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BILD-Zeitung vom 10.7.98: (Im Text angeführte Links sind von der Bild-Redaktion)
Frau im Scheidungsprozeß überführt

(BILD-Online-Titel: "Die Mißbrauch-Lüge")
Von WOLFGANG KEMP und IRA ERLOWEIT
Ein kaum koffergroßes Gerät mit Kabeln, Schläuchen, Meßfühlern. Die große Chance für Männer, die im Scheidungskrieg über den Tisch gezogen werden.
Lügendetektor. Die Wahrheitsmaschine aus den USA. Wissenschaftlich Polygraph ("Vielschreiber"). Glaubwürdigkeit: 95 Prozent. Jetzt endlich auch bei uns vor Gericht als Beweismittel anerkannt.
Jüngster Fall (Oberlandesgericht Oldenburg): Im Streit ums Sorgerecht behauptete die Ex-Frau plötzlich vor dem Familiengericht: "Mein Mann hat unsere kleine Tochter sexuell mißbraucht."
Der Angestellte in einer verzweifelten Situation. Wenn die Richter der Ex-Frau glauben, darf er nie wieder seine Tochter sehen. Dazu noch ein drohendes Strafverfahren...
Ein psychologisches Gutachten entlastete den Vater. Noch zuwenig. Letzte Hoffnung: Test durch einen Lügendetektor (geht nur mit richterlicher Zustimmung). Gerichtspräsident Hartwig Kramer: "Die Auswertung hat mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben, daß die Beschuldigungen der Mutter unbegründet sind."
Inzwischen bekamen bei uns schon 16 Männer ihre Ehre durch den Lügendetektor zurück. Ähnlich wie US-Regisseur Woody Allen - ihm lastete seine Frau Mia Farrow "Unzucht" mit den Kindern an.
Wann gab es in Deutschland den ersten Lügentest vor Gericht?
1994 in Bamberg. Fall: Zwei Töchter (11 + 7) lebten nach der Scheidung bei ihrer Mutter (Lehrerin). Sie warf dem Vater (Arzt) sexuellen Mißbrauch vor - sein Besuchsrecht sofort gestrichen. Polygraph-Test, das Ergebnis: Die Ehefrau hatte gelogen. Sofort durfte er seine Kinder wieder besuchen.
Warum bisher nur in Familienprozessen?
Der Bundesgerichtshof entschied 1954 (nochmals 1981 bestätigt): Dieser Test ist menschenunwürdig. Der Verdächtige würde wie ein meßbarer Gegenstand behandelt.
Was ist mit Strafprozessen?
Im vergangenen Jahr ein Umdenken des Bundesverfassungsgerichts. Es entschied: "Die Verwendung von Ergebnissen einer solchen Untersuchung im Strafrecht bewegt sich innerhalb des eingeräumten Rahmens." (Az.: 2 BvR 1211/97.)
Kann man den Lügendetektor austricksen?
Theoretisch ja. Setzt voraus, daß die Testperson äußerst kaltblütig ist - oder pathologischer Schwindler (hält die eigenen Lügen für wahr).
Kann man den Test beeinflussen?
Ja. Allein schon durch ein Fingerwackeln (Gerät registriert es als Erregung).
Was kostet ein Test?
1500 Mark. Anschaffungspreis des Gerätes: 14.000 Mark.
Lügendetektor: Er mißt unsere Gefühle
Wer lügt, kriegt automatisch feuchte Hände, Blutdruck und Puls steigen. Ausgelöst durch unser vegetatives Nervensystem (mit dem Willen nicht zu beeinflussen). Diesen körpereigenen Mechanismus nützt der Lügendetektor. Er mißt Blutdruck, Herzfrequenz, Atmung sowie Tätigkeit der Schweißdrüsen - und macht somit unsere Gefühle in optischen Kurven "sichtbar" (ähnlich einem EKG). Dazu kommt ein ausgeklügeltes System von Fragen. Wichtige Fragen ("Haben Sie die Frau vergewaltigt?") werden mit unwichtigen gemischt (zur Kontrolle des Erregungszustandes).
TAZ Nr. 5577 vom 9.7.98
Oldenburg (dpa) - Durch einen Lügendetektortest ist in einem Sorgerechtsverfahren der Vorwurf gegen einen Vater entkräftet worden, seine Tochter sexuell mißbraucht zu haben. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte dazu erstmals diesen Test in einem Streit getrennter Eltern um das Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind eingesetzt. Der Test habe mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigt, daß Beschuldigungen der Mutter gegen den Vater und Ex-Partner als unbegründet gelten müssen, teilte OLG-Präsident Hartwin Kramer gestern mit. Über das Umgangsrecht traf das Gericht gestern keine Entscheidung.
