Kindesmißbrauch und Gewalt
in der familiengerichtlichen Praxis
Ein Fall wie viele in Deutschland

Strafanzeige

Es empfiehlt sich zuvor die Übersicht zum "Fall Adler" zu lesen


Hier: Erwiderung auf den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft

Die Themen:
1. Sprachlos
2. Vom Umgang mit Strafanzeigen und Beweismitteln
3. Das Schweinetauschprinzip
4. Das Komplott
5. Ausblick


Dr. Christian Adler, Diplomphysiker, Ethologe

An die
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstr. 25
80335 München

19. Oktober 1997

Betreff: Geschäftsnummer 124 Js 11455/96
Strafanzeige gegen verschiedene Familienrichter vom 2.8.96, überschrieben:

Kindesmißbrauch und Gewalt in der familiengerichtlichen Praxis - ein Fall wie viele in Deutschland

Ihr Einstellungsbescheid vom 1.9.97


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Einstellungsbescheid habe ich fristgemäß am 12.9.97 Beschwerde eingelegt. Zur Begründung darf ich mich nun wie folgt äußern.
Einmal angenommen, eine Gruppe von Physikern hätte von der Gesellschaft den Auftrag, eine Rakete in eine Umlaufbahn zu bringen. Wenn diese Physiker nun grob fahrlässig elementare physikalische Gesetze mißachten, würde man dann etwa von Juristen erwarten, daß sie Nachilfe leisten und den Physikern die Keplerschen Gesetze beibringen? Wohl kaum!
Sie bringen mich in arge Verlegenheit, denn was soll ich Ihnen als Erwiderung auf Ihren Einstellungsbescheid überhaupt schreiben?

Er ist nicht nur absurd, es ist albern, wenn Sie sich ausgerechnet auf § 152 (2) StPO berufen. Sie leugnen damit den Legalitätsgrundsatz, gewissermaßen die Grundlage Ihrer eigenen Tätigkeit und streiten mit diesem Bescheid nicht nur ab, daß Bäume grüne Blätter tragen.
Muß ich hier wirklich einfügen, was Sie doch selbst ab S. 714 zu den §§ 152, 153 StPO im Kommentar von Schmidt-Räntsch, München 1995, nachlesen können, z.B: „Der Aspekt des Legalitätsprinzips , der in § 152 Abs 2 seine Regelung gefunden hat, die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zum Einschreiten wird auch als Erforschungspflicht oder Verfolgungszwang charakterisiert.....Absatz 2 betrifft in erster Linie die Einleitung von Ermittlungen und die Veranlassung von Maßnahmen der Strafverfolgung. In diesem Bereich initiativ zu werden ist eine der wichtigsten Aufgaben der Staatsanwaltschaft"

Sie haben doch noch gar nicht ermittelt (Details weiter unten)!
Ich wiederhole: Sie stellen ein Strafverfahren ein, noch ehe Sie überhaupt ermittelt haben und schreiben: „entgegen den Ausführungen des Herrn Dr. Adler ist kein Anhaltspunkt gegeben, daß sich die Richter oder die Rechtsanwältin der von ihm angegebenen oder sonstiger Straftaten schuldig gemacht hätten."

Wirklich nicht?

Der EGMR qualifizierte Anfang Juli 1997 eine Verfahrensdauer von sieben Jahren als "Verstoß gegen die Menschenrechte" und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung von Schadenersatz an zwei Bürger (NJW 1997, Heft 34, S. 2219).
Herr Prof. Dr. E. Schmidt-Jortzig äußerte vor der Akad. f. Polit. Bildung während einer Fachtagung zum Thema ‘Justiz im Zwielicht’ (Tutzing 1997): „Der BGH stellt fest, daß sich auch Justizangehörige ihrer Verantwortung für Rechtsbeugungshandlungen stellen müssen." Neben anderen Gründen benannte er: „Menschenrechtsverletzungen durch die Art und Weise eines Verfahrens".

Meine Strafanzeige verweist indessen nicht nur auf die „Menschenrechtsverletzung" durch eine siebenjährige Verfahrensdauer (meines Scheidungsverfahrens). Ich habe auf 160 Seiten komprimiert eine Fülle der verschiedensten Straftaten dargelegt, belegt und nachgewiesen. Darunter schwere Vergehen gegen die Menschlichkeit, schwere Verstöße gegen die höchsten Normen des Rechtsstaates. Die Anzeige enthält schreckliche Bilder von einem gequälten und aufs Äußerste gepeinigten Kind. Sie enthält ärztliche Atteste, die schwere Körperverletzung belegen, wobei die Kausalität für die Gesundheitsbeschädigungen der Betroffenen eindeutig ist. Und: sie enthält zahlreiche Hinweise, daß noch mehr Datenmaterial existiert, um menschen-verachtendes Handeln zu belegen.

Dafür gibt es Verursacher!

