Presseberichte zum Ausgang des 3. Mainzer Kinderschänderprozesses
(Im Gegensatz zum ersten Urteil hat die überregionale Presse nicht über den Ausgang des Verfahrens berichtet - das Ergebnis (u.a. erwiesene dilletantische Arbeit selbsternannter "Kinderschützer"/"Missionare") war nicht interessant . Und niemand fragt: Was passierte und passiert mit den Kindern? - Es bleibt nur die regionale Presse ...)
Die Rheinpfalz vom 24. Januar 1997, Jürgen Möller berichtet
"Risse in allen Anklagesäulen" - Dritter Mainzer Mißbrauchsprozeß endet mit klaren Freisprüchen
Mainz. Im dritten Mainzer Mißbrauchsprozeß haben nach der Überzeugung des Landgerichts "alle vier Säulen der Anklage Risse bekommen oder sind vollends in sich zusammengefallen". Deshalb, so der Vorsitzende Richter Hans Lorenz gestern am 83. Verhandlungstag, bedeutet dieses Urteil "einen klaren Freispruch" für die fünf Angeklagten.
Erste Säule der Anklage uns Ausgangspunkt für das Jugendamt: Ein Wormser Kinderarzt attestiert körperliche Verletzungen und schloß daraus auf Mißbrauch. Lorenz hielt dem entgegen, daß lediglich Schwangerschaft und Spermafunde als eindeutige Beweise gelten können. Alle übrigen Funde seien höchstens geeignet, Verdacht zu erregen. Sie seien aber auch durch andere Ursachen zu erklären. Aber nur bei einem Mädchen sei Sperma festgestellt worden. Doch das Kind könne mit absoluter Wahrscheinlichkeit nicht das Opfer dieser Angeklagten sein.
Nachdem der Kinderarzt zu dem Ergebnis Mißbrauch gekommen war, hätten sich die danach eingeschalteten Institutionen nicht mehr mit der Frage des "Ob" befaßt. So sei insbesondere die damalige Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes "Wildwasser" bei ihren zahlreichen Gesprächen mit den Kindern vom Mißbrauch als Tatsache ausgegangen. Einige Kinder hätten der Erwartungshaltung der sie befragenden Erwachsenen entsprochen, deren Vorgaben übernommen und teilweise widersprüchliche Aussagen gemacht. So soll ein Kind zusammen mit einem anderen zu einem Zeitpunkt mißbraucht worden sein, an dem es noch gar nicht geboren war.
"Vieles geglaubt und wenig gewußt"
"Es ist ein Verfahren, in dem viel geglaubt wurde und wenig gewußt", kritisierte der Vorsitzende. Der Wormser Kinderarzt etwa, der sich auf seine Aufgabe mit einem fünfwöchigen Kurs vorbereitet habe, behauptet von einem Jungen, er sei mißbraucht worden, obwohl der sich nicht körperlich untersuchen ließ. Ein Sachverständiger gab ein vorläufiges Gutachten ab, bevor er das Kind befragt hatte. Der Kinderarzt und die mit ihm befreundete Wildwasser-Mitarbeiterin, die bei ihrer ersten Befassung mit den Mißbrauchsfällen gerade über zweieinhalb Wochen Berufserfahrung verfügte, hätten sich in ihrem Aufdeckungseifer "gegenseitig angefeuert".
Selbstkritisch fügte Lorenz hinzu, wäre er an der Stelle der Staatsanwälte oder der fünf Ermittlungsrichter in diesem Verfahren gewesen, wäre er vermutlich zu ähnlichen Ergebnissen gekommen. Die Kammer selbst habe die Anklage zur Verhandlung zugelassen: "Auch wir waren vor zwei Jahren nicht so schlau wie heute." Einrichtungen wie "Wildwasser" hätten sich große Verdienste um die Enttabuisierung des Mißbrauchs und um die Betreuung der Opfer erworben. Aber: "Es ist nicht die Aufgabe dieser Einrichtungen, Straftaten aufzudecken."
