Der Spiegel 12/95 Seiten 84 bis 91
Prozesse

»Gezielt und planmäßig«

Gisela Friedrichsen zum Hinauswurf eines Verteidigers im »Flachslanden-Komplex«

Die Jugendkammer des Landgerichts Ansbach hat am 1. März dieses Jahres die Beiordnung des Münchner Rechtsanwalts Peter Weitzdörfer, 47, als Pflichtverteidiger des 13. Angeklagten im sogenannten Flachslanden-Komplex aufgehoben und die Hauptverhandlung ausgesetzt. Darüber hinaus wurden Weitzdörfer die durch die Aussetzung entstandenen und entstehenden Kosten auferlegt.
»Gezielt und planmäßig«, so die Kammer, habe der Verteidiger seit Beginn der Hauptverhandlung am 19. Januar 1995 versucht, »durch eine bestimmte Verhandlungsstrategie die Durchführung eines Strafverfahrens in der Sache schlechthin zu verhindern«. Es war der siebte Verhandlungstag.
Der Beschluß der Kammer ist eine schwere Brüskierung Weitzdörfers. Und weil diese so öffentlich wie möglich sein sollte, wurde das Neun-Seiten-Papier, ein lückenloser Katalog all dessen, was einem Verteidiger von einem Gericht vorgeworfen werden kann, gleich nach Verkündung gegen 19 Uhr den noch anwesenden Journalisten säuberlich vervielfältigt in die Hand gedrückt - ein Service, zu dem sich Richter normalerweise nicht gehalten fühlen.
Der Vorgang ist einmalig. Im Solingen-Prozeß in Düsseldorf hatte der Angeklagte Markus G. beantragt, die Bestellung eines seiner beiden Pflichtverteidiger zurückzunehmen, weil dieser offenkundig dem Geständnis und der Reue seines Mandanten nicht glaubt; das Vertrauensverhältnis zwischen G. und dem Anwalt sei tief gestört. Doch dem Antrag wurde nicht stattgegeben.
Das Verhalten des Pflichtverteidigers reiche für die Annahme einer bedeutsamen Vertrauenskrise nicht aus, hieß es in Düsseldorf. Jeder Verteidiger handle eigenverantwortlich. Dazu gehöre auch, daß er frei von Weisungen des Angeklagten sei. Durch sein Verhalten stelle der abgelehnte Verteidiger die Verteidigung des Angeklagten und die Arbeit des anderen Pflichtverteidigers nicht in Frage.
Derart mochte man in Ansbach die Verantwortung eines Verteidigers nicht respektieren. Es sollte ein Exempel statuiert, der angeblichen »Konfliktverteidigung« im Interesse der »Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege, aber auch und insbesondere im Interesse des Angeklagten selbst« ein Denkzettel verpaßt werden, vorsorglich abschreckend für andere Verteidiger.
Mit diesem Gewaltakt ist aber auch die Ratlosigkeit der Justiz im Umgang mit dem sexuellen Kindesmißbrauch deutlich geworden.
Inmitten der öffentlich erörterten Konflikte der Strafgerichtsbarkeit, was den Richter Rainer Orlet und die Unabhängigkeit der Richter angeht etwa oder ihre Ohnmacht gegenüber massiver Wirtschaftskriminalität wie im Fall co op, ist der sexuelle Mißbrauch ein immer bedrückender werdendes Problem, das endlich einer rechtlich vertretbaren Lösung für Großverfahren, einer einheitlichen Behandlung durch die Gerichte bedarf.
Der Montessori-Prozeß in Münster scheint durch die »Entharmlosung« einer kindlichen Äußerung zu einem Massenbeschuldigunsverfahren geworden zu sein. In dem laufenden und den anstehenden Verfahren um angebliche Vorfälle in Worms vor dem Mainzer Landgericht wird das Rätsel zu lösen sein, wie zwei sich spinnefeind gesonnene Familien, die einander seit Jahren gnadenlos bekriegen, dazu gekommen sein sollen, ihre Kinder in trauter Gemeinschaft zu schänden - den Aussagen von Kindern zufolge.
