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Paderborner Nachrichten vom 23./24. August 1997:
Bielefelder Professor muß Schmerzensgeld zahlen
Psycho-Gutachten "grob fahrlässig"
Bielefeld / Paderborn (WB). Der Bielefelder Psychologie-Professor Dr. Nis-Peter B. (74) ist am Freitag vom Landgericht Paderborn für ein folgenschweres Fehlgutachten zur Rechenschaft gezogen worden. Die Zweite Zivilkammer verurteilte den Psychologen, Schmerzensgeld an den ehemaligen Realschullehrer Bernd Herbort (46) zu zahlen.
Herbort war 1989 aufgrund eines Gerichtsgutachtens von Professor B. zu 18 Monaten Haft wegen Mißbrauchs seiner Tochter verurteilt worden. Erst sieben Jahre später wurde Herbort 1996 in einem Wiederaufnahmeverfahren rehabilitiert und freigesprochen. Alfons Reineke, Vorsitzender Richter der Zweiten Zivilkammer: "Für die Verurteilung von 1989 war alleine das Gutachten des Psychologen ausschlaggebend gewesen."
Der Bielefelder Universitäts-Professor hatte im ersten Prozeß gegen Bernd Herbort dessen damals sieben Jahre alte Tochter auf ihre Glaubwürdigkeit hin begutachtet. Vor dem Landgericht Paderborn hatte B. anschließend ausgesagt, die belastenden Angaben des Mädchen müßten als wahr angesehen werden, das Mädchen lüge nicht. Daraufhin hatte das Gericht Herbort zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Herbort hatte seine Stelle als Lehrer verloren und sich mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser halten müssen.
Sieben Jahre später war im Wiederaufnahmeverfahren das Gutachten des Bielefelder Professors von dem renommierten GIaubwürdigkeitsgutachter Professor Dr. Udo Undeutsch förmlich in der Luft zerrissen worden, und selbst Professor B. hatte in diesem zweiten Prozeß seine Expertise von 1989 zurückgenommen: "Weil es inzwischen neue psychologische Erkenntnisse gibt." Herbort wurde freigesprochen und reichte eine Schmerzensgeldklage gegen B. ein, der am Freitag stattgegeben wurde. Richter Alfons Reineke sprach von einer groben Fahrlässigkeit des Gutachters: "Die Eindrücke, die der Psychologe bei der Befragung des Mädchens gewonnen hat, waren in keinem Fall ausreichend, um zu dem sicheren Schluß zu gelangen, daß das Kind die Wahrheit sagt. Doch gerade die eindeutige Festlegung des Gutachters, daß das Mädchen nicht lüge, war 1989 für die Verurteilung des Angeklagten ausschlaggebend gewesen." Die Höhe des Schmerzensgeldes soll in einem weiteren Prozeß vor dem Oberlandesgericht (OLG) festgelegt werden. Herborts Anwalt Gerhard Bauer aus Lichtenau: "Wir halten 80.000 Mark für angemessen. Schließlich mußte mein Mandant sechs Jahre mit dem Stigma eines Kinderschänders leben." Dagegen hofft Nis-Peter B., daß das OLG die Klage abweist. Sein Anwalt Dr. Hubertus Eusterbrock (Paderborn): "Der Professor ist sich sicher, sein Gutachten 1989 nach dem damaligen Stand der Wissenschaft erstattet zu haben."
Bildbeschriftung:
Vor dem Landgericht Paderborn hat der ehemalige Realschullehrer Bernd Herbort
am Freitag einen Schmerzensgeldprozeß gegen einen Bielefelder Uni-Professor
gewonnen. Der hatte vor acht Jahren mit seinem inzwischen zurückgenommenen
Gutachten dafür gesorgt, daß Herbort wegen Kindesmißbrauchs
verurteilt wurde. Seine Erlebnisse und den Kampf um Rehabilitierung hat
Herbort in seinem Buch "Bis zur letzten Instanz"
(16,80 Mark) geschildert.
