PSYCHOLOGIE HEUTE, März 1998, Seiten 30-37 - Sexueller Mißbrauch
Kindesmißbrauch und die Wahrheitsfindung: Ein Streitgespräch
Spektakuläre Prozesse, in denen es um den Mißbrauch von Kindern ging, sind gescheitert, weil die Justiz die Wahrheit nicht ermitteln konnte. In den schlagzeilenträchtigen drei Wormser Kindesmißbrauchsverfahren sprach das Landgericht Mainz 25 Angeklagte frei, da die Aussagen der Kinder sich als nicht verwertbar erwiesen. Der Mitarbeiterin der Wormser Beratungsstelle von"Wildwasser", die im Vorfeld mit den Kindern gesprochen hatte, wurden suggestive Befragungen vorgeworfen. Zu den Kritikern zählt der Dortmunder Psychologieprofessor Burkhard Schade, der in Mainz als Gutachter eingeschaltet wurde. Mit ihm diskutieren Mitarbeiterinnen von "Wildwasser" Berlin, einer der wichtigsten deutschen Einrichtungen für mißbrauchte Mädchen. Die Pädagogin Eva-Maria Nicolai arbeitet dort in der Beratungsstelle, die Psychologin Dorothea Zimmermann in der Zufluchtswohnung. Beide haben psychotherapeutische Zusatzausbildungen absolviert.
Psychologie Heute: Herr Professor Schade, Sie kritisieren die Arbeit von "Wildwasser" scharf. Was ist Ihr Hauptvorwurf?
Burkhard Schade: Das Vorgehen von "Wildwasser" und vergleichbaren Beratungseinrichtungen bei der Abklärung eines Verdachtes verträgt sich nicht mit den Notwendigkiten einer neutralen, ergebnisoffenen Prüfung, sondern es ist aufgrund der Parteilichkeit von "Wildwasser" von vornherein wahrscheinlich, daß Äußerungen oder Symptome von Kindern mit einer bestimmten Erwartungshaltung bewertet werden. Das hat in den meisten Fällen, die ich untersucht habe, zu einer vorschnellen und häufig auch falschen Bestätigung des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs gefuhrt. Das vorläufig berüchtigtste Beispiel, das hoffentlich einmalig bleibt, ist der sogenannte Wormser Mißbrauchsprozeß. Mit den Kindern ist eine Gehirnwäsche gemacht worden, ich will dabei keine Absicht unterstellen. Die Arbeit einer Mitarbeiterin von "Wildwasser" [gemeint ist Ute Plass] hat zu tragischen Folgen für diese Familien geführt.
"Ich vermisse ihre Neutralität!"
Dorothea Zimmermann: Im Urteil wurden die Staatsanwaltschaft und die Gutachterpraxis ebenfalls kritisiert. Daß das Wormser Verfahren für einzelne Familien ganz schreckliche Konsequenzen gehabt hat, finde ich auch.
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PH: Was war der Fehler der "Wildwasser"-Mitarbeiterin?
Zimmermann: Wir wissen zuwenig darüber, um das jetzt genau aufzufahren. Es scheint aber, daß sie Kompetenzen der polizeilichen Ermittlungsarbeit berührt hat. Aber Worms ist ein tragischer Extremfall, mit dem nun Politik gemacht wird. Und das ist das Verwerfliche. Vielen Mädchen und auch Jungs wird nun gesagt, wir glauben dir nicht, das sind nur Phantasien. Auch dadurch ist unvorstellbares Leid über Familien gekommen. Ich habe gestern wieder ein Mädchen in die Zufluchtswohnung aufgenommen. Sie war vor zwei Jahren bei einem Psychologen, der ihr gesagt hat, Mißbrauch habe nur in ihrer Phantasie stattgefunden, worauf die Mutter ihr auch nicht mehr geglaubt hat. Erst als die Schwestern des Mädchens ebenfalls mißbraucht wurden und übereinstimmend davon berichtet haben, wurde die Wahrheit akzeptiert.
