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Jedermann weiß,
in bayerischen Klassenzimmern und bayerischen Gerichtssälen hängen
Kreuze! Der Grund: "Mit dem Anbringen von Kreuzen in staatl.
Räumen bekundet der Staat seine Verbundenheit mit dem christlichen
Glauben" (1 BvR 1087/91).
Die physische und materielle Zerstörung seiner Familie durch die bayerische
Justiz während einer familiengerichtlichen Auseinandersetzung (seit
1990), veranlassen einen Vater die Verfahrensweisen der bayer. Behörden
an den Vorgaben des Katholischen Katechismus zu messen, dem in Bayern eine
besondere Bedeutung zukommt.
Der Vater ist vom Oberlandesgericht München zu einer gerichtl. Anhörung
geladen.
Er belegt, daß sich die bayerische Justiz in gravierender Weise gegen
die Zehn Gebote versündigt hat und stellt Antrag auf Entfernung des
Kreuzes.
Der Grund: Der Vater sieht seine verfassungsrechtlich geschützte Glaubensfreiheit
verletzt: "durch die NICHT-Identifikation der erkennenden Richter
und anderer Verfahrensbeteiligter mit den Grundwerten des christlichen
Glaubens".
Der 26. Senat des Oberlandesgerichts München entspricht dem Antrag
und beschließt am 7. Juni 2002: "Ein Kreuz wird sich im
Sitzungssaal nicht befinden".
Die Verwerflichkeit
der Vorgehensweisen der Justizbehörden in der "Familiensache
Adler", die Gottferne bei der "Rechtssuche" durch bayer.
Gerichte in dieser Angelegenheit werden dadurch von einem hohen bayerischen
Gericht bestätigt und anerkannt.
Das "Kruzifixurteil" des Bundesverfassungsgerichtes findet hiermit
seine wohl erstmalige Anwendung in der deutschen Familiengerichtsbarkeit.
Die Details
erfahren Sie hier: kruzifix.htm
Wer erinnert
sich nicht, welch ungeheure Wogen das sog. "Kruzifixurteil" des
Bundesverfassungsgerichtes gerade in Bayern geschlagen hat. In München
kam es zu Kundgebungen, der bayer. Landtag reagierte mit einem neuen Gesetz.
Ministerpräsident Stoiber machte sich besonders vehement zum Fürsprecher
für eine Bewahrung der Kruzifixe in Schulen und anderen öffentlichen
Gebäuden. Und die CSU führt das Wort "christlich" sogar
in ihrem Namen.
Herr Dr. Stoiber
hat völlig recht! Die Kruzifixe müssen bleiben. In Bayern!
Aber nur wenn seine Behörden auch die Grundwerte des christlichen
Glaubens beachten. Wenn sie es nicht tun, müssen sie weg! Denn auch
für bayerische Justizangehörige gilt:
"Mit dem Anbringen von Kreuzen in staatl. Räumen bekundet
der Staat seine Verbundenheit mit dem christlichen Glauben"
(1 BvR 1087/91).
Wie sich Herr
Ministerpräsident Stoiber, wie sich sein Justizminister Herr Weiss
und sein Innenminister Herr Beckstein zu diesen Vorgängen äußern,
erfahren sie hier: reaction.htm
Des weiteren
stellte der Vater am 30.5.02 Antrag auf Schadenersatzzahlung wegen entgangenen
Umgangs mit seiner Tochter seit dreieinhalb Jahren - entgegen einer rechtskräftigen
Umgangsanordnung des OLG München (strafrechtlich = Kindesentzug).
Dies unter Berufung auf fünf gleichlautende Urteile des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (Verletzung von Art 8 EMRK, gültiger
Schadenersatzanspruch für immateriell erlittenen Schaden).
Seit kurzem wissen wir auch von einer Entscheidung des BGH, der einen Schadenersatzanspruch
bei Umgangsentzug ebenfalls bestätigt hat.(Urteil vom 19. Juni 2002
- XII ZR 173/00, siehe http://www.bundesgerichtshof.de/PressemitteilungenBGH/PM2002/PM_062_2002.htm)
Der 26. Senat
des OLG München ist freilich anderer Auffassung:
"Für eine Entscheidung über einen Schadenersatzanspruch
der geltend gemachten Art im Rahmen der gegenständlichen Verfahrensordnung
der Freiwilligen Gerichtsbarkeit fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage."
Da irrt der Senat - wie schon öfters! Sonst ließe sich in der
Summe nicht sogar die Abhängung des Kreuzes fordern.
Details erfahren
Sie hier: kruzifix.htm
Der dritte
Teil des Antrages befaßt sich mit der beantragten Aberkennung des
Sorgerechts der bislang alleinsorgebrechtigten Kindesmutter.
Über diesen Teil des Antrages wurde noch nicht entschieden.
Verantwortlicher
Autor Dr. Ch. Adler, Stand 27.6.02
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