Kinder bleiben weiter im Heim/bei Pflegefamilien
Auszüge aus den Presseberichten vom 18.
Juni 1997
(Hervorhebungen durch Fettschrift durch paPPa.com)
Der Spiegel vom 23.6.1997
"Gut gemeint, schlecht gemacht"
Berliner Zeitung vom 25.6.1997 Freispruch:
Söhne und Töchter weiter im Heim
Frankfurter Rundschau: Nur
noch die Fetzen eines Luftballons?
Freispruch für alle Angeklagten und Schuldzuweisungen
an die Justiz (Michel Grabenströr)
Am Tag der Urteilsverkündung hat der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz das Feld im Saal 201 des Mainzer Landgerichts ganz allein für sich. 131 Tage hatte er hier mit seiner 3. Jugendhilfsstrafkammer zugehört, Zeugen vernommen, Beweisanträge entschieden, Gutachtern gelauscht, das Verfahren geprägt, soweit Anwälte und Staatsanwälte ihn ließen, die Videovernehmung eingeführt und damit ein Stück deutsche Rechtsgeschichte geschrieben. (...)
Ein Satz wie ein Peitschenhieb steht am Anfang des Spruchs, ein Satz, der mit einem Schlag aus den letzten elf Angeklagten (wieder) unschuldige Menschen und aus selbsternannten Ermittlern, Kinderschützern, Jugendämtern, aber auch der Justiz, den Staatsanwälten und den Medien Angeklagte macht. "Den Wormser Massenmißbrauch hat es nie gegeben", stellt Lorenz der sorgsam gegliederten Dramaturgie seiner Urteilsbegründung voran. Die Angeklagten seien deshalb "wegen erwiesener Unschuld" freizusprechen. Der Rest der Urteilsbegründung, die von kurz vor neun morgens bis in den späten Nachmittag dauert, ist akribische Rechtsarbeit, Bewertung der Zeugenaussagen, Gewichtung der Gutachten, Abrechnung mit den Ermittlungen, Auflistung der Fehler, Erinnerungen an die "ständigen Kampfhandlungen" im Gericht - aber auch ein Stück Selbstdarstellung des Richters. In 17 Mißbrauchsverfahren habe er bisher den Vorsitz geführt, 15mal verurteilt, nur zweimal freigesprochen - in den beiden Wormser Verfahren. (...)
"Wir hatten einmal das Gefühl, mit einem schweren Medizinball hantieren zu müssen, und halten jetzt die Reste eines Luftballons in der Hand." Dieses Fazit von Lorenz gilt für alle drei Wormser Mißbrauchsverfahren, bei denen die Beweislage von Beginn an falsch eingeschätzt worden sei. Drei verschiedene Strafkammern, drei Urteile, die, wie Lorenz meint, "mit leichten Abweichungen in den Begründungen zum selben Ergebnis kamen", 24 Angeklagte, 327 Prozeßtage insgesamt, mehr als zweieinhalbtausend Seiten Urteilsbegründungen, Revision in allen drei Verfahren - und dann nicht mehr als die Fetzen eines Luftballons?
Die Staatsanwaltschaft hatte diese "Luftballons", wenn man in der Richter-Wortwahl verharrt, in ihren Plädoyers noch einmal kräftig aufgeblasen. Sieben bis 15 Jahre Freiheitsstrafe hatte Staatsanwältin Heike Finke, hochschwanger, gefordert. Nun muß sie sich wie in einem Examen vorhalten lassen, was sie alles in ihren Plädoyers "vergessen" hat. "So kann man sich in einem Rechtsstaat nicht verhalten", mahnt Lorenz die Staatsanwältin, vergißt aber auch nicht, daß Gerichte in Mainz und Koblenz Zeugenaussagen und gutachterliche Stellungnahmen für so gravierend hielten, daß die meisten Angeklagten 24 Monate und länger in Untersuchungshaft blieben. Ein Hauch von richterlichem Mitgefühl schwingt mit. (...)
Die Verantwortung, daß etwas schiefgelaufen ist, sieht das Gericht bei der Justiz. Da gab es die Selbstüberschätzung von Zeugen, die Zweifel an ihrer fachlichen Kompetenz gar nicht erst aufkommen ließen, die Gutachter, die man als Staatsanwaltschaft eben nicht einschalte, "um sie dann anzuzweifeln". Die Ermittlungen der "Wildwasser"-Beraterin in Worms hätten Familien "ganz schön aufgemischt", und manche Familien in Worms ahnten gar nicht, daß auch sie in den Akten auftauchten. Dazu die Kinderaussagen, das Abprüfen der Glaubwürdigkeitskriterien, der Streit um die Suggestionswirkung von Befragungen. Lorenz wehrt sich gegen den Vorwurf "Modemasche": Seit 1896 sei es in der Rechtsliteratur immer wieder um die Suggestibilität von Kindern gegangen. Die entscheidende Frage, ob das, was Kinder sagen, "erlebt oder erlernt ist", sei eben "nix Neues".
Lorenz rechnet mit Aufklärungsaktionen ab. Plakate in S-Bahnen wie "Jedes dritte Kind ist ein mißbrauchtes Kind", Zeuginnen wie jene Frau von der Wildwasser-Beratungsstelle in Worms, die "im Zweifelsfall" annähmen, wähnt er überall. "Hier heißt sie P., woanders heißt sie anders." Und gibt gleich die Vorlage, um die Abrechnung mit feministischen Ansätzen nicht allzu hart erscheinen zu lassen. Beratungsstellen und Kinderschutzdienste seien sehr verdienstvoll, "wenn sie sich auf die therapeutischen Behandlungen beschränkten". Freilich: "Aufdeckungsarbeit" dürfe ihre Sache nicht sein, dann könne aus "Kinderschutz Täterschutz werden, weil die Verdachtsspuren zugeschmissen werden". (...)
