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......... | Wir sind voller Trauer |
Unser lieber Freund André
hat sich am
11. September 2000
das Leben genommen.
Aus Verzweiflung und Angst vor einer zu erwartenden
Strafe, für eine Tat, die er nicht begangen hat.
Aus seinem Abschiedsbrief:
"Lieber unschuldig sterben,
als unschuldig verurteilt zu werden !!!"
Zeitungsbericht über den ersten Verhandlungstag vom 2. September 2000:
Landgericht Kassel: Verhandlung wegen
Verdachts des sexuellen Missbrauchs der Tochter
Angeklagter bestreitet die Vorwürfe
KASSEL / KORBACH (pl). Vor dem Landgericht Kassel muaste sich gestern ein 27-jähriger Mann aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 1997 und 1998 seine damals fünf Jahre alte Tochter in vier Fällen missbraucht zu haben. Am ersten Verhandlungstag wurden sechs Zeugen vernommen, darunter die Ex-Frau des Angeklagten und Mutter des Kindes.
Dreimal soll der Angeklagte die Tochter dazu bewegt haben, ihn zu befriedigen. Einmal habe er sexuelle Handlungen an dem Kind vorgenommen, so der Vorwurf der Anklagebehörde. Der Angeklagte bestritt vor Gericht die gegen um erhobenen Anschuldigungen.
In seiner Aussage schilderte er dem Vorsitzenden Richter die Beziehung zu seiner inzwischen geschiedenen Frau. Die beiden hätten 1993 kurz vor der Geburt der Tochter heimlich geheiratet. Die ersten Jahre sei alles in Ordnung gewesen, doch mit dem Umzug nach Korbach, 1996, habe sich das Verhältnis verschlechtert. "Ich hatte den Eindruck, dass sie fremdgeht", sagte er.
Als seine Frau erneut schwanger wurde, habe sie den Geschlechtsverkehr mit dem Hinweis auf Schmerzen abgelehnt und ihn stattdessen mit der Hand befriedigt. Dabei habe sie einmal die Tochter dazu gerufen, so der Angeklagte. Dann habe seine Frau dem Mädchen gesagt, dass es sich auf seinen Schoß setzen solle. Daraufhin habe er das Kind beiseite gestoßen. Kurz nach der Geburt des zweiten Kindes habe seine Frau ihn verlassen. Die beiden Kinder blieben bei ihm. Um den Säugling aufziehen zu können, gab der Mann seine Arbeit auf. Einen Kontakt zur Mutter habe es nicht gegeben. Allerdings hätte er die Kinder hin und wieder zur Schwester seiner Ex-Frau gebracht. Dort hätten sie vermutlich auch ihre Mutter getroffen.
Im Mai 1998 beantragte die Mutter dann das Besuchsrecht für die Kinder, Daraufhin waren der Junge und das Mädchen regelmäßig bei der Ex-Frau, so der Angeklagte. Nach einem Wochenende im November habe dann die Tochter plötzlich nicht mehr bei ihm bleiben wollen. "Ich habe zuerst gedacht, dass meine Ex-Frau sie gegen mich aufgehetzt hat", sagte er dem Richter.
Auf Anraten von Jugendamt und Kindergarten habe er das Kind nicht weiter ausgefragt. Nach einem weiteren Wochenende bei der Mutter sei das Mädchen noch abweisender gewesen. Am Tag darauf seien ihm beide Kinder weggenommen worden.
Im vergangenen Jahr wurde ihm vom Jugendamt wegen der Vorwürfe auch das Besuchsrecht für beide Kinder versagt. "Ich habe seit fast einem Jahr keinen Kontakt mehr zu den Kindern", so der Angeklagte.
In ihrer Zeugenaussage bestritt die inzwischen 24-jährige Ex-Frau den angeblichen Vorfall von 1996, als sie die Tochter zum Sex dazugehört haben soll: "Das hat es nie gegeben."
Sie schilderte dem Richter ihre Sicht der entscheidenden Tage im November 1998. Ihre Nichte habe mit ihrer Tochter im Zimmer gespielt. Dabei erzählte das Kind der Cousine, dass der Vater es schlagen würde und dass es den Angeklagten "da unten" habe berühren müssen.
Vor Gericht sagten sowohl die Mutter als auch die Nichte, dass sie diese Erzählung eigentlich nicht glauben könnten. Das Mädchen habe auch noch am selben Tage eingeräumt, dass es gelogen hat. Deshalb habe sie sich auch nichts dabei gedacht, das Kind am Sonntagabend zum Vater zurückzubringen, so die Mutter.
Die Ex-Frau des Angeklagten setzte sich mit dem Jugendamt in Verbindung. Dort wurde ihr geraten, sich bei der Kriminalpolizei zu melden. Einige Tage später habe sie dann Anzeige gegen den Vater erstattet. Dass das Mädchen seine Geschichte selbst widerrufen hatte, erzählten bei der Vernehmung durch eine Kriminalbeamtin weder die Mutter noch die Nichte.
Am folgenden Wochenende gab die 24-Jährige das Kind gegen den Rat der Kripo dem Vater zurück. Sie habe damals auch ihre Anzeige zurücknehmen wollen, sagte die junge Frau gestern aus. Weil es sich bei dem Vorwurf um ein Offizialdelikt handelt, sei dies aber nicht möglich gewesen, bestätigte die Beamtin, die den Fall bearbeitet hat.
Bereits im Herbst 1997 hatte sich der Angeklagte bei einer Erziehungsberatungsstelle angemeldet, weil seine Tochter ein auffälliges Verhalten zeigte. Der Beraterin schilderte er, dass seine Tochter bei "Doktorspielen" andere Kinder im Genitalbereich berührt habe. Bei Gesprächen mit der Kindergärtnerin sei der Eindruck entstanden, dass das Mädchen in die Scheidung der Eltern einbezogen wäre, so die Sozialpädagogin. Als der Richter sie fragte, welche Einstellung der Angeklagte zu den Besuchen der Kinder bei seiner Ex-Frau gehabt habe, antwortete sie, er sei um das Wohl der Kinder besorgt gewesen.
Am kommenden Mittwoch wird das Verfahren vor dem Landgericht fortgesetzt. Dann muss auch die Frage geklärt werden, warum das Amtsgericht Korbach im April 1999 einen Ergänzungspfleger vom Jugendamt bestellt hat. Dieser hat einer Befragung des Mädchens zugestimmt. Im Dezember 1998 hatte das Gericht aber das Recht, über die Aussage der Tochter zu entscheiden, der Mutter zugesprochen, während das Sorgerecht ansonsten weiter der Vater behielt. "Da muss doch irgendjemand Bedenken bekommen haben", so Richter Löffler zum Zeugen vom Jugendamt. In der nächsten Verhandlungsrunde soll nun eine weitere Beschäftigte des Jugendamtes gehört werden.
Andrés Bericht von der Verhandlung hier: http://www.a-schaller.purespace.de/Gerichtsverhax.html
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André Schallers Darstellung des Falles: http://www.a-schaller.purespace.de