Skizze eines falschen Vergewaltigungsvorwurfes
Als Katalogzusteller kennt Olaf J.) seine Heimatstadt Dresden aus dem Effeff,
das Hochwasser aber kennt er nur aus dem Fernsehen. Er saß damals im
Gefängnis, weil er von einer Polizistin beschuldigt wurde, sie auf ihrem
Revier in Altenberg vergewaltigt zu haben, obwohl er immer seine Unschuld
beteuerte. Im Juni 2003 wurde er freigesprochen, das Gericht sah es als erwiesen
an, dass die Polizistin ihn, ohne ihn zu kennen, willkürlich beschuldigte,
um ihre eigene Karriere voranzubringen.
Olaf J. ist gebürtiger Dresdener, verheiratet und hat 2 Kinder.
Als ehemaliger Montagemeiste versucht sich J. nach der Wende mit Altbausanierung
bis 96, danach kurz arbeitslos um dann als Selbstständiger einer Eventagentur
zu versuchen: „Dann wollten meine Frau und ich eine kleine Agentur aufmachen,
die Programme für Hochzeiten, Geburtstage, Diskos, Bikertreffen zusammen
stellt; dabei waren auch Go-Go-Tänzerinnen."
Vorgeschichte: Die erste angebliche Vergewaltigung: Neben Hochzeiten usw.
nahmen Programme der Agentur des Ehepaars J.(Frau J.choreographierte) auch
an Wettbewerben teil. In München erreichte eine seiner Go-Go-Girls
bei einem Wettbewerb für Amateure 1999 den vierten Platz. Von anderen
Teilnehmern haben zwei befreundete Tänzerinnen erfahren, wieviel sie
verdienen. Sie verlangten also mehr Honorar vom Agentur-Chef Olaf J.(wohl
auch aufgestachelt von einem Freund) und machten schlechte Stimmung, so dass
Olaf J.sie nicht mehr beschäftigte, die eine sagte ihm zum Abschied:
„Wir sehen uns vor Gericht wieder!". Tatsächlich erhielt Herr
J.kurz danach Post von der Polizei, der Freund eines der beiden Mädchen
hatte ihn angezeigt, weil er ihn telefonisch mit Mord bedroht hätte.
Olaf J.bestritt alles (das Verfahren wurde daraufhin eingestellt) und zeigte
den angeblich mit Mord Bedrohten wegen Verleumdung an. Der wurde vorgeladen,
nahm seine Freundin (also die ehemalige Go-Go-Tänzerin) mit, die zeigte
Olaf J.wegen Vergewaltigung an: Augen verbunden, ans Bett gefesselt, vergewaltigt
und alles gefilmt. Deswegen kam es zu einer Hausdurchsuchung, bei der Videos
beschlagnahmt wurden. Herr J.bestritt in den Ermittlungen wieder alles, die
Freundin der angeblich Vergewaltigten (auch ehemalige Tänzerin seiner
Agentur) zeigte ihn dann auch wegen sexueller Belästigung an. Im Verfahren
am Amtsgericht lehnte Herr J.einen Vergleich gegen Zahlung von 1000,- Mark
ab. Er wurde freigesprochen, als die Mädchen am 2. Verhandlungstages
alles widerriefen, sie wollten ihm nur einen Denkzettel verpassen (Hans Th.
war damals schon sein Verteidiger).
Das Vergewaltigungsverfahren war abgetrennt von dem Mordbedrohungsverfahren
(das nahm das Gericht ohnehin nicht ernst, schließlich wurde es eingestellt)
und endete mit Freispruch „Erster Klasse", d.h. z.B. dass die Fotos
von Olaf J.nicht in anderen Verfahren eingesetzt werden dürfen. Bei dem
eingestellten Verfahren (wegen angeblicher Morddrohung) blieben die Fotos
aber im Polizei-Rechner.
Herr J.kam also ganz sauber aus dieser Sache heraus, „allerdings konnte
ich unsere Agentur vergessen, schließlich wurde rumerzählt, dass
ich im Gefängnis bin wegen Vergewaltigung usw." Olaf J.hat dann
bei der Post frühmorgens als Sortierer angefangen und wechselte dann
als Katalogzusteller (Ikea usw) in einen Medienbetrieb als Sub-Unternehmer.
Die Vorgeschichte ist wichtig, wie sein Foto zur Polizei kam und so von der
Polizistin als Foto des Täters identifiziert werden konnte. Vereinfacht:
Die Jäpelts haben eine Agentur, die nicht besonders gut läuft, die
Go-Go-Girls wollen mehr Geld, Herr J.entläßt sie. Daraufhin wollen
sie ihm einen Denkzettel verpassen und zeigen ihn wegen Vergewaltigung an.
Im Prozeß widerrufen sie, Herr J.wird freigesprochen - aber die Polizei
hat Fotos von ihm in ihrer Datei. Obwohl Olaf J.als Bauarbeiter angefangen
hat, traut man ihm diese Taten schon aufgrund seiner Statur und seines Wesens
nicht zu: Er hat schmale Hände und ist eher zart als hart.