Trotzdem - in einem Fall hält er sexuellen Mißbrauch für erwiesen, bei sechs weiteren Kindern gebe es "Hinweise, aber keine Beweise", und bei sieben Kindern habe es nicht einmal ernstzunehmende Hinweise gegeben. Nicht ausschließen will er, daß einige Kinder Opfer eines individuellen Mißbrauchs geworden sind. Dann eine überraschende Bemerkung: Für das Gericht steht "außer Frage, daß die Kinder Opfer sind". Lorenz liefert die Interpretation mit: Allerdings spreche mehr dafür, daß sie "Opfer des Verfahrens als Opfer des Mißbrauchs sind". Zu vieles sei in dem Verfahren "gut gemeint, aber schlecht gemacht gewesen".
Trotz letztem Urteil, die Wormser Verfahren werden weitergehen und Folgewirkungen entfalten. Gesetzliche Regelung der Zeugenvernehmung per Video, anhaltende Diskussion um die Verwendbarkeit von Kinderaussagen, Revision der Staatsanwaltschaft, vielleicht auch der Nebenklage, Auseinandersetzungen um die in Heimen untergebrachten Kinder vor dem Vormundschaftsrichter. "Dies ist nur ein erster Erfolg", sagte eine der Verteidigerinnen. Die Angeklagten wollen ihre Kinder zurück. Doch die, so hatte schon Jens Beutel, bis Mai Richter und jetzt Oberbürgermeister in Mainz, im ersten Wormser Verfahren festgestellt, sind "aufs schwerste geschädigt und brauchen Schutz". Die Frage bleibt: von wem und vor wem?
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Kölner Stadtanzeiger: "Massen-Mißbrauch
hat es nie gegeben"
Richter übt scharfe Kritik an Ermittlern und voreingenommenen Kinderschützern:
"Kein Fall konnte nachgewiesen werden"
(...) Die Verteidigerin des Hauptangeklagten, Gabriele Jansen, sagte: "Nun werden wir versuchen, die vier Kinder wiederzubekommen." Ihr Anwaltskollege Rüdiger Weidhaas fürchtet aber: "Die Chancen sind zappenduster." Die Familiengerichte erklärten, die Kinder seien durch die Trennung seit Beginn der Ermittlungen vor dreieinhalb Jahren ihren Eltern entfremdet, sie hätten in Heimen und bei Pflegeeltern ein neues Zuhause gefunden.
Richter Lorenz sagte, das Verfahren biete Ärzten, Kinderschützern, Gutachtern und der Justiz selbst reichlich Anlaß zur Selbstkritik. Scharfe Vorwürfe erhob er gegen einen Wormser Kinderarzt und eine Mitarbeiterin des Kinderschutzvereins "Wildwasser". Oft hätten sie nach der Devise gehandelt: "Im Zweifel für den Mißbrauch". In deren Befragungen, so der Richter, konnten die Kinder "sagen, was sie wollten. Alles trug zur Festigung des Verdachts bei, sie seien sexuell mißbraucht worden."
So habe der Arzt bei einem Jungen Mißbrauch attestiert, obwohl er ihn gar nicht untersucht habe. Bei der sieben Monate alten Tochter des Hauptangeklagten habe der Arzt frische Verletzungen festgestellt zu einer Zeit, als sie bereits bei der Pflegefamilie lebte. Bei einem Kind habe er - nicht wissend, daß die Eltern schon in Haft waren - ebenfalls frische Spuren entdeckt. Der Mißbrauch müßte demzufolge im Heim verübt worden sein.
Bei sechs von 13 Kindern gebe es Befunde, die zwar auch auf Mißbrauch hindeuten könnten. In keinem Fall sei aber zu beweisen, daß er stattgefunden habe.
Weil die gynäkologischen Befunde generell eher ungeeignet seien zum Nachweis eines Mißbrauchs, habe das Gericht noch größeres Gewicht auf die Aussagen der Kinder legen müssen. Hier habe die "Wildwasser"-Mitarbeiterin eine verheerende Rolle gespielt. Sie habe nur noch ermitteln wollen, wer die Kinder mißbraucht habe. (...) Daß bestimmte Angeklagte bestimmte Kinder bei Orgien zusammen vergewaltigt haben sollen, wie die Staatsanwaltschaft behauptet habe, sei teilweise gar nicht möglich. In einem Fall hätte ein Kind schon vor seiner Geburt vergewaltigt werden müssen, sagte Lorenz kopfschüttelnd. Die zweijährige Beweiserhebung sei sehr aufwendig gewesen. Aber "des Rätsels Lösung sind Daten und Fakten."
Den Aussagen der Kinder fehlte jeder Hinweis auf Gespräche, auf ihre Gefühle bei dem angeblichen Mißbrauch. Keines habe auch nur eine nebensächliche Einzelheit erwähnt, wie das für Selbsterlebtes typisch sei, erläuterte Lorenz, nichts nach der Art: Ich sollte das Hemd ausziehen, aber es war so kalt, da hat er die Heizung angemacht. "Nichts, null."