"Es wird immer so getan, als ob wir auf einen Mißbrauch lauern würden"
Eva-Maria Nicolai: Vielfach werden alle Beratungsstellen mit dem Namen "Wüdwasser" in einen Topf geworfen. Das ist unzulässig. Denn leider ist der Name Wildwasser nicht geschützt. "Wildwasser" Worms ist keine feministische Be-
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ratungsstelle, womit ich nicht sagen will, die arbeiten generell schlecht oder gut. "Wildwasser" Berlin arbeitet dagegen auf der Grundlage eines feministischen Ansatzes. Das bedeutet, daß wir die Ursachen der sexualisierten Gewalt im doppelten Machtgefälle Mann-Frau und Erwachsener -Kind, also in den patriarchalen Strukturen sehen.
Schade: Wenn Sie sagen, "Wildwasser" in Berlin arbeitet anders als "Wildwasser" Worms hört sich das zwar gut an, aus Ihrer schriftlichen Selbstdarstellung geht aber im Gegenteil hervor, daß die Übereinstimmungen zwischen Ihnen und anderen "Wildwasser"-Einrichtungen sehr groß sind. Da ist die Rede von "Aufdeckung", "dem Schweigen ein Ende setzen". So steht es in allen "Wildwasser-Broschüren. Ich habe außerdem aus Berlin das Wortprotokoll einer Beratung gesehen, das - ich sag~'s jetzt mit Absicht mal prononciert - in der üblichen"Wildwasser"-Weise unvorstellbar suggestiv war, so wie in Worms, so wie in anderen Verfahren.
Zimmermann: In der Öffentlichkeit werden immer einzelne, höchst kontroverse Fälle diskutiert. Hier in Berlin sind eineinhalb Jahre lang Anzeigen geschaltet worden: Wer hat schlechte Erfahrungen mit "Wildwasser" gemacht? Es ist da kein einziger Fall herausgekommen, der gegen uns dokumentiert worden wäre. Also, es gibt nicht dieses wahnsinnige Ausmaß, das Sie hier darstellen. Und vor allem: Wir sind keine Gutachterinnen. Wir wollen auch keine Gutachterinnen sein. Nur bei zehn Prozent der Mädchen, die zu uns kommen, steht ein Verfahren an, und wir sagen dann vielleicht bei einem Prozent vor Gericht aus.
"Wenn es um Verdachtsabklärung geht, sind wir ganz vorsichtig"
Schade. Der große Teil Ihrer Beratungsarbeit mit Kindern oder Jugendlichen, die eindeutig sexuelle Mißbrauchserfahrungen gemacht haben, ist doch ganz phantastisch. Kinder und Jugendliche, die manchmal nicht wissen, wohin, aus der Tabuzone herauszuholen ist das große Verdienst von "Wildwasser". Als verhängnisvoll sehe ich Ihre Arbeit an, wenn es erst um die Abklärung eines Verdachtes geht, weil ich da die Neutralität vermisse. Ihre feministische Parteilichkeit kollidiert mit der Möglichkeit eines neutralen, ergebnisoffenen Vorgehens bei Abklärung eines Verdachts. Und deswegen müßten Sie sich im Grunde genommen aus dieser Tätigkeit heraushalten.
PH: Wo genau liegt das Problem?
Schade: Wenn ein Kind bei "Wildwasser" eine Aussage macht, stellt die Beraterin diese nicht mehr in Frage, sondern sie stellt weiterführende Fragen: Wo war das? Wann war das? Wie hat er das gemacht? Und so weiter und so weiter. Mit diesen Fragen bestätigen Sie aber bereits das, was das Kind gesagt hat. Wenn das Kind beispielsweise sagt, dann hat er seine Hand bei mir in die Hose gesteckt, und die Beraterin fragt: Hat er dich auch am Po angefaßt?, so erhält das Kind vielleicht zum ersten Mal die Information, daß es auch diese Form von sexueller Mißhandlung gibt, und greift sie dann möglicherweise auf.
Nicolai: Dazu kann ich einfach nur sagen: Wir arbeiten so nicht.
Schade. Sie arbeiten sehr wohl so.