Neue Westfälische vom 11. Febr. 1998:
OLG weist "Fall" Herbort ans Landgericht zurück
Einem Vater kann nichts Schlimmeres passieren
Von Klaus Brand
Hamm/Paderborn. Sieben Jahre lang war ein Lehrer aus Paderborn als verurteilter
Sexualstraftäter gebrandmarkt. Ein psychologisches Gutachten eines
heute immatrikulierten Universitätsprofessors aus Bielefeld hatte
die Strafkammer von seiner Täterschaft überzeugt. Erst nach einem
langwierigen Wiederaufnahmeverfahren wurde der Pädagoge vom Vorwurf
des sexuellen Mißbrauchs an seiner sechsjährigen Tochter freigesprochen.
Das damals erstellte Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Kindesaussage wurde vom Kölner Psychologie-Professor Udo Undeutsch als mangelhaft und unbrauchbar bezeichnet. Doch einer der ungewöhnlichsten Prozesse der deutschen Justizgeschichte um die Schlüsselrolle und Verantwortung von Sachverständigen hat weitere Folgen. Das "Justizopfer" hat wegen seiner erlittenen Persönlichkeitsverletzung den für seine Verurteilung maßgeblichen Gutachter und Psychologen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 80 000 DM verklagt.
Und auch dieser Rechtsstreit hat grundsätzliche Bedeutung und wird noch lange die Justiz beschäftigen. Der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in Hamm hat in der gestrigen mündlichen Verhandlung den Fall an das Landgericht Paderborn zurückverwiesen mit der Auflage, daß ein weiterer Sachverständiger klären soll, ob das zum Zeitpunkt des Strafprozesses abgegebene Gutachten nach dem Stand der Wissenschaft noch vertretbar gewesen sei.
Der Lehrer war am 19. Mai 1989 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Mehrere andere Psychologen hatten in den Jahren 1990 und 1991 kein gutes Haar an dem maßgeblichen Gutachten gelassen. Ein Wiederaufnahmeverfahren blieb aber vorerst erfolglos. Im Jahre 1995 kam die Wende: im Verwaltungsgerichtsverfahren um die Namensänderung der Tochter trat der Kölner Psychologe Undeutsch auf und erklärte, daß das Gutachten aus dem Strafprozeß schwerwiegende Mängel aufweise.
"Es ist entsetzlich"
Die Staatsanwaltschaft setzte nunmehr den Gutachter Undeutsch ein und betrieb selbst das Wiederaufnahmefahren. Es endete mit dem Freispruch des Lehrers am 14. März 1996. Im ersten Zivilprozeß um die Haftung wegen der Falschbegutachtung hat das Landgericht Paderborn dem Lehrer wegen der schweren Persönlichkeits- und Ehrverletzung eine Entschädigung zugesprochen. Das OLG sieht weiteren Aufklärungsbedarf, da das Gutachten von Undeutsch, das zum Freispruch geführt hat, sechs Jahre später erstellt worden ist. Die Kenntnisse der Psychologie von 1989 und 1995 könnten verschieden sein.
Von der menschlichen Tragweite dieses Falles blieb aber auch das Richtergremium des OLG nicht unberührt. Der Vorsitzende begann die Verhandlung deshalb unjuristisch mit den Worten: "Es ist das Schlimmste, was einem Vater passieren kann. Wir bedauern dies, es ist entsetzlich."
