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Basisinformationen zum Polygraphen-(Lügendetektor)-Test - Teil 3 (Teil 2 - Teil 1)
Von Liane v. Bilerbek
Die allermeisten Menschen dürften das Gerät, um das in Deutschland derzeit gestritten wird, nur aus dem Kino kennen. Es sind fast immer amerikanische Filme, in denen am "Lügendetektor" Verbrecher überführt oder Unschuldige entlastet werden. Wenn es mal richtig phantastisch zugehen soll, dann "überlistet" gar ein besonders cleverer Bursche die so unbestechlich scheinende Maschine.
Im wirklichen Leben ist es mit Wahrheit und Lüge bekanntlich nicht ganz so schlicht wie in Hollywood. Geht es vor deutschen Strafgerichten um Vorwürfe wie sexuellen Kindesmißbrauch, dürfte weit schwieriger herauszufinden sein, wer lügt und wer nicht. Seit Jahrzehnten wird deshalb versucht, den "Lügendetektor", korrekt Polygraph oder Mehrkanalschreiber, als eine Art objektiven Wahrheitsmesser im Strafverfahren einzusetzen. Doch die Vorstellungen davon, was diese Maschine zu leisten vermag, führen nicht selten ins Reich der Märchen.
Der Berliner Psychologe Max Steller, einer von fünf renommierten Professoren, die jetzt vom Bundesgerichtshof um ihre Stellungnahme zum Polygraphen gebeten wurden, meinte Anfang des Jahres in einem Vortrag sogar: "Es gibt gar keinen Lügendetektor."
Der Bundesgerichtshof konnte dem Einsatz des Gerätes im Strafverfahren bislang nicht viel abgewinnen. Schon 1954 entschieden die obersten Richter gegen den Polygraphen: Er beeinträchtige die freie Willensentscheidung eines Angeklagten, indem er Unbewußtes aufzeichne. Inzwischen wurden viele Versuche gemacht und Forschungsarbeiten veröffentlicht, darunter auch von FU-Professor Steller. Während Bundesanwälte die Nutzung des Polygraphen weiter für einen unzulässigen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht halten, sprach sich der Deutsche Anwaltsverein für den Einsatz als geeignetes Beweismittel aus. Die Entscheidung darüber wird der BGH in Karlsruhe nach den Expertenanhörungen am 9. und 10. Dezember fällen.
Der Polygraph mißt nur, wie sich Atmung, Blutdruck, Hautwiderstand und Puls bei der Befragung durch einen Fachpsychologen verändern. Doch solche Körperfunktionen sind vielen Einflüssen ausgesetzt. Die Angst, unberechtigt beschuldigt zu werden, kann ähnlich starke Reaktionen hervorrufen, wie sie bei der Überführung eines Täters entstehen. Worin liegt also das Geheimnis der "psycho-physiologischen Bedeutsamkeitsdiagnostik", wie Steller die sogenannte Lügendetektion nennt?
Es komme darauf an, daß der psychologische "Interviewer" Fragen formuliert, die für den Beschuldigten genauso bedeutend sind, wie die Frage nach der Tat. Mittels Kontrollfragen muß der Psychologe also erst einmal herausfinden, was für den Beschuldigten ein "ähnlich wichtiger Sachverhalt" ist. Gelingt ihm das, kann er dessen körperliche Reaktionen auf diese, für ihn gleich wichtigen Fragen miteinander vergleichen. Um verläßliche Aussagen machen zu können, bedarf es allerdings einer ganzen Serie von Vergleichsfragen, um die Reaktionen des Angeschuldigten zuverlässig zu interpretieren. Denn: "Eine physiologisch eindeutige Lügenreaktion gibt es nicht", sagt Steller. Wichtig seien Erfahrung und Können des Psychologen, der die Fragen stellt.
