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dpa-Meldung vom 29. März 1998:
Flachslanden/Nürnberg (dpa). Der einzige freigesprochene Angeklagte im sogenannten Flachslanden-Prozeß um Kindesmißbrauch hat 123.000 Mark Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Der Familienvater war 1993 ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gekommen. Zwei Jahre später wurde er in einem der größten Verfahren um sexuellen Mißbrauch von Kindern in Deutschland in allen Anklagepunkten entlastet. Das Geld erstritt sich der Industriemeister vor dem Oberlandesgericht Nürnberg in zweiter Instanz, teilte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mit.
Im Sommer 1993 waren der Mann sowie 18 andere Männer und Frauen in dem kleinen mittelfränkischen Dorf Flachslanden wegen sexuellen Mißbrauchs verhaftet worden. 13 von ihnen erhielten Haftstrafen von bis zu 14 Jahren. In mehreren Fällen wurde die Anklage nicht zugelassen. Damit war nicht nur der Ruf des Industriemeisters ruiniert, sondern er verlor auch seinen Arbeitsplatz. 1995 sprach ihn das Landgericht Ansbach in allen Punkten frei. Die Aussagen der 14jährigen Hauptbelastungszeugin seien zu ungenau gewesen, hieß es zur Begründung.
Nach dem Freispruch verklagte der Mann den Freistaat Bayern auf Schadenersatz in Höhe von 380.000 Mark. In erster Instanz bekam er lediglich 68.000 Mark zugesprochen. Mit dem zweiten Urteil kamen die Richter zu dem Entschluß, daß zwischen Untersuchungshaft und der anschließenden Arbeitslosigkeit ein Zusammenhang besteht. Der Industriemeister wurde erst wieder eingestellt, als das Gericht ihn freigesprochen hatte. Mit dem Geld seien Haftentschädigung, Verdienstausfall und sonstiger Schadenersatz abgegolten.
Vergleiche zum Schadensersatz bei falscher Begutachtung und sexuellem Mißbrauchsvorwurf:
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