Seriöse Kinderschutzvereine leisteten bei der Betreuung mißbrauchter Kinder verdienstvolle Arbeit, betonte der Richter. Aber wenn die Vereine Mißbrauch aufdecken wollten, bestehe die Gefahr, "daß das zur organisierten Vernichtung kindlicher Existenzen wird. Gut gemeint, schlecht gemacht." Voreingenommene Befragungen zerstörten Verdachtsspuren für immer. Das Gericht hoffe, daß künftig mit dem Vorwurf sexuellen Mißbrauchs vorsichtiger umgegangen werde. Er habe aber auch die Sorge, daß es Täter geben werde, "die versuchen werden, sich hinter diesem Urteil zu verstecken." (ap,dpa,rt)
Kommentar von Mariane Qoirin:
Abermals ein Freispruch nach einem Mammut-Verfahren, in dem die Staatsanwältin Höchststrafen für das Verbrechen Kindesmißbrauch gefordert hat. Abermals Kritik des Vorsitzenden Richters an die Adresse missionarischer Eiferer, schlampiger Ermittler und an einen Arzt, der unter anderem einen Mißbrauch noch vor der Geburt des potentiellen Opfers attestiert hatte.
Richter Hans Lorenz wagte nicht, von einem Skandal zu sprechen. Doch was soll das mehr als drei Jahren währende Drama gewesen sein? Ein bedauerlicher Irrtum? Ein vereitelter Versuch von Selbstjustiz, in dem Ankläger und Helfer am liebsten auch noch den Vollstrecker gespielt hätten? Eine Gerichtsposse?
Mitnichten. Die drei Prozesse um den angeblich gemeinsamen Massen-Mißbrauch in einem verfeindeten Familienclan fordern zur Selbstkritik heraus - nicht nur jene, die mit besten Absichten falsche Spuren gelegt und dabei vielleicht echte vernichtet haben. Auch die Justiz muß sich fragen lassen, ob sie nicht allzu leichtfertig dem Zeitgeist vertraut hat. Daß es nicht nur um Recht, geschweige denn Gerechtigkeit geht, hat schon das Urteil des ersten Worms-Prozesses dokumentiert. Der Richter, damals schon zum Oberbürgermeister gekürt, wagte kein klares Wort. Die politischen Verhältnisses hatten es nicht erlaubt.
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Süddeutsche Zeitung: Erster und zweiter Alptraum
Wieder nur Freisprüche, quälende Freisprüche. Nun sind in Mainz alle wegen Kindesmißbrauchs Angeklagten freigesprochen worden. Wer sich an die Anklageschrift erinnert, der muß empört sein: Sexuelle Handlungen an schreienden, sich windenden Kindern – allein die Verlesung des Alptraums dauerte seinerzeit, im November 1994, eine Stunde. Das Publikum wähnt sich deshalb nun in einem zweiten Alptraum: Den Angeklagten konnten die Taten nicht nachgewiesen werden; ein Teil der Angeklagten ist, so das Gericht, mit Sicherheit unschuldig.
Wie ist das möglich? Wie kommt eine Staatsanwaltschaft dazu, höchste Strafen zu beantragen, wenn die Richter von Unschuld reden? Die Richter geben selbst zu, daß auch sie ursprünglich die Beweislage völlig anders eingeschätzt haben. So wie ihnen damals ergeht es der Öffentlichkeit bis heute: Sie kann die Sach- und Beweislage nur einschätzen. Sie kann aber kein Urteil fällen, das alle Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten ausschließt. Dafür ist das Gericht da, und es hat einen peniblen Prozeß geführt – indem es sich möglicherweise selbst aus der Hysterie, von der der Richter sprach, herausarbeiten mußte. Man darf hysterisch sein, wenn es um schier unvorstellbare Scheußlichkeiten geht, man darf, man muß sich darüber erregen. Doch ein Gericht darf nicht aus Erregung urteilen, es muß Täter verurteilen.
Nicht der Kindesmißbrauch wurde freigesprochen. Das Gericht hat, gerade weil es um die Folgen der Scheußlichkeiten weiß, sich bemüht, behutsam mit den Opfern umzugehen, und sie nicht im Gerichtssaal, sondern per Video vernommen. Diese Prozedur wenigstens, die Kinder vor Erwachsenen schützt, wird positiv von diesem Prozeß übrigbleiben. pra
Auszug aus Bericht der Süddeutsche Zeitung: "Kinder Opfer des Verfahrens"
(...) Kinderschutzdienste leisteten verdienstvolle Arbeit bei der Therapie mißbrauchter Kinder. Wo sie aber Aufdeckungsarbeit betrieben, bestehe die Gefahr, daß kindliche Existenzen zerstört werden. Ideologische oder feministische Voreingenommenheit lasse befürchten, daß es noch ähnliche Verfahren geben werde, sagte Lorenz. (...)
Telefax Süddeutsche 089 / 2183 787
taz: Den massenhaften Mißbrauch
gab es nie
Wormser Kinderschänderprozeß endete
mit Freispruch. Vorwürfe gegen Kinderschutzdienste - Von
K.-P. Klingelschmitt
(...) Im Verlauf seiner Urteilsbegründung erhob der Richter schwere Vorwürfe gegen die "sogenannten Kinderschutzdienste", wie etwa von "Wildwasser". Deren "allzu ideologischen und feministischen Werbekampagnen" gegen den Kindesmißbrauch würden weitere zweifelhafte Verfahren provozieren. "Da wird Eigenjustiz praktiziert. Und deshalb werden in Zukunft weitere Familien ganz schön aufgemischt werden." Kinderschutzdienste seien nur sinnvoll, wenn sie sich auf die Behandlung von mißbrauchten Kindern beschränkten und sich aus der Aufklärung von Straftaten heraushalten. (...)