Nicolai. Vielleicht dürfen wir darstellen, wie wir arbeiten. Wenn es um Verdachtsabklärung geht, sind wir ganz vorsichtig. Nicht zuletzt die Diskussionen der letzten Jahre, die ja auch ihre Richtigkeit haben, haben uns zu dieser Vorsicht gebracht. Es gibt zunächst mal eine Vermutung und mehr nicht. Von der Vermutung können wir vielleicht zu einem Verdacht kommen, aber zu untermauern ist der Verdacht nur durch Fakten. Im übrigen stellen die Mitarbeiterinnen von"Wildwasser" Berlin in der Beratung offene Fragen. Diese ergebnisoffenen Fragen lassen den Mädchen alle Antwortmöglichkeiten.
Schade. Das sagen Sie zwar, aber landauf, landab wird das Gegenteil beklagt.
PH. In dem 1993 erschienenen Forschungsbericht über "Wildwasser" Berlin wird die Schilderung einer Beraterin zitiert. Zu ihr war eine 18jährige gekommen, die erzählte, ihr Vater habe sie geschlagen und es könne sein, daß er sie auch mißbraucht habe. Darauf die Beraterin. "Ich ha-
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be zu ihr gesagt: Du, ich denke, daß dein Vater dich auch sexuell mißbraucht hat, daß er dich angefaßt hat, Sachen mit dir gemacht hat, die du nicht wolltest. Und wie ist das, ist mein Gefühl richtig?"' Gehen Sie immer noch so vor?
Zimmermann: Nein.
Nicolai: Die Diskussion um die Suggestibilität von Kindern wird in der Wissenschaft äußerst kontrovers geführt. So gibt es zum Beispiel eine Studie von Saywitz und Goodman, die unter anderem besagt, daß nur ein kleiner Teil der Kinder überhaupt auf Suggestionen reagiert. Diese Studie beschreibt, wie Kindern nach einer normalen ärztlichen Untersuchung durch suggestive Befragungen der Eindruck vermittelt werden sollte, der Doktor habe auch ihre Genitalien angefaßt. Aber nur wenige Kinder glaubten das.
"Durch suggestive Fragen kann man Kindern eine falsche Information vermitteln"
Schade: Das ist richtig, wenn es alle wären, könnten wir überhaupt nichts mehr machen. Aber daraus geht klar hervor: Es ist möglich, allein durch suggestive Fragen den Kindern eine falsche Information zu vermitteln.
Zimmermann: In einem viel geringeren Prozentsatz als in den Forschungsergebnissen, die Sie immer zitieren.
Schade: Frau Zimmermann, Sie wissen es aber im Einzelfall nicht. Wenn es grundsätzlich möglich ist, muß ich bei jedem Kind damit rechnen, daß ihm durch suggestive Fragen falsche Informationen vermittelt worden sind. Ist doch egal, ob es statistisch zwanzig oder dreißig Prozent der Kinder betrifft.
Zimmermann: Wenn ein älteres Mädchen von Mißbrauch erzählt, dann stellen wir das nicht noch mal in Frage, dazu stehe ich. Es geht dann nicht um diese kriminalistischen Geschichten. Wir erklären dann vor Gericht den Kontext. Wir sagen nicht, es war so, und der Täter soll deswegen verurteilt werden. Das ist nicht unsere Aufgabe. Aber wir stellen es so dar, wie wir es erleben, wie die Mädchen es uns erzählt haben.
Schade. So können Sie sich doch nicht aus der Schlinge ziehen. Wenn ein Mädchen etwas sagt, dann müssen wir das in Frage stellen.
Zimmermann: Ja, natürlich müssen Sie das in Frage stellen, das ist Ihre Aufgabe, nicht unsere.
Schade: Aber das wird doch nicht deutlich. Sie machen zwar keine Sachverständigengutachten, aber Stellungnahmen. Und weil die von professionellen Helfern kommen, haben sie auch Gewicht. Ich würde gerne noch eine eigene Statistik beisteuern. Wir haben das nämlich mal aufgeschlüsselt. Bei über hundert Gutachten, in denen wir Akten von Fällen haben, an denen "Wildwasser' und vergleichbare Institutionen beteiligt waren, haben wir festgestellt: Nicht in einem einzigen Fall hat "Wildwasser" gesagt, da bestehen große Zweifel, und es ist zu fragen, ob die Aussage glaubhaft ist. Da fand sich samt und sonders eine mehr oder minder nachhaltige Be-
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stätigung des sexuellen Mißbrauchs, obwohl der Verdacht in einer größeren Anzahl von Fällen nachher vor Gericht nicht bestätigt werden konnte.