Erlauben Sie mir einen Vergleich mit der Arbeit Ihrer Kollegen. So lese ich etwa in einem Artikel der SZ vom 13./14.9.97, vgl-. Anlage 1), daß Sie einen armen Menschen verfolgen, der sich aus Not drei Weißbier ergaunert hat. Ihr Kollege erkennt in seiner Verfolgung sogar ein „besonderes öffentliches Interesse"
In einem anderen Fall wirkt ein Staatsanwalt darauf hin, daß eine Großmutter wegen Kindesentzuges verurteilt wird, weil sie ihrem Enkel zur Seite stand, ihn in den Arm genommen, bei sich aufgenommen hat, als er ihr erklärte, er werde sich umbringen, wenn er wieder zu seinem (sorgeberechtigten) Vater zurückmüßte (s. Anlage 2 und mündl. Mitteilung der Betroffenen).

Zugleich vermögen Sie auf keiner der 160 Seiten meiner Strafanzeige, in der ich noch weit Gravierenderes schildere, tatsächlich irgendwelche zureichenden Anhaltspunkte für irgendeine Körperverletzung, Kindesmißbrauch, vielfache Kindesentzüge nebst einer ganzen Latte weiterer Vergehen zu erkennen - wirklich nichts was wenigstens drei halbe Liter Weißbier aufwiegen könnte. Auf welche Bemessensgrundlage stellen Sie eigentlich Ihre Arbeit?  

1. Sprachlos
Für ein Land, das sich auf seine Rechtsstaatlichkeit soviel zugute hält wie die Bundesrepublik, ist Ihr Einstellungsbescheid eine schallende Ohrfeige .
Sie treffen nicht mich, denn mein Verdienst an dieser Strafanzeige ist nur ein geringes. Ich habe mir als Verfasser lediglich die Mühe gemacht, die Rechtsauffassungen von Verfassungsrichtern, Richtern der verschiedensten Oberlandesgerichte, die Äußerungen des Bundespräsidenten und der Verfasser des Schönke-Schröder herauszusuchen, anhand der Schilderung eines Verfahrensgeschehens zu zitieren und sie analogen bzw. identischen Sachverhalten des konkreten Einzelfalles zuzuordnen. Dadurch, daß Sie dies alles ignorieren, degradieren Sie freilich einen sehr respektablen Personenkreis zu Kasperlfiguren, die Rechtsauffassungen zu Larifari- Erklärungen.

„Die Staatsanwaltschaft soll sachlich und unvoreingenommen nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen". So lesen Sie es in jedem Buch für angehende deutsche Staatsanwälte. Aber: Sie wollen die Rakete nicht mal zum Startplatz fahren, geschweige denn an den Himmel bringen. Sie wollen eine Realität, wie sie sich tatsächlich darstellt und nicht nur in diesem Einzelfall, sondern in hunderten von Fällen dieses Landes einfach abschmettern, verdrängen und alles vergessen. Damit nichts die Ruhe der heiligen Hallen der Justiz stören möge, nichts die eingefahrenen Kreise der Familienjustiz und sich das Unrecht ungebremst fortsetzen kann.
Man könnte darin durchaus eine Form der Verfolgungsvereitelung gemäß § 258 StGB erkennen.  

2. ‘Schwarzer Peter’- Spielen
oder
Vom Umgang mit Strafanzeigen und Beweismitteln
Ich will hier lediglich festhalten, was nach Ablieferung meiner Strafanzeige am 2.8.96 geschehen ist und Ihnen die Beurteilung dieses Geschehens selbst überlassen.
Dazu vorab ein paar Grundsätze:
Jede Strafsache ist eine Eilsache" (Handbuch für Staatsanwälte).
„Die Staatsanwaltschaft hat bei aller gebotenen Mäßigung umfassend, effektiv und schnell zu ermitteln" (Schoreit DRiZ 89, 259)
Vereitelungshandlungen im Sinne des § 258 StGB sind: „Behinderung bei der Verfolgung" (Schönke-Schröder) „Ordnungswidrig ist die nicht ordentliche, unverzögerte Erledigung eines Amtsgeschäftes durch den Richter" ( § 26(2) Deutsches Richter Gesetz)

Nach Anzeigeerstattung am 2.8.96 verstrich beinahe ein Jahr, ohne daß irgendeine Ermittlungstätigkeit erkennbar gewesen wäre. Der Grund: das primäre Beweismittel, die Gerichtsakte war nicht verfügbar. Sie wurde der Staatsanwaltschaft trotz mehrmaliger Aufforderung von den Gerichten nicht zur Verfügung gestellt. Man schaffte es nicht, sie zur Post zu bringen.
Als sie nach elfeinhalb Monaten endlich zugestellt wurde, wurde innerhalb eines Monats darüber entschieden, ohne daß auch dann eine staatsanwaltliche Ermittlungstätigkeit erkennbar gewesen wäre.