Telefax tageszeitung 030 / 251 60 08
Die Welt: Von den Vorwürfen
blieb nichts übrig
Freisprüche im Wormser Mißbrauchsprozeß
wegen "erwiesener Unschuld" - Richter kritisiert Kinderschützer
- Von JOACHIM NENDER
Mainz - Auch im dritten und letzten der sogenannten "Wormser Kinderschänderprozesse" vor dem Mainzer Landgericht wurden am Dienstag nach 131 Verhandlungstagen und mehr als zwei Jahren Dauer alle Angeklagten freigesprochen. Das bisher in Deutschland größte Verfahren wegen insgesamt 200fachen Kindesmißbrauchs gegen 24 Mitglieder eines Wormser Familienclans endete damit ohne eine einzige Verurteilung. (...)
Dies sei "gewiß kein populäres Urteil", räumte der Vorsitzende Hans Lorenz in der mehrstündigen Urteilsbegründung ein. Es werde vermutlich Empörung dagegen geben, echte und auch solche "in gekauften Leserbriefen, um die öffentliche Meinung gegen das Gericht aufzuhetzen" (...)
Dennoch betonte Lorenz jetzt, es sei für dieses Verfahren von großer Bedeutung, daß drei voneinander unabhängige Strafkammern "bei leichten Abweichungen in der Begründung zum gleichen Urteil gekommen sind". Daten und Fakten hätten eine Verurteilung in keinem der drei Prozesse zugelassen.
Lorenz vermied es, den Wormser Kinderschutzdienst, der die Sache ins Rollen gebracht hatte, offen anzuklagen. Niemand mache den Mitarbeitern den Vorwurf der Böswilligkeit. Aber sie hätten sich deutlich überschätzt und seien "hoffnungslos überfordert mit der Aufgabe, Tatsachen aufzudecken". Die Mitarbeiterin, die die ersten Gespräche mit den Kindern führte, habe "nicht einen einzigen Gedanken an die Möglichkeit verschwendet, daß es am Ende vielleicht gar keinen Mißbrauch gegeben hat". (...)
Erst in mühseliger Kleinarbeit habe man sich einen Überblick verschaffen können: "Nichts ist übriggeblieben." Schon der Bundesgerichtshof fordere bei Kinderaussagen den genauen Nachweis der Entstehung dieser Aussagen. Dies sei hier zu Anfang nicht beachtet worden. Es sei zu bedauern, wenn jetzt von seiten des Kinderschutzdienstes "wehleidig damit gedroht" werde, sich ganz von der Justiz abzukoppeln. (...)
Unklar ist weiterhin das Schicksal der von ihren Eltern getrennten Kinder. Darüber müssen die Jugendämter entscheiden. Bei einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld fällt es schwer, dem Wunsch der Angeklagten nach Rückgabe ihrer Kinder zu widersprechen. Die zu erwartende Revision kann das jedoch verzögern.
Kommentar von Joachim Nender: Dreifache Opfer
Daran jedenfalls ist nicht zu zweifeln: Nach diesen drei Mammutprozessen mit dem Freispruch aller Angeklagten vorm dem Mainzer Landgericht wird es in Deutschland in Zukunft schwerer sein, Kinderschänder zu überführen und zu verurteilen. Man wird vorsichtiger sein mit Verdacht, Beschuldigung und Anklage. Manch ein wirklicher Täter wird vielleicht sogar mit Erfolg versuchen, sich das zunutze zu machen. Aber auch die zeitweilig auftretende, von Medien und Institutionen planmäßig gefütterte Hysterie, die hinter jedem Erwachsenen vor allem männlichen Geschlechts einen potentiellen Sexualverbrecher wittert, wird sich wieder beruhigen.
Aber solche Erwägungen kreisen fast nur um Täter oder unschuldige Verdächtige. Die Kinder geraten aus dem Blickfeld. Sie seien Opfer, hat der Vorsitzende im letzten der drei Verfahren in der Urteilsbegründung gesagt, Opfer aber nicht der Angeklagten, sondern derer, die auf einen vagen Verdacht hin in guter Absicht, aber auch unheilvoller Selbstüberschätzung den Kindern ihre Beschuldigungen suggestiv in den Mund gelegt und damit eine sachgerechte Aufklärung unmöglich gemacht hätten. Dies ist nicht zu kritisieren, aber ergänzungsbedürftig. Die öffentliche Schlacht um die Glubwürdigkeit der Kinder, die vor Gericht in nicht weniger als 26 Einzelgutachten ausgefochten wurde, hat die Kinder ein weiteres Mal zu Opfern gestempelt, diesmal zu Opfern der Experten. Und schließlich waren sie Opfer schon lange vorher, Opfer einer angeblich modernen Auffassung von Ehe und Familie, hin und her geschubst in einer teilweise untereinander verfeindeten Sippschaft zwischen Erst- und Zweitehen, Stiefeltern, Lebensgefährten, Onkeln, Tanten und Großeltern, heimatlos mit ihren Gefühlen und Bindungen, offen für Einflüsterung und Manipulation.
