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Der Spiegel Nr. 43 vom 19.10.98 S. 100-102 - Strafjustiz (Hervorhebungen nachträglich eingefügt.)
Giftiges Klima
Ein Sozialpädagoge wurde seit 1993 verdächtigt,
Kinder mißbraucht zu haben. Jetzt wurde er freigesprochen. Wie kam
es dazu? Von Gisela Friedrichsen
Der Frankfurter Rechtsanwalt Jürgen Fischer hält nichts vom sogenannten Lügendetektor. Ein Strafverteidiger, sagt er, solle seine Arbeit tun und nicht auf eine Maschine schielen, die in der Strafprozeßordnung nicht vorgesehen ist. Er hat seinem Mandanten Gul Wali, heute 45, einem seit 23 Jahren in Deutschland lebenden Afghanen, die Untersuchung mit dem Polygraphen nicht nahegelegt.
Fischer hat auch im Fall Wali seine Arbeit getan und sorgfältig verteidigt wie immer. Dafür hat er, nach zwei abgebrochenen Anläufen, 72 Sitzungstage in Kauf genommen, das bedeutete eine Prozeßdauer von insgesamt zwei Jahren. Fünf Jahre lang war sein Mandant Ziel der Ermittlungen und der Strafverfolgung. Jetzt wurde er freigesprochen. Das ersetzt ihm zwar nicht die verlorenen Jahre und heilt auch nicht seine Wunden. Aber dieser Freispruch hat ihn, der als übelster Kinderschänder gebrandmarkt worden war, immerhin rehabilitiert. "Vom Verdacht ist nichts übriggeblieben", urteilte das Gericht.
Wali kommt 1975 in die Bundesrepublik, lernt die Sprache und erwirbt 1989 das Diplom im Fach Sozialpädagogik. Anschließend arbeitet er unter anderem als Altenpfleger, auch als Flüchtlingsbetreuer am Frankfurter Flughafen. Er heiratet eine Deutsche, ein Sohn kommt zur Welt. 1992 bewirbt er sich als Erzieher in einem Kindergarten in Neu-Anspach bei Frankfurt am Main. Für diese Arbeit ist er nicht ausgebildet. Dafür aber kann er den Sohn mit zur Arbeit nehmen, denn die Mutter ist berufsbedingt häufig auf Reisen.
Der Kindergarten, eine kommunale Einrichtung, zieht in ein schönes neues Haus. Es zieht aber auch die notorische Personalnot mit. Das Team ist nicht eingespielt. Es gibt Ausfälle wegen Krankheit. Die Leiterin ist schwanger und scheidet bald aus. Ein erzieherisches Konzept gibt es nicht. Und mittendrin ein Mann.
Die Kindergruppen sind groß. Wali übernimmt die "lgelgruppe", das sind 25 Vier- bis Fünfjährige. Bald stellt sich heraus, daß er anders umgeht mit den Kindern, mal freier, mal autoritärer als die Frauen. Die Kinder gehorchen bei ihm besser. Eine Erzieherin verbreitet das böse Wort von "psychischer Abhängigkeit".
Die Mitarbeiterinnen beschweren sich. "Er macht, was er will", klagt eine. "Er entzieht sich meiner Aufsicht, er untergräbt meine Autorität", grämt sich die neue Leiterin, eine 25jährige. Sie hält ihm vor, er nehme sie als Frau nicht ernst. Animositäten entwickeln sich. "Schon die Art, wie er geht, nervt mich", seufzt eine Kollegin. Wali ist höflich, auch davon fühlen sich die Frauen provoziert: "Ich durfte nicht einmal hinter ihm durch die Tür gehen."
In einem Kindergarten prallen Probleme aufeinander wie überall, wo auf engstem Raum eine Aufgabe zu bewältigen ist. Da gibt es die Gemeinde. Da ist das Team mit seinen Unverträglichkeiten untereinander. Da sind die vielen Kinder mit ihren strapaziösen Eigenheiten. Und die Eltern: Die einen erwarten, daß ihr Kind auf die Schule vorbereitet wird. Andere wollen, daß Lieder gesungen und Märchen erzählt werden. Wieder andere erwarten freies, kreatives Spiel.