Zimmermann: Die anderen Fälle, in denen wir zu dem Ergebnis gekommen sind, da ist überhaupt kein Mißbrauch, führen doch gar nicht zu Verfahren und tauchen also in Ihren Akten auch nicht auf.
Nicolai. Wir sind froh, wenn wir feststellen können, daß kein Mißbrauch stattgefunden hat. Es wird immer so getan, als ob wir nur darauf lauern würden. Aber wir haben schon genug zu tun, betroffenen Mädchen zu helfen.
Schade: In einem Fall hatte eine Psychologin, die eng mit "Wildwasser" zusammenarbeitete, ein Mädchen malen lassen. Das Kind hat ein blaues Röckchen gemalt. Darauf hat die Vertreterin festgestellt, dies sei die Kälte, die da dargestellt wird, und das wurde den sexuellen Mißbrauch nahelegen. Wir haben dann im Gutachten aufklären können, es war sein Jeansröckchen, sein liebstes Röckchen.
Zimmermann: Wir behaupten doch gar nicht, daß der Verdacht immer stimmt. Wir sagen doch nur, dem Verdacht sollte vor Gericht nachgegangen werden.
Schade: Nein, das steht nicht in ihrer Broschüre. Da steht drin, es muß dringend davon ausgegangen werdern, daß Mißbrauch stattgefunden hat.
PH: Welche Konsequenzen hat die öffentliche Kritik für die Arbeit von "Wildwasser"?
Zimmermann: Sie hat zum Teil verheerende Folgen für die Betroffenen. Ich bin mit einem Mädchen zum Jugendamt gegangen, und der Berater hat zu ihm gesagt. Ja, erzähl erst noch mal alles ganz genau, weil das, was die Frau von "Wildwasser" sagt, das können wir ja nicht glauben. Und er hat ihr damit zu verstehen gegeben, daß er auch ihr nicht glaubt. Das Mädchen hat, kaum war sie in der Wohnung zurück, einen Selbstmordversuch gemacht, lag blutend auf der Erde. Da habe ich wirklich das Gefühl gehabt, das möchte Ich mal all den Kritikern erzählen. Es ist immer noch so, daß Kinder bis zu sechs Stellen aufsuchen müssen und sagen müssen, sie sind mißbraucht worden, bevor ihnen geglaubt wird. Das ist die andere Seite.
Schade: Ja, selbstverständlich, Frau Zimmermann, das ist sehr schlimm, ich kann das nur immer wieder sagen.
Zimmermann: Aber Sie tragen mit Ihrer Politik gegen Beratungsstellen wie "Wildwasser" dazu bei.
Schade. Wieso tragen wir denn dazu bei? Ich stimme Ihnen doch vollkommen zu, daß es dann nötig wäre, so rasch wie möglich aufzuklären, aber auch so neutral und so ergebnisoffen wie möglich.
Zimmermann: Aber der Schutz des Kindes wird nicht hauptsächlich durch Strafbehörden gemacht.
Schade. Sie sagen, Ihre Arbeit ist eben eine andere, daß Sie zunächst einmal das Mädchen unterstützen. Aber Sie begleiten sie ja auch, und irgendwann landet der Fall im gerichtlich-strafrechtlichen Bereich.
Nicolai: Sehr selten.
"Täter laufen straffrei herum - und wissen Sie warum?"
Schade. Damit muß man aber rechnen. Wir haben keine Narrenfreiheit, sondern wir bewegen uns in einem Raum, in dem es um strafrechtliche Konsequenzen geht. Man muß die Aussage des Kindes nachher noch so bewerten können, daß sie als BeweismitteI gelten kann. Ich bin mit Ihnen der Meinung, daß Täter frei auf der Straße herumlaufen, und wissen Sie warum? Zum Teil, weil Sie durch Ihre Arbeit, ich bring das mal auf den Punkt, weil sie durch Ihr suggestiven Befragungsmethoden Kinderaussagen als Beweismittel vernichtet haben.
PH: Können Sie diesen schweren Vorwurf belegen?