Prof. Steller, der seit fast 30 Jahren als Wissenschaftler auch Gutachten für Gerichte verfaßt, spricht sich in seinen Veröffentlichungen vor allem für die Transparenz dieser Gutachten aus. Papierstreifen mit den Ergebnissen des Polygraphentestes seien zwar beeindruckend, genügten aber nicht. Richter könnten nur dann urteilen, wenn sie erfahren, welche Fragen gestellt wurden und wie der Psychologe im Vorgespräch mit dem Beschuldigten diese Fragen gefunden hat. Der FU-Professor, selbst Autor eines der Standardwerke, hält kaum eine Methode für so umfangreich überprüft, wie die "psycho-physiologische Aussagebewertung". Doch auch hier gebe es "keine absolute Treffsicherheit" . Trotzdem empfiehlt er den "sorgfältigen und vorsichtig erprobenden Einsatz" dieses Verfahrens. Gerade bei falschem Verdacht auf sexuellen Kindesmißbrauch bedürfe es "einer rationalen Strategie der Entlastung". Neben der praktischen Erprobung müsse wissenschaftlich weitergeforscht werden; gerade bei der Untersuchung des Verdachts auf sexuellen Kindesmißbrauch. Damit würde auch "ein Beitrag zum Kinderschutz" geleistet, wenn der Sachverhalt mit dem Beschuldigten und nicht mit dem Kind geprüft werde.
Professor Steller war Gutachter in einem der größten Prozesse um sexuellen Kindesmißbrauch in Deutschland, dem sogenannten "Wormser Kinderschänderprozeß", dessen drei Teilverfahren vor dem Mainzer Landgericht mit Freisprüchen endeten. Ganze Familien standen damals vor dem Richter, weil sie von übereifrigen "Aufdeckern" in den Strudel des Verdachts gezogen worden waren. Auch jetzt, ein Jahr nach den Freisprüchen, sind längst nicht alle Kinder in ihre Familien zurückgekehrt. Die Schlüsse aus diesem Prozeß lassen Steller davor warnen, in der "Aufdeckungsarbeit" mit vermeintlich oder tatsächlich sexuell mißbrauchten Kindern suggestive oder manipulative Mittel zu benutzen. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil inzwischen bei vielen Scheidungen irgendwann der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs gemacht wird. Meist dann, wenn es um das Sorgerecht geht.
Lügendetektor: Chance oder Risiko?
Von Marcus Grabbitz
Ich bin ganz allein mit meinen Lügen, dem Professor und der Maschine. Ausweglos prallt der Blick an die kahle Wand vor mir. Der Tonfall des Professors pendelt zwischen Hypnose und Inquisition. "Das Gerät ist jetzt betriebsbereit. Der Test kann gleich beginnen." Körperbewegungen sind strikt verboten, dadurch würde das Testergebnis verfälscht. Vom Kopf bis zu den Fingerspitzen bin ich total verkabelt.
Jeder Pulsschlag knallt gegen die Manschette, die den Oberarm einschnürt. Um den Bauch hängt ein Schlauch, mit dem die Atemtätigkeit gemessen wird. Ein Fingerhut über dem rechten Zeigefinger registriert die elektrische Leitfähigkeit der Haut und damit die Schweißabsonderung. Zwei Elektroden an der linken Hand sind auf die Zittrigkeit der Finger angesetzt.
"Darf ich Ihnen eine persönliche Frage stellen?" höre ich die Stimme des Professors. Schon schnellt die mittlere Kurve in die Höhe und kritzelt eine schroffe Felswand auf das Millimeterpapier. Um meine Erregungslage einschätzen zu können, sagt er wenig später: "Das würde ich natürlich niemals tun." Der Graph geht wieder in den Keller.
Mit gesenktem Kopf über der Maschine sitzt Udo Undeutsch. Der mit Abstand erfahrenste deutsche Experte für den Lügendetektor beobachtet die Zeigerausschläge und dreht an den Reglerknöpfen.
Seit über 20 Jahren kämpft der 80jährige Kölner Psychologe dafür, daß der Lügendetektor wie in den USA auch in Deutschland bei Strafprozessen zum Einsatz kommt. Stoppen konnte ihn dabei auch die Pensionsgrenze für Beamte nicht. Derzeit ist Undeutsch Mitglied einer Expertengruppe, mit deren Hilfe sich der Bundesgerichtshof erneut eine Meinung über den Lügendetektor bilden will. Im Dezember werden die fünf Fachleute gehört.
Undeutsch beschreibt seine Beweggründe für den Feldzug zugunsten des Lügendetektors als "die Tragödie der unschuldig Verdächtigten": "Ich habe bei Prozessen wegen Sexualdelikten immer wieder die Verzweiflung der Angeklagten erlebt." Sie hätten sich nicht gegen den Tatvorwurf verteidigen können, wenn Aussage gegen Aussage stand, keine andere Beweismittel da waren und Opfern von vornherein mehr geglaubt wurde als Beschuldigten.
