"... da bin
ich sowieso nicht mehr da!"
Ein 8jähriger im zerstörerischen
Getriebe der deutschen Familienjustiz
Zwei weitere aktuelle Fälle wurden uns im Rahmen der Strafanzeige im Fall Adler zur Kenntnis gebracht, in denen ein Kind seinen Selbstmord androht ... Gleich hier anschliessend der Fall KHZ, danach der Fall HL (am Ende).
Der Fall von K. H. Z. - Bayern - Fallschilderung vom März 1999 - der Vater berichtet
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Ich möchte Ihnen auf diesem Wege den Ablauf bei mir mitteilen, mit der Bitte mit meiner Geschichte vielleicht anderen zu helfen. Ich habe ein Zwillingspärchen, T. und S. geb. Juli 91. Um an unser gemeinsames Haus nach der Scheidung zu gelangen, hat meine mittlerweile Ex-Frau den Verdacht geäußert mich an meinen Kindern vergangen zu haben. Der Ablauf: Mai 1996: Meine Frau erlebt mit, wie ihr Liebhaber verhaftet wird, wegen sexuellen Mißbrauchs an seiner leiblichen Tochter. Ihre beste Freundin, die von dem Verhältnis nichts wußte, zeigte ihr alles - Behördenwege, Anzeigen etc. Nachdem sie alle Informationen in den Händen hatte, bricht meine Ex-Frau den Kontakt mit ihrer Freundin ab, um zu verhindern, daß ich Informationen von ihrer Freundin erhalte. Die erhaltenen Informationen benutzt sie im Kampf gegen mich. Sie wendet sich an eine (von ihrer Rechtsanwältin) empfohlene Psychologin. Diese C. R. aus L. erstellt ein Gutachten (für 5000.-DM, die sie auch noch von meinem Konto abholt ), ohne mich ein einziges Mal zu sehen oder zu sprechen. Nach 7 Stunden mit T., 5 Stunden mit dem S., in deren Verlauf sie Wasserspiele, Ausziehspiele mit anatomischen Puppen und Rollenspiele macht, kam sie zu dem Schluß: "Es ist nicht nachzuweisen, daß Herr Z. sich seinen Kindern sex. genähert hat, aber der Verdacht liegt nahe und die Kinder sollen vom Vater getrennt werden." Die Tests gingen von Anfang Juni bis Ende Juli '96. lch wußte von allem nichts und meine Frau ließ mich mit den Kindern auch immer alleine. Sie hatte nie Angst um die Kinder. Warum auch! Juni 1996: Sie bringt die Kinder zu einem Kinderarzt um rausfinden zu lassen, ob die Kinder Verletzungen z.B. im Anusbereich haben, weil sie im Winter einen roten Po gehabt haben. Dieser stellt bei beiden Kindern absolut nichts fest. lch erfahre davon erst im November bei einem Gerichtstermin. Konnte mich aber erinnern und dann auch belegen, daß wir bei unserem Hausarzt waren und der damals eine Vitamin C Allergie feststellte, von zu vielen Orangen. August 1996: Sie geht zu meinem besten Freund und erklärt diesem: "Er (ich) soll das Gutachten der Frau R. anerkennen und das Haus verlassen, dann wird dem Gutachten (Polizei!) nicht nachgegangen. Er habe sowieso kein Geld und der Rechtsanwalt würde nur unsinniges Geld verlangen und er würde sowieso verlieren." Mein Freund teilte ihr sodann mit: "Wenn ich der H. wäre, würde ich mein letztes Geld aufbringen, um die Wahrheit an das Tageslicht zu bringen und um meinen Kindern wieder in die Augen sehen zu können. Ich mache den Fehler und wende mich in meiner Verzweiflung an das Jugendamt. Das Jugendamt fragt mich ob ich bereit wäre eine Familientherapie zu machen. Dem stimmte ich zu. Die Psychologin der Erziehungsberatungsstelle Frau H. gibt an, sie wolle unsere Ehe retten und fängt mit der Befragung der Kinder, von mir und meiner Frau an. Diese Frau H. (ist eine glühende Verfechterin von Frau Ute Plass und Prof. Fürniss, - zu diesem Zeitpunkt waren mir diese Leute absolut unbekannt) gab plötzlich an, sie mache ein Gutachten. Auf mein Verlangen teilte sie mir mit, sie könne mir keinen Einblick in das Gutachten geben, denn der Auftraggeber sei das Jugendamt und von denen werde sie auch bezahlt. September 1996: Eine Räumungsklage meiner Frau wird abgewiesen. Sie verläßt unser gemeinsames Haus und läßt mich mit den Kindern alleine. Ich wußte zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht, daß sie mit anderen Männern Verhältnisse hatte. 