30. Januar, 1997


    An die
    Staatsanwaltschaft beim
    Landgericht München II
    Frau Staatsanwältin Pxxxx
    Arnulfstraße 16-18
    80335 München



    Betr.: Geschäftsnr.: xx Js xxxxx/96
    Unser fernmündl. Gespräch am 3.12.96


    Sehr verehrte Frau Staatsanwältin,

    beiliegend erhalten Sie die vollständige Begründung zu meiner Strafanzeige vom 2.8.96.
    Erlauben Sie, wenn ich der Begründung noch ein paar persönliche Worte hinzufügen.

    Die Auswirkungen des gerichtl. Verfahrens, das inzwischen ein halbes Jahr abgeschlossen ist, sind keineswegs zu Ende, die Verletzungen dauern an. Meine Tochter berichtete nach Sylvester vom Leben bei ihrer Mutter, bezeichnete es als »die Hölle«, weil kaum ein Tag vergehe, an dem die Mutter nicht irgendeinen Streit vom Zaun breche, ihr mit Repressalien drohe und sie ihre Macht spüren lasse.

    Weinend erzählte das Kind, die Mutter könne es nicht ertragen, daß es seinen Vater liebe, daß es sich wie eine Deutsche verhalte und nicht als Filipina. Es müsse sich völlig der Mutter unterwerfen, ständig kuschen, »sonst wird sie noch viel schlimmer«, es habe Alpträume, fühle sich sehr schwach und könne dem bald nicht mehr standhalten. Die Tochter sagte: »dabei habe ich doch schon so viel aushalten müssen, bin ich doch sogar schon meiner Mutter weggelaufen«. Und sie sagte: »Ich weiß, daß Du mir nicht helfen kannst Papa, aber was soll ich denn nur machen?«. Da ich ihr schon früher geraten hatte, für den häuslichen Unfrieden Ausgleich bei ihren Freunden und in der Schule zu suchen, sich darum zu bemühen eine gute Schülerin zu bleiben, kündigte sie entschuldigend an, sie fühle sich so schwach, daß sie ihre schulischen Leistungen wohl nicht mehr lange werde halten können und knüpfte daran mehrfach die Frage: »Wie lange muß ich in dieser Hölle noch brutzeln, bis ich selbst über mich bestimmen darf.«

    Der 'neue Freund' der Kindesmutter, so erfuhr ich schon vor längerer Zeit, hat längst das Weite gesucht, die 'neue Familie' die noch zu Beginn des Jahres 1996 dem Oberlandesgericht vorgetäuscht worden war, existiert nicht.

    Ich selbst bin über das Stadium der Fassungslosigkeit hinweg, habe ich doch schon zu vieles erlebt, was ich noch vor ein paar Jahren für völlig unmöglich gehalten hätte, unmöglich in einem geordneten, zivilisierten Land. Ergo bleibt mir nicht viel anderes, als das Geschehen weiterhin zu dokumentieren, wie ich es seit Beginn des Konfliktes getan habe, um objektivierbar, d.h. auch für andere und bei Bedarf sogar bis ins Detail nachvollziehbar, Daten zu diesem Fall vorlegen zu können, aufgezeichnet nach den wiss. Methoden meiner Fachrichtung (vgl. Eibl-Eibesfeldt 1972, Adler 1978).

    Dies ist wahrscheinlich der einzig bedeutendere Unterschied, der diesen Einzelfall von anderen, ähnlich gelagerten Fällen unterscheidet.

    Was Sie in Händen halten, ist somit der vorläufige Versuch einer zusammenfassenden Darstellung der langsamen Zerstörung meiner Familie - mit Folgen wie beschrieben. Es ist die Geschichte vom Umgang mit meiner Tochter, aber auch vom Umgang mit Kindern, von Gewalt und Kindesmißbrauch, von Machtmißbrauch und der ständigen Verletzung von Völkerrecht und Verfassung in einer Vielzahl familiengerichtlicher Verfahren. Ist diese Geschichte, wie gesagt, doch nur ein Beispiel für das, was vielhundertfach in Deutschland, verborgen unter dem Mantel der Nichtöffentlichkeit, somit weitgehend ohne Wissen der Öffentlichkeit geschieht. Ich denke hierbei vor allem an meine eigene frühere Naivität als Normalbürger und gewöhnlicher Parkverbotsünder, war ich doch stets im irrtümlichen Glauben, unsere Rechtsordnung funktioniere allgemein so korrekt und verläßlich wie bei der Erteilung von Bußgeldbescheiden.