Schade: Nehmen wir ein Beispiel aus dem Wormser Prozeß. Ein Achtjähriger hat gesagt, es sei nichts passiert, ein paar Tage später hat er gesagt, ich kann mich nicht erinnern, und ein Vierteljahr später, meine Eltern gehören ins Gefängnis. In der Therapie durch "Wildwasser"-Mitarbeiterinnen - und "Wildwasser" macht meiner Meinung nach Therapie - passiert ähnliches wie bei diesen Befragungen. Nachher muß das Gericht auch in Erwägung ziehen, daß ein mehr oder minder großer Teil der Aussage ein Effekt der suggestiven Befragungsmethoden in der Therapie ist.
Therapie setzt ja voraus, daß dem Kind zunächst vorbehaltlos geglaubt wird. Sonst kann kein therapeutischer Prozeß in Gang kommen. Aber die Botschaft eines Erwachsenen an das Kind: Ich glaube dir, was du sagst, gibt dem Kind zusätzliche Sicherheit. Auch ein Kind, das möglicherweise noch Zweifel hat an dem, was passiert ist, oder sich zumindest nicht mehr erinnern kann, wird bestärkt. Das Kind schiebt dann seine eventuell vorhandenen Zweifel beiseite, weil es den Eindruck gewinnt, daß der Erwachsene überzeugt ist. Für das Gericht ist dann schwer zu klären, was wirklich vorgefallen ist. Und wenn es
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einen Täter gibt, dann entgeht er möglicherweise aufgrund dieser Zweifel seiner gerechten Strafe.
Zimmermann: Der oberste Punkt für uns ist in dem Moment das Wohl des Kindes. Sollen Mädchen und Jungs quasi konserviert werden, möglichst ohne therapeutische, ohne beraterliche, ohne sonst irgendeine Unterstützung, damit sie klinisch rein, nach allen wissenschaftlichen Kriterien ihre Aussagen vor Gericht machen können? Eine Forderung von uns ist, und vielleicht sind wir da einer Meinung, daß möglichst frühzeitig eine richterliche Vernehmung stattfinden sollte. Aber in dieser Zeit muß eben auch mit den Kindern gearbeitet werden.
"Unser Job ist es, für betroffene Mädchen eine Anlaufstelle zu sein"
PH: Erlauben Ihnen die Behörden das?
Zimmermann: Wir hatten einen Fall, in dem sich alle Beteiligten relativ einig waren, daß Mißbrauch stattgefunden hatte. Doch es wurde ganz klar gesagt, bis zu dem Verfahren darf weder therapeutische - nicht etwa nur von speziellen Beratungsstellen wie uns -, sondern überhaupt keine therapeutische Arbeit, keine beraterliche Arbeit gemacht werden. Die Kinder gehen dabei den Bach runter.
Schade: Das ist zu beklagen.
Zimmermann: Das ist unglaublich. Und das ist eine Folge von Ihren Forderungen.
Schade: Sie könnten gleich zu Beginn, bevor ein therapeutischer Prozeß in Gang gesetzt wird, einen Gutachter zuziehen, der nicht involviert ist, und dem Mädchen sagen, da kommt jetzt noch jemand, das muß so sein, erzähl ihm das noch mal.
Zimmermann: Das Gros der Mädchen ist überhaupt nicht dazu in der Lage. Was ist zum Beispiel mit den vielen, die wegen mutistischer Störungen gar nicht mehr reden können? Die müssen doch erst einmal eine Sprache finden. Und hinterher sagen Sie, jetzt sind sie für ein Gericht nicht mehr zu verwenden.
Schade: Nein, das sagen wir nicht, das sagt leider das Gericht. Wir ziehen doch mit Ihnen an einem Strang. Wir möchten doch gerne erreichen, daß man die Aussage retten kann.
Nicolai: Was wäre denn Ihr Vorschlag?
Schade: In vielen Fällen geht es vielleicht doch, zu sagen, Moment, wir machen jetzt mal eben hier einen Schnitt und versuchen, das Mädchen professionell befragen zu lassen, ehe das Risiko besteht, daß nachher die Alternativhypothese "suggestive Beeinflussung, zum Beispiel durch Therapie" nicht mehr auszuschließen ist. Sie müssen es natürlich abschätzen. Wenn Sie sagen, wenn ich jetzt nicht sofort Therapie mache, wird das Mädchen sich aufhängen, dann geht es eben nicht.