15 .September: In einer Art Rollkommando Aktion werden die Kinder vom Kindergarten abgeholt und an einen geheimen Ort verbracht. Das Jugendamt wurde vorher von ihr informiert und war damit einverstanden. Mir wurde gesagt "Wenn Sie die Kinder suchen und dann zu ihnen gehen, werden Sie die Kinder überhaupt nicht mehr sehen. Wann Sie die Kinder sehen wollen, müssen Sie das mit ihrer Frau abklären." 2. Oktober 1996: Meine Frau dringt in meiner Abwesenheit in unser Haus ein, mit ein paar Freunden, und räumt ihre Kleidung aus. Anzeige meiner Frau bei der Kripo wegen des Verdachtes des sexuellen Mißbrauch an unseren Kindern. Da unser Patensohn, ein junger Mann mit 20 Jahren, auf meiner Seite stand und nicht einverstanden war mit ihren Aktionen, zeigte sie ihn ebenfalls an, weil er mit den Kindern Kissenschlachten machte und die Kinder meinten der G. sei albern. Eine gemeinsame Freundin, eine schon ältere Frau wurde in gleichem Zuge ebenfalls angezeigt, weil sie auf meiner Seite stand. Gegen diese beiden wurde insgesamt zwei Jahre ermittelt. Der junge Mann hat nun einen Schaden für sein ganzes Leben, seine Schwester ließ ihn nicht mehr mit ihrem kleinen Sohn spielen, denn es könnte ja etwas dran sein. Er verlor seine Arbeitsstelle und hatte große Mühe wieder in das normale Arbeitsleben zurückzufinden. Nun heißt es: Sie habe Plastikteile in Form von männlichen Geschlechtsteilen beim Sohn im Zimmer gefunden. Ihrer Schwester gab sie zusätzlich auf, mich anzuzeigen wegen versuchter Vergewaltigung. Ihre Schwester blieb aber bei der Wahrheit, verneinte dies bei der Polizei und bestätigte dann auch, daß die Kinder wochenlang auf den Satz trainiert wurden: "Der Papa faßt an meinen Pipi und Popo und Muschi und Popo". Sie gab sogar an, wo meine Ex-Frau in ihrem Beisein die Vibratoren gekauft hatte mit der Bemerkung: "Damit würge ich dem Heinz eine rein." Ende September kommt meine Schwiegermutter zu mir und sagt mir Folgendes: "Ich war bei der E. und sagte zu ihr: "Das kann doch nicht stimmen was du dem H. anhängen willst ..." Antwort: "Nein Mama, aber anders bekomme ich ihn nicht aus dem Haus." Sie wolle die Kinder nicht mehr, sie sollen bei einer Pflegefamilie aufwachsen, damit er sie nicht hat. "Damit kann ich ihn am meisten treffen!" Dies versicherte mir meine Schwiegermutter per eidesstattlicher Versicherung und sagte dies auch noch vor Gericht aus. Meine daraufhin folgende Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede wurde eingestellt mit der Begründung: "Man könne der Frau nicht nachweisen, daß Sie wider besseres Wissen gehandelt habe und man muß der Besorgnis der Mutter Rechnung tragen, es sei ihr gutes Recht und ihre Pflicht einem Verdacht nachzugehen, um ihre Kinder zu schützen!" Eine Vertreterin des Jugendamtes teilt mir klipp und klar mit: "Sie bekommen die Kinder sowieso nicht, weil sie ein Mann sind." !!! Nov. 1996: Sie redet sich auf die Psychologen heraus, daß die den Verdacht äußerten, daß ich den Kindern etwas getan haben soll. Die Psychologin des Jugendamtes bemerkt, daß die Kinder beeinflußt sind und daß der Vorwurf des Mißbrauches von der Ehefrau