
noch mal raus«). Mit Geständnis 3 oder 4 oder 6 Jahre Haft.
ohne bis zu 14. »Wir sind in der glücklichen Lage«, so
der vorsitzende Richter und Vizepräsident des Landgerichts, Peter
Heckel, 59, einmal zu einem Angeklagten, »daß wir schon acht
Verfahren hinter uns haben, fünf davon rechtskräftig. Wir kennen
die Aussagen der Erwachsenen und der Kinder. Unser Rabatt macht Jahre aus«.
Oder: »Wir haben das doch wiederholt erlebt - wenn die Kinder nochmals
vernommen werden müssen, gibt es wieder eine Nachtragsanklage, und
alles wird noch schlimmer. Herr Verteidiger, machen Sie das dem Angeklagten
doch klar!«
Verteidiger Weitzdörfer begann, die durch ein und dasselbe Gericht
ergangenen Urteile miteinander zu vergleichen. Es fiel ihm auf, daß
anderweitig verfolgte Dritte, darunter auch sein Mandant, in den Urteilsfeststellungen
bereits als Täter beschrieben wurden; daß der Hergang derselben
Taten ganz unterschiedlich dargestellt war, ohne daß das Gericht
eine weitere, mögliche Sachaufklärung betrieben hätte.
Peter Weitzdörfer mußte sich mit den Waffen der Verteidigung
wehren, mit Anträgen und, wenn diese abgewiesen wurden, mit Ablehnungen.
Das Gericht unter Vorsitz des Vizepräsidenten Heckel hat ein geradezu
erschreckendes Maß an Opportunismus entwickelt, in dem es in einem
voreiligen Eifer sich die Angeklagten vom Hals schaffen will im Sinne der
prozeßökonomischen Erledigung der Fälle und der Angeklagten«,
schrieb Weitzdörfer in einem Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden.
»So entsteht der ungute Eindruck, daß auch abwegige und widersprüchliche
Sachverhaltsschilderungen von Angeklagten oder Zeugen akzeptiert werden,
solange sie eine Verurteilung zulassen«.
Als nach einer neuerlichen Aussetzung des Verfahrens gegen Hans-Jürgen
Brunner - die Staatsanwaltschaft wartete mit einer Nachtragsanklage auf
(und der Andeutung, man werde diese im Falle eines Geständnisses eventuell
»vergessen«) - der Prozeß im Januar dieses Jahres begann,
wurde dem Verteidiger »versehentlich« eine falsche Schöffenbesetzung
mitgeteilt. Weitzdörfer prüfte und stellte die Frage nach dem
gesetzlichen Richter am kleinen Landgericht Ansbach, an dem die ordentlichen
Sitzungstage der Jugendkammer mit denen der 1. Großen Strafkammer
identisch sind.
Am 6. Februar beantragte der Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens,
um die Besetzungsfrage vom Verfassungsgericht klären zu lassen. Es
gibt am Landgericht Ansbach keine Schöffen mehr, die nicht bereits
an Verurteilungen im Flachslanden-Komplex mitgewirkt haben. Sie kennen
das Ermittlungsergebnis der Polizei, das Glaubwürdigkeitsgutachten
der psychologischen Sachverständigen Helga Poschenrieder über
zwei der mutmaßlich mißbrauchten Mädchen und vieles mehr,
noch ehe wieder ein neuer Prozeß beginnt. Es gibt, so ist zu fürchten,
am Landgericht Ansbach überhaupt niemanden mehr, der nicht längst
eine unerschütterliche Meinung zu Flachslanden im Detail und im ganzen
hat.
Weitzdörfer hat es auch gewagt (wie einige wenige Verteidiger in anderen
Flachslanden-Verfahren vor ihm), an der in den Urteilen immer wieder bekräftigten
Verläßlichkeit des Poschenrieder-Gutachtens zu zweifeln. Er
hat zwei weitere Sachverständige, den Diplompsychologen Hartmut Böhm
aus Osnabrück und den Salzburger Psychologen Professor Franz Popp,
um eine Stellungnahme gebeten und beide als präsente Beweismittel
aufgeboten. Die Kritik fiel zum Verdruß des Gerichts, das schon zwölf
Urteile auf Frau Poschenrieder gegründet hat, negativ aus.
