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Kölnische Rundschau vom 23.10.97
Ein Fall des angeblichen Kindesmißbrauchs, der das Bonner Landgericht gestern in große Aufregung versetzte und auch nach dem aufsehenerregenden Urteil zu heftigen Diskussionen führte: Wegen sexuellen Mißbrauchs seines damals achtjährigen Sohnes hatte das Euskirchener Schöffengericht einen 36jährigen Schlachter aus Euskirchen vor zwei Jahren zu vier Jahren Haft verurteilt.
Gestern wurde der Vater nach umfassender Beweisaufnahme freigesprochen. Zwei namhafte Sachverständige hatten die auch im Berufungsverfahren belastende Aussage des inzwischen 15jährigen Jungen als nicht glaubwürdig erklärt und bei ihm einen "derartigen Realitätsverlust" festgestellt, daß darauf eine Verurteilung nicht gestützt werden könnte. Viele seiner Gewaltdarstellungen seien hoher Wahrscheinlichkeit nach brutalen Videofilmen entnommen.
Hat der Haß auf den Vater, der sich schon damals von der Familie getrennt und einer neuen Frau zugewandt hatte, zu der belastenden Aussage des Jungen geführt? Auf diese Frage wußte im Endeffekt auch die Bonner Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Suchan keine zweifelsfreie Antwort. Fest stand für das Gericht allerdings, daß der Junge, der jetzt unter Ausschluß der Öffentlichkeit vernommen wurde, nachweislich Lügen erzählte. Und wenn er vom Vorsitzenden auf die Absurdität seiner Behauptungen hingewiesen wurde, bekamen die Richter kurz und bündig die Antwort: "Aber trotzdem".
Der Konflikt begann, als sich der damals achtjährige Junge Februar 1991 im Heim für verhaltensgestörte Kinder einer Erzieherin anvertraute. Wie ernst die Pädagogin seine "haarsträubenden" Vorwürfe nahm, läßt sich vielleicht daran erkennen, daß das Kind weiterhin alle zwei Wochen zum Wochenende unbeanstandet von seinem Vater abgeholt wurde. Erst ein knappes Jahr später wurden die Behörden hellhörig: Aber nicht etwa, weil der Junge sie von seinen angeblich schrecklichen Erlebnissen überzeugt hatte. Die Strafanzeige wurde erstattet, nachdem der Vater erklärte, er könne seinen Sohn nicht mehr abholen. Seine Ehefrau wolle sich von ihm scheiden lassen, wenn er den als ausgesprochen schwierig und frech geltenden Jungen weiter ins Haus bringe.
Drei Jahre später wurde der Schlachter, der die Taten heftig leugnete, vom Euskirchener Schöffengericht zu vier Jahren Haft wegen sexuellen Mißbrauchs seines Sohnes verurteilt. Das Bonner Landgericht dagegen war jetzt vom Wahrheitsgehalt der Aussage des Jungen nicht mehr überzeugt.
Verunsichert dürften Juristen übrigens in Zukunft zunehmend durch die bedrückende Erkenntnis des Chefarztes der Nürnberger Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Professor Jörg Wiese, sein, der kürzlich erklärte: Immer mehr Kinder sorgen mit ausgedachten Geschichten für Schlagzeilen. Diese Erzählungen seien "wie Hilfeschreie nach mehr Aufmerksamkeit". In vielen Fällen übten Kinder damit unbewußt Rache an Eltern oder Freunden.