als Waffe im Scheidungskrieg verwandt wird. Trotzdem stellt sie fest: Man kann Herrn Z. nicht nachweisen, daß er den Kindern etwas getan hat, aber die Kinder gehören vom Vater getrennt. (Mitte September wurden meine Kinder, die ich immer noch alleine betreute, wie erwähnt in einer Nacht und Nebelaktion in Absprache mit dem Jugendamt K., aus dem Kindergarten geholt und zu einer stadtbekannten Alkoholikerfamilie gebracht. Das Jugendamt droht mir, wenn ich die Kinder mit Gewalt besuchen würde, würde ich die Kinder überhaupt nicht mehr sehen.) In dem Prozess wird vom Richter vorgeschlagen, daß die Kinder zu einer Pflegefamilie kommen sollen. Ich stimme dem zu, um die Kinder aus dem Bereich der Säufer zu bringen. In einem Kaufmarkt trifft meine Schwiegermutter diese Person mit meiner Tochter (sie durfte die Kinder auch nicht mehr sehen), die Kleine ruft immer wieder, "der S. liegt im Krankenhaus". Die Schwiegermutter ruft mich an und wir machen uns in ganz Bayern auf die Suche nach meinem Sohn. Als ich Ihn fand, ging ich zuerst an meinem Sohn vorbei. Ich erkannte ihn auf den ersten Blick nicht mehr, so abgemagert und heruntergekommen war er. Erst als er mich "Papa" rief, erkannte ich ihn. Meine Frau erfuhr von meinem Besuch und nahm das Kind auf eigene Verantwortung aus der Klinik. Ich intervenierte energisch beim Landrat und meine Kinder kamen zu der Pflegefamilie. Meine Ex-Frau kommt mit vier Freunden und läßt mich in unserem Haus zusammenschlagen, um an unsere Hunde zu kommen, die sie einschläfern lassen will. Ich ging zur Polizei und erstattete Anzeige. Diese sagten zu mir: "Wir sind schon von Ihrer Frau informiert worden, daß sie ins Haus rausfährt um Sachen zu holen und daß Sie zum Beschweren kommen werden." Auf meinen Hinweis, daß ich zusammengeschlagen wurde, meinte der Polizist: "Da sieht man aber nicht viel, gehen sie zu einem Arzt und lassen Sie sich ein Attest ausschreiben." Meine Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil kein Öffentliches Interesse vorliege und dies alles unter den Vorgang fällt: "Eheliche Auseinandersetzungen im Scheidungskrieg". Anfang Dezember wird auf mich geschossen, als ich in der Speisekammer war. Ich verließ diese gerade als die Fensterscheibe zusammenfiel. Ich entdeckte am Boden ein total deformiertes 6,5mm Projektil. Die Häuser der Freunde meiner Ex-Frau wurden durchsucht und ein Gewehr sichergestellt. Und dann schlief alles ein und es wurde alles eingestellt. Auf Nachfragen hieß es von der Staatsanwaltschaft: Es könne ein Bleiteil sein, das von einem vorrüberfahrenden Fahrzeug mit dem Reifen aufgenommen wurde und in unser Fenster geschleudert wurde. Ziel meiner Frau war es, mich von allen Leuten und Freunden zu isolieren. Ab Mitte Dezember '96 durfte ich die Kinder alle zwei Wochen unter ständiger Bewachung für zwei Stunden sehen. Januar 97: Erster früher
Scheidungstermin. April "97: Familienrichter fordert ein neues Gutachten an. 14. Mai 97: Erster Termin mit
der Gutachterin. Das Gutachten dauert bis zum Oktober. In dem Gutachten
