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Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Einsatz eines "Lügendetektors" im Strafverfahren


 
DER SPIEGEL 36/1998 (Links nachträglich eingefügt)

LÜGENDETEKTOREN

Schwitzen für die Wahrheit

Erstmals wurde in einem deutschen Strafprozeß ein Lügendetektor eingesetzt. Forschungsergebnisse lassen am Wert der Geräte zweifeln.

Es sieht so einfach aus: Der Polizist schließt den Verdächtigen an den Lügendetektor an. Das Gerät mißt Blutdruck, Atemfrequenz und die elektrische Leitfähigkeit der Haut, die sich mit jeder Schweißabsonderung verändert und daher hochsensibel jede Gefühlsregung anzeigt. Dann stellt der Vernehmer die Fragen. Wenn der Polygraph ausschlägt, ist die Antwort gelogen.

John Walter Wayland wird beschuldigt, eine Prostituierte ermordet zu haben. Er bestreitet das und ist einverstanden, sich vom Lügendetektor testen zu lassen. Aber Wayland ist schlau: Er wippt unauffällig mit dem Fuß und manipuliert so die Hautleitfähigkeit. Er phantasiert sich in peinliche Situationen hinein und produziert Ausschläge, die für den Vernehmer keinen Sinn ergeben. Am Ende steht der Polizist vor meterlangen Kurven, die der Polygraph aufgezeichnet hat: Sie sehen naturwissenschaftlich aus - und besagen gar nichts.

Wayland (Tim Roth) und der Lügendetektor sind Hauptfiguren des US-Thrillers "Scharfe Täuschung", der zur Zeit in deutschen Kinos läuft. Auch wenn das Drehbuch eine fiktive Geschichte erzählt, sind die Tücken der Wahrheitssuche mit dem Lügendetektor real: Zwar identifiziert, wie Studien zeigen, das Gerät 95 Prozent aller Lügen. Aber auch 40 Prozent aller wahrheitsgemäßen Aussagen werden fälschlich für Lügen gehalten. Das heißt, insgesamt liegt der Polygraph in etwa 65 Prozent der Fälle richtig - und irrt sich jedes dritte Mal.

In der vergangenen Woche hat zum erstenmal ein deutsches Strafgericht einen Lügendetektortest als Beweismittel in einem Prozeß zugelassen. Ein Kaufmann aus Mecklenburg-Vorpommern, der von seiner Frau der Vergewaltigung in der Ehe beschuldigt wurde, will mit dem Testergebnis seine Unschuld belegen. Das Gutachten hatte der emeritierte Kölner Psychologie-Professor Udo Undeutsch verfaßt, der seit Jahren den Einsatz des Gerätes propagiert. "Beweismittel zugunsten des Angeklagten kann ich nicht außen vor lassen", erklärt der zuständige Amtsrichter Olaf Witt, "aber natürlich ist es nicht das einzige Beweismittel." Wahrscheinlich werden nun weitere Richter Polygraphentests in ihren Prozessen erlauben.

In Deutschland hatte der Bundesgerichtshof 1954 den Einsatz der Geräte im Strafprozeß abgelehnt, weil sie in die Intimsphäre des Beschuldigten eingriffen und das seine Menschenwürde verletze. Im März dieses Jahres deutete das Bundesverfassungsgericht [Anmerkung paPPa.com: NJW 1998, 1938] jedoch an, es könne zukünftig im Ermessen der Gerichte liegen, ob sie das Gerät zur Entlastung eines Angeklagten zulassen - zur Belastung eines Beschuldigten dürfen die Testergebnisse weiterhin nicht genutzt werden.

In Zivilprozessen ist der Polygraph, etwa bei Sorgerechtsentscheidungen, schon länger zugelassen. Tatsächlich setzen deutsche Anwälte die Maschine bei Prozessen vor dem Familiengericht ein: Sie soll meist den Vorwurf widerlegen, ihr Mandant habe seine Kinder sexuell mißbraucht. Im Streit um das Umgangsrecht eines Vaters mit seinen Kindern ließ kürzlich auch das Oberlandesgericht Oldenburg [Anmerkung paPPa.com: Az. IV UF 60/96] den Polygraphen als Beweismittel zu und gewann die Überzeugung, daß die Testergebnisse den Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs der Tochter entkräftet hätten.

In den USA lassen 36 Bundesstaaten den Polygraphentest als Beweismittel zu, wenn Angeklagter und Staatsanwalt damit einverstanden sind; in New Mexico reicht es sogar, wenn nur eine der beiden Seiten den Test fordert. Auch der Clinton-Sonderermittler Kenneth Starr vertraute dem Gerät und lud Monica Lewinsky zum Test ein. Ihr Anwalt verlangte, den Vernehmer mit auswählen zu dürfen, was Starr ablehnte. Lewinsky machte keinen Test.

