Dr. Christian Adler, Diplomphysiker, Ethologe
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17. November, 1997
Bayer. Staatsministerium der Justiz
Herrn Minister
Hermann Leeb
Prielmayerstr. 7
80335 MünchenOffener Brief
betreffend die Sachen 124 Js 11455/96 und 27 Js 31408/96, Staatsanwaltschaft München I und Staatsanwaltschaft München II
Sehr geehrter Herr Minister,
mit Schreiben vom 5.2.1997 habe ich Sie um Kenntnisnahme einer Strafanzeige gegen diverse Familienrichter und Ihre persönliche Verwendung in dieser Sache gebeten.
Die Abwicklung der Angelegenheit ergibt aus mehrfachen Gründen zur Kritik Anlaß.Ich beziehe mich im Folgenden auch auf den Inhalt meiner Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft in der Sache 124 Js 11455/96, beigefügt als Anlage und erhebe mit diesem Schreiben zugleich Dienstaufsichtsbeschwerde.
1. Laut Auskunft von Frau Staatsanwältin Pxxxx hat sich diese mehrfach darum bemüht das Beweismittel, die Gerichtsakte zu beschaffen. Die Zustellung wurde ihr nach ihren eigenen Angaben auch mehrfach von den Gerichten zugesichert.
Es ist nicht nachvollziehbar, daß die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft aber trotzdem über elfeinhalb Monate behindert wurde, dadurch, daß man ihr die Gerichtsakte nicht zuleitete.Dies ist rechtswidrig gemäß §26 (2) Deutsches Richter Gesetz, das dem Richter auferlegt, seine Amtsgeschäfte ordentlich und unverzögert zu erledigen.
Dies ist rechtswidrig, erfüllt die Behinderung der Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung ihrer Aufgaben doch den Tatbestand der Strafvereitelung, z.B. gemäß Schönke-Schröder zum §258, Seite 1509, Rz 17
Dies ist rechtswidrig gemäß Schoreit DRiZ 89,259 und anderen Fundstellen der Rechtsliteratur, denen zufolge Strafsachen Eilsachen sind und eine Staatsanwaltsachaft schnell, umfassend und effektiv zu ermitteln habe.Die Personen, deren Verhalten hier zu rügen ist, sind nach Auskunft der Staatsanwältin, die die Verzögerung dem OLG anlastete vermutlich der vormals sachbearbeitende Richter Herr RiOLG Schöxxxxx, gemäß einem Schreiben des Herrn RiOLG Schöxxxxx, in dem dieser stattdessen auf das AG Starnberg verweist, wäre dies der Starnberger Amtsrichter Dr. Mxxxxx.
2. Der Einstellungsbescheid der Staatsanwältin ist aus rechtswissenschaftlicher Sicht in keiner Weise haltbar. Als Beispiel darf ich hier etwa benennen, was die Staatsanwältin auf Seite 6 des Einstellungsbescheides schreibt. Frau Staatsanwältin Pxxxx scheint noch nicht verstanden zu haben, daß Anwälte nicht nur Rechtsbeistand sind "hatte ihrer Mandantin zur Seite zu stehen", sondern auch ein ‘Organ der Rechtspflege’. Daß sich Anwälte auch rechtswidrig verhalten können, sofern sie den hieraus abzuleitenden Handlungsmaximen nicht nachkommen. Ebendies wurde in der Strafanzeige an vielen Beispielen aufgezeigt und belegt, auf die zugehörigen Literaturstellen, an denen sich selbst Frau Staatsanwältin Pxxxx hätte kundig machen können, wurde verwiesen.