steht dann: 23. Okt '97: Scheidung! Der Familienrichter befragt meine Kinder, obwohl er sogar selbst vermerkt, daß die Kinder verängstigt sind, wie es ihnen bei der Pflegefamilie gefällt. Die Kinder vermerken: "Die haben einen schönen Schuhschrank !" Dies gibt dem Richter die volle Überzeugung, daß es den Kindern bei der Pflegefamilie gut geht. Der Richter spricht mir das Sorgerecht zu, das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird aber beim Jugendamt belassen. Meine Rechtsanwältin fragt den Vertreter des Jugendamtes, wann wir die Kinder abholen dürfen? Antwort: "Überhaupt nicht!" Frage: "Warum nicht?" Antwort: "Weil ich das so entscheide!" Ich selbst habe in der Zwischenzeit eine neue Lebensgefährtin gefunden und habe wieder geheiratet. Richter und Jugendamt gehen auf meine jetzige Frau und ihre beiden Töchter los: Das ging so weit, daß die große Tochter suizidgefährdet war. Denn das Jugendamt kam sogar in unser Haus und sagte zur großen Tochter: "Dir gefällt es doch nicht mehr bei deiner Mutter, komm mit uns. Wir sorgen für ein schönes Plätzchen, wo du Freundinnen hast. Hier bist Du fremd." Ich warf den Jugendamtsvertreter, der leider auch für meine Kinder zuständig ist, aus dem Haus.. Auf unsere Beschwerde bei der Familienministerin hin bekamen wir die Mitteilung: "Der Herr K. war nie bei uns, weil der zu diesem Zeitpunkt im Urlaub war." Der Familienrichter übernahm die Meinung des Jugendamtes, die darin gipfelte: "Das Mädchen S., zu dem Zeitpunkt 12 Jahre alt, darf mit meinen Kindern nicht zusammenkommen, weil es von ihrem leiblichen Vater tatsächlich sex. mißbraucht wurde." Die Therapeutin von S. war entsetzt über diese Meinung. Das Zusammenleben mit diesem Mädchen, ihrer Schwester und meinen Kindern ist im besten Maße normal. Sie fühlt sich als die große Schwester und sie wird auch von meinen Kindern als die große Schwester voll akzeptiert. Nun ist S. 14 Jahre alt und hat die normalen Schwierigkeiten mit der Pubertät (passt der Lippenstift zu mir und wenn die Backstreet Boys kämen, ob Nick sie beachten würde - auch damit kann man als Eltern graue Haare bekommen!) Nov. 97: Das Jugendamt teilt mit: Die Kinder sollen über einen Zeitraum von einem Jahr bei der Pflegefamilie bleiben, dann soll ein neues Gutachten erfolgen und das Familiengericht neu entscheiden. Denn sie wollen erst sehen, ob meine neue Beziehung hält. Dieser Bescheid wird von uns nicht akzeptiert, denn es werden neue Angriffe auf meine neue Familie gestartet. Klage beim Familiensenat in Regensburg gegen das Einsetzen des Jugendamtes K. als Aufenthaltsbestimmungspfleger. Weitere Klage beim Obersten Bayerischen Landesgericht. Abgeschmettert! Begründung: Herr Z. wolle ja nur seine Kinder zurück haben und dafür ist das Familiengericht zuständig. Zur gleichen Zeit: Klage gegen den Aufenthaltsbestimmungsrechtsentzug beim OLG Nürnberg: Aufgrund der erst neuen Beziehung des Herrn Z. und den Erlebnissen der Tochter S. schließen wir uns dem FamG. K. an und lassen der Entscheidung des Jugendamtes K. Raum. Der weitere Weg zum BGH wird gesperrt. Klage beim Bundesverfassungsgericht:
April - Juli 98: Das Jugendamt teilt uns mit, die Kinder dürfen nicht zu mir, weil unser Haus zu alt wäre und zu klein wäre. (Ich hatte aber das Haus neu renoviert und ein weiteres Kinderzimmer eingezogen, somit hatte jedes der Kinder ein eigenes Zimmer in der Größe zwischen 11-14 qm.) Der Besitzstand des Hauses sei nicht geklärt und ein Umzug wäre für die Kinder abträglich. (Das Haus wurde meiner Ex- Frau von dem gleichen Familienrichter zugesprochen und ich pachtete einen großen, voll neu renovierten Bauernhof, in dem wieder alle Kinder ein eigenes Zimmer hatten.) Wir forderten eine große Konferenz, wann die Kinder endlich zu uns kommen und was das Jugendamt noch alles stört, was eine Rückführung der Kinder in die Ursprungsfamilie verhindert. Dem folgt eine sogenannte große Helferkonferenz. Anwesend: Ex - Frau mit neuem Ehemann und Rechtsanwältin, vier Leute vom Jugendamt, meine neue Ehefrau, meine