Nicolai: Nichts anderes tun wir. Im übrigen arbeiten wir professionell auf der Grundlage von Ausbildung, Weiterbildung, Supervision und Erfahrung.
Schade: Das ist schöne Zukunftsmusik, Frau Nicolai. Bisher sieht es leider anders aus.
PH: Gibt es denn keine Möglichkeit, auch nach einer Beratung oder Therapie noch herauszufinden, ob ein Mädchen die Wahrheit sagt?
Zimmermann: Es ist keineswegs so, daß man es überhaupt nicht mehr sehen kann. Wenn man zum Beispiel merkt, wie sehr die Mädchen von dem Mißbraucher bedroht werden, weiß man, daß da wirklich etwas passiert sein muß. Bei jedem zweiten Mädchen, das zu uns in die Zufluchtswohnung kommt, ist zum Beispiel ein Haustier umgebracht worden, und dem Kind wurde gesagt, ihm könnte etwas ähnliches passieren. Es ist wichtig, welche Affekte etwa Ängste, Peinlichkeit, Scham ein Kind zeigt, wenn es von Mißbrauch berichtet. Es ist sicher schwierig, das nach wissenschaftlich objektiven Kriterien festzustellen. Aber wenn man eine Zeitlang mit sexuell mißbrauchten Mädchen gearbeitet hat, kann man viel sehen. Zu uns in die Zufluchtswohnung kamen beispielsweise drei Mädchen, die von zu Hause weg wollten und von einer Mitschülerin gehört hatten, bei uns sei es gut. Sie haben erzählt, sie seien sexuell mißbraucht worden. Nach nur einem Gespräch mit ihnen war mir klar, daß das nicht der Wahrheit entsprach, denn die Gefühle stimmten nicht. Allerdings kann es auch bei mißbrauchten Mädchen vorkommen, daß sie teilnahmslos berichten, weil sie die Gefühle abgespalten haben. Trotzdem wird dann in manchen Gutachten die Glaubwürdigkeit der Mädchen angezweifelt.
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Schade: Das ist sehr interessant. Auf der einen Seite betonen Sie, Affekte seien ein gültiges Kriterium ...
Zimmermann:... unter anderen...
Schade: ... ein Hinweis, daß sexueller Mißbrauch stattgefunden hat. Dem kann man nicht zustimmen, das ist inzwischen wirklich gut überprüft worden. Auf der anderen Seite sagen Sie selbst: Auf Affekte kann man sich ja gar nicht verlassen, sondern ein Kind kann das ja auch teilnahmslos erzählen ...
PH: Aber ist es nicht zumindest aufschlußreich, wenn ein Kind begleitet von starken Emotionen berichtet?
Schade: Nein, auch das ist nicht zutreffend. Man weiß ja nicht, worauf sich die Affekte beziehen. Sie können sich auch auf die Befragungssituation beziehen.
Zimmermann: Ein Affekt wird nicht isoliert, sondern im Zusammenhang der Beratungssituation gesehen.
Schade: Emotionale Betroffenheit in der Befragungssituation läßt nicht den Rückschluß zu, daß das, was das Kind erzählt, die Wahrheit ist. Sondern die Affekte können sich auf etwas ganz anderes beziehen. Mißbrauch findet ja im allgemeinen nicht in einer intakten Familie statt, sondern in einem Broken home, in einer kaputten Familie. In der Regel ist da auch sonst was nicht in Ordnung. Wir haben das zum Beispiel im Wormser Prozeß gesehen. Einige Kinder wurden vernachlässigt und geschlagen, sie zeigten natürlich starke Affekte gegenüber ihren Eltern. Nur hatten die nichts mit dem vermuteten sexuellen Mißbrauch zu tun. Das heißt also, die Affekte sind kein valides Kriterium.
Nicolai: Sie können ein Kriterium sein.
Schade: Es kann alles ein Kriterium sein.
Zimmermann: Es gibt auch viele Gutachter, mit denen wir gut zusammenarbeiten, mit denen es diese Probleme so nicht gibt und die eine andere Meinung als Sie haben.
