Nachfrage im Fall Dr. Christian Adler:

Bayer. Staatsministerium der Justiz
Herrn Staatsminister Manfred Weiß
Prielmayerstraße 7

80335 München

Berlin, 28. Oktober 1999

Gz.: 308/97 - Sachstandsanfrage zu unserer Strafanzeige vom 11. März 1999

Sehr geehrter Herr Staatsminister Weiß,

in eigenem Namen aber auch im Namen von 122 Eltern, verantwortungsbewussten Vätern und Müttern, die im März Strafanzeige erstatteten, um von einem Kind, das seit neun Jahren eine brutale Kindheit erlebt, weiteren Schaden abzuwehren, wende ich mich heute an Sie, um mich nach dem Sachstand in der genannten Strafsache zu erkundigen. Ich füge die Strafanzeige, die wir im Frühjahr Herrn Minister Sauter zugestellt haben, nochmals bei. Desweiteren beigefügt ist eine Auswahl von Elternzuschriften, die uns erreicht haben, nachdem wir über das Schicksal dieses Kindes berichtet hatten.

Nach unserer Anzeigeerstattung erreichte uns am 9.4.99 ein Schreiben des Justizministeriums mit der Mitteilung, die Anzeige sei im Auftrag des Herrn Ministers an den Leitenden Oberstaatsanwalt von München II weitergeleitet worden. Danach haben wir nichts mehr von der Sache gehört.

Wir haben uns daher bei dem betroffenen Vater, Herrn Dr. Adler aus Gilching bei München, erkundigt. Wir erfuhren, die Staatsanwaltschaft München II habe ihm mit Schreiben vom 17.5.99 mitgeteilt, gegen seine geschiedene Frau laufe ein Ermittlungsverfahren wegen "falscher Verdächtigung" unter dem Aktenzeichen 22 Js 14668/99. Herr Dr. Adler verweist darauf, dass er selbst keinen Strafantrag gegen seine geschiedene Frau stellte.

Die Situation seines Kindes sei unverändert. Das Kind werde ihm entgegen einer Umgangsanordnung des Oberlandesgerichtes seit neun Monaten entzogen, dem Kind werde beigebracht, der Vater sei ein "Kinderschänder", seine enge Bindung an den Vater, die noch vor Weihnachten 98 durch den sachbearbeitenden, inzwischen pensionierten Amtsrichter bestätigt wurde, werde weiterhin gewaltsam zerstört.

Herr Dr. Adler beklagt, in seinem familiengerichtlichen Verfahren sei seit Mitte Februar kein "gesetzlicher Richter" mehr vorhanden, es herrsche absoluter Verfahrensstillstand.

Seine Strafanzeige hätte noch zu keinen für ihn erkennbaren Ermittlungen geführt, obwohl ein rasches Einschreiten der Behörden im Interesse des Kindes dringend geboten wäre, so man dem Kind das Entstehen irreversibler Persönlichkeitsschäden ersparen will.

Eine Pflicht zum Einschreiten resultiert nach unserer Auffassung schon aus der Argumentation des BGH in einer Grundsatzentscheidung zum § 235 StGB vom Februar 99 und den Pflichten der Staatsanwaltschaft, die ihr vor allem aus dem Legalitätsgrundsatz erwachsen. Es kann wohl nicht angehen, dass laufende Straftaten, für die der BGH sogar Freiheitsentzug bestätigte, in München einfach nur hingenommen werden. Wir fügen die Entscheidung des BGH bei.

Statt dessen, so Herr Adler, seien Anträge, zurückreichend bis in den Sommer 98 bis heute nicht beschieden worden, wurde auf Veranlassung der geschiedenen Frau aktiv gegen ihn ermittelt (wegen Unterhaltspflichtverletzung). Im Juli habe eine Hausdurchsuchung bei ihm stattgefunden, man habe seine sämtlichen Briefe und Unterlagen, Briefe auch die seiner Mutter von deren (seiner Mutter) Computer kopiert, zurückreichend bis 1985, also bis lange vor der Geburt seines Kindes.

Die Auswertung durch die KriPo sei inzwischen erfolgt, habe jedoch keine Erkenntnisse zutage gefördert habe, die diesen Tatverdacht bestätigen würden.

Als Folge der Amtshandlung, die wohl außerhalb jeglicher Verhältnismäßigkeit stehen dürfte, vor allem eine gravierende Verletzung des Art. 1 GG darstellt, sei seine alte Mutter, die durch das neunjährige Scheidungstrauma bereits eine schwere Psychose erlitten hat (chron. Schmerztrauma) und dadurch zum Pflegefall wurde, "blutüberströmt zusammengebrochen", er selbst habe sich wegen des erlittenen Schocks in ärztl. Behandlung begeben müssen.

Wir dürfen Sie höflich darum ersuchen, dazu Stellung zu nehmen, sehen wir doch im "Fall Adler" eine Vielzahl von Normen verletzt, die den Rechtsstaat kennzeichnen sollten.

Auch möchten wir gerne erfahren, was aus unserer Strafanzeige geworden ist, die wir "gegen Unbekannt" stellten, d.h. nicht nur gegen die Kindesmutter, sondern gegen alle Verantwortlichen, die an diesem Skandal teilhaben.

Wir schulden den Eltern Rechenschaft und Information, die sich zu dieser Strafanzeige entschlossen haben und als eine Organisation, die sich satzungsgemäss für die Menschenrechte und für die Wahrung der grundgesetzlich verbürgten Elternrechte einsetzt, möchten wir noch mehr und weiterhin öffentliches Interesse für diesen außergewöhnlichen Fall herstellen und versuchen daher vorab nach allen Seiten neutral und objektiv über die Fakten zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen:

  • Strafanzeige vom 11. März 1999
  • Reaktionen auf die Ankündigung einer Strafanzeige
  • BGH, Urteil vom 11.02.1999

  • © paPPa.com e.V. - Stand dieser Seite: 30.10.1999
    - Fundstelle: http://www.paPPa.com/mmdm/adler/weiss91028.htm

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