Wali stammt aus einem anderen Kulturkreis. "Die Kinder durften bei ihm alles", heißt es noch heute von den Kolleginnen. Raufereien ließ er zu. "In anderen Teilen der Erde schießen Kinder aufeinander", belehrt er die jungen Frauen, "das müssen die Kinder untereinander ausmachen."
Eine neue Kollegin wird Wali zugeteilt für die "Igelkinder", von denen manche als besonders auffällig gelten. Er kennt die Frau aus Supervisionssitzungen. Sie ergreift für ihn Partei, weil er ihr "unglücklich" vorkommt. "Die Kolleginnen machten seine Arbeit schlecht und boykottierten ihn. Sein Verhalten, sich ständig angegriffen zu fühlen, ist das typische Verhalten von Mißbrauchsopfern", weiß sie. Wali ein Mißbrauchsopfer? Angeblich werden Opfer später ja selbst Täter.
Was Wali nicht wußte: Bei seinem Supervisor hatte die neue Kollegin gerade eine vier Jahre währende Therapie beendet und dabei entdeckt, ab dem Alter von drei Jahren durch einen Angehörigen mißbraucht worden zu sein. "Wie lange dauerte der Ihnen angetane Mißbrauch?" fragt Verteidiger Fischer. "Ich weiß nicht, ob bis zu meinem 7. oder bis zu meinem 17. Lebensjahr", antwortet sie vor Gericht.
Am 10. Mai 1993 - Wali sucht wegen des immer giftiger werdenden Klimas schon eine neue Arbeitsstelle - kommt es zu einer Szene, der die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt eine "Schlüsselfunktion" zumaß. Zu Besuch im Kindergarten war eine Delegation aus Bosnien, an der Spitze ein Priester. Die Kinder waren aufgeregt, das Haus steckte voller Leute. Ein kleiner Junge weint, er muß zur Toilette. Wali geht mit. Als das Kind wiederkommt, ist es blaß und muß würgen.
Etwa zur gleichen Zeit erzählt ein kleiner Junge zu Hause beiläufig: "Ich war auf einem großen Karussell, das ging bis in den Himmel, das Karussell. Das Karussell hat sich auf die Toilette gesetzt und Aa auf die Toilette gemacht und dann den Penis in den Mund genommen und das Pipi getrunken." Entsetzte Ratlosigkeit, Gerede.
Dieser Junge neigte seit längerem zum Einnässen, besonders, wenn er ins Spielen vertieft war oder schlief. Er lebte bei seiner Großmutter, nur am Wochenende hielt er sich bei der Mutter und deren neuem, jähzornigem Ehemann auf. Von allen Seiten wurde der Junge ausgeschimpft, weil er immer wieder in die Hose machte. "Warum gehst du nicht aufs Klo", herrscht ihn eines Tages die Großmutter an, als sie frische Kleidung in den Kindergarten bringt. "Weil da ein großes Tier mit spitzen Zähnen ist", antwortet er kleinlaut.
Nun bricht Panik aus. Das Kind, das würgen mußte! Die "mißbrauchte" Kollegin kann an diesem Tag an nichts anderes mehr denken als an Mißbrauch, hatte sie doch zudem gelesen, "bei oralem Mißbrauch kommen Tiere mit großen Zähnen vor". Immer mehr Kinder wollen nicht aufs Klo gehen. Ein Kind malt Schlangen, kleine liebe und große böse. "Da kam mir ein fürchterlicher Verdacht", sagt die Erzieherin.
AM 2. Juni findet ein Elternabend statt. Der Mißbrauchsverdacht wird bekanntgegeben. Er verbreitet sich wie ein Steppenbrand. Mehrere Mütter wenden sich an die Erziehungsberatung in Usingen, zeigen Kinderzeichnungen vor und bekommen per Ferndiagnose die Bestätigung: Mißbrauch.
Listen mit angeblichen Mißbrauchsanzeichen werden herumgereicht. Die Gemeinde Neu-Anspach gibt den Verdacht allen Eltern sämtlicher Kindergartenkinder kund. Elternabende, Gespräche und Geflüster ohne Ende, unter Erwachsenen wie auch unter Kindern. Es muß Herr Wali sein, der einzige Mann im Kindergarten. Ein Vater, von Beruf Arzt, lüftet vor seiner Tochter im Bett die Hose, damit sie am lebenden Objekt zeigen kann, was Herr Wali mit ihr gemacht habe.
