Um ihre Kinder besorgte Eltern stellen ein paar grundsätzliche

Fragen an unsere Politiker, an die Justiz
und an die Medien,

die sich beispielhaft aus dem exemplarisch dokumentierten "Fall Adler" wie auch aus tausenden ähnlich gelagerter Fälle ergeben:
  1. Mit welchem geschriebenen Recht (genauer Paragraph) nimmt sich die Justiz das Recht, ein Kind und dessen ausgegrenzte Verwandtschaft derartig zu erniedrigen, das schwere Leiden der Großmutter zu ignorieren, die Kindheit eines Mädchens zu zerstören und der gesamten Familie insbesondere durch die Dauer der Angelegenheit schwersten Schaden zuzufügen?

  2. Richter sollen Hüter der Gesetze sein, die die staatliche Ordnung begründen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stellt die Familie unter ihren besonderen Schutz. Die Instanzgerichte haben im Fall Adler ihre Aufgabe nicht wahrgenommen, indem sie durch ihre Entscheidungen den Tod der Großmutter aus niedrigen Beweggründen mitverursacht haben: durch Willkür und Mißbrauch von Macht.
    Weil sich der Kindesvater nicht seiner Sorgepflicht entziehen wollte und sein Kind liebt. Wird dieses Verbrechen ebenso wenig gesühnt werden, wie die Taten der Justiz vor 60 Jahren?


  3. Nach zehnjährigem Trennungskampf auf dem Rücken eines Kindes ist die Großmutter vor Gram darüber nach langem psychosomatischen Leiden wegen der Verweigerung durch Gerichte, Jugendämter und weiterer Scheidungsbegleiter, dem Kind den grundrechtlich garantierten Schutz auf Familie zu gewähren, gestorben. Wieviele Scheidungsfolgentote werden jährlich in der Bundesrepublik Deutschland registriert? Weshalb wird darüber keine amtliche Statistik geführt, bzw. veröffentlicht?

  4. Unbestätigte Schätzungen gehen von 10.000 Scheidungsfolgetoten pro Jahr aus. Wie sind diese Toten mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) vereinbar?

  5. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich gegenüber der Völkergemeinschaft verpflichtet, Gewalt als Erziehungsmittel nicht zuzulassen. Gehören Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen nicht dazu? Wie wäre es sonst möglich, daß die für die Sicherung der Garantien der elterlichen Verantwortung zuständigen Beauftragten des "Rechtsstaates" den exemplarisch dokumentierten Leidensweg des Kindes C. , seines Vaters und seiner Großmutter einschlagen und fördern dürfen, bis zum Tod eines Menschen, wobei dem Kind ein Elternteil mit brutaler psychischer und physischer Gewalt entzogen werden kann, gegen den permanent erklärten Willen des Kindes?

  6. Die elterliche Sorge stellt ein wesentliches Recht und einen uneingeschränkten Schutz des Kindes vor staatlichen Eingriffen und dessen Übergriffen dar. Warum gilt dieses Recht nicht für Kinder, deren Eltern getrennt leben, indem die Gerichte und die übrigen Scheidungsbegleiter diesen Schutz mit Füßen treten?

  7. Es ist schlimm, daß Menschen u. insbesondere Kinder durch Kampfhunde in ihrer körperlichen Unversehrtheit gefährdet werden. Hiergegen agieren die Behörden und die Politiker inzwischen gezielt und massiv. Doch was ist mit der viel konkreteren und weit überwiegenderen Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern infolge staatlich verursachter Trennungsfolgen und infolge mannigfachen Kindesmißbrauchs durch unzählige Elternteile, die aus Ich-Sucht, Rache, Sadismus etc. den Kontakt des Kindes zum nichtsorgeberechtigten Elternteil zerstören bzw. boykottieren und damit die gesunde Entwicklung der Kinder beeinträchtigen (vgl. §§ 170 d, 223 b StGB)?

  8. Jährlich werden mit steigender Tendenz ca. 200.000 Ehen geschieden. Betroffen sind davon ca. 180.000 Kinder. Hinzu kommen Kinder, deren Eltern getrennt leben. Davon hat nach einem Jahr die Hälfte der Kinder keinen Kontakt mehr zum anderen Elternteil, der oft die Hauptbezugsperson für die Kinder war. Weshalb wird die Trennung und damit die Persönlichkeitszerstörung von Kindern und Eltern durch staatliche Einrichtungen und vom Staat finanzierte Personen gefördert und zugelassen?

  9. Halten Sie es wirklich für richtig, daß es in der BRD möglich ist (und zunehmend praktiziert wird), daß Mütter für einen neuen - meist nur vorübergehenden - Lebensabschnittsgefährten aus der Familie ausbrechen und dafür noch vom Staat belohnt werden: indem ihnen staatlich verordnet vom Kindesvater Unterhalt für sich und die Kinder garantiert wird und ihnen - im nicht-ehelichen Bereich so gut wie immer und im ehelichen Bereich ganz überwiegend - die Kinder zugesprochen werden, die sie - ebenfalls mit staatlicher Unterstützung gegen geltendes Recht und zum lebenslangen Nachteil der Kinder den Vätern auch noch mittels PAS entfremden, kindesmißbräuchlich die Bindungen der Kinder zur Restfamilie zerstören?