Gutachten mit Lügendetektoren in Zivilverfahren haben bereits mehrere deutsche Gerichte in Einzelfällen zugelassen. Der Lügendetektortest ist nur im Rahmen der sogenannten Freiwilligen Gerichtsbarkeit erlaubt. Dazu zählen Sorgerechtsverfahren. In Strafprozessen darf der Detektortest in Deutschland nicht eingesetzt werden. (Az. IV UF 60/96).
Hinweis durch paPPa.com: Basisinformationen zum Polygraphen-(Lügendetektor-)Test
Stuttgarter Nachrichten 9.7.98
Zu "Mißbrauchsopfer immer jünger'' vom 12. Juni:
"Als ehemals Betroffener, nämlich von Kobra Geschädigter, kann ich nicht glauben, was in dem Artikel steht. Ich muß vorwegschicken, daß ich von meiner Ex-Frau beschuldigt wurde, meine Stieftochter mißbraucht zu haben. Diese Stieftochter war verhaltensauffällig, und der Mutter wurde, nachdem sie aus der ehelichen Wohnung ausgezogen war, von einer Lehrerin der Rat gegeben, mit Kobra in Verbindung zu treten. Da ich mir nichts vorzuwerfen hatte, habe ich versucht, mit Kobra die Verhaltensauffälligkeiten zu ergründen. Was ich zu diesem Zeitpunkt nicht wissen konnte, daß die Mutter in Verbindung mit Kobra einen Mißbrauch hervorgezaubert hat, der auch meine ehelichen Kinder, für die ich das Sorgerecht hatte, in Mitleidenschaft gezogen hat. Neun Monate mußten meine zwei ehelichen Kinder im Heim aushalten. Neun Monate benötigte ich, bis sich meine Unschuld herausstellte und ich meine Kinder wiederbekam. Kobra mit ihren sogenannten "Kinderschützern'' will festgestellt haben, daß ich meine Stieftochter auf das Übelste mißbraucht habe. Soviel Dreck, der in diesen Gutachten stand, habe ich in meinem ganzen Leben nicht gelesen. Diese Kinderschützer verschaffen sich ihre Patienten selbst, indem sie auch die Diagnose selbst stellen. Ich habe mehrere Väter kennengelernt, denen es mit Kobra ähnlich ergangen ist, die aber ihre Kinder bis heute nicht mehr zu Gesicht bekommen haben, weil die Jugendbehörden zusammen mit Kobra am laufenden Band Halbwaisen produzieren.
Otto Brandner, Güglingen"
Kölner
Stadt-Anzeiger 30.9.98
"Wir betreten hier Neuland"Umstrittener Wahrheits-Test wurde in einem Kölner Strafprozeß zugelassenVon Detlef Schalenberg Köln - Richter Wolfgang Hansel ließ der Gutachterin freie Hand. "Ich will ihnen nicht reinreden, wir betreten hier schließlich Neuland", ermutigte der Jurist gestern mittag die Diplompsychologin Gisela Klein, die in Saal 5 des Kölner Landgerichts als Expertin gehört wurde, zum ausführlichen Vortrag. Etwa zwei Stunden erläuterte die 34jährige Wissenschaftlerin daraufhin das Verfahren, das zum ersten Mal in einem Strafprozeß vor einem Kölner Gericht zugelassen wurde: Den Test mit dem sogenannten Lügendetektor. Beantragt hatten die Zulassung des Testes die Rechtsanwälte des 38jährigen Angeklagten. Der Dachdecker wird beschuldigt, seine ehemalige Stieftochter von 1986 bis 1991 durch "eine Vielzahl von Übergriffen" sexuell mißbraucht zu haben. Konkret werden dem Mann acht "exemplarische" Taten zur Last gelegt, in denen von "intimen Küssen" bis hin zu Oral- und Analverkehr die Rede ist. Das heute 19jährige Opfer war zum angenommenen Tatzeitraum zwischen sieben und zwölf Jahre alt. Der Beschuldigte, der von einem "Racheakt" seiner Frau spricht, bestreite die Vorwürfe wohl zu Recht, meinte gestern die Gutachterin. Am Lügendetektor habe er die Anschuldigungen "mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 95 Prozent wahrheitsgemäß verneint". Die Ergebnisse des von ihr angewandten Kontrollfragentest (siehe untenstehende Berichte) seien klar zu Gunsten des Angeklagten ausgefallen. Begleitet wurde die 34jährige Psychologin vom Kölner Professor Udo Undeutsch, in dessen Labor die Untersuchung durchgeführt worden war. Aktualität erlangt die Diskussion über Wert oder Unwert des Kontrollfragentestes aber nicht allein wegen des gestern verhandelten Kölner Falles, der am Mittwoch fortgesetzt wird. Bereits am 7. September hatte das Amtsgericht im mecklenburgischen Malching das Ergebnis eines Polygraphentests als Beweismittel in einem Strafprozeß zugelassen: Ein 52jähriger wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ehefrau freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hatte 1954 entschieden, der Einsatz des Polygraphen verstoße gegen die Menschenwürde des Angeklagten und sei daher in Strafprozessen nicht zulässig. 1981 bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dieses Urteil im wesentlichen, 1997 deutete das BVG aber an, daß über die Tests möglicherweise neu nachgedacht werden könne. Seit zwei Wochen verhandelt der Bundesgerichtshof erneut über die Zulassung des Gerätes in Strafprozessen. Dies hat nun auch das Kölner Landgericht dazu bewogen, den "Lügendetektor" - entgegen der noch geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung - im Verfahren gegen den 38jährigen Dachdecker zuzulassen. "Daß sich der BGH mit dem Thema beschäftigt, ist doch nur erklärlich, wenn der Gerichtshof den Test nicht mehr grundsätzlich für unzulässig erachtet", erklärte der Kölner Justizsprecher Heinz-Georg Schwitanski. In Fällen, in denen die Angeklagten freiwillig mitmachen, könne "davon ausgegangen werden, daß es sich nicht um einen Verstoß gegen die Menschenwürde handelt".
