Halt's Maul Adler,
oder wir machen Dich fertig
....
Wenn Recht und Vernunft versagen, kommt immer die Keule!


Am 17.1.01, morgens um 7 Uhr erschienen bei Dr. Christian Adler drei Polizisten mit einem Hausdurchsuchungsbefehl und beschlagnahmten zwei Computer, dazu sämtliche BackUps des Autors und Wissenschaftlers mit all seinen persönlichen Briefen und Aufzeichnungen, auch seine wissenschaftlichen und publizistischen Arbeiten, zurückreichend bis 1985.

Adler danach: "Meiner gesamten Unterlagen beraubt, bin ich jetzt völlig lahmgelegt. Jetzt haben sie mir auch noch mein berufliches Leben gänzlich zerstört und wollen doch trotzdem immer wieder Geld, das ich nicht mehr besitze, für Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Kindesunterhalt!"
Er erlitt einen Schock und war 10 Tage in ärztl. Behandlung.

Adler hatte dem Oberlandesgericht München am 8.1.01 einen kritischen Aufsatz zugestellt, in dem er aufzeigt, daß die stattfindende Persönlichkeitszerstörung seiner Tochter irreversible psychische Schäden für sein Kind zur Folge haben wird, Folgen, die jetzt nicht mehr aufzuhalten sein werden.

Dies angesichts des Versagens der Justiz und aller Rechtsmittel, die der Gesetzgeber vorsieht, auch für den Fall der Notwehr, um sich staatl. Willkür zu erwehren. Der Aufsatz ist überschrieben:

Es kommt doch nichts Besseres nach
Über die Sinnlosigkeit von Richterablehnungen
- Ein Beispiel aus unserer Rechtswirklichkeit -

Ausgefertigt wurde der Durchsuchungsbefehl von Richterin Krautloher am Amtsgericht Starnberg,erstmals am 13.10.00, dann handschriftlich korrigiert auf den 13.11.00, ausgeführt am 17.1.01, nur 10 Tage nachdem Dr. Adler dem Oberlandesgericht " Hilights der Rechtsbeugung " just dieser Richterin geschildert hatte. Zufälle!?

Die Beschlagnahmung diente offziell zur Sicherstellung von Beweismitteln in einem gegen Dr. Adler gerichteten Beleidigungsverfahren. Dr. Adler wird vorgeworfen am 10.9. 00 in Gauting Flugzettel folgenden Inhalts verteilt zu haben:

" Ich habe es geschafft
mit Hilfe meiner Anwältin Traudl B. und
der Starnberger Richter meiner ehelichen Tochter C.
den Vater auf Dauer zu entziehen und zu entfremden.

Ich habe erreicht was ich wollte. Jetzt bin ich stolz und glücklich.
Mütter in Starnberg und Gauting macht es mir nach!
Warum noch Familie und Väter?


Ich sehe gut aus, habe noch zwei Kinder (unehelich) ,
einen jüngeren Lover
und kaum Zeit mich um die drei Kinder zu kümmern.
Tagsüber erreichen Sie mich als Geschäftsfrau im XX-Feinkostladen
es folgt Adresse abends dann als Mutter (es folgt Adresse, Name der Kindesmutter) "
Als verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes zeichnet jemand aus Südtirol.

Dr. Adler bestreitet die Tat und verwies die Polizei darauf, daß er sich zum Tatzeitpunkt nachweislich in Grönland aufgehalten habe.

Er verweist ferner darauf, daß die Angaben des Flugblattes im großen Ganzen zutreffend sind und von jedermann, auch von Nachbarn, Bekannten der Kindesmutter oder von ihr selbst verfaßt sein könnten.

Er weist darauf hin, daß seine veröffentlichten Manuskripte, beispielsweise sein letzter Aufsatz inhaltlich viel brisanter seien als dieses Flugblatt, das überdies nur informiere und keine Wertungen enthalte.

Die Wertung wird von einer Richterin getroffen, die Dr. Adler bereits zweifach per Beschluß den Umgang zu seinem Kind verwehrte - entgegen einer bis heute rechtskräftigen Umgangsanordnung des OLG München. Sie wirft Dr. Adler vor, er wolle seine geschiedene Ehefrau in aller Öffentlichkeit als " schlechte Mutter " bloßstellen, um sie " in ihrer Ehre herabzuwürdigen ".

