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Missbrauch mit dem Missbrauch:
Auch im Jahr 2000 ein Thema ...


SKIFAS informiert über die Praxis bei der "Aufdeckung" sexuellen Kindesmissbrauchs, 10.6.2000, und kommt zu dem Schluss:
"xxx nimmt 6-jährigen in die Zange und belästigt ihn sexuell"

Kind nicht missbraucht: Freispruch für Beamten - Landgericht hebt Urteil auf / Gutachten einer Psychologin genügt nicht den Ansprüchen / Schadenersatzforderungen + Kommentar: Zweifel an Psychologin - Wiesbadener Kurier 9.5.2000

AEfK: Der Mißbrauch mit dem Mißbrauch unter Berücksichtigung des Mutterbonus
Auszugsweise Abschrift Landgericht Ravensburg - Strafkammer – Beschluß v. 8.5.2000 - "(...) völlig aus der Luft gegriffene Vorgaben durch die Sachverständige (...)"


SZ vom 8.6.2000 - Bayern

Zu Unrecht in der Psychiatrie
Gericht spricht 37-Jährigen vom Missbrauchsvorwurf frei / Von Thomas Haks

Ingolstadt – Eduard B. ist ein „einfach gestrickter Mensch“. So hat es ein Sprecher der Staatsanwaltschaft formuliert. Der 37-Jährige spricht oft von Heiligen und von Engeln. Er mag Wölfe, und er mag Kinder. Eines Morgens, im November 1997, ging er in einen katholischen Kindergarten in Ingolstadt, gab sich als Botschafter Gottes aus und sagte, dass er alle Kinder liebe. Dann, so berichtete eine Kindergärtnerin, gab er dem vierjährigen Marcel „ein Busserl“ auf den Mund. Deshalb musste Eduard B. sich gestern wegen sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Ingolstadt verantworten.

Kindesmissbrauch ist ein sensibles Thema. Deshalb verfolgte die Staatsanwaltschaft den Fall Eduard B. besonders hartnäckig, und deshalb musste der Frührentner, der noch bei seinen Eltern wohnt, wegen des „Busserls“ mehr als fünf Monate im Bezirkskrankenhaus Haar verbringen – viel länger, als rechtens gewesen wäre, fand die Kammer gestern.

„Er ist selbst noch ein Kind“

Zunächst hatten die Ingolstädter Richter sich geweigert, die Hauptverhandlung überhaupt zu eröffnen. Sexuelle Motive seien bei diesem verwirrten Mann, dem die Ärzte eine psychotische Schizophrenie bescheinigen, nicht zu erkennen. Aber auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschied das Oberlandesgericht München: „Ein Kuss auf den Mund einer fremden Person ist üblicherweise die typische Erscheinungsform sexuell motivierten Handelns.“ Die Anklage wurde zugelassen. Doch in der Hauptverhandlung sahen die Ingolstädter Richter sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass für das Verhalten von Eduard B. andere Maßstäbe gelten als „üblicherweise“.

Der 37-Jährige sammele Kinder-Comics aus der DDR, berichtete der Psychiater, der ihn seit zwölf Jahren behandelt: „Das ist ein Zeichen, dass er selbst noch ein Kind ist.“ Mit Sexualität habe seine Zuneigung zu Kindern nichts zu tun. Landgerichtsarzt Roman Steinkirchner ergänzte: „Pädophilie kommt nicht in Betracht.“ Damit schied sexueller Missbrauch aus Sicht des Gerichts aus. Auch eine Körperverletzung oder Beleidigung mochten die Richter nicht annehmen. Denn ganz offensichtlich habe Eduard B. dem kleinen Marcel mit seinem Kuss nichts Böses antun wollen.

Entschädigung für Angeklagten

Ob zumindest eines fahrlässige Körperverletzung als mögliche Straftat in Betracht kommt, ließ das Gericht offen. Jedenfalls sei der Angeklagte aufgrund einer akuten Psychose schuldunfähig gewesen. Bei dieser Einschätzung konnte sich das Gericht wieder auf die Aussagen des Landgerichtsarztes und des behandelnden Psychiaters stützen.

Nur eine sah das anders: Die Assistenzärztin, die Eduard B. in Haar begutachtet hatte. Sie blieb bei ihrer Einschätzung, ihr Patient sei lediglich in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt. Aber die junge Medizinerin hatte dem Gericht auch empfohlen, Eduard B. zumindest auf Bewährung in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen – offensichtlich in völliger Unkenntnis der gesetzlichen Voraussetzungen. Der Ärztin genügte es, dass bei Psychose-Patienten ganz allgemein die Gefahr bestehe, dass sie rechtswidrige Taten begehen. „Dann müssten wir jetzt alle Psychotiker unterbringen lassen, oder was?“, fragte der Vorsitzende Richter Klaus Forster – und sprach Eduard B. frei. Das hatte schließlich sogar die Staatsanwältin beantragt. Und weil die Ärzte in Haar nach Überzeugung der Kammer schon nach sechs Wochen hätten erkennen können, dass Eduard B. ungefährlich sei, sprachen ihm die Richter eine Entschädigung für die übrigen dreieinhalb Monate zu. Rund 2100 Mark erhält er für unschuldig erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen.


fulda-online.de 5.2.2000

Vater unter falschem Verdacht

Von unserem Redaktionsmitglied Boris Schöpner

Hünfeld. Eine Fehldiagnose mit schwerwiegenden Folgen: Weil Mediziner davon ausgingen, dass der Kurde Abdurahman Sert seine jüngste Tochter misshandelt hatte, wurde die kleine Naime fast zwei Jahre lang von ihrer Familie getrennt, kam der Vater von acht Kindern zwei Monate in Untersuchungshaft, wurde das Kind, das an der Glasknochenkrankheit (Osteogenisis Imperfecta) leidet, über eine lange Zeit nicht adäquat behandelt. Jetzt lebt das dreieinhalb Jahre alte Mädchen wieder bei seiner Familie und kann mit seinen Schwestern spielen. Doch die Frage bleibt, wieso die Krankheit erst so spät diagnostiziert wurde.