Und daran ändern auch noch so gut ausgetüftelte Vorschläge für eine sachgerechte, mit allen technischen Hilfsmitteln ausgestattete Vernehmung von kindlichen Zeugen im Ermittlungsverfahren und vor Gericht im Grunde gar nichts. Der beste Kinderschutz sind Eltern mit Gewissen und Verantwortung.
Telefax Die Welt 030 / 2591 16 06
Express: Kinderschänder-Prozeß: Alle freigesprochen - Von Harald W. Jürgensohn
(...) Viele der Vorwürfe vom Kinderschutzverein "Wildwasser" seien einfach absurd gewesen. Danach war ein Kind zur Tatzeit noch gar nicht geboren, in einem anderen angeblichen Mißbrauchsfall hätten die Eltern schon in U-Haft gesessen. Richter Lorenz sprach von "Selbstüberschätzung" einer "Wildwasser"-Frau, sagte zum schlampigen Untersuchungsergebnis eines Kinderearztes: "Das stinkt zum Himmel !"
Walter Wilken, Geschäftsführer des Kinderschutzbundes, zum EXPRESS: "Die Kinderschützer haben psychologische Beratung und eigenmächtige Ermittlungsversuche unzulässig vermischt, möglicherweise ein gerechtes Urteil verhindert." Denn Richter Lorenz schließt nicht aus, daß es in einzelnen Fällen zum Mißbrauch kam - das aber sei nicht angeklagt gewesen.
BILD, Freispruch im Mainzer Kindersex-Prozeß - Von H. Denk und D. Rückheim
(...) Die Kinder - Opfer übereifriger Kinderschützer ?
Verachtet, verstoßen, angeklagt - der Fall einer Mutter, die unschuldig in Verdacht geriet. Nicole M. (31, Fremdsprachenkorrespondentin) geriet in ein Ermittlungsnetz durch ein Gespräch ihrer Nichte Lia (5) mit einer Psychologin.
Die Psychologin: "Erzähl mir über dein Spielzeug." Lia: "Ich habe einen Drachen." Psychologin: "Wie heißt denn dein Drache?" Lia: "Holger ..."
Schlußfolgerung: "Der Drache ist eine klassische Täterfigur. Das Mädchen nennt ihn Holger, weil es sich von einem Mann bedroht fühlt."
Die Polizei stieß in der Verwandschaft auf Holger M. - Onkel des Mädchens, Nicoles Ehemann. Beide kamen in U-Haft. Immer wieder beteuerten sie ihre Unschuld.
Nach vier Monaten boxte sie ein Anwalt heraus. Die Mutter: "Draußen zeigten sie mit dem Finger auf mich. Da kommt die Kinderschänderin ..." Vater Holger verlor seinen Job in der Chemiefabrik. Sie lebten von Sozialhilfe. Dann der Prozeß, jetzt der Freispruch.
Die Mutter: "Wichtiger ist mir, meine verlorene Ehre zurückzugewinnen. Neulich bat mich eine Mutter, auf ihr Kind aufzupassen. Ich habe vor Glück geweint."
Telefax BILD Hamburg 040 / 345 811
FAZ, Richter Lorenz kritisiert Kinderschützer - Von Ekhart Kaunz
(...) "Der Mißbrauch der Kinder wurde schon als erwiesen vorausgesetzt." Am Beispiel des angeblichen Massenmißbrauchs in der Wormser Gaststätte "Steven´s Corner" machte Lorenz diesen Umstand deutlich. Siebenmal habe die dort angeblich von ganzen Tätergruppen mißbrauchte Lea K. zunächst gesagt, sie kenne die Gaststätte nicht. Keines der anderen dort angeblich vergewaltigten Kinder habe die Gaststätte "spontan wiedererkannt". Mittels einer "Lüge" von Frau P. und gestützt auf eine Bemerkung von Lea, wonach ihr ein auf einem Bild dargestelltes Schiff bekannt sei, habe man schließlich den Vorwurf konstruiert, hier sei es zu den Taten gekommen. (...)
Die "ideologische und feministische Ausrichtung" mancher Kinderschutzorganisationen in Großstädten lassen erwarten, daß "wir noch andere Verfahren dieser Art haben werden", sagte Lorenz. Die Verantwortung dafür, daß in diesem wie in den beiden vorangegangenen Verfahren bei den Ermittlungen zunächst vieles schiefgelaufen sei, liege jedoch bei der Justiz. (...)
Kommentar von E.F. - Mutiger Richter
(...) Aufmerksamkeit erregt, wie radikal der Vorsitzende Richter Lorenz das Versagen der Ermittler und Staatsanwälte in diesem Mammutprozeß geißelt, der mit den Freisprüchen keineswegs in ein Happy-End mündet. Familien sind zerstört, berufliche Existenzen vernichtet, Kinder vielleicht für ihr Leben geschädigt. Lorenz beschreibt in seiner Urteilsbegründung einen Amoklauf der Staatsanwaltschaft. Nach den Tatsachen, die ermittelt worden sind, hätte es nie zu einer Anklage kommen dürfen. Der Aberwitz ihrer Beweisführung liegt in erschütternder Weise zutage. Können sich nüchterne Juristen so in ein Wahngebilde verstricken? Auf welchem Boden wächst solche gnadenlose und tatsachenblinde Rechthaberei, die nichts mehr zu tun hat mit der Rolle des Staatsanwaltes nach deutschem Recht?