    Sie mögen sich informieren und selbst darüber bewußt werden, daß sich mehr und mehr Betroffene und angesehene Wissenschaftler inzwischen zu Wort melden und mit ihren Veröffentlichungen an einem gesellschaftlichen Tabu, einer fast sakralen Institution rühren: der Unfehlbarkeit des Richters, seiner Rechtsverbundenheit und der seines Helfersystems.
    Hinweise darauf finden Sie bereits in den Überschriften:

  • Prof. J. Wiesner, »Vom Rechtsstaat zum Faustrechtsstaat«,
  • Prof. H. Kupffer, »Aufklärung oder Hexenjagd - eine Pathologie der Abwehrmechanismen«,
  • Prof. Klenner, »Rituale der Umgangsvereitelung«,
  • Prof. B. Schade, »Das Kind und der Beschuldigte zwischen Beweislast und Unschuldsvermutung - Ein Leidensweg durch die Institutionen, Jugendämter, Polizei, Justiz, Gutachter«,
  • Prof. U. Jopt, »Im Namen des Kindes«.
  • Man spricht heute sogar öffentlich von Jugendämtern als »Kinderklaubehörde« (Evang. Akademie Bad Boll), vom »Aufstand der 'entsorgten' Väter« (STERN), forensische Sachverständige bemühen ernsthaft den Vergleich mit den »Kinderhexenprozessen« (wenngleich noch unter dem beschwichtigenden Zusatz »ich sage es mit Zögern«, Prof. Schade). Die Süddeutsche Zeitung wirft der deutschen Familienjustiz »Grenzenlose Brutalität« vor, die Veröffentlichungen reichen »Bis zur letzten Instanz«.

    Mehr und mehr Mitbürger, Väter und Mütter versammeln sich zum Widerstand, eine Vielzahl von Betroffenenintiativen haben sich formiert, um gegen das ihren Kindern und ihnen selbst widerfahrende Unrecht anzugehen. Der Zulauf zu diesen Gruppen in den letzten Jahren war enorm. Ihr Engagement - ich ersuche dies zu bedenken - erfolgt nur den Kindern zuliebe, denn aus gewaltlosem Widerstand, aus welchen Gründen und gegen wen auch immer, ließ sich noch nie ein persönlicher Vorteil ziehen.

    Ich selbst kenne inzwischen sehr viele, vor allem noch viel schrecklichere (Scheidungs-)Fälle, in denen Kindern noch viel größerer Schaden zugefügt wurde/wird als meiner Tochter. Ich werde sogar von vielen Vätern beneidet, sie nennen mich 'privilegiert', weil ich nach der Scheidung noch Umgang zu meiner Tochter behielt (wenigstens bisher), während ihnen nur das Anrecht auf ein Foto ihrer Kinder zugesprochen wurde; weil sie ihr Kind schon Jahre nicht mehr gesehen haben oder vielleicht einmal nur für eine Stunde sehen dürfen, wobei man ihnen eine Reise von tausend oder mehr Kilometern zumutet, sie dies tatsächlich in Kauf nehmen - alle vierzehn Tage und nur dem Kind zuliebe. Ich kenne Väter, denen ein Sorgerecht zugesprochen wurde, und die ihre Kinder trotzdem nicht sehen. Ich kenne auch Mütter, die mich beneiden, weil sie darum kämpfen müssen, um ihre Kinder wieder aus Heimen herauszubekommen, wo sie verwahrlosen.

    Dabei wären diese dramatischen Konflikte vielfach vermeidbar, entsteht der extreme Konflikt doch erst während des Verfahrens, entwickelt er dabei eine Dynamik, die sich - so meine persönliche These - primär aus dem Verhalten der beteiligten 'Helfer' ergibt.