Hier die Fakten im Einzelnen:
- 2.8.96 Anzeigeerstattung
- Am 19.8.96 wurde mir von der Staatsanwaltschaft München I das Aktenzeichen mitgeteilt.
- Am 20.9. 96 wurde mitgeteilt, das Ermittlungsverfahren sei zuständigkeitshalber von München I an München II übergeben worden. Dort zuständig die Staatsanwältin Frau Pxxxx
- Am 13.2.97 teilt mir das Justizministerium mit, die an den Bayer. Justizminister gerichtete Kopie meiner Strafanzeige sei an den Leitenden Oberstaatsanwalt von München II weitergeleitet worden.
- Am 6.3.97 teilt mir München II mit, das Verfahren sei zuständigkeitshalber wieder an München I zurückgegeben worden.
- Am 7.6.97 richtete ich eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft nach dem Stand der Ermittlungen.
- Am 2.7.97 wurde diese beantwortet. Zu meiner Überraschung wieder von Staatsanwältin Frau Pxxxx. (wurde sie denn ebenfalls zuständigkeitshalber von München II nach München I weitergeleitet?)
Frau Pxxxx schrieb mir, was Sie mir zuvor fernmmündlich etwas detaillierter erklärt hatte, nämlich, daß sie das Beweismittel, die Gerichtsakten noch nicht hätte, daß sie diese zwar mehrfach angefordert habe, ihr die Zusendung auch zugesichert wurde. Bislang sei ihr aber die Akte noch nicht zur Verfügung gestellt worden - wohlgemerkt nach 11 Monaten! Mündlich erwähnte sie das OLG als Ursache für den Verzug der Ermittlungen.
- Am 15.7.97 ersuchte ich München II doch die Akte an München I weiterzuleiten, damit Frau Pxxxx tätig werden konnte. Die Akte scheint ihr in der Folge zugegangen zu sein.
-Auf den 26.8.97 ist der Einstellungsbescheid datiert.

Betroffene, Beklagte oder Zeugen wurden im Rahmen einer Ermittlungstätigkeit nicht vernommen. Die Staatsanwältin wird wohl auch nicht im Ernst behaupten wollen, daß sie die Gerichtsakte in dieser kurzen Zeit eingehend durchgesehen oder gar gelesen hätte.
Der Zustand der ca. 1.5 Meter dicken Akte ist verheerend.
Obwohl ich sie aus dem eigenen Aktenmaterial bestens kenne, jeden der darin enthaltenen Schriftsätze, kostete es mich bei Einsichtnahme etliche Stunden, sie nur durchzublättern, wobei ich mich nur dafür interessierte, ob Blätter heimlich entfernt, bzw. hinzugefügt worden waren. Bzgl. der letzteren wurde ich fündig - dies nur nebenbei.

Vergleichen Sie dieses Geschehen, bitte sehr, mit den voranstehend genannten Grundsätzen und bilden Sie sich selbst ein Urteil.  

3. Das Schweinetauschprinzip
Um ehrlich zu sein, ich habe bereits bei Anzeigeerstattung mit einer Einstellung gerechnet. Ich kann mich gut in die Lage der Staatsanwältin versetzen, denn auch sie ist den Gesetzen des Nexus (Terminus der Soziologie) unterworfen. Und die sind traditionell viel mächtiger als die Spielregeln irgendeiner Rechtsordnung. Peinlich erscheint die Angelegenheit nur, weil ich die Anzeige vorsorglich an den damaligen Leitenden Oberstaatsanwalt und heutigen Generalstaatsanwalt richtete. Auch an den Herrn Justizminister. Aber der hat sie wohl gar nicht zu Gesicht bekommen.
Was man unter den Gesetzen des Nexus verstehen kann, schilderte der Bundesjustizminister während der Tutzinger Tagung an einem vortrefflichen Beispiel. Er räumte ein, daß „die strafrechtliche Bewältigung des NS-Justizunrechtes tatsächlich fehlgeschlagen ist". Der Grund: „Damals ließen bekanntlich vor allem die weitgehende personelle Identität in der Nachkriegsjustiz und ein die Justiz durchdringender Korpsgeist eine Bestrafung der Täter scheitern".

Es gibt keinen Grund, weshalb diese Aussage heute keine Gültigkeit mehr haben sollte. Schließlich handelt es sich um ein sehr verbreitetes, sehr primitives Verhaltensmuster (primitiv von lat. wertfrei primitivus = urzuständlich).

Beistandsverhalten (jur.:’Parteilichkeit’) innerhalb von Allianzen beobachten wir bereits bei den Vögeln und Fischen. Den ‘Korpsgeist’ kennt man in gleicher Weise auch in den Männerhäusern der steinzeitlichen Papua. Hier wie dort beobachtet man dieselben Strukturen des Wohlwollens und der Kooperation unter ehrbaren Herrn, die ranghohe Positionen innehaben.
Würde ein junger Papua nicht handeln wie Ihre Staatsanwältin, es etwa wagen diese Herren wegen einer Verletzung von Stammesrecht anzugreifen, gegen sie ermitteln oder gar Klage erheben, er hätte wohl niemals eine Chance selbst in diesen erlauchten Kreis aufzusteigen.
Auch er muß den Mund halten (etwas bekannter ist bei uns freilich das italienische Analogon, das Schweigegebot der ‘Omerta’). Die Allianz widersetzt sich allem, was nicht mit ihr ist und nicht immer mit den allerfeinsten Mitteln. Der ‘Korpsgeist’ formiert und erhält sich in Neuguinea über sogenannte Schweinetauschzyklen.
Der Unterschied bei diesem universellen menschlichen Verhaltensmuster ist daher stets nur ein äußerlicher, ein kultureller. Die einen tragen feines Tuch, die anderen Penishülsen.