Experten uneins über ZuverlässigkeitHohe Trefferquote oder reines Glücksspiel?Von Steffen Sauer Der "Lügendetektor" eröffnet in den Augen seiner Befürworter Gerichten die Möglichkeit, mit einem zuverlässigen Meßverfahren wahre von falschen Aussagen zu unterscheiden. Die Treffsicherheit liege bei mindestens 95 Prozent, behauptet der in Deutschland wohl prominenteste Verfechter der Apparatur, der Kölner Psychologie-Professor Udo Undeutsch. Kritiker verbannen Aussagekraft, Verläßlichkeit und Trefferquote des Detektors dagegen in den Bereich des Glücksspiels. Unbestritten ist, daß das Gerät Lügen nicht "messen" kann. Es zeichnet nur körperliche Symptome wie Blutdruck, Atmung, Aktivität der Blutgefäß-Nerven ("Rot werden") und die elektrische Leitfähigkeit der Haut ("Angstschweiß") auf, die als Hinweise auf einen Erregungsgrad gelten. In der Wissenschaft wird der Lügendetektor daher als "Mehrkanalschreiber" (Polygraph) bezeichnet. Lassen unterschiedliche Erregungszustände eines Befragten tatsächlich auf Lüge oder Wahrheit, auf Schuld oder Unschuld schließen? Wie sind die Tests aufgebaut? Sind an ihre Aussagekraft Voraussetzungen geknüpft - wenn ja, welche? Für welche Delikte und Tätergruppen scheint der Polygraphen (un-)geeignet? An den Antworten scheiden sich die Geister. In der Bundesrepublik wurden die Geräte bisher nur in Ziviprozessen eingesetzt, in denen geschiedene Eltern um das Sorge- oder Umgangsrecht für ihre Kinder streiten. Gerät der Vater in den Verdacht, seine Kinder sexuell mißbraucht zu haben, kann ihm der Umgang mit den Kindern verboten werden - auch wenn er strafrechtlich nicht verurteilt wurde. Verschiedentlich haben Beschuldigte sich in dieser Situation freiwillig einem Test unterzogen, um ihre Unschuld zu "beweisen". Die Gerichte haben das Ergebnis jedoch immer nur als ein Indiz unter mehreren bewertet. Der Test ist stets freiwillig, eine Nichtteilnahme darf laut Bundesverfassungsgericht nicht als Indiz für die Schuld gedeutet werden. Ebenso ausgeschlossen ist, daß ein für den Beschuldigten negatives Testergebnis vom Gericht berücksichtigt wird. Polygraphen werden in Deutschland also nie zur Überführung eines Verdächtigen eingesetzt, nur zum Unschuldsnachweis. In der Diskussion stehen vor allem zwei Testverfahren: der Tatwissentest und der Kontrollfragentest. Beim Tatwissentest wird der Beschuldigte nach Einzelheiten des Tathergangs gefragt, die nur der Täter kennen kann. Dabei werden Alternativen genannt, von denen nur eine den Tatsachen entspricht. Beispiel: Trug das Kind zur Tatzeit: einen roten Rock, - eine blaue Jeans, - gelbe Shorts, - einen grünen Rock? Ein Unschuldiger, so die Theorie, wird keine auffälligen Körper-Reaktionen zeigen, wenn er nach der Kleidung gefragt wird, die das Kind tatsächlich trug - ganz im Gegensatz zum Täter. Der renommierten Polygraphen-Experte und Psychologe Max Steller hält den Tatwissentest für durchaus zuverlässig, spricht aber von einem "erheblich eingeschränkten Anwendungbereich". Voraussetzung sei erstens, daß die Untersucher genügend Einzelheiten des Tathergangs kennen, nach denen sie fragen könnten. Zweitens müßten diese für den Täter von Bedeutung sein, da er sie sonst übersehen oder vergessen haben könnte. Dann bliebe der Täter bei der entsprechenden Frage unbeeindruckt - was dann ein Indiz für seine Unschuld wäre. Zudem dürfen die Tat-Umstände noch nicht bekannt sein, da sonst auch Nichttäter sie kennen könnten. In der Praxis spielt der Tatwissentest daher keine Rolle. Anders der sehr umstrittene Kontrollfragentest (KFT), den Professor Undeutsch propagiert und dessen Ergebnisse von deutschen Gerichten schon berücksichtigt wurden. Dabei werden neben völlig unwichtigen Fragen auch konkrete Fragen zur Tat gestellt. Beispiel: "Haben sie am Nachmittag des 3. 