1.
Beispiel: (weitere Beispiele in Vorbereitung)
Stellen Sie
sich vor, Sie werden früh morgens aus dem Bett geklingelt, Sie öffnen
ahnungslos die Tür und draußen stehen drei Herren, die sich
als "Polizei" ausgeben und Ihnen eröffnen, man würde
nun eine Hausdurchsuchung bei Ihnen vornehmen. Sie haben nichts verbrochen,
also kein schlechtes Gewissen, müssen aber nun ohnmächtig mitansehen,
wie sich die Herren Ihrer Arbeitsgeräte bemächtigen, samt aller
Arbeiten, die sie bisher gemacht haben und an denen Sie gerade arbeiten,
die auf ihrem Computer gespeichert wurden.
Die Herren
nehmen alles mit und eröffnen Ihnen, daß gegen Sie von Dritten
der Vorwurf der Beleidigung erhoben werde, daß Sie Ihre Geräte
und Daten aller Wahrscheinlichkeit nach nie wiedersehen würden, da
eine "Einziehung" angeordnet worden sei.
Sie erfahren
einen Schock und gehen zum Arzt.
Sie sind 10 Tage lang krank.
Ihr Anwalt schreibt eine Beschwerde und rügt die Willkür der
Vorgehensweise. Er sucht Akteneinsicht zu erlangen und wird von der Staatsanwaltschaft
behindert. Schließlich gelingt es ihm; er stellt fest, daß
für die Beschuldigung keinerlei Beweise vorgelegt wurden. Sie hingegen
konnten Flugtickets vorlegen, als Beleg, daß Sie zum angegebenen
Tatzeitpunkt außer Landes waren.
Weil sich auch auf den Festplatten keine Beweismittel finden, erhalten
Sie die Geräte wieder zurück. Das Verfahren gegen Sie wird eingestellt.
Das Amtsgericht München beschließt, daß Sie entschädigt
werden. Die Höhe bleibt unbestimmt. Vielleicht mit DM 20,- , dem Tagessatz
für einen Tag zu Unrecht erlittener Haft.
Die Beschwerde des Anwaltes wird von der nächst höheren Instanz
zurückgewiesen. Sie werden belehrt, daß es durchaus rechtens
war, wegen einer Beleidigung, einer Behauptung oder vagen Vermutung (Denunziation)
die Durchsuchung Ihrer Wohnung und all Ihrer persönlichen Unterlagen
vorzunehmen, durch Beschlagnahmung Ihrer Arbeitsmittel berufliche Tätigkeit
zu vereiteln und Sie überdies 10 Tage lang krank zu machen.
Sie fühlen
sich wahrscheinlich an die Zeit der Hexen- oder der Judenverfolgung erinnert,
weil damals vage Vermutungen bereits ausreichend waren, um Menschen schwersten
Schaden zuzufügen.
Der Anwalt ist der Auffassung, daß hier gravierend gegen die Freiheitsrechte
und grundgesetzlichen Garantien eines jeden Bürgers verstoßen
wurde und will dies durch das Bundesverfassungsgericht klären lassen.
Die Chronologie
der Ereignisse sei hier wiedergegeben:
- Halts
Maul Adler, oder wir machen Dich fertig
- Der
Hausdurchsuchungsbeschluß
- Das
ärztl. Attest
- Die
Beschwerde eines Rechtsanwaltes gegen die Willkür
- Der
Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft
- Zurückweisung
der Beschwerde durch den Strafsenat
- Anordnung
zur "Entschädigung" für eine Durchsuchungsmaßnahme
- Die
Verfassungsbeschwerde
- Die
Antwort des Bundesverfassungsgerichts
- Strafanzeige
wegen Körperverletzung und Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger,
übler Nachrede und Verleumdung
( in Vorbereitung)
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