In Ansbach geht es um sexuellen Mißbrauch innerhalb einer verwahrlosten Außenseiterfamilie in dem Dorf Flachslanden, der wahrscheinlich tatsächlich stattgefunden hat. Es fragt sich aber, ob er auch wirklich an all den Kindern, die von der Staatsanwaltschaft in ihren Anklagen benannt sind, und von all den Erwachsenen verübt wurde, die strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sind.
Der Rechtsanwalt Weitzdörfer vertrat und vertritt (denn er hat sich noch am Abend des 1. März nach seinem Rauswurf als Wahlverteidiger bestellen lassen) den 40 Jahre alten Hans-Jürgen Brunner aus Flachslanden, dem sexueller Mißbrauch in acht Fällen und Vergewaltigung von Kindern vorgeworfen wird.
Brunner, seit 1. Juli 1993 in Untersuchungshaft, hatte zunächst einen Rechtsanwalt aus Ansbach. Der besuchte ihn ein einziges Mal, stellte vier bis sechs Jahre Haft in Aussicht und kümmerte sich fortan nicht mehr um den Mandanten. Von den Verwandten Brunners bekam er 4000 Mark. Ein Mithäftling setzte dem Beschuldigten einen Brief auf, in dem Weitzdörfer um Mandatsübernahme gebeten wurde.
Einen des sexuellen Kindesmißbrauchs Beschuldigten zu vertreten gehört für viele Strafverteidiger nicht zu den Aufgaben, um die man sich reißt. Im Mainzer Verfahren sitzen einige Pflichtverteidiger seit Monaten untätig und schweigend die Prozeßtage ab, offensichtlich nur darauf bedacht, die unappetitliche Sache so schnell wie möglich hinter sich zu bringen. Auch in Ansbach, wo seit Februar 1994 inzwischen zwölf Angeklagte zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und 14 Jahren verurteilt worden sind, haben Verteidiger geschwiegen und hingenommen.
Dem Anwalt Weitzdörfer mußte, nachdem er Ende November 1993, also relativ spät, Brunners Verteidigung übernommen hatte, auf den ersten Blick schon einiges auffallen: In den Akten befindet sich zum Beispiel ein 54 Seiten langes Protokoll über die richterliche Vernehmung der damals zwölfjährigen Hauptbelastungszeugin in Ansbach. Das Kind, das eine Schule für geistig Behinderte besuchte, war in knapp vier Stunden mit sage und schreibe 822 Fragen und Fotos bombardiert worden.
Die neunjährige lernbehinderte Schwester dieses Kindes hatte tags darauf in zweieinhalb Stunden 385 Fragen zu beantworten und Fotos zu erklären.
Dem Anwalt mußten diese Befragungen der Kinder auffallen, auch die suggestiven Vorgaben. Frage: »Kennst du einen Michael?« »Nein.« Wenig später die Frage: »Hat Sabine auch andere Männer mitgebracht außer dem Hans und dem Michael?« «Nein, sonst weiß ich keine«.
Weitzdörfer stieß bei Aktendurchsicht auch auf den gynäkologischen Untersuchungsbefund einer jüngeren Schwester der befragten Kinder. Obwohl dieses Mädchen vielfach vergewaltigt worden sein soll, ist sein Hymen intakt; auch an dem kleinen Bruder, an dem sich, so die l2jährige Hauptzeugin, »5000 Männer« vergangen haben sollen, stellten die Arzte nichts fest.
Weitzdörfer fiel außerdem auf, daß sein Mandant Brunner, wie ein Großteil der anderen Beschuldigten, nur über erheblich eingeschränkte Geistesgaben verfügt. Staatsanwaltschaft und Gericht hatten die Frage der Schuldfähigkeit bei ihm jedoch nicht prüfen lassen. Eine psychiatrische Untersuchung, wegen der das Verfahren im März 1994 ein erstes Mal ausgesetzt werden mußte, erbrachte schließlich, daß Brunner über einen Intelligenzquotienten von 55 verfügt, also hochgradig debil ist.