Rechtsanwältin, die Pflegemutter mit Mann. Dabei kam heraus: Ich solle meine Erziehungsfähigkeit steigern. Zu diesem Zweck solle ich eine Erziehungsberatungsstelle aufsuchen (am besten Frau H.) und dann ein Gutachten erstellen lassen. Auf unsere Einwände, daß dies ja ein Privatgutachten sei, was man dann ja wieder anfechten würde, wurde Einstimmigkeit darüber erzielt, daß das Gutachten anerkannt werden würde. Des weiteren meinte das Jugendamt, dies sei einer der Punkte. Auch auf hartnäckigstes Nachfragen, war das Jugendamt nicht bereit zu sagen, wann das geklärt sei, ob dann die Kinder wieder zu mir kommen würden. Meine Ex-Frau meldet plötzlich ebenfalls Interesse an den Kindern an und wollte auch zu einer Erziehungsberatungstelle gehen. Ihr jetziger Mann ist arbeitslos, unser ehemaliges Haus hat sie ruiniert, in dem sie die Fenster rausschlug und über den Winter reinschneien ließ. Das Haus steht vor der Versteigerung, wenn sie 4 Raten an die Bank nicht bezahlt. Die Pflegefamilie fordert, daß die Kinder ein weiteres Jahr bei ihnen sein sollen, denn es gehe ihnen gerade so gut. Der Hintergrund ist der: Sie haben sich ein Haus gekauft, deren Monatsbelastung 3600.-DM beträgt. Selber haben sie 6 Kinder. Der Mann verdient 4100.-DM. Meine Zwillinge bringen
2880.- DM monatlich an Steuergeldern!!! 13.620.- Einkommen - da kann man sich auch ein Haus für 750.000.- leisten. Ich habe Bestätigungen, daß die Kinder geschlagen werden. Dies wird unter den Tisch gekehrt. Meine Tochter muß auf einer Matratze auf dem Boden schlafen. Interessiert keinen. Der Familienrichter bezeichnete mich als streitsüchtig und bemerkte dazu: In einer Jugendherberge würden die Kinder auch auf einer Matratze schlafen und die Kinder würden keinen Schaden davon nehmen. Ich führte an, daß mein Sohn eine Allergie hat, die man im Auge behalten muß. Die Pflegefamilie ging zu einem Naturheilmediziner. Diese Wollsocke stellte nichts davon fest, machte aber auch keine Tests mit dem Jungen. Die Allergie wurde von einer Hautärztin festgestellt. Aber auch die Kindesmutter spielte dies herunter - zum Schaden unseres Kindes. Als ich die Befunde nachreichte, wurden diese angenommen und nie mehr zur Sprache gebracht. Bei dem Scheidungstermin am 23.10.97 waren die Kinder schon seit dem 2.12.96 bei der Pflegefamilie. Bei diesem Termin versuchte die Pflegemutter mir anzuhängen, ich hätte den Kindern etwas getan. Ich konnte aber nachweisen, daß ich zu keinem Zeitpunkt, auch ab dem Zeitpunkt wo ich die Kinder wieder alleine zu mir nach Hause nehmen durfte mit den Kindern nie alleine war. Ich konnte dies lückenlos beweisen. Es war immer jemand anwesend. Diese Falschanschuldigung wurde vom Richter hingenommen, ohne mich in meinen persönlichen Rechten zu schützen. Jetzt am 19.2.99 gab die Pflegemutter an, meine Kinder hätten gestohlen, und da hätte es gekracht. Sie vergaß aber zu sagen, daß die Kinder erst von ihr und dann von ihrem Mann geschlagen wurden und ihnen angedroht wurde, wenn sie dies noch mal machen würden, würden sie mit der "Gummiwurst!" aufgemischt. Dies ist vorsätzliche Körperverletzung. Ich wandte mich an Herrn Prof. Klenner und ließ mich drei Tage lang testen. Mit dem Ergebnis, daß ich keine Gefahr für meine Kinder bin, und daß viele Leute - vieles an mir gutzumachen hätten. Ich wandte mich an das Kinderschutzzentrum München, dessen Träger der Deutsche Kinderschutzbund ist, mit der Bitte, meine Erziehungsbefähigung zu steigern. Beide - die Leute vom Kinderschutzzentrum, ebenso Prof. Klenner, schüttelten den Kopf über