- Mit welchem
geschriebenen Recht (genauer Paragraph) nimmt sich die Justiz das Recht,
ein Kind und dessen ausgegrenzte Verwandtschaft derartig zu erniedrigen,
das schwere Leiden der Großmutter zu ignorieren, die Kindheit eines
Mädchens zu zerstören und der gesamten Familie insbesondere durch
die Dauer der Angelegenheit schwersten Schaden zuzufügen?
- Richter sollen
Hüter der Gesetze sein, die die staatliche Ordnung begründen.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stellt die Familie unter
ihren besonderen Schutz. Die Instanzgerichte haben im Fall Adler ihre Aufgabe
nicht wahrgenommen, indem sie durch ihre Entscheidungen den Tod der Großmutter
aus niedrigen Beweggründen mitverursacht haben: durch Willkür
und Mißbrauch von Macht.
Weil sich der Kindesvater nicht seiner Sorgepflicht entziehen wollte und
sein Kind liebt. Wird dieses Verbrechen ebenso wenig gesühnt werden,
wie die Taten der Justiz vor 60 Jahren?
- Nach zehnjährigem
Trennungskampf auf dem Rücken eines Kindes ist die Großmutter
vor Gram darüber nach langem psychosomatischen Leiden wegen der Verweigerung
durch Gerichte, Jugendämter und weiterer Scheidungsbegleiter, dem
Kind den grundrechtlich garantierten Schutz auf Familie zu gewähren,
gestorben. Wieviele Scheidungsfolgentote werden jährlich in der Bundesrepublik
Deutschland registriert? Weshalb wird darüber keine amtliche Statistik
geführt, bzw. veröffentlicht?
- Unbestätigte
Schätzungen gehen von 10.000 Scheidungsfolgetoten pro Jahr aus. Wie
sind diese Toten mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
(Art. 2 Abs. 2 GG) vereinbar?
- Die Bundesrepublik
Deutschland hat sich gegenüber der Völkergemeinschaft verpflichtet,
Gewalt als Erziehungsmittel nicht zuzulassen. Gehören Kinder in Trennungs-
und Scheidungssituationen nicht dazu? Wie wäre es sonst möglich,
daß die für die Sicherung der Garantien der elterlichen Verantwortung
zuständigen Beauftragten des "Rechtsstaates" den exemplarisch
dokumentierten Leidensweg des Kindes C. , seines Vaters und seiner Großmutter
einschlagen und fördern dürfen, bis zum Tod eines Menschen, wobei
dem Kind ein Elternteil mit brutaler psychischer und physischer Gewalt
entzogen werden kann, gegen den permanent erklärten Willen des Kindes?
- Die elterliche
Sorge stellt ein wesentliches Recht und einen uneingeschränkten Schutz
des Kindes vor staatlichen Eingriffen und dessen Übergriffen dar.
Warum gilt dieses Recht nicht für Kinder, deren Eltern getrennt leben,
indem die Gerichte und die übrigen Scheidungsbegleiter diesen Schutz
mit Füßen treten?
- Es ist schlimm,
daß Menschen u. insbesondere Kinder durch Kampfhunde in ihrer körperlichen
Unversehrtheit gefährdet werden. Hiergegen agieren die Behörden
und die Politiker inzwischen gezielt und massiv. Doch was ist mit der viel
konkreteren und weit überwiegenderen Gefährdung der körperlichen
Unversehrtheit von Kindern infolge staatlich verursachter Trennungsfolgen
und infolge mannigfachen Kindesmißbrauchs durch unzählige Elternteile,
die aus Ich-Sucht, Rache, Sadismus etc. den Kontakt des Kindes zum nichtsorgeberechtigten
Elternteil zerstören bzw. boykottieren und damit die gesunde Entwicklung
der Kinder beeinträchtigen (vgl. §§ 170 d, 223 b StGB)?
- Jährlich
werden mit steigender Tendenz ca. 200.000 Ehen geschieden. Betroffen sind
davon ca. 180.000 Kinder. Hinzu kommen Kinder, deren Eltern getrennt leben.
Davon hat nach einem Jahr die Hälfte der Kinder keinen Kontakt mehr
zum anderen Elternteil, der oft die Hauptbezugsperson für die Kinder
war. Weshalb wird die Trennung und damit die Persönlichkeitszerstörung
von Kindern und Eltern durch staatliche Einrichtungen und vom Staat finanzierte
Personen gefördert und zugelassen?
- Halten Sie
es wirklich für richtig, daß es in der BRD möglich ist
(und zunehmend praktiziert wird), daß Mütter für einen
neuen - meist nur vorübergehenden - Lebensabschnittsgefährten
aus der Familie ausbrechen und dafür noch vom Staat belohnt werden:
indem ihnen staatlich verordnet vom Kindesvater Unterhalt für sich
und die Kinder garantiert wird und ihnen - im nicht-ehelichen Bereich so
gut wie immer und im ehelichen Bereich ganz überwiegend - die Kinder
zugesprochen werden, die sie - ebenfalls mit staatlicher Unterstützung
gegen geltendes Recht und zum lebenslangen Nachteil der Kinder den Vätern
auch noch mittels PAS entfremden, kindesmißbräuchlich die Bindungen
der Kinder zur Restfamilie zerstören?