    Daß etwa meine Familie noch heute eine intakte Familie, ja sogar eine glückliche Familie sein könnte, läßt sich belegen. Voraussetzung dafür wäre freilich ein sachgerechter, vor allem verfassungskonformer Umgang des Rechtsanwenders mit einer Konfliktproblematik; Voraussetzung dafür wäre die schützende Hilfestellung für die Familie wie es das Grundgesetz vorsieht, anstelle aktiver Hilfe bei der Familienzerstörung.

    Ich will nicht verschweigen, daß mir meine juristischen Berater sehr wohlmeinend davon abgeraten haben, daß ich sogar nachdrücklich gewarnt wurde, diese Strafanzeige zu stellen. Durch Äußerungen wie:
    »dabei kommt doch nichts heraus«, »Sie machen sich die Arbeit völlig umsonst, man wird Ihre Anzeige nicht einmal lesen«, »ein Kampf gegen Windmühlen«, »kein Richter wurde je wegen Rechtsbeugung verurteilt«, »lassen Sie das, man wird nicht einmal Anklage gegen die Richter erheben«, »Sie werden diesen Sumpf nicht austrocknen können«, »man wird Sie bestenfalls als Querulanten abstempeln und einstellen«, »sie werden mit Lug und Trug fortfahren, haben Sie denn noch nicht genug davon«, »eine Krähe hackt doch der anderen kein Auge aus«, »die haben doch ihr Nest gegen den Beschmutzer zu verteidigen«, »sie werden zurückschlagen, die Justiz wird sich an Ihnen rächen«, »man wird Sie in jahrelange Prozesse verwickeln«, »die Justiz wird Ihnen noch viel mehr weh tun«, »am Ende werden Sie Ihr Kind noch ganz verlieren«, »Was wollen Sie eigentlich, Recht behalten oder Ihr Kind behalten?«

    Dazu kann ich nur sagen: ich kann mich nicht erinnern, daß ich meine Kollegen, Physiker oder Verhaltensforscher je in dieser Weise über andere Kollegen sprechen gehört hätte.

    Noch ergänzen möchte ich, daß wir als einzige Spezies die Freiheit der Wahl haben, unsere Reaktionsmuster und Handlungsstrategien aus dem Stammhirn oder dem Neo-Cortex abzurufen. Daß wir nicht zwanghaft wie Krähen handeln müssen ist gerade das Merkmal, das uns auch vom Affen unterscheidet! Wir sind das einzige vernunftbegabte Lebewesen, lassen uns ungeachtet dieses Bewußtseins aber dennoch allzuoft nur von einem Organ leiten, das wir phylogenetisch (stammesgeschichtlich) bereits mit den noch viel älteren Reptilien teilen - im Sumpf lebenden Krokodilen.

    Ich halte die genannten Äußerungen daher nicht für ganz unrealistisch, das Leben orientiert sich schließlich nicht nur an den Erkenntnissen der Evolutionslehre. Selbst ein Staatsanwalt - Rechtsverbundenheit und beste Absichten selbstverständlich unterstellt - ist nicht nur seiner Vernunft unterworfen, darüber hinaus ist er weisungsgebunden. Was ich damit nur sagen will: es lohnt sich manchmal darüber nachzudenken, auf welcher Stufe wir handeln, ehe wir handeln, wie wir dann handeln.

    Gewiß lohnt es sich auch für Juristen, den kategorischen Imperativ von Kant nicht zu vergessen, wohlbekannt als ein sehr volkstümliches Sprichwort.

    Ich nehme die Warnungen ernst. Es gibt ein Freiburger Urteil, das die Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsäußerung als 'kindeswohlschädlich' darstellt - sofern sich jemand kritisch mit der Familienjustiz auseinandersetzt - womit das Amtsgericht tatsächlich gravierende Umgangsreduzierungen eines Kindes zu seinem Vater begründete - das Stammhirn läßt grüßen! Analog können Sie mehrfach in meiner Gerichtsakte nachlesen, daß auch mein 'Arbeiten zu Hause am Computer' als kindeswohlschädlich ausgelegt wurde und dem Oberlandesgericht ein gewichtiger Grund war, mir die Erziehungsbefähigung für meine Tochter in Abrede zu stellen.