Wir leben freilich in einer Hochkultur, einem ‘Rechtsstaat’, der das Gemeinschaftsleben auch noch an andere Wertmaßstäbe knüpft und in den Äußerungsformen der wohlwollenden Kooperation mitunter Straftaten sieht: die Beihilfe, Begünstigung, Bestechung, Strafverei-telung bis hin zur Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (ital.: Mafia) - je nachdem!
Dieser kleine Ausflug in die Ethologie sollte Sie doch interessieren.

Aufschlußreich war in diesem Zusammenhang ein Gespräch, das ich vor Einreichung meiner Berufung mit einem bekannten Münchner Anwalt führte. Er riet mir dringend von der Berufung ab: „Sie können auch in der Berufungsinstanz niemals gewinnen". Er schilderte mir das Beziehungsgeflecht in der Münchner Familiengerichtsszene, erzählte, daß die Anwältin Frau Traudl Bxxxxx als ehemalige Familienrichterin über hervorragende Beziehungen zu Münchner Richtern verfüge, schilderte woher sie den RiOLG Schöxxxxx kannte und wo man sich gelegentlich träfe. Wörtlich sagte er anfangs :"Sie ist eine sehr angesehene Anwältin." Und fünfzehn Minuten später: „Sie ist eine mit allen Wassern gewaschene Anwältin, wenn Sie mir das Mandat anböten, ich würde es nicht annehmen, denn ich kann ihren Beziehungen nichts entgegensetzen. Ich würde den Prozess verlieren. Und Sie können niemals gewinnen!"

Ungeachtet der Tatsache, daß mir diese Phänomene als Ethologe nicht unbekannt sind und ich selbst Jahre zuvor über die Papua publiziert hatte : „Erfolg oder Mißerfolg einer Auseinandersetzung hängen ganz wesentlich davon ab, in welcher Menge ein bedrohter Klan Schweine auf den Bestechungsmarkt werfen kann. (Adler 1981, S 131), habe ich dem Anwalt trotzdem widersprochen, bin ich in die Berufung gegangen.
Weil mir die Sachlage rechtlich eindeutig erschien, weil ich zufällig gerade ein Urteil eines anderen Senates dieses Gerichtes in der Tasche hatte, an dessen Sachlichkeit nichts auszusetzen war.
Weil wir schließlich nicht in Neuguinea leben und ich davon ausging, ein Richter am Oberlandesgericht hätte nicht nur das Recht, sondern auch die Würde eines hohen Amtes zu verteidigen, was ihn gewiß davon abhalten würde, sich auf irgendwelche Machenschaften mit einer Anwältin einzulassen.
Ich habe mich geirrt, schrecklich geirrt! Heute weiß ich, daß man Würde nicht automatisch mit einem hohen Richteramt erwirbt.

Dies ist an sich kein Stoff für eine Strafanzeige, deshalb habe ich dies auch nicht in meiner Anzeige aufgenommen. Aber, dies ist doch mitten aus dem Leben gegriffen. Es würde ja auch schon genügen, wenn Sie wenigstens wegen der anderen Dinge ermittelten, die ich in der Anzeige benannt habe.

4. Das Komplott - ein Nachtrag zur Strafanzeige
Ich darf Ihnen hier mit Freude mitteilen, daß ich während der vergangenen Sommerferien fünf Wochen mit einer Tochter bei den Polareskimo in N-Grönland verbracht habe. Mit Zustimmung der Kindesmutter, die auch nichts einzuwenden hatte, als sich der Aufenthalt wegen Schneesturms noch um eine Woche verlängerte. Wie ich höre, ist sie sogar der Ansicht, die Reise sei für unsere Tochter „eine Erfahrung fürs Leben". Die Tochter selbst ist ganz begeistert von Grönland, schrieb Postkarten: „Die Eskimos lieben mich alle und sie lieben vor allem meinen Papa" (Anm.: weil ich ihnen vor 23 Jahren ein eingebrochenes Kind unter dem Eis heraustauchte). Die Tochter erklärte, sie wolle sogar bei den Eskimos leben.

Durch das Verhalten der Tochter und der Kindesmutter ergibt sich bzgl. der Vorgänge im Sommer 1995 nunmehr ein vollständigeres Bild, straft dieses doch die damaligen Äußerungen der Anwältin und des Richters nochmals Lügen. Lüge ist die bewußt falsche, auf Täuschung berechnete Aussage.

Ich darf daran erinnern, daß die Mutter während eines Gerichtstermines am 11.5.95 auch keine Einwände gegen die Beteiligung des Kindes an einer geplanten Grönlandreise des Vaters im Sommer 95 hatte - wie heute.
Bald darauf am 24.5.95 brach sie indessen die vor Herrn RiOLG Schulz-Ende getroffene gerichtl. Vereinbarung, stellte sie über ihre Anwältin Antrag auf Einstweilige Anordnung, um die Reise des Kindes doch noch zu verhindern.
Weshalb dieser überraschende Meinungsumschwung, wer oder was hat sie dazu gebracht die Vereinbarungen vor dem Richter schon kurz darauf zu brechen . Und vor allem warum?

Das herauszufinden wäre die Aufgabe Ihrer Behörde, nicht meine! Denn was sich daraus entwickelte, ist eine Fülle von Straftaten, sind vor allem gravierende Verletzungen des Kindes - wie schon beschrieben.

