Kindesmißbrauch und Gewalt
in der familiengerichtlichen Praxis

Ein Fall wie viele in Deutschland

(Englische Version)

Richter-Graphik

Strafanzeige(n)
gegen


wegen des Verdachtes
der Vortäuschung einer Straftat, fortgesetzter Körperverletzung und Mißhandlung einer minderjährigen Schutzbefohlenen, schwerer Körperverletzung der Großmutter des Kindes, wegen Körperverletzung im Amt, Rechtsbeugung, Anstiftung zur Verfolgung Unschuldiger, vielfachen Kindesentzugs, Beihilfe dazu, Begünstigung, wegen Prozeßbetrug und sonstiger Straftaten.

Der Einzelfall zeigt die familiengerichtliche Praxis in Deutschland wie sie viele Eltern, Mütter und Väter und deren Familien heute erleben. Der Verfasser schildert detailliert die Brutalität gegenüber Kindern, hier seiner Tochter. Er belegt beispielhaft, daß das auch mit der Kindschaftsrechtsreform eingeführte 'gemeinsame Sorgerecht' als Regelfall bisher keinerlei Veränderung in die bestehende Gerichtspraxis brachte.

Er zeigt auf, daß einer Instrumentalisierung von Kindern durch gewalttätige Elternteile, z.B. nach prozeßtaktisch erhobenem Falschvorwurf sexuellen Mißbrauchs oder bei Beeinflussung der kindlichen Persönlichkeitsentwicklung durch erzwungene Elternentfremdung, genannt PAS, in der Regel nicht begegnet werden kann.
Nicht das Eintreten eines Elternteils für das Wohl des Kindes, sein verantwortliches Handeln werden in familiengerichtlichen Verfahren Deutschlands anerkannt und gewürdigt, es setzt sich zumeist der Elternteil durch, der vor allem skrupellos die Durchsetzung eigener Interessen verfolgt und dies mit Gewalt.
Der Verfasser, selbst Humanwissenschaftler, dokumentiert wie und warum.

Er zeigt auf, wie seine eigene Familie langsam zerstört wurde, daß auch die vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechtsmittel zu einer Abwehr staatl. Übergriffe, der Schadensbegrenzung oder -verhinderung allesamt versagt haben.
Bestehende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesgerichtshofes oder anderer hoher Gerichte, die für die niederen Gerichte maßgebliche Orientierung sein sollten, nehmen auf die Prozesse in der regulären Familiengerichtspraxis zumeist keinerlei Einfluß. Auch nicht die Erkenntnisse der Psychologie, Psychiatrie und die anderer Humanwissenschaften.

Verhandelt und entschieden wird vielfach nur aus dem Bauch, unter Ignorierung der Grundsätze des Familien- und Strafrechts, unter Mißachtung elementarster rechtsstaatlicher Grundsätze und der völkerrechtlichen Konventionen.
Verhandelt und entschieden wird auf der Basis suggestiv erzeugter Pseudowirklichkeiten und nicht auf der Grundlage der Realität - der Wahrheit, wie sie in den Naturwissenschaften als Basis jeglicher Erkenntnis dient und der sich insbesondere auch Juristen verpflichtet fühlen sollten.

Daher ist es nicht verwunderlich, daß dieser elterliche Konflikt inzwischen seit vierzehn Jahren andauert, daß es der Justiz in dieser Zeit nicht gelungen ist, ihre primäre Aufgabe zu erfüllen, die Schaffung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit auf der Grundlage der Gesetze. Das gesetzlich vorgeschriebene Ziel, beispielsweise einer Aufrechterhaltung des Kontaktes eines Kindes zu beiden Elternteilen und aller Personen zu denen es Bindungen unterhält, auch nach der Trennung der Eltern, wurde bis heute verfehlt.
Zu notieren war stattdessen das Gegenteil, die Eskalationen erreichten durch die Mitwirkung der Gerichte und sonstigen Scheidungsbegleiter an Exzessivität kaum noch zu übertreffende Ausmaße. Entsprechend gravierend waren und sind die Folgen für das Kind und die übrigen mittelbar Betroffenen dieser Familie.

Damit dokumentieren die nachfolgend zitierten Arbeiten auch den Zustand der deutschen Rechtskultur am Beginn des neuen Jahrtausends - nur ein halbes Jahrhundert, nachdem Deutschland die Strukturen der Nazijustiz überwunden hat - vielleicht nicht hat, es nur glaubt.