Es entlastet die Staatsanwaltschaft nicht, daß ihre Theorie auf den "Ermittlungen" einer Mitarbeiterin der Kinderschutzorganisation "Wildwasser" und eines Kinderarztes beruht. Im Gegenteil: Man fragt sich jetzt, wie es dazu kommen konnte, daß Leute eine lange Zeit bestimmenden Einfluß auf das Verfahren gewinnen konnten, die man wohl jenen Kreisen muß, für die einmal die treffende Bezeichnung "radikalisierte Helferszene" gefunden worden ist. Zumindest die Kinderschützerin hat das Gutgemeinte auch mit einer gewissen kriminellen Energie betrieben. Ihr ging es nicht um die Wahrheit, sondern um ein großes sexualpolitisches Exempel: die Familie einschließlich der Großmutter als Kinderschänderbande, und das gleich als Massenphänomen. Dafür hat sie, so stellt das Gericht fest, auch gelogen.
(...) Eine "Parteilichkeit" bei den Ermittlungen zugunsten der Kinder ist darauf die falsche Antwort. Der Mainzer Prozeß hat das in schrecklicher Weise gezeigt.
Telefax FAZ 069 / 7591-1743 E-Mail
Hamburger Abendblatt, Der große Justiz-Flop (dpa/ap)
(...) Der Prozeß um den angeblichen Mißbrauch von 16 Kindern vor dem Landgericht Mainz ist zum größten Justizflop der Geschichte geworden. (...)
(...) Kein einziger Fall konnte ihnen nachgewiesen werden - eine Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft. (...)
(...) Echte Empörung, aber "auch fingierte, bestellte, gekaufte" Leserbriefe hatte das Landgericht Mainz über sich ergehen lassen müssen. (...) Als Hintergrund der Anfeindungen vermutet er "allzu feministisch angehauchte" Werbekampagnen von Kinderschutzdiensten in Großstädten, denen zufolge jedes dritte Kind mißbraucht werde. Ein solcher Ansatzpunkt könnte bundesweit noch viele Verfahren wie das von Mainz auslösen, betonte der Richter. Eigenmächtige Ermittlungen oder gar eine Eigenjustiz bekämen das Problem jedoch nicht in den Griff: "Ich warne davor." (...)
Die Verteidigerin des Hauptangeklagten, Gabriele Jansen, sagte: "Nun werden wir versuchen, die vier Kinder wiederzubekommen." Ihr Anwaltskollege Rüdiger Weidhaas schränkte aber ein: "Die Chancen sind zappenduster." Die Familiengerichte würden vermutlich auf dem Standpunkt stehen, daß die Kinder durch die Trennung seit Beginn der Ermittlungen vor dreieinhalb Jahren ihren Eltern entfremdet seien. Sie hätten in Heimen und bei Pflegeeltern ein neues Zuhause gefunden.
Kommentar von Jürgen Eckardt: Welch ein Debakel !
Der Wormser Kindesmißbrauch-Prozeß - er mutet an wie ein juristisches Schlachtfeld, auf dem nur Verlierer liegen.
24 Angeklagte gehören dazu, die weitgehend wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wurden, aber zwei Jahre in Untersuchungshaft saßen und für immer gezeichnet sind. Kinderschützer sind betroffen, denen die Abrechnung von Richter Lorenz wie ein Pfeil im Herzen sitzen muß: Eifernde Rechercheure seien sie, die nach der Devise "Im Zweifel für den Mißbrauch" handelten. So werden Helfer zu Tätern. Und des Richters Abrechnung macht nicht halt vor der eigenen Person, den Kollegen, der Staatsanwaltschaft: Die Kinder seien weniger Opfer des sexuellen Mißbrauchs als des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens geworden.
Zuück bleiben aber vor allem 16 Kinder. Sie leben seit fast vier Jahren in Heimen oder Pflegefamilien, sie mußten immer wieder peinigenden Fragen von voreingenommenen Erwachsenen beantworten. Viele von ihnen haben einen Knacks fürs Leben. Einige von ihnen wurden vielleicht doch vergewaltigt, aber von wem?
Der Wormser Kindesmißbauch-Prozeß - ein solches Debakel, daß man heulen könnte. Und Richter Lorenz ahnt schon die schlimmste aller möglichen Folgen: "Es wird Täter geben, die versuchen werden, sich hinter diesem Urteil zu verstecken." Justitia, was hast du dir bei alldem gedacht?
Telefax Hamburger Abendblatt 040 / 3472 6110 - eMail
Rheinische Post, Kommentar von Dagmar Haas-Pilat: Hysterie-Opfer
(...) Wie kann ein Fall vor Gericht kommen, in dem das Kind, das angeblich mißbraucht wurde, zur Tatzeit noch gar nicht auf der Welt war? Wie kann ein Arzt Mißbrauch attestieren, obwohl er den Jungen nicht untersucht hat?
Bemerkenswert ist das Urteil auch deshalb, weil - laut Richterspruch - Kinderschützer Mißbrauch mit dem sexuellen Mißbrauch getrieben haben. Und wer das tut, der schadet nicht nur dem Ansehen der wichtigen therapeutischen Arbeit aller seriösen Kinderschutzvereine, sondern der treibt ein wirklich übles Spiel mit den wehrlosen Opfern. Die Kinder werden in monatelanger Prozeßtortur vorgeführt, sollen sich erinnern, wann und wo sie von wem mißhandelt wurden.