Seit 1948 arbeitet Undeutsch als Gutachter bei Strafprozessen. Dabei hat er sich in über 3000 Fällen in die Psyche der Beschuldigten versetzt. Undeutsch: "In erster Linie geht es nicht darum, mit dem Lügendetektor Täter zu entlarven." Er halte das Verfahren vor allem für einen zuverlässigen Unschuldsbeweis, der dazu beitragen könne, zu Unrecht Beschuldigte zu entlasten. Die Treffsicherheit sei wesentlich höher als bei allen anderen psychodiagnostischen Untersuchungen: "Meine Tests haben eine Fehlerquote von maximal fünf Prozent."
Der Lügendetektor, in der Fachsprache heißt er Polygraph oder Mehrkanalschreiber, paßt in einen Aluminiumkoffer. Das Gerät muß leicht zu transportieren sein, damit Undeutsch auch Tests in Gefängnissen durchführen kann. Der Apparat mißt vier vom vegetativen Nervensystem ausgehende und daher unwillkürliche, ungesteuerte Körper-Reaktionen und zeichnet die Regungen auf. Die Kurven zeigen, wann die Psyche unter Anspannung steht, wann der Körper Streßsignale aussendet.
"Was ist 16 mal sieben?" will der Professor wissen. Sein Hintergedanke: Er will mich in eine psychisch bedrohliche Lage bringen. Die Strategie hat Erfolg: Schon kommt die Streßwelle. Die Zahlen hämmern durch den Kopf, zugleich die Erinnerung an die schlechten Mathenoten in der Schule. Es wird buchstäblich brenzlig: Die Schweißabsonderungskurve schnellt auf zwei Fingerbreit Länge des Papiers fast um acht Zentimeter in die Höhe, der Schweiß-Schreiber dringt in den Bereich ein, wo die Atmungskurve - erstaunlich bei all der Mathematik-Pein - regelmäßig vor sich hindümpelt. Leicht zittrige Finger verraten den Psychostreß. Gleichzeitig weicht das Blut aus den Fingern. Undeutsch erklärt: "Wenn das Säugetier sich bedroht fühlt, muß es in Sekundenbruchteilen zwischen Kampf und Flucht entscheiden. Dafür muß die maximale Blutmenge im Skelett und im Gehirn zur Verfügung stehen."
Undeutsch ist davon überzeugt, daß der Lügendetektortest zu 95 Prozent zuverlässig ist. Das Testergebnis hänge aber entscheidend von der Fragestrategie und dem Können des Gutachters ab. Ausschlaggebend für das Ergebnis seien weniger die tatbezogenen Fragen. Undeutsch: "Dabei ist jeder psychisch in Bedrängnis. Auch ein Unschuldiger reagiert aufgeregt, weil er weiß, daß seine Freiheit auf dem Spiel steht."
Zwischen Tätern und Nichttätern könne anhand von Vergleichsfragen unterschieden werden, die mit der Tat selbst nichts zu tun haben, aber aus einem ähnlichen Bereich stammten. Wenn es um Vergewaltigung geht, fragt Undeutsch zum Beispiel: "Unabhängig von der hier zur Debatte stehenden Tat, gab es jemals eine Situation, in der Sie einen Dritten mit psychischem oder körperlichem Druck zu einer Sache gebracht haben, die dieser nicht wollte." Wenn der Lügendetektor jetzt nicht ausschlägt, schrillen bei Undeutsch alle Alarmglocken: "Diese Frage ist so gestellt, daß jemand mit gutem Gewissen einfach ins Grübeln kommen muß." Ein Täter dagegen würde sie direkt abhaken. "Ein Schuldiger vertraut darauf, daß ihm bei dieser Frage nichts passieren kann. Die Kurve bleibt unten."
Einwände, man könne die Maschine beeinflussen, läßt Undeutsch nicht gelten. "Durch intensives autogenes Training kann man zwar erlernen, seine Körperreaktionen nach einigen Sekunden wieder in den Griff zu bekommen." Diese schwer anzutrainierende Regulierung eigne sich aber nicht dafür, den Lügendetektor zu überlisten. Sie wirke erst, wenn der Graph schon ausgeschlagen habe.
