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Halt's
Maul Adler, |
Am 17.1.01, morgens um 7 Uhr erschienen bei Dr. Christian Adler drei Polizisten mit einem Hausdurchsuchungsbefehl und beschlagnahmten zwei Computer, dazu sämtliche BackUps des Autors und Wissenschaftlers mit all seinen persönlichen Briefen und Aufzeichnungen, auch seine wissenschaftlichen und publizistischen Arbeiten, zurückreichend bis 1985. Adler danach: "Meiner gesamten Unterlagen beraubt, bin ich jetzt völlig lahmgelegt. Jetzt haben sie mir auch noch mein berufliches Leben gänzlich zerstört und wollen doch trotzdem immer wieder Geld, das ich nicht mehr besitze, für Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Kindesunterhalt!" Er erlitt einen Schock und war 10 Tage in ärztl. Behandlung. Adler hatte dem Oberlandesgericht München am 8.1.01 einen kritischen Aufsatz zugestellt, in dem er aufzeigt, daß die stattfindende Persönlichkeitszerstörung seiner Tochter irreversible psychische Schäden für sein Kind zur Folge haben wird, Folgen, die jetzt nicht mehr aufzuhalten sein werden. Dies angesichts des Versagens der Justiz und aller Rechtsmittel, die der Gesetzgeber vorsieht, auch für den Fall der Notwehr, um sich staatl. Willkür zu erwehren. Der Aufsatz ist überschrieben: Es
kommt doch nichts Besseres nach Ausgefertigt wurde der Durchsuchungsbefehl von Richterin Krautloher am Amtsgericht Starnberg,erstmals am 13.10.00, dann handschriftlich korrigiert auf den 13.11.00, ausgeführt am 17.1.01, nur 10 Tage nachdem Dr. Adler dem Oberlandesgericht " Hilights der Rechtsbeugung " just dieser Richterin geschildert hatte. Zufälle!? Die Beschlagnahmung diente offziell zur Sicherstellung von Beweismitteln in einem gegen Dr. Adler gerichteten Beleidigungsverfahren. Dr. Adler wird vorgeworfen am 10.9. 00 in Gauting Flugzettel folgenden Inhalts verteilt zu haben: "
Ich habe es geschafft Dr. Adler bestreitet die Tat und verwies die Polizei darauf, daß er sich zum Tatzeitpunkt nachweislich in Grönland aufgehalten habe. Er verweist ferner darauf, daß die Angaben des Flugblattes im großen Ganzen zutreffend sind und von jedermann, auch von Nachbarn, Bekannten der Kindesmutter oder von ihr selbst verfaßt sein könnten. Er weist darauf hin, daß seine veröffentlichten Manuskripte, beispielsweise sein letzter Aufsatz inhaltlich viel brisanter seien als dieses Flugblatt, das überdies nur informiere und keine Wertungen enthalte. Die
Wertung wird von einer Richterin getroffen, die Dr. Adler bereits zweifach
per Beschluß den Umgang zu seinem Kind verwehrte - entgegen einer
bis heute rechtskräftigen Umgangsanordnung des OLG München. Sie
wirft Dr. Adler vor, er wolle seine geschiedene Ehefrau in aller Öffentlichkeit
als " schlechte Mutter "
bloßstellen, um sie " in ihrer
Ehre herabzuwürdigen ". Es ist das dritte Mal, daß in Dr. Adlers Wohnung eingedrungen wurde. Beim ersten Mal wurde das Kind gegen dessen heftigsten Widerstand unter Anwendung physischer Gewalt (gegen das damals siebenjährige Kind !!!) aus dieser Wohnung gezerrt, nachdem die Tochter am gleichen Tage von ihrer Mutter zum Vater geflohen war. Ohne daß ein Herausgabebeschluß oder eine andere Legitimation vorgelegen hätte. Beim zweiten Mal wurden sämtliche Daten vom Computer des Wissenschaftlers kopiert, beim dritten Mal nahm man gleich noch alle Geräte mit. Adler soll zum Schweigen gebracht werden. Richterin
Krautloher ordnete sogar den "Verfall" der Computer an, d.h.
sie wollte die Geräte einziehen, sie wollte sie konfiszieren, als
wären es die Tatwaffen eines Mörders. Geschah diese letzte Willküraktion somit nur als ein Vorwand, um sich aller persönlichen Unterlagen, Briefe, Tagebücher usw. des Wissenschaftlers seit 1985 zu bemächtigen? Geschah es nur, um Psychoterror gegen diesen Mann auszuüben, der sich seit Jahren einzig darum müht den Kontakt zu seinem Kind nicht zu verlieren? Es laufen noch andere Verfahren gegen Dr. Adler, wegen Unterhalt, Unterhaltspflichtsverletzung usw., man überzieht ihn mit Klagen. Obwohl er Kindesunterhalt bezahlt, sucht die Starnberger Justiz der Kindesmutter derzeit dabei zu helfen an das Erbe der Großmutter zu gelangen, die durch diese Gerichtsverfahren ein jahrelanges schweres Schmerztrauma erlitt, an ihren Schmerzen buchstäblich zugrundeging und per Testament zu verhindern suchte, daß geschieht, was nun geschieht. Während gleichzeitig im Sorgerechtsverfahren schon seit Juli 1998 Anträge auf Einstweilige Anordnung unbearbeitet blieben - wegen Kindesmißbrauch, seelischer Vergewaltigung des Kindes, wegen Umgangsentzug trotz bestehender rechtskräftiger Umgangsanordnung usw. . Eine Untätigkeitsbeschwerde wurde vom OLG München zurückgewiesen. Das Kind darf weiter zerstört werden. Man sucht Dr. Adler fertigzumachen, damit er endlich aufgibt die Rechte seiner Tochter, mit ihr die Rechte vieler Tausender anderer Kinder zu verteidigen: das natürliche Recht eines jeden Kindes auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern, auch nach Trennung und Scheidung. Wer
sich in Deutschland für seine Kinder einsetzt und Zivilcourage hat,
stört das System, den bringt man mit Gewalt zum Schweigen. Eine Übersicht zu diesem Fall und zahlreiche Veröffentlichungen finden Sie bei www.pappa.com/mmdm/adler/kindmiss.htm
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