    Eine naturgegebene elterliche Verantwortung für das eigene Kind läßt sich andererseits nicht zur Disposition stellen und daher werde ich mich unabhängig von solcherlei Interpretationen stets für meine Tochter zur Verfügung halten und einsetzen, gemäß den mir gegebenen Möglichkeiten - auch künftig, auch durch mein wissenschaftliches Arbeiten.

    Ich will die Warnungen jedoch nicht ignorieren, denn die primär Leidtragende wäre am Ende nur wieder meine Tochter. Folglich werde ich eine Kopie dieser Strafanzeige an den Bundespräsidenten abschicken und ihn um seinen persönlichen Schutz ersuchen.
    Ich kenne keinen qualifizierteren Mann in diesem Lande, keinen, dessen Integrität und Verbundenheit mit dem Grundgesetz zugleich unbestrittener wäre. Ich schätze den Bundespräsidenten als einen Mann ein, dem ich mich auch mit der hier aufgeworfenen Problematik durchaus verständlich machen kann.

    Ungeachtet der vielen in diesem Text aufgeworfenen Fragen, suche ich im Kern mit dieser Anzeige nur die Antwort auf eine einzige Frage: sie gilt dem Wert oder Unwert einer Rechtsordnung. Ich möchte wissen, welchen Rechtsschutz das Grundgesetz zu leisten imstande ist, ob ihm real überhaupt eine größere Bedeutung zukommt, ein anderer Wert, als das Papier auf das man es druckt.

    Zwischen dem was ist und dem, was laut Gesetz in diesem Lande sein sollte, was auch unsere höchsten gesellschaftlichen Werte definiert, zwischen dem Ist-Zustand und dem Soll-Zustand in der Familiengerichtspraxis besteht ganz unübersehbar eine außerordentlich tiefe Kluft.

    Sehr deutlich wird dies auch im vorliegenden Fall, so man das reale Geschehen mit den Kriterien der 'rechtsgültigen Meinung' vergleicht. Repräsentiert durch das Gesetz, dessen Kommentare, durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und anderer hoher Gerichte.
    Die eigene Prozeßerfahrung hat mich gelehrt, daß den Inhalten der FamRZ oder NJW wenig Bedeutung zukommt, weil sie im familiengerichtlichen Alltag kaum eine Rolle spielen, geschweige denn die entscheidungsweisenden Maßstäbe liefern. Das Gegenteil scheint der Fall: was als rechtliche Norm zu gelten hätte, erscheint im Verfahren nur noch zur »nützlichen Argumentationshilfe« verkommen, die sich sogar »kontraproduktiv« auswirken und als ein »Bumerang« erweisen kann, für den, der es wagt, sie in seinem (familien-) gerichtlichen Verfahren einzubringen.

    Um dies vor Augen zu führen, habe ich die Strafanzeige anders formuliert, als es wahrscheinlich üblich ist. Darunter leidet die Übersichtlichkeit, dies macht auch gewiß mehr Arbeit für den Ermittler. Im übrigen bin ich Rechtslaie, kann ich mir einen versierten Strafrechtler nicht mehr leisten, der vielleicht für eine adäquatere Form des Textes gesorgt hätte. All dies tut mir leid. Darauf, so hoffe ich, wird es indessen nicht ankommen.

    Woran mir bei diesem Text gelegen war, ist es, dem Ist-Zustand, hier der mehr oder weniger chronologischen Beschreibung des konkreten Einzelfalles, den Sollzustand gegenüberzustellen. Ergo finden Sie eine Fülle von Zitaten aus der Rechtsliteratur und aus Entscheidungen anderer Gerichte.

    Der vorliegende Fall zeigt sehr deutlich, welche große Kraftanstrengungen notwendig sind, wie viele prozeßtaktische Manöver, vor allem welch enorme Zeit es kostet, bis unter Wahrung eines Anscheins von Recht, das Recht ausgehebelt werden kann. Der Einzelfall zeigt auch, wie sehr mein Kind darunter gelitten hat.