Ich kann anhand des weiteren Geschehens nur meine subjektiven Schlüsse ziehen. Die will ich Ihnen nicht vorenthalten, da sich nunmehr noch deutlicher abzeichnet, daß meine nach dem 11.5.95 nicht mehr absagbare Expedition und meine Abwesenheit in Grönland dazu benutzt wurden, um einen sorgfältig vorbereiteten Plan auszuführen, mit dem Ziel, dem Kind den bis dahin gültigen hälftigen Umgang zu seinem Vater zu entziehen, dem Vater das bis dahin ebenfalls gültige gemeinsame Sorgerecht, durch eine gewaltsame Beendigung des Verfahrens zugunsten der Kindesmutter.

Mit einkalkuliert war dabei der Bruch der Umgangsanordnung des Herrn RiOLG Schöxxxxx vom 11.7.95, der Kindesentzug vor der merkwürdigen 2. Kindesanhörung durch diesen Richter (am 5.9.95), bei der es ja eigentlich nur darum ging, dem Kinde, das sich bis dahin bei allen Befragungen stets pro Vater geäußert hatte irgendetwas zu entlocken, was sich gegen den Vater verwenden ließ. Dafür brauchte man das Kind, dafür wurde das Kind nach der Rückkehr des Vaters auch sofort völlig isoliert, sogar an verschiedene Orte verbracht und wahrscheinlich - wie das Kind selbst früher schon berichtet hatte - vor seiner Anhörung von der Mutter präpariert. Als diese Anhörung dann stattgefunden hatte, war die Mutter plötzlich wieder sehr großzügig bei der Gewährung von Umgang, durfte das Kind dann sogar noch bis zum Ende der Ferien beim Vater bleiben.

Dafür hat man auch kurzfristig einen Termin wenige Tage nach der geplanten Rückkehr des Vaters angesetzt (von dem ich erst via Anwalt in Grönland erfuhr). An diesem 5.9.95 wollte der Richter noch die formal notwendige Elternanhörung durchführen, seine Entscheidung hatte er jedoch ganz offensichtlich bereits getroffen, sodaß diese Anhörung - wäre sie zustandegekommen - wirklich nur noch eine Formalie gewesen wäre.
Dieses, obwohl dieser Richter die Eltern nie zuvor gesehen hatte, sich kein Bild von Ihnen machen konnte. Aber wen er gut kannte, war die Anwältin der Kindesmutter.

Er wollte seine Endentscheidung vermutlich gleich in seinem Beschluß vom 8.9.95 aussprechen, denn dieser trägt klar den Charakter einer Endentscheidung, nicht den Charakter einer Einstweiligen Anordnung, wie sie dann nur angeordnet werden konnte, weil sich durch die Erkrankung des Vaters ein unerwartetes Hindernis in den Weg stellte. Der Grund weshalb der Richter in der Begründung seiner wirklichen, der späteren Endentscheidung auch auf diesen Beschluß verweisen muß.

Daß sich der Richter spätestens nach Antritt meiner Expeditionsreise in diese Geschichte verwickeln ließ, selbst aktiv zu ihrem Gelingen beigetragen hat, zeigt sich u.a. auch darin, daß er den Verstoß gegen seine eigene Umgangsanordnung (Kindesentzug) später mitgetragen und den Vorfall im Fortlauf völlig verschwiegen hat. Darin, daß ihm der Termin am 5.9.95 so unglaublich wichtig war, daß er ihn trotz einer Erkrankung des Vaters und sogar der Urlaubsabwesenheit von dessen Anwalt partout durchführen, nicht einmal um ein paar Tage verlegen wollte. Dann wäre ja auch der schöne Plan mit der durch Kindesentzug vorbereiteten Kindesanhörung geplatzt. Und viel länger konnte man das Kind auch nicht mehr isolieren.

Die unerwartete Erkrankung des Vaters war zuvor nicht kalkulierbar. Wie hätte man zuvor auch wissen sollen, wie das Kind reagiert, nachdem ihm der Vater entzogen worden war. Nicht vorherzusehen war, daß das Kind daraufhin sogar von der Mutter zum Vater fliehen würde ; nicht vorhersehbar war, daß die Mutter daraufhin zu einer beispiellosen Gewalthandlung greifen würde.

Wären diese Vorfälle nicht geschehen, all diese Hindernisse nicht eingetreten, hätte der Plan völlig reibungslos funktioniert und niemand hätte je irgendetwas davon bemerkt. So aber sind Fehler passiert: z.B. wenn ein Richter am OLG plötzlich das Lügen beginnt (daß man es merkt), wenn er das Wort seines Richterkollegen bricht usw. usf., dies muß sich doch irgendwie reimen.
Und es reimt sich tatsächlich, denn angesichts der unerwarteten Störungen mußte man improvisieren, sich irgendwie behelfen, um die Geschichte dann trotzdem noch wie angepeilt zu Ende zu bringen.

Wie, das habe ich bereits in meiner Anzeige geschildert.
Unrecht erzeugt immer wieder neues Unrecht.
Und deshalb hat man sich in der Folge auch immer mehr ins Unrecht verstrickt.
Auch davon berichtet meine Strafanzeige sehr ausführlich.

Die Kindesmutter spielte mit, sie wollte doch das Sorgerecht. Das wurde ihr wahrscheinlich am Anfang in Aussicht gestellt und am Ende hat sie es tatsächlich erhalten. Gegen die Grönlandreise der Tochter freilich, hatte sie nichts.