Die erste Strafanzeige sucht anhand eines konkreten Verfahrensgeschehens einem Ist-Zustand (der derzeit oftmals zu beobachtenden familiengerichtlichen Praxis) den Soll-Zustand (gültige Rechtsmaßstäbe) gegenüberzustellen, um die vom Verfasser erhobenen Vorwürfe gegen die Richter zu belegen.

Teil 2 (Strafanzeige gegen die Anwältin der Kindesmutter) schildert, welche Strategien eingeschlagen wurden, um einen seit 1990 bestehenden, hartnäckig verfolgten Wunsch der Kindesmutter, nämlich, dem Kind den leiblichen Vater zu entziehen, in verschiedenen Phasen mit Hilfe der Justiz und ihrer Helfer verwirklicht wurde. Er schildert auch, daß selbst die unverhohlene Gewaltanwendung keinerlei Konsequenzen nach sich zieht.
Am Anfang dieses Konfliktes steht der Verdacht auf Mordversuch, nach zehn Jahren gerichtl. Auseinandersetzung ist der erste Tote zu beklagen.

Dokumentiert wird dies auch durch weitere Strafanzeigen, nicht nur des Vaters sowie weitere Schreiben, die das Bild über diese Familientragödie und die deutsche Justiz vervollständigen können.

Die Ausgangssituation vor der ersten Strafanzeige:
Ein Amtsrichter suchte während eines Scheidungstermines eine Mutter geduldig davon zu überzeugen, daß es im Interesse ihres Kindes wäre, wenn sie einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmte. Die Mutter lehnte den richterlichen Vorschlag mehrfach vehement ab. Daraufhin folgte der Richter dem Vorschlag des Sachverständigen und wollte dem Vater das alleinige Sorgerecht übertragen. Er begann sein Urteil in ein Diktiergerät zu sprechen. Die Mutter zog nun die 'Notbremse' und beschuldigte den Vater in diesem Moment erstmals spontan und tränenreich des "sexuellen Mißbrauchs" begangen an seinem Kind.

Die Folgen:
Der Vater wurde später vollständig rehabilitiert, aber die Mutter erhielt das alleinige Sorgerecht. Für sie hat sich die mißbräuchlich gezogene 'Notbremse' gelohnt. Das Kind, seine Großmutter und sein Vater indessen bleiben während der nachfolgenden Jahre auf der Strecke - werden bis zum Exzess gedemütigt, gequält, gepeinigt, materiell wie gesundheitlich schwer angegriffen: eine ganze Familie wird völlig zerstört.


Zusammenfassung:

Zwei Mütter, die deutsche Justiz und die Verantwortung,
die jeder Mensch auch für den anderen trägt.

Warum eine Mutter aus Sorge um ihr Kind ein schreckliches Martyrium erlitt und durch den Schmerz schließlich umgebracht wurde.
Der "Fall Adler": Zusammenfassung der Verfahrensgeschichte 1990 - 2000

"Albtraum Justizwirklichkeit"
Wenn jede Vernunft auf Strecke bleibt....
....und nur noch die Willkür herrscht
Der "Fall Adler": Zusammenfassung der Verfahrensgeschichte 2000 - 2003
 


Juni 2002:

Hängt das Kreuz ab !


Wegen Mißachtung rechtlichen Gehörs:
Das Bundesverfassungsgericht in der Kritik
Offener Brief an den Präsidenten den BVerfG
(März 2004)

Besorgte Eltern stellen
Fragen an unsere Politiker, an die Justiz, die Medien

Erste Reaktionen
Sabine F. über ihre Kindheit und die Folgen der Vaterabwesenheit
Eine Geschichte für die Tochter von Dr. Adler: "Ajungilak !" - Es ist doch alles in bester Ordnung

Die Auswertung der Briefaktion
Im Rechtsstaat Deutschland herrscht das
?Dschungelgesetz?
(der französische Staatspräsident über die deutsche Familiengerichtsbarkeit)
aber jene, die es anginge, schweigen.


Persönlicher Hintergrund mit einer Konflikt-Statistik

Kindesmißbrauch und Gewalt in der familiengerichtlichen Praxis
- Strafanzeige -
Ein Fall wie viele in Deutschland


Der Verfasser ist Wissenschaftler aber Rechtslaie. Er würde sich über Ihren Kommentar und jede konstruktive Kritik, im besonderen auch von fachlicher juristischer Seite, sehr freuen. Aber auch über die Reaktion eines jeden Menschen, der sich mitbetroffen fühlt und den gewaltlosen Widerstand gegen den Macht- und Kindesmißbrauch in gerichtlichen Verfahren dieses Landes unterstützen möchte.

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Letzte Aktualisierung: März 2004

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