    Sofern sich die Istwerte eines Systems zu weit von seinen Sollwerten entfernen, so weiß man, bricht jedes System zusammen, kommt es ganz unvermeidlich zur Katastrophe. Dies gilt für physikalische Systeme genauso wie für biologische Systeme. Denken Sie an den atomaren GAU oder an die Entstehung von Krebs. Gewiß gilt dies auch für soziale Systeme, auch diese sind biologische Systeme.

    Tschernobyl wäre nicht geschehen, wenn die Bedienungsmannschaft die Dienstvorschriften eingehalten und kein Experiment durchgeführt hätte, für das dieser Reaktor nicht ausgelegt war.
    Auch die Familienjustiz und ihre Helfer sitzen an einer sehr sensitiven Schaltstelle, auch hier gilt, daß die Familie, daß Kinder für das was ihnen in einem Verfahren und an späteren Auswirkungen, den Scheidungsfolgen zugemutet wird, nicht ausgelegt sind. Ich könnte Ihnen bereits aus meinem kleinen, überschaubaren Bekanntenkreis mehrere Kinder benennen, die als Folge schwere Persönlichkeitsstörungen erlitten haben, die sich gutenteils erst im jugendlichen Alter oder noch später beim Erwachsenen herausstellen. Diese Kinder sind nicht primär durch einen steuerbaren Nuklearprozess = Elternkonflikt, sondern durch das familiengerichtliche Verfahren und seine Folgen für ihr gesamtes späteres Leben gezeichnet.

    Fragen Sie doch einmal den geschiedenen Starnberger Amtsrichter selbst nach der Gedeihlichkeit der 'seelisch-psychischen Entfaltung' seines Kindes. Ich denke, wir machen es uns zu einfach, wenn wir es nur den Jugendlichen anlasten, daß sie zu Drogen greifen. Oder nehmen Sie meine geschiedene Frau als ein Beispiel. Sie ist das Produkt einer zerstörten Kindheit. Ansonsten wäre dieser Konflikt niemals entstanden, wäre es niemals zu diesen Exzessen gekommen, denn diese waren - nachdem sie auftraten - auch erklärbar, und wären, so das Schaltpersonal den Ursachen für die Störung nachgegangen wäre, vermeidbar gewesen. Man sieht gemeinhin ja auch im Auftreten eines Rohrbruchs oder einer Hepatitis keinen ausreichenden Grund, ein ganze Familie zu zerstören.

    Stattdessen muß ich nun für meine Tochter eine analoge Zukunft, Beziehungsunfähigkeit in ihrem späteren Leben und vielleicht noch Schlimmeres befürchten. Und kann ihr, wie sie heute selbst weinend feststellt, nicht einmal helfen. Der Amtsrichter und der Senat machten sie zu einer Halbwaisen, beraubten sie um den wichtigsten Teil ihrer eigenen Biographie. Sie machten gleichzeitig die Großmutter zur schwerst Kranken, mich selbst zum Bettler.

    Erneut wiederhole ich: meine Familie könnte noch heute eine glückliche Familie sein, wenn das juristische Schaltpersonal gemäß seinem Wächteramt die Cadmiumstäbe eingefahren, den Zerfall gebremst hätte, durch die »Rückkehr zu rationalen Handlungskonzepten« (was sogar ein Sachverständiger forderte) und den Konflikt nicht selbst zur Kernschmelze gebracht hätte.

    Sicherlich gibt es auch hinsichtlich des globaleren Schadens ein Analogon zu Tschernobyl. Denken Sie an den volkswirtschaftlichen Schaden, der der Gesellschaft durch die Vielzahl dieser Fälle in diesem Lande entsteht.

    Meines Wissens noch gar nicht untersucht ist bisher, inwieweit ein Zusammenhang hergestellt werden kann mit der Zunahme von Gewalt an den Schulen, von Kinder- und Jugendkriminalität, von zunehmendem Substanzmißbrauch (Alkohol, Drogen), von Orientierungslosigkeit bei Jugendlichen, von Suizid und der - von der Öffentlichkeit noch nicht einmal wahrgenommenen - beinahe »epidemischen Ausbreitung« der Borderline-Persönlichkeitsspaltung (Kreisman, Staus 1992) - obwohl nachgewiesen wurde, daß Hirndefekte als Folge früher Mißhandlung von Kindern, z.B. eine Entwicklung zur Aggressivität begünstigen.