Da stehen sie nun vor einem Scherbenhaufen - die Kinderschützer von Worms, die Ermittler und Juristen. Das Thema Kindesmißbrauch ist wirklich heikel und schrecklich genug - Überreaktion und Voreingenommenheit sind da fehl am Platz. Auch wenn in Talkshows und Fernsehserien stets neue Fälle aufgedeckt und breitgetreten werden, sollten sich besonders die Mitarbeiter in Kinderschutzvereinen vor ansteckenden hysterischen Epidemien schützen.
Telefax Rheinische Post 0211 / 505 2575 - eMail
Hannoversche Allgemeine, Den Massenmißbrauch gab es nicht - Von Heinrich Halbig
(...) Voreingenommene Befragungen zerstörten Verdachtsspuren für immer. Ideologisch angehauchte Vereine würden leider dafür sorgen, "daß es noch viele Verfahren wie in Mainz geben werde", sagte der Richter voraus.
Kommentar von Werner Puppe: Alles in Ordnung?
(...) Ausgerechnet Kinderschützer haben mit dem Prozeß um die "Kinderschändungen von Worms" dazu beigetragen, daß künftige Täter behaupten werden, es sei alles ganz furchtbar aufgebauscht worden. Um so mehr bleibt Wachsamkeit gefragt, nicht jedoch blinder Eifer.
AZ - Abendzeitung (München): Helfer stehen als
Täter da
Mißbrauch mit dem Mißbrauch: Freisprüche
im Worms-Prozeß - Von Philipp Maushardt
(...)
Doppeltes Leid der Kinder
Plötzlich stehen ehrenamtliche Helfer eines Kinderschutzvereins als Täter da. Sie, so glaubt das Gericht, hätten die Kinder zu Aussagen getrieben, die ohne die "ideologische und feministische Voreingenommenheit" dieser Mitarbeiter so nicht zustande gekommen wären. Ein Mißbrauch mit dem Mißbrauch.
Tatsächlich arbeiten in dem Wormser Kinderschutzverein "Wildwasser" auch Frauen mit, die als Kinder eigene schlimme Erfahrungen mit sexuellem Mißbrauch gemacht hatten. Als sie die Verdächtigungen hörten, waren sie überzeugt: "Das stimmt." Als der Verein gestern vom Freispruch erfuhr, stellte er die Ohren auf Durchzug. Eine Mitarbeiterin von "Wildwasser" zur AZ: "Der Vorstand hat beschlossen, keine Äußerungen abzugeben." Und dann sagt sie: "Wir haben sehr unter der Berichterstattung gelitten. Alles wurde verzerrt." Opfer, wohin man blickt. (...)
Seit sexueller Mißbrauch von Kindern zu einem öffentlichen Thema wurde, verzeichnet man nicht nur im Kinderschutzzentrum von München eine steigende Zahl von angezeigten Fällen. Der Leiter des Zentrums, der Psychologe Klaus Neumann, weiß nicht, ob das daran liegt "daß uns dieses Thema bewußter geworden ist. Oder ob heute schneller ein Verdacht aufkommt, weil wir mehr darüber reden." (...)
Immer wieder hatte eine Mitarbeiterin von "Wildwasser" den Kindern eingeredet, "doch alles zu sagen" und ihnen dabei Falschaussagen suggeriert. So mischten sich allmählich Realität und Phantasie in den Köpfen der Kinder. (...)
Das zuständige Familienministerium in Mainz will jedenfalls keine Konsequenzen ziehen: Der vom Ministerium finanziell geförderte Verein habe in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet und werde dies sicher auch in Zukunft tun.
Kommentar von Susane Geiger: Hysterie und Recht
Populär ist der Freispruch für die vermeintlichen Kinderschänder bestimmt nicht. "Den Wormser Massenmißbrauch hat es nie gegeben." (...)
Das ist starker Tobak. Für die Ärzte, die den Mißbrauch festgestellt haben wollen, für die Kinderschützer, die in ihrem Übereifer, ein scheußliches Verbrechen aufzudecken, distanzlos vorgingen. Sie haben, so das Gericht, nach der Devise gehandelt: "Im Zweifel für den Mißbrauch. Und für all jene, die schon immer wußten, daß alle Frauen und Kinder Opfer sind. (...)
Telefax Die Abendzeitung 089 / 2377 729
WZ - Westdeutsche Zeitung: "Der
Angeklagte ist nicht im Zweifel schuldig"
Von zentraler Bedeutung ist, wer die Zeugen wie befragt.
(...) Psychologen haben schon früher auf die Probleme und Schwierigkeiten bei der Vernehmung kindlicher Zeugen hingewiesen. Diese sind besonders anfällig für Manipulationen dirch die Vernehmungsperson. Das gilt vor allem, wenn der Befragende selbst eine bestimmte Erwartungshaltung in Bezug auf die Antwort hat. Noch mehr als bei sonstigen "Opfer-Zeugen" haben Kinder oft das Bedürfnis, die in der Frage anklingende Erwartung zu bestätigen. Wobei auch eine Rolle spielen kann, daß das Kind Anteilnahme erfährt, wenn es asl "Opfer" die "Tat" bestätigt.
Solche Verhaltensmuster müssen nicht in jedem Fall zutreffen. Aber sie mahnen dazu, die Ermittlungen in die Hand geschulter Personen zu geben. Kinderschützer schaden ihrem eigenen Anliegen, wenn sie sich diese Funktion anmaßen. Vor allem dann, wenn es außer einem Ergebnisprotokoll keinerlei Aufzeichnungen gibt, kann das Gericht nicht beurteilen, welchen suggestiven Einfluß der Fragesteller auf die Aussage genommen hat.