Siehe auch:
USA: Schadenersatz wegen Falschbeschuldigung Mißbrauch durch Kinderschutzorganisation (englisch Text) + Deutschland: Kein Schadensersatz bei Falschbeschuldigung Mißbauch sowie Rainer Ollmann: Schadensersatz wegen Mißbrauchsverdächtigung? (1996) und beachte neueste Veröffentlichung von Ollmann in ZfJ (Zeitschrift für Jugendrecht) Nr. 9/98, Seite 354 bis 361: Strafanzeige des Jugendamtes bei sexuellem Kindesmißbrauch - Zulässigkeit und Schadensersatzpflicht
TV-TIP http://www.zdf.de/ratgeber/recht/index.html
Sendung am 25.5.99 21:00-21:45 h, ZDF - Wie würden Sie entscheiden?
"Rufmord" „Onkel wegen Vergewaltigung seiner Nichte verurteilt", „Kindergärtner entlassen - Vorwurf: sexueller Mißbrauch", „Sorgerecht entzogen - Vater soll Tochter sexuell genötigt haben".
Kaum ein Tag vergeht ohne solche Schlagzeilen. Nachdem das Thema „sexueller Kindesmißbrauch" jahrzehntelang totgeschwiegen wurde, scheint jetzt eine „Aufdeckungswelle" über das Land zu schwappen. In jedem dritten streitigen Scheidungsverfahren taucht der Vorwurf „sexueller Mißbrauch" auf. Doch auch Lehrer, Kindergärtner und Sozialarbeiter trifft es immer häufiger. Schon der bloße Verdacht kann ihre Familie, die Karriere, das Ansehen zerstören.
Um einen solch tragischen Fall geht es in der neuen Folge der ZDF-Rechtsserie „Wie würden Sie entscheiden": Die Ritters sind eine ganz normale Familie. Doch eines Tages steht die Polizei vor der Tür. Sie holt die fünfjährige Silke (Melanie Mildner). Das kleine Mädchen soll ins Heim. Die Ordnungshüter erklären den entsetzten Ritters (Angela Hobrig und Wilfried Labmeier), daß gegen den Vater der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs besteht. Später erfahren die verzweifelten Eltern: Frau Dr. Nagel (Lene Beyer), die Psychologin in Silkes Kindergarten, hatte Verdacht geschöpft und das Jugendamt alarmiert. Eine genaue psychologische Untersuchung des Mädchens ergibt schließlich: nichts ist dran an dem Mißbrauchsvorwurf. Silke darf wieder nach Hause.
Doch damit ist die Sache für Familie Ritter nicht ausgestanden. Sie wird von den Nachbarn geschnitten. Der schreckliche Vorwurf hat sich herumgesprochen. Die Kunden in ihrem Blumengeschäft bleiben aus. „Ich muß meinen Laden dicht machen. Keiner glaubt mir, daß da wirklich nichts war. Die Psychologin hat mit ihren unglaublichen Verdächtigungen mein Leben zerstört.", erklärt Herr Ritter vor Gericht. Deshalb will er Schadensersatz und Schmerzensgeld von ihr. „Wenn ich einen Verdacht habe, muß ich das melden. Anders kann ich Kinder, die wirklich mißbraucht werden, nicht schützen," verteidigt sich Frau Dr. Nagel.
- Wer bekommt recht? Moderator Bernhard Töpper hat den Familienrechtler Prof. Siegfried Willutzki von der Universität Chemnitz und die Psychologin Dr. Sibylle Kurz-Kümmerle eingeladen. Die beiden Experten bewerten das Urteil und beantworten Fragen des Studiopublikums aus Neumarkt i. d. Oberpfalz. In einer Kurzreportage kommt aber auch eine junge Frau zu Wort, die jahrelang von ihrem Vater mißbraucht wurde und der niemand geglaubt und geholfen hat.
Zu der Sendung ist unter dem Titel „Guter Rat zum Schmerzensgeld" ein ZDF-Begleitbuch als dtv-Taschenbuch im C.H.Beck-Verlag zum Preis von DM 15.90 erschienen. (ISBN 3-423-05659-2). Weitere Informationen zur Sendung können per Telefax unter der Nummer 0190/250014 und im Internet unter der Adresse www.zdf.de/recht abgerufen werden.