Am 4. Juni 1993 erstatten die ersten Mütter Strafanzeige. Ein Jahr später wird Anklage erhoben wegen Mißbrauchs von Kindern in zehn Fällen. Im November 1996 beginnt der Prozeß.
"Bei mindestens vier Kindergärtnerinnen herrschte allzu schnell die Gewißheit, daß Herr Wali der Täter ist", sagte die Vorsitzende Richterin Elke Appel, 57, in der Urteilsbegründung. Diese Gewißheit sei von den Eltern bereitwillig übernommen worden, bot sie doch die Erklärung viele Probleme. "Bei niemand kamen Zweifel auf, ob solche Taten in einem öffentlichen Kindergarten, in dem jederzeit jedermann Zutritt zu allen Räumen hatte, überhaupt begangen werden konnten."
Die Kinder sind nicht von einem Staatsanwalt oder von einem Richter vernommen worden. Mag man das noch mit Rücksicht auf die Kinderseelen erklären: Ihre Eltern bedurften solcher Schonung sicher nicht. Doch auch sie wurden bis auf die ersten Anzeigeerstatterinnen nicht vernommen, und die vernahm man zusammen, so daß nicht mehr herausgefunden werden konnte, wer was ausgesagt hatte. Die Polizei begnügte sich damit, an die Zeugen Fragebögen auszugeben.
"Die Ermittlungsbehörden haben es auch versäumt, den Ablauf der Aussagenentstehung aufzuzeichnen", kritisierte das Gericht. Es wurde nicht ermittelt, wie es in den Familien der Kinder aussah: daß sich ein Fünfjähriger bereits an den dritten "Papa" zu gewöhnen hatte; daß ein Junge vom Stiefvater grün und blau geschlagen wurde und mit ansah, wie auch die Mutter verprügelt wurde. Daß sich bei einer Mutter während der Schwangerschaft ein Gehirntumor entwickelte und sie fortan unter schweren epileptischen Anfällen litt, die das Kind mitbekam. Die Frau hielt dies für richtig, es sei eben ihres Sohnes "Realität".
"Die Erwachsenen haben vieles, was die Kinder sagten, falsch interpretiert", stellte das Gericht fest. "Wir wissen nicht, was die Karussellgeschichte bedeutet. Es liegt an den Erwachsenen, wenn sie in einer großen bösen und einer kleinen lieben Schlange einen Penis sehen." Die Auffälligkeiten der Kinder - Einnässen, manchmal aggressives oder lethargisches Verhalten, Alpträume, Zähneknirschen - ließen sich zwanglos durch die häuslichen Umstände (verbunden mit dem vergifteten Klima im Kindergarten) erklären.
Aus der Zeit, bevor die Erzieherinnen und die Eltern von Walis Untaten überzeugt waren, gibt es keine einzige Kinderaussage, die einen Verdacht nahegelegt hätte. Es gibt keine Augen-, keine Ohrenzeugen, keine Spuren. Es gibt nichts.
Verteidiger Fischer hat einen makellosen Freispruch errungen. Doch er wollte noch mehr. "Ich habe mir zugetraut, den Eltern die Augen zu öffnen für eine andere Sicht der Dinge. Ich bin damit vollständig gescheitert." Sie sind nicht erleichtert, daß ihrem Kind nichts Böses geschehen ist. Sie sind böse auf die Justiz, die ihren Verdacht nicht durch eine Verurteilung krönte. Sie lassen nicht von ihrer Gewißheit, denn diese befreit sie von jedem Selbstzweifel. Das Kind ist nicht schwierig, weil die Ehe am Ende ist, weil man keine Zeit hat, weil man streitet und zuschlägt - es ist schwierig und darf es bleiben, weil es mißbraucht wurde. So kam es zu diesem Strafverfahren.
Frankfurter Neue Presse, 7.10.98
Prozeß um Kindesmißbrauch: Anklage und Verteidigung erwarten Freispruch
Von Hans Biger
Neu-Anspach. Mehr als fünf Jahre nach dem Skandal um angeblichen Kindesmißbrauch in einem Kindergarten in Neu-Anspach steht die Anklage vor dem Landgericht Frankfurt auf äußerst wackeligen Beinen. Die Staatsanwaltschaft hat die Konsequenz gezogen und Freispruch für den ehemaligen Erzieher auf der Anklagebank beantragt. Die Verteidigung erhebt den Vorwurf, der diplomierte Sozialpädagoge sei jahrelang ohne hinreichenden Grund dem schweren Verdacht ausgesetzt worden. Die 8. Strafkammer wird am kommenden Freitag das Urteil verkünden.