Kommentar von Jürgen Möller, gleicher Tag in "Die Rheinpfalz":
Aufgabe für Profis
Im Unterschied zum Dezember-Urteil ist der gestrige Mainzer Richterspruch in Sachen Kindesmißbrauch ein Freispruch erster Klasse. Mußte das Gericht vor einem Monat noch freisprechen, weil es einzelnen Angeklagten keine konkreten Taten zuordnen konnte, so erschien gestern "die Entlastungsbeweislage nahezu erdrückend". Auch im letzten noch offenen Verfahren werden Freisprüche für wahrscheinlich gehalten.
Damit steht die Justiz vor einem Scherbenhaufen: Es gibt Kinder, die unzweifelhaft mißbraucht wurden, Kinder, bei denen ein Verdacht besteht, und solche, bei denen ein Verdacht besteht, und solche, bei denen - hoffentlich - nichts war. Es gibt Eltern, die unschuldig zwei Jahre hinter Gitter saßen, ihrer Kinder beraubt wurden und in der Öffentlichkeit als Ungeheuer erschienen. Und es gibt Erwachsene, bei denen letzte Zweifel an ihrer Unschuld nicht ausgeräumt wurden. Ein größeres Fiasko ist kaum vorstellbar. Nach jahrelangen aufwendigen Ermittlungen und Prozessen bleibt als Ergebnis nur, daß Unschuldige schweren Schaden genommen haben und Schuldige nicht bestraft werden können.
Die Lehre aus den drei Mainzer Verfahren muß sein, daß Vorwürfen von Kindersmißbrauch mit höchster Sorgfalt nachzugehen ist. Hier werden professionelle staatliche Ermittlungen und nicht private Amateur-Detektive in Gestalt von selbsternannten Kinderschützern benötigt. Solche schwierigen Fällen sind nur mit kühlem Verstand und großer Erfahrung aufzuklären.
Wormser Zeitung vom 24. Jan. 97
"Erhebliche schwere Zweifel an der Schuld"
Freisprüche im Mibrauchsprozeß in Teilbreichen wegen erwiesener Unschuld / "Verhängnisvolle Kette unglücklicher Umstände"
Von Redaktionsmitglied Reinhart Breitenbach
Mainz - Irgendwann einmal in seiner fünfstündigen Urteilsbegründung fragt der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz, der ein Faible hat für kleine theatralische, gleichwohl erhellende Geschichten, in den Raum hinein: "Was würden Sie sagen, wenn Sie zum Arzt gehen, Sie sehen schlecht aus, es kommt irgendwie nicht zur Untersuchung - trotzdem schreibt der Arzt in seinen Bericht: zweifellos Krebs" ?
Im Zuschauerraum des Mainzer Landgerichts halten sich betretene Stille und unterdrücktes Lachen die Waage. Ungefähr so, wie bei der erfundenen Krebs-Geschichte muß es an entscheideden Stellen gewesen sein bei den Ermittlungen vor dem Kindesmißbrauchsprozeß "Worms drei", will Lorenz sagen. "Es wurde wenig gewußt und viel geglaubt." Das Gericht spricht die Angeklagten, zwei Frauen und drei Männer zwischen 30 und 74 Jahren, frei. Lorenz sagt: "Wir haben lange beraten, ob wir wegen erwiesener Unschuld freisprechen oder wegen Zweifeln an der Schuld. Wir sagen: Die Entlastungsbeweislage ist nahezu erdrückend". Das Gericht spricht also frei wegen "erheblicher schwerer Zweifel an der Schuld, in Teilbereichen wegen erwiesener Unschuld".
Dieser Teilbereich betrifft etwa die Gaststätte, in der laut Staatsanwaltschaft massenhafter Mißbrauch stattfand. 20 Punkte, sagt der Richter Lorenz, seien anzuführen, warum dies nicht so gewesen sein könne.
Eines der Kinder sei zweifellos mißbraucht worden - "aber nicht von den Angeklagten diesen Verfahrens". Es hatte Ermittlungen gegen Verwandte dieses Kindes gegeben, ohne Ergebnis. Im Falle anderer Kinder sei zweifelhaft, ob sie mißbraucht wurden, "aber falls doch, dann gibt es noch größere Zweifel, ob diese Täter hier Täter waren."
