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Südwestpresse - Metzinger Uracher Volksblatt vom 01.10.1996
Die Opfer im Streit um das Kind
Der Widerstand gegen die „parteiliche" Verdachtsaufklärung vieler Beratungsstellen wächst
von unserem Redaktionsmitglied Ullrich Riezel
Im April 1994 bemerkte Jürgen B. eine Veränderung in seinem Bekanntenkreis. Leute zogen sich von ihm zurück. Irgendwann sagt ihm einer von ihnen den Grund ins Gesicht: Jürgen B. habe seine eigene Tochter mißbraucht; man wisse das schließlich von B.'s geschiedener Frau selbst. Es dauerte zwei Jahre, bis Jürgen B. durch ein Gutachten aus der Kinder-Psychiatrie der Tübinger Universität mit der Feststellung rehabilitiert wird, es lägen „keine Hinweise" auf einen Mißbrauch vor. Die Geschichte des Jürgen B. ist kein Einzelfall:
Über Kinder, so sagt Wolff, werde heute wieder genauso autoritär verfügt wie zu Zeiten „obrigkeitsstaatlicher Eingriffsbehörden". Verantwortlich dafür sind nicht zuletzt Beratungsstellen wie „Wildwasser" oder „Zartbitter", die sich als „parteiliche" Interessenvertretungen der Kinder verstehen und erfolgreich Kindergärtnerinnen und Erzieherinnen, aber auch die Jugendämter unter ihren Einfluß bringen. Zur herrschenden Lehre dieser Beratungsstellen gehört es, daß die Zahl der mißbrauchten Kinder immens höher sei als in der Polizeistatistik angegeben, und daß die Täter „meistens Männer sind, die für das jeweilige Mädchen eine Vaterrolle übernommen haben", wie die Wildwasser-Mitarbeiterin Rosemarie Steinhage in einem „Handbuch für Beratung und Therapie" schreibt. Ihre Feststellungen belegt sie mit einem aufschlußreichen Satz: „Nach meiner Erfahrung mit sexuellem Mißbrauch hat sich jeder Verdacht auf sexuellen Mißbrauch später bestätigt."
Absurde Behauptung
Die wissenschaftlich absurde Behauptung, es gebe keine Verdachtsfälle, „die sich nicht bestätigt haben", findet sich auch im 1993 herausgegebenen Abschlußbericht des Berliner „Wildwasser"-Projekts, das immerhin vom Bonner Familienministerium gefördert worden ist. Im übrigen sind solche Feststellungen keine Überraschung mehr, wenn man die Empfehlungen gelesen hat, die Frau Steinhage für das Gespräch mit möglicherweise mißbrauchten Mädchen gibt. So rät sie, dem Kind von einem fiktiven anderen Mädchen zu erzählen, dessen Lebensumstände möglichst dem des befragten Kindes gleichen. Weiter soll dann geschildert werden, wie dieses andere Mädchen mißbraucht wird, damit es erfährt „daß es auch andere Mädchen gibt, denen sexuelle Übergriffe passieren." So könnte, es dann durchaus geschehen, verspricht Frau Steinhage, „daß ein Mädchen am Ende der fiktiven Geschichte sagt, das bin ich' oder mir ist das auch schon passiert......" Nun halten die Ergebnisse, die mit einer derart suggerierenden Gesprächsführung erzielt werden, einer Überprüfung vor Gericht meist nicht stand. Für die Beratungsgruppen spielt das aber keine Rolle : Es wäre naiv, schreiben die feministischen Autorinnen Barabara Kavemann und Marion Mebes, „von einer Institution dieser Gesellschaft zu erwarten, daß sie Frauen recht gibt". Ein Muster für die daraus resultierende Vorgehensweise zeigt der Fall Jürgen B.: Der Vorwurf des Mißbrauchs wurde erhoben, als sich die geschiedenen Eheleute finanzieller Angelegenheiten wegen zerstritten hatten. Eine von der Mutter zugezogene Psychologin erklärte, daß von weiteren Besuchen des Kindes beim Vater Abstand genommen werden solle. Dennoch wurde keine Strafanzeige erstattet, und als der Vater ein kinderpsychologisches Gutachten erstellen lassen wollte, sprach sich die Anwältin der Mutter mit Nachdruck wenn auch erfolglos - dagegen aus: Der Mißbrauchsvorwurf wird zwar ins Spiel gebracht, soll aber nicht nachgeprüft werden dürfen. „Rituale der Umgangsvereitelung" nennt der Psychologe und Gerichtsgutachter Professor Wolfgang Klenner solche Strategien. Oft erreichen die Vorwürfe ihr Ziel , obwohl sie widerlegt wurden: „Denn die mit der Befragung einhergehende Konfrontation mit dem Mißbrauchsvorwurf hat in den Kindern ein negatives, sie abstoßendes Vaterbild hinterlassen." Reinhart Wolff wiederum ist überzeugt, daß nicht nur Väter zum Opfer der geschilderten Verdachts-Diagnostik werden, sondern auch die Kinder selbst. Oft genügen Symptome wie Nägelkauen, Bettnässen, Nervosität oder Gleichgültigkeit - die auf vieles hindeuten können -, um bei Kindergärtnerinnen und Erzieherinnen den Verdacht auf Mißbrauch zu wecken. Und dann ist gar nicht mehr von Belang, berichtet Wolff, was die Kinder selbst sagen. Es zählt nur noch, „was dem außenstehenden Helfer oder der Helferin eingefallen ist beziehungsweise was ihm oder ihr in oberflächlichen Fortbildungen eingeredet wurde." Katharina Rutschky, die mit Wolff gemeinsam ein Handbuch über sexuellen Mißbrauch herausgegeben hat, schildert dazu den Fall eines dreijährigen Zwillingspärchens aus einer freikirchlichen Familie, das in einem kirchlichen Kindergarten sofort unter Beobachtung genommen wurde, bis man glaubte, der Mutter die Geschwister wegnehmen zu dürfen: Auch hier dauerte es zwei Jahre, bis der Vorwurf des Mißbrauchs in sich zusammenfiel. Ein Skandal, der leider kein Einzelfall ist. Die von Frau Steinhage und ähnlich arbeitenden Expertinnen praktizierte „Verdachtsabklärung" führt nach Schätzung von Wolff dazu, daß die Jugendärnter auf Grund falscher Verdächtigungen und falscher Diagnosen jedes Jahr rund 1600 Kinder aus ihren Familien nehmen und sie in ein Heim einweisen - mit verhängnsivollen, traumatisierenden Folgen für die Kinder selbst. Doch der Widerstand gegen die „Verdachtsabklärung" feministischer Beratungsgruppen wächst. Bis heute wirkt der Skandal des Münsteraner Montessori-Prozesses nach: Aus nichtigem Anlaß war eine regelrechte Beschuldigungshysterie über einen Kindergartenerzieher hereingebrochen; der Mann saß über zwei Jahre in Untersuchungshaft, ehe er schließlich freigesprochen wurde. Es war dies eine Katastrophe, die - so sagt Wolff - in jedem anderen Bereich dringend Anlaß geben würde, die Kontrollsysteme zu überprüfen. Ausgerechnet in dem so empfindlichen und wichtigen Bereich des Kinderschutzes aber gibt es bisher keinerlei Qualitätssicherungssysteme, keine Bestandsaufnahme und keine Fehleranalyse.
Mißstände untersucht
In Großbritannien dagegen liegen über zwanzig Untersuchungsberichte vor, die erläutern, warum Kinder vermeidbar zu Schaden gekommen sind. Die Konsequenzen aus diesen Bericht sind nach Meinung von Wolff auch auf Deutschland anwendbar. Einer der wichtigsten Punkte wäre dabei der Verzicht auf die „Verdachtsabklärung" nach dem Muster der parteilichen Beratungsstellen und die Überprüfung jedes strittigen Mißhandlungsfalls durch eine unabhängige Fachkraft. Glaubt man Wolff, so müßten sich bei einem rationalen und rechtsstaatlichen Umgang mit dem Thema Kindesmißbrauch sehr viel weniger Kinder in Heime untergebracht werden als bisher. Doch bis sich diese Einsicht durchsetzt, wird es einen langen Kampf geben. So wies die Berliner Jugendamts-Mitarbeiterin Ursula Glatz die an der „Verdachtsaufklärung" geübte Kritik empört zurück, weil die Vorwürfe eine „pauschalisierte Diffamierung eines ganzen Berufsbereichs" darstellten. Im Klartext: Es geht nicht um die Kinder, sondern um die Arbeitsplätze der Therapeutinnen.