Besondere Umstände haben dazu geführt, daß das ungewöhnliche Verfahren in eine Sackgasse geriet. Der Anfangsverdacht gegen den Ex-Erzieher im Frühjahr 1993 wurde mit ungewöhnlicher emotionaler Bereitschaft aufgegriffen. In dieser Situation entschied sich die Frankfurter Staatsanwaltschaft für ein noch völlig unerprobtes Ermittlungskonzept: Die möglicherweise mißbrauchten Kinder, von denen bis dahin nur schwer zu deutende Erzählungen in Märchenform - etwa von einer "bösen Schlange" im Kindergarten - vorlagen, wurden nicht polizeilich vernommen, sondern von Eltern und anderen nahestehenden Personen befragt. Diese waren, wie sie später im Prozeß zugaben, von dem Verdacht bereits fest überzeugt.
Andere mehr oder weniger berufene, aber ebenfalls überzeugte Berater und vor allem Beraterinnen mischten sich in das unkonventionelle Verfahren ein. Unter wohlmeinendem und teilweise sehr starkem Druck kamen allmählich konkretere Aussagen der Kinder zustande, die den Verdacht zu bestätigen schienen. Sortiert, interpretiert und präsentiert wurde das Beweismaterial von einer Diplom-Psychologin. Mit katastrophalem Ergebnis: In einem ersten mißglückten Prozeßanlauf 1996 wurde die Sachverständige vom Gericht wegen Befangenheit abgelehnt.
Im zweiten Prozeß seit März 1997 versuchte die Strafkammer, mit Hilfe eines neuen Sachverständigen Ordnung in das Chaos zu bringen. Professor Fritz Poustka beantwortete am Ende sehr eindeutig die Frage, wie die Aussagen der Kinder über zum Teil krasse Mißbrauchshandlungen zustande gekommen sein könnten: Die Kinder seien unter dem Druck des bereits akzeptierten Verdachts so suggestiv befragt worden, daß die Ergebnisse programmiert waren. Kinder im Vorschulalter seien für vorgefaßte Meinungen von Erwachsenen besonders empfänglich und neigten zu bestätigenden Aussagen, wobei sie zwischen Realität und Phantasie nicht unterscheiden könnten.
Ein vorgezogenes Schlußwort sprach schon vor einem halben Jahr der Vater eines laut Anklage mißbrauchten Mädchens als Zeuge vor der Strafkammer: "Für uns und die Kinder ist der Prozeß längst gelaufen, die Sache ist verdrängt." Nicht so für den Angeklagten. Das letzte Wort hat nun das Gericht.
Leserbrief zu "Freispruch für Neu-Anspacher Kindergärtner" - 10.10.1998, Hessen - Seite 79
Neu-Anspach irn Taunus ist wahrlich kein Ort, wo ich wohnen möchte. Man muß sich das vorstellen: Ein Erzieher in mittleren Jahre arbeitet dort erfolgreich und von den Kindern respektiert im Gemeindekindergarten. Neid bei seinen Kolleglnnen führt zur Konstruktion eines Kindesmißbrauchs-Vorwurfs. Da es in unserem Land an gewissenlosen Radikalfeministinnen nicht fehlt, wird mit der Hilfe von Müttern, einer "Wildwasser"-Beratungsstelle und einer willigen Gerichtsgutachterin schnell ein wahnwitziger Verdacht gestrickt: Mißbrauch von 10 Kindern, wie üblich in jeder widerwärtigen Art, die die feministische Phantasie nur hergibt. Schließlich geht's ja gegen einen Mann, und da suchte auch die Staatsanwältin nach belastenden, nicht aber entlastenden Aussagen, wie durch den Bericht über die Urtellsbegründung deutlich wurde.