Verfahren, in denen während der Ermittlungen immer mehr Personen von
immer mehr Kindern bezichtigt werden, kranken an den immergleichen Notständen.
Wenn Kinder in den Gerichtssaal gezerrt werden müssen, weil unzulänglich
ermittelt, in endlosen Sitzungen suggestiv befragt und mangelhaft begutachtet
worden ist, läßt sich kaum noch nach den Regeln und mit Rücksicht
auf die Kinder verhandeln. Warum werden Erstaussagen von Kindern, noch
ehe sie durch die Hände von Beschützern, Therapeuten, Betreuern
und Pflegemüttern gehen, nicht richterlich aufgenommen und mittels
Video aufgezeichnet? An technischen Möglichkeiten, die ohne zu stören
eingesetzt werden können, fehlt es nicht.
Es gibt keine Übereinkunft darüber, was suggestive Fragen sind.
Es werden Gutachten akzeptiert, die nicht ordentlich dokumentiert und daher
nicht nachvollziehbar sind. Es werden Bekenntnisse zum guten Charakter
oder der Phantasiearmut des Kindes abgelegt. Es wird mit dem Argument hantiert:
So etwas denken Kinder sich nicht aus. Daß gerade in Massenbeschuldigungsverfahren
Kinder meist einen gefährlichen »Aufdeckungs«-Marathon
hinter sich haben, ehe sie von der Polizei, dem Richter und dem Gutachter
gehört werden, wird gar nicht erst registriert.
Selbst erfahrene Sachverständige versteigen sich neuerdings zu der
These, die angeblich ungeheure Dunkelziffer auf dem Gebiet des sexuellen
Mißbrauchs erlaube es und zwinge regelrecht dazu, jeden Verdacht
für zutreffend zu halten. Warum wird gerade bei einem Vorwurf, der,
selbst wenn er sich eines fernen Tages als unbegründet herausstellt,
die bürgerliche Existenz jedes Verdächtigten vernichtet, nicht
als erstes sauber und unvoreingenommen ermittelt, ob überhaupt
etwas war?
Das Ansbacher Gericht hat bislang ohne große Rücksicht auf die
Geistesgaben der Angeklagten verhandelt, etwa nach dem Motto »Deppert
sind die alle« und »Irgendwas wird schon ungefähr so gewesen
sein«. Es hat in vielen Fällen extrem hart gestraft nach einem
Maßstab der Strafzumessung, der nur zwei Kriterien kennt: geständig
oder nicht. Als dann ein Verteidiger kam, der für seinen Mandanten
eintrat, beschloß man, ihn zu exekutieren.
Wie soll es weitergehen? Die von Weitzdörfer angesammelten Revisionsgründe
sind durch die Aussetzung für den Augenblick vom Tisch. Den minderbemittelten
Brunner Hans, der mal gestanden, mal widerrufen hat, je nachdem, wer sich
mit ihm befaßte, will er weiter vertreten.
In Norwegen kam es 1992/1993 im sogenannten Bjugn-Verfahren zu einer Ermittlungskatastrophe,
nachdem angeblich ein riesiger Mißbrauchsfall aufgedeckt worden war.
Am Ende stand ein Freispruch, sechs verdächtigte Personen wurden gar
nicht erst angeklagt. Sie wurden finanziell entschädigt, ebenso die
Kinder, die durch suggestive Befragungsmethoden ins Beschuldigen geraten
waren.
Der norwegische Generalstaatsanwalt hat, nachdem das Gerichtsverfahren
abgeschlossen war, eine nüchterne Manöverkritik verfaßt.
Darin heißt es auch, daß er sich einer Beratergruppe angeschlossen
habe, die im Februar 1994 vom norwegischen Justizministerium gebildet wurde.
Die Gruppe hat unter anderem den Auftrag, nach verbindlichen Vorschriften
für die Vernehmung von kindlichen Zeugen zu suchen.
»Neben der großen Anzahl von Personen, die direkt betroffen
waren, hat der Fall tiefe Einschnitte in einer ganzen Gemeinde hinterlassen
und zweifellos Gegensätze geschaffen und Wunden geschlagen, die erst
nach langer Zeit verheilen werden«, schreibt der Generalstaatsanwalt.
Überlegungen wie in Norwegen sollten auch in Deutschland angestellt
werden.
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