Simples Zahlenspiel entlarvt den "Täter"
Jetzt will ich wissen, ob mich die Maschine tatsächlich als Lügner entlarven kann. "Denken Sie an eine Zahl zwischen zwei und sechs," sagt der Professor. "Verraten Sie mir die Zahl nicht. Selbst wenn ich Ihre Zahl nenne, müssen Sie ,Nein` sagen." Undeutsch testet der Reihe nach durch: "Zwei?" Souverän höre ich mich "Nein" sagen. "Drei?" Schon fühle ich mich wie das bedrohte Säugetier. Die Gefahr kommt näher. Die Vier ist meine Zahl. Das Blut schießt schon einmal unkontrolliert durch den Körper. Undeutsch: "War es die Vier?" Wie ein gläserner Mensch sitze ich auf dem heißen Stuhl vor ihm, die Kurve macht einen Hüpfer in die Höhe. "Fünf?" "Sechs?" Diese Fragen beantworte ich lässig. Der Rest ist dann für Undeutsch Routine. Er fragt die Zahlen kreuz und quer ab, macht sich Notizen.
Undeutsch lehnt sich entspannt zurück und genießt seinen Triumph. "Es war die Vier. Sie haben es mir aber sehr schwer gemacht." Dabei lächelt er, stolz wie ein Opa, der sich beim Fußballspiel der E-Jugend über ein Tor seines Enkels freut.
Seit Jahrzehnten beschäftigt der von den beiden Psychologen C.(arl) G.(ustav) Jung und Max Wertheimer entwickelte Lügendetektor die deutschen Gerichte. Maßgeblich ist noch immer der Spruch des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 1954. Damals verboten die höchsten Richter die Anwendung in Strafverfahren. Begründung: Unabhängig von der Verläßlichkeit verletze der Test die Menschenwürde sowie die Freiheit der Willensentscheidung.
BGH-Sprecher Wolfgang Krüger erläutert, was dies für die Rechtspraxis bei Strafprozessen bedeutet: "Grundsätzlich ist jeder Richter frei und nur an Recht und Gesetz gebunden. Er hat also die Möglichkeit, den Polygraphen als Beweismittel einzusetzen." Jedoch laufe er Gefahr, daß Berufung eingelegt und das Urteil in der nächsten Instanz mit Hinweis auf den BGH aufgehoben werde. Erstmals bei einem Strafverfahren zum Einsatz kam der Lügendetektor im September 1998: Das Amtsgericht Malchin (Mecklenburg-Vorpommern) sprach auf Grundlage eines Lügendetektor-Gutachtens einen 52jährigen vom Vorwurf frei, seine Frau vergewaltigt zu haben. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht im Oktober 1997 erkennen lassen, daß über die Verwertbarkeit des Tests bei Strafprozessen neu nachgedacht werden müsse.
Im Oktober entlastete dann der Polygraph-Test einen 38jährigen Angeklagten, der sich wegen sexuellen Mißbrauchs vor einem Kölner Gericht verantworten mußte. Trotz des für den Beschuldigten positiven Testergebnisses wurde er zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Im Zusammenhang mit dem Test sprach der Richter zwar von "einem durchaus geeigneten Beweismittel"; dem Gutachten stünden aber zahlreiche glaubhafte Zeugen-Aussagen gegenüber.
Bei Sorge- und Umgangsrechtsprozessen vor dem Familiengericht ist der Test bereits seit Jahren gängige Praxis: Pilotfunktion hatte dabei ein Prozeß vor dem Oberlandesgericht in Bamberg. Ein des sexuellen Mißbrauchs seiner Tochter bezichtigter Vater setzte ein polygraphisches Gutachten zum Nachweis seiner Unschuld ein. Das Gericht schenkte ihm Glauben und erlaubte ihm, weiter mit dem bei der Mutter lebenden Kind Umgang zu haben.
Seit dem 15. September läuft beim BGH ein Verfahren, in dem erneut über die Zuverlässigkeit des Tests bei Strafprozessen entschieden werden soll. Dazu hat der BGH fünf Gutachten in Auftrag gegeben. Bei der mündlichen Verhandlung am 9. und 10. Dezember sollen die fünf Sachverständigen - darunter auch der Kölner Professor Udo Undeutsch - gehört werden. Danach will der Erste Strafsenat sein Urteil bekanntgeben. (mgr)
Monica Lewinsky sollte sich testen lassen und lehnte ab. O.J.Simpson saß am Lügendetektor und fiel durch. Der Polygraph entlarvte den ehemaligen Football-Star als Lügner, als er steif und fest behauptete, er habe seine Ex-Frau und deren Freund nicht ermordet. Die Geschworenen bekamen das Ergebnis allerdings nie zu hören und sprachen Simpson in einem der aufsehenerregendsten Prozesse der Geschichte frei.