  10. In zahlreichen Fällen wird der Vater- Kind-Kontakt verhindert oder zu verhindern versucht, indem die Väter durch willkürliche, unbewiesene Behauptungen und Verleumdungen zu vermeintlichen Kriminellen gemacht werden, die dann durch Kontaktverbot zu ihren eigenen Kindern für etwas "bestraft" werden, was sie niemals getan haben. Nach Prof. Willutzki dient in bereits 40% strittiger Sorgerechtsfälle der schwerwiegende Vorwurf sex. Mißbrauchs als ultimatives Mittel zur Erzielung von Kindesentzug - nur in 2 % der Fälle berechtigt.
    Warum werden in der BRD Elternteile, die immer zu ihrer Familie und insbesondere zu ihren Kindern gehalten haben, zu Tausenden ungehindert zu Tätern gemacht, obwohl sie die Opfer sind?


  11. Wie erklären Sie, daß Dr. Adler siebenfach des sexuellen Mißbrauchs an seinem Kind beschuldigt werden konnte, ungeachtet der Ergebnisse renommierter Sachverständiger, dahingehend, daß ein sexueller Mißbruach an seiner Tochter nie stattgefunden hat, ungeachtet auch seiner Rehabilitierung durch ein Oberlandesgericht. Warum bleibt dies für die Falschbeschuldiger und Verleumder stets folgenlos? Warum mißachtet die Staatsanwaltschaft den Legalitätsgrundsatz, stellt Strafverfahren ein, ohne überhaupt zu ermitteln?

  12. Wie erklären Sie angesichts der in der Verfassung verankerten Unverletzlichkeit des Körpers, der Wohnung und des Briefgeheimnisses, daß schon dreifach in seine Wohnung eingedrungen wurde, sein siebenjähriges Kind unter physischer Gewaltanwendung herausgezerrt werden konnte, nachdem es am gleichen Tag von der Mutter zum Vater geflohen war, dies ohne Richterbeschluß oder sonstige Legitimation.
    Daß zweifach Hausdurchsuchungen bei diesem Mann stattfanden, seinen privatesten Daten abgezogen, sogar seine Computer beschlagnahmt werden konnten, wenn gleich doch die Ermittlungen immer wieder ergeben, daß dieser Mann unschuldig ist und die Verfahren eingestellt wurden.
    Warum entfaltet das Strafrecht nur Wirksamkeit gegen die unschuldig Beschuldigte? Aber nicht gegen die Verursacher, die sich über jegliche Verhältnismäßigkeit und das Grundgesetz hinwegsetzen.Wie vereinbaren Sie dies mit den Grundsätzen eines "Rechtsstaates"?


  13. Wie erklären Sie konkret im Fall Adler, daß Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft München, dazu das Starnberger Familiengericht keinerlei Handlungsbedarf sehen, während der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags angesichts des hier Vorgefallenen eine ganze Liste strafrechtlich und zivilrechtlich gebotener Maßnahmen erkennt.

  14. In vielen Fällen liegt bei streitigen Trennungen und Scheidungen bei dem kindesentziehenden Elternteil ein psychische Störung vor von klinischer Relevanz:
    z.B. ein Borderlinesyndrom. Dieses Syndrom führt dazu, daß die Kinder von den betroffenen, sorgeberechtigten Elternteilen auf brutalste Art und Weise instrumentalisiert werden.
    Warum werden die Erkenntnisse der Psychiatrie von den Familiengerichten ignoriert und nicht umgesetzt, so daß sowohl die natürlichen Elternrechte gewahrt bleiben als auch Kinder wegen dieser brutalen Persönlichkeitszerstörungen keinen Schaden für ihr Leben nehmen?


  15. Angesichts der vielen zukunftsorientierten Grundfragen, die unsere Gesellschaft beschäftigen, über die Folgen der Atom- und Gentechnik, Staatsverschuldung, Arbeitslosigkeit, Rentenreform, bis hin zum Schutz des ungeborenen Lebens:
    welchen Stellenwert messen Sie vergleichsweise den psychosozialen Entwicklungen dieser Gesellschaft zu und damit dem Schutz des geborenen Lebens, seinen individuellen Entfaltungsmöglichkeiten auch in der Zukunft, Kindern, die immer zahlreicher Opfer einer zerstörten Kindheit, infolge der erlebten Traumata oftmals gewalttätig, depressiv... und zu psychisch gestörten Erwachsenen werden.


  16. Die Kosten und Folgekosten im Trennungs- und Scheidungsbereich werden jährlich auf bis zu 60 Milliarden DM geschätzt. Wie lange will sich der Staat noch mit diesen Kosten belasten?