Doch das Mißtrauen gegenüber dem Gerät steigt. Der Supreme Court bestätigte Ende März, daß Ergebnisse von Polygraphentests vor Militärgerichten wegen der wissenschaftlichen Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit und Genauigkeit weiterhin nicht verwendet werden dürfen. Und bei einer Umfrage der University of Minnesota erklärten die meisten Psychologen, das Gerät sollte nicht als Beweismittel vor Gericht eingesetzt werden: Die Maschinen seien leicht zu täuschen, und die theoretischen Annahmen, die dem Polygraphen zugrunde lägen, seien äußerst fragwürdig.

Das Gerät kann nämlich keine Lügen messen, sondern nur vegetative Erregung. Die Annahme ist also: Wer lügt, hat ein schlechtes Gewissen und zeigt deshalb eine physiologische Reaktion - Schwitzen, Herzklopfen, unruhiges Atmen. Verdränger und notorische Lügner werden deshalb von der Maschine nicht durchschaut.

Wer etwas zu verbergen hat, versucht zu manipulieren. Die Strategie ist einfach. Der Vernehmer stellt neutrale Fragen, mit denen die Basiserregung ermittelt wird. Zwischendurch streut er Kontrollfragen ein, in denen er Tabuwörter wie Vergewaltigung verwendet. Die Reaktion darauf dient als Maßstab für Werte bei den Fragen zum Fall. Die Täuschungstaktik der Vernommenen ist es, bei den Kontrollfragen eine hohe Erregung zu erreichen. Je höher der Wert bei den Kontrollfragen, desto unwahrscheinlicher ist es, daß der Polygraph beim Lügen noch stärker ausschlägt.

"Der Lügendetektor sieht naturwissenschaftlich aus, aber er ist kein Fenster zur Seele", sagt Klaus Fiedler. Als Professor für Sozialpsychologie an der Universität Heidelberg beschäftigt er sich mit der Bedeutung der Lüge in der Kommunikation. Zum Beispiel seien die Polygraphie-Ergebnisse schon deshalb nutzlos, so Fiedler, weil unklar sei, für wen welche Worte tabu seien: "Da müßte man für jeden Befragten den Test neu standardisieren." Auch die Bewertung der Ausschläge sei hochsubjektiv.

Außerdem haben alltagspsychologische Untersuchungen gezeigt, daß Menschen andauernd lügen, was die Detektorenkurven auch verfälschen könnte. In einer US-Studie mußten Probanden ihre Aufrichtigkeit in wichtigen Gesprächen bewerten. Nur 38,5 Prozent ihrer Aussagen bezeichneten sie als "absolut ehrlich".

Die Verfechter der maschinellen Lügendiagnose geben trotz der entmutigenden Forschungsergebnisse nicht auf und versuchen beispielweise mit innovativen mathematischen Formeln, die Kurven zu deuten - was die Grundannahmen des Detektors nicht weniger fragwürdig macht. Oder sie entwickeln neue Apparate: Ein US-Erfinder präsentierte ein Verfahren zur Lügenidentifizierung mit Hilfe der Gehirnstrommessung - FBI und CIA, die regelmäßig ihre Angestellten mit dem Polygraphen testen, zeigten nur kurzfristiges Interesse.

Die israelische Firma Trusttech Ltd. brachte in diesem Jahr den "Truster" auf den Markt - ein 249 Mark teures Computerprogramm, das Stimmen analysiert. Die Stimme, so das Argument der Hersteller, lasse sich nicht manipulieren. Auch reiche selbst die Tonqualität von Telefongesprächen für Truster aus. Das hätte einen großen Vorteil: Der Untersuchte merkt nicht, daß er auf dem Prüfstand steht.

Mit dem Programm testete ein BBC-Fernsehteam im Februar zu Demonstrationszwecken Clintons Erklärung "Ich hatte keine sexuellen Beziehungen mit jener Frau, Miss Lewinsky". Der Truster analysierte: Clinton sagt die Wahrheit.

Später interviewten Reporter den US-Verkaufsleiter der Software und überprüften ihn währenddessen mit seinem eigenen Produkt. Das Programm läge mit seinen Urteilen in 85 Prozent der Fälle richtig, protzte der Mann, "und man hat mir gesagt, die Trefferquote läge noch höher." Truster meldete: "Falschaussage".

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