Wer war sonst noch Mitspieler, wer hat den Plan initiiert? Der Richter kann es nicht gewesen sein, er hätte ansonsten am 11.7.95 anders entschieden. Er war ja auch mit der Kindesmutter nicht in Kontakt. Aber er schätzt die Kollegin und ehemalige Familienrichterin Frau Traudl B., die „mit allen Wassern gewaschene Anwältin

Klagen Sie mich an, wenn ich dies verleumderisch aus der Luft gegriffen haben sollte. Vielleicht irre ich mich in Details, aber nicht im Konzept. Dafür sprechen die Vorgänge eine zu deutliche Sprache.

Im übrigen verweise ich nochmals darauf: es ist nicht meine Aufgabe die Wahrheit zu erforschen, wenn deutliche Hinweise vorliegen, daß die Endentscheidung des 2. Zivilsenates am OLG München in meiner Scheidungssache auf einem infamen Prozeßbetrug fußt.

Das eigentlich Fatale an diesem Beispiel ist - und dazu bedarf es keines weiteren Beweises -daß es zeigt, wie Väter, Mütter und Kinder in diesen Verfahren zu PingPong-Bällen der Rechtsanwender und ihrer Helfershelfer werden, zu Spielbällen fremder Interessen, obwohl sich die Eltern doch selbst noch im Streit etwa über eine Urlaubsreise ihrer Kinder durchaus einig werden könnten.

Die Folgen waren schwere psychische Verletzungen des Kindes!

Beachten Sie bitte auch, daß die Kindesmutter einmal sogar ohne Wissen der Anwältin mit dem Kindesvater eine außergerichtliche Einigung zur Beendigung des Verfahrens suchte- im Interesse des Kindes. Und das weitere Geschehen (im Sande verlaufen...), nachdem die Anwältin davon erfahren hat.
Beachten Sie bitte den seltsamen Wandel des Starnberger Amtsrichters nachdem diese Anwältin das Mandat übernommen hatte. Er drehte sich um 180 Grad, ohne daß meine Seite ihm dafür irgendeinen Anlaß geboten hätte. Und weil er sich gegenüber einem Zeugen verplapperte, wissen wir sogar warum.
Beachten Sie bitte, welch gravierende Verletzungen sich daraus für alle Betroffenen in meiner Familie ergeben haben. 

5. Ausblick
Vielleicht glauben Sie, der Fall sei ausgestanden, wenn Sie diese Beschwerde wieder ablehnen und es auch noch geschafft haben ein Klageerzwingungsverfahren abzuschmettern.
Sie irren!
Es gibt aus meiner Sicht nur eine Option: sie tun Ihre Arbeit unparteilich, unvoreingenommen, gründlich, wie es § 152 StPO vorsieht.

Sollten Sie Parallelpartien gegen mich beginnen, werde ich es aushalten. Wie Reinhold Messner habe ich mich in meinem bisherigen Leben vielfach in extremen Lebensräumen aufgehalten, fühle ich mich auf hoher See, hohen Bergen, in der Arktis oder in einem Dschungel sozusagen zuhause. Ich konnte es auch ohne weiteres wegstecken, daß ich in Manila im Haus eines deutschen Experten überfallen und in der Folge drei Tage von wechselnden Autos verfolgt wurde, wobei ich selbst herausfand, daß in einem der Autos ein Berufskiller saß (1990). Es ist eben manchmal ein besonderes Abenteuer eine hübsche Filipina zu ehelichen.

Aber was mich gewaltig stört, ist, daß eine deutsche Staatsanwaltschaft schon damals nicht ermitteln wollte, sogar noch unbescholtene Zeugen verhöhnt, daß ich mit Verlaub - so empfinde ich es selbst - seit nunmehr beinahe acht Jahren dazu gezwungen werde, in einem kriminellen Milieu zu leben, im Sumpf einer unglaublichen Lügenkultur. Damit habe ich nun wirklich nichts am Hut, wer möchte das schon?

Mir kommt es trotzdem nicht darauf an am Ende Recht zu behalten. Ich habe auch diese Strafanzeige nicht erstattet, weil ich Sühne suche oder einen der Beklagten unbedingt bestraft wissen will. Ich bin kein Staatsanwalt. Ich suche nur die Diskussion der Strafjustiz über die von mir angesprochenen Themen! Sie sollen Farbe bekennen und dafür ist Ihr Einstellungsbescheid noch zu mager.

Zuvorderst suche ich die Veränderung. Veränderung etwa der Lebensverhältnisse meiner Tochter, denn ich kann sie ganztägig versorgen, während sie von der berufstätigen Mutter ständig bei anderen Leuten abgestellt wird. Ich suche Erleichterung für meine Mutter, Erlösung von ihrem schrecklichen Schmerztrauma. Aber dies ist ebenfalls an Veränderungen im Leben des Sohnes und der Enkelin gebunden.

