Staatsterror
in Deutschland

Denunziantentum, Gewalt und Willkür heute
Beispiele

1. Beispiel: (weitere Beispiele in Vorbereitung)

Stellen Sie sich vor, Sie werden früh morgens aus dem Bett geklingelt, Sie öffnen ahnungslos die Tür und draußen stehen drei Herren, die sich als "Polizei" ausgeben und Ihnen eröffnen, man würde nun eine Hausdurchsuchung bei Ihnen vornehmen. Sie haben nichts verbrochen, also kein schlechtes Gewissen, müssen aber nun ohnmächtig mitansehen, wie sich die Herren Ihrer Arbeitsgeräte bemächtigen, samt aller Arbeiten, die sie bisher gemacht haben und an denen Sie gerade arbeiten, die auf ihrem Computer gespeichert wurden.

Die Herren nehmen alles mit und eröffnen Ihnen, daß gegen Sie von Dritten der Vorwurf der Beleidigung erhoben werde, daß Sie Ihre Geräte und Daten aller Wahrscheinlichkeit nach nie wiedersehen würden, da eine "Einziehung" angeordnet worden sei.

Sie erfahren einen Schock und gehen zum Arzt.
Sie sind 10 Tage lang krank.

Ihr Anwalt schreibt eine Beschwerde und rügt die Willkür der Vorgehensweise. Er sucht Akteneinsicht zu erlangen und wird von der Staatsanwaltschaft behindert. Schließlich gelingt es ihm; er stellt fest, daß für die Beschuldigung keinerlei Beweise vorgelegt wurden. Sie hingegen konnten Flugtickets vorlegen, als Beleg, daß Sie zum angegebenen Tatzeitpunkt außer Landes waren.

Weil sich auch auf den Festplatten keine Beweismittel finden, erhalten Sie die Geräte wieder zurück. Das Verfahren gegen Sie wird eingestellt. Das Amtsgericht München beschließt, daß Sie entschädigt werden. Die Höhe bleibt unbestimmt. Vielleicht mit DM 20,- , dem Tagessatz für einen Tag zu Unrecht erlittener Haft.

Die Beschwerde des Anwaltes wird von der nächst höheren Instanz zurückgewiesen. Sie werden belehrt, daß es durchaus rechtens war, wegen einer Beleidigung, einer Behauptung oder vagen Vermutung (Denunziation) die Durchsuchung Ihrer Wohnung und all Ihrer persönlichen Unterlagen vorzunehmen, durch Beschlagnahmung Ihrer Arbeitsmittel berufliche Tätigkeit zu vereiteln und Sie überdies 10 Tage lang krank zu machen.

Sie fühlen sich wahrscheinlich an die Zeit der Hexen- oder der Judenverfolgung erinnert, weil damals vage Vermutungen bereits ausreichend waren, um Menschen schwersten Schaden zuzufügen.

Der Anwalt ist der Auffassung, daß hier gravierend gegen die Freiheitsrechte und grundgesetzlichen Garantien eines jeden Bürgers verstoßen wurde und will dies durch das Bundesverfassungsgericht klären lassen.

Die Chronologie der Ereignisse sei hier wiedergegeben:

  1. Halts Maul Adler, oder wir machen Dich fertig
  2. Der Hausdurchsuchungsbeschluß
  3. Das ärztl. Attest
  4. Die Beschwerde eines Rechtsanwaltes gegen die Willkür
  5. Der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft
  6. Zurückweisung der Beschwerde durch den Strafsenat
  7. Anordnung zur "Entschädigung" für eine Durchsuchungsmaßnahme
  8. Die Verfassungsbeschwerde
  9. Die Antwort des Bundesverfassungsgerichts
  10. Strafanzeige wegen Körperverletzung und Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger, übler Nachrede und Verleumdung
    ( in Vorbereitung)

 

 

"Fall Adler"