12. während der Kaffeepause die 12 000 Mark aus der Schublade genommen?" Hinzu kommen "Kontrollfragen", die ebenfalls im Zusammenhang mit dem Tatvorwurf stehen, aber allgemeiner formuliert sind. Etwa: "Haben Sie schon jemals etwas an sich genommen, daß Ihnen nicht gehörte?" Die Befürworter gehen davon aus, daß ein Unschuldiger auf die allgemeine Kontrollfrage stärker reagiert, als auf die konkrete Tatfrage. Letztere kann er guten Gewissens verneinen, erstere kaum. Wer hätte nicht schon irgend einmal irgend etwas gestohlen? Der Täter hingegen reagiert nach dieser Theorie stärker auf die Tatfrage als auf die Kontrollfrage. Die Aussagekraft dieses Tests hängt aber davon ab, daß der Befragte "eingestimmt" wird. Der Tester muß glaubhaft machen, daß der Polygraph seinen Lügen tatsächlich auf die Schliche kommt, beim Befragten muß also Angst vor Entdeckung erzeugt werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs von 1954, der Polygraph verstoße gegen die Menschenwürde, sei nicht stichhaltig, meint Professor Undeutsch: Für zu Unrecht des Kindesmißbrauchs Beschuldigte sei der Test oft die einzige Chance, die Unschuld zu belegen.
"Werfen einer Münze"Unzuverlässig, mit zu vielen Unwägbarkeiten behaftet, leicht zu täuschen und für Mißbrauchstäter ganz besonders ungeeignet: Das Urteil der Polygraphen-Gegner ist vernichtend. "Typische" Reaktionsmuster, die auf eine Lüge hindeuten, existierten gar nicht. Die Ergebnisse der Tests würden stets vom Auswerter interpretiert. Eine Quelle des Irrtums, zumal sich im Internet bereits detaillierte Anleitungen finden, wie ein Detektor zu täuschen sei. Der Amerikaner Doug Williams empfiehlt dort unter dem Titel "How to sting the Polygraph" ("Wie man einen Polygraphen austrickst") verschiedene Atem- und Entspannungsübungen, um das Gerät in die Irre zu führen. Das Wissen um solche Techniken wiederum läßt Zweifel an einer zweiten wesentlichen Voraussetzung für den Kontrollfragentest (KFT) mit dem Polygraphen zu: Der Proband muß den Detektor "ernst nehmen" und Angst vor Entdeckung haben. Entfällt die Angst, so können auch die erwarteten körperlichen Reaktionen ausbleiben. Auch die Person des Testers, der beim Befragten den furchteinflößenden Respekt vor dem Gerät erzeugen soll, spielt in den Augen der Kritiker eine wesentliche Rolle. Da die Verfechter des KFT nur die Unschuld ihrer Probanden nachweisen wollten, wiesen ihre Ergebnisse Schieflagen auf. Der Kölner Diplom-Psychologe Ulfert Boehme weiß von Gutachten, in denen die Ergebnisse des Tests schlicht in ihr Gegenteil - nämlich zugunsten des Beschuldigten - verkehrt wurden. Boehme bemängelt zudem, daß Undeutsch mit der angeblichen Zuverlässigkeit von 95 Prozent sämtliche "uneindeutigen" Testergebnisse - der Anteil beträgt bis zu 40 Prozent - nicht berücksichtigte. US-Wissenschaftler, die alle Ergebnisse in ihre Statistiken einfließen ließen, kamen auf eine Wahrscheinlichkeit von 53 Prozent, Unschuldige als solche zu erkennen. Boehme: "Diese Wahrscheinlichkeit entspricht dem Werfen einer Münze." Der wohl wesentlichste Einwand, den Boehme und andere formulieren, bezieht sich auf den Einsatz in Mißbrauchsverfahren. Polygraphen-Experte Professor Max Steller hierzu: "Die Logik (dieser Testverfahren) setzt voraus, daß sich der Täter im Hinblick auf den Tatvorwurf wohlbewußt ist und konkrete Fragen nach dem Tathergang wissentlich falsch beantwortet." Genau jenes Schuldbewußtsein aber fehle den Tätern häufig. Gerade bei inzestösen Mißbrauchsfällen zeigten sie "erstaunliche Fähigkeiten, den sexuellen Mißbrauch nicht als solchen wahrzunehmen". Die "Umdeutung sexueller Handlungen mit der Tochter als Akt besonders fürsorglicher väterlicher Zuwendung" sei ein "Charakteristikum" von Inzesttätern. Wo aber aufgrund solcher Selbsttäuschung das Schuldbewußtsein fehlt, da muß der Polygraph versagen. (sts) © Kölner Stadt-Anzeiger |