In zweiter Linie fühle ich eine Anteilnahme für zahllose andere, die dasselbe Schicksal erfahren, aber nicht über die Kraft, die Geduld, die Ausdauer und über die Gelassenheit verfügen, die man braucht, um sich gegen jene zu wehren, die Kinder und Familien kaputtmachen. Weil sie nach ihrem Scheidungsverfahren als gebrochene Menschen herumlaufen, die dann ihren letzten Ausweg, ihre einzige Flucht oft nur noch in schrecklichen Verzweiflungshandlungen suchen. Und finden! Sei es, daß sie sich selbst töten und die Kinder gleich mit, sei es, daß sie etwa sogar als Polizist im Gerichtssaal zur Dienstpistole greifen und einen Richter nebst Anwältin erschießen. Davon lesen Sie dann in den Boulevardzeitungen, aber nie über die Hintergründe, die solche Handlungen auslösen.

Ich kann es nachfühlen, wie diesen Menschen zumute ist, ich kenne das unbeschreibliche Ohnmachtsgefühl angesichts von Willkür und sinnloser Familienzerstörung, denn ich habe dieses Gefühl selbst lange Zeit verspürt. Auch fast jeden Tag miterlebt, den sich meine Mutter vor Schmerzen krümmte, gehört wenn sie äußerte: „Wenn diese Herren doch nur einen einzigen Tag meine Schmerzen hätten.." oder: „Ich würde so gerne aus dem Fenster des Krankenhauses springen, um endlich ein Ende zu machen. Aber ich kann doch nicht, ich muß doch für meinen Sohn und die Enkelin am Leben bleiben."

Ich verfüge über Tonbänder mit markerschütterndem Schreien meiner Tochter, so entsetzlich, daß man diese Bänder nicht anhören kann.

Ich denke an die vielen Kinder, die gleichfalls Opfer dieser brutalen, menschenverachtenden Praxis werden, denen viele Ihrer Kollegen Familienrichter (oder deren Helfer) das ganze Leben zerstören. 200.000 Scheidungskinder fallen jährlich an, in 40 % der Fälle wird der Vorwurf sex. Mißbrauchs erhoben, prozeßtaktisch, denn in den wenigsten Fällen erweist er sich als zutreffend. Sie mögen selbst darüber nachdenken, wieviele Kinder jährlich allein davon betroffen sind und genauso schreien wie meine Tochter geschrieen hat, wie viele Male Strafanzeigen - analog meiner - gestellt werden müßten.

Was könnte weiter geschehen?

Sie werden aus mir vielleicht noch einen (Fritz) Teufel der späten Neunziger machen und mich noch auf den Scheiterhaufen wünschen - genauso wie Ihre Kollegen des 17. Jhdts den Jesuitenpriester und Verfasser der „Cautio Criminalis" (Friedrich Spee, 1631) Als gute Christen werden Sie dafür zur Hölle fahren, während ich posthum vielleicht geehrt oder in dreihundert Jahren selig gesprochen werde - als Märtyrer. Das hängt ganz davon ab, welche Gewaltmittel Sie in Zukunft gegen mich einsetzen werden, beim Versuch mich mundtot zu machen.

Ob Sie mich etwa für geisteskrank erklären lassen werden, wie den Lehrer A. aus Frankfurt, damit er sich in Freising nicht mehr auf einen Platz hinstellt, mit einem Schild „Ich möchte mein Kind wieder sehen" (vgl Anlage 3), oder ob Sie die Polizei dazu mißbrauchen, um mir die Wohnung verwüsten und den Computer beschlagnahmen zu lassen, wie der Familie L. in Oberaudorf (http://www2.gol.com/users/arc/protok.html ), ob Sie mich sonstwie kriminalisieren werden...., der Möglichkeiten gegen ‘Dissidenten’ vorzugehen, die man ja auch aus totalitären Systemen kennt, sind viele.

Bisher habe ich in meinen Schriftsätzen noch immer andere zitiert, mich mit eigenen Wertungen sehr zurückgehalten. Das wird sich irgendwann ändern. Vielleicht finden Sie es dann noch amüsant und exotisch, wenn ich das Konfliktverhalten Ihrer Kollegen mit dem Verhalten sogenannter ‘Kopfjäger’ und ‘Kannibalen’ vergleiche. Aber es gibt auch noch andere Epochen der Menschheitsgeschichte, mit denen Ihre Kollegen gewiß nicht in Verbindung gebracht werden wollen.
Rolf Bossi hat bei Pfarrer Fliege ganz laut und deutlich gesagt, die (kontemporäre) deutsche Justiz sei eine Nazijustiz. Dieser Frage nachzugehen, seine Behauptung zu belegen oder zu widerlegen ist doch eine Forschungsaufgabe für einen Verhaltensforscher. Warum sollte es auch nur einen Daniel Goldhagen geben?

Um bemerkbar zu werden, werde ich mir eine andere Universalie im menschlichen Verhalten zunutze machen. Diese besagt, daß das von der Norm abweichende Verhalten eines Individuums durch nichts besser zur Wiederanpassung an die Norm gezwungen werden kann, als durch die Bloßstellung, das Lächerlichmachen vor anderen. Was gibt es Unangenehmeres für einen Menschen als den Gesichtsverlust, was Schöneres für die anderen, als die Schadenfreude.

