Skizze eines falschen Vergewaltigungsvorwurfes



Als Katalogzusteller kennt Olaf J.) seine Heimatstadt Dresden aus dem Effeff, das Hochwasser aber kennt er nur aus dem Fernsehen. Er saß damals im Gefängnis, weil er von einer Polizistin beschuldigt wurde, sie auf ihrem Revier in Altenberg vergewaltigt zu haben, obwohl er immer seine Unschuld beteuerte. Im Juni 2003 wurde er freigesprochen, das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Polizistin ihn, ohne ihn zu kennen,  willkürlich beschuldigte, um ihre eigene Karriere voranzubringen.


Olaf J. ist gebürtiger Dresdener, verheiratet und hat  2 Kinder.
Als ehemaliger Montagemeiste versucht sich J. nach der Wende mit Altbausanierung bis 96, danach kurz arbeitslos um dann als Selbstständiger einer Eventagentur zu versuchen: „Dann wollten meine Frau und ich eine kleine Agentur aufmachen, die Programme für Hochzeiten, Geburtstage, Diskos, Bikertreffen zusammen stellt; dabei waren auch Go-Go-Tänzerinnen."
Vorgeschichte: Die erste angebliche Vergewaltigung: Neben Hochzeiten usw. nahmen Programme der Agentur des Ehepaars J.(Frau J.choreographierte) auch an Wettbewerben teil. In München erreichte eine  seiner Go-Go-Girls bei einem Wettbewerb für Amateure 1999 den vierten Platz. Von anderen Teilnehmern haben zwei befreundete Tänzerinnen erfahren, wieviel sie verdienen. Sie verlangten also mehr Honorar vom Agentur-Chef Olaf J.(wohl auch aufgestachelt von einem Freund) und machten schlechte Stimmung, so dass Olaf J.sie nicht mehr beschäftigte, die eine sagte ihm zum Abschied: „Wir sehen uns vor Gericht wieder!". Tatsächlich erhielt Herr J.kurz danach Post von der Polizei, der Freund eines der beiden Mädchen hatte ihn angezeigt, weil er ihn telefonisch mit Mord bedroht hätte. Olaf J.bestritt alles (das Verfahren wurde daraufhin eingestellt) und zeigte den angeblich mit Mord Bedrohten wegen Verleumdung an. Der wurde vorgeladen, nahm seine Freundin (also die ehemalige Go-Go-Tänzerin) mit, die zeigte Olaf J.wegen Vergewaltigung an: Augen verbunden, ans Bett gefesselt, vergewaltigt und alles gefilmt. Deswegen kam es zu einer Hausdurchsuchung, bei der Videos beschlagnahmt wurden. Herr J.bestritt in den Ermittlungen wieder alles, die Freundin der angeblich Vergewaltigten (auch ehemalige Tänzerin seiner Agentur) zeigte ihn dann auch wegen sexueller Belästigung an. Im Verfahren am Amtsgericht lehnte Herr J.einen Vergleich gegen Zahlung von 1000,- Mark ab. Er wurde freigesprochen, als die Mädchen am 2. Verhandlungstages alles widerriefen, sie wollten ihm nur einen Denkzettel verpassen (Hans Th. war damals schon sein Verteidiger).
Das Vergewaltigungsverfahren war abgetrennt von dem Mordbedrohungsverfahren (das nahm das Gericht ohnehin nicht ernst, schließlich wurde es eingestellt) und endete mit Freispruch „Erster Klasse", d.h. z.B. dass die Fotos von Olaf J.nicht in anderen Verfahren eingesetzt werden dürfen. Bei dem eingestellten Verfahren (wegen angeblicher Morddrohung) blieben die Fotos aber im Polizei-Rechner.
Herr J.kam also ganz sauber aus dieser Sache heraus, „allerdings konnte ich unsere Agentur vergessen, schließlich wurde rumerzählt, dass ich im Gefängnis bin wegen Vergewaltigung usw." Olaf J.hat dann bei der Post frühmorgens als Sortierer angefangen und wechselte dann als Katalogzusteller (Ikea usw) in einen Medienbetrieb als Sub-Unternehmer.
Die Vorgeschichte ist wichtig, wie sein Foto zur Polizei kam und so von der Polizistin als Foto des Täters identifiziert werden konnte. Vereinfacht: Die Jäpelts haben eine Agentur, die nicht besonders gut läuft, die Go-Go-Girls wollen mehr Geld, Herr J.entläßt sie. Daraufhin wollen sie ihm einen Denkzettel verpassen und zeigen ihn wegen Vergewaltigung an. Im Prozeß widerrufen sie, Herr J.wird freigesprochen - aber die Polizei hat Fotos von ihm in ihrer Datei. Obwohl Olaf J.als Bauarbeiter angefangen hat, traut man ihm diese Taten schon aufgrund seiner Statur und seines Wesens nicht zu: Er hat schmale Hände und ist eher zart als hart.