Andere Nuancen hatte eine andere Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Beutel am 20. Dezember (1996) im Urteil des Parellelverfahrens "Worms eins" gesetzt: die dort angeklagten zwei Frauen und vier Männer, laut Staatsanwaltschaft auch Teilnehmer am "Massenmißbrauch" in der Gaststätte, wurden zwar aus Mangel an Beweisen freigesprochen; sie müßten jedoch weiter mit dem Verdacht leben, Täter zu sein, hatte Beutel formuliert. Lorenz, Vorsitzender auch im letzten jetzt noch laufenden Verfahren "Worms zwei", grenzt ab: Aussagen an diesem Donnerstag in diesem Urteil nur über diese "Worms drei"-Beschuldigten. Verworrene Lagen.
Daß schon im Stadium der Ermittlungen, vor Anklageerhebung, "keiner den Überblick über das gesamte Verfahren hatte", führte nach Auffassung der Richter zu einer "für diese Angeklagten verhängnisvolle Verkettung unglücklicher Umstände". Ausgangspunkt der Kette war nach dem Verständnis des Gerichts der Wormser Kinderarzt Dr. V. 1993 wird ein fünfjähriges Mädchen von der Stiefmutter zu ihm gebracht, weil es nach Besuchen bei der leiblichen Mutter schreit und einnäßt. V. sagt: Zweifellos Mißbrauch. Die gleiche Diagnose hatte V. bei einem Jungen gestellt, obwohl der sich erfolgreich gegen eine Untersuchung gewehrt hatte. "Selbstüberschätzung des V." nennt Lorenz dies erläutert seine Ansicht mit jener erfundenen Geschichte von der untersuchungslosen Krebsdiagnose.
V. schickt Stiefmutter und Kind zur Kinderschutzorganisation "Wildwasser". Deren damalige Mitarbeiterin Ute P. ist mit V. persönlich bekannt. "P. hatte keinen Anlaß, der Mißbrauchsdiagnose V.s zu mißtrauen", gesteht Lorenz zu. Die Kette wird weiter geschmiedet. Die P., laut Lorenz "von der Richtigkeit ihres Handelns überzeugt" [Anm. paPPa.com: Sowas nennt man Überzeugungtäter.], fragt Namen in das Kind hinein, das Mädchen benennt schließlich 40 angebliche Täter, darunter die leibliche Mutter und den Großvater. Staatsanwältinnen hätten der P. in diesem Stadium unglücklicherweise das Feld überlassen, Ermittlungsrichter ihre Kontrollaufgaben nicht genügend wahrgenommen, "aber mir wäre das wohl auch passiert", entschuldigt Lorenz. Er beschuldigt niemanden der Böswilligkeit, sagt der Richter. "Wildwasser" sei eine höchst verdienstvolle Einrichtung, V. gewiß ein guter Kinderarzt, aber mit V. und P. sei wohl "der missionarische Gaul durchgegangen". Kinder hätten über Mißbrauch immer erst berichtet, wenn Erwachsene, insbesondere die P., "entsprechende Vorgaben machten. Medizinsiche Befunde könnten Mißbrauch nicht beweisen, sie könnten auch andere Ursachen haben."
Zum Schluß wünscht Lorenz den Angeklagten "alles Gute". Ein, zwei Hände rühren sich im Zuschauerraum zu einem zaghaften Ansatz von Beifall. Die Mutter eines Freigesprochenen verteilt weiße Röschen an die Angeklagten, die eher erschöpft wirken denn erleichtert."
Aussage einer Mitarbeiterin "Wildwasser e.V. Gießen" in WDR-Sendung vom 30. Jan. 1997: "Wir sehen nach allem - vor allem der Durchsicht der Förderrichtlinien - keine Veranlassung, unsere Methoden zu ändern."
Kommentar paPPa.com: Die Damen dürfen sich der weiteren großzügigen finanziellen und ideologischen Unterstützung aus Politik und Medien sicher sein ... Wie lange noch?
Die Anwälte der Angeklagten aus "Worms drei" haben zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen Staatsanwaltschaft und deren "Hilfsbeamte" angkündigt. Dieses neue Verfahren wird sich über Jahre hinziehen ...
Mainz. Reuter/dpa
Das Mainzer Landgericht hat im Prozeß um die mutmaßlichen Kinderschändungen von Worms fünf weitere Angeklagte freigesprochen.
Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter Hans Lorenz gestern, er habe erhebliche Zweifel an einer Schuld der drei Männer und zwei Frauen. In einigen der ihnen zur Last gelegten Fälle sei sogar ihre Unschuld erwiesen. Für einen sexuellen Mißbrauch der Kinder gebe es keinen Beweis. Den Angeklagten wurde für ihre Untersuchungshaft eine Entschädigung zugesprochen. Die Anklage hatte in diesem dritten Teilverfahren Strafen zwischen 20 Monaten und 14 Jahren verlangt. Im ersten Teilverfahren waren vor Weihnachten sechs Angeklagte freigesprochen worden.
Die Kinder hätten die Angeklagten zum Teil erst nach wiederholten "suggestiven Vorgaben" belastet, sagte Richter Lorenz weiter. Ein Teil dieser Aussagen sei später widerrufen worden. Die Angaben der Kinder zu Tatort und Personen seien zudem äußerst widersprüchlich gewesen. "Keines der Kinder war in der Lage, früher erhobene Vorwürfe zu konkretisieren oder zu bestätigen", sagte Lorenz. "Die Entlastungsgrundlage ist daher nahezu erdrückend." Die medizinische Untersuchung der Kinder in diesem Verfahren habe keinen Beweis für sexuellen Mißbrauch erbracht.
Das Urteil wurde nach 83 Verhandlungstagen mit der Vernehmung von 107 Zeugen und 50 Bänden Aktenmaterial gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, sie werde bei einem Freispruch in Revision gehen. Sie beschuldigte die fünf Angeklagten im Alter zwischen 30 und 74 Jahren, 13 Kinder der Familie sexuell mißbraucht und entsprechende Videoaufnahmen an einen Kinderporno-Ring verkauft zu haben. Ein solcher Film wurde jedoch nie gefunden.
Insgesamt 52 Fälle sind in der Anklageschrift aufgeführt. Die sechs Mädchen und sechs Jungen waren zur vermuteten Tatzeit zwischen sieben Monaten und acht Jahren alt. Schon im ersten des wegen familiärer Streitigkeiten der Angeklagten auf drei Verfahren aufgeteilten Prozesses gab es sechs Freisprüche. Das Gericht hatte damals allerdings erklärt, es bestünden keine Zweifel daran, daß die Mehrheit der Kinder sexuell mißbraucht worden sei. Der feste Glaube an einen Mißbrauch reiche nicht für eine Verurteilung der Verdächtigen, urteilte der Vorsitzende Richter im ersten Verfahren, Jens Beutel. Auch gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Der vor gut zwei Jahren begonnene Mainzer Mißbrauchsprozeß gilt wegen der Zahl der Angeklagten und mutmaßlichen Opfer als bundesweit größtes Verfahren dieser Art. Im vergangenen Jahr hatte der Prozeß für Aufsehen gesorgt, als erstmals in der deutschen Justizgeschichte Kinder-Aussagen per Video in den Gerichtssaal übertragen wurden. Im zweiten und letzten Verfahren des Mainzer Mißbrauchsprozesses stehen noch 13 Angeklagte vor Gericht. Das Urteil wird frühestens im Herbst fallen.
Kommentar:
Von Ika Piegras
Das Urteil im dritten Mainzer Mißbrauchsprozeß spricht die Angeklagten von einem Verbrechen frei. Das Wort "Unschuld" wollte der Richter allerdings nur in Teilbereichen gebrauchen. In der Urteilsbegründung war lediglich von "erheblichen Zweifeln an einer Schuld" der Angeklagten die Rede. Womöglich ist dem Gericht eine eindeutige Formulierung zu brisant, mitten in der aktuellen Diskussion um härtere Strafen für sexuellen Mißbrauch.
Immerhin sagte der Richter, die Angeklagten seien zum Teil erst nach wiederholten "suggestiven Vorgaben" der vermeintlich mißbrauchten Kinder belastet worden. Das trifft den Kernpunkt der Mainzer Mißbrauchsprozesse - das Problem der Beweisführung. Da ist zunächst die Schwierigkeit, jedem Angeklagten einzeln nachzuweisen, welchem Kind er was angetan hat. Und es bleibt vor allem die Frage, wie glaubwürdig Zeugenaussagen von Kindern sind, die im Übermaß mit anatomischen Puppen und psychologischem Halbwissen konfrontiert wurden.