- In zahlreichen
Fällen wird der Vater- Kind-Kontakt verhindert oder zu verhindern
versucht, indem die Väter durch willkürliche, unbewiesene Behauptungen
und Verleumdungen zu vermeintlichen Kriminellen gemacht werden, die dann
durch Kontaktverbot zu ihren eigenen Kindern für etwas "bestraft"
werden, was sie niemals getan haben. Nach Prof. Willutzki dient in bereits
40% strittiger Sorgerechtsfälle der schwerwiegende Vorwurf sex. Mißbrauchs
als ultimatives Mittel zur Erzielung von Kindesentzug - nur in 2 % der
Fälle berechtigt.
Warum werden in der BRD Elternteile, die immer zu ihrer Familie und insbesondere
zu ihren Kindern gehalten haben, zu Tausenden ungehindert zu Tätern
gemacht, obwohl sie die Opfer sind?
- Wie erklären
Sie, daß Dr. Adler siebenfach des sexuellen Mißbrauchs an seinem
Kind beschuldigt werden konnte, ungeachtet der Ergebnisse renommierter
Sachverständiger, dahingehend, daß ein sexueller Mißbruach
an seiner Tochter nie stattgefunden hat, ungeachtet auch seiner Rehabilitierung
durch ein Oberlandesgericht. Warum bleibt dies für die Falschbeschuldiger
und Verleumder stets folgenlos? Warum mißachtet die Staatsanwaltschaft
den Legalitätsgrundsatz, stellt Strafverfahren ein, ohne überhaupt
zu ermitteln?
- Wie erklären
Sie angesichts der in der Verfassung verankerten Unverletzlichkeit des
Körpers, der Wohnung und des Briefgeheimnisses, daß schon dreifach
in seine Wohnung eingedrungen wurde, sein siebenjähriges Kind unter
physischer Gewaltanwendung herausgezerrt werden konnte, nachdem es am gleichen
Tag von der Mutter zum Vater geflohen war, dies ohne Richterbeschluß
oder sonstige Legitimation.
Daß zweifach Hausdurchsuchungen bei diesem Mann stattfanden, seinen
privatesten Daten abgezogen, sogar seine Computer beschlagnahmt werden
konnten, wenn gleich doch die Ermittlungen immer wieder ergeben, daß
dieser Mann unschuldig ist und die Verfahren eingestellt wurden.
Warum entfaltet das Strafrecht nur Wirksamkeit gegen die unschuldig Beschuldigte?
Aber nicht gegen die Verursacher, die sich über jegliche Verhältnismäßigkeit
und das Grundgesetz hinwegsetzen.Wie vereinbaren Sie dies mit den Grundsätzen
eines "Rechtsstaates"?
- Wie erklären
Sie konkret im Fall Adler, daß Staatsanwaltschaft
und Generalstaatsanwaltschaft München,
dazu das Starnberger Familiengericht keinerlei Handlungsbedarf sehen, während
der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags
angesichts des hier Vorgefallenen eine ganze Liste strafrechtlich und
zivilrechtlich gebotener Maßnahmen erkennt.
- In vielen
Fällen liegt bei streitigen Trennungen und Scheidungen bei dem kindesentziehenden
Elternteil ein psychische Störung vor von klinischer Relevanz:
z.B. ein Borderlinesyndrom. Dieses Syndrom führt dazu, daß die
Kinder von den betroffenen, sorgeberechtigten Elternteilen auf brutalste
Art und Weise instrumentalisiert werden.
Warum werden die Erkenntnisse der Psychiatrie von den Familiengerichten
ignoriert und nicht umgesetzt, so daß sowohl die natürlichen
Elternrechte gewahrt bleiben als auch Kinder wegen dieser brutalen Persönlichkeitszerstörungen
keinen Schaden für ihr Leben nehmen?
- Angesichts
der vielen zukunftsorientierten Grundfragen, die unsere Gesellschaft beschäftigen,
über die Folgen der Atom- und Gentechnik, Staatsverschuldung, Arbeitslosigkeit,
Rentenreform, bis hin zum Schutz des ungeborenen Lebens:
welchen Stellenwert messen Sie vergleichsweise den psychosozialen Entwicklungen
dieser Gesellschaft zu und damit dem Schutz des geborenen Lebens, seinen
individuellen Entfaltungsmöglichkeiten auch in der Zukunft, Kindern,
die immer zahlreicher Opfer einer zerstörten Kindheit, infolge der
erlebten Traumata oftmals gewalttätig, depressiv... und zu psychisch
gestörten Erwachsenen werden.