Wer weiß, ob der Erzieher jetzt, nach fünf Jahren der Verleumdung, endlich freigesprochen worden wäre, wenn die F.A. Z. nicht durch sorgfältige eigene Berichterstattung über den Fall für Öffentlichkeit gesorgt hätte. Wenn selbst die Staatsanwaltschaften immer mehr in jenes radikalfeministische Fahrwasser geraten, das durch die Juristinnenzeitschrift "Streit" und das mit ihr verbundene politische Netzwerk seit Jahren propagiert wird, dann wird es künftig wohl noch häufiger zu ebenso abstrusen Verfahren kommen wie den Mainzer Prozessen, in denen feministische Staatsanwältinnen bis zuletzt versuchten, Schuld zu finden, wo keine war.
Wer ist dann noch sicher, wenn Ermittlungsbehörden schwere Fehler wie in diesem Verfahren machen dürfen, ohne daß dies negative Konsequenzen für die Verantwortlichen hat? Wer ist noch sicher, wenn in Kindergärten und Schulen jede minderbegabte Sozialpädagogin sich zum Rufmord berechtigt fühlt, weil sie ja dafür nicht zur Verantwortung gezogen wird? Es wäre die Pflicht der Staatsanwaltschaft, nach §§ 185 - 187 StGB gegen diejenigen zu ermitteln, die den zu unrecht beschuldigten Erzieher schwer geschädigt haben.
David Albrecht
Leserbriefe von Arthur Krajc an F.A.Z und FNP
Traunsteiner Volksblatt, 1.10.98
Mutter beschuldigte Ex-Ehemann des
Kindsmißbrauchs:
Sechsjährige wurde
Scheidungs-Opfer
Vater von Jugendschutzkammer freigesprochen
- Keine Beweise - Verdacht der Suggestion durch Psychologen
Traunstein. Opfer eines "Rosenkriegs" - so der Staatsanwalt - wurde eine Sechsjährige, deren 38jähriger Vater und 42jährige Mutter im Zuge ihrer Scheidung "viel schmutzige Wäsche wuschen". Vom Vorwurf, seine eigene Tochter sexuell mißbraucht zu haben, sprach die Jugendschutzkammer am Landgericht Traunstein den Maschinenbautechniker aus dem Landkreis Mühldorf frei - auf Antrag des Staatsanwaltes, der Nebenklagevertreterin wie auch des Verteidigers. Der Angeklagte hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Das Ehepaar, seit 1991 verheiratet, war am 13. Oktober 1997 nach einer für alle sehr schwierigen Trennungsphase geschieden worden. Die Mutter bekam das Sorgerecht, dem Vater wurde das Umgangsrecht mit der gemeinsamen Tochter eingeräumt. Einen Tag später erzählte die kleine Tochter laut Aussage der Mutter erstmals von dem angeblichen Mißbrauch.
Am nächsten Tag fuhr die 42jährige mit dem Kind in die Uniklinik Großhadern. Die gynäkologische Untersuchung ergab keine Beweise für sexuellen Mißbrauch, konnte ihn aber nicht ausschließen. Nochmals einen Tag später offenbarte sich die Kleine einer Kindergärtnerin. Nach der Anzeige ermittelte eine Beamtin der Kriminalpolizeistation Mühldorf. Der 38jährige durfte seine Tochter seitdem nicht mehr sehen.
Der psychiatrische Sachverständige Professor Hans Ludwig Bischof aus Wasserburg bezeichnete den nicht vorbestraften Angeklagten als "nicht sonderlich selbstsichere, leicht zwanghafte Persönlichkeit". Er weise keinerlei krankhafte Störungen auf, sei weder pädophil noch neige er zu sonstigen Abartigkeiten.
Bei den verschiedenen Vernehmungen, auch durch Sachverständige, hatte die Sechsjährige immer wieder etwas anderes berichtet. Ihr Papi sollte sie mal in seinem Schlafzimmer, mal im Bad oder in der Sauna "befummelt" haben während ihrer Besuche bei ihm. Die 42jährige hatte angeblich schon länger den Verdacht, daß sich ihr Mann an dem Kind vergehe. Bestärkt wurde die
Test und Zeichnungen
Frau dabei durch einen 47jährigen Kinderpsychologen aus dem Landkreis Traunstein. In mehreren Tests und Zeichnungen der Sechsjährigen fand er seine Vermutung "bestätigt".