"Das erschütterndste Ergebnis dieses Verfahrens ist, daß man Kindern offenbar etwas suggerieren kann, was sie dann als tatsächlich Erlebtes erinnern", stellte ein Wissenschaftler in einem anderem Mißbrauchs-Prozeß fest. Daß das Mainzer Gericht jetzt sein Urteil im Sinne dieser Diagnose gefällt hat, bedeutet eine Rückkehr zur Sachlichkeit in der gegenwärtig erhitzt geführten Mißbrauchs-Debatte. Den betroffenen Kindern aber hilft das nicht.
TAZ Nr. 5136 vom 24.01.1997 Seite 4
Berlin (taz) - Mit einem Freispruch für alle fünf Angeklagten ist gestern der dritte Wormser Kindesmißbrauchsprozeß am Landgericht in Mainz beendet worden. Die drei Männer und zwei Frauen zwischen 30 und 74 Jahren waren beschuldigt worden, in insgesamt 52 Fällen zwölf eigene und mit ihnen verwandte Kinder sexuell mißbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft kündigte umgehend Revison an.
Worms I, II und III werden die drei Verfahren genannt, in denen der wahrscheinlich spektakulärste Fall von Kindervergewaltigung der Bundesrepublik aufgedeckt werden sollte. Insgesamt 25 Menschen sollen 15 Kinder sexuell mißbraucht und zum Teil dabei gefilmt haben. Kinder und Angeklagte kamen aus zwei verfeindeten Familienclans, die sich seit den achtziger Jahren um das Sorgerecht stritten, sich gegenseitig wegen ihres sozialen Status verachteten und beschuldigten, die jeweils andere Seite mißhandele ihre Kinder.
Die Prozesse wurden nach Familienstämmen getrennt. Worms I mit sieben Angeklagten begann im November 1994 und endete im Dezember 1996 mit Freispruch. Auch hier ist die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Worms II mit 13 Angeklagten begann am 3. April 1995 und soll Ende September dieses Jahres abgeschlossen werden. Worms III, der gestern zu Ende gegangene Prozeß, lief seit Ende April 1995. Er dauerte 83 Verhandlungstage, an denen 107 ZeugInnen und acht Sachverständige gehört wurden. Die Prozeßakten umfassen 50 Bände mit über 9.000 Blatt.
Die Ermittlungen in allen drei Verfahren hatten im Juni 1991 ihren Anfang genommen. Zwei Kinderärzte stellten bei der dreijährigen Jenny Verletzungen fest, die sie auf mehrfachen sexuellen Mißbrauch zurückführten. Familie B. erstattete Anzeige gegen Jennys Mutter Marion, verheiratete U. Jenny und ihr Bruder kamen zur Großmutter B. Prozesse und Untersuchungen folgten, das Jugendamt versuchte, die Familien zu betreuen. Im November 1993 entstand durch die Aussage der vierjährigen Isabell gegenüber einer "Wildwasser"-Mitarbeiterin erstmalig der Verdacht, daß die beiden verfeindeten Familienclans zusammen die Kinder sexuell mißhandelt und dabei gefilmt hatten. Im Dezember 1993 wurden alle Verdächtigten festgenommen. Sie bestritten bis zuletzt die Vorwürfe. Erschwert wurde das Verfahren durch den Tod der Großmutter B. im Januar 1995 in U-Haft.
Während der Ermittlungen und der Verfahren wurden die Kinder mehrmals von Jugendam ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, "Wildwasser"-Mitarbeiterinnen und GutachterInnen befragt. Mehrfach stellten sie mit anatomischen Puppen die Situationen nach, in die sie von den Erwachsenen gezwungen worden sein sollen. Manche Aussagen der Kinder widersprachen sich; die ärztlichen Gutachten erlitten vor Gericht einen Glaubwürdigkeitsverlust.
Wegen der Widersprüche sprach der Vorsitzende Richter Jens Beutel im Worms-I-Prozeß die Angeklagten kurz vor Weihnachten 1996 frei, hielt ihnen aber vor, sich an den Kindern vergangen zu haben. Die Angeklagten, sagte Beutel damals, "haben damit zu leben, daß der Verdacht des sexuellen Mißbrauchs bei allen fortbesteht".