Schade: Nein, nein, dem kann ich nicht zustimmen. Wirklich alle anerkannten forensischen Psychologen beklagen sich bitter über Ihre Arbeit.
Nicolai: Sie tun so, als ob es nur eine einzige Lehrmeinung gibt, und das stimmt nicht. Tatsache ist, daß auch die Rolle der Sachverständigen vor Gericht absolut kontrovers ist. Im Urteil des ersten Wormser Prozesses hat das Gericht beispielsweise moniert, daß Sie Ihr Gutachten unzulässigerweise allein nach Aktenlage gemacht haben - ohne die Kinder selbst zu befragen.
Schade: Dazu kann man nur sagen, Gott sei Dank, daß ich diese Möglichkeit nicht mehr hatte. Natürlich wäre das im Prinzip besser gewesen. Nur in diesem Falle waren sich alle einig, daß die Befragung der Kinder keinen Zweck mehr hätte, weil die Kinder wegen der vielen Befragungen nicht mehr wußten, was oben und unten ist. Eine Viereinhalbjährige, die ich zu begutachten hatte, hat zum Schluß die Kindergärtnerin und schließlich die Staatsanwältin des sexuellen Mißbrauchs beschuldigt.
Nicolai: Sie reklamieren für sich, daß Ihr Gutachten korrekt ist, obwohl es nur auf Dokumenten beruht, während Sie an anderer Stelle selbst ausführen, daß Sie so keine gut überprüften Sachgutachten machen können.
Schade: Nein, so läßt sich das nicht sagen.
Nicolai: Ich kann Sie selbst zitieren.
Schade: Hier gab es achttausend Seiten Berichte und Aussagen von Kindern. Das ist eine hinreichende Grundlage, um zu prüfen, ob die Aussagen glaubhaft sind. Und wenn ich als Sachverständiger sage, die Aussage eines Kindes ist nicht glaubhaft, dann heißt das doch nicht: Der Mißbrauch ist nicht passiert. Das heißt doch nur, was das Kind berichtet hat, ist durch die Aussage nicht zu belegen. Nur das heißt es.
Nicolai: Das Landgericht Mainz hat aus dem unsäglichen Prozeß zum Wormser Fall die Konsequenz gezogen, sich auf die eigene Sachkunde zu besinnen und weitgehend oder vollständig auf psychologische Sachverständige zur Glaubwürdigkeitsbeurteilung zu verzichten. Ein im Deutschen Juristenbund entstandener Gesetzentwurf soll die Glaubwürdigkeitsbegutachtung von Kindern sogar untersagen.
Zimmermann: Im Wormser Verfahren und auch im Montessori-Prozeß haben Ihre Kollegen eine Reihe von Gutachten mit einem offensichtlich falschen Ergebnis verfaßt.
Schade: Geschenkt, Frau Zimmermann, geschenkt. Da laufen Sie bei mir offene Türen ein. Ich habe es doch beim Worms-Verfahren in Mainz gesehen, ich habe da mit Kolleginnen und Kollegen zu tun gehabt, die schlecht gearbeitet haben. Gegen eine Kollegin haben wir jetzt wegen schlechter Arbeit ein Ehrengerichtsverfahren beim Berufsverband Deutscher Psychologen eingeleitet, damit das aufhört. Außerdem erarbeiten Psychologenverbände im Moment ein Curriculum zur Ausbildung in Forensischer Psychologie. Denn im Psychologiestudium lernt niemand, wie man ein Sachverständigengutachten macht.
Zimmermann: Genau.
Nicolai: Qualifizierung auf dem Gebiet sexueller Mißbrauch ist schon lange eine Forderung von "Wildwasser". Deshalb ist es sehr begrüßenswert, wenn Sie in Ihrem Fachgebiet ein Augenmerk darauf legen. Was die Qualifikation bei uns anbelangt, kann ich nur sagen, alle die bei uns arbeiten, haben eine Qualifikation.
PH: Nämlich?
Nicolai: Bei uns sind Diplompsy-
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chologinnen, Diplompädagoginnen, Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiterinnen und Erzieherinnen.
Zimmermann: Verdachtsabklärung machen nur Diplompsychologinnen.
PH: Reichen diese Qualifikationen?
