Mainz. Staatsanwältin Heike Funke hatte zuvor in ihrem Plädoyer eingeräumt, drei Jahre und vier Monate nach dem Beginn der Ermittlungen hätten die Vorwürfe gegen das Ehepaar nicht hinreichend belegt werden können. Sie beantragte wie die Verteidigung Freisprüche.
Der Vorsitzende Richter Hans Lorenz: "Es spricht vieles, wenn nicht alles dafür, daß die Angeklagten von der Wormser Beschuldigungslawine mitgerissen worden sind in dieses Verfahren." Kein unberechtigter Vorwurf sei jedoch so schwer zu entkräften wie der des sexuellen Mißbrauchs, meinte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Die Angeklagte sagte in ihrem Schlußwort unter Tränen: "Wir haben uns nie zur Wehr gesetzt, wir haben alles über uns ergehen lassen, obwohl unsere Existenz und unser Seelenleben zerstört wurden." Die Verteidiger hoben die schweren sozialen und psychischen Belastungen hervor, denen die zu Unrecht Beschuldigten während des Verfahrens ausgesetzt gewesen seien.
Den staatlichen Ermittlern warfen die Verteidiger vor, sie hätten das Augenmaß verloren. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 25 Menschen des sexuellen Mißbrauchs an insgesamt 15 Kindern in Worms angeklagt.
Eine beschuldigte Großmutter starb in der Untersuchungshaft. Elf Angeklagte waren vor Weihnachten und im Januar mit unterschiedlichen Begründungen freigesprochen worden. Das Verfahren gegen die beiden gestern freigesprochenen 28jährigen war von einem dritten Prozeß mit noch elf Angeklagten abgetrennt worden.
Die Verteidiger räumten ein, die Staatsanwaltschaft habe aus ihrer Sicht "im guten Glauben" gehandelt. "Hier hat niemand versucht, einen Unschuldigen zu verdächtigen", sagte Rechtsanwältin Karin Brands. Die Ankläger hätten jedoch bei den Ermittlungen "blinden Eifer" an den Tag gelegt. Dies berge die Gefahr, neue Opfer zu schaffen. Die Eltern und ihr inzwischen siebenjähriger Sohn hätten weder Kindergeburtstage zusammen feiern, noch seine Einschulung gemeinsam erleben können. (dpa)
Kommentar in der Frankfurter Neuen Presse
Kurz vor dem Ende jenes peinvollen Prozesses vor dem Mainzer Landgericht gegen ein Ehepaar, daß des Kindesmißbrauchs angeklagt war, muß es auch der Staatsanwältin gedämmert haben: Sie stand mit leeren Händen da. Verdächtigungen statt handfester Beweise. Die Staatsanwältin, deren Behörde das Ehepaar über drei Jahre lang unnachsichtig verfolgt hatte, bat um das einzig mögliche Urteil: Freispruch.
Die Richter konnten gar nicht anders. Hans Lorenz, der Vorsitzende, sagte präzise, wie er die Arbeit der Ermittler beurteilt: "Es spricht vieles, wenn nicht alles dafür, daß die Angeklagten von der Wormser Beschuldigunglawine mitgerissen worden sind in dieses Verfahren". Das war keine Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft, sondern ein Kinnhaken. Und es hilft dem freigesprochenen Ehepaar nicht viel weiter, wenn die Verteidigung generös einräumt, die Staatsanwaltschaft habe - immerhin - nicht vorsätzlich, sondern nur "in blindem Eifer" gehandelt.
Zurück bleiben zerstörte Existenzen, beschädigte Seelen und bei allen, die den Prozeß verfolgten die heiße Hoffnung, nie unschuldig ins Räderwerk dieser Justiz zu geraten. Zurück bleibt auch eine gehörige Portion Wut angesichts der Gewißheit, daß jene, deren Unfähigkeit bei den Ermittlungen das Leid erst angerichtet hat, ohne Strafe und mutmaßlich ohne jedes Schuldgefühl bleiben werden. Das aber ist häufig so, wenn Gesinnung die Gerechtigkeit ersetzt. Wenigstens hat sich das Gericht nicht täuschen lassen.
Der Freispruch der Richter allein aber kann zerstörte Existenzen nicht wieder aufbauen. Trotz des Richterspruchs bleiben die Eltern ihr Leben lang bestraft. Und ihr kleiner Sohn auch. Dies aber ist das Allerschlimmste.