Das Persönlichkeitsrecht schützt zwar auch Täter, aber es ist nur ein niederrangiges Recht, belanglos, wenn höherrangige Rechtsgüter einer Gesellschaft verletzt und dadurch existentielle Belange einer Gesellschaft gefährdet werden.
Natürlich erfordert es die Sorgfaltspflicht zu differenzieren, darf man Verhalten auch nur an den Individuen festmachen, die es zeigen. Es wäre unwissenschaftlich pauschalisierend jene anzugreifen, die ihre Arbeit redlich verrichten, seien es Richter, Anwälte, Staatsanwälte.

Die Fragen, die ich bereits in meiner Strafanzeige stellte, die Sie mir aber bisher nicht beantworten wollen, sind sehr ernst. Es geht um Familienzerstörung, Kindesmißbrauch, die Mißachtung rechtsstaatlicher Normen und des Grundgesetzes durch Amtsträger, die Mißachtung der Elternrechte und internationaler Konventionen zum Schutze des Kindes, es geht auch um die Strukturen bestehender Allianzen, deren Zusammenspiel und Neigung zur Bevorzugung eines primitiven ‘Schweinetauschprinzips’ vor Amtseid und der Verpflichtung zur Verfassungstreue. Und es geht wie gesagt um die Frage, wie die Strafjustiz in solchen Fällen verfährt.

Ergo kann es keinen Rechtsfrieden geben, werde ich keine Ruhe geben, immer wieder Fenster in Ihren heiligen Hallen einwerfen, damit der Gestank an die Öffentlichkeit dringt. Schließlich war mein Vater Jude. Niemand soll dieses Mal sagen können, man habe von alledem nichts gewußt. Dazu will ich tun was ich kann, um meinen bescheidenen persönlichen Beitrag zu leisten.

„Was der Einzelne tun kann ist nur ein sauberes Beispiel geben und den Mut zu haben, ethische Überzeugungen in der Gesellschaft von Zynikern ernsthaft zu vertreten."
(Albert Einstein in einem Brief an Max Born vom 7.9.1944)

Als weitere Anlage erlaube ich mir Sie auf zwei Briefe von Emigranten unserer Zeit hinzuweisen, woraus Sie erkennen mögen, daß es auch heute Menschen gibt, die ganz ähnlich denken und sich zu Worte melden:

Prof. Dr. Ing. Jürgen Philips, Recife/Brasilien, Brief an den Bundespräsidenten
Dr. T.T. , Arzt für Neurochirurgie, überschrieben: „Menschenrechtsverletzung und staatliche Kindesmißhandlung in der Bundesrepublik Deutschland, Emigration ist wieder aktuell"

Schließlich noch der Hinweis auf einen Aufsatz von Prof. Dr. U. Jopt, betitelt: „Täter Staat: Gewalt gegen Kinder." (wegen des Umfanges sind nur die Titelseiten mit Internetadresse beigefügt).

Sehen sie selbst einmal im Internet nach und Sie werden noch viel, viel mehr finden.

Richter Lorenz, Worms, hat unlängst im letzten der Wormser Verfahren vorgeführt, daß es auch anders ginge. Er entschuldigte sich sogar am Ende der Wormser Prozesse bei den unschuldig Angeklagten für das was Ihnen von der Justiz angetan wurde, im Namen der Justiz - eine sehr selbstbewußte, großartige Geste.
Noch einen Schritt weiter ging der philippinische Vizepräsident Estrada. Er brüllte in eine große Menschenmenge: „Wir sind ein Volk von Betrügern, Dieben und Prostituierten! Das müssen wir ändern!"
Trotz ihrer Verschiedenheit ist beiden Herren gemeinsam, daß sie sich im Spiegel betrachten können, ohne Furcht dabei ihre Selbstachtung zu verlieren.

Aber solche Gesten, so fürchte ich fast als Ethologe, sind in Bayern nicht zu erwarten, obwohl selbst für Papua gilt: „Bevor ein Konflikt eskaliert wird alles nur mögliche versucht, um ihn auf unblutige Weise zu lösen. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist die Bereitschaft zum Einlenken"(Adler 1981)
„Ethisch begründetes Recht soll die Wirklichkeit formen, Verfassungen sollen- denken wir an die Entgleisungen der jüngsten Geschichte - Schranken setzen. Sie sollen ihren Geltungsanspruch durchsetzen, anstatt vor einem Zeitgeist zurückzuweichen." (Prof. Dr. H. Oberreuter, 1997)

Also werde ich Ihnen vermutlich noch viel, viel Arbeit machen, und Sie mir auch, bis irgendwelche Juristen den weisen Rat eines ehrwürdigen älteren Herrn befolgen werden. Seine Worte will ich Ihnen schlußendlich nicht vorenthalten. Er ist den Juristen ein bekannter Mann, war Richter . Nachdem er sich meine Schilderungen knapp angehört hatte, resümierte er ebenso knapp: „Herr Adler, Sie müssen Ihren Fall vorantreiben, bis Sie auf Juristen stoßen, die sagen ‘Halt, da machen wir nicht mit!’"

Ich bin dabei! Ich werde diese Juristen weiter suchen. Erst wenn ich sie gefunden habe, fühle ich mich wieder entlastet, könnte ich mich auch zurückziehen und endlich wieder meinen Interessen bei Naturvölkern widmen.

Dr. rer. nat. Christian Adler

Kopien an:
den Bundespräsidenten
die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts


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Übersicht zum "Fall Adler"


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