Lügendetektor-Test
eindeutig: Stiefvater kein Kinderschänder
1997 verurteilt, weil er zum Wohle des Kindes ein
falsches Geständnis ablegte
FREILASSING/ALTÖTTING. Im März 1997 wurde der Freilassinger Schwimmeister Ronald S. (sämtliche Namen geändert/Anm.d.Red.) wegen sexuellen Mißbrauchs seines Stiefsohnes zu vier Jahren auf Bewährung verurteilt. Wie sich erst jetzt nach einem Test am Lügendetektor herausstellte, hat Ronald S. die Taten nie begangen. Hätte man schon 1997 einen solchem Test durchgeführt, wäre der 34jährige nicht verurteilt worden.
VON CHRIESTA LATA
Schlammschlachten vor Gericht sind keine Seltenheit, wenn es bei Ehescheidungen um das Sorgerecht geht. Es kommt vor, daß ein Elternteil - meist die Väter - des sexuellen Mißbrauchs beschuldigt werden, obwohl nicht dergleichen vorgefallen ist. Im März 1997 wurde ein Freilassinger Hobby-Schwimmlehrer zum Opfer einer soIchen Sorgerechtsschlacht. Seine Exfrau beschuldigte ihn, seinen Stiefsohn im Alter von fünf Jahren sexuell mißbraucht zu haben. Gutachter, die das Kind begutachtet hatten, kamen ebenfalls zu diesem Ergebnis.
Sorgerechtsstreit brachte Anzeige
1993 hatte sich das Ehepaar getrennt. Die Anzeige wegen Kindesmißbrauch erfolgte erst im Januar 1995, als die gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht für die gemeinsame Tochter kurz bevorstand. Die Aussagen seines Stiefsohnes und die Gutachten sprachen eindeutig gegen Ronald S. Eine aussichtslose Lage für den heute 34jährigen. Einen Tag vor der Verhandlung des sexuellen Mißbrauchs erhieIt seine Anwältin einen Anruf vom Gericht. Wenn Ronald S. die Übergriffe zugebe und damit dem Kind einen Auftritt vor Gericht erspare, käme er mit einer Bewährungsstrafe davon. Wenn er aber weiter alles abstreite, drohe ihm mit Sicherheit eine Gefängnisstrafe.
Um den Prozeß nach Jahren der Verdächtigung endlich hinter sich zu haben und um mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen ging Ronald S. auf das An gebot ein. Er ließ seine Anwältin folgende Erklärung abgeben: "Der Angeklagte will dem Kind weitere Vernehmungen ersparen und räumt ein, die Taten begangen zu haben".
Geständnis wurde hoch angerechnet
Das Gericht und die StaatsanwaItschaft Traunstein würdigten das späte Geständnis des Angeklagten. Für die zugegebenen Taten wurde er zu einer Freiheitsstrafe von achtzehn Monaten, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung, verurteilt. Von seiner Anwältin schlecht beraten nahm Ronald S. das Urteil an, es wurde rechtskräftig. Selbst schuld, könnte man sagen, warum legt er ein falsches Geständnis ab.
Rund 12 000 Mark hat ihn das Verfahren gekostet. Daß ihm vom Gericht nicht geglaubt wurde und er sich von der Staatsanwaltschaft schon vor dem Prozeß verurteilt sah, hat ihn tief verstört.
Seinen Job als Schwimmtrainer konnte der Freilassinger trotz vereinzelter Elternproteste und Aktionen des Jugendamtes behalten. Im Gegensatz zu Verteidigerin, Gericht und Staatsanwaltschaft glaubten der Sportverein und seine Freunde seinen Unschuldsbeteuerungen.
