2 Strafanzeigen
gegen eine Verfahrenspflegerin
wegen uneidlicher Falschaussage bei Gericht,
wegen Prozeßbetrugs und übler Nachrede

Die Antwort des Staatsanwaltes: Einstellung!

Dieser Bescheid ist, gelinde gesagt "äußerst mangelhaft"
Die postulierten Straftaten sind allesamt Delikte, die sich jeder Staatsbürger zu Schulden kommen lassen kann, nicht nur "Sachverständige"! Wenn sie denn nicht einmal "Zeugin" war, die "Anwältin des Kindes", was war sie denn dann?

Folgt man der Argumentation des Staatsanwaltes, so hätten Verfahrenpfleger bei Gericht einen Freibrief zur "falschen Aussage", zum "Prozeßbetrug" und zur vorsätzlichen Schädigung, der ihnen anvertrauten Kinder!

Frau Verfahrenspflegerin, Diplomsozialpädagogin (FH) und Rechtsanwältin Mxxxxxxx Hxxxxxxxxxxxx-Fxxxx erhielt mit dieser Einstellung diesen Freibrief.

Eingedenk der Tatsache, daß in München ja noch andere Fälle bekannt wurden, in denen diese Verfahrenspflegerin stets im Interesse umgangsentziehender Elternteile aber gegen die Interessen der betroffenen Kinder gutachtete, angesichts ihrer Beliebtheit, der sie sich insbesondere beim 26. Senat des Oberlandesgerichts erfreut, versuchten wir etwas gegen diese Frau zu unternehmen, um sie an ihrer verantwortungslosen Tätigkeit zu hindern.

Lesen sie weiter, was danach folgte

zur Übersicht: Fall Adler