Kindesmißbrauch und Gewalt
in der familiengerichtlichen PraxisEin Fall wie viele in Deutschland
Strafanzeige(n)
gegen
- einen Starnberger Amtsrichter
- die Richter des zweiten Zivilsenates am Oberlandesgericht München
- eine ehemalige Familienrichterin und Anwältin der Kindesmutter
- die Kindesmutter
- weitere Beteiligte des Scheidungsverfahrens
wegen des Verdachtes
der Vortäuschung einer Straftat, fortgesetzter Körperverletzung und Mißhandlung einer minderjährigen Schutzbefohlenen, schwerer Körperverletzung der Großmutter des Kindes, wegen Körperverletzung im Amt, Rechtsbeugung, Anstiftung zur Verfolgung Unschuldiger, vielfachen Kindesentzugs, Beihilfe dazu, Begünstigung, wegen Prozeßbetrug und sonstiger Straftaten.
Der Einzelfall zeigt die familiengerichtliche Praxis in Deutschland wie sie viele Eltern, Mütter und Väter und deren Familien heute erleben. Der Verfasser schildert detailliert die Brutalität gegenüber Kindern, hier seiner Tochter. Er belegt beispielhaft, daß das auch mit der Kindschaftsrechtsreform eingeführte 'gemeinsame Sorgerecht' als Regelfall bisher keinerlei Veränderung in die bestehende Gerichtspraxis brachte.
Er zeigt auf, daß einer Instrumentalisierung von Kindern durch gewalttätige Elternteile, z.B. nach prozeßtaktisch erhobenem Falschvorwurf sexuellen Mißbrauchs oder bei Beeinflussung der kindlichen Persönlichkeitsentwicklung durch erzwungene Elternentfremdung, genannt PAS, in der Regel nicht begegnet werden kann.
Nicht das Eintreten eines Elternteils für das Wohl des Kindes, sein verantwortliches Handeln werden in familiengerichtlichen Verfahren Deutschlands anerkannt und gewürdigt, es setzt sich zumeist der Elternteil durch, der vor allem skrupellos die Durchsetzung eigener Interessen verfolgt und dies mit Gewalt.
Der Verfasser, selbst Humanwissenschaftler, dokumentiert wie und warum.Er zeigt auf, wie seine eigene Familie langsam zerstört wurde, daß auch die vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechtsmittel zu einer Abwehr staatl. Übergriffe, der Schadensbegrenzung oder -verhinderung allesamt versagt haben.
Bestehende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesgerichtshofes oder anderer hoher Gerichte, die für die niederen Gerichte maßgebliche Orientierung sein sollten, nehmen auf die Prozesse in der regulären Familiengerichtspraxis zumeist keinerlei Einfluß. Auch nicht die Erkenntnisse der Psychologie, Psychiatrie und die anderer Humanwissenschaften.
Verhandelt und entschieden wird vielfach nur aus dem Bauch, unter Ignorierung der Grundsätze des Familien- und Strafrechts, unter Mißachtung elementarster rechtsstaatlicher Grundsätze und der völkerrechtlichen Konventionen.
Verhandelt und entschieden wird auf der Basis suggestiv erzeugter Pseudowirklichkeiten und nicht auf der Grundlage der Realität - der Wahrheit, wie sie in den Naturwissenschaften als Basis jeglicher Erkenntnis dient und der sich insbesondere auch Juristen verpflichtet fühlen sollten.Daher ist es nicht verwunderlich, daß dieser elterliche Konflikt inzwischen seit vierzehn Jahren andauert, daß es der Justiz in dieser Zeit nicht gelungen ist, ihre primäre Aufgabe zu erfüllen, die Schaffung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit auf der Grundlage der Gesetze. Das gesetzlich vorgeschriebene Ziel, beispielsweise einer Aufrechterhaltung des Kontaktes eines Kindes zu beiden Elternteilen und aller Personen zu denen es Bindungen unterhält, auch nach der Trennung der Eltern, wurde bis heute verfehlt.
Zu notieren war stattdessen das Gegenteil, die Eskalationen erreichten durch die Mitwirkung der Gerichte und sonstigen Scheidungsbegleiter an Exzessivität kaum noch zu übertreffende Ausmaße. Entsprechend gravierend waren und sind die Folgen für das Kind und die übrigen mittelbar Betroffenen dieser Familie.
Damit dokumentieren die nachfolgend zitierten Arbeiten auch den Zustand der deutschen Rechtskultur am Beginn des neuen Jahrtausends - nur ein halbes Jahrhundert, nachdem Deutschland die Strukturen der Nazijustiz überwunden hat - vielleicht nicht hat, es nur glaubt.
Die erste Strafanzeige sucht anhand eines konkreten Verfahrensgeschehens einem Ist-Zustand (der derzeit oftmals zu beobachtenden familiengerichtlichen Praxis) den Soll-Zustand (gültige Rechtsmaßstäbe) gegenüberzustellen, um die vom Verfasser erhobenen Vorwürfe gegen die Richter zu belegen.