"Für mich war klar, daß Mißbrauch vorliegt", betonte er vor der Jugendschutzkammer mit Vorsitzendem Richter Anton Schmidhuber an der Spitze. Das Mädchen selbst befragte er allerdings nie.
Das Kind hatte unter der Trennung der Eltern sichtlich gelitten. Schwere Verhaltensstörungen stellten sich ein. Die 42jährige entwickelte große Ängste vor ihrem Ex-Mann, die sich nach Meinung der im Scheidungsverfahren vom Familiengericht Mühldorf beauftragten psychologischen Gutachterin Henrike Ritzer auf das Kind übertrugen. Eine weite-
"Nicht zu beeinflussen"
re psychologische Sachverständige, Christiane Schmidt aus München, sprach vom "Verdacht der Suggestion" durch den Kinderpsychologen und die Mutter. Kinder unter sieben Jahren könnten leicht beeinflußt werden.
Das auffällige Verhalten der Kleinen sei "ein Zeichen für den Trennungskonflikt". Das Mädchen habe sich "überidentifiziert" mit der Mutter und entfremdet vom Vater. In Mehrfachbefragungen eines Kindes dieses Alters sei es schwierig zu unterscheiden, "was Wahrheit und was Zugelerntes ist". Insgesamt erfüllt die Aussage des Kindes die Mindestanforderungen an eine Aussage nicht, etwa in punkto Details.
Diese Ausführungen schlugen sich entscheidend in den Plädoyers des Staatsanwalts, von Nebenklagevertreterin Marion Capell aus Altötting und von Verteidiger Udo Krause aus Laufen nieder. Einig war man sich, daß es keine objektiven Beweise, zum Beispiel Zeugen oder klare medizinische Befunde, gibt, daß viele Befra-
"Viele Fehler begangen"
gungen bei der Wahrheitsfindung nicht weiterhalfen, daß viele Fehler begangen worden seien. Dazu der Verteidiger: "Es ist ein Jammer, zu sehen, was das für Konsequenzen für dieses Kind hatte." Und der Vorsitzende Richter im Urteil: "Das kindliche Opfer ist zu bedauern." Das Erschütterndste sei, daß dieser Ehe- und Scheidungskonflikt das Kind "zum Erstummen" gebracht habe. Die Kammer könne nicht ausschließen, daß allein die Trennung der Eltern die Ursache war. Andererseits seien "gewisse Verdachtsmomente" gegen den 38jährigen geblieben. Diese würden sicher einfließen in die neue Umgangsrechtsregelung. kd
USA:
1,5 Million Dollar Schadensersatz wegen
Falschbeschuldigung Mißbrauch durch Kinderschutzorganisation
Man falsely accused of molestation wins $1.5 million
settlement
By Brent Whiting, The Arizona Republic - Oct. 2, 1998
GLENDALE - Arizona has agreed to pay $1.5 million to a Glendale man once accused of sex crimes with foster children.
Ed Compton, 63, said the legal settlement will compensate him for his financial losses but, more importantly, restore his good name. "I've tried to hold my head high, knowing I hadn't done anything," Compton said. "I feel relieved."
Compton said the ordeal nearly cost him and his wife, Tonnetta, and everything they own, not to mention nine months that he spent in a Maricopa County jail before criminal charges were thrown out. "Under the circumstances, I consider it a fair settlement," he said. "The state has been reasonable in bringing this mess to a close."
The agreement stems from a May 1995 lawsuit filed by the Comptons against the Arizona Department of Economic Security. It accused workers of Child Protective Services, a DES division, of conducting a slipshod investigation involving three young girls who had been placed as foster children in the Compton home six years ago.
Mark Kennedy, a Phoenix lawyer for Compton, said the settlement was reached Sept. 11 during negotiations with Judge Daniel Nastro of Maricopa County Superior Court.
Funding for the deal was approved Sept. 24 by the Joint Legislative Budget Committee, Kennedy said. Phoenix lawyer Dan Malinski represented the DES in the settlement talks. "The truth is, he (Compton) never did anything to anybody," Kennedy said. "Now his financial losses have been compensated. We also hope the stigma will be removed of having been falsely branded a child molester."
Mary Ault, a DES administrator for children, youth and family services, declined to comment about the settlement, but said the agency is aware of troubling issues that were raised by Compton in his lawsuit.