Eine anderes Beispiel, s. Seite 4 . Dort wiederholt die Frau Staatsanwältin bzgl. der Ereignisse am 18.10.95 einen von mir getroffenen Vergleich: "Herr Dr. Adler vergleicht das Handeln der staatlichen Organe mit der staatlichen Gewalt, die das Naziregime gegen Judenkinder ausgeübt hat in Bezug auf die Rückholung der Tochter am 18.10.95". Frau Staatsanwältin Pxxxx geht aber im übrigen in keinster Weise auf dieses Geschehen ein, vor allem nicht auf das weder juristisch noch ethisch nachvollziehbare Verhalten des sachbearbeitenden Richters in der Folge. Weiter unten erläutert sie dem Unterzeich-nenden, Rechtsbeugung sei "wenn Entscheidungen nicht vertretbar erscheinen und in dem Bewußtsein gefällt wurden, sie seien von der Rechtsordnung nicht getragen. Anhaltspunkte hierfür fehlen gänzlich". Die Rechtsbeugung definiert sich nicht ganz so schlicht, wie Frau Staatsanwältin Pxxxx meint. Die präzisere Definition wie sie aus dem Schönke-Schröder, den Entscheidungen des BVerfG und BGH herauszulesen ist, wurde in der Strafanzeige gutenteils benannt, das Handeln der Richter an diesen Maßstäben gemessen. Daraus ergeben sich freilich ein ganze Fülle von "Anhaltspunkten" für die Rechtsbeugung.
Aufgrund des mangelhaften juristischen Niveaus, den dieser Einstellungsbescheid hat, habe ich darauf verzichtet, ihn wiederum Punkt für Punkt anhand der Rechtsordnung und ihrer Kommentare zu analysieren und zu widerlegen. Dies erscheint mir auch hier nicht angebracht. Es ist schon Schande genug, wenn man sogar als Rechtslaie zu solcher Erkenntnis gelangen kann.
Dies ist auch sinnlos, sofern Ihre Staatsanwälte Hinweise auf die Rechtsordnung konsequent ignorieren (wie sie ja bereits in der Strafanzeige sehr zahlreich genannt wurden) und stets nur stereotyp antworten: entbehrt jeder Grundlage, ist abwegig, nicht haltbar....
Deshalb habe ich in meiner Beschwerde ein paar andere Punkte angesprochen, die zwar nicht in eine Strafanzeige (auch in keine Beschwerde) gehören, die aber wohl verständlicher machen, weshalb Ihre Kollegen in diesem Fall so handeln, obwohl sie dies ansonsten nicht tun.
Es ist auch absurd, wenn eine Klage gegen Richter in der Beschwerde just von Staatsanwälten bearbeitet wird, die mit diesen Richtern im gleichen Hause sitzen. Stellen Sie sich vor Herr Minister, die italienischen Behörden würden es der Mafia selbst überlassen, über die Schuld oder Unschuld angezeigter Mitglieder zu befinden. Was wäre dabei wohl zu erwarten? Der Unparteilichkeit sind - dies lehrt jedenfalls die Ethologie - überall Grenzen gesetzt.
So ist wohl auch menschlich verständlich, wenn ihre Staatsanwältin so handelt wie sie handelte, aber es ist gegen die Rechtsordnung, nach dem Gleichheitsgrundsatz auch gegen das Grundgesetz. Der Verfassung aber sollte Ihre Staatsanwaltschaft, sollten auch Sie sich durch Ihren Amtseid mehr verpflichtet fühlen, als Ihrer Loyalität gegenüber Kollegen.
Um wirklich festzustellen, ob die von mir erhobenen Vorwürfe gegen Ihre Kollegen Richter haltbar oder gegenstandslos sind, sollten Sie die Strafanzeige vielleicht einmal Juristen überlassen, deren Unparteilichkeit nicht von vorneherein in Zweifel zu ziehen ist.
3. Es ist nicht nachvollziehbar, aber es paßt in das Bild, das ich auch in meiner Beschwerde zeichnete, wenn eine Generalstaatsanwaltschaft nicht einmal die elementarsten Regeln des Anstandes zu berücksichtigen weiß. In der Beschwerde vom 19.10.97 habe ich bereits diese Dienstaufsichtsbeschwerde angekündigt und indirekt darum ersucht, man möge doch vor einer Verbescheidung noch Ihre Stellungnahme als Dienstvorgesetzter abwarten.