Polizeiposten Altenberg  ist der korrekte Ausdruck für Wache oder Revier. Der angebliche Tattag, 28. Oktober 2000, war ein Sonnabend. Die Polizistin erstatte einige Tage später Anzeige und beschrieb den Täter: hellblond, glatt rasiert, sehr gepflegt (Olaf J.ist dunkelblond). Die Polizei ermittelt so vor sich hin, die Polizistin ergänzt ihre Aussagen, ihr werden viele Fotos gezeigt, schließlich erkennt sie Olaf J.. Der wird im Januar 2001 vorgeladen, kann sich nicht erinnern, was er am Tattag gemacht hat, aber man sieht auf dem ersten Blick, dass er nicht der beschriebene Täter sein kann; es erfolgt ein  Einstellungsbescheid. Die Polizistin legt nach: Nicht mehr sexuelle Nötigung sondern Vergewaltigung wirft sie jetzt Herrn J.und seinen Komplizen vor. Die Polizei nimmt die Ermittlungen wieder auf (inzwischen warf sie nämlich der Polizei Untätigkeit vor), ihr Gatte, auch Polizist, forciert die Ermittlungen. Im März 2002 wird Herr J.erneut vorgeladen, inzwischen hat er einen Kassenbon eines Baumarktes gefunden: Er will an dem Tag dort eingekauft haben und dann mit seiner Familie an seiner Laube im Garten am Dach gewerkelt zu haben. Obwohl das Verfahren (das bedeutet: das Ermittlungsverfahren, zu einem Prozeß war es noch nicht gekommen) wieder eingestellt wird, hatte Herr J.das Gefühl, danach von der Kripo beschattet worden zu sein. Die Polizistin legte Beschwerde ein, sie hatte inzwischen einen Anwalt, der erreichte, dass Olaf J.am 1. August 2002 zu einer Gegenüberstellung geladen wurde, bei er er von der Polizistin erkannt wurde (als Täter? Oder als der Mann, dessen Foto sie als Täter genannt hatte?)
Am Freitag, 1. August 2002, kam Olaf J.also in U-Haft in Dresden und zermarterte sich den Kopf, warum die Polizei nicht die wahren Täter fand. „Mein Chef hielt zu mir und entließ mich nicht. Der ältere Sohn hat für mich weiter gearbeitet, die Frau fuhr das Auto, die Schwiegermutter half auch mit. So konnten wir uns glücklicherweise über Wasser halten."
Der Prozeß begann am 9. Januar 2003: „Ich wurde aus der U-Haft zum Gericht Lothringer Platz gebracht. Wenn die Polizistin ihre Aussage machte, wurden immer alle ausgeschlossen, ich mußte im Gericht im Haftkeller warten, später wurde ich dann wieder in die JVA (Hammerweg) gebracht (bis heute ist er der Polizistin nicht begegnet). Vor der Verhandlung durfte ich immer kurz mit meiner Frau sprechen. Aber es ist schon ein komisches Gefühl, wenn man von der Familie, Schwiegermutter und Kindern in der U-Haft besucht wird." Insgesamt gab es dreißig Verhandlungstage, obwohl RA Th. alles versuchte, dass Herr J.frei kommt. Dem Anwalt waren früh die Widersprüche in den Aussagen der Polizistin und in den Ermittlungen aufgefallen. Als die Polizistin im März 2003 ihre Aussage ergänzt, sie sei mit einem Baseballschläger vergewaltigt worden, erfolgt bei den J. eine weitere Hausdurchsuchung: Der Sohn wird vom Schulweg abgefangen und muß die Polizei in die Wohnung lassen. Es wird auch massiv im persönlichen und beruflichen Umfeld von Olaf J.ermittelt; für die Betroffenen ist es nicht angenehm, von der Polizei nach ihrem Sexualverhalten befragt zu werden. - Das Gericht (wahrscheinlich genervt von den ständigen Ausweiterungen der Aussagen der Polizstin) zieht eine Gutachterin hinzu, die am 7. April 2003 die Notbremse zieht, indem sie, äußerst ungewöhnlich, ein „Zwischengutachten" vorlegt, das die Aussagen der Polizistin als „unglaubwürdig" einstuft. Sofort wird Herr J.auf freien Fuß gesetzt, ein Tag später stellt er wieder Kataloge zu. Unterbrochen nur von weiteren Verhandlungstagen. Erst Mitte Juni 2003 wird Olaf J.freigesprochen: „Als Angeklagter hatte ich das letzte Wort, ich wollte wissen, wie sowas passieren konnte - und diese Aufklärung habe ich nicht bekommen. Ich hab den Eindruck, nicht wegen erwiesener Unschuld sondern wegen Mangels an Beweisen freigesprochen worden zu sein." Pro Tag in U-Haft erhielt er den Tagessatz von 11 Euro, zusammen 2500 Euro.

weitere Quellen:
Spiegel, 21.7.03,
Fernsehbeitrag (Sachsenspiegel, 27.7.03),

paPPa.com-Homepage

Stand dieser Seite: 16.10.2003 - eingestellt am 16.10.2003 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/mmdm/olaf_j.htm

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