Tonband- oder Videoprotokolle von Befragungen durch professionell arbeitende Vernehmer würden hier weiterhelfen. Und sie lägen auch im Interesse der Kinder, die nicht immer wieder von unterschiedlichen Personen zu dem Mißbrauch befragt werden müßten und dadurch - spätestens - Schaden nehmen.
Stuttgarter Nachrichten: Freispruch im Wormser Kinderschänderprozeß (rtr)
(...) Der Deutsche Kinderschutzbund kritisierte anschließend die Vorgehensweise der Beratungsstellen. Geschäftsführer Walter Wilken sagte im Saarländischen Rundfunk, es müsse der Justiz überlassen bleiben, die Strafverfolgung in die Wege zu leiten. Die mit dem Fall betrauten Beratungsstellen hätten "fachlich unkorrekt" Tatbestände zusammengetragen.
Kommentar von Tanja Kurtz: Das Urteil
(...) Was bleibt ist ein Scherbenhaufen. Zuviel Porzellan ist in den insgesamt drei Prozessen zerschlagen worden. Da wurde zum einen das Gebot mißachtet, daß ein Angeklagter bis zu seiner Verurteilung als unschuldig zu gelten habe. Da wurde all jenen reichlich Munition geliefert, die schon lange der Meinung sind, daß in Deutschland eine hysterische Fixierung bei sexuellem Mißbrauch von Kindern herrsche, daß fanatische Therapeutinnen ihren Kampf gegen das Patriarchat an diesem Thema auslebten. Da bleibt die quälende Frage, wie die Opfer befragt werden können, daß ihre Aussagen auch als Beweismittel vor Gericht taugen. Da meldet sich als Folge des Urteils eine große Unsicherheit: Lehrer scheuen sich, auffällige Kinder zu melden, bei denen sie Mißbrauch vermuten. Und das wiegt am schwersten: Denn eines können auch die Freisprüche von Worms nicht wegdiskutieren: es gibt den Mißbrauch. Und die Täter müssen gestoppt werden.
Telefax Stuttgarter Nachrichten 0711 / 7205 747
Stuttgarter Zeitung: Richter klagt Kinderschützer an (rtr + Heinrich Halig)
(...) Lorenz kritisierte die Befragungen der Kinder durch eine Mitarbeiterin der Kinderschutzbundes "Wildwasser": "Die Kinder konnten sagen, was sie wollten. Alles trug zur Festigung des Verdachts bei, sie seien sexuell mißbraucht worden."
(...) Lorenz verwies auf die 26 Gutachter, die in keinem der 89 Fälle einen Mißbrauchsvorwurf bestätigt hatten. "Geht es klarer? Kann man das als Staatsanwalt in seinem Plädoyer vergessen haben?" fragte er die beiden Anklagevertreter angesichts ihrer hohen Strafanträge. (...)
Und kritisch ergänzte er: "Wenn man sich die Werbung der Kinderschutzdienste ansieht, dann werden wir noch viele Verfahren dieser Art haben. Denn danach ist jedes dritte Kind ein mißbrauchtes Kind."
Telefax Stuttgarter Zeitung 0711 / 7205 516 eMail
Berliner Zeitung: Eine vermeidbare Katastrophe - Juristischer Kinderschutz bedarf größerer Sorgfalt
Anklagen und Freisprüche der Mainzer "Kinderschänder-Prozesse" gehören in die Lehrbücher für Juristen, Psychologen, Polizisten und Kinderschützer.
Denn sie sind Musterbeispiele vermeidbarer Justizkatastrophen. Hätten sich die Kinderschützer nicht in gutgemeintem Aufdeckungseifer gefallen, die Staatsanwälte nicht sofort öffentlich über den "größten Fall" von sexuellem Mißbrauch schwadroniert und alle offiziellen oder selbsternannten Ermittler sich nicht in jedem noch so unwahrscheinlichen Verdacht gegenseitig bestätigt - dann hätte Richter Hans E.Lorenz gestern das Verfahren nicht mit den Worten beendet: "Den Wormser Massenmißbrauch hat es nie gegeben." Die Anklagen gegen insgesamt 25 Verwandte und Bekannte der 16 betroffenen Kinder haben sich in Luft aufgelöst.
Doch hinterlassen sie eine Spur der Verwüstung: Opfer sind zunächst die Kinder, jedoch auch deren Eltern, von denen alle ihren Ruf, manche ihre Existenz, einige ihre Söhne und Töchter unwiederbringlich verloren haben.
Die Verantwortung dafür liegt, so auch Richter Lorenz, bei der Justiz.
Doch verursacht wurde diese Katastrophe nicht zuletzt von überengagierten Kinderschützern, genauer: von ihren Vernehmungsmethoden bei Kindern.
Der Psychiater Professor Hans-Ludwig Kröber (Berlin) sieht darin den Kern ruinöser Massenbeschuldigungsverfahren: "Wesentlich ist vor allem die Vermeidung der Vernehmung durch engagierte Laien, die Vermeidung wiederholter Vernehmungen, die Gewinnung einer möglichst ausführlichen und detaillierten, aber nicht durch suggestive Fragen beeinträchtigten Aussage."In Worms aber lief es zum Beispiel so: Siebenmal fragte eine Kinderschützerin ein vermeintlich mißbrauchtes Kind, ob ein bestimmtes Lokal der Tatort gewesen sei, siebenmal verneinte das Kind - beim achten Mal sagte es endlich ja.