Ungewöhnlich, auch das mußte auffallen, war weiterhin die Art und Weise, wie das Ansbacher Gericht von den mehrheitlich intellektuell reduzierten Angeklagten Geständnisse erlangte, wie es die Verteidiger mit Strafrabatten drängte (»Jetzt gehen Sie mit Ihrem Mandanten noch mal raus«). Mit Geständnis 3 oder 4 oder 6 Jahre Haft. ohne bis zu 14. »Wir sind in der glücklichen Lage«, so der vorsitzende Richter und Vizepräsident des Landgerichts, Peter Heckel, 59, einmal zu einem Angeklagten, »daß wir schon acht Verfahren hinter uns haben, fünf davon rechtskräftig. Wir kennen die Aussagen der Erwachsenen und der Kinder. Unser Rabatt macht Jahre aus«.
Oder: »Wir haben das doch wiederholt erlebt - wenn die Kinder nochmals vernommen werden müssen, gibt es wieder eine Nachtragsanklage, und alles wird noch schlimmer. Herr Verteidiger, machen Sie das dem Angeklagten doch klar!«
Verteidiger Weitzdörfer begann, die durch ein und dasselbe Gericht ergangenen Urteile miteinander zu vergleichen. Es fiel ihm auf, daß anderweitig verfolgte Dritte, darunter auch sein Mandant, in den Urteilsfeststellungen bereits als Täter beschrieben wurden; daß der Hergang derselben Taten ganz unterschiedlich dargestellt war, ohne daß das Gericht eine weitere, mögliche Sachaufklärung betrieben hätte.
Peter Weitzdörfer mußte sich mit den Waffen der Verteidigung wehren, mit Anträgen und, wenn diese abgewiesen wurden, mit Ablehnungen. Das Gericht unter Vorsitz des Vizepräsidenten Heckel hat ein geradezu erschreckendes Maß an Opportunismus entwickelt, in dem es in einem voreiligen Eifer sich die Angeklagten vom Hals schaffen will im Sinne der prozeßökonomischen Erledigung der Fälle und der Angeklagten«, schrieb Weitzdörfer in einem Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden. »So entsteht der ungute Eindruck, daß auch abwegige und widersprüchliche Sachverhaltsschilderungen von Angeklagten oder Zeugen akzeptiert werden, solange sie eine Verurteilung zulassen«.
Als nach einer neuerlichen Aussetzung des Verfahrens gegen Hans-Jürgen Brunner - die Staatsanwaltschaft wartete mit einer Nachtragsanklage auf (und der Andeutung, man werde diese im Falle eines Geständnisses eventuell »vergessen«) - der Prozeß im Januar dieses Jahres begann, wurde dem Verteidiger »versehentlich« eine falsche Schöffenbesetzung mitgeteilt. Weitzdörfer prüfte und stellte die Frage nach dem gesetzlichen Richter am kleinen Landgericht Ansbach, an dem die ordentlichen Sitzungstage der Jugendkammer mit denen der 1. Großen Strafkammer identisch sind.
Am 6. Februar beantragte der Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens, um die Besetzungsfrage vom Verfassungsgericht klären zu lassen. Es gibt am Landgericht Ansbach keine Schöffen mehr, die nicht bereits an Verurteilungen im Flachslanden-Komplex mitgewirkt haben. Sie kennen das Ermittlungsergebnis der Polizei, das Glaubwürdigkeitsgutachten der psychologischen Sachverständigen Helga Poschenrieder über zwei der mutmaßlich mißbrauchten Mädchen und vieles mehr, noch ehe wieder ein neuer Prozeß beginnt. Es gibt, so ist zu fürchten, am Landgericht Ansbach überhaupt niemanden mehr, der nicht längst eine unerschütterliche Meinung zu Flachslanden im Detail und im ganzen hat.
Weitzdörfer hat es auch gewagt (wie einige wenige Verteidiger in anderen Flachslanden-Verfahren vor ihm), an der in den Urteilen immer wieder bekräftigten Verläßlichkeit des Poschenrieder-Gutachtens zu zweifeln. Er hat zwei weitere Sachverständige, den Diplompsychologen Hartmut Böhm aus Osnabrück und den Salzburger Psychologen Professor Franz Popp, um eine Stellungnahme gebeten und beide als präsente Beweismittel aufgeboten. Die Kritik fiel zum Verdruß des Gerichts, das schon zwölf Urteile auf Frau Poschenrieder gegründet hat, negativ aus.