Dr. Adler schreibt, daß er im Sorgerechtsverfahren seit 1993 bereits siebenfach den Falschvorwurf sexueller Mißbrauch über sich ergehen lassen mußte, mit allen Konsequenzen, die solch eine schwere Falschanschuldigung mit sich bringt, daß sich aber kein Staatsanwalt oder Richter je um seine Ehre gekümmert hätte, geschweige denn um die Gesundheit seiner Tochter oder seiner Mutter, um Personen, die durch den Falschvorwurf noch viel mehr gelitten haben, viel schwerer getroffen wurden als er.

Es ist das dritte Mal, daß in Dr. Adlers Wohnung eingedrungen wurde. Beim ersten Mal wurde das Kind gegen dessen heftigsten Widerstand unter Anwendung physischer Gewalt (gegen das damals siebenjährige Kind !!!) aus dieser Wohnung gezerrt, nachdem die Tochter am gleichen Tage von ihrer Mutter zum Vater geflohen war. Ohne daß ein Herausgabebeschluß oder eine andere Legitimation vorgelegen hätte.

Beim zweiten Mal wurden sämtliche Daten vom Computer des Wissenschaftlers kopiert, beim dritten Mal nahm man gleich noch alle Geräte mit. Adler soll zum Schweigen gebracht werden.

Richterin Krautloher ordnete sogar den "Verfall" der Computer an, d.h. sie wollte die Geräte einziehen, sie wollte sie konfiszieren, als wären es die Tatwaffen eines Mörders.

Die Verfassungswidrigkeit dieser Vorgehensweise wurde von seinem Rechtsvertreter dargestellt (s. Beschwerde).

Kürzlich geschah Überraschendes: Die Computer wurden Dr. Adler wieder von der Polizei zurückgegeben, ohne jeden Kommentar weshalb und warum.
Am 2.3.01 erhielt Adler den Bescheid der Staatsanwaltschaft, daß die Ermittlungen gegen ihn nach § 170 StPO eingestellt wurden. Für eine Strafverfolgung ergaben die Ermittlungen keinerlei Grundlage!

Geschah diese letzte Willküraktion somit nur als ein Vorwand, um sich aller persönlichen Unterlagen, Briefe, Tagebücher usw. des Wissenschaftlers seit 1985 zu bemächtigen? Geschah es nur, um Psychoterror gegen diesen Mann auszuüben, der sich seit Jahren einzig darum müht den Kontakt zu seinem Kind nicht zu verlieren?

Es laufen noch andere Verfahren gegen Dr. Adler, wegen Unterhalt, Unterhaltspflichtsverletzung usw., man überzieht ihn mit Klagen. Obwohl er Kindesunterhalt bezahlt, sucht die Starnberger Justiz der Kindesmutter derzeit dabei zu helfen an das Erbe der Großmutter zu gelangen, die durch diese Gerichtsverfahren ein jahrelanges schweres Schmerztrauma erlitt, an ihren Schmerzen buchstäblich zugrundeging und per Testament zu verhindern suchte, daß geschieht, was nun geschieht.

Während gleichzeitig im Sorgerechtsverfahren schon seit Juli 1998 Anträge auf Einstweilige Anordnung unbearbeitet blieben - wegen Kindesmißbrauch, seelischer Vergewaltigung des Kindes, wegen Umgangsentzug trotz bestehender rechtskräftiger Umgangsanordnung usw. . Eine Untätigkeitsbeschwerde wurde vom OLG München zurückgewiesen. Das Kind darf weiter zerstört werden.

Man sucht Dr. Adler fertigzumachen, damit er endlich aufgibt die Rechte seiner Tochter, mit ihr die Rechte vieler Tausender anderer Kinder zu verteidigen: das natürliche Recht eines jeden Kindes auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern, auch nach Trennung und Scheidung.

Wer sich in Deutschland für seine Kinder einsetzt und Zivilcourage hat, stört das System, den bringt man mit Gewalt zum Schweigen.

Bald elf Jahre dauern die Verfahren in dieser Familientragödie, die als 'Fall Adler' schon beinahe zum Synonym für Machtmißbrauch und Justizwillkür wurde.

Eine Übersicht zu diesem Fall und zahlreiche Veröffentlichungen finden Sie bei www.pappa.com/mmdm/adler/kindmiss.htm

 

Das nächste Dokument: Der Hausdurchsuchungsbeschluß