das eigenartige Ansinnen. Das Kinderschutzzentrum München setzt sich mit dem Jugendamt K. ins Benehmen und wollte herausfinden, auf was es dem Jugendamt ankommt. Die Antwort des Jugendamtes: "Ja, genau wissen wir das auch nicht, man solle halt mit mir ein Programm erarbeiten!" Die Stellungnahme des Kinderschutzzentrum München lautet: "Der Aufenthalt der Kinder bei der Pflegefamilie ist nicht mehr förderlich und die Kinder sollten zum Vater". Mit dem erklärten Willen meiner Kinder, die immer wieder sagen: "wir wollen zu unserem Papa". Jede Aussage, jedes Gutachten, jeder Beweis, die für mich sprechen, werden unter den Tisch gekehrt und nicht beachtet. 19.02.99 Neuer Prozess: Der Richter gibt ein neues Gutachten in Auftrag, in dem er festgestellt haben will: "Wie groß ist die Kindeswohlgefährdung beim Kindsvater?" Ob es nicht besser sei, die Kinder zur Kindesmutter zu geben und mir das Sorgerecht wegzunehmen (Obwohl meine Ex-Frau mittlerweile als stadtbekannte Säuferin bekannt ist und gegen sie wegen Handels mit Drogen ermittelt wird). Wenn meine Kinder den Wunsch äußern, zu mir zu wollen, dann bezichtigt mich das Jugendamt, daß ich die Kinder beeinflußt habe. Wenn die Kinder berichten, daß sie geschlagen werden, dann ist das laut Jugendamt eine Übertreibung der Kinder. Wenn die Kinder aufgedreht sind und auf Bäume steigen, dann ist das für das Jugendamt der Beweis, daß ich die Kinder beeinflusse. Wenn, wie geschehen, meine Kinder bei mir über Nacht sind und sie nach dem zu Bettgehen sich noch Geschichten erzählen und mit einer Taschenlampe Kreise an die Zimmerdecke malen, habe ich laut Jugendamt meine Aufsichtspflicht verletzt. Den Kindern ist vom OLG Nürnberg, der Vorsitzenden Richterin, eine kriminelle Zukunft vorausgesagt worden. Warum, daß wußte anscheinend nur sie. Meine Kinder sind gefährdet und haben nun auch noch resigniert. Bei dem letzten Besuch meiner Kinder sah der Junge eine Werbung über den EURO im Fernsehen. Er fragte mich, ob wir dieses Geld bekommen und wann. Ich sagte in ca. zwei Jahren. Daraufhin sagte er: "Dann bin ich fast 10 Jahre alt. Dann brauch´ ich es sowieso nicht mehr". Ich fragte ihn warum denn. Antwort: "Bis dahin kann soviel geschehen, da bin ich sowieso nicht mehr da!" Nun haben das Jugendamt und die Pflegemutter das erreicht, was sie immer angestrebt haben: angepaßte Kinder, die nicht mehr an ihre Eltern glauben und wie Roboter agieren. Daß dabei Kinder zugrunde gehen, egal, Hauptsache man hat dem Jugendamt seine Arbeit gegeben, damit sie nicht rot werden, wenn sie ihren Gehaltsscheck erhalten und der Pflegefamilie ermöglichen sich ein Dreifamilienhaus mit 18 qm Grund zu kaufen und abzuzahlen. Meine Kinder gehen vor die Hunde und das Jugendamt und der Familienrichter sehen dabei zu und sind zufrieden, denn wenn man ihnen Fehler nachweist, wird dieser sofort unter den Tisch gekehrt oder von den vorgesetzten Dienststellen gedeckt. Oder es wird die berühmte Karte gezogen: "Wir sind der Anwalt der Kinder. Wir arbeiten nur zum Wohle des Kindes !" Der Vorgang ist nun mittlerweile vier dicke Ordner voll, und es wird weitergehen. Denn ich kämpfe
gegen ein korrumpiertes Jugendamt, das nur seine Zwecke verfolgt, die
da sind, daß am Freitag um 5 vor 12 alle wie die Ameisen nach Hause
in das Wochenende laufen, gegen einen Familienrichter, dem es absolut
an Lebenserfahrung mangelt und der nicht in der Lage ist eigene Entscheidungen
zu treffen, der den Weg des geringsten Widerstandes nimmt, um vor seinen
Vorgesetzten gut dazustehen. An das Bayerische