    Wir stellen hohe Scheidungsraten fest, ein Heer von Alleinerziehenden, sehen in diesem Wandel die harmlose Folge eines veränderten Zeitgeistes; wir propagieren 'neue Formen des Zusammenlebens', den 'Partner auf Zeit', erstreben 'Selbstverwirklichung' und begünstigten den Trend durch ein 'Zerrüttungsprinzip'.

    Wir scheinen dabei zu vergessen, daß die Brutpflege unserer Jungen nach wie vor rund 18 Jahre dauert und daß sich das eine mit dem anderen nicht vereinbaren läßt, so die Aufzucht des Nachwuchses erfolgreich sein soll.

    Wir sind dabei, nach der Großfamilie nun auch die 'Kernfamilie' zu zerstören, eine Struktur aufzulösen, die den Menschen seit immerhin 3.5 Millionen Jahren seiner Stammesgeschichte begleitet hat. Nur was sich als überaus vorteilhaft und äußerst notwendig für das Gedeihen einer Art erweist, hat über solch langen Zeitraum überhaupt einen Bestand. Aber wir glauben, daß die Aufzucht unserer Kinder außerhalb der Familie genauso erfolgreich zu bewerkstelligen wäre.
    Ich denke, wir irren. Ich denke, daß keine Gesellschaft den GAU der völligen Individualisierung und Auflösung ihrer Keimzellen überleben wird. Ich denke, daß wir bereits heute die ersten Symptome für diese letale Entwicklung wahrnehmen können.

    Auch hier gilt aber: nicht dem Plutonium ist vorzuwerfen, daß es bösartig ist, allenfalls jenen, die an den Schaltstellen damit umgehen und z.B. (vormals) strahlende Väter allzu leichtfertig entsorgen.

    Ich will Sie hier nicht mit den Graugänsen aufhalten, die ja genetisch ebenfalls so programmiert sind, daß sie zur erfolgreichen Aufzucht ihrer Jungen eine dauerhafte Partnerbeziehung eingehen. Aber anregen darf ich vielleicht, das Vermächtnis eines großen, alten Mannes zu lesen, ehe Sie das nächste Mal den Schönke-Schröder zur Hand nehmen: Konrad Lorenz, »Der Abbau des Menschlichen«.

    Was Sie in Händen halten, ist unübersehbar das Skelett für ein Buch, das ich noch mit Fleisch aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, der Konfliktforschung, Psychiatrie, Psychologie, etc. umgeben möchte. Ergiebiger Raum wird dabei einer Offenlegung der Prozeßtaktiken skrupelloser Anwälte, verantwortungsloser Psychologen, Jugendämter und Richter gegeben sein. Auch wenn es die Richter am Oberlandesgericht München nicht wahrhaben wollen und mir als »kindeswohlschädlich« auslegen: menschliches Verhalten zu beobachten, zu dokumentieren, zu analysieren und zu beschreiben ist mein erlernter Beruf.
    Angemerkt sei hier nebenbei, daß mir für diese Veröffentlichung bereits eine Unterlassungsklage angedroht wurde, noch ehe ich überhaupt eine Zeile dieser Anzeige formuliert hatte - von der ehemaligen Familienrichterin und Anwältin Frau T. Bxxxxx, München.

    Die Folgekapitel werden das Geschehen nach Absendung dieser Strafanzeige dokumentieren. Die Konklusion dieses Buches ist offen.

    Sollten die vorgenannten Prognosen eintreffen, so würde dies wohl bedeuten, daß es um den Rechtsschutz durch die deutsche Verfassung sehr schlecht bestellt ist. Denn eine 'Einstellung' würde doch der de facto Legalisierung von Kindesmißbrauch und Gewalt im familiengerichtlichen Verfahren gleichkommen.