Zimmermann: Es ist eine Frage der Weiterbildung. Diese beinhaltet unter anderem die Teilnahme an nationalen und internationalen Kongressen sowie Fachaustausch mit Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen. Nach meinem Psychologiestudium hatte ich zum Beispiel keine Ahnung von Mißbrauch.
Schade: Klar.
Zimmermann: Und deswegen ist es entscheidend wichtig, daß es wirklich gute Möglichkeiten gibt, sich fortzubilden. Und da werden leider auch ganz schön Gelder gestrichen, zum Beispiel Fortbildungsgelder.
Schade: Ja. Aber das verschiebt wieder die Perspektive. Wichtig ist, daß ein Gutachter nicht nur fundierte Kenntnisse hat, sondern einen neutralen, ergebnisoffenen Ansatz. Und das ist das Entscheidende. Es würde gar nichts nutzen, wenn Mitarbeiterinnen von "Wildwasser" etwa an diesem forensischen Psychologiekurs teilnehmen würden, solange sie an ihrem parteilichen Ansatz festhalten. Erinnerungsprozesse sind etwas sehr Sensibles, sie werden durch Erwartungshaltungen verfälscht.
Nicolai: Aber jeder Mensch hat doch eine Erwartungshaltung.
Schade: Ich habe keine Erwartungshaltung, wenn ich einen Verdacht auf sexuellen Mißbrauch untersuche. Außerdem machen wir es zu zweit, um uns gegenseitig kontrollieren zu können.
Nicolai: Das machen wir auch, unter Supervision.
Schade: Aber wir haben keine Erwartungshaltung, wir identifizieren uns nicht mit der Beschützerrolle.
Zimmermann: Die vielleicht nicht, aber eine andere. Auch jeder scheinbar objektive Wissenschaftler hat eine bestimmte Verortung.
Schade: Das ist etwas anderes. Sie haben den parteilichen Ansatz auf Ihre Fahne geschrieben.
Zimmermann: Und bei Ihnen wird auf die Fahne geschrieben, daß ein parteilicher Ansatz per se ganz schlecht ist und daß es Mißbrauch sowieso gar nicht so häufig gibt.
Schade: Es kommt drauf an, wie ich im Einzelfall herangehe. Ich sage, es kann sein und genausogut kann es nicht sein.
Nicolai: Das würden wir ganz genau so sagen.
Schade: Das können Sie nicht, wenn Sie parteilich sind.
PH: Wenn man nur wissenschaftlich genug an die Frage herangeht, ob Mißbrauch stattgefunden hat, wird doch zum Schluß immer ein Zweifel bleiben. Kann man da überhaupt noch einen Täter zur Rechenschaft ziehen?
Schade: Die Glaubhaftigkeits-Untersuchung ist letztlich kein Beweis. Sie ist eine mehr oder minder gelungene Annäherung an eine vermutete Wirklichkeit. Das letztlich zu beurteilen, muß dem Gericht überlassen bleiben.
Zimmermann: Und wenn herauskommt, nein, die Aussage ist nicht zu verwerten, Sie sind aber andererseits doch überzeugt, das Mädchen wurde mißbraucht, wie gehen Sie damit um?
Schade: Das ist eine ganz schwierige Situation. Aber als Sachverständiger kann ich nichts anderes sagen, als daß meiner Erkenntnis nach andere Erklärungen nicht ausgeschlossen werden können. Darauf läuft es ja in der Regel hinaus. Das geht nicht anders. Aber wegen dieser hohen Verantwortung versuchen wir wirklich, die wenigen Mittel, die wir haben, optimal und so gewissenhaft wie möglich einzusetzen.
Nicolai: Das ist Ihr Job als Sachverständiger. Unser Job ist es, für betroffene Mädchen und ihre Bezugspersonen Anlaufstelle zu sein, ihnen zuzuhören, sie zu begleiten, sie bei der Suche nach neuen Wegen zu unterstützen, den Mädchen in unserer Zufluchtswohnung Schutz zu bieten. Unsere Aufgabe ist es außerdem, mit dem Thema der sexualisierten Gewalt in die Öffentlichkeit zu gehen, denn die betroffenen Mädchen und Frauen tun das nur selten.
Das Gespräch führte Jochen Paules