Dieses ist nicht geschehen. Nachdem man die Sache zuvor fast ein Jahr lang unerledigt herumliegen ließ, dauerte es diesmal nur 10 Tage bis zur Zurückweisung der Beschwerde. Augenscheinlich interessiert man sich bei der Generalstaatsanwaltschaft gar nicht dafür, was Sie zu einer Sache eventuell zu sagen haben, Herr Minister.
Auch ist ersichtlich, daß die Sach- und Rechtslage nicht geprüft wurde, denn dies ist einem Außenstehenden, selbst einer Frau Oberstaatsanwältin Bxxxx in dieser kurzen Zeit nicht möglich. Sie handelt wiederum rechtswidrig. Ihre Angaben können einer genaueren Überprüfung nicht standhalten. Inhaltlich entbehrt dieser kurze Schriftsatz wiederum jeglicher juristischen Substanz. Er zeigt lediglich, daß die Schamschwelle, die bereits durch den Einstellungsbescheid sehr tief gesetzt wurde, noch niedriger gelegt werden kann.
4. Bei der Staatsanwaltschaft München II wurde unter dem AZ Js 31408/96 noch ein Ermittlungsverfahren gegen den RiAG Herrn Dr. Mxxxxx und Zxxxxxx Pxxxxxxxxx geführt.
Dies ebenfalls aufgrund einer Strafanzeige vom 2.8.96.
Auch in dieser Sache waren entgegen den Pflichten einer Staatsanwaltschaft keinerlei Ermittlungen erkennbar. Nichts wies in der Vergangenheit daraufhin, daß nach Maßgabe des §78c StGB irgendetwas unternommen worden wäre. Man hat die Sache halt 15 Monate (in Worten: fünfzehn) liegengelassen, um sie dann ohne Ermittlungen einzustellen - nach §170(2) StPO, d.h. mangels Grundlage. Mit Datum 15.11.97 gingen die Einstellungsbescheide von der Staatsanwaltschaft München II bei mir ein.
Es ist noch zu früh, zu den Begründungen genauer Stellung zu nehmen, aber beim ersten Überfliegen stelle ich bereits fest, daß die Verfasser ihre Bibel den Schönke-Schröder augenscheinlich nicht kennen. Unterzeichnet wurde der Bescheid diesmal sogar von zwei Staatsanwälten. Vielleicht um dem Bescheid dadurch mehr Gewicht zu verleihen. Dies macht die Angelegenheit nur noch viel peinlicher. Denn ganz offensichtlich sind die Verfasser dieser Bescheide Analphabeten. Auszüge:
"...es habe ein sexueller Mißbrauch stattgefunden und in der Folgezeit das gutgläubige ein Aussageverhalten in Richtung eines Verhörproduktes beinflußte. Auch das den wiederholten Äußerungen des Kindes, die Mutter habe es hören wollen, die Mutter habe gesagt, sie müssen alles erzählen, kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit.... . Hinsichtlich der Äußerungen des Kindes, sie habe gelogen, kann nicht ausgeschlossen werden, daß das nach allen gutachterlichen Stellungnahmen unter starken moralsichen Druck stehende, in einem ernsthaften Loyaltitätskonflikt befindliche Kind auch angesichts der erlebten Konsequenzen die gegenläufigen Erwartungshaltungen zu erfüllen und aus nachvollziehbaren Gründen, insbesondere zum Selbstschutz , die Schuld auf die Beschuldigte zu schieben suchte.