    Dann wäre es freilich aufrichtiger, diesem Geist entsprechend für die Streichung des Artikel 6 GG zu plädieren, noch eine ganze Reihe von Artikeln des Grundgesetzes mehr abzuschaffen, die Menschenwürde, die Unverletzlichkeit des Individuums, das Diskriminierungsverbot, den Gleichheitsgrundsatz, ..., stattdessen das Mutterprimat im familiengerichtlichen Verfahren zu einer Norm von Verfassungsrang zu erklären und die bereits praktizierte Unabhängigkeit des Rechtsanwenders von Recht und Gesetz zu legalisieren.

    Ich sehe mich heute wieder in der Situation eines Deutschen während des Dritten Reichs, dem irgendwann auffiel, daß immer mehr Juden aus seiner Nachbarschaft verschwanden, dem irgendwann bewußt wurde, was mit ihnen geschah. Ich will mich nicht mit derselben Schuld beladen, wie viele damals, die aus Angst geschwiegen, oder den Arm zum Gesslergruß ausgestreckt haben, um Verbrechern zu huldigen: ich werde meine persönlichen Erfahrungen und die aus der Beobachtung anderer Fälle gewonnenen Erkenntnisse weitergeben, wie ich nur kann.

    Dabei fällt mir ein Lastwagenfahrer ein, der mich von Zeit zu Zeit aus Oberfranken anruft, um bei mir Rat und Trost zu suchen. Der Mann ist im Rahmen eines Sorgerechtsstreits des sexuellen Mißbrauchs beschuldigt. Er verfügt über Beweismittel, von deren Beweiseskraft andere -in ähnlicher Lage- nur träumen können. Dessen ungeachtet hat ihm dies bisher »nicht mehr gebracht, als daß ich nicht in den Knast gekommen bin.« Einen Lastwagenfahrer sperrt man leichter ein als den Physiker oder Verhaltensforscher. Trotz seiner schlagkräftig belegbaren Unschuld, wird dieser Mann verfolgt. Er fühlt sich von seinem eigenen Anwalt verschaukelt und ausgenommen, ist alledem hilflos ausgeliefert, denn er kann sich nicht einmal richtig artikulieren. Er hat es nicht gelernt. Wer wollte ihm daraus aber einen Vorwurf machen? Seine Stellung hat er verloren. Die Mutter will von den Kindern nichts wissen, sie will nur ein Sorgerecht. Die Kinder sind im Heim.

    Auch diese Kinder lieben ihren Vater, möchten gerne bei ihm leben. Das dürfen sie nicht. Auch dieser Mann liebt seine Kinder, möchte sie gerne umsorgen, seine Verantwortung für sie wahrnehmen. Er ist doch ihr Vater. Aber das darf er nicht, er darf sie nicht einmal sehen.

    Verhindert wird dies durch das sogenannte 'Kindeswohl', im Gegensatz zu den eindeutigen Definitionen des Strafgesetzbuches nichts weiter als eine juristisch völlig indeterminierte Worthülse. Die aber alle als Begründung für ihr Handeln verwenden, alle die vorgeben, Kindesinteressen zu schützen. Dahinter steht blanke Hypokrisie und eine ungeheure Brutalität im Umgang mit Kindern. Dahinter steht deutsche Realität.

    Der Lastwagenfahrer weint manchmal am Telefon, wenn er mir von seinen Kindern erzählt und stellte mir schon dieselbe verzweifelte Frage wie meine Tochter: »Was soll ich denn nur machen?«

    Wenn es mir gelänge, mit dieser Anzeige Justiz und Öffentlichkeit aufzurütteln, wenn dies dazu führte, daß einmal mehr in diesem Lande ernsthaft über den Umgang mit Kindern und Familien in gerichtlichen Verfahren nachgedacht werden würde, dann ist diese Arbeit nicht umsonst, dann lohnte es sich sogar gegen 'Windmühlen' anzurennen, denn dann könnte ich meiner Tochter, diesem Lastwagenfahrer, seinen und vielen, vielen anderen Kindern vielleicht sogar helfen.

    Und dies sollte man doch wenigstens versuchen, oder?

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Christian Adler


    Weitere Kopien zur Kenntnisnahme an:
    - den Bundespräsidenten
    - den Bayer. Justizminister
    - die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes
    - die Europ. Menschenrechtskommission, Genf


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