Den Kampf um das Umgangsrecht mit seiner Tochter führte er weiter. Und vor wenigen Tagen hat er gewonnen. Nicht nur, daß er seine Tochter sehen kann, wann er will. Im Verfahren vor dem Altöttinger Familiengericht wurden die Vorwürfe gegen ihn ausgeräumt. Wie er schon vor über einem Jahr beteuerte, hatte nie ein Mißbrauch seines kleinen Stiefsohns stattgefunden. In seiner Not hatte er Taten eingestanden, die er nie begangen hatte.
Gericht schlägt Lügendetektor vor
Im neuen Verfahren um das Umgangsrecht für seine Tochter hatte der Familienrichter vorgeschlagen, "ein psychophysiologisches Gutachten zur Frage der Glaubhaftigkeit des Herrn Ronald S. bezüglich der angeblichen sexuellen Übergriffe bei dem Kind Dominik G. zu erholen."
Ronald S. war sofort mit dem Test am sogenannten Lügendetektor einverstanden. Er mußte zehn Fragen mit "ja" oder "nein" beantworten, wobei seine elektrischen Hautreaktionen, Atembewegung und seine cardiovasculäre (Herz und Gefäße betreffend/ Anm. d. Red.) Aktivität aufgezeichnet wurde Fragen wie "Haben Sie jemals eine Person in sexueller Hinsicht ausgenützt?", "Haben Sie sich jemals mit einer Frau ungewöhnliche Sexpraktiken gewünscht?" und "Haben Sie den Penis von Dominik mit dem Mund berührt?" wurden insgesamt viermal gestellt. Die Untersuchung fand im Mai 1998 im Institut für forensische PsychophysioIogie München statt. Sie dauert knapp dreieinhalb Stunden.
Klares Ergebnis: Kein Mißbrauch
Um festzustellen, daß die Testperson die Wahrheit gesagt hat, ist ein Gesamtwert von mindestens +6 erforderlich. Ronald S. bestand den Test am Lügendetektor mit +10 mehr als eindeutig. Das Untersuchungsergebnis: "Zusammenfassend kann somit aufgrund der Ergebnisse festgestellt werden, daß Herr S. in dem polygraphischen Verfahren ein Resultat erzielen konnte, welches geeignet ist, sein Vorbringen in der fraglichen Angelegenheit zu stützen." Soll heißen: Die Unschuldsbehauptung von Ronald S. erschien den Gutachtern glaubwürdig.
Das Ergebnis des Gutachtens wurde dem Familiengericht Altötting übergeben. In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Altötting erklärte eine Sachverständige: "Der Kindsvater hat sich auf mein Anraten hin und auf Vorschlag des Gerichts einer psychophysiologischen Untersuchung unterzogen. Im Rahmen dieser Untersuchung konnte er hinsichtlich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe des sexuellen Mißbrauchs des Stiefsohnes Dominik entschuIdet werden. Ich halte es für sinnvoll, daß der Vater möglichst schnell Umgang mit seiner Tochter hat "
Der Familienrichter wies Ronald S. auf folgendes hin: "Es wäre für Sie äußerst sinnvoll, wenn das Umgangsrecht nur in Anwesenheit einer Begleitperson stattfinden würde." Dazu erklärte sich Ronald S. aus Gründen des Selbstschutzes bereit. Schließlich will er im Falle einer Verschlechterung des Verhältnisses nicht wieder den falschen Vorwürfen seiner Exfrau ausgesetzt sein.
"Schlimme Zeit zu Ende gegangen"
Das Gericht billigte Ronald S. Umgang mit seiner Tochter zu. Über den angeblichen Mißbrauch des Stiefsohns wurde kein Wort mehr verloren. Ronald S. "Nachdem meine Exfrau ihre Behauptung, ich hätte ihren Sohn sexuell mißbraucht, zurückgezogen hat, ist für mich eine schlimme Zeit zu Ende gegangen."
Das Urteil wegen sexuellen Mißbrauchs besteht weiter. Um völlig rehabilitiert zu sein, müßte Ronald S. gegen den Staat klagen. Ein Münchner Prominentenanwalt will für die Übernahme des Mandats vorab 2500 Mark Ronald S. stottert aber noch immer die Gerichtskosten für seine Verurteilung ab.
Eßlinger Zeitung 14.10.98
Lügendetektoren abgelehnt
Stuttgarter Anwaltverein: Mit Rechtsstaat unvereinbar
Stuttgart (axt) - Der Anwaltverein Stuttgart lehnt den Einsatz von
Lügendetektoren ab. Derzeit befaßt sich der Bundesgerichtshof
(BGH) mit diesem Thema und hat ein Gutachten dazu in Auftrag gegeben. Grund:
Um die angebliche Unschuld ihrer Mandanten zu beweisen, hatten mehrere
Verteidiger auf dem Test mit einem Lügendetektor als Beweismittel
bestanden. Sie waren aber mit ihrem Vorstoß vor Gericht abgeblitzt.