Ault said that during the past six years, the DES has initiated administrative changes and has rewritten rules, policies and procedures to prevent a repeat of the wrongs that were claimed by Compton. "We know that false accusations can occur," Ault said. "However, with these improvements in the system, it is less likely that our case managers will overlook or misinterpret accusations that are not true."
The goal of Child Protective Services is always to protect children, Ault said. With the new safeguards, it's unlikely that other foster parents will endure the problems alleged by Compton, she said.
For years, CPS has come under fire from state lawmakers and others for not acting in thousands of child-abuse cases. Compton claimed in his lawsuit that CPS workers, in fact, took prompt action in his case but horribly botched the job.
His troubles began in September 1992 when a foster daughter, then 6, told a CPS worker that Compton had molested her older sister, then 8. CPS moved swiftly, resulting in the removal of the two sisters as well as a third foster daughter, then 8, from Compton's home. CPS conducted an investigation, then took the case to Glendale police, resulting in the indictment and arrest of Compton on charges of multiple sex crimes involving all three girls.
If convicted, Compton could have been sent to prison for more than 100 years. However, he was released from jail in December 1994 after the Maricopa County Attorney's Office dropped the case. He got help from an unexpected ally, the Arizona Attorney General's Office, which had filed court papers arguing that the alleged sexual abuse never happened. The agency filed the papers while defending the DES in a lawsuit brought by lawyers for the three girls challenging the placement of the children in Compton's home.
The suit was dismissed in March 1995 after Cynthia Ray, an assistant attorney general, said doctors could not substantiate any sexual abuse of the three girls. Ray also offered documents that one of the girls had been in counseling for being a habitual liar and that another had been described by a state worker as "highly sexualized" before her placement with Compton. Based on the evidence, prosecutors dropped the criminal case, saying there was no reasonable likelihood of conviction. The case was dismissed with prejudice, meaning it could not be refiled.
Compton, a casket salesman, said he has struggled to put his life back together. He said nine months in jail was a big price to pay for opening his home to foster children. "I would never become a foster parent again," he said. "I wasn't guilty, but I spent a terrible time in jail. That's a hard place to be."
COPYRIGHT, THE ARIZONA REPUBLIC
Deutschland: Kein Schadensersatz bei Falschbeschuldigung Mißbrauch
ARD Ratgeber Recht: Einem Vater steht kein Schmerzensgeld zu, wenn eine Psychologin ihn in den Verdacht bringt, daß er seine Tochter mißbraucht und sich dieser Verdacht später als falsch erweist.
Weil sich ein Mädchen auffällig verhielt, hatte sich eine Psychologin mit ihm beschäftigt. Nach drei Treffen mit dem Kind schrieb sie einen Bericht an das Vormundschaftsgericht. In dem Schreiben hieß es, das Verhalten des Kindes lasse „den starken Verdacht auf sexuellen Mißbrauch durch den Vater entstehen". Das Kind wurde daraufhin in einem Heim untergebracht.
Eine Klage der Eltern dagegen hatte jedoch Erfolg. Ein Gerichtssachverständiger stellte fest, daß der Vater seine Tochter nicht mißbraucht hatte. Dennoch entschied das Landgericht Hamburg, daß die Psychologin kein Schmerzensgeld an den Vater zahlen müsse. Der Mann hatte sich beklagt, weil er in seinem Ruf geschädigt sei und deswegen auch gesundheitliche Probleme bekommen habe. Die Psychologin habe sich aber nicht schuldhaft verhalten, so das Gericht. Sie habe ihren Verdacht zudem nur gegenüber zuständigen Personen geäußert.
LG Hamburg, Urt. v. 26.8.1997 - 309 S 292/96
Hinweis paPPa.com: Siehe Prof. Dr. Rainer Ollmann, Hamburg: Schadensersatz
wegen Mißbrauchsverdächtigung? (1996) und beachte auch neueste
Veröffentlichung von Ollmann in ZfJ (Zeitschrift für Jugendrecht)
Nr. 9/98, Seite 354 bis 361: Strafanzeige des Jugendamtes bei sexuellem
Kindesmißbrauch - Zulässigkeit und Schadensersatzpflicht.
Desweiteren: Bielefelder Professor muß Schmerzensgeld
zahlen - Psycho-Gutachten "grob fahrlässig"