Dieser Bescheid
ist, gelinde gesagt "äußerst mangelhaft"
Die postulierten Straftaten sind allesamt Delikte, die sich jeder Staatsbürger
zu Schulden kommen lassen kann, nicht nur "Sachverständige"!
Wenn sie denn nicht einmal "Zeugin" war, die "Anwältin
des Kindes", was war sie denn dann?
Folgt man
der Argumentation des Staatsanwaltes, so hätten Verfahrenpfleger bei
Gericht einen Freibrief zur "falschen Aussage", zum "Prozeßbetrug"
und zur vorsätzlichen Schädigung, der ihnen anvertrauten Kinder!
Frau Verfahrenspflegerin,
Diplomsozialpädagogin (FH) und Rechtsanwältin Mxxxxxxx Hxxxxxxxxxxxx-Fxxxx
erhielt mit dieser Einstellung diesen Freibrief.
Eingedenk der
Tatsache, daß in München ja noch andere Fälle bekannt wurden,
in denen diese Verfahrenspflegerin stets im Interesse umgangsentziehender
Elternteile aber gegen die Interessen der betroffenen Kinder gutachtete,
angesichts ihrer Beliebtheit, der sie sich insbesondere beim 26. Senat
des Oberlandesgerichts erfreut, versuchten wir etwas gegen diese Frau zu
unternehmen, um sie an ihrer verantwortungslosen Tätigkeit zu hindern.
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