In den USA gehört der Lügendetektortest zum juristischen Alltag. Eine Million Beschuldigte werden pro Jahr an das Gerät zur Wahrheitsfindung angeschlossen. Auch außergerichtlich wird das Verfahren eingesetzt. Wer einen Job beim Geheimdienst CIA oder der Bundespolizei FBI will, muß die Prozedur über sich ergehen lassen. Pharmakonzerne und mehr als die Hälfte der US-Polizeibehörden lassen ihre Mitarbeiter durch den Lügendetektor testen, um internen Drogenmißbrauch zu bekämpfen.
Das Verfahren ist allerdings auch in den USA heftig umstritten. Knapp 30 der 50 Bundesstaaten verbieten den Einsatz des Lügendetektors bei Strafprozessen. Im März billigte der Oberste Gerichtshof Amerikas ein Verbot des Tests bei Militärstrafverfahren. Die Begründung: Die Wissenschaft sei bis heute geteilter Meinung über die Zuverlässigkeit des Tests.
Test nach Ufo-Erlebnis ergab Glaubwürdigkeit
In der Gerichtspraxis wird das Testergebnis behandelt wie eine Expertenaussage, etwa die eines Psychologen. Im Einzelfall muß der Richter entscheiden, ob er das Ergebnis als Beweismittel zuläßt. In letzter Zeit lehnten Richter dies immer wieder ab. So im Fall des englischen Au-Pair-Mädchens Louise Woodward, der der Lügendetektor Unschuld attestierte. Die junge Frau war angeklagt, durch übermäßiges Schütteln den Tod eines Kleinkinds verursacht zu haben. Zunächst wurde sie wegen Mordes verurteilt. Später kam sie auf freien Fuß, nachdem die Richter in zweiter Instanz den Mordvorwurf fallen ließen.
Zurückgedrängt wurde das Verfahren auch durch das "Angestellten- Polygraphen- Schutz-Gesetz". Die Zahl der getesteten Beschäftigten oder Bewerber ging nach Inkrafttreten drastisch zurück. Das Gesetz verbietet Fragen nach religiöser und politischer Zugehörigkeit, nach Gewerkschaftstätigkeit, Rassenangelegenheiten und sexuellen Präferenzen.
Gelitten hat der Ruf des Verfahrens auch durch einen spektakulären Test. Ein Mann, der seit 15 Jahren behauptet, auf dem Highway in Colorado ein Ufo gesehen zu haben, ließ seine Glaubwürdigkeit überprüfen. Ein Test bei einer Firma, die auch für Gerichte Gutachten anfertigt, ergab: Der Mann lügt auch dann nicht, wenn er behauptet, Kontakt zu Außerirdischen gehabt zu haben. (mgr)
Der Einsatz eines Lügendetektors ist in arbeitsgerichtlichen Verfahren unzulässig.
Dies geht aus einem Grundsatzurteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. - Das Gericht wies die Klage eines Arbeitnehmers ab, dem wegen des Verdachts sexueller Belästigungen gekündigt worden war. Im Kündigungsschutzprozeß hatte der Kläger unter anderem angeboten, sich freiwillig einem Test unter Einsatz des Lügendetektors zu unterziehen. Das LAG ging darauf jedoch nicht ein. Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen habe allein das Gericht zu entscheiden. Der Lügendetektor berge die Gefahr, daß dem Gericht letztlich keine entscheidende eigene Beurteilungsmöglichkeit übrig bleibe. (Aktenzeichen: 4 Sa 639/97)
Meldung auf N3 vom 27.8.98
In einem Strafverfahren in Mecklenburg Vorpommern, in dem eine 49-jährige Frau ihren 52-jährigen Mann wg. Vergewaltigung in der Ehe angeklagt hat, läßt der Richter wg. unklarer Beweislage auf Wunsch des Mannes erstmals einen Lügendetektor-Test zu.