Erwiderung des OLG München nach Untätigkeitsbeschwerde

Zum Vergleich:
Das Bundesverfassungsgericht stellt in nahezu identischem Fall
Verfassungswidrigkeit bei solcher Entscheidung fest.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rk20001211_1bvr066100.htm
oder
http://www.pappa.com/recht/urt/bvg01211.htm


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