Bernd
Herbort: Bis zur letzten Instanz Mit einem Nachwort des Prozeßgutachters Dr. Uwe Jopt, Psychologieprofessor an der Universität Bielefeld
Klappentext: Völlig verstört legt Bernd Herbort den Hörer auf, nachdem seine Ex-Frau ihn des sexuellen Mißbrauchs an ihrer gemeinsamen Tochter Anna beschuldigt hat. Das muß ein schlechter Scherz sein, denkt der Realschullehrer. Und weil er ein reines Gewissen hat, ist er überzeugt, daß sich innerhalb kürzester Zeit alles aufklären wird. Schließlich lebt er in einem Rechtsstaat, in dem die Justiz objektiv und um Gerechtigkeit bemüht ist.
Doch die Welt hat sich gegen Bernd verschworen. Aufgrund von Behauptungen seiner Ex-Frau, überengagierten Frauengruppen, einem dubiosen Gutachten und einem lasziven Verteidiger kommt es im Mai 1989 zu einem fatalen Justizirrtum: Bernd wird schuldig gesprochen. Doch er gibt nicht auf. 8 Jahre lang kämpft er durch fast alle juristischen Instanzen um sein Recht. Schließlich bleibt ihm nur noch eine Chance: den Staatsanwalt von damals von seiner Unschuld zu überzeugen, damit dieser ein Wiederaufnahmeverfahren anstrengt - ein Prozedere, das es in der deutschen Rechtssprechung noch nie zuvor gegeben hat ...
Rubrik "Trennung und Scheidung" - "Kindesmissbrauch" - "Missbrauch mit dem Missbrauch"
Rezension in "Justizwaisen" 4/97: "Kindesmißbrauch und andere Grausamkeiten"
Auszüge aus dem Nachwort von Uwe Jopt:
... Völlig unfaßbar wird es jedoch, wenn die fachkritische Überprüfung eines Gutachtens nicht vom Gericht - weil es gar nicht prüfen will oder dies auch nicht kann -, sondern von anderen Fachkollegen erfolgt. Denn statt diese Beurteilungshilfe dankbar anzunehmen (...) fühlen sich die Gerichte durch solche unerbetene Hilfe nur daran gestört, „ihrem“ Gutachter unwidersprochen zu folgen. Verärgert verweigern sie deshalb einfach jede sachliche Auseinandersetzung mit dem „Störenfried“.
Das bekam auch Bernd Herbort schmerzhaft zu spüren: Selbst vier (!) Überprüfungen von aner-kannten Fachkollegen, die unabhängig voneinander dem zu seiner Verurteilung führenden Gutachten erhebliche Mängel bescheinigten und es als gerichtliche Entscheidungshilfe für völlig un-brachbar hielten, reichten nicht aus, um die Gerichte wenigstens zur Nachprüfung zur veranlassen, ob ihr Auftragsgutachter möglicherweise nicht doch Fehler gemacht haben könnte. Mit dem lapidaren Hinweis, daß ja keiner der Kritiker mit dem Kind selbst gesprochen habe, wurden sie schlichtweg vom Tisch gefegt. (...)
Diese totale Ignoranz, dieser Verzicht auf jedes ernsthafte Bemühen um die Suche nach der Wahrheit, die nur der wirklich kennt, der bei der Tat dabei war, der dieser nur noch als verantwortungslos zu bezeichnende Umgang mit einem Verdächtigten, der seine Unschuld niemals „beweisen“ konnte, weil sich das Nichtgeschehene nun einmal nicht beweisen läßt, all das kann nur Betroffenheit und Angst auslösen. Könnte doch jeder von uns leicht morgen selbst in dieses Räderwerk geraten.
Mich persönlich macht so viel Dilletantismus allerdings in erster
Linie wütend. Grenzenlos wütend auf einen Justizapparat, der
nur noch ein hohler Verbrüderungsritual mit „seinem“ Gutachter vollzieht
und somit dafür sorgt, daß an dieser Stelle der Rechtsstaat
regelrecht aus den Angeln gehoben wird. Wo so schematisch und achtlos mit
Menschen umgegangen wird, wird als richterliche Wahrheitsfindung nur noch
schlecht getarnt, was tatsächlich einem Wiederaufleben der Inquisition
gleichkommt.