- Die Kosten
und Folgekosten im Trennungs- und Scheidungsbereich werden jährlich
auf bis zu 60 Milliarden DM geschätzt. Wie lange will sich der Staat
noch mit diesen Kosten belasten?
- Durch Trennungs-
und Scheidungsfolgen fallen die Betroffenen, vor allem Väter, die
in verantwortlichen Positionen tätig sind, für etwa zwei Jahre
wegen der einseitigen Regelungen der Trennungen und Scheidungen zumeist
zugunsten der Mütter aus. Abgesehen davon, daß die Kinder ihre
geliebten Väter verlieren, sind viele dieser z.T. höchstqualifizierten
Väter nach der Scheidung nicht mehr in der Lage, ihren Beruf noch
auszuüben.
Dieses ist auch hier drastisch der Fall. Herr Dr. Adler hält zwei
akademische Titel, aber er ist nach zehn Jahren gerichtl. Auseinandersetzungen
ohne Chance im Berufsleben noch einmal Fuß zu fassen.
Ist das ein gewolltes Ziel der bundesrepublikanischen Arbeitsmarktpolitik?
- Ein Heer von
Scheidungsbegleitern lebt gut auf dem durch Trennung und Scheidung verursachten
Elend von Kindern, Eltern und Großeltern. Ist das der Grund, weshalb
die Großmutter Adler sterben mußte und C. keinen Vater mehr
haben darf?
- Deutsche Politiker
sollten aufhören, Menschenrechtsverletzungen in China, Ost-Timor oder
der Türkei zu bejammern - sie sollten endlich ihre Hausaufgaben erledigen.
Wann werden Sie konkret damit beginnen, damit die Menschenrechtsverletzungen
durch Amtsträger in Deutschland aufhören und wie?
- Stellen Sie
sich vor, Sie hätten Ihre Position während der Nazizeit bekleidet.
Was hätten Sie persönlich unternommen, um der Vernichtung jüdischer
Kinder und Familien entgegenzutreten? Hätten Sie dem damaligem Zeitgeist
folgend, die damalige Justiz vielleicht verteidigt, mitgemacht, die Menschenrechtsverletzungen
einfach ignoriert und totgeschwiegen?
- Die zunehmende
Gesellschaft "vaterloser Kinder" ist ein nicht mehr zu übersehendes
Zeichen unserer Zeit. Sehen Sie überhaupt eine Notwendigkeit die ‚Familie'
(biolog.: die zur erfolgreichen Jungenaufzucht bei höheren Primaten
auf Dauer angelegte 'Brutpflegegemeinschaft') als Keimzelle einer jeden
Gesellschaft aufrechtzuerhalten, auch gemäß der christlichen
Ethik, oder favorisieren Sie, dem gegenwärtigen Zeitgeist folgend,
ein Heranwachsen unserer Kinder zunehmend bei Alleinerziehenden, ihre Sozialisation
in der losen Patchwork-Familie oder in Heimen?
- Wenn Sie für
den Fortbestand der Kernfamilie eintreten, wäre es nicht auch im Interesse
des Nachwuchses, die zunehmend veranwortungsloser gehandhabte Auflösung
der Ehe (gesehen nur noch als "Lebensabschnittsgemeinschaft")
zu erschweren, dadurch, daß das nur für eine kinderlose Single-Gesellschaft
taugliche "Zerrüttungsprinzip" abgeschafft und zumindest
in Sorgerechtsfällen wieder das "Schuldprinzip" eingeführt
wird.
- Wie übermenschlich
stark muß der Kinderwunsch eines Mannes in der BRD noch sein, wenn
er in Kenntnis des Rechtssystems der BRD und seiner praktischen Handhabung
in Kindschafts-/Trennungssachen, der für ihn, das Kind und seine Familie
vielfach grausamen Folgen einer Trennung in der BRD trotzdem noch bewußt
ein Kind in die Welt setzt?
- Was unternehmen
Sie, um unsere Jugend zu warnen, daß sie durch Partnerschaft oder
Eheschließung nach Erfüllung eines Kindeswunsches ein hohes
Risiko läuft, das eigene Leben und das Leben der Kinder durch die
bundesdeutsche Scheidungsindustrie später zu zerstören.Immerhin
wird doch in den deutschen Großstädten bereits jede zweite Ehe
geschieden.
- Was würden
Sie selbst tun, wenn Ihnen mit staatlicher Macht das eigene geliebte Kind
entzogen, entfremdet, ihre eigene Mutter in ein schweres Schmerztrauma
gestürzt werden würde bis hin zum Tod, wenn Ihnen der Beruf und
Vermögen genommen und Sie zusätzlich auch noch grundlos zum Verbrecher
abgestempelt werden würden.
Sagen Sie uns, was würden Sie tun? Würden Sie dann vielleicht
noch auf die unantastbare "Unabhängigkeit" der deutschen
Gerichte verweisen.
Unabhängigkeit vor dem Gesetz? Ist es das, was Sie damit
meinen?
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