SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz über Mißbrauchprozesse (SPIEGEL special 8/1996, 55)
Der Preis ist zu hoch
Am 16. Mai 1995 wurde Rainer Möllers in Münster im sogenannten Montessori-Prozeß von der Anklage des sexuellen Mißbrauchs freigesprochen. Die notwendigen Kosten seiner Verteidigung wurden der Landeskasse auferlegt. Im November 1995 zog die Staatsanwaltschaft Münster die von ihr vorsorglich eingelegte Revision nach Eingang und Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung zurück. Der Freigesprochene erhält eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.
Länger als vier Jahre stand dieser Mann unter falschem Verdacht. Sein Leben ist, was auch immer er noch tapfer aus ihm macht, zerstört. Von einer derart ungeheuerlichen, falschen Verdächtigung, erholt sich kein Mensch. Die Erfahrung, daß so etwas möglich ist, bringt den, der sie machen mußte, um.
Die Frauenbewegung hat das große Verdienst, das Tabu des sexuellen Mißbrauchs von Kindern gebrochen zu haben. Es wird nicht mehr verdrängt. Sexuelle Eingriffe Erwachsener in die Entwicklung des Kindes werden aufgeklärt, aufgedeckt und strafrechtlich verfolgt.
Von einem Übermaß ist allerdings schon 1992 von dem Psychologen Professor Hermann Wegener, Kiel, eindringlich gewarnt worden. Er ist ein Wissenschaftler, den niemand verdächtigen kann, er wolle beschwichtigen, abschwächen oder gar entschuldigen:
"Vor dem Übergreifen des gegenwärtig in den USA erschrecken häufig berichteten "Overreporting" (unberechtigte Beschuldigungen und Anzeigen) auf die Bundesrepublik muß ausdrücklich gewarnt werden; das berechtigte Anliegen nach dem Schutz des Minderjährigen vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene darf nicht dazu führen, daß innerhalb der Familie, Schule und Öffentlichkeit eine Art "Hexenjagd" auf potentielle Täter erfolgt. Eine solche Fehlentwicklung würde nicht nur zu einem Vertrauensverlust in den zwischenmenschlichen Beziehungen, sondern auch zu einer Störung des Rechtsfriedens führen."
Die Warnung wurde ignoriert. Vorgänge wie der Montessori-Prozeß werden achselzuckend abgetan: Wo gehobelt wird, fallen Späne. Und gehobelt werden muß, um jeden Preis.
Der Preis ist mittlerweile zu hoch, auch deshalb, weil Katastrophen wie der Montessori-Prozeß nicht als Katastrophen erkannt und anerkannt, sondern nur für die Behauptung genutzt werden, es sei nur deshalb nicht zu einer Verurteilung gekommen, weil noch immer nicht genügend Geld, Planstellen und Gesetzesänderungen zur Verfügung stünden, die der Kampf gegen den sexuellen Mißbrauch fordere.
1996 stehen in Mainz, ein Beispiel, 24 Männer und Frauen vor Gericht. Zwei verfeindete Familien sollen sich heimlich getroffen haben, um ihre Kinder gemeinsam zu mißbrauchen. Die Staatsanwaltschaft hat im voraus erklärt, alles sei erwiesen, dies sei der größte Fall sexuellen Mißbrauchs in der Geschichte der Bundesrepublik, man habe Bilder, Filme, einen Sex-Ring - doch da ist nichts. Da wird wieder einmal die Rede davon sein, die Freisprüche bewiesen nur, daß nicht genug geschehe. Und bei 24 Angeklagten wird man schon auf die eine oder andere Verurteilung hoffen dürfen. [Anmerkung paPPa.com: siehe Presseberichte zum weiteren Verlauf]
In der Strafjustiz ist alles möglich. Von einigem allerdings meinte man, das könnten nur Gerichte einer Diktatur. Und nun muß man entdecken, daß Frauen und Männer blindlings zu Hexen und Hexern erklärt werden und daß kein Pragraph der Strafprozeßordnung sie schützt.
In einem der Mißbrauchsprozesse wurde eine Staatsanwältin, deren Eifer zu einer Fülle von Anklagen geführt hatte, gefragt, ob sie sich einmal mit Aussagepsychologie befaßt habe. "Nein", sagte sie. Und sie fand nichts dabei. Was ein Kind behauptet, treffe immer zu.
Im Montessori-Prozeß hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung: "Das erschütternde Ergebnis dieses Verfahrens ist, daß man Kindern auf diesem Gebiet (dem des sexuellen Mißbrauchs) etwas suggerieren kann, was sie dann als tatsächlich Erlebtes erinnern ..."