(...)
Bernd Herbort hat Glück gehabt, denn heute ist er ein freier Mann. Doch alle Demütigungen, seine Verzweiflung und die anhaltenden Schmerzen, der er als unschuldig Verurteilter über viele Jahre hat aushalten müssen, diese Traumata, die sein Leben grundlegend veränderten und fast zerstört hätten, sie sind nicht justiziabel. Dafür gibt es keine Wiedergutmachung.
Dafür nicht und auch nicht für die weitere Grausamkeit, fortan mit dem Wissen leben zu müssen, daß er allein der Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit einer (un)heimlichen Allianz von Richtern mit einem inkompetenten Gutachter den emotionalen Verlust seiner Tochter verdankt. Mag die heute widerrufene Stigmatisierung als Kinderschänder vielleicht eines Tages verarbeitet sein, die nie wieder nachholbare Teilhabe am Größten, was Liebe ausmachen kann, am Leben und Heranwachsen des eigenen Kindes, dieses seelische Trauma jedoch wird ihn für den Rest seines Lebens nicht mehr loslassen.
Bernd Herbort hat Glück gehabt. Was für ein „Glück“(!?).
Wo immer Bernd Herbort hinkam, sein schlechter Ruf war ihm vorausgeeilt - auf der Straße, am Arbeitsplatz, im kleinen Städtchen Altenbeken bei Paderborn. Seit das Landgericht der Domstadt den heute 46jährigen im Mai 1989 wegen sexuellen Mißbrauchs seiner Tochter zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hatte, war der Realschullehrer als "Kinderschänder" geächtet. Er verlor Job, Familie, Reputation. "Zu Unrecht," entschied jetzt, im Wiederaufnahmeverfahren, das Landgericht Detmold. "Ohne jeden Zweifel", so die Urteilsbegründung, "ist Herbort unschuldig."
Der Kunst- und Musiklehrer betrachtet die vergangenen Jahre als "Hölle". Es war "eine lange Leidenstour", vermutet auch Michael Reineke, Vorsitzender der Strafkammer, die den "großen Scherbenhaufen" im "zehnstündigen Verhandlungsmarathon" vergangene Woche abwickelte. Fataler Irrtum: Oberstaatsanwalt Günter Krüssmann aus Paderborn hatte sich im ersten Verfahren auf Gutachten eines Bielefelder Psychologen gestützt. Diese attestierten der angeblich mißbrauchten Tochter Sarah, damals acht Jahre alt, Glaubwürdigkeit. Herborts Ex-Frau hatte ihre Tochter mehrfach "verhört", bevor sie den Ehemann - die Scheidung lief bereits - wegen "jahrelanger Vergehen an der gemeinsamen Tochter" anzeigte.
Doch drei Jahre später tauchten Zweifel auf. Untersuchungen aus den USA legten erstmals die Abhängigkeit von Kindern offen, die - wie im Fall Herbort - durch die bevorstehende Trennung von Vater und Mutter "Elternteil-fixiert werden". Herborts Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate bat den Kölner Psychologen Udo Undeutsch um eine neue Expertise. Der Fachmann für Sexualstrafverfahren und Glaubwürdigkeitsgutachten erkannte in den Anschuldigungen des Mädchens "eine hohe Bereitschaft, den Erwartungshorizont der Mutter zu bedienen". Deren Entschuldigung für den "leichtfertigen Umgang mit schwersten Vorwürfen" (Strate), für den sie juristisch nicht belangt werden kann: "Ich wußte nicht, was meine Anzeige anrichten würde."
Seit seinem "Supergau bürgerlicher Disqualifikation" lebt Herbort von Sozialhilfe. Er verlangt jetzt mehr als die 740.000 Mark Entschädigung für entgangene Bezüge und die Rückkehr in den Beamtenstatus. Horst-Dieter Kückmann, Sprecher der Bezirksregierung Detmold, sagt schon jetzt: "Der Mann wird wieder eingestellt." Kaum Trost für Herbort, dem seine Tochter unterdessen entfremdet wurde. Sarah, heute 15, hat "leider", so ein Richter der Großen Strafkammer Detmold, "inzwischen,lernen' müssen, ihren Vater zu hassen."
Thomas von Züthen (c) Focus Verlag und Redaktion