Teil 2 (Strafanzeige gegen die Anwältin der Kindesmutter) schildert, welche Strategien eingeschlagen wurden, um einen seit 1990 bestehenden, hartnäckig verfolgten Wunsch der Kindesmutter, nämlich, dem Kind den leiblichen Vater zu entziehen, in verschiedenen Phasen mit Hilfe der Justiz und ihrer Helfer verwirklicht wurde. Er schildert auch, daß selbst die unverhohlene Gewaltanwendung keinerlei Konsequenzen nach sich zieht.
Am Anfang dieses Konfliktes steht der Verdacht auf Mordversuch, nach zehn Jahren gerichtl. Auseinandersetzung ist der erste Tote zu beklagen.
Dokumentiert wird dies auch durch weitere Strafanzeigen, nicht nur des Vaters sowie weitere Schreiben, die das Bild über diese Familientragödie und die deutsche Justiz vervollständigen können.
Die Ausgangssituation vor der ersten Strafanzeige:
Ein Amtsrichter suchte während eines Scheidungstermines eine Mutter geduldig davon zu überzeugen, daß es im Interesse ihres Kindes wäre, wenn sie einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmte. Die Mutter lehnte den richterlichen Vorschlag mehrfach vehement ab. Daraufhin folgte der Richter dem Vorschlag des Sachverständigen und wollte dem Vater das alleinige Sorgerecht übertragen. Er begann sein Urteil in ein Diktiergerät zu sprechen. Die Mutter zog nun die 'Notbremse' und beschuldigte den Vater in diesem Moment erstmals spontan und tränenreich des "sexuellen Mißbrauchs" begangen an seinem Kind.
Die Folgen:
Der Vater wurde später vollständig rehabilitiert, aber die Mutter erhielt das alleinige Sorgerecht. Für sie hat sich die mißbräuchlich gezogene 'Notbremse' gelohnt. Das Kind, seine Großmutter und sein Vater indessen bleiben während der nachfolgenden Jahre auf der Strecke - werden bis zum Exzess gedemütigt, gequält, gepeinigt, materiell wie gesundheitlich schwer angegriffen: eine ganze Familie wird völlig zerstört.
Zusammenfassung:Zwei Mütter, die deutsche Justiz und die Verantwortung,
die jeder Mensch auch für den anderen trägt.
Warum eine Mutter aus Sorge um ihr Kind ein schreckliches Martyrium erlitt und durch den Schmerz schließlich umgebracht wurde.
Der "Fall Adler": Zusammenfassung der Verfahrensgeschichte 1990 - 2000"Albtraum Justizwirklichkeit"
Wenn jede Vernunft auf Strecke bleibt....
....und nur noch die Willkür herrscht
Der "Fall Adler": Zusammenfassung der Verfahrensgeschichte 2000 - 2003
Juni 2002:Hängt das Kreuz ab !
- Antrag auf Abhängung des Kreuzes während eines Gerichtstermines wegen NICHT-Identifikation der erkennenden Richter mit den Grundwerten des christlichen Glaubens (wird stattgegeben)
- Antrag auf Schadenersatzzahlung für entgangenen Umgang mit der Tochter seit Januar 1999 (wird abgelehnt)
- Antrag auf Aberkennung des Sorgerechts der alleinsorgeberechtigten Mutter (wird abgelehnt)
Wegen Mißachtung rechtlichen Gehörs:
Das Bundesverfassungsgericht in der Kritik
Offener Brief an den Präsidenten den BVerfG (März 2004)Besorgte Eltern stellen
Fragen an unsere Politiker, an die Justiz, die Medien
Erste Reaktionen
Sabine F. über ihre Kindheit und die Folgen der Vaterabwesenheit
Eine Geschichte für die Tochter von Dr. Adler: "Ajungilak !" - Es ist doch alles in bester Ordnung
Die Auswertung der Briefaktion
Im Rechtsstaat Deutschland herrscht das
?Dschungelgesetz? (der französische Staatspräsident über die deutsche Familiengerichtsbarkeit)
aber jene, die es anginge, schweigen.
Persönlicher Hintergrund mit einer Konflikt-Statistik
Kindesmißbrauch und Gewalt in der familiengerichtlichen Praxis
- Strafanzeige -
Ein Fall wie viele in Deutschland
- Anzeigeerstattung beim Oberstaatsanwalt (1996)
- Persönlicher Brief an die sachbearbeitende Staatsanwältin, aus dem hervorgeht, worum es geht und was der Autor mit seinem ungewöhnlichen Schritt zu erreichen sucht.