Soweit ein Vergehen anach §145d StGB in Betracht kommt, könnte ein Handen wider besseren Wissens nicht nachgewiesen werden. Diesbzgl. wird auf obige Ausführen Bezug genommen. Hinsichtlich eines möglichen Vergehens der üblichen Nachrede gem § 186 StGB wird auf obige Ausführen entsprechend Bezug genommen. Soweit der Beschluldigten im Vergehen der Falschaussage zur Last lag ...., soweit Nötigung in Betracht kommt, ist die Beschluldigte nicht ausschließbar durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt. Angesichts der vorliegenden fünf gutachterlichen Stellungnahmen der ihrerseits Äußerung der damals fünf bzw. sechs Jahre alten Tochter enthaltenen, ist insbesondere der Belastung des Kindes bei Anhöhrung die Entscheidung nicht zu beanstanden. Es besteht keine strafrechtlich relevante Verantwortung des Beschudligten, der als Entscheidungsträger gerade angesichts der im Verfahren hinsichtliche Dauer und damit verbundener Belastung gesundheitliche Nachteile erwachsen sind ".
Mit den Tippfehlern einer Kanzleiangestellten, Herr Minister, ist dies nicht mehr erklärbar. Die Unterzeichnenden sind auch keine Ausländer, sondern zwei deutsche Staatsanwälte.
Damit verwundert freilich nicht mehr, daß es völlig müßig ist, in einer Strafanzeige auf die Rechtsliteratur zu verweisen, etwa Beschlüsse des BVerfG oder BGH zu zitieren, ist doch daraus anzunehmen, daß Ihre Mitarbeiter Schönke und Schröder wahrscheinlich für meine beiden Hunde halten, mit denen ich abends nochmals Gassi gehe, den Palandt für eine Schokoladenfabrik und den Schmidt-Räntsch für meinen Steuerberater.
Kein Wunder Herr Minister, daß bei solchen Ermittlungen unter keinen rechtlichen Gesichtspunkte des Beschudligten keine Anhöhrungen erforderlich sind, auch nicht wegen Kölpelveletzung oder der üblichen Nachrede.
Aber lassen wir den Spaß, dafür ist das Thema zu ernst.
Ich mache Ihnen den Vorschlag: ziehen Sie diesen Unsinn, den Ihre Staatsanwälte bisher fabriziert haben wieder zurück, fangen Sie von vorne an wie es der § 152 StPO vorsieht. Dann werde ich auch meine Beschwerden zurückziehen. Die Rechtsordnung sieht solches zwar normalerweise nicht vor, aber es entspricht auch nicht dem Willen des Gesetzgebers, daß sich juristische Dilettanten und Analphabeten mit einer so ernsten Sache befassen, geht es doch hier, ich kann es nicht oft genug wiederholen, um gravierende Menschenrechtsverletzungen in vielen Scheidungsverfahren .
Vorläufiges Fazit:
Aus alledem ist vor allem eines ersichtlich: der Unwille, mit dem die Staatsanwaltschaft die vorgelegte Strafanzeige behandelt und geschehenes Unrecht unbehandelt lassen will. Ich gehe wohl nicht fehl in der Annahme, daß auch nach einer weiteren Beschwerde und einem Klageerzwingungsverfahren gegen keine der beklagten Personen ein Verfahren eingeleitet werden wird. Ihre Kollegen werden wohl alles vertuschen, alles totschweigen, was auf einen "Hexenprozess" (Zitat: DER SPIEGEL Nr 45/97, S. 95, vgl. Anlage ) hinweisen könnte.
Übrig bleiben wird am Ende nur das Datenmaterial, werden Tonbänder, Photos, Videographien, ärztl. Atteste, Gutachten, dokumentierte Zeugenaussagen usw. Übrig bleiben werden damit die Belege für die in meinen Strafanzeigen geschilderte Fülle der geschehenen Straftaten, beginnend bereits 1990 mit Einbrüchen, Diebstahl, Überfall, einem von mir und anderen Zeugen vermuteten Mordversuch aufgrund mehrtägiger Verfolgung in Manila, dem folgenden Rufmord meiner Person in diesem Lande durch eine jahrelang aufrechterhaltene sehr schwere Falschbeschuldigung (entgegen allen Äußerungen der Gutachter).