Polizeiposten Altenberg ist der korrekte Ausdruck für Wache oder
Revier. Der angebliche Tattag, 28. Oktober 2000, war ein Sonnabend. Die Polizistin
erstatte einige Tage später Anzeige und beschrieb den Täter: hellblond,
glatt rasiert, sehr gepflegt (Olaf J.ist dunkelblond). Die Polizei ermittelt
so vor sich hin, die Polizistin ergänzt ihre Aussagen, ihr werden viele
Fotos gezeigt, schließlich erkennt sie Olaf J.. Der wird im Januar 2001
vorgeladen, kann sich nicht erinnern, was er am Tattag gemacht hat, aber man
sieht auf dem ersten Blick, dass er nicht der beschriebene Täter sein
kann; es erfolgt ein Einstellungsbescheid. Die Polizistin legt nach:
Nicht mehr sexuelle Nötigung sondern Vergewaltigung wirft sie jetzt Herrn
J.und seinen Komplizen vor. Die Polizei nimmt die Ermittlungen wieder auf
(inzwischen warf sie nämlich der Polizei Untätigkeit vor), ihr Gatte,
auch Polizist, forciert die Ermittlungen. Im März 2002 wird Herr J.erneut
vorgeladen, inzwischen hat er einen Kassenbon eines Baumarktes gefunden: Er
will an dem Tag dort eingekauft haben und dann mit seiner Familie an seiner
Laube im Garten am Dach gewerkelt zu haben. Obwohl das Verfahren (das bedeutet:
das Ermittlungsverfahren, zu einem Prozeß war es noch nicht gekommen)
wieder eingestellt wird, hatte Herr J.das Gefühl, danach von der Kripo
beschattet worden zu sein. Die Polizistin legte Beschwerde ein, sie hatte
inzwischen einen Anwalt, der erreichte, dass Olaf J.am 1. August 2002 zu einer
Gegenüberstellung geladen wurde, bei er er von der Polizistin erkannt
wurde (als Täter? Oder als der Mann, dessen Foto sie als Täter genannt
hatte?)
Am Freitag, 1. August 2002, kam Olaf J.also in U-Haft in Dresden und zermarterte
sich den Kopf, warum die Polizei nicht die wahren Täter fand. „Mein
Chef hielt zu mir und entließ mich nicht. Der ältere Sohn hat für
mich weiter gearbeitet, die Frau fuhr das Auto, die Schwiegermutter half auch
mit. So konnten wir uns glücklicherweise über Wasser halten."
Der Prozeß begann am 9. Januar 2003: „Ich wurde aus der U-Haft
zum Gericht Lothringer Platz gebracht. Wenn die Polizistin ihre Aussage machte,
wurden immer alle ausgeschlossen, ich mußte im Gericht im Haftkeller
warten, später wurde ich dann wieder in die JVA (Hammerweg) gebracht
(bis heute ist er der Polizistin nicht begegnet). Vor der Verhandlung durfte
ich immer kurz mit meiner Frau sprechen. Aber es ist schon ein komisches Gefühl,
wenn man von der Familie, Schwiegermutter und Kindern in der U-Haft besucht
wird." Insgesamt gab es dreißig Verhandlungstage, obwohl RA Th.
alles versuchte, dass Herr J.frei kommt. Dem Anwalt waren früh die Widersprüche
in den Aussagen der Polizistin und in den Ermittlungen aufgefallen. Als die
Polizistin im März 2003 ihre Aussage ergänzt, sie sei mit einem
Baseballschläger vergewaltigt worden, erfolgt bei den J. eine weitere
Hausdurchsuchung: Der Sohn wird vom Schulweg abgefangen und muß die
Polizei in die Wohnung lassen. Es wird auch massiv im persönlichen und
beruflichen Umfeld von Olaf J.ermittelt; für die Betroffenen ist es nicht
angenehm, von der Polizei nach ihrem Sexualverhalten befragt zu werden. -
Das Gericht (wahrscheinlich genervt von den ständigen Ausweiterungen
der Aussagen der Polizstin) zieht eine Gutachterin hinzu, die am 7. April
2003 die Notbremse zieht, indem sie, äußerst ungewöhnlich,
ein „Zwischengutachten" vorlegt, das die Aussagen der Polizistin
als „unglaubwürdig" einstuft. Sofort wird Herr J.auf freien
Fuß gesetzt, ein Tag später stellt er wieder Kataloge zu. Unterbrochen
nur von weiteren Verhandlungstagen. Erst Mitte Juni 2003 wird Olaf J.freigesprochen:
„Als Angeklagter hatte ich das letzte Wort, ich wollte wissen, wie sowas
passieren konnte - und diese Aufklärung habe ich nicht bekommen. Ich
hab den Eindruck, nicht wegen erwiesener Unschuld sondern wegen Mangels an
Beweisen freigesprochen worden zu sein." Pro Tag in U-Haft erhielt er
den Tagessatz von 11 Euro, zusammen 2500 Euro.
weitere Quellen:
Spiegel, 21.7.03,
Fernsehbeitrag (Sachsenspiegel, 27.7.03),
Stand dieser Seite: 16.10.2003 - eingestellt am 16.10.2003 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/mmdm/olaf_j.htm
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