- Am umfangreichsten (160 Seiten, ZIP-File) ist die Dokumentation mit den spezifizierten Anzeigeerstattungen und dem Versuch des Vergleichs eines Verfahrensgeschehens mit der Rechtsliteratur. Sie enthält die drei oben angeführten Dokumente und Auszüge aus einem in Entstehung begriffenen Buch mit Inhalts- und Literaturverzeichnis.
- Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft München I
- Beschwerde gegen diesen Bescheid
- Zurückweisung der Beschwerde duch die Generalstaatsanwaltschaft
- Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft München II
Ein Lesevergnügen der besonderen Sorte- Offener Brief an den Bayer. Justizminister Herrn Hermann Leeb
Noch ein Lesevergnügen!- DER SPIEGEL Nr. 45/1997, Seiten 95/96:
KINDESMISSBRAUCH. Wie ein Hexenprozeß -
Wie ein Familientherapeut in München Familienväter in Verruf brachte.- Gerichtlicher Antrag auf gemeinsame Sorge und Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
auf den Vater vom Juli 1998- Gerichtlicher Antrag auf einstweilige Anordnung:
Entziehung des Sorgerechts und Anordnung eines begleiteten Umganges:
Kindesinstrumentalisierung bis zum Exzess -
"Ich kann ja auch Selbstmord machen, dann ist das endlich vorbei."
Jan. 1999
- Brief an die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts:
"Ich kann nicht schweigen", Feb. 1999
- paPPa.com ruft auf: BITTE beteiligt Euch !
10jährige kündigt Selbstmord an:
Aufruf zur Unterstützung einer Strafanzeige wg. Kindesmisshandlung - Text der beabsichtigten Strafanzeige an den bayerischen Justizminister - Erste Reaktionen auf den Aufruf
- Parental Cleansing
Der verzweifelte Brief einer Großmutter, Mai 99:
"Lassen Sie mich meine Enkelin doch nochmals in die Arme nehmen, als freies Kind". "Lassen Sie mich wenigstens in Frieden sterben"
Kindesmißbrauch und Gewalt in der familiengerichtlichen Praxis
Strafanzeige, Teil 2 (Juni 99)
Strafanzeige gegen eine Anwältin
( 50 Seiten, umfangreiches Literaturverzeichnis, zahlreiche Gerichtsentscheidungen zu PAS, Bindungstoleranz, Kindesentziehung etc. Download als gezippte Rtf-Datei)- "Der Ernstfall ist das Leben" Brief an das Bayer. Justizministerium 17.10.1999:
oder "...nahezu anarchistische Verhältnisse" - Deutsche Justizpraxis live
- Die Antwort des BVerfG:
Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen
- Nachfrage vom 28.10.1999: Sachstandsanfrage zur Strafanzeige vom März 1999
- Stellungnahme des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags
zu den Themen "Umgangsboykott", "Kindesentziehung", "Falschbeschuldigung sex. Mißbrauch"
- Trotzdem: Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft (Dez 99)
- Beschwerde gegen die Einstellung (Jan 00)
- Beschwerde des Kindesvaters, zusammengestellt aus Zitaten des Schönke-Schröder (Kommentars zum StGB, einer Grundsatzentscheidung des BGH zum § 235 StGB usw.)
- Zurückweisung der Beschwerde durch die Generalstaatsanwaltschaft (Mai 00)
- Untätigkeitsbeschwerde beim Oberlandesgericht München (Juli 00)
- Zurückweisung der Untätigkeitsbeschwerde durch den 26. Senat (Nov 00)
Zum Vergleich: Verfassungswidrigkeit laut BVerfG-Beschluß
- Es kommt doch nichts Besseres nach (Jan 01)
Über die Sinnlosigkeit von Richterablehnungen
Ein Beispiel aus unserer Rechtspraxis
Ein Aufsatz
Nebenschauplätze:
Staatsterror in Deutschland
Denunziantentum, Gewalt und Willkür heute
1. Beispiel (mit allen Details)
Ausschnitte:
- Halt's Maul Adler, oder wir machen Dich fertig.... (Jan 01)
Wenn Recht und Vernunft versagen, kommt nur noch die Keule!
Die zweite Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung der Computer
Grund: Beleidigungsklage der Kindesmutter gegen den Kindesvater- Die Beschwerde eines Rechtsanwaltes gegen die Willkür (Feb 01)
- Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Beleidigung durch die Staatsanwaltschaft (März 01)
- Zurückweisung der Beschwerde durch den Strafsenat (0kt 01)
- Die Verfassungsbeschwerde (Okt 01)
Der Verfasser ist Wissenschaftler aber Rechtslaie. Er würde sich über Ihren Kommentar und jede konstruktive Kritik, im besonderen auch von fachlicher juristischer Seite, sehr freuen. Aber auch über die Reaktion eines jeden Menschen, der sich mitbetroffen fühlt und den gewaltlosen Widerstand gegen den Macht- und Kindesmißbrauch in gerichtlichen Verfahren dieses Landes unterstützen möchte.
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Letzte Aktualisierung: März 2004