Übrig bleiben wird auch die im Laufe dieser Jahre immer wieder dokumentierte Gewalt gegen meine Tochter, wie etwa an jenem besagten 18.10.95, als das Kind ohne jede Rechtsgrundlage unter Anwendung physischer Gewalt aus meiner Wohnung, durch einen Hausgang und über einen nächtlichen Hof gezerrt wurde - genauso wie es die SS mit Judenkindern tat.
Übrig bleiben wird zugleich die von Ärzten und Kliniken wohldokumentierte Geschichte des schrecklichen Martyriums einer Großmutter.
Übrig bleiben wird auch eine Gerichtsakte, als der Beweis, daß all dies stets mit Wissen und unter den Augen Ihrer Kollegen Richter geschah, von ihnen nicht aufgehalten, sondern stets nur belohnt wurde. Und: daß dieses Geschehen auch von den Richtern aktiv mitverursacht wurde.
Übrig bleiben wird damit der Beweis für eine nicht am Grundgesetz oder Familienrecht orientierte, vielmehr menschenverachtende Streitkultur an bayerischen Familiengerichten, die unverbrüchliche Allianz unter Ihren Kollegen und die Tatsache, daß die Erde doch keine Kugel, sondern in den Köpfen vieler Ihrer bayerischen Kollegen bis heute eine Scheibe geblieben ist.
Wem ist geholfen Herr Minister, wenn auch Ihre Staatsanwälte nicht die Rechtsordnung, sondern den Korpsgeist über alles stellen? Ihrem Berufsstand? Dem Gemeinwesen? Der Familie? Etwa dem Rechtsstaate?
Es gibt auch in Ihren Reihen Menschen, die die Farce, das Unrecht dieser Verfahren durchaus sehen und als solches beim Namen nennen. Der bayerische Familienrichter Herr RiOLG Harald Schütz, Bamberg, ist solch ein Mann. Er schreibt:
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ein anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehe geschieden, ihnen die Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte ihren Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben. ...
Recht wird durch Menschen angewendet und diese sind ihrer Natur nach grundsätzlich fehlbar. ..Diese Erkenntnis, die so gut geeignet ist, die Selbstkritik aller in die Fällung rechtlicher Entscheidungen einbezogenen Personen zu schärfen, darf aber nicht als Freibrief für Gleichgültigkeit und Untätigkeit dienen.Ein Rechtsstaat muß mit Rechtsakten angefüllt werden. Er verträgt nur eine beschränkte Menge ihm wesensfremden Unrechts." (Anwaltsblatt 8,9/97, Seite 468,469)
Ich hielte es für sehr kurzsichtig, Herr Minister, wenn Sie sich nicht solchen Auffassungen, sondern Ihren Münchner Oberlandesgerichtsrichtern (2. Senat) oder Ihrer Staatsanwaltschaft anschlössen. Die Justiz eines Rechtsstaates muß auch die Kraft haben, ihre eigenen Reihen sauber zu halten, wenn sie glaubwürdig bleiben will.
Das Unrecht nämlich, dies lehrt die Geschichte ganz deutlich, konnte sich zwar zu jeder Zeit für gewisse Zeit halten, aber es folgte danach auch stets eine andere Zeit, in der die Gesellschaft das Unrecht nicht mehr hinnahm und jene, die es zu verantworten hatten angeklagt hat, mit dem Finger auf sie gewiesen hat, sie gar "Verbrecher" nannte. Menschen wie ich wirkten dabei oft als die Katalysatoren, die den Prozess des gesamtgesellschaftlichen Umdenkens in Gang brachten.
Erwartungsvoll sehe ich Ihrer Stellungnahme entgegen und verbleibe einstweilen
mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Adler