Verfahren, in denen während der Ermittlungen immer mehr Personen von immer mehr Kindern bezichtigt werden, kranken an den immergleichen Notständen. Wenn Kinder in den Gerichtssaal gezerrt werden müssen, weil unzulänglich ermittelt, in endlosen Sitzungen suggestiv befragt und mangelhaft begutachtet worden ist, läßt sich kaum noch nach den Regeln und mit Rücksicht auf die Kinder verhandeln. Warum werden Erstaussagen von Kindern, noch ehe sie durch die Hände von Beschützern, Therapeuten, Betreuern und Pflegemüttern gehen, nicht richterlich aufgenommen und mittels Video aufgezeichnet? An technischen Möglichkeiten, die ohne zu stören eingesetzt werden können, fehlt es nicht.
Es gibt keine Übereinkunft darüber, was suggestive Fragen sind. Es werden Gutachten akzeptiert, die nicht ordentlich dokumentiert und daher nicht nachvollziehbar sind. Es werden Bekenntnisse zum guten Charakter oder der Phantasiearmut des Kindes abgelegt. Es wird mit dem Argument hantiert: So etwas denken Kinder sich nicht aus. Daß gerade in Massenbeschuldigungsverfahren Kinder meist einen gefährlichen »Aufdeckungs«-Marathon hinter sich haben, ehe sie von der Polizei, dem Richter und dem Gutachter gehört werden, wird gar nicht erst registriert.
Selbst erfahrene Sachverständige versteigen sich neuerdings zu der These, die angeblich ungeheure Dunkelziffer auf dem Gebiet des sexuellen Mißbrauchs erlaube es und zwinge regelrecht dazu, jeden Verdacht für zutreffend zu halten. Warum wird gerade bei einem Vorwurf, der, selbst wenn er sich eines fernen Tages als unbegründet herausstellt, die bürgerliche Existenz jedes Verdächtigten vernichtet, nicht als erstes sauber und unvoreingenommen ermittelt, ob überhaupt etwas war?
Das Ansbacher Gericht hat bislang ohne große Rücksicht auf die Geistesgaben der Angeklagten verhandelt, etwa nach dem Motto »Deppert sind die alle« und »Irgendwas wird schon ungefähr so gewesen sein«. Es hat in vielen Fällen extrem hart gestraft nach einem Maßstab der Strafzumessung, der nur zwei Kriterien kennt: geständig oder nicht. Als dann ein Verteidiger kam, der für seinen Mandanten eintrat, beschloß man, ihn zu exekutieren.
Wie soll es weitergehen? Die von Weitzdörfer angesammelten Revisionsgründe sind durch die Aussetzung für den Augenblick vom Tisch. Den minderbemittelten Brunner Hans, der mal gestanden, mal widerrufen hat, je nachdem, wer sich mit ihm befaßte, will er weiter vertreten.
In Norwegen kam es 1992/1993 im sogenannten Bjugn-Verfahren zu einer Ermittlungskatastrophe, nachdem angeblich ein riesiger Mißbrauchsfall aufgedeckt worden war. Am Ende stand ein Freispruch, sechs verdächtigte Personen wurden gar nicht erst angeklagt. Sie wurden finanziell entschädigt, ebenso die Kinder, die durch suggestive Befragungsmethoden ins Beschuldigen geraten waren.
Der norwegische Generalstaatsanwalt hat, nachdem das Gerichtsverfahren abgeschlossen war, eine nüchterne Manöverkritik verfaßt. Darin heißt es auch, daß er sich einer Beratergruppe angeschlossen habe, die im Februar 1994 vom norwegischen Justizministerium gebildet wurde. Die Gruppe hat unter anderem den Auftrag, nach verbindlichen Vorschriften für die Vernehmung von kindlichen Zeugen zu suchen.
»Neben der großen Anzahl von Personen, die direkt betroffen waren, hat der Fall tiefe Einschnitte in einer ganzen Gemeinde hinterlassen und zweifellos Gegensätze geschaffen und Wunden geschlagen, die erst nach langer Zeit verheilen werden«, schreibt der Generalstaatsanwalt. Überlegungen wie in Norwegen sollten auch in Deutschland angestellt werden.