Justizministerium 09.03.1999
1993 bis heute
Überlange Verfahrensdauer - der unberechtigte Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs durch die Mutter Sehr geehrter Herr Staatsminister Sauter, mein Fall, der sich z.Z. in Bayern im Großraum München abspielt, dürfte sich zu einem Musterfall für Deutschland entwickeln. Er dürfte schon jetzt gegen jedes Menschenrecht verstoßen und international auf großes Interesse stoßen. Begonnen hat alles 1993, wo ich als nichtehelicher Vater ein Umgangsrecht für meine Tochter beantragt habe und es auch bekam. Vorher habe ich fünf Jahre mit der Mutter und meiner Tochter gemeinsam zusammengewohnt. Nachdem ich ein Umgangsrecht bekommen sollte, brachte die Mutter nach sieben Jahren den taktischen Mißbrauchsvorwurf ein. Dann ging die Mutter nach erfolgreichem Beschluß für den Vater in die Beschwerde. Die Mutter entwickelte nun einen Gerichtstourismus, sodaß alle Instanzen öfters durchlaufen wurden. Mittlerweile bin ich seit 1993 bei dem vierzehnten Gericht angelangt und es hat bis heute kein richtiger Umgang stattgefunden. Das gerichtliche Gutachten, das der zuständige Richter in Auftrag gab und 1995 erstellt wurde, sagt aus, der Kontakt zum Vater ist unbedingt wieder herzustellen, da sonst Schäden bei dem Kind zu erwarten sind. Die Mutter ignorierte Gerichtsbeschlüsse und spricht dem Richter die Kompetenz ab. Der Richter, der mir das Umgangsrecht gab, wurde als Rufer der Wüste von ihr beschimpft. Die Mutter brachte in jeder Instanz den sexuellen Mißbrauch ein, der von allen Gerichten für null und nichtig erklärt wurde und eine Taktik der Mutter war. Die Mutter bewegt sich nun in feministischen Kreisen. Bei einem begleiteten Umgangstermin buchte sie Frau AH vom Deutschen Jugend Institut neben anderen Personen zur Umgangsverhinderung mit. Zu Frau H, die aus
Steuermitteln beim Deutschen Jugendinstitut bezahlt wird, steht in der
feministischen Zeitschrift EMMA: Frauenliebe - Frauenglück.
Die Mutter brachte
in einer Gerichtsverhandlung den Mißbrauchspapst von München
ein, mit Namen Dr. J. Ich habe das Gefühl, in der Bayerischen Gerichtsbarkeit haben Mütter nach Belieben einen Freifahrtschein und können Gerichtstourismus betreiben, ohne daß ein Richter nach dem Wohle des Kindes fragt und sich darum kümmert, daß das Kind seinen Vater wiedersehen kann. Ein Umgang des Vaters ist nicht durchzusetzen. Mein Fall zeigt es ganz deutlich, denn seit 1993 bis heute ist es keinem Gericht gelungen, die Mutter zu einem Umgang zu bewegen. Somit bleibt ein Kind auf der Strecke und die Gerichtsverfahren dauern Monate und Jahre. Ob nun ein Kind nach seinem Vater schreit, interessiert keinen Richter. Was nützt es, wenn der Vater ein Umgangsrecht bekommt und die Mutter verweigert alles. Richter wie Jugendämter haben nicht das gesetzliche Werkzeug um einer umgangsverhindernen Mutter beizukommen. In Familienangelegenheiten darf alles gesagt werden und somit kann die Mutter Richter und Väter beschimpfen. Meine Tochter hat mittlerweile schon mit Selbstmord gedroht, wenn sie mich sehen muß. Früher ist sie auf mich zugelaufen und hat mich umarmt. Heute sagt sie zum Vater, "diese alte Pest". Sehr geehrter Herr Staatsminister Sauter, sollten Sie an diesem Fall interessiert sein, der garantiert bald in Straßburg oder Genf sein Recht suchen wird, bin ich gerne bereit weitere Unterlagen zu schicken. Es kann nicht sein, daß ein Vater seit 1993 um sein Kind kämpfen muß und nach vierzehn Gerichtsinstanzen nur noch Kinderelend vorfindet. Hochachtungsvoll (Unterschrift) |