  17. Durch Trennungs- und Scheidungsfolgen fallen die Betroffenen, vor allem Väter, die in verantwortlichen Positionen tätig sind, für etwa zwei Jahre wegen der einseitigen Regelungen der Trennungen und Scheidungen zumeist zugunsten der Mütter aus. Abgesehen davon, daß die Kinder ihre geliebten Väter verlieren, sind viele dieser z.T. höchstqualifizierten Väter nach der Scheidung nicht mehr in der Lage, ihren Beruf noch auszuüben.
    Dieses ist auch hier drastisch der Fall. Herr Dr. Adler hält zwei akademische Titel, aber er ist nach zehn Jahren gerichtl. Auseinandersetzungen ohne Chance im Berufsleben noch einmal Fuß zu fassen.
    Ist das ein gewolltes Ziel der bundesrepublikanischen Arbeitsmarktpolitik?


  18. Ein Heer von Scheidungsbegleitern lebt gut auf dem durch Trennung und Scheidung verursachten Elend von Kindern, Eltern und Großeltern. Ist das der Grund, weshalb die Großmutter Adler sterben mußte und C. keinen Vater mehr haben darf?

  19. Deutsche Politiker sollten aufhören, Menschenrechtsverletzungen in China, Ost-Timor oder der Türkei zu bejammern - sie sollten endlich ihre Hausaufgaben erledigen. Wann werden Sie konkret damit beginnen, damit die Menschenrechtsverletzungen durch Amtsträger in Deutschland aufhören und wie?

  20. Stellen Sie sich vor, Sie hätten Ihre Position während der Nazizeit bekleidet. Was hätten Sie persönlich unternommen, um der Vernichtung jüdischer Kinder und Familien entgegenzutreten? Hätten Sie dem damaligem Zeitgeist folgend, die damalige Justiz vielleicht verteidigt, mitgemacht, die Menschenrechtsverletzungen einfach ignoriert und totgeschwiegen?

  21. Die zunehmende Gesellschaft "vaterloser Kinder" ist ein nicht mehr zu übersehendes Zeichen unserer Zeit. Sehen Sie überhaupt eine Notwendigkeit die ‚Familie'
    (biolog.: die zur erfolgreichen Jungenaufzucht bei höheren Primaten auf Dauer angelegte 'Brutpflegegemeinschaft') als Keimzelle einer jeden Gesellschaft aufrechtzuerhalten, auch gemäß der christlichen Ethik, oder favorisieren Sie, dem gegenwärtigen Zeitgeist folgend, ein Heranwachsen unserer Kinder zunehmend bei Alleinerziehenden, ihre Sozialisation in der losen Patchwork-Familie oder in Heimen?


  22. Wenn Sie für den Fortbestand der Kernfamilie eintreten, wäre es nicht auch im Interesse des Nachwuchses, die zunehmend veranwortungsloser gehandhabte Auflösung der Ehe (gesehen nur noch als "Lebensabschnittsgemeinschaft") zu erschweren, dadurch, daß das nur für eine kinderlose Single-Gesellschaft taugliche "Zerrüttungsprinzip" abgeschafft und zumindest in Sorgerechtsfällen wieder das "Schuldprinzip" eingeführt wird.

  23. Wie übermenschlich stark muß der Kinderwunsch eines Mannes in der BRD noch sein, wenn er in Kenntnis des Rechtssystems der BRD und seiner praktischen Handhabung in Kindschafts-/Trennungssachen, der für ihn, das Kind und seine Familie vielfach grausamen Folgen einer Trennung in der BRD trotzdem noch bewußt ein Kind in die Welt setzt?

  24. Was unternehmen Sie, um unsere Jugend zu warnen, daß sie durch Partnerschaft oder Eheschließung nach Erfüllung eines Kindeswunsches ein hohes Risiko läuft, das eigene Leben und das Leben der Kinder durch die bundesdeutsche Scheidungsindustrie später zu zerstören.Immerhin wird doch in den deutschen Großstädten bereits jede zweite Ehe geschieden.

  25. Was würden Sie selbst tun, wenn Ihnen mit staatlicher Macht das eigene geliebte Kind entzogen, entfremdet, ihre eigene Mutter in ein schweres Schmerztrauma gestürzt werden würde bis hin zum Tod, wenn Ihnen der Beruf und Vermögen genommen und Sie zusätzlich auch noch grundlos zum Verbrecher abgestempelt werden würden.
    Sagen Sie uns, was würden Sie tun? Würden Sie dann vielleicht noch auf die unantastbare "Unabhängigkeit" der deutschen Gerichte verweisen.
    Unabhängigkeit vor dem Gesetz? Ist es das, was Sie damit meinen?

Im Rechtsstaat Deutschland kann es auch Sie treffen!
Wenn Sie Kinder haben, jeden Tag, schon morgen!
Das Grundgesetz, diese Erfahrung müssen heute Tausende machen, gilt nichts mehr.

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