Die obersten Richter müssen sich jetzt mit deren Revisionsanträgen auseinandersetzen. Bei diesem Test werden Körperfunktionen wie Blutdruck, Herz- und Atemfrequenz oder Hautfeuchtigkeit aufgezeichnet und verglichen. Zwei Methoden werden derzeit angewendet, darunter die einfache Befragung. "Sie bringt aber nur Ergebnisse, wenn ein Tatverdächtiger Details vom Tatort wissen kann, die der Polizei ebenfalls bekannt sind. Gleichzeitig darf der Vernommene aber nicht wissen, daß die Polizei diese Einzelheiten kennt." Ein kompliziertes Vorgehen mit Unwägbarkeiten. Daher hält Georg Prasser, Experte beim Anwaltverein für Strafsachen, den Einsatz von Lügendetektoren (im Fachjargon Polygraphen) für die Rechtsfindung für wenig tauglich. Auch die zweite Methode (in Deutschland bislang ausschließlich bei Prozessen im Familienrecht angewandt und über deren Zulässigkeit der BGH befinden wird), die Kontrollfragetechnik, berge noch zuviele Fehlerquellen.
Hinweis paPPa.com: Siehe Prof. Dr. Rainer Ollmann, Hamburg: Schadensersatz
wegen Mißbrauchsverdächtigung? (1996) und beachte auch neueste
Veröffentlichung von Ollmann in ZfJ (Zeitschrift für Jugendrecht)
Nr. 9/98, Seite 354 bis 361: Strafanzeige des Jugendamtes bei sexuellem
Kindesmißbrauch - Zulässigkeit und Schadensersatzpflicht.
Desweiteren: Bielefelder Professor muß Schmerzensgeld
zahlen - Psycho-Gutachten "grob fahrlässig"
Von Christof Heupp
Mechernich/Bonn. Mit einem Schild "Ich bin unschuldig" posiert der 57jährige Rolf K. aus Mechernich (Name geändert) auf einer Fotografie. Ob diese Beteuerung wahr ist, soll ab heute ein Prozeß vor der 2. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts erweisen. Die Ehefrau des Angeklagten, Maria K. (Name geändert), die mittlerweile die Scheidung eingereicht hat, ist anderer Meinung: "Er gehört in den Knast."
Allein der Umfang der Anklage ist schockierend: Die Staatsanwaltschaft Bonn wirft Rolf K. sexuellen Mißbrauch von Kindern unter 14 Jahren in 65 Fällen vor. Davon soll es in zwei Fällen, so die Anklage, zum vollzogenen Geschlechtsverkehr gekommen sein. Zwischen 1993 und 1996 soll sich der Vater von sechs Kindern an seinem heute elfjährigen Sohn und seiner heute 14jährigen Stieftochter aber nicht nur selbst vergangen haben, sondern diese auch gegen Geld anderen Männern angeboten haben.
Um die Unschuld seines Mandanten zu beweisen, will sein Bonner Strafverteidiger Uwe Krechel neue Wege gehen. Krechel kennt Rolf K. seit Jahren. Er verteidigte ihn auch in anderen Strafsachen. Rolf K. habe schon "alle möglichen Dinger" gedreht, die Liste seiner Vorstrafen ist ellenlang. "Ich habe noch nie solch einen Schmutzbuckel vertreten", meinte Krechel im Hinblick auf das Ausmaß des Vorstrafenregisters. Aber der sexuelle Mißbrauch seiner eigenen Kinder, da ist Krechel überzeugt, sei nicht dessen Sache. Daß Rolf K. in jungen Jahren auch mal wegen Förderung der Prostitution verurteilt wurde, zählt für Krechel nicht als einschlägige Vorstrafe: Da sei ein Sachverhalt von einem Gericht falsch beurteilt worden.
Zum ersten Mal in der Geschichte des Bonner Landgerichts will Krechel seinen Mandanten in der mündlichen Hauptverhandlung an einen Lügendetektor anschließen lassen. Ob die Kammer diesem Antrag folgen wird, bleibt abzuwarten. Eine Sprecherin des Landgerichts: "Das ist jedenfalls ein sehr exotischer Antrag."
Als Einbrecher in Fachkreisen bekannt
Ganz so exotisch ist der Antrag mittlerweile nicht mehr: Erstmalig in Nordrhein-Westfalen kam ein solcher "Polygraph" jetzt in einem Verfahren wegen sexuellen Mißbrauchs vor dem Kölner Landgericht zum Einsatz. Zwar entlastete dieser Lügendetektor den Täter, einen 38jährigen aus Bergheim, erheblich, doch das Gericht bewertete die Zeugenaussage der mißbrauchten Stieftochter höher und verurteilte den Mann trotzdem zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Der Vorsitzende der 2. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts hatte aber den "Polygraphen-Test" als durchaus geeignetes Beweismittel zugelassen.