„Viele haben Fehler gemacht und den Leuten nicht zugehört“, sagt Hubert Raulf. Bei ihm, der Vater der Pflegefamilie, lebte das Kind ein Jahr lang. Ihm wurde die kleine Naime vom Jugendamt anvertraut, weil das Mädchen aus dem „Wirkungskreis des Vaters“ herausgebracht werden sollte. Zu diesem Schluss kam das Amtsgericht Hünfeld auf Grund eines Gutachtens des Rechtsmediziners Professor Dr. Reinhard Hilgermann.

Dieser hatte in seiner 46-seitigen Expertise ausgeschlossen, dass bei dem Mädchen „eine krankhafte Knochenbrüchigkeit vorliegt“. Und: „Es ergibt sich zwingend, dass sämtliche Verletzungen ausnahmslos auf Misshandlungen zurückzuführen sind.“ Diese Diagnose stellte er, ohne das Kind jemals gesehen zu haben. Auf Anfrage der FZ sagte Hilgermann, sein Auftrag sei es gewesen, „auf Grund der Aktenlage“ ein Gutachten zu erstellen. Der Direktor des Amtsgerichts Hünfeld, Josef Herbst, erklärte hingegen: „Ein Sachverständiger entscheidet selbst, was er zum Erstellen des Gutachtens braucht.“

Hilgermann stützte sich vor allem auf die Ausführungen des Direktors der Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Fulda, Prof. Dr. Uwe Töllner. Im Alter von sechs Monaten wies die Patientin bereits 30 Knochenbrüche auf. Zwei Sachverhalte veranlassten den Professor zu der Annahme, das Mädchen sei misshandelt worden: zum einen Frakturen an für eine Glasknochenkrankheit ungewöhnlichen Stellen, zum anderen hätten die Eltern häufig den Arzt gewechselt, was auf den Versuch hinweise, Misshandlungen zu verschleiern.

Er sei sehr um das Mädchen besorgt gewesen, sagte Töllner gegenüber der FZ, zumal er in seiner Laufbahn schon sechsmal Kinder an den Folgen von Misshandlungen habe sterben sehen.

Töllner erklärt, der Aufbau des Knochens sei völlig normal, die Knochenkrankheit nicht zu erkennen gewesen. Fünf Professoren und sieben Ärzte seien zu dem gleichen Urteil gekommen. „Wenn etwas wasserdicht gelaufen ist, dann in diesem Fall.“

Auch Töllners Ulmer Kollegin, Dr. Angela Foldenauer, die Naime später behandelt hat, bescheinigt ihm, sorgfältig gearbeitet zu haben. In einigen Punkten ist sie jedoch anderer Meinung als der Fuldaer Mediziner. Bei den Röntgenbildern habe sie gestutzt: „An der Knochendichte ist etwas auffällig.“ Auch gebe es in diesem Alter und bei einer Glasknochenkrankheit „keine untypischen Frakturen“.

Dreimal habe sie erlebt, dass Eltern eines Glasknochenkindes in den Verdacht gerieten, es misshandelt zu haben. Sicherheit, ob eine entsprechende Erkrankung vorliegt, bringe nur eine proteinchemische Analyse, für die ein Stück Haut ausgestanzt werden muss. Angesichts der schwerwiegenden Folgen einer Fehldiagnose sagte Foldenauer zu diesem Testverfahren: „Das hätte man machen können.“

Die falsche Diagnose hatte zur Folge, dass das Jugendamt per Eilverfahren das Kind aus der Familie nehmen wollte. Ohne Dolmetscher versuchten am 4. April 1997 Mitarbeiter des Jugendamtes Naime abzuholen. Der verzweifelte Vater drohte, sich und seine Familie umzubringen. Durch geduldiges Verhandeln gelang es, die Situation zu entschärfen.
Das Jugendamt brachte das Kind erst bei einer Tante unter. Auch dort erlitt es Knochenbrüche. Den Beteuerungen der Familie, das Bein habe sich im Gitterbettchen verkantet und sei dabei gebrochen, glaubte man nicht. Der Vater wurde daraufhin für zwei Monate in U-Haft genommen. Da er jedoch ein Alibi für die Tatzeit nachweisen konnte, in der sich das Kind das Bein gebrochen hatte, kam er wieder frei. Weil auch bei der Pflegefamilie weitere Frakturen auftraten und eine Kinderärztin die Krankheit feststellte, durfte die Tochter im Oktober 1999 zurück zu ihrer Familie.

Abdurahman Sert hat die Entschuldigung Töllners abgelehnt: „Mit zwei Worten des Bedauerns wird er meine zwei Jahre des Leidens nicht aufwiegen können.“ Er lässt nun rechtliche Schritte gegen den Arzt, den Gutachter und das Jugendamt prüfen. [FZ]



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