Rolf K. erwartet derzeit in der U-Haft der JVA Rheinbach seinen Prozeß. Hier ist er ein Stammgast, denn rund 25 Jahre seines Lebens saß er in verschiedenen Gefängnissen. Vor allem als Einbrecher erlangte er in "Fachkreisen" eine gewisse Berühmtheit. "Es brauchte ihn nur jemand anzustiften, schon brach er wieder ein", meinte sein Anwalt Krechel.
"Ich will mit all dem Schluß machen", hatte Rolf K. Ende 1996 in einem Telefonat mit der "Rundschau" erklärt, "meine wilden Jahre sind endgültig vorbei." Zu diesem Zeitpunkt sah er bereits im offenen Vollzug in Euskirchen Licht hinter den schwedischen Gardinen. An den Wochenenden durfte er heim nach Mechernich zu seiner Familie. Als seine Frau an den Folgen eines Verkehrsunfalls laborierte, erhoffte er sich Haftverschonung, um selbst die sieben Kinder versorgen zu können.
Doch daraus wurde nichts: Die Pflegemutter, die vom Kreisjugendamt mit der Betreuung der Kinder beauftragt wurde, erhielt in Gesprächen mit den Kindern Hinweise auf den sexuellen Mißbrauch und schaltete die Polizei ein.
In Briefen an Ehefrau seine Unschuld beteuert
Nach Abschluß dieser Ermittlungen war es mit dem offenen Vollzug für Rolf K. blitzartig vorbei: Am 5. Februar 1997 erließ ein Euskirchener Amtsrichter Haftbefehl gegen ihn. Rolf K. wurde zurück in den geschlossenen Vollzug nach Rheinbach verlegt.
In unzähligen Briefen an seine Frau beteuerte er stets, unschuldig zu sein. Er beschwor sie, zu ihm zu halten. Doch seine Frau glaubte ihm nicht mehr. Zeitweilig stand sie selbst unter Verdacht, vom sexuellen Mißbrauch der Kinder gewußt und diesen geduldet zu haben. Dieses Verfahren sei aber eingestellt worden, erklärte Maria K., die jetzt als Zeugin im Prozeß ihres Mannes gehört werden soll.
"Ich bin bei zwei Vorfällen im Schlafzimmer mißtrauisch geworden, als er die Kinder berührt hat", erklärte Maria K. im Gespräch mit der "Rundschau". Doch der ganze Sachverhalt sei ihr erst später bekannt geworden, nachdem die Ermittlungen der Polizei ins Rollen gekommen seien. Für Anwalt Krechel ist Maria K. keine gute Zeugin: "Die weiß doch von nichts."
Krechel mißtraut auch der Pflegefamilie. Er mutmaßt, daß diese ein "nicht unerhebliches Interesse finanzieller Art" gehabt habe, die Ermittlungen gegen seinen Mandanten ins Rollen zu bringen. Lange Zeit habe die Familie die Kinder betreut, ohne daß es Vorwürfe gegeben habe. Erst drei oder vier Tage vor der anstehenden Entlassung von Rolf K. seien plötzlich die Beschuldigungen aufgekommen.
Gutachter aus Wormser Kinderschänderprozeß
Die Pflegemutter wies diese Mutmaßung des Anwalts gestern im Gespräch mit der "Rundschau" empört zurück. Das Jugendamt und die Mutter hätten sich schließlich an sie gewandt, ob sie die Kinder aufnehmen könnten, obwohl ihr Mann, von Beruf Erzieher, in Rente sei. "Finanziell haben wir das überhaupt nicht nötig." Sie und ihr Mann hätten in 35 Jahren mehr als 100 Pflegekinder betreut. "Wir haben das ein Leben lang gemacht. Das ist eben unsere Berufung."
Bereits im Vorfeld schaltete Krechel den aus dem Wormser Kinderschänderprozeß bekannten Professor Schade ein. Der untersuchte die beiden betroffenen Kinder, sei allerdings zu einem aus Sicht Krechels negativen Ergebnis gelangt. Krechel gab sich in diesem Punkt einsilbig: "Mädchen glaubhaft, Junge unglaubhaft!"
Der Bonner Anwalt kündigte aber gegenüber der "Rundschau" für heute einen spektakulären Auftakt der auf fünf Tage angesetzten Hauptverhandlung an. "Gegen den einen oder anderen wird es Befangenheitsanträge geben."